Ausgabe 24.07.2011 1 von 34 Hallo Ihr Lieben, diese Woche ...
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<strong>Ausgabe</strong> <strong>24.07.2011</strong> 29 <strong>von</strong> <strong>34</strong><br />
Landwirtschafts-Subventionen auch für Tierquäler<br />
Streitbarer Bauer erhält in Lausanne teilweise recht<br />
Auch wegen Tierquälerei verurteilte Landwirte haben Anspruch auf Direktzahlungen. Laut<br />
Bundesgericht dürfen nur Beiträge gekürzt oder gestrichen werden, die eine korrekte Tierhaltung<br />
voraussetzen, nicht aber die Öko- und Flächenbewirtschaftungsbeiträge.<br />
(sda) Mit ihrem Entscheid haben die Richter in Lausanne die Beschwerde eines Thurgauer Bauern<br />
teilweise gut geheissen, der wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden<br />
war. Unter anderem hatte er 2007 einen jungen verängstigten Hengst auf Biegen und Brechen<br />
beschlagen lassen, was mit dem Tod des Tieres endete.<br />
Die Thurgauer Behörden verweigerten ihm wegen seiner Verurteilung die Ausrichtung der<br />
Direktzahlungen für das Beitragsjahr, in dem die Vorfälle geschehen waren. Das Bundesgericht hat<br />
nun entschieden, dass nur jene Teile der Direktzahlungen gestrichen werden dürfen, die mit der<br />
Tierhaltung zusammenhängen.<br />
Dies betrifft die Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (RGVE-Beiträge) sowie die<br />
sogenannten Ethobeiträge. Was die RGVE-Beiträge betrifft, setzen <strong>diese</strong> laut Gericht eine<br />
rechtmässige Tierhaltung voraus, was selbstverständlich nicht der Fall sei, wenn die<br />
Tierschutzvorschriften missachtet würden.<br />
Dasselbe gelte umso mehr für die Ethobeiträge, welche für besonders tierfreundliche<br />
Produktionsformen ausgerichtet würden. Die sogenannten Flächenbeiträge würden dagegen<br />
unabhängig <strong>von</strong> einer Tierhaltung für die blosse Bodenbewirtschaftung ausbezahlt.<br />
Auch bei den Beiträgen für den ökologischen Ausgleich und bei Öko- Qualitätsbeiträgen bestehe kein<br />
Zusammenhang mit der Haltung <strong>von</strong> Nutztieren. Das Thurgauer Landwirtschaftsamt muss nun prüfen,<br />
ob die Voraussetzungen für solche Direktzahlungen erfüllt sind.<br />
(Urteil 2C–560/2010 vom 18.6.2011; BGE-Publikation)<br />
Quelle: Neue Zürcher Zeitung<br />
Anmerkung: Was kommt als Nächstes? Kindergeld für Kinderschänder?<br />
Französische Regierung kämpft für die Stopfleber<br />
Landwirtschaftsminister will Ausstellungsverbot auf Kölner Messe kippen und ignoriert wachsende<br />
Kritik an Tierquälerei<br />
Für die einen ist es blanke Tierquälerei, für andere geht es um eine Delikatesse, auf die sie nicht<br />
verzichten wollen. Der Streit belastet nun auch die deutsch-französischen Beziehungen.<br />
Die französische Regierung protestiert gegen das geplante Ausstellungsverbot gegen Anbieter <strong>von</strong><br />
»Foie gras« (Stopfleber) auf der Nahrungsgütermesse Anuga im Oktober in Köln.<br />
Landwirtschaftsminister Bruno Le Maire setzt sich in einem Brief an seine deutsche Kollegin Ilse<br />
Aigner für die Interessen der Hersteller ein, für die die Messe in Köln gerade im Hinblick auf das<br />
Weihnachtsgeschäft ein wichtiger Termin sei. Sollte es bei dem Verbot bleiben, dann werde er nicht<br />
an der feierlichen Eröffnung der Anuga teilnehmen, kündigt der Minister an. Dieses Verbot ist<br />
offensichtlich auf Druck <strong>von</strong> Tierschutzvereinigungen zustande gekommen, schreibt Le Maire und<br />
weist auf die möglichen Folgen für die Vermarktung zahlreicher Tierprodukte hin: »Heute geht es um<br />
Foie gras, morgen könnten vielleicht schon sämtliche Arten <strong>von</strong> Fleisch betroffen sein«, schreibt Le<br />
Maire. Die Kritik der Tierschützer an der französischen Stopfleber-Produktion weist er mit der<br />
Anmerkung zurück, dass »Frankreich alle EU-Vorschriften über das Wohl der Tiere peinlich genau<br />
einhält«.