Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo
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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />
11.2 REVISION<br />
Sowohl in der Literatur als auch im sprachlichen Alltag trifft man im Zusammenhang mit der<br />
Kontrolle auf Begriffe, die entweder synonym oder mit unterschiedlichem Begriffsinhalt<br />
verwendet werden. Die Begriffe Revision und Prüfung werden dabei weitgehend synonym<br />
verwendet. Die Begriffe Revision und Kontrolle können aber in Bezug auf bestimmte<br />
Fragestellungen unterschiedlich interpretiert werden.<br />
Unterschiede zwischen Kontrolle und Revision<br />
KRITERIEN KONTROLLE REVISION<br />
Zeitbezogen:<br />
• gegenwartsbezogen • vergangenheitsbezogen<br />
118<br />
Häufigkeit der<br />
Durchführung:<br />
Arbeitsweise:<br />
Abhängigkeit des<br />
Kontrollsubjekts:<br />
Einbau in betriebliche<br />
Abläufe:<br />
• ständige Einrichtung<br />
• Mensch oder<br />
Automat<br />
• Abhängigkeit vom<br />
Kontrollobjekt -<br />
abhängige Person<br />
• eingebaut<br />
• einmaliger Vorgang<br />
• nur durch Mensch<br />
• Abhängigkeit vom<br />
Kontrollobjekt -<br />
unabhängige Person<br />
• nicht eingebaut<br />
Betrachtet man die Revision als eigenständiges Gebiet, so kann man externe und interne<br />
Revision unterscheiden.<br />
Externe Revision<br />
Ist die Prüfung nicht in die betrieblichen Abläufe eingebaut, so spricht man von der externen<br />
Revision. Die externe Revision kann auf freiwilliger oder auf gesetzlicher Basis geschehen.<br />
Bei der Jahresabschlussprüfung von Kapitalgesellschaften geschieht die Prüfung auf Grund<br />
gesetzlicher Vorschriften und bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eines Unternehmens auf<br />
freiwilliger Basis. Die externe Revision kann nach der Art der prüfenden Organe unterteilt<br />
werden. So gibt es eine Prüfung durch behördliche und privatrechtliche Organe.<br />
Zu den behördlichen Organen, die eine externe Revision durchführen gehören die<br />
- Rechnungshöfe und –ämter von Bund, Länder und Gemeinden,<br />
- Außenprüfungsstellen der Finanzverwaltung,<br />
- Prüfungsstellen der Aufsichtsbehörden einzelner Branchen.<br />
Die von den behördlichen Organen durchgeführten Prüfungen beruhen meist auf gesetzlicher<br />
Basis.<br />
Es gibt Prüfungen, die nur von bestimmten Personen durchgeführt werden dürfen. So sind<br />
privatrechtliche Organe mit Vorbehaltungsaufgaben z. B.<br />
- freiberuflich tätige Wirtschaftsprüfer,<br />
- vereidigte Buchführer,<br />
- Wirtschaftsprüfungs- und Buchführungsverbände,<br />
- Prüfungsverbände der Genossenschaften und der Sparkassen.