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Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo

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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />

11.2 REVISION<br />

Sowohl in der Literatur als auch im sprachlichen Alltag trifft man im Zusammenhang mit der<br />

Kontrolle auf Begriffe, die entweder synonym oder mit unterschiedlichem Begriffsinhalt<br />

verwendet werden. Die Begriffe Revision und Prüfung werden dabei weitgehend synonym<br />

verwendet. Die Begriffe Revision und Kontrolle können aber in Bezug auf bestimmte<br />

Fragestellungen unterschiedlich interpretiert werden.<br />

Unterschiede zwischen Kontrolle und Revision<br />

KRITERIEN KONTROLLE REVISION<br />

Zeitbezogen:<br />

• gegenwartsbezogen • vergangenheitsbezogen<br />

118<br />

Häufigkeit der<br />

Durchführung:<br />

Arbeitsweise:<br />

Abhängigkeit des<br />

Kontrollsubjekts:<br />

Einbau in betriebliche<br />

Abläufe:<br />

• ständige Einrichtung<br />

• Mensch oder<br />

Automat<br />

• Abhängigkeit vom<br />

Kontrollobjekt -<br />

abhängige Person<br />

• eingebaut<br />

• einmaliger Vorgang<br />

• nur durch Mensch<br />

• Abhängigkeit vom<br />

Kontrollobjekt -<br />

unabhängige Person<br />

• nicht eingebaut<br />

Betrachtet man die Revision als eigenständiges Gebiet, so kann man externe und interne<br />

Revision unterscheiden.<br />

Externe Revision<br />

Ist die Prüfung nicht in die betrieblichen Abläufe eingebaut, so spricht man von der externen<br />

Revision. Die externe Revision kann auf freiwilliger oder auf gesetzlicher Basis geschehen.<br />

Bei der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften geschieht die Prüfung auf Grund<br />

gesetzlicher Vorschriften und bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eines Unternehmens auf<br />

freiwilliger Basis. Die externe Revision kann nach der Art der prüfenden Organe unterteilt<br />

werden. So gibt es eine Prüfung durch behördliche und privatrechtliche Organe.<br />

Zu den behördlichen Organen, die eine externe Revision durchführen gehören die<br />

- Rechnungshöfe und –ämter von Bund, Länder und Gemeinden,<br />

- Außenprüfungsstellen der Finanzverwaltung,<br />

- Prüfungsstellen der Aufsichtsbehörden einzelner Branchen.<br />

Die von den behördlichen Organen durchgeführten Prüfungen beruhen meist auf gesetzlicher<br />

Basis.<br />

Es gibt Prüfungen, die nur von bestimmten Personen durchgeführt werden dürfen. So sind<br />

privatrechtliche Organe mit Vorbehaltungsaufgaben z. B.<br />

- freiberuflich tätige Wirtschaftsprüfer,<br />

- vereidigte Buchführer,<br />

- Wirtschaftsprüfungs- und Buchführungsverbände,<br />

- Prüfungsverbände der Genossenschaften und der Sparkassen.

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