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03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow

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ABFALLGEBÜHREN FÜR PRIVATE HAUSHALTE / WILDER MÜLL<br />

Zusatzgebühr<br />

Jeder Haushalt erhält einen Restabfallbehälter. Hierfür fallen keine zusätzlichen Kosten an.<br />

Für weitere Restabfallbehälter wird eine jährliche Bereitstellungsgebühr erhoben.<br />

Größe des zusätzlichen Behälters Bereitstellungsgebühr pro Jahr<br />

60 l Abfallbehälter 9,87 €<br />

120 l Abfallbehälter 9,87 €<br />

240 l Abfallbehälter 11,33 €<br />

360 l Abfallbehälter 14,55 €<br />

Gebührenbescheid<br />

Den Gebührenbescheid erhält der Eigentümer oder Verwalter des angeschlossenen Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung.<br />

Wenn Sie Fragen zum Gebührenbescheid haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter. Die Telefonnummer entnehmen<br />

Sie dem Gebührenbescheid oder der Seite 4 dieses Kalenders.<br />

Abfallgebührenbescheide zukünftig ohne Überweisungsträger<br />

Mit Beginn des Jahres 2011 werden den Gebührenbescheiden keine Überweisungsträger mehr beigefügt.<br />

Ein großer Teil der Gebührenpflichtigen nimmt am Lastschrifteinzugsverfahren teil und viele Überweisungen erfolgen per Online-<br />

Banking.<br />

Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die meisten Überweisungsträger nicht benötigt werden und ungenutzt ins Altpapier gelangen.<br />

Im Sinne der Umwelt- und Ressourcenschonung und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die wiederum allen Gebührenzahlern<br />

zugutekommt, wird deshalb auf das flächendeckende Beifügen von Überweisungsträgern verzichtet.<br />

Es wird darum gebeten, dass diejenigen, die einen vorgedruckten Überweisungsträger benötigen, diesen beim zuständigen Gebührensachbearbeiter<br />

anfordern. Die Zusendung von Überweisungsträgern erfolgt dann wieder mit dem nächsten Bescheid.<br />

Ansonsten können Sie die Blankoformulare Ihrer Bank nutzen und die im Gebührenbescheid aufgeführten notwendigen Angaben<br />

(insbesondere Kassenzeichen und den fälligen Betrag) in den Überweisungsträger eintragen.<br />

Wilder Müll – ein Ärgernis für alle<br />

Alle müssen dafür bezahlen – private Haushalte und Gewerbebetriebe, dass sich einige ihres Abfalls sorglos am Straßenrand oder im<br />

Wald entledigen. Das waren 2009 immerhin fast 80.000 € – Kosten für 393 t gemischte Siedlungsabfälle, 30 t Altreifen, 2 t gefährliche<br />

Abfälle u.a.<br />

Ist es nur Bequemlichkeit oder sind es die ganz „Sparsamen“? Neben ganz normalem Hausmüll, der eigentlich in die Mülltonne gehört,<br />

sind es auch Elektroaltgeräte wie Fernseher und Computer, die illegal entsorgt werden. Diese Geräte können kostenlos auf den<br />

Wertstoffhöfen abgegeben werden oder werden sogar im Rahmen der Sperrmüllabfuhr wie z.B. Möbel kostenlos abgeholt. Selbst gefährliche<br />

Abfälle wie lösungsmittelhaltige Altfarben werden achtlos weggeworfen. Denken Sie nur an die Gefahr für spielende Kinder!<br />

Niemand spart dadurch, denn gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten werden kostenlos am Schadstoffmobil und auf den Wertstoffhöfen<br />

in Schwanebeck und Bölkershof angenommen.<br />

Bei illegalen Abfallentsorgungen handelt es sich nicht um „Kavaliersdelikte“, sondern um Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld<br />

geahndet werden können. Grundsätzlich gilt auch hier, dass<br />

wir nicht die Augen verschließen sollten und dass es jeden angeht.<br />

Nicht nur der Konsum steht für eine gute Lebensqualität, sondern<br />

auch eine saubere Umwelt. Hierzu können alle einen kleinen aber<br />

entscheidenden Beitrag leisten. Denn es kann alles ordnungsgemäß<br />

entsorgt werden, davon vieles kostenlos. Auch im Wald weggeworfener<br />

Abfall wird nicht kostenlos entsorgt. Es ist sogar teurer,<br />

weil er dort erst eingesammelt werden muss. Und schließlich müssen<br />

dann alle Abfallgebührenzahler die Kosten tragen.<br />

Wer nicht weiß, wie und wo etwas entsorgt werden kann, sollte<br />

die Abfallberatung des Landkreises unter <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> <strong>18</strong> fragen.<br />

10 ABFALLKALENDER 2011 LANDKREIS HAVELLAND

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