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03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow

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Gewerbeabfall Noch Fragen? ☎ <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> 20<br />

Abfallbehälter<br />

Nach der Gewerbeabfallverordnung sind Erzeuger und Besitzer von nicht verwertbaren hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen verpflichtet,<br />

diese dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen und mindestens einen Abfallbehälter anzufordern.<br />

Vom Landkreis werden Restabfallbehälter in verschiedenen Größen (siehe Tabelle Abfallgebühren) bereitgestellt. Zur Bestellung wenden<br />

Sie sich bitte formlos schriftlich an den Landkreis Havelland oder nutzen Sie das Formular aus dem Internet unter www.havelland.de,<br />

auf der Seite Umwelt.<br />

Beachten Sie bitte bei der Bestellung der Abfallbehälter:<br />

Das angeforderte Abfallbehältervolumen muss für eine 14-tägige Regelabfuhr ausreichend sein. Reicht die regelmäßige<br />

Restabfallentsorgung in einem 14-tägigen Abfuhrrhythmus in Einzelfällen aus objektiven Gründen nicht aus, kann bei dem Landkreis<br />

ein kürzerer Abfuhrrhythmus beantragt werden.<br />

In diesen Fällen bemisst sich die Basisgebühr bei den Restabfallbehältern nach der tatsächlichen Inanspruchnahme proportional zur<br />

Regelentleerung.<br />

Die Entleerungsgebühr verändert sich nicht.<br />

Abfallgebühren für Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen,Vereine und ähnliche Institutionen<br />

Vom Landkreis Havelland werden Basisgebühren in Abhängigkeit von der Größe des Restabfallbehälters und Entleerungsgebühren<br />

erhoben.<br />

Die Basisgebühr richtet sich für Gewerbetreibende nach dem vom Landkreis bereitgestellten Behältervolumen für die regelmäßige<br />

Restabfallentsorgung. Es wird unterschieden zwischen Basisgebühr ohne Papierentsorgung und inklusive Papierentsorgung.<br />

Basisgebühr ohne Papierentsorgung<br />

Die Basisgebühr ohne Papierentsorgung für Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen, Vereine und ähnliche Institutionen umfasst<br />

die Kosten für das Vorhalten der Restabfallbehälter, einschließlich der Datenträger/ Chips, die Entsorgung der illegal abgelagerten Abfälle<br />

entspr. § 4 BbgAbfG, die Abfallberatung, anteilige Kosten für das Vorhalten der Abfallentsorgungsanlagen sowie Anteile der Verwaltungskosten.<br />

Basisgebühr inklusive Papierentsorgung<br />

Die Basisgebühr inkl. Papierentsorgung für Gewerbetreibende, öffentliche Einrichtungen, Vereine und ähnliche Institutionen umfasst<br />

zusätzlich die Kosten für die Papierentsorgung.<br />

Soweit für einen Gewerbebetrieb tatsächlich kein Restabfallbehälter vorgehalten wird, gilt für die Gebührenerhebung ein 60-l-Behälter<br />

als vorgehalten.<br />

Entleerungsgebühr<br />

Die Entleerungsgebühr wird nach der Größe des Abfallbehälters und der Anzahl der Entleerungen berechnet und umfasst die Kosten<br />

für die Entsorgungsleistung des Restabfalls.<br />

Die Zählung der Entleerungen erfolgt durch ein elektronisches Identifikationssystem. Der Abfall wird nicht gewogen.<br />

Die Entleerungsgebühr berechnet sich auf der Grundlage der tatsächlichen Behälterentleerungen unabhängig vom Befüllungsgrad. Es<br />

werden Abschlagszahlungen erhoben.<br />

Berechnungsgrundlage für die Abschlagszahlung 2011 sind die tatsächlichen Entleerungen des Jahres 2010.<br />

Bei erstmaliger Berechnung oder erstmaligem Entstehen der Gebührenpflicht werden als Grundlage für die Höhe der Abschlagszahlungen<br />

für die 60 l/ 120 l/ 240 l und 360 l Restabfallbehälter 6 Entleerungen im Jahr herangezogen. Für 1100 l Abfallbehälter sowie<br />

für alle anderen zugelassenen Großbehälter wird die Abschlagszahlung bei erstmaligem Entstehen der Gebührenpflicht nach der voraussichtlichen<br />

Anzahl der Entleerungen berechnet.<br />

16 ABFALLKALENDER 2011 LANDKREIS HAVELLAND

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