03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow
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Noch Fragen? ☎☎ <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> <strong>54</strong> <strong>18</strong> 20 GEWERBEABFALL VORWORT<br />
Behältervolumen Jährliche Basisgebühr<br />
ohne Papierentsorgung<br />
60 l Abfallbehälter 19,24 € 35,06 € 2,09 €<br />
120 l Abfallbehälter 38,47 € 70,11 € 4,<strong>18</strong> €<br />
240 l Abfallbehälter 76,95 € 140,22 € 8,36 €<br />
360 l Abfallbehälter 115,42 € 210,33 € 12,55 €<br />
1,1 m³ Container 352,68 € 642,68 € 38,33 €<br />
2,5 m³ UL-Container 406,64 € 430,98 € 122,70 €<br />
4,5 m³ UL-Container 574,88 € 6<strong>18</strong>,68 € 213,71 €<br />
6,5 m³ UL-Container 743,11 € 806,39 € 304,73 €<br />
8,0 m³ Presscontainer 2.386,<strong>54</strong> € 2.464,42 € 660,79 €<br />
12,0 m³ Presscontainer 2.723,00 € 2.839,82 € 961,43 €<br />
15,0 m³ Presscontainer 3.082,45 € 3.228,48 € 1.<strong>18</strong>6,91 €<br />
20,0 m³ Presscontainer 4.038,<strong>54</strong> € 4.233,24 € 1.562,72 €<br />
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz für Gewerbe<br />
Altgeräte können kostenlos an den Sammelstellen des Landkreises abgegeben werden, wenn Beschaffenheit und Menge der Altgeräte<br />
mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind. Die Anlieferung von größeren Mengen muss vorher beim<br />
Landkreis formlos schriftlich oder per Fax angemeldet werden (Fax <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> 56).<br />
Für die Entsorgung von Altgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich sind die Hersteller verantwortlich, soweit es sich um Elektround<br />
Elektronikgeräte handelt, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden. Für die bereits vor dem 13. August 2005<br />
auf dem Markt befindlichen Geräte ist der Besitzer verantwortlich.<br />
Abfallerzeuger hat die Verantwortung für die Entsorgung bis zum Schluss<br />
Jährliche Basisgebühr<br />
inklusive Papierentsorgung<br />
Gebühr pro Entleerung<br />
Abfallerzeuger bleiben für die rechtskonforme Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich, auch nachdem sie diese an ein Abfalltransportunternehmen<br />
übergeben haben. Dies gilt auch, wenn der Dienstleister ein Entsorgungsfachbetrieb ist. Jedes Unternehmen, bei<br />
dem Abfälle anfallen, muss deshalb auch den konkreten Entsorgungsweg seiner Abfälle immer wieder einmal kritisch hinterfragen. Besondere<br />
Vorsicht ist also geboten, wenn zum Teil unaufgefordert, Angebote für die Entsorgung zum Beispiel gemischter Gewerbeabfälle<br />
unterbreitet werden, welche die bisherigen Preise deutlich unterbieten. Ratsam ist auch, die tatsächlichen Entsorgungsanlagen<br />
persönlich in Augenschein zu nehmen und Kopien ihrer Genehmigungsbescheide im Hinblick auf zugelassene Abfälle einzufordern.<br />
Rechtssicher ist ein Nachweis des finalen Verbleibs der Abfälle.<br />
ABFALLKALENDER 2011 LANDKREIS HAVELLAND 17