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Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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BRENNPUNKT<br />

Magaz<strong>in</strong> der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Chance für das Handwerk<br />

KHS Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> 56410 Montabaur<br />

PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />

3. Jhg. 3. Ausgabe<br />

15. September 2005 3 3,-<br />

– <strong>Umbruch</strong> <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>?<br />

Jubiläen<br />

Handwerkspolitik<br />

Aufhebungsvertrag<br />

Mengenänderungen<br />

Nachträge am Bau<br />

Innungsgeschehen<br />

Rahmenverträge


Seite 2 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Inhalt 03/2005<br />

� Handwerks<strong>in</strong>teressen<br />

stärker beachten<br />

Interview<br />

Kurt Krautscheid 3<br />

� Der Aufhebungsvertrag 4-5<br />

� Firmenjubiläum 6<br />

� Steuern und Abgaben 7<br />

� Arbeits- und Sozialrecht 8<br />

� Aus den Innungen 10-13<br />

� Passwörter<br />

IT-Sicherheit 15<br />

� Sozialversicherungspflicht<br />

16<br />

� Innungsshop 17-19<br />

� Mengenänderungen +<br />

Nachträge am Bau 20-21<br />

� Formular<br />

Aufhebungsvertrag 25<br />

� Werben mit dem<br />

Firmenjubiläum 26<br />

� Ehrungsanträge 27<br />

� Sem<strong>in</strong>are 29-30<br />

� Aufgeschnappt 31<br />

� E-Check 32<br />

� Vertragsstrafenregelung 33<br />

� Vertrags- und Baurecht 34<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-rww.de<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong>e 2005/06<br />

BRENNPUNKT<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong>e: Anzeigenschluss:<br />

5./6. Dezember 15. November<br />

5./6. März 06 15. Februar 06<br />

6./7. Juni 06 15. Mai 06<br />

5./6. September 06 15. August 06<br />

Mitglied <strong>in</strong> der Innung !<br />

Gedanken zur Innungsmitgliedschaft<br />

Es gibt sicherlich unterschiedliche Gründe, warum wir etwas tun. Als junger<br />

Mensch wird uns manches befohlen, Erwachsene unterliegen Gesetzen. Manches<br />

tut man aus Gewohnheit, Rout<strong>in</strong>e oder dem Wunsch, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe<br />

akzeptiert zu werden, weil es e<strong>in</strong> Mittel se<strong>in</strong> kann, das zu erreichen, was man<br />

will. Oder handelt man gar aus e<strong>in</strong>er Laune oder verrückten Idee heraus? Es<br />

zeigt sich aber, dass <strong>in</strong> wichtigen Situationen oder wenn wir das wirklich ernst<br />

nehmen, was wir tun wollen, alle diese geläufigen Motivationen sich als unbefriedigend<br />

herausstellen. Es fehlt ihnen die Kraft e<strong>in</strong>er starken Geme<strong>in</strong>schaft,<br />

die me<strong>in</strong>e Interessen auch vertreten kann. Dabei geht es gar nicht um die Entscheidung,<br />

ob man die Fracht <strong>in</strong>s Meer wirft, um die Mannschaft zu retten, oder<br />

e<strong>in</strong>ige der Mannschaft, um die Fracht zu retten. Es geht um die Verfolgung<br />

geme<strong>in</strong>samer Ziele, die Freiheit zu entscheiden, aber auch sich darüber Rechenschaft<br />

zu geben, wie man sich entscheidet. Wir haben e<strong>in</strong>en Beruf, <strong>in</strong> dem wir<br />

gestalten - gestalten wir also auch unseren Beruf als Mitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Innung.<br />

Geldwerte Vorteile als Innungsmitglied f<strong>in</strong>det man im Internet unter:<br />

www.handwerk-rww.de.<br />

Roland Giefer, Obermeister der Töpfer- und Keramiker-Innung Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Geme<strong>in</strong>sames Sommerfest der Sanitär-<br />

Heizung-Klima- und der Elektrotechniker-Innung<br />

"Lernen und Feiern" war das Motto des<br />

diesjährigen Sommerfestes der Sanitär-<br />

Heizung-Klimatechiker-Innung RWW<br />

und der Elektrotechniker-Innung des<br />

Kreises Neuwied. Dieses Jahr fand die<br />

geme<strong>in</strong>same Veranstaltung im Haus<br />

Fernblick <strong>in</strong> Hümmerich, Kreis Neuwied<br />

statt. Die Veranstaltung startete mit<br />

e<strong>in</strong>em Vortrag zum Thema „Wer nichts weiß quatscht vom Preis - wer nichts<br />

hat, gibt Rabatt - Neue Chancen für lukrative Aufträge und wie ist me<strong>in</strong> Umgang<br />

mit den Kunden?“. Es referierte Jörg Schmidt, Verkaufstra<strong>in</strong>er aus Oberelbert.<br />

Der Vortrag führte zu angeregten Diskussionen und Fragen, denen sich Jörg<br />

Schmidt gerne stellte. Im Anschluss an den Vortrag wartete e<strong>in</strong> besonderes<br />

Highlight auf die Teilnehmer: Die Besichtigung und Besteigung des Förderturms<br />

der Grube Georg <strong>in</strong> Willroth. Bei hervorragender Sicht konnten "die Mutigen",<br />

die den Förderturm erkletterten, das gesamte Innungsgebiet und darüber h<strong>in</strong>aus<br />

bis tief <strong>in</strong>s Siebengebirge und die Eifel blicken. E<strong>in</strong> unvergesslicher E<strong>in</strong>druck.<br />

Nach der körperlichen Anstrengung wurden die Gäste mit kul<strong>in</strong>arischen<br />

Köstlichkeiten verwöhnt. E<strong>in</strong> reichhaltiges und überaus schmackhaftes Grillbuffet<br />

erwartete die Teilnehmer im Garten des Hotels Fernblick. Alle waren<br />

begeistert. Bis spät <strong>in</strong> die Nacht wurde gefeiert und gefachsimpelt. Am Ende<br />

stand fest: Wer nicht teilgenommen hatte, hat etwas versäumt. Vielleicht im<br />

nächsten Jahr?!<br />

Gesellen-/Abschlussprüfung<br />

W<strong>in</strong>ter 2005/2006<br />

Für alle, die im Zeitraum 01.10.2005<br />

bis 31.03.2006 die Prüfung ablegen<br />

wollen, ist der 1. Oktober 2005 Stichtag<br />

für die Anmeldung zur W<strong>in</strong>terprüfung.<br />

Bis zu diesem Term<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d alle<br />

Anmeldungen mit den erforderlichen<br />

Unterlagen bei der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

bzw. bei der Handwerkskammer<br />

e<strong>in</strong>zureichen. Ihre Fragen zum<br />

Thema Ausbildung beantwortet <strong>in</strong> der<br />

Geschäftsstelle Neuwied: Hr. Kutscher,<br />

Tel. 02631/946413 oder <strong>in</strong> der<br />

Geschäftsstelle Montabaur: Fr. Kopp,<br />

Tel. 02602/100526.<br />

Heribert-Späth-Preis für<br />

besondere Ausbildungsleistung<br />

Ausschreibung für die Preisverleihung<br />

2005. Auch <strong>in</strong> diesem Jahr werden für<br />

die Verleihung des „Heribert-Späth-<br />

Preises“ wieder Inhaber<strong>in</strong>nen oder<br />

Inhaber e<strong>in</strong>es Handwerksbetriebes<br />

gesucht, die herausragendes Engagement<br />

für die Aus- und Weiterbildung<br />

zeigen, sich durch e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />

Ausbildungsleistung auszeichnen und<br />

noch aktiv im Berufsleben stehen. Das<br />

Bewerbungsformular f<strong>in</strong>den Sie auf<br />

der Internetseite des ZDH www.zdh.de<br />

unter Themen/Wettbewerb/Späth-<br />

Preis.


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 3<br />

Forderung an Berl<strong>in</strong>: Handwerks<strong>in</strong>teressen beachten<br />

Brennpunkt Handwerk im Interview mit Vorsitzendem Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid<br />

Brennpunkt Handwerk im Interview<br />

mit dem Vorsitzenden Kreishandwerksmeister<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong>, Herrn<br />

Dachdeckermeister Kurt Krautscheid,<br />

zu allgeme<strong>in</strong>en Fragen der<br />

Handwerkspolitik.<br />

Brennpunkt Handwerk: Herr Krautscheid,<br />

der ZDH diskutiert derzeit über<br />

Strukturfragen der Handwerksorganisation.<br />

Diskutiert wird auch über den Aufgabenbereich<br />

und die Notwendigkeit<br />

von Innungen und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en.<br />

Wie ist Ihre Me<strong>in</strong>ung hierzu?<br />

Krautscheid: Innungen und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

s<strong>in</strong>d für die Handwerksorganisation<br />

unverzichtbar. Sie s<strong>in</strong>d<br />

der Garant dafür, dass die regionale<br />

B<strong>in</strong>dung zwischen Handwerk, Wirtschaft,<br />

Verwaltung und Politik funktioniert.<br />

Während die Innung sich hier<br />

besonders mit fachlichen D<strong>in</strong>gen und<br />

der Berufsausbildung befasst, hat die<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> die Gesamt<strong>in</strong>teressenvertretung<br />

wahrzunehmen.<br />

An was denken Sie da besonders?<br />

Krautscheid: Die Aufgabe der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

ist es, an den Stellen<br />

präsent zu se<strong>in</strong> und den Kontakt<br />

zu halten, bei denen der e<strong>in</strong>zelne<br />

Handwerker entweder ke<strong>in</strong> Gehör f<strong>in</strong>det<br />

oder ke<strong>in</strong>e Zeit dafür aufbr<strong>in</strong>gen<br />

kann. Wer sonst hält den Kontakt zu<br />

Landrat, Kreis-, Stadt- und Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltungen?<br />

Wer sonst<br />

hält den direkten Kontakt zum Arbeitsamt,<br />

den Banken und Sparkassen, zu<br />

den Architekten bis h<strong>in</strong> zum F<strong>in</strong>anzamt?<br />

Hier ist nach e<strong>in</strong>er starken Handwerksorganisation<br />

gefragt. Denn der<br />

persönliche Kontakt zählt mehr als e<strong>in</strong>e<br />

noch so moderne Bürokommunikation<br />

per Internet und E-Mail. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

ist neben der Innung<br />

erster Ansprechpartner für den Handwerker,<br />

um bei regionalen Problemen<br />

zu helfen.<br />

Die Meisterprüfung als Zugangsvoraussetzung<br />

zur Selbständigkeit im<br />

Handwerk ist <strong>in</strong> vielen Berufen weggefallen.<br />

S<strong>in</strong>d hier schon Veränderungen<br />

spürbar?<br />

Krautscheid: Aber sicher! Jetzt wird<br />

deutlich, wovor das Handwerk von Anfang<br />

an gewarnt hat. Der Wegfall der<br />

Meisterprüfung führt zu e<strong>in</strong>er Dequalifizierungs-Spirale.<br />

Sie vernichtet<br />

Arbeitsplätze im Handwerk und fördert<br />

die Sche<strong>in</strong>selbständigkeit sowie die<br />

Billiglohn-Konkurrenz aus dem Ausland.<br />

Können Sie e<strong>in</strong> Beispiel nennen?<br />

Krautscheid: Besonders deutlich wird<br />

dies im Fliesenleger-Handwerk. Hier<br />

ist die Zahl der neu abgeschlossenen<br />

Ausbildungsverträge um rund 20%<br />

gesunken, dies, obwohl sich die Zahl<br />

der Betriebe alle<strong>in</strong> 2004 von ca. 12.000<br />

auf 25.000 mehr als verdoppelt hat.<br />

Hier rächt sich, dass rund 80% der<br />

Gründer über ke<strong>in</strong>e betriebs- oder<br />

fachspezifische Ausbildung verfügen.<br />

Wer selbst nicht ausgebildet ist, kann<br />

auch nicht ausbilden.<br />

Ist Hilfe <strong>in</strong> Sicht?<br />

Krautscheid: Konkret leider nicht. Wir<br />

können es nur nachdrücklich<br />

begrüßen, dass e<strong>in</strong>ige führende Unionsvertreter<br />

über e<strong>in</strong>e Korrektur der<br />

Handwerksordnung nachdenken. Das<br />

Handwerk ist gerne bereit, an Nachbesserungen<br />

mitzuarbeiten, die auf<br />

mehr Qualifizierung bei den Betriebs<strong>in</strong>habern<br />

und mehr Ausbildung abzielen.<br />

Auch die „E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ stehen<br />

immer wieder <strong>in</strong> der Kritik. Zu recht?<br />

Krautscheid: Ja! Bei den „E<strong>in</strong>-Euro-<br />

Jobs“ brechen alle Dämme. Ihre Zahl<br />

ist auf weit über 200.000 gestiegen.<br />

Die Bundesregierung will diese sogar<br />

auf 600.000 steigern.<br />

Was läuft Ihrer Me<strong>in</strong>ung nach falsch?<br />

Krautscheid: Die Kommunen setzen<br />

die Arbeitslosen oft da e<strong>in</strong>, wo sie bis<br />

vor kurzem noch Handwerksfirmen<br />

beauftragt haben. Das führt zu dem<br />

berüchtigten „Drehtür-Effekt“ – die<br />

Jobber verdrängen regulär Beschäftigte,<br />

die dann ebenfalls <strong>in</strong> der Arbeitslosigkeit<br />

landen. Auch gibt es vielerorts<br />

immer noch ke<strong>in</strong>e wirksame Kontrolle,<br />

der E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> handwerklichen<br />

Tätigkeiten wird dabei gerne fantasievoll<br />

umschrieben.<br />

Führen Sie das bitte aus.<br />

Krautscheid: Die meist kommunalen<br />

oder geme<strong>in</strong>nützigen Beschäftigungsgesellschaften<br />

verstecken solche<br />

Tätigkeiten oft h<strong>in</strong>ter Bezeichnungen<br />

wie „Praktikum“, „Qualifizierung“<br />

oder „Vermittlung von Grundfertigkeiten“.<br />

Das geht weit an der<br />

„Idee“ vorbei.<br />

Auch hier die Frage: Wird sich <strong>in</strong> naher<br />

Zukunft etwas ändern?<br />

Krautscheid: Das Bekenntnis, dass<br />

e<strong>in</strong>e Regierung von Union und FDP<br />

„E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ nur <strong>in</strong> wenigen Fällen<br />

zulassen werde, wird von mir ausdrücklich<br />

begrüßt. Das spart Milliarden.<br />

Welche Forderungen stellen Sie an<br />

e<strong>in</strong>e neue bzw. alte Regierung?<br />

Krautscheid: Ich denke, es muss e<strong>in</strong><br />

breites Reformkonzept auf den Tisch<br />

und auch unpopuläre D<strong>in</strong>ge müssen<br />

angepackt werden.<br />

Kurt Krautscheid (rechts), Vorsitzender<br />

Kreishandwerksmeister. Auf den<br />

Dächern zu Hause! (Foto: HWK)<br />

Und das wären, z.B. <strong>in</strong> der Sozialpolitik?<br />

Krautscheid: Auch wenn ich mich auf<br />

die Sozialpolitik beschränken würde,<br />

kann ich hier nur Stichworte nennen:<br />

So müssen versicherungsfremde Leistungen<br />

aus der Krankenversicherung<br />

raus und ausschließlich über Steuern<br />

f<strong>in</strong>anziert werden. E<strong>in</strong>e kostenbewusste<br />

Inanspruchnahme der Leistungen<br />

muss gefördert und der Versicherungsbeitrag<br />

auf lange Sicht vom Lohn<br />

abgekoppelt werden. Die Arbeitslosenversicherung<br />

und damit die Agenturen<br />

für Arbeit müssen auf ihre Kernaufgaben<br />

begrenzt werden, nämlich<br />

Vermittlung und Versicherung. Die Ich-<br />

AG´s müssen wegfallen. Nicht zu vergessen,<br />

auch der Leistungskatalog der<br />

Rentenversicherung muss neu überdacht<br />

werden. Ich kann hier leider nicht<br />

alles nennen, wichtig wäre auch, dass<br />

die überlangen Kündigungsfristen<br />

gekürzt werden und befristete E<strong>in</strong>stellungen<br />

erleichtert werden. Denn<br />

besser befristet, als gar ke<strong>in</strong> Arbeitsplatz.<br />

Auf den Prüfstand müssen auch die<br />

Berufsgenossenschaften, bei denen<br />

<strong>in</strong> jedem Fall die Wegeunfälle sowie<br />

die ausschließlich arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierten<br />

Insolvenzumlagen abgeschafft<br />

werden müssen.<br />

Herr Krautscheid, vielen Dank für das<br />

Gespräch!


