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Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo

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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />

9.1 GRUNDSÄTZLICHES ZUR UMSATZ– bzw. MEHRWERTSTEUER<br />

Der Umsatzsteuer unterliegen gemäß Umsatzsteuergesetz die nachstehenden Umsätze:<br />

Lieferung und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im<br />

Rahmen seines Unternehmens ausführt.<br />

Innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt.<br />

Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet.<br />

Zu den wichtigsten Vorgängen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, zählen z. B.:<br />

Ausfuhrlieferungen.<br />

Kreditgewährungen.<br />

Der Kauf und Verkauf von Immobilien.<br />

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Geschäfts- und Wohngebäuden.<br />

Die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG.<br />

Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist das für eine Lieferung von Waren erhaltene<br />

Entgelt. Die Höhe der Umsatzsteuer wird ermittelt durch Multiplikation des Steuersatzes mit<br />

dem (Netto-)Entgelt für die Ware. Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt neben dem<br />

Regelsteuersatz von derzeit 16 % auch einen ermäßigten Steuersatz, von derzeit 7%, der auf<br />

bestimmte, gesetzlich festgelegte Güter und Dienstleistungen (z. B. Lebensmittel,<br />

Zeitschriften, Bücher) angewendet wird.<br />

Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer, die ausschließlich der<br />

Endverbraucher zu tragen hat. Dass die Unternehmen – sofern sie nicht auch Endverbraucher<br />

darstellen –, grundsätzlich durch die Umsatzsteuer nicht belastet werden, ist darauf<br />

zurückzuführen, dass sie nicht Endverbraucher sind.<br />

Der Umsatzsteuer unterworfen wird letztendlich nur der auf der jeweiligen Wirtschaftsstufe<br />

erwirtschaftete Mehrwert; dies erklärt auch den synonym verwendeten Begriff<br />

„Mehrwertsteuer“. Unter Mehrwert versteht man die Differenz zwischen dem zu<br />

Verkaufspreisen bewerteten Output und dem zu Einkaufspreisen bewerteten Input einer<br />

Wirtschaftsstufe (Herstellung, Weiterverarbeitung, Großhandel, Einzelhandel).<br />

Damit auf jeder Produktions- und Handelsstufe tatsächlich nur der jeweils erwirtschaftete<br />

Mehrwert mit Umsatzsteuer belastet wird, hat der Gesetzgeber das so genannte<br />

Vorsteuerabzugsverfahren eingeführt. Danach darf der Unternehmer die von Lieferanten in<br />

Rechnung gestellte Umsatzsteuer, die so genannte Vorsteuer, gegen die Umsatzsteuer<br />

aufrechnen, die der Unternehmer seinerseits durch den Verkauf von Waren erhält. Nur die<br />

Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer hat der Unternehmer an das<br />

Finanzamt abzuführen, so dass dem Unternehmer durch die gezahlte Vorsteuer keine<br />

Belastungen entstehen. Die Umsatzsteuer wirkt im Unternehmen somit lediglich wie ein<br />

durchlaufender Posten und stellt keinen Kostenfaktor für das Unternehmen dar. Für die von<br />

einer auf die andere Wirtschaftsstufe überwalzte Umsatzsteuer hat ausschließlich der<br />

Endverbraucher aufzukommen, dem als Endglied der hier dargestellten Kette nicht die<br />

Möglichkeit des Vorsteuersteuerabzugs offen steht.<br />

Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr. Das Verfahren der Umsatzbesteuerung ist<br />

dadurch gekennzeichnet, dass der Unternehmer während des Kalenderjahres im Rahmen so<br />

genannter Umsatzsteuervoranmeldungen, die er dem zuständigen Finanzamt vorlegen muss,<br />

Vorauszahlungen seiner Umsatzsteuerschuld zu leisten hat. Der Steuerpflichtige hat<br />

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