Ausgabe 24.07.2011 1 von 34 Hallo Ihr Lieben, diese Woche ...
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Von Sylvia Böhm-Haimerl<br />
<strong>Ausgabe</strong> <strong>24.07.2011</strong> 21 <strong>von</strong> <strong>34</strong><br />
Pöcking: Bäuerin wegen Tierquälerei verurteilt<br />
Schwer vernachlässigt hat eine Bäuerin ihre Rinder, einige Tiere mussten eingeschläfert werden. Das<br />
Gericht verhängte ein Viehhaltungsverbot.<br />
Sie beteuert, Tiere zu lieben, doch gekümmert hat sich eine 46-jährige Landwirtin aus der Gemeinde<br />
Pöcking um ihre Rinder nicht. Bei Kontrollen durch die Behörden hatten die Tiere so deutliche<br />
Anzeichen <strong>von</strong> Vernachlässigung gezeigt, dass sie teilweise sogar eingeschläfert werden mussten.<br />
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde die Bäuerin nun zu 15 Monaten Freiheitsstrafe<br />
auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus darf sie fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten und muss<br />
1800 Euro an den Tierschutzverein zahlen.<br />
Die <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Fälle, die sich zwischen 2009 und 2010 ereigneten,<br />
haben eines gemeinsam: Die Tiere mussten sehr leiden, manchmal monatelang. Und wenn die<br />
Behörden eingreifen wollten, war die Angeklagte nicht erreichbar. So wurde beispielsweise bei einem<br />
lahmenden Jungrind festgestellt, dass eine Drahtschlinge eingewachsen war. In einem anderen Fall<br />
steckte ein Rind tief im Morast. Ein Spaziergänger holte Hilfe. Als der Amtstierarzt kam, war das Tier<br />
bereits völlig erschöpft und entkräftet. Die Tiere mussten ebenso eingeschläfert werden, wie eine<br />
trächtige Kuh, die Geburtsschwierigkeiten hatte. Laut Anklage hatte die Bäuerin keinen Tierarzt<br />
hinzugezogen mit der Begründung, die Kuh habe schon drei Mal alleine gekalbt, sie werde es auch<br />
diesmal ohne Hilfe schaffen. Ein vernachlässigtes Kälbchen konnte der Amtstierarzt allerdings retten,<br />
weil er dafür sorgte, dass es anderswo untergestellt wurde. Wie der zuständige Mitarbeiter des<br />
Landratsamtes in seiner Zeugenaussage erklärte, gab es noch weitere Vorfälle, die aber nicht zur<br />
Anklage gekommen waren, wie ein totes Kalb in einer Güllegrube und ein verwestes auf dem<br />
Misthaufen. Derzeit wird die Landwirtschaft vom Sohn geführt und nach Angaben der Angeklagten<br />
entwickeln sich die Tiere prächtig.<br />
Nach einem Rechtsgespräch zeigte sich die Angeklagte zwar geständig, jedoch mit Einschränkung.<br />
Zu <strong>diese</strong>n Vorfällen hätte es nicht kommen dürfen, ließ sie über ihren Anwalt verkünden. Allerdings<br />
trage sie die Verantwortung nicht alleine. Der <strong>von</strong> ihr getrennt lebende Ehemann sei mitverantwortlich,<br />
er hätte sich um die Tiere kümmern sollen, als sie im Ausland war. Das war aber laut Aussage des<br />
Behördenvertreters nicht möglich. Denn im Rahmen des Scheidungskriegs hatte die Frau erwirkt,<br />
dass sich der Noch-Ehemann ihrem Anwesen nicht nähern darf. Wegen der schwierigen persönlichen<br />
Situation der Angeklagten blieb Richterin Brigitte Braun unter dem <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />
geforderten Strafmaß <strong>von</strong> 18 Monaten. Was die Angeklagte jedoch den Tieren angetan habe, sei<br />
erheblich und sehr massiv gewesen, sagte Braun in ihrer Urteilsbegründung.<br />
Quelle: sueddeutsche.de<br />
Hundebiss im Tierheim brachte kein Schmerzensgeld<br />
Sondershausen. Wer im Tierheim <strong>von</strong> einem Hund gebissen wird, kann nicht unbedingt mit<br />
Schmerzensgeld rechnen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts<br />
Sondershausen hervor.<br />
Eine Frau hatte im April 2009 ihre Hand durch einen engmaschigen Zaun gesteckt und einen<br />
Schäferhund gestreichelt. Der habe sich das kurz gefallen lassen, dann aber zugebissen. Die Frau<br />
klagte auf Schmerzensgeld, da niemand im Tierheim sie auf die Gefahr aufmerksam gemacht habe.<br />
Das Gericht hielt ihr dagegen vor, dass vielmehr sie die Sorgfaltspflicht verletzt habe und deshalb leer<br />
ausgehen werde.<br />
Der engmaschige Zaun habe gerade verhindern sollen, dass der Hund gestreichelt werde. Außerdem<br />
lebten in Tierheimen oft gequälte Tiere, die man nicht ohne weiteres streicheln solle.