Seite 4 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Der Aufhebungsvertrag<br />

E<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis endet nicht nur durch Kündigung.<br />

Möglich ist auch e<strong>in</strong>e Beendigung durch e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag<br />

E<strong>in</strong>e Ehe - so behaupten Spötter - sei<br />

<strong>in</strong> Deutschland leichter aufzulösen als<br />

e<strong>in</strong> unbefristetes Arbeitsverhältnis. Vor<br />

diesem H<strong>in</strong>tergrund stellt der so<br />

genannte Aufhebungsvertrag e<strong>in</strong>e<br />

Alternative zur meist umstrittenen Kündigung<br />

dar. Um die Vorteile der Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses durch<br />

e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag tatsächlich<br />

nutzen zu können und e<strong>in</strong>en klaren<br />

Rechtszustand herbeizuführen, sollten<br />

Arbeitgeber die Regelungsmöglichkeiten<br />

voll ausschöpfen. E<strong>in</strong>iges<br />

gilt es dabei zu beachten. Dieser Artikel<br />

führt Sie <strong>in</strong> die Grundlagen des<br />

Themas e<strong>in</strong>. Behandelt werden unter<br />

anderem: Vorteile des Aufhebungsvertrages,Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />

und Vertrags<strong>in</strong>halt. Das Muster<br />

e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages f<strong>in</strong>den Sie<br />

bei den Mustertexten <strong>in</strong> diesem Heft.<br />

Mit dem Aufhebungsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />

die Parteien des Arbeitsvertrages,<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,<br />

anstelle e<strong>in</strong>er Kündigung e<strong>in</strong>vernehmlich<br />

die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt.<br />

Im Gegensatz zur Kündigung,<br />

die die Lösung des Arbeitsverhältnisses<br />

durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung e<strong>in</strong>er<br />

Partei be<strong>in</strong>haltet, vere<strong>in</strong>baren hier<br />

beide Parteien geme<strong>in</strong>sam die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses. Es<br />

gelten dann weder Kündigungsvorschriften<br />

noch das Mitwirkungsrecht<br />

des Betriebsrats.<br />

Welche Vorteile bietet<br />

der Aufhebungsvertrag?<br />

Vorteile für den Arbeitgeber: Das Arbeitsverhältnis<br />

kann ohne Beachtung<br />

von Kündigungsfristen zu jedem Zeitpunkt<br />

beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz<br />

f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e<br />

Anwendung. Auch mit besonders<br />

geschützten Personengruppen ist zu<br />

jedem Zeitpunkt die Beendigung des<br />

Arbeitsverhältnisses möglich. Also<br />

auch Schwangere, Schwerbeh<strong>in</strong>derte<br />

und Betriebsratsmitglieder können<br />

e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag abschließen.<br />

Der Betriebsrat muss nicht angehört<br />

werden und die Krankheit e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />

ist auch ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong>dernis.<br />

Vorteil für den Arbeitnehmer: Der Aufhebungsvertrag<br />

bietet den Vorteil, dass<br />

die Kündigungsfrist abgekürzt und e<strong>in</strong>e<br />

sofortige Arbeitsaufnahme bei e<strong>in</strong>em<br />

anderen Arbeitgeber möglich wird.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Arbeitnehmer<br />

durch e<strong>in</strong>en vom Arbeitgeber veranlassten<br />

Aufhebungsvertrag die<br />

Unterzeichnung von der Zahlung e<strong>in</strong>er<br />

Abf<strong>in</strong>dung abhängig machen. Bei Vorliegen<br />

e<strong>in</strong>er schweren Verfehlung, die<br />

letztlich e<strong>in</strong>e außerordentliche Kündigung<br />

nach sich ziehen würde, lassen<br />

sich unverdächtige Beendigungsterm<strong>in</strong>e<br />

für das Arbeitsverhältnis vere<strong>in</strong>baren.<br />

E<strong>in</strong> Risiko liegt für den Arbeitnehmer<br />

dar<strong>in</strong>, dass ihm unter Umständen<br />

Nachteile gegenüber der Agentur<br />

für Arbeit und ggf. durch den Verlust<br />

von Anwartschaften bei der betriebli-<br />

chen Altersversorgung entstehen.<br />

Diese Nachteile treten aber im Regelfall<br />

nicht e<strong>in</strong>, wenn der Arbeitnehmer<br />

unmittelbar e<strong>in</strong> Anschlussarbeitsverhältnis<br />

e<strong>in</strong>geht.<br />

Wann s<strong>in</strong>d<br />

Aufhebungsverträge s<strong>in</strong>nvoll?<br />

Sie s<strong>in</strong>d nur dann s<strong>in</strong>nvoll, wenn der<br />

Mitarbeiter im Anschluss an die Beendigung<br />

ke<strong>in</strong> Arbeitslosengeld beziehen<br />

muss. Dies ist der Fall, wenn sich<br />

unmittelbar an die Beendigung bereits<br />

e<strong>in</strong> neues Arbeitsverhältnis anschließt,<br />

er sich selbstständig macht oder der<br />

Bezug von Altersrente, vorgezogener<br />

Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente<br />

ansteht.<br />

Bitte beachten: Können Sie sich mit<br />

dem Arbeitnehmer nicht auf den Abschluss<br />

e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />

e<strong>in</strong>igen, bleibt nur die Möglichkeit,<br />

e<strong>in</strong>e Kündigung auszusprechen. In<br />

diesem Fall greifen aber wieder alle<br />

Kündigungsschutzvorschriften.<br />

Wie wird die Höhe der<br />

Abf<strong>in</strong>dungszahlung berechnet?<br />

Als Faustregel gilt <strong>in</strong> Anwendung von<br />

§ 10 KSchG: je Beschäftigungsjahr e<strong>in</strong><br />

halber Bruttomonatsverdienst. Bei<br />

langjährigen Mitarbeitern wird sich dieser<br />

Betrag vielleicht um e<strong>in</strong>en gewissen<br />

Treuefaktor erhöhen. Festgelegte<br />

Rechenmethoden gibt es aber nicht.<br />

Grundsätzlich kann festgehalten werden:<br />

Die Höhe der Abf<strong>in</strong>dungszahlung<br />

ist Verhandlungssache. Bedenken Sie<br />

aber immer, dass Sie sich nach Möglichkeit<br />

im Rahmen der Steuerfreibeträge<br />

bewegen.<br />

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit<br />

Hat der Arbeitnehmer ke<strong>in</strong>e wichtigen<br />

Gründe (siehe unten) für die Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses mittels<br />

Aufhebungsvertrag, wird <strong>in</strong> der Regel<br />

e<strong>in</strong>e Sperrfrist von 12 Wochen, bei<br />

besonderer Härte für den Arbeitslosen<br />

von 6 Wochen, verfügt. Der Tatbestand<br />

des vorsätzlichen oder grobfahrlässigen<br />

Herbeiführens der Arbeitslosigkeit<br />

muss erfüllt se<strong>in</strong>. Dies kann<br />

durch Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />

der Fall se<strong>in</strong>. Hat allerd<strong>in</strong>gs<br />

der Arbeitnehmer e<strong>in</strong>en wichtigen<br />

Grund, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen,<br />

gibt es ke<strong>in</strong>e Sperrzeit. E<strong>in</strong><br />

wichtiger Grund liegt immer dann vor,<br />

wenn


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 5<br />

1. das Arbeitsverhältnis auch per Kündigung/besonderenKündigungsschutz<br />

nicht später als durch den<br />

Aufhebungsvertrag geendet hätte,<br />

2. dem Arbeitnehmer die Kündigung<br />

klar <strong>in</strong> Aussicht gestellt war,<br />

3. die Kündigung sozial gerechtfertigt<br />

war,<br />

4. dem Arbeitnehmer bei e<strong>in</strong>er Kündigung<br />

durch den Arbeitgeber Nachteile,<br />

beispielsweise im beruflichen<br />

Fortkommen, entstanden wären.<br />

Treffen alle genannten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

zu, tritt grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Sperrzeit<br />

e<strong>in</strong>. Übrigens: Alle<strong>in</strong> die Tatsache, dass<br />

e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung<br />

gezahlt wird, bedeutet nicht automatisch,<br />

dass von der Agentur für Arbeit<br />

e<strong>in</strong>e Sperrzeit droht.<br />

Arbeitslosengeld<br />

bei Zahlungen von Abf<strong>in</strong>dungen<br />

Das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz<br />

vom 24.03.1999 sieht im<br />

neuen § 143 a SGB III bei nicht fristgerechter<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

das vollständige oder teilweise<br />

Ruhen der Arbeitslosengeldzahlung<br />

bei Zahlung oder Beanspruchung<br />

e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung vor. Der Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld ruht längstens vom<br />

Ende des Arbeitsverhältnisses an bis<br />

zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis<br />

bei E<strong>in</strong>haltung der ordentlichen<br />

Kündigungsfrist geendet hätte.<br />

Ist e<strong>in</strong>e ordentliche Kündigung des<br />

Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber<br />

ausgeschlossen, so bemisst<br />

sich der Nichtzahlungszeitraum nach<br />

dem jeweiligen, <strong>in</strong>dividuell festzustellenden<br />

Auflösungstatbestand. Für<br />

langjährig beschäftigte Arbeitnehmer<br />

s<strong>in</strong>d entsprechende Freibeträge zu<br />

berücksichtigen.<br />

Wegen der komplizierten Detailregelungen<br />

sollten Sie E<strong>in</strong>zelheiten mit<br />

Ihrer Geschäftsstelle oder der Agentur<br />

für Arbeit besprechen. Ke<strong>in</strong>esfalls<br />

sollten Sie sich gegenüber<br />

e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer h<strong>in</strong>sichtlich zu<br />

erwartender Konsequenzen aus der<br />

Zahlung e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung äußern.<br />

Abf<strong>in</strong>dung und Sozialversicherung<br />

Abf<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d als e<strong>in</strong>malige E<strong>in</strong>nahmen,<br />

soweit sie lohnsteuerfrei s<strong>in</strong>d, nicht<br />

dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Übersteigt<br />

die Abf<strong>in</strong>dung den jeweiligen Freibetrag,<br />

so ist auch der — steuerpflichtige<br />

— Betrag nicht sozialversicherungspflichtig.<br />

Werden allerd<strong>in</strong>gs mit der<br />

Abf<strong>in</strong>dung auch noch rückständige<br />

Arbeitsentgelte ausgezahlt, ist der<br />

Lohnanteil sozialversicherungspflichtig.<br />

Anfechtung<br />

des Aufhebungsvertrages<br />

E<strong>in</strong> Arbeitnehmer kann e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag<br />

nur dann anfechten,<br />

wenn e<strong>in</strong> Anfechtungsgrund nach den<br />

§§ 119 und 123 BGB vorliegt. Das<br />

BAG hat am 30.09.1993 (Az.: 2 AZR<br />

268/93) klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Anfechtung<br />

nur dann möglich ist, wenn der<br />

Arbeitnehmer bei Abschluss e<strong>in</strong>em Irrtum<br />

erlegen ist, vom Arbeitgeber arglistig<br />

getäuscht oder durch e<strong>in</strong>e widerrechtliche<br />

(Kündigungs-) Drohung zum<br />

Abschluss gedrängt wurde. Dem<br />

Arbeitnehmer steht e<strong>in</strong> Anfechtungsrecht<br />

wegen widerrechtlicher Drohung<br />

mit Kündigung jedenfalls dann nicht<br />

zu, wenn e<strong>in</strong> verständiger Arbeitgeber<br />

die Kündigung <strong>in</strong> Erwägung ziehen<br />

durfte und der Abschluss des Aufhebungsvertrages<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em längeren,<br />

ruhig und sachlich geführten Gespräch<br />

vere<strong>in</strong>bart worden ist. Zeitdruck alle<strong>in</strong><br />

rechtfertigt e<strong>in</strong>e Anfechtung nicht.<br />

Nach Auffassung des BAG hat der Arbeitnehmer<br />

die Freiheit, e<strong>in</strong>en Vertrag<br />

abzuschließen und ihn <strong>in</strong>haltlich zu<br />

gestalten. Es obliegt daher grundsätzlich<br />

der freien Entscheidung des<br />

Arbeitnehmers, ob er an se<strong>in</strong>em<br />

Arbeitsvertrag festhalten wolle und<br />

deshalb den angebotenen Aufhebungsvertrag<br />

ablehne oder ob er sich<br />

durch gute Worte oder e<strong>in</strong> lukratives<br />

Abf<strong>in</strong>dungsangebot zum Abschluss<br />

e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages bewegen<br />

lasse. An dem wirksam abgeschlossenen<br />

Aufhebungsvertrag müsse er<br />

aber nach §§ 145 ff. BGB festhalten.<br />

Aufklärungspflicht<br />

Nicht mehr ausreichend ist die Aufforderung<br />

des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer<br />

solle sich bei den entsprechenden<br />

Stellen über die f<strong>in</strong>anziellen<br />

Auswirkungen des beabsichtigten Auflösungsvertrages<br />

<strong>in</strong>formieren. Das<br />

BAG hat mit Urteil vom 17.10.2000 —<br />

3 AZR 605/99 — die Aufklärungspflicht<br />

verschärft. So muss der H<strong>in</strong>weis erfolgen,<br />

dass der Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />

negative Folgen für<br />

den Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

sowie auf evtl. bestehende Zusatzversorgungen<br />

haben kann. Diese verstärkte<br />

Aufklärungspflicht besteht<br />

besonders dann, wenn die Initiative<br />

zum Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />

vom Arbeitgeber ausgeht. Positiv<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs, dass nach der Rechtssprechung<br />

selbst bei Verletzung der<br />

H<strong>in</strong>weispflicht der Aufhebungsvertrag<br />

nicht unwirksam wird. In Betracht kommen<br />

kann allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch.<br />

E<strong>in</strong>er möglichen Schadensersatzverpflichtung<br />

können Sie<br />

jedoch entgehen, wenn Sie durch e<strong>in</strong>e<br />

entsprechende Formulierung im Aufhebungsvertrag<br />

selbst auf die Erfüllung<br />

der Aufklärungspflicht h<strong>in</strong>gewiesen<br />

haben.<br />

Fazit: Gleichwohl dürfen Arbeitnehmer<br />

nicht überrumpelt werden. Sie<br />

sollten den Arbeitnehmer auffordern,<br />

<strong>in</strong> Ruhe über den Abschluss e<strong>in</strong>es<br />

Aufhebungsvertrages nachzudenken<br />

bzw. sich Klarheit über die sozialversicherungs-<br />

und steuerrechtlichen<br />

Konsequenzen zu schaffen. Aussagen<br />

z. B. über e<strong>in</strong>e mögliche Sperrfrist<br />

beim Arbeitslosengeld sollten Sie<br />

vermeiden.<br />

Schriftformerfordernis<br />

Für die Beendigung e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses<br />

durch Aufhebungsvertrag<br />

bedarf es ab dem 01.05.2000 zur Wirksamkeit<br />

der Schriftform. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche<br />

Aufhebung, die mündlich<br />

vere<strong>in</strong>bart wurde, ist danach rechtsunwirksam.<br />

Dies hätte ggf. zufolge,<br />

dass sich, ebenso wie bei e<strong>in</strong>er Kündigung,<br />

der Arbeitnehmer möglicherweise<br />

noch nach mehreren Monaten<br />

auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses<br />

berufen könnte. Liegt e<strong>in</strong><br />

gerichtlich protokollierter Vergleich<br />

über die e<strong>in</strong>vernehmliche Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses vor, ist der<br />

Schriftformerfordernis Genüge getan.<br />

Kommt es jedoch außerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Arbeitsgerichtsprozesses zu e<strong>in</strong>em<br />

sogenannten Anwaltsvergleich, so<br />

muss die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses<br />

zusätzlich von beiden Vertragsparteien<br />

eigenhändig unterzeichnet<br />

werden.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

von Abf<strong>in</strong>dungen<br />

Die Steuerfreibeträge nach § 3 Nr. 9<br />

EStG für die Zahlung von Abf<strong>in</strong>dungen<br />

für den Verlust des Arbeitsplatzes wurden<br />

mit Wirkung vom 01.01.2004 auf<br />

folgende Beträge verr<strong>in</strong>gert:<br />

7.200 EUR = Grundfreibetrag<br />

9.000 EUR = Freibetrag bei Vollendung<br />

des 50. Lebensjahres und 15<br />

Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

11.000 EUR = Freibetrag bei Vollendung<br />

des 55. Lebensjahres und 20<br />

Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

Bei Fragen zum Aufhebungsvertrag<br />

wenden Sie sich bitte an Ihre <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.


Seite 6 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Viel zu viel Aufwand, f<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>ige.<br />

Das lohnt sich für unseren Betrieb<br />

nicht, behaupten andere. Zugegeben,<br />

die sorgfältige Planung und<br />

Durchführung e<strong>in</strong>es Jubiläumsfestes<br />

kosten Zeit. Aber: E<strong>in</strong> Firmenjubiläum<br />

ist Öffentlichkeitsarbeit im<br />

Nahbereich und damit auch immer<br />

Imagepflege für das Unternehmen.<br />

Wie e<strong>in</strong> Firmenjubiläum zur Verbesserung<br />

des Betriebs-Images führen<br />

kann und wie Sie mit Ihrem Firmenjubiläum<br />

werben, lesen Sie hier und<br />

auf Seite 26 unter „Werben mit<br />

Ihrem Firmenjubiläum”.<br />

Nicht selten klagen Handwerksbetriebe<br />

darüber, dass die Leistungen ihres<br />

Betriebes von der Öffentlichkeit nicht<br />

genügend anerkannt werden, oder<br />

dass das Image nicht den eigenen Vorstellungen<br />

entspricht. Doch e<strong>in</strong> posi-<br />

Impressum<br />

Impressum<br />

Firmenjubiläum - Nutze die Chance!<br />

„Brennpunkt Handwerk“ - Magaz<strong>in</strong> der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

ersche<strong>in</strong>t m<strong>in</strong>d. 4 x jährlich.<br />

Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />

Rhe<strong>in</strong>straße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />

Telefon 02624/911- 0, Fax: 02624/911-195;<br />

Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.;<br />

Harald Sauerbrei, Vorstand<br />

Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />

KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths;<br />

Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare<br />

KHS Limburg – Weilburg: GF Stefan Lassmann,<br />

Ausgabe B: Auflage: 1.150 Exemplare<br />

KHS Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong>: HGF Erw<strong>in</strong> Haubrich,<br />

Ausgabe C: Auflage 2.450 Exemplare<br />

KHS Ma<strong>in</strong>z-B<strong>in</strong>gen; RA Tobias Schuhmacher<br />

Ausgabe D: Auflage 1.300 Exemplare<br />

Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magaz<strong>in</strong><br />

kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten s<strong>in</strong>d<br />

im Innungsbeitrag enthalten. Im E<strong>in</strong>zelbezug 3,— e<br />

/Stück zzgl. Versandkosten.<br />

Für unverlangt e<strong>in</strong>gesandte Manuskripte, Fotos und<br />

Zeichnungen übernimmt der Herausgeber sowie die<br />

beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en ke<strong>in</strong>e Haftung.<br />

