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Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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Seite 34 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Abänderung der Bürgschaft<br />

ohne Bürgenzustimmung?<br />

Die Vertragspartner e<strong>in</strong>es Bauvertrages<br />

können durch e<strong>in</strong>e Abänderung<br />

der Sicherungsabrede den Inhalt der<br />

Bürgschaftserklärung der Bank ohne<br />

deren Beteiligung nicht abändern.<br />

(BGH, 10.02.2005 - VII ZR 373/03)<br />

Gewährleistungsfrist wird bei<br />

Reparatur erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt<br />

Wird der Lauf e<strong>in</strong>er nach VOB/B vere<strong>in</strong>barten<br />

Verjährungsfrist (hier: Vier-<br />

Jahres-Frist nach § 13 Nr. 4 VOB/B)<br />

nach gesetzlichen Bestimmungen<br />

unterbrochen, wird nach dem Ende<br />

der Unterbrechung die vere<strong>in</strong>barte Frist<br />

erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt (OLG Brandenburg,<br />

19.01.2005; Az. 4 U 176/03).<br />

Dies bedeutet: Kommt der Auftragnehmer<br />

e<strong>in</strong>er berechtigten Reklamation<br />

nach und beseitigt e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Gewährleistungsfrist gerügten<br />

Mangel, dann beg<strong>in</strong>nt hierfür die<br />

Gewährleistungsfrist erneut zu laufen<br />

(§ 212 BGB). Gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B<br />

beträgt diese Frist aber nicht erneut<br />

vier, sondern nur zwei Jahre, gerechnet<br />

von der Abnahme der nachgebesserten<br />

Leistung. Damit unterscheidet<br />

sich der VOB-Vertrag vom<br />

BGB-Werkvertrag, der durch die Mängelbeseitigung<br />

als Unter-brechungshandlung<br />

die Gewähr-leistungsfrist<br />

vollständig neu beg<strong>in</strong>nen lässt. Wichtig:<br />

Die Unterbrechung bezieht sich<br />

immer nur auf den beseitigten Mangel,<br />

nicht aber auf die gesamte Leistung<br />

des Auftragnehmers.<br />

Absicherung der Baustelle<br />

durch den Bauleiter<br />

Unterlässt es e<strong>in</strong> Bauleiter, für e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende und sichere Verkehrsführung<br />

des Fußgängerverkehrs durch<br />

den Baustellenbereich zu sorgen, verletzt<br />

er damit se<strong>in</strong>e als Bauleiter übernommene<br />

Verkehrssicherungspflicht.<br />

Bei der „Eröffnung von Gefahrenquellen”<br />

– wie bei e<strong>in</strong>er Baustelle – hat er<br />

dafür Sorge zu tragen, dass durch<br />

eigenes Handeln ke<strong>in</strong>e anderen Personen<br />

gefährdet oder geschädigt werden.<br />

(AmtsG Erfurt, 26.04.2004, Az.<br />

102 Js 24548/0147)<br />

Bausicherheiten - Wer haftet als<br />

„Empfänger von Baugeld“?<br />

„Empfänger von Baugeld“ nach § 1<br />

Abs. 1 GSB kann nicht nur der Bauherr<br />

selbst se<strong>in</strong>, sondern auch e<strong>in</strong><br />

Generalunternehmer oder Generalübernehmer<br />

sowie e<strong>in</strong> Verkäufer schlüs-<br />

Vertrags- und Baurecht<br />

selfertiger Häuser, der über die Verwendung<br />

der Baugelder an die am Bau<br />

beteiligten Firmen entscheidet. (OLG<br />

Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04)<br />

Wann ist Weisung des Bauherrn e<strong>in</strong>e<br />

entgeltliche Zusatzbeauftragung?<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche entgeltliche Beauftragung<br />

e<strong>in</strong>es Subunternehmers durch<br />

den Bauherrn kann nur <strong>in</strong> ganz<br />

bestimmten Ausnahmefällen angenommen<br />

werden. E<strong>in</strong> solcher liegt<br />

nicht schon dann vor, wenn der Subunternehmer<br />

darauf h<strong>in</strong>weist, dass<br />

bestimmte Arbeiten nicht von se<strong>in</strong>em<br />

Auftrag gedeckt s<strong>in</strong>d und der Bauherr<br />

ihn gleichwohl zur Erledigung auffordert.<br />

(KG, Bieber, 11.07.2005 - 8 U<br />

8/05)<br />

Kunstharzputz statt m<strong>in</strong>eralischem<br />

Kratzputz ist e<strong>in</strong> Mangel!<br />

Die Aufbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Kunstharzputzes<br />

anstatt e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der Baubeschreibung<br />

vorgesehenen m<strong>in</strong>eralischen<br />

Kratzputzes stellt e<strong>in</strong>en Mangel dar.<br />

Daher ist e<strong>in</strong>e Klausel <strong>in</strong> der Leistungsbeschreibung<br />

des Bauträgers<br />

unwirksam: „Von der Leistungsbeschreibung<br />

abweichende Ausführungen<br />

bleiben vorbehalten, sofern damit<br />

technische Verbesserungen verbunden<br />

und/oder der Gesamtwert des<br />

Objekts nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.“ (OLG Hamm, 21 U 94/04)<br />

