Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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Seite 26 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Fortsetzung von Seite 6<br />
Um auch die gewünschte Anzahl von<br />
Gästen begrüßen zu können, muss<br />
das Firmenjubiläum entsprechend<br />
bekannt gegeben werden, so zum Beispiel:<br />
– Wichtige Personen und Pressevertreter<br />
werden persönlich mit<br />
Anschreiben und Antwortkarte e<strong>in</strong>geladen,<br />
– Anzeigen - Beilagen - Presse<strong>in</strong>formationen<br />
- Plakate - Postwurfsendungen<br />
- Transparente auch an Firmenfahrzeugen.<br />
Programm<br />
Das Programm des Tages ist <strong>in</strong> allen<br />
E<strong>in</strong>zelheiten zu planen. Zu denken ist<br />
dabei auch an: Hauptprogramm; Rah-<br />
Auch Firmen haben „Geburtstag“.<br />
Nehmen Sie daher das Firmen-<br />
Jubiläum zum willkommenen Anlass,<br />
um Ihr Unternehmen <strong>in</strong> das Licht der<br />
Öffentlichkeit zu rücken. Seit 2004 ist<br />
e<strong>in</strong> neues Wettbewerbsrecht <strong>in</strong> Kraft.<br />
Das UWG, das Gesetz gegen den<br />
unlauteren Wettbewerb, wurde reformiert<br />
und liberaler gestaltet. Insgesamt<br />
wird das Wettbewerbsrecht freier und<br />
es können mehr Aktionen unternommen<br />
werden. Die strengen Vorschriften<br />
s<strong>in</strong>d nunmehr weggefallen. Dennoch<br />
s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en Regeln des<br />
Wettbewerbsrechts unverändert zu<br />
beachten.<br />
Sie haben e<strong>in</strong> Jubiläum?<br />
Sie möchten feiern?<br />
Es besteht bei e<strong>in</strong>em Jubiläum die Verpflichtung<br />
<strong>in</strong> Werbeaussagen das<br />
Unternehmensalter richtig anzugeben.<br />
Die bisherigen 25er-Staffelungen s<strong>in</strong>d<br />
entfallen.<br />
Was ist neu?<br />
Möglich ist es jetzt schon e<strong>in</strong> oder<br />
zwei Jahre nach Geschäftseröffnung<br />
Jubiläumsverkäufe anzubieten. So<br />
ist dies z.B. zulässig: „Wir feiern<br />
unseren 2. Geburtstag“; „Wir s<strong>in</strong>d<br />
seit 3 Jahren <strong>in</strong> Musterstadt“. Dabei<br />
dürfen auch die Filialen das Jubiläum<br />
mitfeiern. Sollte die Filiale jedoch<br />
wesentlich jünger oder älter se<strong>in</strong> als<br />
der Hauptbetrieb, ist e<strong>in</strong> aufklärender<br />
H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Werbung erforderlich.<br />
Dies könnte z.B. so aussehen:<br />
„Unsere Filiale <strong>in</strong> Entenhausen<br />
wird volljährig – feiern Sie mit uns<br />
den 18. Geburtstag. 25 Prozent auf<br />
alles.“ oder „Wir werden 5 – großes<br />
Jubiläumsfest.“<br />
menprogramm; zeitlichen Rahmen;<br />
Führungen; Pressegespräch; Referate;<br />
Vorträge; Sonderschauen; Aktionen;<br />
Preisausschreiben, Wettbewerb;<br />
Service- und Auskunftspersonal; Film-<br />
, Dia-, Videovorführungen; Informationsmaterial;<br />
Parkplätze, Zubr<strong>in</strong>gerdienst;<br />
Sauberkeit (Re<strong>in</strong>igungsdienst);<br />
K<strong>in</strong>derbetreuung; Bewirtung, Sitzgelegenheiten;<br />
Musik, Unterhaltung;<br />
Gastgeschenke.<br />
Sicherheit der Gäste<br />
Denken Sie auch an die Sicherheit der<br />
Gäste:<br />
– Haftpflichtversicherung prüfen; Rotes<br />
Kreuz für Notfälle verständigen;<br />
– Feuerwehr und Polizei verständigen<br />
– Sicherheitsbereich kennzeichnen<br />
Jubiläumsverkäufe<br />
Mit dem neuen Gesetz entfallen auch<br />
die E<strong>in</strong>schränkungen für Jubiläumsverkäufe.<br />
Dabei galten die strengen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen, dass dies nur im selben<br />
Geschäftszweig und lediglich für die<br />
Dauer von maximal 12 Werktagen<br />
zulässig war. Auch konnten Jubiläen<br />
e<strong>in</strong>zelner Filialen nicht als Jubiläumsverkauf<br />
gefeiert werden.<br />
Diese Strenge wurde aufgehoben.<br />
Dennoch: Im Rahmen e<strong>in</strong>es Jubiläumsverkaufes<br />
müssen den Verbrauchern<br />
