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Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo

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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />

KAPITALGESELLSCHAFTEN<br />

Kapitalgesellschaften sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische<br />

Person). Den Gläubigern haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der<br />

Gesellschafter. Zu diesen Gesellschaften zählen: die GmbH, die KGaA und die AG.<br />

AG – Aktiengesellschaft<br />

Gesetzliche Organe der AG sind: der Vorstand, der Aufsichtsrat und die<br />

Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft.<br />

Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan und überwacht den Vorstand. Der Vorstand besteht aus<br />

Fachleuten außerhalb des Unternehmens und aus Vertretern der Arbeitnehmer des<br />

Unternehmens. Eine AG kann durch eine oder mehrere Personen mit einem Grundkapital von<br />

50.000 Euro gegründet werden. Die AG haftet mit ihrem Firmenvermögen für Schuldner;<br />

die Aktionäre tragen das Risiko des Wertverlustes ihrer Aktien (Duden, 2001, 253;<br />

Conlin, 2000, 35).<br />

32<br />

Bild 3: Struktur der Aktiengesellschaft<br />

Quelle: Duden, 2001, 253<br />

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Jeder Gesellschafter übernimmt einen bestimmten Anteil am Stammkapital (Grundkapital<br />

einer Aktiengesellschaft). Den Gläubigern haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das<br />

Privatvermögen der Gesellschafter (Zavrl, 1992, 25).<br />

Die GmbH als juristische Person haftet allein. Ihr Stammkapital wird durch die<br />

Stammeinlagen der Gesellschafter aufgebracht (in Deutschland mindestens 25.000 Euro<br />

Grundkapital). Die Organe der GmbH sind: die Gesellschafterversammlung und der<br />

Geschäftsführer (Humbolt, 1992, 156).<br />

Wenn sie mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, hat sie auch einen Aufsichtsrat wie in der AG.<br />

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

(Conlin, 2000, 35).

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