Unverlangt e<strong>in</strong>gesandte Manuskripte ohne Rückporto<br />

können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme<br />

e<strong>in</strong>es Manuskriptes gehen sämtliche Verlagsrechte<br />

und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung<br />

und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit<br />

Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen<br />

Herausgeber und Redaktion ke<strong>in</strong>e Haftung. Der<br />

Herausgeber sowie die beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />

s<strong>in</strong>d für Inhalte, Formulierungen und verfolgte<br />

Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich.<br />

Für die Richtigkeit der Anzeigen wird ke<strong>in</strong>e<br />

Gewähr übernommen. Schadenersatzansprüche s<strong>in</strong>d<br />

ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und<br />

Fremdbeilagen gelten die allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen<br />

und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Der<br />

Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe<br />

von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge<br />

nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung,<br />

auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher<br />

Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen<br />

Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung<br />

ohne Verschulden des Herausgebers oder <strong>in</strong>folge höherer<br />

Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc.,<br />

bestehen ke<strong>in</strong>e Ansprüche gegen Herausgeber und<br />

beteiligte <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en.<br />

Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G., Bismarckstr. 7,<br />

57518 Betzdorf;<br />

Telefon 02741/9341- 0 Fax: 02741/934129<br />

tives Image entsteht nicht schon alle<strong>in</strong><br />

durch die Existenz des Unternehmens<br />

und der Tatsache, dass dort gute<br />

Dienstleistungen und Produkte angeboten<br />

werden.<br />

Gerade im Nahbereich des Betriebes<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Aktivitäten notwendig um<br />

etwa bei den Kunden, Lieferanten, der<br />

Bevölkerung und nicht zu vergessen,<br />

den eigenen Mitarbeitern, zu e<strong>in</strong>em<br />

positiven Image zu gelangen. Dabei ist<br />

Vertrauen, das dem Betrieb entgegengebracht<br />

wird, sehr wichtig.<br />

Erreicht wird dies durch e<strong>in</strong>e möglichst<br />

offene und kont<strong>in</strong>uierliche Kommunikation.<br />

Nur durch Kommunikation und<br />

damit Vertrauen erreicht man, dass<br />

das Image dem erwünschten Bild<br />

näher kommt und dauerhaft e<strong>in</strong>e positive<br />

Grundhaltung der Bevölkerung<br />

dem Unternehmen gegenüber widerspiegelt.<br />

Es gilt deshalb, das Firmenjubiläum<br />

nicht als lästige Pflichtübung anzusehen,<br />

sondern als große Chance, se<strong>in</strong><br />

Unternehmen <strong>in</strong> die Öffentlichkeit zu<br />

br<strong>in</strong>gen!<br />

Exakte Planung<br />

Der Erfolg e<strong>in</strong>er Aktion hängt wesentlich<br />

von der Vorbereitung ab. Wie jedes<br />

Projekt, muss e<strong>in</strong> Firmenjubiläum<br />

detailliert geplant und vorbereitet werden.<br />

Je besser man sich präsentiert,<br />

desto positiver s<strong>in</strong>d die Auswirkungen<br />

für das Unternehmen. Zunächst ist<br />

schriftlich abzufassen und zu klären,<br />

warum beispielsweise e<strong>in</strong> vorhandenes<br />

schlechtes Image entstanden ist,<br />

warum das Unternehmen <strong>in</strong> der Bevölkerung<br />

kaum bekannt ist oder sogar<br />

bei den Mitarbeitern e<strong>in</strong>en schlechten<br />

Ruf genießt. Auf diese Überlegungen<br />

aufbauend werden dann die Ziele formuliert.<br />

So könnte zum Beispiel e<strong>in</strong> Ziel lauten:<br />

"Wir möchten erreichen, dass<br />

m<strong>in</strong>destens jeder fünfte Bewohner im<br />

Nahbereich unseren Namen und unsere<br />

Handwerksleistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em positiven<br />

Zusammenhang nennen kann."<br />

In e<strong>in</strong>em nächsten Schritt wird dann<br />

e<strong>in</strong> Vorgehensplan erstellt, der alle notwendigen<br />

Mittel und Maßnahmen<br />

detailliert enthält. Das Firmenjubiläum<br />

muss auf die Möglichkeiten des Betriebes<br />

zugeschnitten werden. Für die Planung<br />

und Vorbereitung sollte dabei e<strong>in</strong><br />

Zeitraum von etwa e<strong>in</strong>em dreiviertel<br />

Jahr e<strong>in</strong>geplant werden.<br />

Aufgabenverteilung<br />

Vor dem Jubiläum ist genau festzulegen,<br />

wer wann für welche Aufgaben<br />

zuständig ist. Dies e<strong>in</strong>mal bei der Vorbereitung<br />

sowie bei der eigentlichen<br />

Veranstaltung. Die Personen, die die<br />

Veranstaltung planen, sollten e<strong>in</strong>en<br />

Ersatzmann haben, der über den<br />

„Stand der D<strong>in</strong>ge” <strong>in</strong>formiert ist und<br />

bei Bedarf e<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen kann. Es kann<br />

auch e<strong>in</strong> Arbeitskreis aller an der Planung<br />

und Durchführung Beteiligter<br />

gebildet werden, der vom Firmenchef<br />

begleitet wird und <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen zur gegenseitigen Information<br />

tagt. Dieser Kreis berät auch<br />

über: notwendige Renovierung, Verschönerungen,<br />

Neuanstriche von<br />

Gebäuden / Bauteilen und legt fest,<br />

wer für die Sauberkeit auf dem<br />

Betriebsgelände zuständig ist.<br />

E<strong>in</strong>ladung<br />

Die Wahl der geladenen Gäste richtet<br />

sich nach dem Ziel der Veranstaltung.<br />

Zu denken ist aber an:<br />

– Vertreter von Stadt- oder Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />

(Bürgermeister, Ratsmitglieder),<br />

Behördenleiter, Landrat<br />

– Abgeordnete, Parteienvertreter<br />

– Vertreter der Berufsorganisation<br />

(Innung, <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>,<br />

Handwerkskammer, Landes<strong>in</strong>nungsverband,<br />

IHK)<br />

– kirchliche Würdenträger<br />

– Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten,<br />

Banken, Versicherungen)<br />

– Mitarbeiter und deren Angehörige<br />

sowie Ruheständler<br />

– Presse (regionale und überregionale<br />

Tageszeitungen), Fachzeitschriften.<br />

Fortsetzung auf Seite 26


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 7<br />

Sperren von Bankkarten:<br />

Zentraler Notruf<br />

Seit dem 1. Juli gibt es <strong>in</strong> Deutschland<br />

e<strong>in</strong>en zentralen Notruf zum Sperren<br />

abhanden gekommener Bankkarten,<br />

Mobilfunkkarten und anderer elektronischer<br />

Berechtigungen. Der Betreiber<br />

des Dienstes hat e<strong>in</strong> Informationspaket<br />

und den Vertrag zur Teilnahme am<br />

Sperr-Notruf 116116 veröffentlicht.<br />

Informationen im Internet abrufbar unter<br />

der Adresse www.sperrev.de/Infopaket.<br />

Vorsteuer abziehen<br />

bei Call by Call-Telefonaten<br />

Wer se<strong>in</strong>e Telefonkosten durch Call-by-<br />

Call-Gespräche senken will, darf auch<br />

die Vorsteuer abziehen, wenn die<br />

Abrechnung der privaten Telefonanbieter<br />

über die Telekom erfolgt. (OFd<br />

Koblenz, 18.4.05, AZ S 7281A St. 445A)<br />

Elektronische Kontoauszüge<br />

unbrauchbar<br />

Elektronische Kontoauszüge genügen<br />

nicht den Aufbewahrungspflichten nach<br />

§ 147 der Abgabenordnung. Bei den<br />

derzeit gängigen Softwareprodukten sei<br />

nicht sicher zu stellen, dass der vom<br />

Kredit<strong>in</strong>stitut onl<strong>in</strong>e übermittelte Kontoauszug<br />

nicht (nachträglich) verändert<br />

werde. Dies sei nur ausgeschlossen,<br />

wenn sich der Unternehmer zusätzlich<br />

e<strong>in</strong>en Kontoauszug zum Vergleich von<br />

se<strong>in</strong>er Bank schicken lässt oder sich<br />

am Auszugsdrucker abholt. (OFd München<br />

AZ S-0317-3 St 324)<br />

Steuerberater empfehlen E<strong>in</strong>spruch<br />

gegen Grundsteuerbescheide<br />

Am 01.08.2005 wurde beim Bundesverfassungsgericht<br />

e<strong>in</strong>e Verfassungsbeschwerde<br />

gegen die Besteuerung<br />

von Grundeigentum, das zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wird, e<strong>in</strong>gereicht.<br />

Der Deutsche Steuerberatervere<strong>in</strong><br />

empfiehlt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mitteilung E<strong>in</strong>spruch<br />

gegen Grundsteuerbescheide<br />

für selbstbewohnte Hausgrundstücke<br />

e<strong>in</strong>zulegen und unter H<strong>in</strong>weis auf die<br />

laufende Verfassungsbeschwerde (Az.:<br />

1 BvR 1644/05) das Ruhen des Verfahrens<br />

zu beantragen. Sprechen Sie hierzu<br />

mit Ihrem Steuerberater.<br />

Private Kfz-Vermietung<br />

Wenn e<strong>in</strong> Kfz-Halter se<strong>in</strong> Privatfahrzeug<br />

gegen Geld verleiht, verliert er se<strong>in</strong>en<br />

Versicherungsschutz. Das Verleihen<br />

gegen Geld ist e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung,<br />

die <strong>in</strong> der Regel nicht durch den<br />

Versicherungsvertrag abgedeckt wird.<br />

Kommt es zu e<strong>in</strong>em Unfall drohen dem<br />

Steuern, Abgaben und F<strong>in</strong>anzen<br />

Kfz-Halter Regressforderungen der Versicherung.<br />

Strafzettel müssen<br />

ke<strong>in</strong> geldwerter Vorteil se<strong>in</strong>!<br />

Wer se<strong>in</strong>en Mitarbeitern h<strong>in</strong> und wieder<br />

das Verwarngeld für das Parken im Halteverbot<br />

erstattet, muss nicht damit<br />

rechnen, dass das F<strong>in</strong>anzamt vom steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn ausgeht. Voraussetzung<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs, dass der Mitarbeiter<br />

für den Betrieb unterwegs ist<br />

und Ihrer Anweisung folgt, so schnell<br />

wie möglich beim Kunden zu se<strong>in</strong>. In<br />

erster L<strong>in</strong>ie g<strong>in</strong>g es im zugrunde liegenden<br />

Urteil zwar um Kurierfahrten und<br />

Auslieferungen aller Art, doch geschieht<br />

das Falschparken beim Kunden aus<br />

betrieblichem Interesse, nicht aus privater<br />

Bequemlichkeit. Infolgedessen<br />

sieht der BFH dar<strong>in</strong> auch ke<strong>in</strong>en steuerpflichtigen<br />

Arbeitslohn. Im Zweifelsfall<br />

sollten Arbeitgeber die für sie günstigste<br />

Lösung wählen und die Erstattungen<br />

für Verwarngelder als Betriebsausgabe<br />

buchen. (BFH, 07.07.2004, Az.<br />

VI R 29/00)<br />

Mehr Flexibilität<br />

bei Mieterhöhungen<br />

Vermieter dürfen die Miete für Wohnraum<br />

laut e<strong>in</strong>em aktuellen Urteil des<br />

Bundesgerichtshofes auch dann<br />

erhöhen, wenn der bisher bezahlte<br />

Betrag sich bereits <strong>in</strong>nerhalb der Spanne<br />

für die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

bewegt. Allerd<strong>in</strong>gs muss auch der neue,<br />

höhere Betrag <strong>in</strong>nerhalb der Bandbreite<br />

für die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

liegen. Das Urteil erleichtert Vermietern<br />

die vielen Regeln und Beschränkungen<br />

unterworfene Mieterhöhung und sorgt<br />

für mehr Rechtssicherheit. (BGH, 6. 06.<br />

05, Az. VIII ZR 322/04)<br />

Neue Pfändungsgrenzen<br />

ab 1. Juli 2005<br />

Zum 1. Juli 2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen<br />

nicht unwesentlich<br />

erhöht. Die unpfändbaren Beträge nach<br />

§ 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO erhöhen sich<br />

z.B. von bislang 930 EUR auf künftig<br />

985,15 EUR monatlich, also um knapp<br />

6 %. Je nach Unterhaltspflicht des<br />

Schuldners erhöht sich die Pfändungsfreigrenze<br />

bis auf maximal 3.020,06<br />

EUR (vorher: 2.851 EUR) monatlich.<br />

Damit wird es zukünftig noch schwerer<br />

für Gläubiger trotz vollstreckbaren Titels<br />

ihre Forderungen bei Schuldnern erfolgreich<br />

durchzusetzen. Alle im Anhang<br />

der Bekanntmachung enthaltenen<br />

Tabellen zu den Monats-, Wochen- und<br />

Tagessätzen, jeweils nach Lohnstufen<br />

und Zahl der Unterhaltsverpflichtungen<br />

differenziert, s<strong>in</strong>d zu f<strong>in</strong>den auf den<br />

Internet-Seiten www.famrb.de/pfaendungstabellen_2005.pdf<br />

Skontoabzug nur bei<br />

vollständiger Zahlung<br />

Häufig versuchen Auftraggeber auch<br />

nach abgelaufener Skontofrist oder bei<br />

Teilzahlungen den Skontoabzug e<strong>in</strong>zubehalten.<br />

Daher weisen wir nochmals<br />

darauf h<strong>in</strong>, dass es sich bei e<strong>in</strong>er Skontogewährung<br />

immer um e<strong>in</strong>e freiwillige<br />

Zusage des Rechnungsstellers handelt,<br />

für die es ke<strong>in</strong>e gesetzliche Verpflichtung<br />

gibt. Hält sich der Auftraggeber<br />

nicht an die vorgegebene Zahlungsfrist,<br />

so muss e<strong>in</strong> Abzug nicht akzeptiert werden.<br />

Das gleiche gilt, wenn lediglich Teilzahlungen<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Skontofrist<br />

geleistet werden. Auch ger<strong>in</strong>gfügige Differenzen<br />

zwischen dem geschuldeten<br />

Rechnungsbetrag und der tatsächlichen<br />

Zahlung führen zum Skontoverlust (KG<br />

Berl<strong>in</strong>, 12.12.2003; Az. 4 U 263/03).<br />

Ke<strong>in</strong>e Miete, ke<strong>in</strong>e Grundsteuer?<br />

Manchmal trifft es den Eigentümer e<strong>in</strong>er<br />

Immobilie gleich doppelt: Se<strong>in</strong> Mieter<br />

oder Pächter wird zahlungsunfähig und<br />

gleichzeitig fordert die Kommune die<br />

Grundsteuer von ihm. Doch <strong>in</strong> solchen<br />

Situationen kann der Betroffene e<strong>in</strong>e teilweise<br />

Stundung der Grundsteuer beantragen<br />

- und dies unter Umständen<br />

sogar gerichtlich durchsetzen. (OVG<br />

Saarlouis, Aktenzeichen 1 Q 26/01)<br />

Verzugsz<strong>in</strong>ssätze, Stand 1.7.05<br />

Z<strong>in</strong>sberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />

Fassung 2000:<br />

• alle Verbrauchergruppen 5% über<br />

Spitzenref<strong>in</strong>anzierungsfacilität<br />

ab Datum SRF Satz Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />

06.06.03 3,0 % 8,0 %<br />

Z<strong>in</strong>sberechnung nach §16 Nr.5 VOB/B<br />

Fassung 2002, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />

• (Privat-) Verbraucher 5% über Basisz<strong>in</strong>s<br />

• Unternehmen 8% über Basisz<strong>in</strong>s<br />

ab Datum Basissatz Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />

01.07.05 1,17% 6,17% Verbr.<br />

9,17% Untern.<br />

Der Basisz<strong>in</strong>ssatz kann sich am 1.1.<br />

und 1.7. e<strong>in</strong>es Jahres ändern!<br />

Nehmen Sie Bankkredite <strong>in</strong> Anspruch, kann<br />

gegen Vorlage e<strong>in</strong>er Bankbestätigung auch<br />

e<strong>in</strong> höherer Verzugsz<strong>in</strong>s berechnet werden.<br />

L<strong>in</strong>k auf den Z<strong>in</strong>srechner:<br />

www.basisz<strong>in</strong>ssatz.<strong>in</strong>fo


Seite 8 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Entscheidend ist der Tarifvertrag<br />

Sollen Sondergratifikationen wie<br />

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gestrichen<br />

werden ist, wenn dies im Arbeitsvertrag<br />

vere<strong>in</strong>bart wurde, auch der<br />

Tarifvertrag zu beachten. Hat z.B. e<strong>in</strong><br />

Arbeitnehmer über mehrere Jahre<br />

Weihnachtsgeld erhalten und soll aus<br />

wirtschaftlichen Gründen nun die Zahlung<br />

gestrichen werden, genügt der<br />

H<strong>in</strong>weis auf den „Freiwilligkeitscharakter''<br />

der Zahlung nicht, solange im<br />

Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist.<br />

Sieht der Tarifvertrag e<strong>in</strong> „kle<strong>in</strong>es“<br />

Weihnachtsgeld vor, ist die vollständige<br />

Streichung e<strong>in</strong>er Sondergratifikation<br />

unzulässig. (AG FFM,<br />

22.06.2005, Az.: 22 Ca 1730/05)<br />

Nachwirkung des Tarifvertrags<br />

Auch beim Verbandsaustritt des<br />

Arbeitgebers schließt sich an die Nachb<strong>in</strong>dung<br />

die Nachwirkung des Tarifvertrags<br />

an. Bei e<strong>in</strong>em Austritt des<br />

Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband<br />

bleibt dessen Tarifb<strong>in</strong>dung<br />

gemäß § 3 Abs.3 TVG bis zur Beendigung<br />

des Tarifvertrags bestehen<br />

(Nachb<strong>in</strong>dung). An diese Nachb<strong>in</strong>dung<br />

schließt sich auch bei e<strong>in</strong>em Verbandsaustritt<br />

des Arbeitgebers die<br />

Nachwirkung des Tarifvertrags an, bis<br />

die Tarifnormen durch e<strong>in</strong>e „andere<br />

Abmachung“ im S<strong>in</strong>n von § 4 Abs.5<br />

TVG ersetzt werden. Hierfür reicht e<strong>in</strong>e<br />

formlose Regelungsabrede zwischen<br />

Arbeitgeber und Betriebsrat nicht aus.<br />

(Jurisma Arbeitsrecht)<br />

Schreibfehler machen<br />

Abmahnung unwirksam<br />

Man kann nicht oft genug darauf h<strong>in</strong>weisen:<br />

Überprüfen Sie e<strong>in</strong>e Abmahnung<br />

bis <strong>in</strong>s kle<strong>in</strong>ste Detail. Sollten sich<br />

nämlich offensichtliche Schreibfehler<br />

<strong>in</strong> der Abmahnung bef<strong>in</strong>den, ist die<br />

komplette Abmahnung unwirksam.<br />

E<strong>in</strong>e hessische Verkehrsgesellschaft<br />

hatte e<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong> unter ande-<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

rem vorgeworfen, falsche Maße bei<br />

der Projektierung von Bauvorhaben<br />

genommen zu haben.<br />

Aus diesem und anderen Gründen<br />

sprach sie e<strong>in</strong>e Abmahnung gegen die<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong> aus. Doch die im<br />

