Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo
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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />
9 STEUERN<br />
LERNZIELE<br />
Der Bereich der Steuern ist ein sehr vielfältiges Thema, worüber es unzählige Gesetze und<br />
Bücher gibt. In diesem Kapitel wollen wir Ihnen einen Einblick in dieses Gebiet geben und<br />
Ihnen die wichtigsten Steuerarten erklären.<br />
Steuern sind Abgaben, die natürlichen und juristischen Personen Gebietskörperschaften<br />
auferlegen. Im Unterschied zu Gebühren und Beiträgen hat der Steuerpflichtige keinen<br />
Anspruch auf eine bestimmte besondere Gegenleistung des Staates; anders z. B. bei der<br />
Arbeitslosenversicherung: Wer Arbeitslosengeld empfangen will, muss vorher Beiträge<br />
entrichtet haben. Steuern dienen vor allem dazu, den Finanzbedarf von Bund, Ländern und<br />
Gemeinden zu decken. Wie bei der Tabaksteuer oder der Ökosteuer können aber auch<br />
wirtschaftspolitische Zwecke verfolgt werden. Das Recht des Staates, Steuern zu erheben,<br />
wird auch als Steuerhoheit bezeichnet. Eine Steuer darf dem Steuerpflichtigen aber nur dann<br />
auferlegt werden, wenn der Tatbestand zutrifft (z. B. das Halten eines Kraftfahrzeugs), an den<br />
das entsprechende Steuergesetz die Steuerpflicht knüpft (z. B. Kraftfahrzeugsteuer). In<br />
Deutschland gibt es etwa 50 Steuerarten.<br />
Die Steuern, die der Staat erhält, sind:<br />
1. Bundessteuern. (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinabgaben, Kaffeesteuer, sonstige<br />
Verbrauchssteuern, Gesellschafts-, Börsenumsatz-, Versicherungs- und Wechselsteuer.)<br />
2. Gemeinschaftssteuern. (Einkommenssteuer 30 %), Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer<br />
bzw. Zinsabschlagssteuer, Körperschaftssteuer, sowie Umsatzsteuer (25 %) bzw.<br />
Mehrwertssteuer.<br />
3. Landessteuern (Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kraftfahrzeugssteuer,<br />
Grunderwerbsteuer, sonstige Verkaufssteuern, Biersteuer, Spielbanksteuer).<br />
4. Kommunalsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kleinere eigene Steuern) .<br />
5. Aufkommen aus Agrarabschöpfungen und Zöllen der Mitgliedstaaten der EU,<br />
Mehrwertsteuereigenmittel, BSP-Eigenmittel, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zum<br />
Entwicklungsfonds.<br />
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