Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo
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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />
9.1 GRUNDSÄTZLICHES ZUR UMSATZ– bzw. MEHRWERTSTEUER<br />
Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß Umsatzsteuergesetz die nachstehenden Umsätze:<br />
Lieferung und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />
Rahmen seines Unternehmens ausführt.<br />
Innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt.<br />
Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet.<br />
Zu den wichtigsten Vorgängen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, zählen z. B.:<br />
Ausfuhrlieferungen.<br />
Kreditgewährungen.<br />
Der Kauf und Verkauf von Immobilien.<br />
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Geschäfts- und Wohngebäuden.<br />
Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG.<br />
Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist das für eine Lieferung von Waren erhaltene<br />
Entgelt. Die Höhe der Umsatzsteuer wird ermittelt durch Multiplikation des Steuersatzes mit<br />
dem (Netto-)Entgelt für die Ware. Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt neben dem<br />
Regelsteuersatz von derzeit 16 % auch einen ermäßigten Steuersatz, von derzeit 7%, der auf<br />
bestimmte, gesetzlich festgelegte Güter und Dienstleistungen (z. B. Lebensmittel,<br />
Zeitschriften, Bücher) angewendet wird.<br />
Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die ausschließlich der<br />
Endverbraucher zu tragen hat. Dass die Unternehmen – sofern sie nicht auch Endverbraucher<br />
darstellen –, grundsätzlich durch die Umsatzsteuer nicht belastet werden, ist darauf<br />
zurückzuführen, dass sie nicht Endverbraucher sind.<br />
Der Umsatzsteuer unterworfen wird letztendlich nur der auf der jeweiligen Wirtschaftsstufe<br />
erwirtschaftete Mehrwert; dies erklärt auch den synonym verwendeten Begriff<br />
„Mehrwertsteuer“. Unter Mehrwert versteht man die Differenz zwischen dem zu<br />
Verkaufspreisen bewerteten Output und dem zu Einkaufspreisen bewerteten Input einer<br />
Wirtschaftsstufe (Herstellung, Weiterverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel).<br />
Damit auf jeder Produktions- und Handelsstufe tatsächlich nur der jeweils erwirtschaftete<br />
Mehrwert mit Umsatzsteuer belastet wird, hat der Gesetzgeber das so genannte<br />
Vorsteuerabzugsverfahren eingeführt. Danach darf der Unternehmer die von Lieferanten in<br />
Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, gegen die Umsatzsteuer<br />
aufrechnen, die der Unternehmer seinerseits durch den Verkauf von Waren erhält. Nur die<br />
Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer hat der Unternehmer an das<br />
Finanzamt abzuführen, so dass dem Unternehmer durch die gezahlte Vorsteuer keine<br />
Belastungen entstehen. Die Umsatzsteuer wirkt im Unternehmen somit lediglich wie ein<br />
durchlaufender Posten und stellt keinen Kostenfaktor für das Unternehmen dar. Für die von<br />
einer auf die andere Wirtschaftsstufe überwalzte Umsatzsteuer hat ausschließlich der<br />
Endverbraucher aufzukommen, dem als Endglied der hier dargestellten Kette nicht die<br />
Möglichkeit des Vorsteuersteuerabzugs offen steht.<br />
Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Das Verfahren der Umsatzbesteuerung ist<br />
dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer während des Kalenderjahres im Rahmen so<br />
genannter Umsatzsteuervoranmeldungen, die er dem zuständigen Finanzamt vorlegen muss,<br />
Vorauszahlungen seiner Umsatzsteuerschuld zu leisten hat. Der Steuerpflichtige hat<br />
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