Abmahnungsschreiben angegebenen<br />

falschen Maße stimmten nicht mit den<br />

Maßen übere<strong>in</strong>, die die Mitarbeiter<strong>in</strong><br />

tatsächlich genommen hatte. Was für<br />

das Unternehmen nur e<strong>in</strong> offensichtlicher<br />

Zahlendreher war, führte zur<br />

Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung.<br />

Selbst wenn offensichtlich<br />

erkennbar sei, dass falsche Angaben<br />

<strong>in</strong> der Abmahnung durch e<strong>in</strong>en Zahlendreher<br />

entstanden waren, ändere<br />

dies nichts an der Ungültigkeit der<br />

Abmahnung an sich, so die Frankfurter<br />

Arbeitsrichter (AG Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />

Az. 6 Ca 2068/02).<br />

Mitarbeiter müssen<br />

Zeugnis selbst abholen<br />

Verlangt e<strong>in</strong> ausgeschiedener Arbeitnehmer<br />

zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt<br />

noch e<strong>in</strong> Zeugnis, muss er dies bei se<strong>in</strong>em<br />

früheren Arbeitgeber selbst abholen.<br />

(BGA, 5 AZR 848/93).<br />

GmbH Geschäftsführer-Haftung<br />

Geschäftsführer e<strong>in</strong>er GmbH, die nicht<br />

rechtzeitig e<strong>in</strong>e Schieflage des Unternehmens<br />

erkennen, müssen im Falle<br />

e<strong>in</strong>er Insolvenz unter Umständen mit<br />

gravierenden zivil- oder sogar strafrechtlichen<br />

Konsequenzen rechnen.<br />

Berichtigung des Zeugnisses<br />

Wird e<strong>in</strong> Zeugnis wegen e<strong>in</strong>es Formoder<br />

Inhaltsfehlers berichtigt, ist der<br />

Arbeitgeber an den ansonsten nicht<br />

beanstandeten Zeugnistext gebunden.<br />

Die Korrektur des Zeugnisses darf<br />

nicht zum Anlass für e<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />

des Zeugnis<strong>in</strong>haltes genutzt<br />

werden. Im vorliegenden Fall gab der<br />

Arbeitnehmer das Zeugnis zur Berichtigung<br />

e<strong>in</strong>es Rechtschreibfehlers<br />

zurück. Der Arbeitgeber korrigierte<br />

nicht nur den Rechtschreibfehler, sondern<br />

änderte die Verhaltensbeurteilung<br />

von „stets e<strong>in</strong>wandfrei“ <strong>in</strong> „e<strong>in</strong>wandfrei“<br />

ab. Dies war nicht rechtens. (BAG,<br />

21.06.05; Az.: 9 AZR 352/04)<br />

Zusätzliche Abf<strong>in</strong>dung<br />

bei Kündigungsschutzklage?<br />

Verzichtet e<strong>in</strong> Arbeitnehmer auf Erhebung<br />

der Kündigungsschutzklage<br />

kann e<strong>in</strong>e zusätzliche Abf<strong>in</strong>dung vere<strong>in</strong>bart<br />

werden. Sozialplanleistungen<br />

dürfen weiterh<strong>in</strong> nicht von e<strong>in</strong>em Klageverzicht<br />

des Arbeitnehmers abhängig<br />

gemacht werden. Den Betriebsparteien<br />

ist es aber grundsätzlich nicht<br />

verwehrt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ergänzend zum Sozialplan<br />

geschlossenen freiwilligen<br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>e zusätzliche<br />

Abf<strong>in</strong>dung für den Fall vorzusehen,<br />

dass der Arbeitnehmer auf e<strong>in</strong>e Kündigungsschutzklage<br />

verzichtet. Das<br />

gilt jedenfalls dann, wenn hierdurch<br />

das Verbot, Sozialplanleistungen von<br />

e<strong>in</strong>em Klageverzicht abhängig zu<br />

machen, nicht umgangen wird. (BAG,<br />

18.8.2005, 8 AZR 523/04)<br />

Kündigung: Alle Gesellschafter<br />

müssen unterschreiben<br />

Kündigt e<strong>in</strong>e Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts (GbR) e<strong>in</strong>em Mitarbeiter,<br />

dann müssen alle Gesellschafter die<br />

Kündigung unterschreiben, sonst ist<br />

diese unwirksam.<br />

Da auf den Geschäftsbriefen die<br />

Gesellschafter im Briefkopf ausgewiesen<br />

s<strong>in</strong>d, müssen diese auch alle<br />

unterschreiben. Unterschreibt e<strong>in</strong><br />

Gesellschafter alle<strong>in</strong>, muss aus dem<br />

Schreiben zum<strong>in</strong>dest hervorgehen,<br />

dass er die anderen Gesellschafter vertritt.<br />

Zwar bezog sich die Entscheidung<br />

des BAG nur auf den Fall e<strong>in</strong>er GbR.<br />

Zur Vermeidung von Risiken sollten<br />

aber auch andere Personengesellschaften<br />

entsprechend verfahren.<br />

(BAG, Az. 2 AZR 162/04 21.4.2005).<br />

Haftungsausschluss: Die <strong>in</strong> diesem Magaz<strong>in</strong><br />

abgedruckten Artikel, Formulare und<br />

Empfehlungen s<strong>in</strong>d mit Sorgfalt recherchiert.<br />

Sie erheben aber ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />

auf Vollständigkeit. Die Verfallzeit von<br />

Gesetzen und Verordnungen wird immer<br />

kürzer. Sie werden deshalb verstehen,<br />

dass ke<strong>in</strong>e Haftung für die <strong>in</strong>haltliche<br />

Richtigkeit übernommen werden kann.<br />

Sollten Sie bei der Anwendung Zweifel an<br />

der Gültigkeit haben oder benötigen Sie<br />

Unterstützung bei der Formulierung von<br />

Ergänzungen, wenden Sie sich bitte an<br />

die Geschäftsstelle der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 9


Seite 10 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Fahrplan<br />

Ausbildungsbus<br />

Schon seit e<strong>in</strong>igen Jahren fährt im<br />

Auftrag des <strong>Westerwald</strong>kreises e<strong>in</strong><br />

Ausbildungsbus aus dem Raum<br />

Höhr-Grenzhausen zur Berufsschule<br />

Westerburg und zurück. Nachstehend<br />

die H<strong>in</strong>- und Rückfahrzeiten<br />

ab Oktober 2005. Betrieben wird<br />

die L<strong>in</strong>ie durch WWH-Touristik,<br />

Nistertal. Telefon-Nr. 02661-40695.<br />

Neben E<strong>in</strong>zelfahrsche<strong>in</strong>en werden<br />

auch Schülermonats-, Wochen- und<br />

Mehrfahrkarten angeboten. Falls<br />

nicht anders vermerkt, werden die<br />

örtlich bekannten Haltestellen angefahren.<br />

H<strong>in</strong>fahrt Rückfahrt<br />

Höhr-Grenzhausen/ Schulzentr. 6.30 Uhr 16.05 Uhr<br />

Alsbach/Mitte Ort 6.38 Uhr 16.00 Uhr<br />

Wittgert/Haltestelle Mitte Ort 6.45 Uhr 15.52 Uhr<br />

Deesen/Mitte Ort 6.48 Uhr 15.50 Uhr<br />

Oberhaid/Haltestelle 6.52 Uhr 15.46 Uhr<br />

Selters/ HAST. Voba 7.00 Uhr 15.40 Uhr<br />

Goddert/Haltestelle 7.05 Uhr 15.37 Uhr<br />

Rückeroth/ HAST. Bundstr. 7.07 Uhr 15.35 Uhr<br />

Mündersbach/ Haltestelle 7.13 Uhr 15.30 Uhr<br />

Herschbach/ HAST. Bergstr. 7.15 Uhr 15.28 Uhr<br />

Schenkelberg Haltestelle 7.18 Uhr 15.27 Uhr<br />

Hartenfels/ Haltestelle 7.20 Uhr 15.25 Uhr<br />

Ste<strong>in</strong>en/ Haltestelle 7.25 Uhr 15.20 Uhr<br />

Westerburg/ Berufsschule 7.40 Uhr 15.10 Uhr<br />

Norman Data Defense und die<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> schließen Partnerschaft<br />

Günstige Preise auf die Virenschutz-Software von Norman Data<br />

Wer im Internet surft, eMails erhält und<br />

versendet, muss mit digitalen Bedrohungen<br />

<strong>in</strong> Form von Viren, Würmern und<br />

Trojanern rechnen. Norman Data, e<strong>in</strong>er<br />

der weltweit führenden Hersteller von<br />

Daten- und Netzwerksicherheitslösungen,<br />

hat mit der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e<strong>in</strong>en Rahmenvertrag<br />

Brunch mit Bogenschießen der<br />

Dachdecker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />

E<strong>in</strong> vielseitiges Programm erwartete<br />

die Teilnehmer am Sonntag den 10.<br />

Juli 2005 <strong>in</strong> der Alpenroder Hütte am<br />

Aussichtsturm. Angesagt war bei<br />

bester Witterung e<strong>in</strong> buntes und vielseitiges<br />

Programm mit dem Highlight<br />

Bogenschießen <strong>in</strong> den Klassen Männer,<br />

Frauen und Jugendliche. Gestärkt<br />

durch e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Frühstück<br />

stand zuerst e<strong>in</strong>e ausführliche E<strong>in</strong>weisung<br />

mit anschließendem Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g an.<br />

Unter sachkundiger Aufsicht der Altenkirchener<br />

Bogenschützen 1990 e.V.<br />

fand dann das eigentliche Bogenschießen<br />

statt. Es galt jeweils drei<br />

Schuss auf e<strong>in</strong>e 10 und 25 Meter<br />

Scheibe zu schießen. Alle Akteure<br />

waren mit großem Engagement bei der<br />

Sache und so war es nicht verwunderlich,<br />

dass zur Ermittlung der Sieger<br />

e<strong>in</strong> Stechen unter mehreren gleich<br />

guten Schützen erforderlich wurde.<br />

Nachdem sich bei Kaffee und Kuchen<br />

gestärkt wurde, standen am frühen<br />

Nachmittag die Sieger fest. Bei den<br />

Jugendlichen war dies Philipp Müller,<br />

bei den Frauen Claudia Schlagheck<br />

abgeschlossen. Dieser besagt, dass alle<br />

Mitglieder Rabatte auf die Norman Virenschutzprogramme<br />

für ihre Computer<br />

erhalten. Zum Beispiel:<br />

Für Firmen mit bis zu 3 PCs gilt: e<strong>in</strong> Jahr<br />

Virenschutz für 70,- EUR netto (statt<br />

EUR 85,-). Für Firmen mit 10 PCs und<br />

e<strong>in</strong>em Server gilt e<strong>in</strong> Jahr Virenschutz<br />

für EUR 349,- statt 439,-.<br />

Es gibt jede Menge Viren, die noch nicht<br />

bekannt s<strong>in</strong>d. Die Software des norwegischen<br />

Herstellers Norman gewährleistet<br />

den Schutz vor virenverseuchten E-<br />

Mails und bietet dank se<strong>in</strong>er mehrfach<br />

ausgezeichneten SandBox-Technologie<br />

e<strong>in</strong>en herausragenden Schutz vor unbekannten<br />

Viren und Würmern. Die patentierte<br />

Norman SandBox erkennt und isoliert<br />

selbst unbekannte Viren. Sie simuliert<br />

als derzeit e<strong>in</strong>zige Technologie ihrer<br />

Art e<strong>in</strong>en vollständigen Computer mit<br />

virtuellem Betriebssystem und allen<br />

Bereichen e<strong>in</strong>es kompletten Systems. In<br />

dieser geschützten Umgebung wird die<br />

verdächtige Datei geöffnet und falls sie<br />

und bei den Männern war es Obermeister<br />

Hans Lothar Müller. E<strong>in</strong> rundum<br />

gelungener Nachmittag, stellten<br />

alle Teilnehmer fest. Getrübt wurde die<br />

ansonsten gute Stimmung dadurch,<br />

dass fast 1/3 der angemeldeten Teilnehmer<br />

ohne Begründung nicht anreisten.<br />

doch e<strong>in</strong>en Virus oder Wurm enthält,<br />

kann sie ke<strong>in</strong>en Schaden anrichten.<br />

„Das Konzept von Norman hat uns überzeugt<br />

und wir freuen uns, unseren Mitgliedsbetrieben<br />

nun diese <strong>in</strong>novative<br />

Antiviren-Lösung zu e<strong>in</strong>em rabattierten<br />

Preis anbieten zu können. Wir s<strong>in</strong>d von<br />

dem Programm überzeugt. In unseren<br />

Geschäftsstellen wird das Produkt seit<br />

Monaten erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt“, stellt<br />

Kurt Krautscheid, Vorsitzender Kreishandwerksmeister,<br />

zufrieden fest.<br />

Interessierte Betriebe werden <strong>in</strong> der<br />

Geschäftsstelle der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

durch Andreas Brobeck<br />

(Telefon 02602/100514) beraten. Auch<br />

Andreas Brobeck ist froh darüber, daß<br />

wir <strong>in</strong> Norman den richtigen Partner für<br />

unsere Mitglieder gefunden haben, denn<br />

dass Programm ist e<strong>in</strong>fach zu <strong>in</strong>stallieren<br />

und zu bedienen. Norman bietet<br />

e<strong>in</strong>en kostenlosen Kunden-Support an.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auch<br />

unter: www.norman.de


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 11<br />

Strompool Handwerk<br />

Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />

wird fortgesetzt<br />

Innungsmitglieder erhalten für e<strong>in</strong> weiteres<br />

Jahr die Möglichkeit, Strom zu günstigeren<br />

Preisen e<strong>in</strong>zukaufen. Der<br />

Anschlussvertrag über den Strompool<br />

zwischen der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> (vertreten durch die<br />

Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.) und den Energieversorgern<br />

RWE, KEVAG und der<br />

SÜWAG wurde um e<strong>in</strong> weiteres Jahr verlängert.<br />

Er ist zunächst bis zum August<br />

2006 befristet. Dabei erhält jedes teilnehmende<br />

Innungsmitglied folgenden<br />

Nachlass: Bei Lieferstellen ohne Leistungsmessung<br />

e<strong>in</strong>en Nachlass von<br />

2,2% auf den AT-Tarif. Dieser Rabatt<br />

wird auf den Arbeits-, Grund- und auch<br />

den Verrechnungspreis gewährt. Bei<br />

Lieferstellen mit Leistungsmessung erhält<br />

das teilnehmende Innungsmitglied e<strong>in</strong>en<br />

Nachlass von 252 e/Jahr bzw. 21 e im<br />

Monat. In der Jahresrechnung ist der<br />

Nachlass durch die Rechnungsangabe<br />

„Berechnung nach KHS-Kooperationsvere<strong>in</strong>barung“<br />

ausgewiesen. e<strong>in</strong>es der<br />

genannten Unternehmen Ihr Stromlieferant,<br />

können Sie e<strong>in</strong>fach das Anschlussangebot<br />

annehmen - oder wenden Sie<br />

sich als „Neue<strong>in</strong>steiger” an die<br />

Geschäftsstelle Montabaur.<br />

Adolf Zebczuk verabschiedet<br />

Am 11. Juli 2005 wurde der ehemalige<br />

Obermeister der Friseur-Innung<br />

<strong>Westerwald</strong> Adolf Zebczuk verabschiedet.<br />

E<strong>in</strong>gebettet war die Verabschiedung<br />

<strong>in</strong> den festlichen Rahmen<br />

der Freisprechung der jungen Friseur-<br />

Gesellen der Sommerprüfung 2005.<br />

Die mehrstündige Veranstaltung fand<br />

im Garten des Restaurants „Pablos<br />

Tapas y Mas“ <strong>in</strong> Wallmerod statt.<br />

Hilde Mallm, Nachfolger<strong>in</strong> von Zebczuk<br />

im Amt des Obermeisters, bedankte<br />

sich im Namen des Vorstandes für<br />

die langjährige gute Zusammenarbeit<br />

und se<strong>in</strong> verantwortungsvolles Engagement.<br />

Adolf Zebczuk aus Höhr-<br />

Grenzhausen war von 1987 bis 1989<br />

als stellvertretender Obermeister und<br />

von 1989 bis 2004 als Obermeister der<br />

Friseur-Innung tätig.<br />

Der Vorstand der Friseur-Innung<br />

<strong>Westerwald</strong> bei der Verabschiedung<br />

von Adolf Zebczuk<br />

Rahmenabkommen mit<br />

Handwerks-Ausrüster Strauss<br />

Bundesweit erstes Abkommen dieser Art!<br />

Nach der Vertragsunterzeichnung mit dem „Straußenei“ präsentieren sich: (v.l.)<br />

Christoph Hebgen (Aufsichtsratsvorsitzender der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.), Rudolf Röser<br />

(e.G. Vorstand), Karl-He<strong>in</strong>z Brenner (Market<strong>in</strong>gleiter Firma Strauss) und Harald Sauerbrei<br />

(e.G. Vorstand)<br />

„Im E<strong>in</strong>kauf liegt der Gew<strong>in</strong>n“ ist ke<strong>in</strong> veraltetes<br />

