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Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo

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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />

2 „postopek“ auf Deutsch: 7 „brez obveznosti“:<br />

zur Prozessordnung unvermittelte<br />

zur Vorgehensweise unverbindliche<br />

zur Gesetzgebung unfreiwillige<br />

3 „načeloma“ auf Deutsch: 8 Teilrisiko<br />

Selbstverständlich Teilkasko<br />

An der Basis Teilversicherung<br />

Grundsätzlich<br />

4 sicher gesteuerte Jahre 9 „pomagati“ auf Deutsch:<br />

unfalllos gebliebene Fahrten gedient zu haben<br />

unfallfrei gefahrene Zeiten verdient zu haben<br />

belohnt zu haben<br />

5 „pogoj“ auf Deutsch:<br />

Voraussetzung<br />

Vorgabe<br />

Aufgabe<br />

10.2 BÜRGSCHAFT<br />

Eine Bürgschaft ist ähnlich wie ein Kreditvertrag. Sie ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,<br />

durch den sich die bürgende Person verpflichtet alle Forderungen, die der Schuldner dem<br />

Kreditgeber (Gläubiger) schuldig bleibt, zu übernehmen. Die Bürgschaft ist dabei direkt<br />

abhängig von der bestehenden Hauptschuld, also dem bewilligten Kredit. Die Bürgschaft wird<br />

der Höhe des bewilligten Kredits angeglichen und erlischt mit Ablauf des Kreditvertrages.<br />

Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines<br />

Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kreditnehmer<br />

und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt.<br />

Der Bürge muss über ausreichend Vermögen bzw. ein fest geregeltes Einkommen verfügen<br />

und dieses dem Kreditinstitut gegenüber nachweisen.<br />

Auch die Bank hat gegenüber dem Bürgen bestimmte Pflichten, so darf sie beispielsweise<br />

dem Schuldner keine weiteren Kredite gewähren ohne das Einverständnis des Bürgen.<br />

Beispiel:<br />

Eine Studentin will einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, um ihr Studium zu finanzieren.<br />

Die Bank verlangt als Sicherheit einen Bürgen. Also fragt die Studentin ihren vermögenden<br />

Onkel, ob er für sie als Bürge eintritt und sie im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit absichert.<br />

Kategorien von Bürgschaften<br />

Es existieren zwei Arten von Bürgschaften: die gewöhnliche und die selbstschuldnerische<br />

Bürgschaft.<br />

114<br />

- Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass das Kreditinstitut<br />

zuerst eine Vorausklage gegen den Hauptschuldner einleitet, bevor es die Forderung<br />

an den Bürgen selbst weitergibt.

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