Charity Watch und Doggennetz - Heilige Allianz ... - leichtleben.de
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<strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong> <strong>und</strong> <strong>Doggennetz</strong> - <strong>Heilige</strong> <strong>Allianz</strong> o<strong>de</strong>r Duo Infernale? http://www.tierschutz-schattenseiten.com/in<strong>de</strong>x.php/charity-watch-<strong>und</strong>-...<br />
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<strong>und</strong> Hintergrün<strong>de</strong><br />
Warum Tierheime versagen<br />
Negativlisten im Tierschutz<br />
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Kommentar zu...<br />
<strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Doggennetz</strong> – <strong>Heilige</strong> <strong>Allianz</strong><br />
o<strong>de</strong>r Duo Infernale?<br />
Zergportal <strong>und</strong> seine<br />
Probleme mit <strong>de</strong>n Rechten<br />
Dritter<br />
Gna<strong>de</strong>nhof Momo<br />
Der Tod <strong>de</strong>s Tiberius<br />
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RATGEBER UND INFO´S<br />
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Spen<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
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Leserbeiträge aus 2008<br />
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Wir haben 9 Gäste online<br />
auf <strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong> <strong>und</strong> doggennetz.<strong>de</strong> mehr als genug.<br />
Vergleich:<br />
Tierheimtest: Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten / Phantastisch, Verboten, Schwarz ./. Tierschutzverein<br />
Sulingen e.V. / Engagierte Tierschutzarbeit an <strong>de</strong>r Basis<br />
Den Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten beschreibt Frau Burger in Teilen als H<strong>und</strong>ehölle <strong>und</strong> wirft ihm schon in <strong>de</strong>r<br />
Überschrift eine rechtswidrige Tierhaltung vor. Wörtlich schreibt Frau Burger auf <strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong>: [...Tierschutz-<br />
H<strong>und</strong>everordnung (TierSchHuV), welche die baulichen Voraussetzungen mit Min<strong>de</strong>stmaßen festlegt. In <strong>de</strong>r<br />
aktuellen Version vom 2. Mai 2001 schreibt diese als absolutes Min<strong>de</strong>stmaß für H<strong>und</strong>ezwinger sechs<br />
Quadratmeter Bo<strong>de</strong>nfläche vor.; Die H<strong>und</strong>e-Innenzwinger im Tierheim Berg haben laut Auskunft <strong>de</strong>s ersten<br />
Vorsitzen<strong>de</strong>n alle das Maß 270 x 175 cm. Das sind 4,73 Quadratmeter - also weit unter <strong>de</strong>m gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>stmaß. Ein großrassiger H<strong>und</strong> im Tierheim Berg muss sich also auf weniger als die<br />
Hälfte <strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>st-Bo<strong>de</strong>nfläche zusammenfalten.]<br />
Hier ist zu bemerken, dass Frau Burger ausschließlich die Innenzwinger berücksichtigt <strong>und</strong> das gesetzliche Min<strong>de</strong>stmaß<br />
für Zwinger nur auf die Innenzwinger anwen<strong>de</strong>t. Welche Größe die Außenzwinger im Tierheim Ravensburg haben,<br />
schreibt Frau Burger nicht. Im nächsten Absatz wirft Frau Burger <strong>de</strong>m Tierheim Ravensburg vor, gegen die Tierschutz-<br />
H<strong>und</strong>everordnung zu verstoßen.<br />
Wörtlich schreibt sie: [Bei schlechter Witterung <strong>und</strong> im Winter können die meisten Tierheime ihren H<strong>und</strong>en nur<br />
bedingt <strong>und</strong> kurzzeitig Zugang zu <strong>de</strong>n Außenzwingern gewähren, weil sonst die gesamte Heizwärme durch die<br />
Klappen entweicht. Auch nachts müssen die H<strong>und</strong>e <strong>de</strong>r meisten Tierheime aus Lärmschutzgrün<strong>de</strong>n auf ihre<br />
Außenzwinger verzichten. Die oben zitierten Min<strong>de</strong>stmaße aber beziehen sich auf die Fläche, die für die<br />
H<strong>und</strong>e zeitlich „uneingeschränkt (Paragraph 6 Absatz 3 TierSchHuV) benutzbar" ist. Damit sind die<br />
Misslichkeiten <strong>de</strong>r Ravensburger Tierheim-H<strong>und</strong>e aber noch nicht zu En<strong>de</strong>]<br />
Es ist kaum zu überlesen, dass Frau Burger hier ihre persönliche Meinung über die Haltungsumstän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n meisten<br />
Tierheimen (war sie <strong>de</strong>nn in allen?) auf die Haltungsumstän<strong>de</strong> im Tierheim Ravensburg projiziert, ohne mit einem Wort<br />
zu beschreiben, wie die Haltungsumstän<strong>de</strong> im Tierheim Ravensburg tatsächlich sind.<br />
Frau Burger schreibt weiter: [Denn es lassen sich weitere Verstöße gegen die Verordnung feststellen:<br />
„Min<strong>de</strong>stens eine Seite <strong>de</strong>s Zwingers muss <strong>de</strong>m H<strong>und</strong> freie Sicht nach außen ermöglichen. Befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>r<br />
