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Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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Seite 26 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

Um auch die gewünschte Anzahl von<br />

Gästen begrüßen zu können, muss<br />

das Firmenjubiläum entsprechend<br />

bekannt gegeben werden, so zum Beispiel:<br />

– Wichtige Personen und Pressevertreter<br />

werden persönlich mit<br />

Anschreiben und Antwortkarte e<strong>in</strong>geladen,<br />

– Anzeigen - Beilagen - Presse<strong>in</strong>formationen<br />

- Plakate - Postwurfsendungen<br />

- Transparente auch an Firmenfahrzeugen.<br />

Programm<br />

Das Programm des Tages ist <strong>in</strong> allen<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zu planen. Zu denken ist<br />

dabei auch an: Hauptprogramm; Rah-<br />

Auch Firmen haben „Geburtstag“.<br />

Nehmen Sie daher das Firmen-<br />

Jubiläum zum willkommenen Anlass,<br />

um Ihr Unternehmen <strong>in</strong> das Licht der<br />

Öffentlichkeit zu rücken. Seit 2004 ist<br />

e<strong>in</strong> neues Wettbewerbsrecht <strong>in</strong> Kraft.<br />

Das UWG, das Gesetz gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb, wurde reformiert<br />

und liberaler gestaltet. Insgesamt<br />

wird das Wettbewerbsrecht freier und<br />

es können mehr Aktionen unternommen<br />

werden. Die strengen Vorschriften<br />

s<strong>in</strong>d nunmehr weggefallen. Dennoch<br />

s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en Regeln des<br />

Wettbewerbsrechts unverändert zu<br />

beachten.<br />

Sie haben e<strong>in</strong> Jubiläum?<br />

Sie möchten feiern?<br />

Es besteht bei e<strong>in</strong>em Jubiläum die Verpflichtung<br />

<strong>in</strong> Werbeaussagen das<br />

Unternehmensalter richtig anzugeben.<br />

Die bisherigen 25er-Staffelungen s<strong>in</strong>d<br />

entfallen.<br />

Was ist neu?<br />

Möglich ist es jetzt schon e<strong>in</strong> oder<br />

zwei Jahre nach Geschäftseröffnung<br />

Jubiläumsverkäufe anzubieten. So<br />

ist dies z.B. zulässig: „Wir feiern<br />

unseren 2. Geburtstag“; „Wir s<strong>in</strong>d<br />

seit 3 Jahren <strong>in</strong> Musterstadt“. Dabei<br />

dürfen auch die Filialen das Jubiläum<br />

mitfeiern. Sollte die Filiale jedoch<br />

wesentlich jünger oder älter se<strong>in</strong> als<br />

der Hauptbetrieb, ist e<strong>in</strong> aufklärender<br />

H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Werbung erforderlich.<br />

Dies könnte z.B. so aussehen:<br />

„Unsere Filiale <strong>in</strong> Entenhausen<br />

wird volljährig – feiern Sie mit uns<br />

den 18. Geburtstag. 25 Prozent auf<br />

alles.“ oder „Wir werden 5 – großes<br />

Jubiläumsfest.“<br />

menprogramm; zeitlichen Rahmen;<br />

Führungen; Pressegespräch; Referate;<br />

Vorträge; Sonderschauen; Aktionen;<br />

Preisausschreiben, Wettbewerb;<br />

Service- und Auskunftspersonal; Film-<br />

, Dia-, Videovorführungen; Informationsmaterial;<br />

Parkplätze, Zubr<strong>in</strong>gerdienst;<br />

Sauberkeit (Re<strong>in</strong>igungsdienst);<br />

K<strong>in</strong>derbetreuung; Bewirtung, Sitzgelegenheiten;<br />

Musik, Unterhaltung;<br />

Gastgeschenke.<br />

Sicherheit der Gäste<br />

Denken Sie auch an die Sicherheit der<br />

Gäste:<br />

– Haftpflichtversicherung prüfen; Rotes<br />

Kreuz für Notfälle verständigen;<br />

– Feuerwehr und Polizei verständigen<br />

– Sicherheitsbereich kennzeichnen<br />

Jubiläumsverkäufe<br />

Mit dem neuen Gesetz entfallen auch<br />

die E<strong>in</strong>schränkungen für Jubiläumsverkäufe.<br />

Dabei galten die strengen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen, dass dies nur im selben<br />

