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03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow

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Noch Fragen? ☎☎ <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> <strong>54</strong> <strong>18</strong> 20 GEWERBEABFALL VORWORT<br />

Behältervolumen Jährliche Basisgebühr<br />

ohne Papierentsorgung<br />

60 l Abfallbehälter 19,24 € 35,06 € 2,09 €<br />

120 l Abfallbehälter 38,47 € 70,11 € 4,<strong>18</strong> €<br />

240 l Abfallbehälter 76,95 € 140,22 € 8,36 €<br />

360 l Abfallbehälter 115,42 € 210,33 € 12,55 €<br />

1,1 m³ Container 352,68 € 642,68 € 38,33 €<br />

2,5 m³ UL-Container 406,64 € 430,98 € 122,70 €<br />

4,5 m³ UL-Container 574,88 € 6<strong>18</strong>,68 € 213,71 €<br />

6,5 m³ UL-Container 743,11 € 806,39 € 304,73 €<br />

8,0 m³ Presscontainer 2.386,<strong>54</strong> € 2.464,42 € 660,79 €<br />

12,0 m³ Presscontainer 2.723,00 € 2.839,82 € 961,43 €<br />

15,0 m³ Presscontainer 3.082,45 € 3.228,48 € 1.<strong>18</strong>6,91 €<br />

20,0 m³ Presscontainer 4.038,<strong>54</strong> € 4.233,24 € 1.562,72 €<br />

Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz für Gewerbe<br />

Altgeräte können kostenlos an den Sammelstellen des Landkreises abgegeben werden, wenn Beschaffenheit und Menge der Altgeräte<br />

mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. Die Anlieferung von größeren Mengen muss vorher beim<br />

Landkreis formlos schriftlich oder per Fax angemeldet werden (Fax <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> 56).<br />

Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektround<br />

Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden. Für die bereits vor dem 13. August 2005<br />

auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich.<br />

Abfallerzeuger hat die Verantwortung für die Entsorgung bis zum Schluss<br />

Jährliche Basisgebühr<br />

inklusive Papierentsorgung<br />

Gebühr pro Entleerung<br />

Abfallerzeuger bleiben für die rechtskonforme Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich, auch nachdem sie diese an ein Abfalltransportunternehmen<br />

übergeben haben. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister ein Entsorgungsfachbetrieb ist. Jedes Unternehmen, bei<br />

dem Abfälle anfallen, muss deshalb auch den konkreten Entsorgungsweg seiner Abfälle immer wieder einmal kritisch hinterfragen. Besondere<br />

Vorsicht ist also geboten, wenn zum Teil unaufgefordert, Angebote für die Entsorgung zum Beispiel gemischter Gewerbeabfälle<br />

unterbreitet werden, welche die bisherigen Preise deutlich unterbieten. Ratsam ist auch, die tatsächlichen Entsorgungsanlagen<br />

persönlich in Augenschein zu nehmen und Kopien ihrer Genehmigungsbescheide im Hinblick auf zugelassene Abfälle einzufordern.<br />

Rechtssicher ist ein Nachweis des finalen Verbleibs der Abfälle.<br />

ABFALLKALENDER 2011 LANDKREIS HAVELLAND 17

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