Zwinger in einem Gebäu<strong>de</strong>, muss für <strong>de</strong>n H<strong>und</strong> <strong>de</strong>r freie Blick aus <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong> heraus gewährleistet sein."<br />
Nicht so im Tierheim Berg. Die H<strong>und</strong>e dort gucken auf allen vier Seiten nur gegen Wän<strong>de</strong>. Sie können im<br />
Innenzwinger auch an<strong>de</strong>re H<strong>und</strong>e nicht sehen <strong>und</strong> haben keinerlei optische Reize <strong>und</strong> Anregungen.]<br />
Die Tierschutz- H<strong>und</strong>everordnung betreffend stimmt diese Aussage. Frau Burger bezieht sich aber wie<strong>de</strong>r nur auf die<br />
Innenzwinger. Frau Burger lässt in diesem Artikel ebenfalls unberücksichtigt, dass eine Verordnung o<strong>de</strong>r ein Gesetz nur<br />
dann Anwendung fin<strong>de</strong>t, wenn <strong>de</strong>m kein höherwertiges bzw. übergeordnetes Rechtsgut entgegensteht. Ein solches<br />
höherwertiges Rechtsgut ist beispielsweise <strong>de</strong>r Schutz vor unzumutbarer Geräuschemmission. Abschließend nahm Frau<br />
Burger noch in einem Artikel auf doggennetz.<strong>de</strong> Bezug auf <strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong>. Dort stellte sie ein Foto eines han<strong>de</strong>lsüblichen<br />
Nato- Vollschutzzwingers ein, um zu ver<strong>de</strong>utlichen, wie groß ein Zwinger <strong>und</strong> wie die Sicht ins Freie sein muss. Frau<br />
Burger beschreibt aber nicht, wie die Sicht nach draußen gewährleistet wird, wenn <strong>de</strong>r Zwinger aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />
Geräuschimmission vollständig geschlossen wer<strong>de</strong>n muss.<br />
Deutlicher kann eine sehr einseitige Sichtweise, eine meinungsgeprägte Berichterstattung <strong>und</strong> mangelhafte<br />
Auseinan<strong>de</strong>rsetzung mit <strong>de</strong>r Rechtslage, kaum sein. Dies unterstreicht Frau Burger in ihrem <strong>Charity</strong> <strong>Watch</strong>-<br />
Artikel über das Tierheim Lin<strong>de</strong>rn.<br />
Das Tierheim Lin<strong>de</strong>rn hat im November 2010 r<strong>und</strong> 100 H<strong>und</strong>e von <strong>de</strong>m in die Schlagzeilen geratenen Gna<strong>de</strong>nhof Momo<br />
aufgenommen. Das Tierheim Lin<strong>de</strong>rn verfügt aber nur über acht, in einer umgebauten Scheune installierten Zwinger, die<br />
nach Aussagen unabhängiger Besucher keinerlei Sicht nach draußen zulassen. Die Zwinger wur<strong>de</strong>n zwar vor<br />
Inkrafttreten <strong>de</strong>r aktuellen Version <strong>de</strong>r TierSchHuV installiert <strong>und</strong> sind somit rechtskonform, das än<strong>de</strong>rt aber nichts an<br />
<strong>de</strong>r Tatsache, dass die Zwinger nicht <strong>de</strong>m aktuellen Standard entsprechen. Das Tierheim Lin<strong>de</strong>rn ist aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
Zwinger für max. 20 H<strong>und</strong>e zugelassen, praktisch aber nur für max. 16 H<strong>und</strong>e mittlerer Größe geeignet. Aus rechtlicher<br />
Sicht ist das nicht angreifbar, weil die leiten<strong>de</strong> Amtsveterinärin Frau Dr. Eisenack eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat<br />
<strong>und</strong> das Tierheim einige han<strong>de</strong>lsübliche Zwinger aufgestellt hat. Das kann aber über die gr<strong>und</strong>sätzliche<br />
Kapazitätsüberschreitung von r<strong>und</strong> 500% nicht hinwegtäuschen.<br />
Aus <strong>de</strong>n Akten <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft Ver<strong>de</strong>n (Unterbringung)<br />
Zwinger 2: 1. Bulli-Staff-Mix, kastrierter Rü<strong>de</strong>; 2. Bretone, kastrierter Rü<strong>de</strong>; 3. Dackel-Terrier-Mix, Rü<strong>de</strong>; 4.<br />
Mischling, Weibchen; 5. Mops-Nackth<strong>und</strong>, kastrierter Rü<strong>de</strong>; 6. DSH-Mix, Weibchen- tragend!; 7. ? Weibchen; 8.<br />
Dackel-Mix, kastrierter Rü<strong>de</strong>. Eine tragen<strong>de</strong> Hündin wur<strong>de</strong> mit nicht kastrierten Hündinnen <strong>und</strong> kastrierten,<br />
wie nicht kastrierten Rü<strong>de</strong>n in einem Zwinger untergebracht.<br />
B-Hütte: Ein Rü<strong>de</strong> <strong>und</strong> drei Weibchen.<br />
Auslauf B-Hütte: Zwei Weibchen.<br />
Zwinger Hof: Sieben H<strong>und</strong>e. Davon sechs Weibchen <strong>und</strong> ein Rü<strong>de</strong>.<br />
H<strong>und</strong>ehaus: Zehn H<strong>und</strong>e. Davon fünf Weibchen, drei kastrierte Rü<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zwei Rü<strong>de</strong>n.<br />
Auslauf Mitte-groß: Fünfzehn (15) H<strong>und</strong>e: Davon acht Rü<strong>de</strong>n, drei kastrierte Rü<strong>de</strong>n <strong>und</strong> vier Weibchen.<br />
Auslauf Grüne Hütte: Elf H<strong>und</strong>e. Davon drei Weibchen, ein kastrierter Rü<strong>de</strong> <strong>und</strong> sieben Rü<strong>de</strong>n.<br />
Polizeizwinger: Sechs H<strong>und</strong>e. Davon vier Weibchen, ein kastrierter Rü<strong>de</strong> <strong>und</strong> ein Rü<strong>de</strong>.<br />
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