Schlagwort der Unternehmer vergangener<br />

Jahre, sondern auch heute<br />

noch e<strong>in</strong>e vernünftige Geschäftsweisheit.<br />

Wer die richtigen Lieferanten wählt, spart<br />

e<strong>in</strong>e Menge Geld und Nerven.<br />

Preisbewusste Handwerker können im<br />

E<strong>in</strong>kauf ihre Erträge und Leistung verbessern,<br />

zudem kann die Wahl der<br />

besten Lieferanten auch erfolgsentscheidend<br />

se<strong>in</strong>. Dabei spielen nicht nur<br />

niedrige Preise e<strong>in</strong>e Rolle: Auch Zuverlässigkeit,<br />

Term<strong>in</strong>treue und Kulanz s<strong>in</strong>d<br />

wichtige Faktoren. Ständiges Informieren,<br />

Auswerten und Vergleichen von Preisen<br />

s<strong>in</strong>d dazu erforderlich - oftmals bleibt<br />

im hektischen Tagesgeschäft aber hierfür<br />

e<strong>in</strong>fach ke<strong>in</strong>e Zeit.<br />

Wir s<strong>in</strong>d ständig bestrebt, für unsere Mitglieder<br />

Vorteile zu schaffen, um sie im<br />

Wettbewerb zu stärken. Auf der Suche<br />

nach neuen Möglichkeiten wurde uns<br />

immer wieder der Wunsch genannt, auf<br />

breiter L<strong>in</strong>ie gängigen Handwerksbedarf<br />

günstiger e<strong>in</strong>zukaufen. Bei unseren<br />

Markterkundungen fiel auf die Frage:<br />

„Wer ist starker Lieferant unserer Betriebe?“<br />

immer wieder e<strong>in</strong> Name - „Engelbert<br />

Strauss“.<br />

Der Vorschlag zur Kooperation wurde<br />

gerne aufgegriffen und nachdem wir von<br />

der Leistungsfähigkeit überzeugt waren,<br />

wurde das Rahmenabkommen am 2.<br />

August 2005 unterzeichnet.<br />

Strauss ist e<strong>in</strong> bundesweit tätiger Fachausrüster<br />

für das Handwerk. Angeboten<br />

werden handwerksspezifische Masch<strong>in</strong>en,<br />

Werkzeuge, Zubehör, Sicherheitsbedarf<br />

und Berufsbekleidung verschiedenster<br />

Art. Es ist all das vorhanden, was<br />

der Handwerker für die tägliche Arbeit<br />

braucht. Gewährleistet durch e<strong>in</strong>en<br />

Betrieb mit über 100 Jahren Familientradition!<br />

Strauss bietet e<strong>in</strong>en kompletten Service,<br />

der es dem Kunden ermöglicht, rund um<br />

die Uhr Bestellungen aufzugeben. Durch<br />

die großzügige Lagerhaltung werden<br />

98% der Aufträge <strong>in</strong>nerhalb 24 Stunden<br />

ausgeliefert. Das Beste daran, durch das<br />

Rahmenabkommen erhalten Sie auf<br />

jeden E<strong>in</strong>kauf 3% Rabatt! Dies ist umso<br />

erfreulicher, da Strauss ansonsten ke<strong>in</strong>e<br />

Rabatte gewährt. Es ist das bundesweit<br />

erste Rahmenabkommen zwischen e<strong>in</strong>er<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und Strauss. E<strong>in</strong><br />

Vorteil, der nur durch e<strong>in</strong>e starke Geme<strong>in</strong>schaft<br />

ermöglicht wurde. „Drei Prozent<br />

Nachlass s<strong>in</strong>d bei ansonsten knallhart<br />

kalkulierten Nettopreisen e<strong>in</strong> beachtlicher<br />

E<strong>in</strong>kaufsvorteil“, stellt der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

e.G. Chrsitoph Hebgen fest.<br />

Die günstige E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeit bei<br />

Strauss kann durch Angabe der Bestellnummer<br />

– 8900 – genutzt werden. Auch<br />

wenn Sie bereits Kunde s<strong>in</strong>d, können Sie<br />

problemlos die günstigen Rahmenkonditionen<br />

nutzen, <strong>in</strong>dem Sie die neue<br />

Nummer angeben.<br />

Haben Sie noch Fragen, dann wenden<br />

Sie sich an Andreas Brobeck (Telefon<br />

02602/100514)


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 13<br />

Vorsicht beim Kopieren<br />

der Karte als Anfahrtskizze<br />

Wir möchten unsere Mitglieder darauf<br />

h<strong>in</strong>weisen, dass Anfahrtsskizzen zum<br />

Gewerbeort nicht e<strong>in</strong>fach auf die eigene<br />

Homepage übertragen werden dürfen.<br />

Derzeit werden viele Handwerker<br />

abgemahnt die Karten e<strong>in</strong>fach von<br />

anderen Webseiten wie etwa aus Routenplanern<br />

kopiert haben, aber ke<strong>in</strong>e<br />

Lizenzrechte an den Karten besitzen.<br />

Die ausschließlichen Nutzungsrechte<br />

an den Karten haben die Kartendienste.<br />

Die abgemahnten Handwerker<br />

müssen sich gegenüber dem Stadtplandienst<br />

bzw. den Routenplanern regelmäßig<br />

zur künftigen Unterlassung der<br />

rechtswidrigen Kartennutzung verpflichten<br />

sowie e<strong>in</strong> Vertragsstrafverfahren<br />

für den Fall e<strong>in</strong>er späteren Zuwiderhandlung<br />

abgeben. Kosten von bis<br />

zu 1.500 EUR seien ke<strong>in</strong>e Seltenheit.<br />

Praxistipp: Nutzen Sie für die gewerbliche<br />

Nutzung, die günstigen Kartenlizenzen<br />

die unter www.stadt-plangratis.de<br />

zu erhalten s<strong>in</strong>d.<br />

www.market<strong>in</strong>ghandwerk.de<br />

Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />

www.handwerk-rww.de<br />

Tischler-Innungen Altenkirchen - Neuwied -<br />

<strong>Westerwald</strong> fuhren zur<br />

Bundesgartenschau nach München<br />

Die gut gelaunten Teilnehmer der geme<strong>in</strong>samen Innungsfahrt kurz vor ihrer<br />

Heimreise.<br />

Die Tischler-Innungen der Kreise Altenkirchen, Neuwied und des <strong>Westerwald</strong>kreises<br />

führten auch <strong>in</strong> diesem Jahr e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Innungsfahrt durch. War<br />

letztes Jahr die Landesgartenschau <strong>in</strong> Trier das Ziel, führte die Reise diesmal zur<br />

Bundesgartenschau nach München. Die Fahrt vom 16. bis 19. Juni 2005 fand<br />

e<strong>in</strong>en ersten Höhepunkt bei e<strong>in</strong>em Sektfrühstück an der Autobahn. Spendiert<br />

hatte es Obermeister Siegfried Schmidt von der Innung des <strong>Westerwald</strong>kreises,<br />

er war wenige Tage zuvor zum Landes<strong>in</strong>nungsmeister des Tischlerhandwerks<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz gewählt worden. Nach dem Mittagessen im Altmühltal und der<br />

anschließenden Zimmerverteilung im Hotel Stachus g<strong>in</strong>g es zum „Bayerischen<br />

Abend“ <strong>in</strong> den Festsaal des Hofbräuhauses. Der folgende Tag stand dann ganz<br />

im Zeichen und im Glanz der Bundesgartenschau und ihrer vielen Sonderschauen.<br />

Alle waren sich e<strong>in</strong>ig, das frühe Aufstehen hatte sich gelohnt. E<strong>in</strong> weiterer Höhepunkt<br />

folgte am Samstag, es war gelungen, e<strong>in</strong>e Möglichkeit zur Besichtigung<br />

der neuen Allianz-Arena zu bekommen. E<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>druckendes Bauwerk. Gut gelaunt<br />

g<strong>in</strong>g es Sonntagfrüh, nach e<strong>in</strong>er Besichtigung des Klosters Andechs und e<strong>in</strong>em<br />

kräftigen Frühschoppen, an die Heimreise. Man war sich sicher: es sollen weitere<br />

geme<strong>in</strong>same Fahrten der drei Innungen folgen.<br />

2´tes Wettschießen der Obermeister<br />

um den Handwerkspokal<br />

Gratulation der Sieger durch<br />

Geschäftsführer Udo Runkel<br />

Vorsitzender Kreishandwerksmeister<br />

Kurt Krautscheid bereitet sich auf<br />

se<strong>in</strong>en Durchgang vor.<br />

Im Anschluss an e<strong>in</strong>e Obermeisterversammlung wurden am 1. Juli 2005 zum<br />

zweiten Mal die Handwerkspokale der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

ausgeschossen. Die Veranstaltung fand dieses Mal im Schützenhaus <strong>in</strong><br />

Raubach bei Dierdorf statt. Für die körperliche Standfestigkeit und das dazu<br />

nötige Zielwasser war bestens gesorgt. Gut gestärkt wurde <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Diszipl<strong>in</strong>en alsdann engagiert gekämpft. Der Wettkampf erreichte e<strong>in</strong> hohes<br />

Niveau und es wurde hart gekämpft. So blieb es nicht aus, dass bei den Herren<br />

nach dem regulären Durchlauf e<strong>in</strong> Zusatzschießen zur Ermittlung des Siegers<br />

erforderlich wurde. Bei den Damen konnte die Sieger<strong>in</strong> im ersten Durchlauf<br />

bestimmt werden. Geschäftsführer der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<br />

<strong>Westerwald</strong> Udo Runkel, gratulierte den besten Schützen. Im Bild von l<strong>in</strong>ks:<br />

Udo Runkel, Obermeister Dirk Hüttenbrauck (Sieger Herren), Obermeister<strong>in</strong><br />

Daniela Kretschmann und Obermeister Wolfgang Hild (2. Platz Herren).


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />

Passwörter: Auswahl und Umgang –<br />

Sicherheit im Handwerksbetrieb<br />

Würden Sie Ihren Schlüssel e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong> der<br />

Haustür stecken lassen? Ne<strong>in</strong> - daher:<br />

Gehen Sie genauso vernünftig mit Ihrem<br />

Passwort um! Verbessern Sie Ihren Passwortschutz:<br />

Folgende Tipps lassen sich<br />

schnell von Ihnen und Ihren Mitarbeitern<br />

umsetzen.<br />

Entwerfen Sie e<strong>in</strong> sicheres Passwort<br />

• Vermeiden Sie zu e<strong>in</strong>fache Passwörter:<br />

Namen, Kfz-Kennzeichen oder Geburtsdaten<br />

s<strong>in</strong>d unsicher. Verwenden Sie m<strong>in</strong>destens<br />

acht Zeichen. Besonders sicher<br />

s<strong>in</strong>d Passwörter mit Sonderzeichen und<br />

Ziffern.<br />

• Konstruieren Sie e<strong>in</strong> leicht zu merkendes<br />

Passwort: Prägen Sie sich e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen<br />

Satz e<strong>in</strong>: z.B. "Ich benutze immer<br />

e<strong>in</strong> sicheres Passwort am Computer"<br />

und verwenden Sie von diesem Satz den<br />

ersten Buchstaben jedes Wortes. Im Beispiel<br />

ergibt sich das Passwort<br />

"IbiesPaC".<br />

• Ändern Sie Ihre Passwörter: Ersetzen Sie<br />

vore<strong>in</strong>gestellte Passwörter, z. B. die des<br />

Herstellers bei Auslieferung von Computern,<br />

sofort durch eigene Passwörter.<br />

• Ändern Sie Ihre Passwörter regelmäßig,<br />

jedoch nicht zu oft - z.B. alle 90 Tage,<br />

aber sofort, wenn das Passwort unberechtigten<br />

Personen bekannt geworden<br />

ist.<br />

• Gebrauchen Sie ke<strong>in</strong>e alten Passwörter<br />

nach e<strong>in</strong>em Passwortwechsel.<br />

• Benutzen Sie für Ihre Anwendungen<br />

unterschiedliche Passwörter.<br />

• Seien Sie vorsichtig mit Ihren Passwörtern.<br />

Schreiben Sie Ihre Passwörter nicht auf und<br />

geben Sie sie an niemanden weiter.<br />

• Geben Sie Ihr Passwort immer unbeobachtet<br />

e<strong>in</strong>.<br />

• Das Passwort des EDV-Adm<strong>in</strong>istrators<br />

sollte nur diesem bekannt se<strong>in</strong>. Bewahren<br />

Sie es für den Vertretungsfall versiegelt<br />

und sicher auf. Was passieren<br />

kann, wenn das Passwort nicht extra verwahrt<br />

wird, erfahren Sie <strong>in</strong> folgender<br />

wahren Geschichte:<br />

Glück im Unglück - Vom richtigen<br />

Umgang mit Passwörtern<br />

Als der Autor der Museumsdatenbank des<br />

Zentrums für Neue Norwegische Kultur<br />

starb, rief dessen Direktor die Internet-<br />

Geme<strong>in</strong>de auf, das Passwort der Datenbank<br />

zu knacken, um wieder an wichtige<br />

Dokumente gelangen zu können. Die rich-<br />

tige Antwort kam am gleichen Tag. Dieses<br />

Beispiel zeigt zwei Schwachstellen: Niemand<br />

hat sich Gedanken über e<strong>in</strong>e Vertretungsregelung<br />

gemacht - e<strong>in</strong> organisatorisches<br />

Problem - und der Passwortschutz<br />

war e<strong>in</strong>fach zu umgehen - e<strong>in</strong> technisches<br />

Problem. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Lösungsansatz<br />

wäre gewesen, Zugangsdaten und<br />

Passwort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em versiegelten Brief an<br />

e<strong>in</strong>em sicheren Ort zu h<strong>in</strong>terlegen. Vertreter<br />

können dann bei Bedarf darauf zurückgreifen.<br />

E<strong>in</strong> unbefugtes Öffnen des Briefes<br />

dagegen wird erkannt.<br />

Das technische Problem ist <strong>in</strong> diesem Fall<br />

leider (oder <strong>in</strong> diesem Fall zum Glück) nicht<br />

e<strong>in</strong>fach zu lösen. Es handelte sich um e<strong>in</strong>e<br />

Datei e<strong>in</strong>er Datenbank aus dem Jahre 1996,<br />

die das Passwort unverschlüsselt enthielt.<br />

Der Helfer konnte mit e<strong>in</strong>fachen Werkzeugen<br />

die Datenbank durchsuchen und fand<br />

auf diese Weise das Passwort. Moderne<br />

Datenbanksysteme verwenden e<strong>in</strong>e verschlüsselte<br />

Ablage der Passwörter. Der Versuch<br />

e<strong>in</strong>er Wiederherstellung wäre dann<br />

erfolglos, wenn e<strong>in</strong> sicheres Passwort<br />

gewählt wurde. Bei www.heise.de e<strong>in</strong> paar<br />

Details zum Fall selbst.<br />

(www.mittelstand-sicher-im-<strong>in</strong>ternet.de)


Seite 16 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Sozialversicherungspflicht<br />

von mitarbeitenden Ehegatten/Angehörigen<br />

Trotz Beitragszahlung haben viele<br />

Beschäftigte ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld und andere Leistungen.<br />

Diese Erfahrung machen<br />

immer mehr Familienangehörige, die<br />

<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>unternehmen mitarbeiten.<br />

Seit dem 1. Januar 2005 ist die rechtlich<br />

verb<strong>in</strong>dliche Prüfung der Versicherungspflicht<br />

von geschäftsführenden<br />

GmbH-Gesellschaftern<br />

und auch mitarbeitenden Familienangehörigen<br />

vorgeschrieben. Das<br />

regeln die Paragraphen 7a, Absatz 1<br />

im Sozialgesetzbuch IV und 336,<br />

Absatz 3 im Sozialgesetzbuch 111.<br />

Die neue Regelung verpflichtet die<br />

E<strong>in</strong>zugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge<br />

dazu, bei der Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende Prüfung zu beantragen.<br />

An den Bescheid ist dann<br />

auch die Bundesagentur für Arbeit<br />

gebunden.<br />

Diese Prüfungspflicht besteht nur bei<br />

offensichtlichen Verwandtschaftsverhältnissen.<br />

Bei nicht offensichtlichen<br />

Verwandtschaftsverhältnissen<br />

besteht weiterh<strong>in</strong> das Risiko, dass<br />

jahrelang Beiträge abgeführt werden,<br />

ohne dass e<strong>in</strong> Leistungsanspruch auf<br />

Arbeitslosengeld vorliegt. Für die<br />

gesetzliche Rentenversicherung hat<br />

dies nur e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung,<br />

da hier bereits 60 gezahlte<br />

Monatsbeiträge e<strong>in</strong>en Rentenanspruch<br />

begründen.<br />

Für Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrenten s<strong>in</strong>d<br />

allerd<strong>in</strong>gs Pflichtbeiträge erforderlich,<br />

sofern ke<strong>in</strong>e entsprechende Vorversicherungszeit<br />

nachgewiesen werden<br />

kann. Nur die rechtzeitige und umfassende<br />

Darlegung der tatsächlichen<br />

und rechtlichen Verhältnisse erspart<br />

unliebsame Überraschungen im späteren<br />

Leistungsfall.<br />

Sem<strong>in</strong>ar:<br />

Existenzsicherung für Handwerksbetriebe<br />

durch wirkungsvolles Market<strong>in</strong>g<br />

Sie leisten hervorragende Arbeit, liefern term<strong>in</strong>gerecht Ihre Ware oder Dienstleistung<br />

ab und werden wegen Ihrer hohen Qualität zu vernünftigen Preisen von<br />

Ihren Kunden sehr geschätzt. Doch wissen das alle, die es wissen sollten? Die<br />

Zeiten haben sich geändert und es reicht nicht mehr aus, e<strong>in</strong>fach nur e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zeiler<br />

im Telefonbuch zu haben - der Wettbewerb hat sich dramatisch verschärft.<br />

Nur mit Kostene<strong>in</strong>sparungen kann man langfristig nicht überleben! Um dauerhaft<br />

erfolgreich zu se<strong>in</strong>, muss man nicht nur besser se<strong>in</strong> als die anderen - dieser Fakt<br />

muss auch allgeme<strong>in</strong> bekannt se<strong>in</strong>.<br />

Informieren Sie sich, wie Sie mit e<strong>in</strong>fachen Mitteln und überschaubarem Budget<br />

durch den gezielten E<strong>in</strong>satz von Market<strong>in</strong>g und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• kurzfristig Ihren Ertrag verbessern,<br />

• langfristig Ihre Existenz sichern,<br />

• im Wettbewerb stärker werden,<br />

• neue Märkte und Produkte f<strong>in</strong>den und für sich erschließen.<br />

Auch <strong>in</strong> wirtschaftlich angespannten Zeiten gibt es immer wieder Handwerksbetriebe,<br />

die erfolgreicher s<strong>in</strong>d als andere - profitieren Sie von diesen Erfahrungen.<br />

Am Beispiel des Gew<strong>in</strong>ners des Market<strong>in</strong>gpreises des Deutschen Handwerks<br />

2005 zeigen wir Ihnen, wie mit Unterstützung von Market<strong>in</strong>g und PR die Bekanntheit<br />

und der Umsatz drastisch gesteigert werden konnten.<br />

Die Sem<strong>in</strong>arkosten betragen lediglich 20,- e zzg. MwSt. (Kostenbeitrag pro Person).<br />

Sie werden über die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. abgerechnet. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

und die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. freuen sich, Ihnen diesen Informationsabend<br />

an folgendem Term<strong>in</strong> anbieten zu können:<br />

Mittwoch, 21. September 2005, 18.00 - 20.30 Uhr<br />

<strong>in</strong> Hachenburg, Forstschule, In der Burgbitz 3<br />

Bitte melden Sie sich bis zum 15. September 2005 schriftlich an. Das Anmeldeformular<br />

f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter www.handwerk-rww.de/aktuelles, wir senden<br />

es Ihnen auf Anfrage auch gerne zu. Für Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle<br />

