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Amtsblatt Amtsblatt - Jenbach

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G e m e i n d e v e r w a l t u n g A K T U E L L<br />

Die 10. Kinder-Sicherheits-Olympiade<br />

fand erstmals in <strong>Jenbach</strong> statt<br />

Jubelszenen - die Schüler der Volksschule Mötz<br />

feierten den Gewinn der 10. Sicherheitsolympiade<br />

auf dem Hobbyplatz in <strong>Jenbach</strong> in der Josef-<br />

Mühlbacher-Straße. Nach den Gratulationen von<br />

LHStv. Anton Steixner streckten die Kinder den<br />

Siegespokal zum Himmel und ließen sich von den<br />

mitgereisten Fans gebührend feiern. Die Kleinen<br />

waren die Größten.<br />

Den ganzen Vormittag lieferten sich zehn Klassen<br />

(darunter die Klasse 4b der VS <strong>Jenbach</strong>) aus<br />

dem ganzen Land bei Spielen rund um das Sicherheitsthema<br />

einen fairen Wettkampf. Neben<br />

Vorführungen der Hundestaffel der Bergrettung,<br />

der Cobraeinheit des Innenministeriums, der FF-<br />

<strong>Jenbach</strong> und des Roten Kreuzes Schwaz galt es<br />

für die einzelnen Klassen, bei Sicherheitsfragen<br />

Geschicklichkeit und Wissen unter Beweis zu<br />

stellen. Die Kinder lernen Grundbegriffe im Zivilschutz<br />

und wissen, wo sie sich Hilfe holen müssen,<br />

wenn sie diese brauchen, so Gabriel Gunda,<br />

Zivilschutzbeauftragter des Landes Tirol. Unter<br />

dem Motto „Dabeisein ist alles“ hielt sich auch<br />

die Enttäuschung bei den dahinter platzierten<br />

Klassen in Grenzen. Die Siegerklasse freut sich<br />

nun schon auf die Teilnahme beim Österreichfinale<br />

am 19. Juni in der Wiener Stadthalle.<br />

Wir drücken alle fest die Daumen.<br />

Beate Widner / Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong><br />

Verordnung zur Lärmbekämpfung<br />

für den Bereich der Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong> - Wiederverlautbarung<br />

Auf Grund des § 2 des Landes-Polizeigesetzes vom 5.7.1976 LGBl. Nr. 60 hat der Gemeinderat zur Abwehr<br />

ungebührlicherweise hervorgerufenen, störenden Lärmes mit Sitzungsbeschluss vom 29.12.1980<br />

für den Bereich der Gemeinde <strong>Jenbach</strong> verordnet:<br />

§1 Haus und Gartenarbeiten<br />

1. Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten ist verboten<br />

a) an Sonn- und Feiertagen überhaupt,<br />

b) an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 und von 20.00 bis 7.00 Uhr Normalzeit bzw. von<br />

21.00 bis 7.00 Uhr Sommerzeit,<br />

c) außerdem in unmittelbarer Nachbarschaft von:<br />

Schulen während der Unterrichtszeit,<br />

Kirchen während der Gottesdienste,<br />

<strong>Amtsblatt</strong> . 2 - 2009 www.jenbach.at

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