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Poslovni tuji jezik - Wirtschaftsdeutsch - Semec, Mo

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<strong>Wirtschaftsdeutsch</strong><br />

9 STEUERN<br />

LERNZIELE<br />

Der Bereich der Steuern ist ein sehr vielfältiges Thema, worüber es unzählige Gesetze und<br />

Bücher gibt. In diesem Kapitel wollen wir Ihnen einen Einblick in dieses Gebiet geben und<br />

Ihnen die wichtigsten Steuerarten erklären.<br />

Steuern sind Abgaben, die natürlichen und juristischen Personen Gebietskörperschaften<br />

auferlegen. Im Unterschied zu Gebühren und Beiträgen hat der Steuerpflichtige keinen<br />

Anspruch auf eine bestimmte besondere Gegenleistung des Staates; anders z. B. bei der<br />

Arbeitslosenversicherung: Wer Arbeitslosengeld empfangen will, muss vorher Beiträge<br />

entrichtet haben. Steuern dienen vor allem dazu, den Finanzbedarf von Bund, Ländern und<br />

Gemeinden zu decken. Wie bei der Tabaksteuer oder der Ökosteuer können aber auch<br />

wirtschaftspolitische Zwecke verfolgt werden. Das Recht des Staates, Steuern zu erheben,<br />

wird auch als Steuerhoheit bezeichnet. Eine Steuer darf dem Steuerpflichtigen aber nur dann<br />

auferlegt werden, wenn der Tatbestand zutrifft (z. B. das Halten eines Kraftfahrzeugs), an den<br />

das entsprechende Steuergesetz die Steuerpflicht knüpft (z. B. Kraftfahrzeugsteuer). In<br />

Deutschland gibt es etwa 50 Steuerarten.<br />

Die Steuern, die der Staat erhält, sind:<br />

1. Bundessteuern. (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Branntweinabgaben, Kaffeesteuer, sonstige<br />

Verbrauchssteuern, Gesellschafts-, Börsenumsatz-, Versicherungs- und Wechselsteuer.)<br />

2. Gemeinschaftssteuern. (Einkommenssteuer 30 %), Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer<br />

bzw. Zinsabschlagssteuer, Körperschaftssteuer, sowie Umsatzsteuer (25 %) bzw.<br />

Mehrwertssteuer.<br />

3. Landessteuern (Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kraftfahrzeugssteuer,<br />

Grunderwerbsteuer, sonstige Verkaufssteuern, Biersteuer, Spielbanksteuer).<br />

4. Kommunalsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, kleinere eigene Steuern) .<br />

5. Aufkommen aus Agrarabschöpfungen und Zöllen der Mitgliedstaaten der EU,<br />

Mehrwertsteuereigenmittel, BSP-Eigenmittel, Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zum<br />

Entwicklungsfonds.<br />

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