(Andreas Brobeck 02602/100514) gerne zur Verfügung.<br />

Unbed<strong>in</strong>gt den<br />

eigenen Fall prüfen lassen!<br />

Es ist <strong>in</strong> jedem Fall empfehlenswert, e<strong>in</strong><br />

sozialversicherungsrechtliches Feststellungsverfahren<br />

durchzuführen. Dies kann<br />

<strong>in</strong> der Regel über die Krankenkasse erfolgen.<br />

Zu diesem Zweck gibt es umfassende<br />

Fragebögen. In vielen Fällen macht<br />

es durchaus S<strong>in</strong>n, die Befreiung von der<br />

Sozialversicherungspflicht zu erreichen.<br />

In diesem Fall muss sich der mitarbeitende<br />

Familienangehörige arbeitsrechtlich<br />

und von den Aufgaben her deutlich<br />

von e<strong>in</strong>em normalen Arbeitnehmer unterscheiden.<br />

Im Falle der verb<strong>in</strong>dlichen Feststellung<br />

der Sozialversicherungsfreiheit<br />

können die zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge<br />

zurückgefordert werden.<br />

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet<br />

maximal vier Jahresbeiträge, bei den<br />

gesetzlichen Rentenversicherungsträgern<br />

können sogar bis zu 30 Jahresbeiträge<br />

zurückerstattet werden.<br />

Wir für Sie –<br />

Ihr Innungs-Shop<br />

Der Innungs-Shop – e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung<br />

exklusiv für die Innungsbetriebe<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />

Praxiserprobte und gängige Produkte<br />

für das Handwerk werden<br />

hier zu besonders günstigen Konditionen<br />

angeboten. Die Preise liegen<br />

dabei deutlich unter dem<br />

marktgängigen Niveau, zusätzlich<br />

wird noch e<strong>in</strong> 5%-iger Innungs-<br />

Rabatt e<strong>in</strong>geräumt – dies als e<strong>in</strong><br />

besonderer Vorteil für Innungsmitglieder!<br />

Das Angebot beschäftigt sich diesmal<br />

mit dem Thema „Wetterschutz“<br />

und der Spiel- und „Arbeitskleidung“<br />

für den Nachwuchs im<br />

Handwerk „Hits for Kids“.<br />

Die Bestellungen können ganz<br />

bequem über Telefax getätigt werden.<br />

Die Lieferung erfolgt dann<br />

<strong>in</strong>nerhalb weniger Tage. Sollte e<strong>in</strong><br />

Produkt nicht passen, ist e<strong>in</strong>e<br />

Rücksendung <strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen<br />

Regelung selbstverständlich<br />

möglich. E<strong>in</strong>e Ausweitung des Sortiments<br />

auf weitere Themenbereiche<br />

ist geplant und wird <strong>in</strong> den<br />

nächsten Ausgaben des Shops<br />

umgesetzt.


Seite 20 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Mengenänderungen und Nachträge am Bau<br />

Diese Ausarbeitung beschreibt, wie<br />

der Bauherr die Leistungen des Handwerkers<br />

vergüten muss, die im Leistungsverzeichnis<br />

bzw. Auftrag nicht<br />

vere<strong>in</strong>bart waren.<br />

Immer wieder streiten sich die Bauherren<br />

mit ihren Handwerkern darüber,<br />

ob und wie Leistungen bezahlt<br />

werden, die der Handwerker zwar<br />

erbracht hat, die aber nicht im Auftrag<br />

enthalten s<strong>in</strong>d. In derartigen Fällen<br />

wenden die Bauherrn gerne e<strong>in</strong>, dass<br />

für zusätzliche Leistungen ke<strong>in</strong> Auftrag<br />

bestand. Die Handwerker h<strong>in</strong>gegen<br />

bestehen auf vollständige Entlohnung<br />

aller Arbeiten, die sie geleistet haben.<br />

Wie s<strong>in</strong>d solche Fälle<br />

zu entscheiden?<br />

Zunächst gilt der "Grundsatz der festen<br />

Preise": Nachdem der Handwerker<br />

den Vertrag unterschrieben hat, gelten<br />

se<strong>in</strong>e Preise - egal ob E<strong>in</strong>heitspreis-,<br />

Pauschalpreis- oder Stundenvertrag.<br />

Auch wenn sich die kalkulatorische<br />

Grundlage se<strong>in</strong>er Preisberechnungen<br />

beispielsweise aufgrund<br />

höherer Materialkosten geändert hat,<br />

darf er den Preis nicht mehr anpassen.<br />

Ändert der Bauherr aber den Vertrag,<br />

z.B. <strong>in</strong>dem er den E<strong>in</strong>bau anderen<br />

Heizkörpers anordnet oder se<strong>in</strong>en Auftrag<br />

wegen Unvollständigkeit ergänzt<br />

werden muss - wird der Grundsatz der<br />

festen Preise durchbrochen. Dem<br />

Handwerker stehen dann u. U. neue<br />

Preise zu. Falls dies zutrifft, darf er<br />

se<strong>in</strong>e Preise entweder an die veränderten<br />

kalkulatorischen Grundlagen<br />

anpassen und/oder e<strong>in</strong>fach die Stückzahl<br />

h<strong>in</strong>zuaddieren.<br />

Nachträge<br />

beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag<br />

Zunächst sollen die Rechte des Handwerkers<br />

beschrieben werden, wenn er<br />

bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>heitspreisvertrag zusätzliche<br />

Leistungen außerhalb des Auftrages<br />

erbr<strong>in</strong>gen muss. Die VOB/B<br />

nennt vier Alternativen, je nachdem<br />

aus welchem Grunde die Mengenänderung<br />

zustande kommt.<br />

Mehrmengen bis 10 %<br />

E<strong>in</strong>e Mengenänderung liegt beispielsweise<br />

vor, wenn im Auftrag das Verlegen<br />

von 100 Meter Rohr vere<strong>in</strong>bart<br />

wurde, der Handwerker tatsächlich<br />

aber 120 Meter verlegt hat. Hier regelt<br />

die VOB/B, dass der Handwerker bei<br />

Mengenschwankungen bis 10% das<br />

Kalkulationsrisiko trägt, also e<strong>in</strong>e<br />

Änderung des Preises nicht möglich<br />

ist.<br />

Mehrmengen über 10 %<br />

Wird aber diese 10-% Grenze überschritten,<br />

kann der Handwerker e<strong>in</strong>e<br />

Anpassung der Preise verlangen.<br />

Was aber, wenn der Bauherr auf e<strong>in</strong>e<br />

Anpassung besteht, weil er bei e<strong>in</strong>er<br />

erhöhten Menge von ger<strong>in</strong>geren<br />

Stückkosten profitieren möchte. Wie<br />

wird der neue Preis für die zusätzlichen<br />

20 Meter Rohr berechnet?<br />

Bis zu 110% der im Auftrag genannten<br />

Menge und somit für 110 m Rohr<br />

än-dert sich der Preis nicht. Für die<br />

restlichen 10 Meter darf e<strong>in</strong> neuer Preis<br />

gebildet werden. Der neue Preis entsteht,<br />

<strong>in</strong>dem man die Selbstkosten an<br />

die neue Menge anpasst.<br />

Zu den Selbstkosten gehören alle konstanten<br />

Kosten, beispielsweise die<br />

Baustellene<strong>in</strong>richtung oder die<br />

Gehaltskosten für die Bauleitung, falls<br />

die Bauzeit gleich geblieben ist. Die<br />

leistungsmengenabhängigen Kosten,<br />

wie allgeme<strong>in</strong>e Geschäftskosten, Wagnis,<br />

Gew<strong>in</strong>n, Lohn- und Stoffkosten<br />

bleiben bestehen, weil die Gew<strong>in</strong>nerwartung<br />

des Handwerkers pro E<strong>in</strong>heit<br />

auch bei e<strong>in</strong>er gestiegenen Menge voll<br />

erhalten bleiben soll.<br />

M<strong>in</strong>dermengen<br />

Bei M<strong>in</strong>dermengen verhält es sich<br />

umgekehrt. Hier hat der Handwerker<br />

e<strong>in</strong> Interesse, den Preis an die ger<strong>in</strong>gere<br />

Menge anzupassen. Neu berech-<br />

net werden wie zuvor nur die konstanten<br />

Kosten wie Baustellene<strong>in</strong>richtung,<br />

Baustellengeme<strong>in</strong>kosten oder<br />

Gehälter. Die Anpassung des Preises<br />

wegen veränderter Mengen muss e<strong>in</strong>e<br />

der Vertragsparteien ausdrücklich verlangen,<br />

am besten schriftlich.<br />

Vorsicht: Der Bauherr kann die<br />

Regel zur Preisanpassung im Kle<strong>in</strong>gedruckten<br />

ausschließen. Aber<br />

damit zerstört er entsprechend<br />

der gängigen Rechtsprechung<br />

das Gleichgewicht der VOB/B und<br />

macht diese im Ganzen ungültig.<br />

Dann ist es an der Zeit e<strong>in</strong>en Anwalt<br />

zu konsultieren.<br />

Vertragsänderung<br />

Von der e<strong>in</strong>fachen Mengenüberschreitung,<br />

bzw. Mengenunterschreitung<br />

wegen falscher Schätzung im LV<br />

unterscheidet die VOB/B den Fall, dass<br />

der Bauherr ausdrücklich e<strong>in</strong>e veränderte<br />

Menge anordnet. Das wäre beispielsweise<br />

der Fall, falls der Bauherr<br />

während der Arbeiten den E<strong>in</strong>bau<br />

e<strong>in</strong>es zusätzlichen Heizkörpers verfügt.<br />

E<strong>in</strong>e solche Anordnung braucht<br />

weder schriftlich noch mit "Befehl" auf<br />

der Baustelle erteilt werden. Es reicht<br />

schon aus, wenn der Handwerker e<strong>in</strong>e<br />

andere Bauart vorschlägt und der Bauherr<br />

mit „e<strong>in</strong>fachem Kopfnicken" se<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>verständnis erklärt. Auf die später<br />

möglicherweise notwendige Beweisführung<br />

seitens des Handwerkers für<br />

diesen „Zusatzauftrag” sei allerd<strong>in</strong>gs<br />

h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Jede Anordnung des Bauherrn, die<br />

sich auf die Kosten der ursprünglich<br />

vere<strong>in</strong>barten Leistung auswirkt, stellt<br />

e<strong>in</strong>e Vertragsänderung dar. Auf verlangen<br />

e<strong>in</strong>er Vertragspartei bildet der<br />

Handwerker dann e<strong>in</strong>en neuen Preis.<br />

Berechnet wird der neue Preis wie<br />

zuvor beschrieben. Wünscht der Bauherr<br />

darüber Leistungen, die nicht im<br />

Auftrag enthalten s<strong>in</strong>d, ist von den<br />

Preisermittlungsgrundlagen ähnlicher<br />

Positionen auszugehen. Fehlen selbst<br />

ähnliche Positionen, zieht man die allgeme<strong>in</strong>en<br />

Preisermittlungsgrundlagen<br />

für den Hauptvertrag heran. Die<br />

Gew<strong>in</strong>nerwartung des Handwerkers<br />

muss dabei aber vollständig erhalten<br />

bleiben.<br />

Beispiel: Statt hochwertiger Armaturen<br />

kommt lediglich Standard zur Ausführung.<br />

Hier ist der ger<strong>in</strong>gere Materialpreis<br />

abzuziehen, aber die Gew<strong>in</strong>nerwartung<br />

aus den teuren Armaturen<br />

bleibt dem Handwerker erhalten. Der


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 21<br />

neue Preis sollte ebenfalls aus Gründen<br />

e<strong>in</strong>er möglichen späteren Beweisführung<br />

vor der Ausführung schriftlich<br />

vere<strong>in</strong>bart werden. Verweigert der Bauherr<br />

die Zustimmung zu dem ordentlich<br />

belegten neuen Preis, kann der<br />

Handwerker die Ausführung der<br />

zusätzlichen Arbeiten verweigern. E<strong>in</strong><br />

daraus fließendes Kündigungsrecht<br />

steht dem Bauherrn nicht zu.<br />

Zusatzleistungen<br />

E<strong>in</strong>e Zusatzleistung unterscheidet sich<br />

von der Vertragsänderung, <strong>in</strong>dem der<br />

Bauherr nicht e<strong>in</strong>e andere Leistung<br />

verlangt, sondern e<strong>in</strong>e im Vertrag nicht<br />

vorgesehene. Das heißt, zur unverändert<br />

bleibenden Vertragsleistung<br />

kommt e<strong>in</strong>e zusätzliche h<strong>in</strong>zu. Beispiel:<br />

Nachdem der Handwerker z.B. das<br />

Bad wie im Vertrag vorgesehen bis zu<br />

e<strong>in</strong>er Höhe von 1,50 Meter gefliest hat,<br />

ordnet der Bauherr e<strong>in</strong>e Höhe von 2<br />

Metern an. Die zusätzliche Leistung<br />

muss immer im Zusammenhang mit<br />

der ursprünglichen stehen, sonst handelt<br />

es sich um e<strong>in</strong>en neuen Auftrag,<br />

bei dem ganz neue Preise gelten. Falls<br />

der Handwerker für die zusätzliche<br />

Leistung mehr Geld will, muss er<br />

dies unbed<strong>in</strong>gt vor Ausführung<br />

ankündigen. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Ankündigung<br />

reicht aus, die neue Vergütung<br />

muss nicht genau beziffert werden.<br />

Auch hier sei aus Gründen der späteren<br />

Beweisführung angeraten, dieses<br />

Ankündigungsschreiben beweiskräftig<br />

zuzustellen (per Bote oder E<strong>in</strong>schreiben<br />

+ Rücksche<strong>in</strong> oder quittierte<br />

Übergabe). Für die Preisberechnung<br />

ist auf den alten Vertragspreis bzw. die<br />

Angebotskalkulation zurückzugreifen.<br />

Deren Kalkulationselemente werden<br />

unverändert übernommen.<br />

Arbeitsausführung ohne Auftrag<br />

Leistungen ohne Auftrag liegen vor,<br />

wenn die Anordnung des Bauherrn zu<br />

anderen oder zusätzlichen Leistungen<br />

nicht erfolgte oder - was leider häufig<br />

vorkommt - nicht nachweisbar ist.<br />

Unter Umständen steht dem Handwerker<br />

aber auch hier e<strong>in</strong>e Vergütung<br />

zu. Beispiel: Um die schweren Leitungsrohre<br />

besser abzustützen und zu<br />

befestigen, br<strong>in</strong>gt der Monteur zusätzliche<br />

Wandverankerungen an, die im<br />

Auftrag nicht aufgeführt, aber nach den<br />

„anerkannten Regeln der Technik” notwendig<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

Hier hat der Handwerker e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf zusätzliche Vergütung,<br />

weil die zusätzlichen Verankerungen<br />

im mutmaßlichen Interesse des Bauherrn<br />

standen. Ke<strong>in</strong> Vergütungsanspruch<br />

besteht aber, wenn der Mon-<br />

teur ohne vorherige Absprache mit<br />

dem Bauherrn die Wandschlitze mit<br />

Mörtel schließt, obwohl diese Arbeit<br />

im Auftrag nicht vorgesehen war. Der<br />

Bauherr wollte diese Arbeit von e<strong>in</strong>em<br />

anderen Unternehmen ausführen lassen,<br />

sodass e<strong>in</strong> mutmaßliches Interesse<br />

zu verne<strong>in</strong>en ist. Der Vergütungsanspruch<br />

des Handwerkers ohne<br />

Auftrag richtet sich nach den bisherigen<br />

Preisermittlungsgrundsätzen.<br />

Nachtrag beim Pauschalvertrag<br />

Der Pauschalvertrag unterscheidet sich<br />

vom E<strong>in</strong>heitspreisvertrag dadurch,<br />

dass für die Leistungen im Voraus e<strong>in</strong><br />

bestimmter Geldbetrag als feste Vergütung<br />

vere<strong>in</strong>bart wird. Das heißt, hier<br />

übernimmt der Handwerker - und nicht<br />

wie beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag der Bauherr<br />

- das Massenrisiko. Weicht die<br />

tatsächlich verbrauchte Menge vom<br />

Auftrag ab, darf weder der Handwerker<br />

noch der Bauherr die Preise anpassen.<br />

Daran s<strong>in</strong>d die Vertragsparteien<br />

bis zur so genannten Zumutbarkeitsgrenze<br />

gebunden, welche bei ca. 20%<br />

der gesamten Auftragssumme liegt.<br />

Falls der Bauherr aber den Vertrag<br />

ändert oder zusätzliche Leistungen<br />

anordnet, darf der Handwerker so wie<br />

beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag e<strong>in</strong>en neuen<br />

Preis berechnen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass der Begriff<br />

„pauschal“ im richtigen Zusammenhang<br />

gebraucht wird. Denn häufig<br />

gebrauchen die Vertragsparteien <strong>in</strong><br />

Bauverträgen das Wort "pauschal",<br />

ohne dass e<strong>in</strong> Pauschalvertrag im<br />

rechtlichen S<strong>in</strong>ne vorliegt.<br />

Der Nachtrag beim Stundenlohn<br />

Beim Stundenlohn erfolgt die Abrechnung<br />

der Bauleistung auf der Grundlage<br />

von Stundenpreisen. Die Vergütung<br />

bemisst sich im Gegensatz zu<br />

dem E<strong>in</strong>heitspreisvertrag nicht nach<br />

dem Ergebnis der Bauarbeiten, sondern<br />

nach dem Aufwand der verbrauchten<br />

Zeit. Stundenlohnpreise<br />

s<strong>in</strong>d Festpreise. Beim Stundenlohnvertrag<br />

lassen die Vertragsparteien <strong>in</strong><br />

der Regel von vornhere<strong>in</strong> offen, wie<br />

viel Stunden der Handwerker für die<br />

Ausführung benötigt. E<strong>in</strong>e Mengenanpassung<br />

wird bei Stundenlohnverträgen<br />

also nie erforderlich se<strong>in</strong>.<br />

Nur ausnahmsweise bei so genannten<br />

"angehängten Stundenlohnarbeiten"<br />

kann sich e<strong>in</strong>e Änderung der Preise<br />

ergeben, weil dort der Stundensatz <strong>in</strong><br />

Form e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heitspreismenge vorgegeben<br />

wird. Beispiel: Die Vertragspartner<br />

haben Betonbohrarbeiten stundenweise<br />

vere<strong>in</strong>bart. Aufgrund verzögerter<br />

Vorarbeiten wünscht der Bau-<br />

herr die verlorene Zeit durch Überstunden<br />

wettzumachen. Dies be<strong>in</strong>haltet<br />

e<strong>in</strong>e Vertragsänderung und damit<br />

Anpassung des Preises. Besonders<br />

sei bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten<br />

darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

e<strong>in</strong> „besonderer Auftrag” zur Ausführung<br />

von Stundenlohnarbeiten vorliegen<br />

muss. Die Unterschrift unter<br />

e<strong>in</strong>en Stundenlohnzettel alle<strong>in</strong> genügt<br />

als Abrechnungsgrundlage nicht.<br />

Ergebnis: Die Betriebe sollten ke<strong>in</strong><br />

Geld verschenken, wenn es zu veränderten<br />

Mengen gegenüber dem<br />

Auftrag kommt und vom Bauherrn<br />

neue Preise verlangen. Ordnet der<br />

Bauherr zusätzliche Leistungen an,<br />

darf der Handwerker die Ankündigung<br />

höherer Preise vor der Ausführung<br />

nicht vergessen.<br />

Ausschluss wegen Mischkalkulation<br />

Sieht das Leistungsverzeichnis <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Anlage „Kalkulationstabellen“ die Position<br />