Geschäftszweig und lediglich für die<br />

Dauer von maximal 12 Werktagen<br />

zulässig war. Auch konnten Jubiläen<br />

e<strong>in</strong>zelner Filialen nicht als Jubiläumsverkauf<br />

gefeiert werden.<br />

Diese Strenge wurde aufgehoben.<br />

Dennoch: Im Rahmen e<strong>in</strong>es Jubiläumsverkaufes<br />

müssen den Verbrauchern<br />

besondere Preisvorteile angeboten<br />

werden. Sie können daher <strong>in</strong><br />

unbegrenztem Umfang Preisnachlässe<br />

oder Rabatte gewähren. So zum<br />

Beispiel: „Anlässlich unseres<br />

Jubiläums – 10 Jahre Fa. XY – alle<br />

Waren 15 % reduziert“. Zeitliche<br />

Beschränkung s<strong>in</strong>d entfallen. Dennoch<br />

besteht e<strong>in</strong>e gewisse Zeitgrenze: So<br />

wurde e<strong>in</strong>em Unternehmen untersagt,<br />

weiterh<strong>in</strong> mit Jubiläumsnachlässen zu<br />

werben, da seit der erstmaligen<br />

Gewährung des Jubiläumsrabattes<br />

mehr als 5 Monate vergangen waren.<br />

Diese Preiswerbung wurde als irreführend<br />

beanstandet, weil der herabgesetzte<br />

Preis, wenn er über mehrere<br />

Monate h<strong>in</strong>weg gewährt wird, zum<br />

Normalpreis wird.<br />

Wie wollen sie das<br />

Jubiläum gestalten?<br />

Firmen-Geburtstage können Sie mehr<br />

oder weniger aufwendig feiern. E<strong>in</strong>ige<br />

Möglichkeiten:<br />

– E<strong>in</strong> Tag der offenen Tür, zu dem Sie<br />

öffentlich e<strong>in</strong>laden.<br />

– E<strong>in</strong>e Festveranstaltung nur für geladene<br />

Gäste.<br />

- Die Bereiche des Unternehmens, die<br />

die Besucher auf ke<strong>in</strong>en Fall betreten<br />

dürfen (fehlende Sicherheit durch<br />

mangelnde Überschaubarkeit etc.),<br />

durch geeignete Absperr- und Kontrollmaßnahmen<br />

sichern.<br />

Das Firmenjubiläum ist erst dann beendet,<br />

wenn der letzte Besucher das<br />

Betriebsgelände verlassen hat. Es heißt<br />

also für die Mannschaft: Diszipl<strong>in</strong> bis<br />

zur letzten M<strong>in</strong>ute, denn e<strong>in</strong>e Panne<br />

zum Schluss kann den ganzen Erfolg<br />

zunichte machen. Der Erfolg sollte mit<br />

allen beteiligten Mitarbeitern gefeiert<br />

werden. Der Betriebs<strong>in</strong>haber kann sich<br />

eventuell durch e<strong>in</strong> Geschenk erkenntlich<br />

zeigen. Und schließlich sollte auch<br />

e<strong>in</strong>e „Manöverkritik“ - was ist gut<br />

gelungen, was weniger gut - nicht fehlen.<br />

Werben mit dem Firmen-Jubiläum<br />

– E<strong>in</strong>e besondere Aktion zum Jubiläum,<br />

z. B. e<strong>in</strong> Preisausschreiben,<br />

e<strong>in</strong>e Verlosung, e<strong>in</strong>e Ausstellung,<br />

spezielle Vorführungen oder e<strong>in</strong>e<br />

andere Veranstaltung, die zu Ihrem<br />

Unternehmen passt.<br />

– E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der genannten<br />

Möglichkeiten<br />

Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt<br />

auch von der Art Ihres Unternehmens<br />

und von der Kundenstruktur ab. Denn<br />

daraus ergibt sich das Zielpublikum,<br />

das Sie mit Ihrer Aktion erreichen<br />

möchten: Produzieren Sie z. B. Spezialteile,<br />

die nur für e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Kundenkreis<br />

<strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d, so sollten<br />

Sie diesen persönlich ansprechen.<br />

Dies gilt sowohl für bestehende Kunden<br />

als auch für Noch-Nicht-Kunden,<br />

die bei dieser Gelegenheit Ihr Unternehmen<br />

besser kennen lernen können.<br />

Als E<strong>in</strong>zelhändler mit e<strong>in</strong>em breiten<br />

Zielpublikum verspricht Ihnen dagegen<br />

e<strong>in</strong>e öffentliche Veranstaltung, zu<br />

der jedermann Zutritt hat, mehr Erfolg.<br />

Vergessen Sie die Presse nicht!<br />

Gute Presseberichte fördern das<br />

Image Ihres Unternehmens <strong>in</strong> der<br />

Öffentlichkeit. Nutzen Sie daher Ihr Firmen-Jubiläum<br />

für e<strong>in</strong>e Presse-Veröffentlichung<br />

<strong>in</strong> der Lokal- oder Fachpresse<br />

- möglichst mit Foto. Erstellen<br />

Sie dazu stichwortartig e<strong>in</strong>e Unternehmenschronik.<br />

Damit Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Sie zu besonderen<br />

Jubiläen würdigen können, teilen Sie<br />

uns doch bitte Ihre Daten mit dem<br />

Formular auf der folgenden Seite mit

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