Amtsblatt Amtsblatt - Jenbach
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G e m e i n d e v e r w a l t u n g A K T U E L L<br />
Die 10. Kinder-Sicherheits-Olympiade<br />
fand erstmals in <strong>Jenbach</strong> statt<br />
Jubelszenen - die Schüler der Volksschule Mötz<br />
feierten den Gewinn der 10. Sicherheitsolympiade<br />
auf dem Hobbyplatz in <strong>Jenbach</strong> in der Josef-<br />
Mühlbacher-Straße. Nach den Gratulationen von<br />
LHStv. Anton Steixner streckten die Kinder den<br />
Siegespokal zum Himmel und ließen sich von den<br />
mitgereisten Fans gebührend feiern. Die Kleinen<br />
waren die Größten.<br />
Den ganzen Vormittag lieferten sich zehn Klassen<br />
(darunter die Klasse 4b der VS <strong>Jenbach</strong>) aus<br />
dem ganzen Land bei Spielen rund um das Sicherheitsthema<br />
einen fairen Wettkampf. Neben<br />
Vorführungen der Hundestaffel der Bergrettung,<br />
der Cobraeinheit des Innenministeriums, der FF-<br />
<strong>Jenbach</strong> und des Roten Kreuzes Schwaz galt es<br />
für die einzelnen Klassen, bei Sicherheitsfragen<br />
Geschicklichkeit und Wissen unter Beweis zu<br />
stellen. Die Kinder lernen Grundbegriffe im Zivilschutz<br />
und wissen, wo sie sich Hilfe holen müssen,<br />
wenn sie diese brauchen, so Gabriel Gunda,<br />
Zivilschutzbeauftragter des Landes Tirol. Unter<br />
dem Motto „Dabeisein ist alles“ hielt sich auch<br />
die Enttäuschung bei den dahinter platzierten<br />
Klassen in Grenzen. Die Siegerklasse freut sich<br />
nun schon auf die Teilnahme beim Österreichfinale<br />
am 19. Juni in der Wiener Stadthalle.<br />
Wir drücken alle fest die Daumen.<br />
Beate Widner / Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong><br />
Verordnung zur Lärmbekämpfung<br />
für den Bereich der Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong> - Wiederverlautbarung<br />
Auf Grund des § 2 des Landes-Polizeigesetzes vom 5.7.1976 LGBl. Nr. 60 hat der Gemeinderat zur Abwehr<br />
ungebührlicherweise hervorgerufenen, störenden Lärmes mit Sitzungsbeschluss vom 29.12.1980<br />
für den Bereich der Gemeinde <strong>Jenbach</strong> verordnet:<br />
§1 Haus und Gartenarbeiten<br />
1. Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten ist verboten<br />
a) an Sonn- und Feiertagen überhaupt,<br />
b) an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 und von 20.00 bis 7.00 Uhr Normalzeit bzw. von<br />
21.00 bis 7.00 Uhr Sommerzeit,<br />
c) außerdem in unmittelbarer Nachbarschaft von:<br />
Schulen während der Unterrichtszeit,<br />
Kirchen während der Gottesdienste,<br />
<strong>Amtsblatt</strong> . 2 - 2009 www.jenbach.at