Bauaufträge: Eignung nur<br />

bei Zahlungen <strong>in</strong> die Sozialkasse<br />

des Baugewerbes?<br />

Der öffentliche Auftraggeber ist<br />

berechtigt, durch die Gestaltung der<br />

Bewerbungsbed<strong>in</strong>gungen im Rahmen<br />

der Angebotskalkulation gleiche Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen<br />

herbeizuführen<br />

und somit z.B. bei Straßenbauarbeiten<br />

den Nachweis über die Entrichtung<br />

von Beiträgen an die zuständige Sozialkasse<br />

des Baugewerbes zu fordern.<br />

(OLG Bremen, 23.03.2005 - 1 U 71/04,<br />

Rev. zugel.)<br />

Werklohn aus<br />

Pauschalpreisvertrag?<br />

Liegt e<strong>in</strong>em Pauschalpreisvertrag ke<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>heitspreisangebot zugrunde und<br />

s<strong>in</strong>d zur Bewertung der erbrachten<br />

Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit<br />

vor Vertragsschluss nicht vorhanden,<br />

so muss der Auftragnehmer im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

anhand e<strong>in</strong>er Kalkulation die<br />

Abgrenzung zwischen den erbrachten<br />

und den nicht erbrachten Leistungen<br />

sowie die Bewertung der jeweiligen<br />

Vergütungsanteile darlegen. E<strong>in</strong>e juri-<br />

stische Person ist auch nach ihrer<br />

Löschung im Handelsregister aktiv<br />

parteifähig, so lange sie noch vermögenswerte<br />

Ansprüche geltend macht.<br />

(OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U<br />

190/03)<br />

Ausschluss von der Vergabe<br />

bei Doppelbewerbungen<br />

Gibt e<strong>in</strong> Unternehmen sowohl selbstständig<br />

als auch als Mitglied e<strong>in</strong>er Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />

e<strong>in</strong> Angebot ab, so<br />

begründet dies e<strong>in</strong> wettbewerbswidriges<br />

Verhalten (Verstoß gegen die<br />

Grundsätze des Geheimwettbewerbs),<br />

das zum Ausschluss beider Gebote<br />

führt. (VK Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, 27.05.2005<br />

- VK 15/05)<br />

Erlöschen e<strong>in</strong>er befristeten<br />

§-648a-BGB-Bürgschaft<br />

1. Ist e<strong>in</strong>e Bürgschaft <strong>in</strong> der Weise<br />

gestellt worden, dass sie zu e<strong>in</strong>em<br />

bestimmten Zeitpunkt „erlischt“, wenn<br />

bis dah<strong>in</strong> nicht die Voraussetzungen<br />

der Zahlungspflicht des Bestellers im<br />

S<strong>in</strong>ne von § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB<br />

feststehen, so reicht - <strong>in</strong> Abweichung<br />

von den gesetzlichen Vorgaben des §<br />

777 BGB - die bloße Inanspruchnahme<br />

des Bestellers oder die Anzeige<br />

der Inanspruchnahme nicht aus, um<br />

die Bürgenhaftung über diesen Zeitpunkt<br />

h<strong>in</strong>aus zu verlängern. Das gilt<br />

auch für e<strong>in</strong>e Zug-um-Zug-Verurteilung<br />

des Bestellers.<br />

2. Dass e<strong>in</strong>e solche Bürgschaft den<br />

Vorgaben des § 648a BGB nicht entspricht,<br />

berührt ihre Wirksamkeit nicht.<br />

Sie kann nicht zu Gunsten des Bestellers<br />

ergänzend ausgelegt oder gar<br />

umgedeutet werden.<br />

(OLG Koblenz, 14.07.2005 - 5 U<br />

267/05)<br />

Ersatz von Mehrkosten<br />

bei Vertragskündigung<br />

Mehrkosten, die dem Auftraggeber im<br />

Falle e<strong>in</strong>er berechtigten Kündigung<br />

dadurch entstehen, dass er den noch<br />

nicht vollendeten Teil der Leistung<br />

durch e<strong>in</strong>en Dritten ausführen lässt,<br />

können gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1<br />

VOB/B ersetzt verlangt werden. (OLG<br />

Brandenburg, 16.02.2005 - 4 U 12/02)<br />

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