besondere Preisvorteile angeboten<br />
werden. Sie können daher <strong>in</strong><br />
unbegrenztem Umfang Preisnachlässe<br />
oder Rabatte gewähren. So zum<br />
Beispiel: „Anlässlich unseres<br />
Jubiläums – 10 Jahre Fa. XY – alle<br />
Waren 15 % reduziert“. Zeitliche<br />
Beschränkung s<strong>in</strong>d entfallen. Dennoch<br />
besteht e<strong>in</strong>e gewisse Zeitgrenze: So<br />
wurde e<strong>in</strong>em Unternehmen untersagt,<br />
weiterh<strong>in</strong> mit Jubiläumsnachlässen zu<br />
werben, da seit der erstmaligen<br />
Gewährung des Jubiläumsrabattes<br />
mehr als 5 Monate vergangen waren.<br />
Diese Preiswerbung wurde als irreführend<br />
beanstandet, weil der herabgesetzte<br />
Preis, wenn er über mehrere<br />
Monate h<strong>in</strong>weg gewährt wird, zum<br />
Normalpreis wird.<br />
Wie wollen sie das<br />
Jubiläum gestalten?<br />
Firmen-Geburtstage können Sie mehr<br />
oder weniger aufwendig feiern. E<strong>in</strong>ige<br />
Möglichkeiten:<br />
– E<strong>in</strong> Tag der offenen Tür, zu dem Sie<br />
öffentlich e<strong>in</strong>laden.<br />
– E<strong>in</strong>e Festveranstaltung nur für geladene<br />
Gäste.<br />
- Die Bereiche des Unternehmens, die<br />
die Besucher auf ke<strong>in</strong>en Fall betreten<br />
dürfen (fehlende Sicherheit durch<br />
mangelnde Überschaubarkeit etc.),<br />
durch geeignete Absperr- und Kontrollmaßnahmen<br />
sichern.<br />
Das Firmenjubiläum ist erst dann beendet,<br />
wenn der letzte Besucher das<br />
Betriebsgelände verlassen hat. Es heißt<br />
also für die Mannschaft: Diszipl<strong>in</strong> bis<br />
zur letzten M<strong>in</strong>ute, denn e<strong>in</strong>e Panne<br />
zum Schluss kann den ganzen Erfolg<br />
zunichte machen. Der Erfolg sollte mit<br />
allen beteiligten Mitarbeitern gefeiert<br />
werden. Der Betriebs<strong>in</strong>haber kann sich<br />
eventuell durch e<strong>in</strong> Geschenk erkenntlich<br />
zeigen. Und schließlich sollte auch<br />
e<strong>in</strong>e „Manöverkritik“ - was ist gut<br />
gelungen, was weniger gut - nicht fehlen.<br />
Werben mit dem Firmen-Jubiläum<br />
– E<strong>in</strong>e besondere Aktion zum Jubiläum,<br />
z. B. e<strong>in</strong> Preisausschreiben,<br />
e<strong>in</strong>e Verlosung, e<strong>in</strong>e Ausstellung,<br />
spezielle Vorführungen oder e<strong>in</strong>e<br />
andere Veranstaltung, die zu Ihrem<br />
Unternehmen passt.<br />
– E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der genannten<br />
Möglichkeiten<br />
Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt<br />
auch von der Art Ihres Unternehmens<br />
und von der Kundenstruktur ab. Denn<br />
daraus ergibt sich das Zielpublikum,<br />
das Sie mit Ihrer Aktion erreichen<br />
möchten: Produzieren Sie z. B. Spezialteile,<br />
die nur für e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Kundenkreis<br />
<strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d, so sollten<br />
Sie diesen persönlich ansprechen.<br />
Dies gilt sowohl für bestehende Kunden<br />
als auch für Noch-Nicht-Kunden,<br />
die bei dieser Gelegenheit Ihr Unternehmen<br />
besser kennen lernen können.<br />
Als E<strong>in</strong>zelhändler mit e<strong>in</strong>em breiten<br />
Zielpublikum verspricht Ihnen dagegen<br />
e<strong>in</strong>e öffentliche Veranstaltung, zu<br />
der jedermann Zutritt hat, mehr Erfolg.<br />
Vergessen Sie die Presse nicht!<br />
Gute Presseberichte fördern das<br />
Image Ihres Unternehmens <strong>in</strong> der<br />
Öffentlichkeit. Nutzen Sie daher Ihr Firmen-Jubiläum<br />
für e<strong>in</strong>e Presse-Veröffentlichung<br />
<strong>in</strong> der Lokal- oder Fachpresse<br />
- möglichst mit Foto. Erstellen<br />
Sie dazu stichwortartig e<strong>in</strong>e Unternehmenschronik.<br />
Damit Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Sie zu besonderen<br />
Jubiläen würdigen können, teilen Sie<br />
uns doch bitte Ihre Daten mit dem<br />
Formular auf der folgenden Seite mit