Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo
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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />
2 „postopek“ auf Deutsch: 7 „brez obveznosti“:<br />
zur Prozessordnung unvermittelte<br />
zur Vorgehensweise unverbindliche<br />
zur Gesetzgebung unfreiwillige<br />
3 „načeloma“ auf Deutsch: 8 Teilrisiko<br />
Selbstverständlich Teilkasko<br />
An der Basis Teilversicherung<br />
Grundsätzlich<br />
4 sicher gesteuerte Jahre 9 „pomagati“ auf Deutsch:<br />
unfalllos gebliebene Fahrten gedient zu haben<br />
unfallfrei gefahrene Zeiten verdient zu haben<br />
belohnt zu haben<br />
5 „pogoj“ auf Deutsch:<br />
Voraussetzung<br />
Vorgabe<br />
Aufgabe<br />
10.2 BÜRGSCHAFT<br />
Eine Bürgschaft ist ähnlich wie ein Kreditvertrag. Sie ist ein einseitig verpflichtender Vertrag,<br />
durch den sich die bürgende Person verpflichtet alle Forderungen, die der Schuldner dem<br />
Kreditgeber (Gläubiger) schuldig bleibt, zu übernehmen. Die Bürgschaft ist dabei direkt<br />
abhängig von der bestehenden Hauptschuld, also dem bewilligten Kredit. Die Bürgschaft wird<br />
der Höhe des bewilligten Kredits angeglichen und erlischt mit Ablauf des Kreditvertrages.<br />
Der Gläubiger will sich durch die Bürgschaft für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit seines<br />
Schuldners absichern. Meistens handelt es sich bei dem Schuldner um einen Kreditnehmer<br />
und bei dem Gläubiger um ein Kreditinstitut, welches das Darlehen gewährt.<br />
Der Bürge muss über ausreichend Vermögen bzw. ein fest geregeltes Einkommen verfügen<br />
und dieses dem Kreditinstitut gegenüber nachweisen.<br />
Auch die Bank hat gegenüber dem Bürgen bestimmte Pflichten, so darf sie beispielsweise<br />
dem Schuldner keine weiteren Kredite gewähren ohne das Einverständnis des Bürgen.<br />
Beispiel:<br />
Eine Studentin will einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, um ihr Studium zu finanzieren.<br />
Die Bank verlangt als Sicherheit einen Bürgen. Also fragt die Studentin ihren vermögenden<br />
Onkel, ob er für sie als Bürge eintritt und sie im Falle ihrer Zahlungsunfähigkeit absichert.<br />
Kategorien von Bürgschaften<br />
Es existieren zwei Arten von Bürgschaften: die gewöhnliche und die selbstschuldnerische<br />
Bürgschaft.<br />
114<br />
- Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass das Kreditinstitut<br />
zuerst eine Vorausklage gegen den Hauptschuldner einleitet, bevor es die Forderung<br />
an den Bürgen selbst weitergibt.