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Ausgabe 24.07.2011 1 von 34 Hallo Ihr Lieben, diese Woche ...

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<strong>Ausgabe</strong> <strong>24.07.2011</strong> 29 <strong>von</strong> <strong>34</strong><br />

Landwirtschafts-Subventionen auch für Tierquäler<br />

Streitbarer Bauer erhält in Lausanne teilweise recht<br />

Auch wegen Tierquälerei verurteilte Landwirte haben Anspruch auf Direktzahlungen. Laut<br />

Bundesgericht dürfen nur Beiträge gekürzt oder gestrichen werden, die eine korrekte Tierhaltung<br />

voraussetzen, nicht aber die Öko- und Flächenbewirtschaftungsbeiträge.<br />

(sda) Mit ihrem Entscheid haben die Richter in Lausanne die Beschwerde eines Thurgauer Bauern<br />

teilweise gut geheissen, der wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden<br />

war. Unter anderem hatte er 2007 einen jungen verängstigten Hengst auf Biegen und Brechen<br />

beschlagen lassen, was mit dem Tod des Tieres endete.<br />

Die Thurgauer Behörden verweigerten ihm wegen seiner Verurteilung die Ausrichtung der<br />

Direktzahlungen für das Beitragsjahr, in dem die Vorfälle geschehen waren. Das Bundesgericht hat<br />

nun entschieden, dass nur jene Teile der Direktzahlungen gestrichen werden dürfen, die mit der<br />

Tierhaltung zusammenhängen.<br />

Dies betrifft die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) sowie die<br />

sogenannten Ethobeiträge. Was die RGVE-Beiträge betrifft, setzen <strong>diese</strong> laut Gericht eine<br />

rechtmässige Tierhaltung voraus, was selbstverständlich nicht der Fall sei, wenn die<br />

Tierschutzvorschriften missachtet würden.<br />

Dasselbe gelte umso mehr für die Ethobeiträge, welche für besonders tierfreundliche<br />

Produktionsformen ausgerichtet würden. Die sogenannten Flächenbeiträge würden dagegen<br />

unabhängig <strong>von</strong> einer Tierhaltung für die blosse Bodenbewirtschaftung ausbezahlt.<br />

Auch bei den Beiträgen für den ökologischen Ausgleich und bei Öko- Qualitätsbeiträgen bestehe kein<br />

Zusammenhang mit der Haltung <strong>von</strong> Nutztieren. Das Thurgauer Landwirtschaftsamt muss nun prüfen,<br />

ob die Voraussetzungen für solche Direktzahlungen erfüllt sind.<br />

(Urteil 2C–560/2010 vom 18.6.2011; BGE-Publikation)<br />

Quelle: Neue Zürcher Zeitung<br />

Anmerkung: Was kommt als Nächstes? Kindergeld für Kinderschänder?<br />

Französische Regierung kämpft für die Stopfleber<br />

Landwirtschaftsminister will Ausstellungsverbot auf Kölner Messe kippen und ignoriert wachsende<br />

Kritik an Tierquälerei<br />

Für die einen ist es blanke Tierquälerei, für andere geht es um eine Delikatesse, auf die sie nicht<br />

verzichten wollen. Der Streit belastet nun auch die deutsch-französischen Beziehungen.<br />

Die französische Regierung protestiert gegen das geplante Ausstellungsverbot gegen Anbieter <strong>von</strong><br />

»Foie gras« (Stopfleber) auf der Nahrungsgütermesse Anuga im Oktober in Köln.<br />

Landwirtschaftsminister Bruno Le Maire setzt sich in einem Brief an seine deutsche Kollegin Ilse<br />

Aigner für die Interessen der Hersteller ein, für die die Messe in Köln gerade im Hinblick auf das<br />

Weihnachtsgeschäft ein wichtiger Termin sei. Sollte es bei dem Verbot bleiben, dann werde er nicht<br />

an der feierlichen Eröffnung der Anuga teilnehmen, kündigt der Minister an. Dieses Verbot ist<br />

offensichtlich auf Druck <strong>von</strong> Tierschutzvereinigungen zustande gekommen, schreibt Le Maire und<br />

weist auf die möglichen Folgen für die Vermarktung zahlreicher Tierprodukte hin: »Heute geht es um<br />

Foie gras, morgen könnten vielleicht schon sämtliche Arten <strong>von</strong> Fleisch betroffen sein«, schreibt Le<br />

Maire. Die Kritik der Tierschützer an der französischen Stopfleber-Produktion weist er mit der<br />

Anmerkung zurück, dass »Frankreich alle EU-Vorschriften über das Wohl der Tiere peinlich genau<br />

einhält«.

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