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Ausgabe 24.07.2011 1 von 34 Hallo Ihr Lieben, diese Woche ...

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Von Sylvia Böhm-Haimerl<br />

<strong>Ausgabe</strong> <strong>24.07.2011</strong> 21 <strong>von</strong> <strong>34</strong><br />

Pöcking: Bäuerin wegen Tierquälerei verurteilt<br />

Schwer vernachlässigt hat eine Bäuerin ihre Rinder, einige Tiere mussten eingeschläfert werden. Das<br />

Gericht verhängte ein Viehhaltungsverbot.<br />

Sie beteuert, Tiere zu lieben, doch gekümmert hat sich eine 46-jährige Landwirtin aus der Gemeinde<br />

Pöcking um ihre Rinder nicht. Bei Kontrollen durch die Behörden hatten die Tiere so deutliche<br />

Anzeichen <strong>von</strong> Vernachlässigung gezeigt, dass sie teilweise sogar eingeschläfert werden mussten.<br />

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde die Bäuerin nun zu 15 Monaten Freiheitsstrafe<br />

auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus darf sie fünf Jahre lang keine Tiere mehr halten und muss<br />

1800 Euro an den Tierschutzverein zahlen.<br />

Die <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Fälle, die sich zwischen 2009 und 2010 ereigneten,<br />

haben eines gemeinsam: Die Tiere mussten sehr leiden, manchmal monatelang. Und wenn die<br />

Behörden eingreifen wollten, war die Angeklagte nicht erreichbar. So wurde beispielsweise bei einem<br />

lahmenden Jungrind festgestellt, dass eine Drahtschlinge eingewachsen war. In einem anderen Fall<br />

steckte ein Rind tief im Morast. Ein Spaziergänger holte Hilfe. Als der Amtstierarzt kam, war das Tier<br />

bereits völlig erschöpft und entkräftet. Die Tiere mussten ebenso eingeschläfert werden, wie eine<br />

trächtige Kuh, die Geburtsschwierigkeiten hatte. Laut Anklage hatte die Bäuerin keinen Tierarzt<br />

hinzugezogen mit der Begründung, die Kuh habe schon drei Mal alleine gekalbt, sie werde es auch<br />

diesmal ohne Hilfe schaffen. Ein vernachlässigtes Kälbchen konnte der Amtstierarzt allerdings retten,<br />

weil er dafür sorgte, dass es anderswo untergestellt wurde. Wie der zuständige Mitarbeiter des<br />

Landratsamtes in seiner Zeugenaussage erklärte, gab es noch weitere Vorfälle, die aber nicht zur<br />

Anklage gekommen waren, wie ein totes Kalb in einer Güllegrube und ein verwestes auf dem<br />

Misthaufen. Derzeit wird die Landwirtschaft vom Sohn geführt und nach Angaben der Angeklagten<br />

entwickeln sich die Tiere prächtig.<br />

Nach einem Rechtsgespräch zeigte sich die Angeklagte zwar geständig, jedoch mit Einschränkung.<br />

Zu <strong>diese</strong>n Vorfällen hätte es nicht kommen dürfen, ließ sie über ihren Anwalt verkünden. Allerdings<br />

trage sie die Verantwortung nicht alleine. Der <strong>von</strong> ihr getrennt lebende Ehemann sei mitverantwortlich,<br />

er hätte sich um die Tiere kümmern sollen, als sie im Ausland war. Das war aber laut Aussage des<br />

Behördenvertreters nicht möglich. Denn im Rahmen des Scheidungskriegs hatte die Frau erwirkt,<br />

dass sich der Noch-Ehemann ihrem Anwesen nicht nähern darf. Wegen der schwierigen persönlichen<br />

Situation der Angeklagten blieb Richterin Brigitte Braun unter dem <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

geforderten Strafmaß <strong>von</strong> 18 Monaten. Was die Angeklagte jedoch den Tieren angetan habe, sei<br />

erheblich und sehr massiv gewesen, sagte Braun in ihrer Urteilsbegründung.<br />

Quelle: sueddeutsche.de<br />

Hundebiss im Tierheim brachte kein Schmerzensgeld<br />

Sondershausen. Wer im Tierheim <strong>von</strong> einem Hund gebissen wird, kann nicht unbedingt mit<br />

Schmerzensgeld rechnen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts<br />

Sondershausen hervor.<br />

Eine Frau hatte im April 2009 ihre Hand durch einen engmaschigen Zaun gesteckt und einen<br />

Schäferhund gestreichelt. Der habe sich das kurz gefallen lassen, dann aber zugebissen. Die Frau<br />

klagte auf Schmerzensgeld, da niemand im Tierheim sie auf die Gefahr aufmerksam gemacht habe.<br />

Das Gericht hielt ihr dagegen vor, dass vielmehr sie die Sorgfaltspflicht verletzt habe und deshalb leer<br />

ausgehen werde.<br />

Der engmaschige Zaun habe gerade verhindern sollen, dass der Hund gestreichelt werde. Außerdem<br />

lebten in Tierheimen oft gequälte Tiere, die man nicht ohne weiteres streicheln solle.

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