„Erhaltungs- und Unterhaltungskosten<br />

pro Jahr“ vor, und rechnet e<strong>in</strong><br />

Bieter die hierzu tatsächlich kalkulierten<br />

Kosten <strong>in</strong> die Position „sonstige<br />

laufleistungsunabhängige Kosten“ e<strong>in</strong>,<br />

so liegt e<strong>in</strong>e Mischkalkulation vor, die<br />

zw<strong>in</strong>gend zum Ausschluss führt. VK<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Beschluss vom<br />

24.05.2005 - VK 14/05


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 23<br />

Eröffnung des Westerwälder<br />

Wirtschafts- und<br />

Zukunftszentrums <strong>in</strong> Dierdorf<br />

„Gründer beflügeln die Wirtschaft“,<br />

sagte der rhe<strong>in</strong>land-pfälzische<br />

Wirtschaftsm<strong>in</strong>ister Hans-Artur<br />

Bauckhage bei der Eröffnung des<br />

Westerwälder Wirtschafts- und<br />

Zukunftszentrums <strong>in</strong> Dierdorf.<br />

Gründer<strong>in</strong>nen und Gründern sowie<br />

jungen Unternehmen stehe jetzt<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung zur Verfügung, die<br />

den Start <strong>in</strong> die Zukunft erleichtern<br />

könne.<br />

Das Zentrum bietet praktische Hilfen,<br />

zum Beispiel günstigen Raum<br />

für das neue Unternehmen und die<br />

Möglichkeit, Sekretariatsfunktionen<br />

zu nutzen. Angesichts enger<br />

F<strong>in</strong>anzpläne bei den Gründungen<br />

sei das e<strong>in</strong>e wichtige Unterstützung,<br />

die den Start <strong>in</strong> die Selbstständigkeit<br />

erleichtere, me<strong>in</strong>t der<br />

Wirtschaftsm<strong>in</strong>ister. Es öffne ferner<br />

e<strong>in</strong> Netzwerk zu erfahrenen<br />

Unternehmen und Beratern wie der<br />

Wirtschaftsförderung der Region,<br />

zu den Industrie- und Handelskammern,<br />

Handwerkskammern<br />

und zur Investitions- und Strukturbank<br />

Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz (ISB),<br />

sagte Bauckhage.<br />

Morgen Meister!<br />

www.morgen-meister.de<br />

Sem<strong>in</strong>ar Erb- und Steuerrecht<br />

Der gelungene Generationswechsel im<br />

Handwerksbetrieb. Strategien zur Vermeidung<br />

von rechtlichen und steuerlichen Fehlern<br />

In den nächsten Jahren steht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl von Betrieben e<strong>in</strong> Führungswechsel<br />

an. Neben der Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Nachfolger hat der Unternehmer<br />

komplexe gesellschafts-, steuer- und erbrechtliche Fragen zu berücksichtigen.<br />

Kann die Nachfolge frühzeitig und e<strong>in</strong>deutig geregelt werden, so liegt<br />

gerade im Generationenwechsel häufig e<strong>in</strong>e unternehmerische Chance.<br />

Die Veranstaltung soll e<strong>in</strong>en Überblick über die grundsätzlichen Zusammenhänge<br />

im Zivil- und Erbrecht sowie im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht<br />

geben, typische Fallstricke beschreiben, die es zu vermeiden gilt und schließlich<br />

Gestaltungsvorschläge unterbreiten sowie Instrumente vorstellen, mit denen<br />

der verantwortungsvolle Unternehmer se<strong>in</strong>e Nachfolge selbst regeln und <strong>in</strong> die<br />

eigenen Hände nehmen kann.<br />

Mit Notar Jürgen Schmidt von der Notarsozietät Schmidt und Dr. Kögler <strong>in</strong> Neuwied<br />

sowie Dipl.-Kfm. Andreas Becker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />

aus Horhausen konnten wir für diese Veranstaltung zwei Fachleute gew<strong>in</strong>nen.<br />

Das besondere Extra: Die Referenten bieten an, auf konkrete Fragen, die sie<br />

bereits zusammen mit Ihrer Anmeldung stellen können, e<strong>in</strong>zugehen.<br />

Themenschwerpunkte: Rechtliche Grundlagen beim Übergang von Unternehmen<br />

auf den Nachfolger, Darstellung von typischen Fällen und Fallstricken,<br />

Gestaltungsvorschläge für den gelungenen Generationswechsel und anschließende<br />

Diskussion.<br />

Wir bieten Ihnen dieses Sem<strong>in</strong>ar an folgendem Term<strong>in</strong> an:<br />

Samstag, 8. Oktober 2005, 9:00 bis ca. 15:00 Uhr<br />

im Heimathaus Neuwied<br />

Die Sem<strong>in</strong>arkosten betragen 75 EUR zzgl. MwSt. je Teilnehmer und werden<br />

über die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. abgerechnet. Sie be<strong>in</strong>halten umfangreiche<br />

Tagungsunterlagen sowie Tagungsgetränke.<br />

Bitte melden Sie sich bis zum 26. September 2005 telefonisch an. Das Anmeldeformular<br />

f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter www.handwerk-rww.de/aktuelles, wir<br />

senden es Ihnen auf Anfrage auch zu. Für Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle<br />

(Frau Hell<strong>in</strong>ghausen 02741/93410) gerne zur Verfügung.


Aufhebungsvertrag<br />

Zwischen<br />

______________________________________________________________________________________________________ (Arbeitgeber)<br />

und<br />

______________________________________________________________________________________________________ (Arbeitnehmer)<br />

wird hiermit vere<strong>in</strong>bart, dass das bestehende Arbeitsverhältnis unter E<strong>in</strong>haltung der für e<strong>in</strong>e ordentliche Kündigung geltenden<br />

Kündigungsfrist am______________ im gegenseitigen E<strong>in</strong>vernehmen beendet wird. Der Abschluss dieses Vertrages<br />

ist zur Vermeidung e<strong>in</strong>er sonst vom Arbeitgeber aus betriebsbed<strong>in</strong>gten Gründen auszusprechenden Kündigung<br />

erforderlich. Das Arbeitsverhältnis wird bis zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt unter Erhaltung aller vertraglichen<br />

Ansprüche abgerechnet.<br />

Ergänzungen falls erforderlich:<br />

Der noch bestehende Resturlaub von____________Arbeitstagen wird <strong>in</strong> der Zeit vom____________ bis<br />

____________gewährt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten.<br />

Alternativ:<br />

Der noch bestehende Resturlaub von ____________ Arbeitstagen kann aus betrieblichen Gründen nicht <strong>in</strong> Freizeit<br />

gewährt werden. Er wird ausgezahlt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten.<br />

Alternativ:<br />

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> wird ab sofort unter Anrechnung des Resturlaubs von ____________ Arbeitstagen<br />

von se<strong>in</strong>er Verpflichtung zur Arbeit freigestellt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten. Der Arbeitnehmer/Die<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong> ist während der Dauer der Freistellung verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich die<br />

Aufnahme e<strong>in</strong>er anderweitigen Beschäftigung anzuzeigen. Sofern dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmer<strong>in</strong> aus dieser<br />

Tätigkeit e<strong>in</strong>e Vergütung zufließt, wird diese auf den Vergütungsanspruch <strong>in</strong> voller Höhe angerechnet.<br />

Alternativ:<br />

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> wird unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em/ihrem<br />

Besitz bef<strong>in</strong>dlichen firmeneigenen Unterlagen und Gegenstände zurückgeben. Die Rückgabe des<br />

überlassenen Firmenwagens erfolgt spätestens am ____________. E<strong>in</strong> Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem<br />

Grund, besteht nicht.<br />

Alternativ:<br />

Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmer<strong>in</strong> <strong>in</strong> entsprechender<br />

Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz sowie § 3 Ziff. 9 EStG e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Höhe von<br />

____________ Euro brutto für netto. Die Abf<strong>in</strong>dung wird mit der letzten Lohn/Gehaltszahlung fällig. Der Arbeitnehmer/Die<br />

Arbeitnehmer<strong>in</strong> bestätigt, dass er/sie darüber <strong>in</strong>formiert wurde, dass über die steuerliche Behandlung<br />

der Abf<strong>in</strong>dung und die Anerkennung e<strong>in</strong>es Freibetrags alle<strong>in</strong> das F<strong>in</strong>anzamt unter Berücksichtigung der persönlichen<br />

Verhältnisse des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmer<strong>in</strong> entscheidet.<br />

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> bestätigt ausdrücklich, dass der Arbeitgeber ihn/sie <strong>in</strong> ausreichender und verständlicher<br />

Form darüber h<strong>in</strong>gewiesen hat, dass verb<strong>in</strong>dliche Auskünfte über steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />

Konsequenzen dieses Aufhebungsvertrages nur das für ihn/sie zuständige F<strong>in</strong>anzamt, die Agentur für Arbeit und se<strong>in</strong>e<br />

Krankenversicherung erteilen können. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmer<strong>in</strong> haben weiter zur Kenntnis genommen, dass<br />

es zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld erforderlich ist, sich unverzüglich nach Abschluss<br />

dieses Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterh<strong>in</strong> besteht die Verpflichtung,<br />

aktiv nach e<strong>in</strong>er Beschäftigung zu suchen.<br />

Die Parteien s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass nach vertragsgemäßer Erfüllung und Abrechnung, sämtliche gegenseitigen<br />

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass se<strong>in</strong>er Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt<br />

s<strong>in</strong>d. Sollte e<strong>in</strong>er der Bestimmungen dieses Aufhebungsvertrages unwirksam se<strong>in</strong>, wird die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bestätigt wird vom Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>, dass er/sie diesen Vertrag nach<br />

reiflicher Überlegung, freiwillig und ohne jeden Zwang unterzeichnet hat.<br />

Ort, Datum _________________________________________<br />

____________________________________________________ ____________________________________________________<br />

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


Seite 26 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Fortsetzung von Seite 6<br />

Um auch die gewünschte Anzahl von<br />

Gästen begrüßen zu können, muss<br />

das Firmenjubiläum entsprechend<br />

bekannt gegeben werden, so zum Beispiel:<br />

– Wichtige Personen und Pressevertreter<br />

werden persönlich mit<br />

Anschreiben und Antwortkarte e<strong>in</strong>geladen,<br />

– Anzeigen - Beilagen - Presse<strong>in</strong>formationen<br />

- Plakate - Postwurfsendungen<br />

- Transparente auch an Firmenfahrzeugen.<br />

Programm<br />

Das Programm des Tages ist <strong>in</strong> allen<br />

E<strong>in</strong>zelheiten zu planen. Zu denken ist<br />

dabei auch an: Hauptprogramm; Rah-<br />

Auch Firmen haben „Geburtstag“.<br />

Nehmen Sie daher das Firmen-<br />

Jubiläum zum willkommenen Anlass,<br />

um Ihr Unternehmen <strong>in</strong> das Licht der<br />

Öffentlichkeit zu rücken. Seit 2004 ist<br />

e<strong>in</strong> neues Wettbewerbsrecht <strong>in</strong> Kraft.<br />

Das UWG, das Gesetz gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb, wurde reformiert<br />

und liberaler gestaltet. Insgesamt<br />

wird das Wettbewerbsrecht freier und<br />

es können mehr Aktionen unternommen<br />

werden. Die strengen Vorschriften<br />

s<strong>in</strong>d nunmehr weggefallen. Dennoch<br />

s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en Regeln des<br />

Wettbewerbsrechts unverändert zu<br />

beachten.<br />

Sie haben e<strong>in</strong> Jubiläum?<br />

Sie möchten feiern?<br />

Es besteht bei e<strong>in</strong>em Jubiläum die Verpflichtung<br />

<strong>in</strong> Werbeaussagen das<br />

Unternehmensalter richtig anzugeben.<br />

Die bisherigen 25er-Staffelungen s<strong>in</strong>d<br />

entfallen.<br />

Was ist neu?<br />

Möglich ist es jetzt schon e<strong>in</strong> oder<br />

zwei Jahre nach Geschäftseröffnung<br />

Jubiläumsverkäufe anzubieten. So<br />

ist dies z.B. zulässig: „Wir feiern<br />

unseren 2. Geburtstag“; „Wir s<strong>in</strong>d<br />

seit 3 Jahren <strong>in</strong> Musterstadt“. Dabei<br />

dürfen auch die Filialen das Jubiläum<br />

mitfeiern. Sollte die Filiale jedoch<br />

wesentlich jünger oder älter se<strong>in</strong> als<br />

der Hauptbetrieb, ist e<strong>in</strong> aufklärender<br />

H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Werbung erforderlich.<br />

Dies könnte z.B. so aussehen:<br />

„Unsere Filiale <strong>in</strong> Entenhausen<br />

wird volljährig – feiern Sie mit uns<br />

den 18. Geburtstag. 25 Prozent auf<br />

alles.“ oder „Wir werden 5 – großes<br />

Jubiläumsfest.“<br />

menprogramm; zeitlichen Rahmen;<br />

Führungen; Pressegespräch; Referate;<br />

Vorträge; Sonderschauen; Aktionen;<br />

Preisausschreiben, Wettbewerb;<br />

Service- und Auskunftspersonal; Film-<br />

, Dia-, Videovorführungen; Informationsmaterial;<br />

Parkplätze, Zubr<strong>in</strong>gerdienst;<br />

Sauberkeit (Re<strong>in</strong>igungsdienst);<br />

K<strong>in</strong>derbetreuung; Bewirtung, Sitzgelegenheiten;<br />

Musik, Unterhaltung;<br />

Gastgeschenke.<br />

Sicherheit der Gäste<br />

Denken Sie auch an die Sicherheit der<br />

Gäste:<br />

– Haftpflichtversicherung prüfen; Rotes<br />

Kreuz für Notfälle verständigen;<br />

– Feuerwehr und Polizei verständigen<br />

– Sicherheitsbereich kennzeichnen<br />

Jubiläumsverkäufe<br />

Mit dem neuen Gesetz entfallen auch<br />

die E<strong>in</strong>schränkungen für Jubiläumsverkäufe.<br />

Dabei galten die strengen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen, dass dies nur im selben<br />

Geschäftszweig und lediglich für die<br />

Dauer von maximal 12 Werktagen<br />

zulässig war. Auch konnten Jubiläen<br />

e<strong>in</strong>zelner Filialen nicht als Jubiläumsverkauf<br />

gefeiert werden.<br />

Diese Strenge wurde aufgehoben.<br />

Dennoch: Im Rahmen e<strong>in</strong>es Jubiläumsverkaufes<br />

müssen den Verbrauchern<br />

besondere Preisvorteile angeboten<br />

werden. Sie können daher <strong>in</strong><br />

unbegrenztem Umfang Preisnachlässe<br />

oder Rabatte gewähren. So zum<br />

Beispiel: „Anlässlich unseres<br />

Jubiläums – 10 Jahre Fa. XY – alle<br />

Waren 15 % reduziert“. Zeitliche<br />

Beschränkung s<strong>in</strong>d entfallen. Dennoch<br />

besteht e<strong>in</strong>e gewisse Zeitgrenze: So<br />

wurde e<strong>in</strong>em Unternehmen untersagt,<br />

weiterh<strong>in</strong> mit Jubiläumsnachlässen zu<br />

werben, da seit der erstmaligen<br />

Gewährung des Jubiläumsrabattes<br />

mehr als 5 Monate vergangen waren.<br />

Diese Preiswerbung wurde als irreführend<br />

beanstandet, weil der herabgesetzte<br />

Preis, wenn er über mehrere<br />

Monate h<strong>in</strong>weg gewährt wird, zum<br />

Normalpreis wird.<br />

Wie wollen sie das<br />

Jubiläum gestalten?<br />

Firmen-Geburtstage können Sie mehr<br />

oder weniger aufwendig feiern. E<strong>in</strong>ige<br />

Möglichkeiten:<br />

– E<strong>in</strong> Tag der offenen Tür, zu dem Sie<br />

öffentlich e<strong>in</strong>laden.<br />

– E<strong>in</strong>e Festveranstaltung nur für geladene<br />

Gäste.<br />

- Die Bereiche des Unternehmens, die<br />

die Besucher auf ke<strong>in</strong>en Fall betreten<br />

dürfen (fehlende Sicherheit durch<br />

mangelnde Überschaubarkeit etc.),<br />

durch geeignete Absperr- und Kontrollmaßnahmen<br />

sichern.<br />

Das Firmenjubiläum ist erst dann beendet,<br />

wenn der letzte Besucher das<br />

Betriebsgelände verlassen hat. Es heißt<br />

also für die Mannschaft: Diszipl<strong>in</strong> bis<br />

zur letzten M<strong>in</strong>ute, denn e<strong>in</strong>e Panne<br />

zum Schluss kann den ganzen Erfolg<br />

zunichte machen. Der Erfolg sollte mit<br />

allen beteiligten Mitarbeitern gefeiert<br />

werden. Der Betriebs<strong>in</strong>haber kann sich<br />

eventuell durch e<strong>in</strong> Geschenk erkenntlich<br />

zeigen. Und schließlich sollte auch<br />

e<strong>in</strong>e „Manöverkritik“ - was ist gut<br />

gelungen, was weniger gut - nicht fehlen.<br />

Werben mit dem Firmen-Jubiläum<br />

– E<strong>in</strong>e besondere Aktion zum Jubiläum,<br />

z. B. e<strong>in</strong> Preisausschreiben,<br />

e<strong>in</strong>e Verlosung, e<strong>in</strong>e Ausstellung,<br />

spezielle Vorführungen oder e<strong>in</strong>e<br />

andere Veranstaltung, die zu Ihrem<br />

Unternehmen passt.<br />

– E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der genannten<br />

Möglichkeiten<br />

Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt<br />

auch von der Art Ihres Unternehmens<br />

und von der Kundenstruktur ab. Denn<br />

daraus ergibt sich das Zielpublikum,<br />

das Sie mit Ihrer Aktion erreichen<br />

möchten: Produzieren Sie z. B. Spezialteile,<br />

die nur für e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Kundenkreis<br />

<strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d, so sollten<br />

Sie diesen persönlich ansprechen.<br />

Dies gilt sowohl für bestehende Kunden<br />

als auch für Noch-Nicht-Kunden,<br />

die bei dieser Gelegenheit Ihr Unternehmen<br />

besser kennen lernen können.<br />

Als E<strong>in</strong>zelhändler mit e<strong>in</strong>em breiten<br />

Zielpublikum verspricht Ihnen dagegen<br />

e<strong>in</strong>e öffentliche Veranstaltung, zu<br />

der jedermann Zutritt hat, mehr Erfolg.<br />

Vergessen Sie die Presse nicht!<br />

Gute Presseberichte fördern das<br />

Image Ihres Unternehmens <strong>in</strong> der<br />

Öffentlichkeit. Nutzen Sie daher Ihr Firmen-Jubiläum<br />

für e<strong>in</strong>e Presse-Veröffentlichung<br />

<strong>in</strong> der Lokal- oder Fachpresse<br />

- möglichst mit Foto. Erstellen<br />

Sie dazu stichwortartig e<strong>in</strong>e Unternehmenschronik.<br />

Damit Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

Sie zu besonderen<br />

Jubiläen würdigen können, teilen Sie<br />

uns doch bitte Ihre Daten mit dem<br />

Formular auf der folgenden Seite mit


In unserem Betrieb stehen im Jahr 2006 folgende Jubiläen an:<br />

1. Betriebsjubiläum:<br />

(Ehrungen erfolgen jeweils <strong>in</strong> Abständen von 25 Jahren nach der Betriebsgründung)<br />

Betriebsname: ________________________________________________________________________________________________________<br />

PLZ + Ort: ________________________________________ Straße: ______________________________________________________<br />

Datum der Handwerksrollene<strong>in</strong>tragung: ____________________________<br />

Falls abweichend: anderes Gründungsdatum: ____________________________<br />

nachgewiesen durch: ____________________________<br />

Wir planen die Durchführung e<strong>in</strong>er Feier ● ja ● ne<strong>in</strong><br />

Wenn Sie e<strong>in</strong>e Feier durchführen, werden die Urkunden im Regelfall persönlich überreicht. Richten Sie ke<strong>in</strong>e Feier aus, erhalten<br />

Sie die Urkunden per Post.<br />

2. Arbeitnehmerjubiläum:<br />

(Urkunden werden bei 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt)<br />

Name: ___________________________________________ Vorname: ____________________________________________________<br />

Geb.-Datum.: ______________________ PLZ + Wohnort: ___________________________________________________________________<br />

E<strong>in</strong>trittsdatum: ____________________________________ derzeitige Berufsbezeichnung: ___________________________________<br />

3. Goldener Meisterbrief:<br />

(aus Anlass des 50-jährigen Meisterjubiläums)<br />

Ehrungen 2006<br />

Senden Sie uns das Formular bitte im Fensterbriefumschlag mit der Post<br />

oder per Fax an 02602/100527 zurück. Bitte nur mit Schreibmasch<strong>in</strong>e oder Druckschrift ausfüllen!<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

Postfach 1364<br />

56403 Montabaur<br />

Absender / Stempel:<br />

Auskunft erteilt: ______________________________<br />

Name: _________________________________ Vorname: __________________________________ Geb.-Datum:____________________<br />

PLZ + Ort: ________________________________________ Straße: _________________________________________________________<br />

Meisterprüfung abgelegt am: ______________________ im ________________________________________________-Handwerk<br />

bei der Handwerkskammer: _______________________________________________________________________________________<br />

____________________________________________ ____________________________________________<br />

Ort/Datum Unterschrift


Seite 28 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Sozialversicherungsänderungen<br />

2006<br />

In der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen<br />

stehen ab dem kommenden<br />

Jahr zwei besonders wichtige<br />

Änderungen an:<br />

1.) Zum e<strong>in</strong>en dürfen ab Januar Meldungen<br />

und Beitragsnachweise für die<br />

Sozialversicherung nur noch elektronisch<br />

übermittelt werden. Die derzeit<br />

noch häufig verwendeten Meldungen<br />

und Beitragsnachweise <strong>in</strong> Papierform<br />

s<strong>in</strong>d nicht mehr zulässig. Unter<br />

www.aok-bus<strong>in</strong>ess.de/rp s<strong>in</strong>d wichtige<br />

Informationen zu diesem Thema<br />

e<strong>in</strong>gestellt.<br />

2.) E<strong>in</strong>e weitere wichtige Änderung ist<br />

die frühere Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Die gesetzliche<br />

Neuregelung sieht vor, dass ab dem<br />

kommenden Jahr die Beiträge jeweils<br />

am Ende des Monats gezahlt werden.<br />

Für kle<strong>in</strong>ere und mittlere Unternehmen<br />

ist e<strong>in</strong>e Übergangsregelung möglich.<br />

Neben der <strong>in</strong>dividuellen Beratung wird<br />

die AOK an vielen Orten der Region<br />

rechtzeitig zum Jahreswechsel Informationsveranstaltungen<br />

zu diesen<br />

wichtigen Themen durchführen.


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 31<br />

Verbrauchen Sie zuviel Heizenergie?<br />

Nutzen Sie die kostenlose Internetberatung<br />

Die Heizkosten machen mit rund 40 Prozent den Löwenanteil bei den Wohnnebenkosten<br />

aus. Bei steigenden Energiepreisen lohnt es sich besonders, sich mit<br />

diesem Thema zu beschäftigen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden ist<br />

von Gebäude zu Gebäude sehr unterschiedlich. Je nach Alter, Heiztechnik und<br />

Verbraucherverhalten schwankt der Energieverbrauch von E<strong>in</strong>familienhäusern <strong>in</strong><br />

Deutschland zwischen 40 und 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.<br />

Ob man zuviel Heizenergie verbraucht, kann jetzt jeder e<strong>in</strong>fach selber testen. Unter<br />

der Internetadresse „www.zuvielheizkosten.de“ erhält man e<strong>in</strong>e kostenfreie Onl<strong>in</strong>e-Beratung.<br />

Zur E<strong>in</strong>gabe werden nur wenige Angaben, unter anderem zur beheizten Fläche,<br />

zum Alter des Gebäudes und zum Energieverbrauch der letzten Zeit (wahlweise<br />

e<strong>in</strong> oder zwei Jahre), benötigt. E<strong>in</strong>e Datenbank vergleicht dann die Werte mit<br />

Gebäudedaten aus der näheren Umgebung. Das Programm zeigt dabei nicht nur<br />

auf, ob der eigene Verbrauch im Vergleich überdurchschnittlich hoch ist, sondern<br />

auch, was man dagegen tun kann. So werden die nach dem aktuellen Wissenstand<br />

wichtigsten E<strong>in</strong>sparmöglichkeiten aufgeführt. Energiee<strong>in</strong>sparmöglichkeiten bestehen<br />

im Wesentlichen bei der Heiztechnik (Modernisierung von Heizungsanlagen),<br />

beim Verbrauchsverhalten und beim Wärmeschutz. Die Onl<strong>in</strong>e-Beratung <strong>in</strong>formiert<br />

außerdem über Fragen rund um das Heizen, zum Beispiel zur Heizkostenabrechnung,<br />

zu allgeme<strong>in</strong>en Rechtsfragen bis h<strong>in</strong> zu Schimmelbildung.<br />

Beschleunigte Zahlung – neue Broschüre<br />

"Außenstände m<strong>in</strong>imieren, Zahlungen beschleunigen - Der sichere Weg zu Ihrem<br />

Geld" ist Thema der neuen 24-seitigen Broschüre "Tipp zur Unternehmensführung"<br />

der Landes Gewerbeförderungsstelle des NRW Handwerks e.V. (LGH). Annemarie<br />

Sahm (RA bei Creditreform) gibt Tipps für das Rechnungs- und Mahnwesen,<br />

zur Absicherung und rät, was man unternehmen sollte, wenn doch Zahlungsverzögerungen<br />

oder -ausfälle drohen. Bestellung (Preis 8 Euro) bei der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />

e.G., Telefon 0 27 41/93 41 29.<br />

Aufgeschnappt:<br />

Gelegentlich wird der Nichtbesuch<br />

von Innungsveranstaltungen damit<br />

entschuldigt, dass der Tagungsort<br />

nicht <strong>in</strong> der Nähe des Betriebs- oder<br />

Wohnortes liegt und so ggf. e<strong>in</strong>e längere<br />

Anreise erforderlich ist. Hauptgeschäftsführer<br />

Erw<strong>in</strong> Haubrich hat<br />

bei e<strong>in</strong>er Sitzung e<strong>in</strong> dazu passendes<br />

Sprichwort aufgeschnappt. Es lautet:<br />

„Wo ich nicht h<strong>in</strong> will, ist weit”.


Seite 32 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Was für die Großen gut ist,<br />

das kann den Kle<strong>in</strong>en nur recht se<strong>in</strong>.<br />

Spiel- und „Arbeitskleidung“ für coole Kids<br />

Dieser Gedanke steht h<strong>in</strong>ter der neuen<br />

Produktidee des Montabaurer Unternehmens<br />

Itex-Gaebler. Eltern wissen,<br />

kaum e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das nicht gerne im<br />

Sand und Dreck buddelt und sich<br />

dabei so richtig schmutzig macht. Die<br />

richtige „Arbeitskleidung“ ist da wichtig.<br />

Strapazierfähig und pflegeleicht<br />

überzeugt die ITEX-for-kids-Kollektion<br />

K<strong>in</strong>der und Eltern. Es f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong><br />

breites Sortiment an pfiffiger Kleidung,<br />

die e<strong>in</strong>fach alles mitmacht – und das<br />

bei jedem Wetter. Latzhosen, Kombis,<br />

Shirts, Regenkleidung und Matschhosen<br />

lassen den leidigen Spruch „und<br />

mach dich nicht so dreckig“ vergessen.<br />

„Sicher unterwegs“ – auch dies<br />

e<strong>in</strong> Thema: M<strong>in</strong>i-Warnwesten für K<strong>in</strong>der,<br />

lustige Reflexüberwürfe und Caps<br />

mit Reflexborten bieten das Mehr an<br />

Sicherheit im Straßenverkehr, dass<br />

sich Eltern wünschen.<br />

„Handwerkernachwuchs“ Al<strong>in</strong>a und<br />

Felix Krah mit Mitarbeitern <strong>in</strong> der Werkstatt.<br />

Exklusiv für den Nachwuchs im Handwerk<br />

gibt es den besonderen Clou.<br />

Latzhosen und Kombis mit <strong>in</strong>dividuellen<br />

Firmen- und Namensemblemen<br />

br<strong>in</strong>gen die Kle<strong>in</strong>en ganz groß raus.<br />

Innungsmitglied Wolfgang Krah,<br />

Geschäftsführer des gleichnamigen<br />

Autohauses <strong>in</strong> Herschbach, war sofort<br />

begeistert und stattete se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der<br />

als e<strong>in</strong>er der ersten mit der K<strong>in</strong>der-<br />

kleidung aus. Tochter Al<strong>in</strong>a, 11 Jahre,<br />

und Sohn Felix, 7 Jahre tragen die<br />

Latzhosen <strong>in</strong> der Freizeit und beim<br />

Besuch <strong>in</strong> der Werkstatt. (s. Bild) „E<strong>in</strong>fach<br />

cool, diese Latzhosen“ urteilen<br />

die beiden Kids fachmännisch. Der<br />

bequeme Schnitt und das angenehme<br />

Material (100% Baumwolle), vor allem<br />

aber der klassische Arbeits-Look halten<br />

dem kritischen Urteil des Nachwuchses<br />

Stand. Anders als bei der<br />

Kleidung für Erwachsene ist die Spiel-<br />

„Arbeitskleidung“ für K<strong>in</strong>der aber nur<br />

zu kaufen. Weitere Infos erhalten Sie<br />

im Internet unter www.itex-for-kids.de<br />

und im Verkaufsshop <strong>in</strong> Montabaur.<br />

Exklusiv für Innungsmitglieder bietet<br />

ITEX Gaebler den bekannten Handwerker-Rabatt<br />

<strong>in</strong> Höhe von 5%. Die<br />

Bestellung kann auch ganz e<strong>in</strong>fach per<br />

Fax erfolgen. E<strong>in</strong> Fax-Bestellformular<br />

f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> diesem Heft beim KHS-<br />

Innungsshop.


Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 33<br />

Vertragsstrafe - wirksam oder unwirksam ?<br />

Jeder, der im Baubereich als Nachunternehmer<br />

für Bauträger oder Baugesellschaften<br />

tätig ist, wird häufig mit Bauverträgen<br />

konfrontiert, die e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

von kompliziert formulierten Allgeme<strong>in</strong>en<br />

Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen be<strong>in</strong>halten. Häufig<br />

werden diese meist als "Besondere<br />

Vertragsbed<strong>in</strong>gungen" gekennzeichneten<br />

Klauseln nicht durchgelesen.<br />

Manchmal ist dies auf e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Blauäugigkeit des beteiligten Nachunternehmers<br />

zurückzuführen. Oft wird sich<br />

aber der Erkenntnis gebeugt, dass diese<br />

Klauseln ohneh<strong>in</strong> nur für den sogenannten<br />

"worst case", den schlimmsten Fall<br />

geschrieben seien, von denen jeder hofft,<br />

dass er selbstverständlich h<strong>in</strong>sichtlich<br />

se<strong>in</strong>es Gewerkes nicht e<strong>in</strong>treten wird. Tritt<br />

dennoch dieser Fall e<strong>in</strong>, so reagieren die<br />

betroffenen Nachunternehmer häufig<br />

überrascht auf diejenigen Forderungen,<br />

mit denen sie nunmehr von Generalunternehmerseite<br />

konfrontiert werden. Die<br />

höchsten der geltend gemachten Forderungen<br />

resultieren meist aus sog. Vertragsstrafversprechen,<br />

die etwa <strong>in</strong> den<br />

AGB wie folgt formuliert s<strong>in</strong>d:<br />

"Für jeden Werktag, den der Auftragnehmer<br />

<strong>in</strong> Verzug mit den verb<strong>in</strong>dlichen<br />

Ausführungsfristen (Vertragsfristen) ist,<br />

hat der Auftragnehmer e<strong>in</strong>e Vertragsstrafe<br />

von 0,2 % der Brutto-Abrechnungssumme<br />

für die Vertragsleistungen an den Auftraggeber<br />

zu zahlen, <strong>in</strong>sgesamt jedoch<br />

<strong>in</strong>sgesamt 10 % der vorgenannten<br />

Abrechnungssumme. Samstage zählen<br />

als Werktage. Der Vorbehalt der Vertragsstrafen<br />

muss nicht bei der Abnahme<br />

erklärt werden. Zur Geltendmachung<br />

der Vertragsstrafe ist vielmehr ausreichend,<br />

wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

vor der Schlusszahlung mitteilt,<br />

was er für die Vertragsstrafe geltend<br />

macht und von der Schlussrechnung des<br />

Auftragnehmers <strong>in</strong> Abzug br<strong>in</strong>gt".<br />

Lange Zeit wurde e<strong>in</strong>e derartige Vertragsstrafenregelung<br />

von der Rechtsprechung<br />

als wirksam angesehen. Die als<br />

Nachunternehmer tätigen Handwerksbetriebe<br />

sahen sich daher oftmals mit<br />

hohen Vertragsstrafen konfrontiert die<br />

meist zur Folge hatten, dass ihr Gew<strong>in</strong>n<br />

aus dem jeweiligen Bauvorhaben drastisch<br />

reduziert wurde. Umso bemerkenswerter<br />

ist es, dass e<strong>in</strong>e Entscheidung<br />

des Bundesgerichtshofes von 2003<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Handwerkerkreisen nicht<br />

diejenige Aufmerksamkeit erfahren hat,<br />

die ihr gebührt. Der BGH hat entschieden,<br />

dass e<strong>in</strong>ige <strong>in</strong> den AGB des Auftraggebers<br />

enthaltene Vertragsstrafenklausel<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bauvertrag den Auftragnehmer<br />

unangemessen benachteiligt,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>e Höchstgrenze über 5 %<br />

der Auftragssumme vorsieht. Der Bundesgerichtshof<br />

hat gleichzeitig klargestellt,<br />

dass er damit se<strong>in</strong>e bisherige<br />

Rechtsprechung aufgibt. Diese be<strong>in</strong>haltete,<br />

dass für e<strong>in</strong>e Vertragsstrafe e<strong>in</strong>e<br />

Höchstgrenze von 10 % angemessen sei.<br />

Vielfach orientieren sich auch heute noch<br />

Vertragsstrafenregelungen an dieser alten<br />

Rechtsprechung des BGH. Die als<br />

Nachunternehmer im Baubereich tätigen<br />

Handwerksbetriebe sollten daher die<br />

ihnen vorliegenden Verträge daraufh<strong>in</strong><br />

überprüfen ob <strong>in</strong> ihnen e<strong>in</strong>e Vertragsstrafenregelung<br />

enthalten ist. Sieht diese<br />

noch e<strong>in</strong>e Höchstgrenze von 10 % der<br />

Angebotssumme bzw. Bruttoauftragssumme<br />

vor, so hat dies zur Konsequenz,<br />

dass die Regelung <strong>in</strong>sgesamt unwirksam<br />

ist mit der Folge, dass selbst im Verzugsfall<br />

ke<strong>in</strong>e Vertragsstrafe von ihm<br />

beansprucht werden kann.<br />

Förmlich oder Formlos?<br />

Was nach VOB schriftlich vere<strong>in</strong>bart werden muss<br />

In der VOB/B und VOB/C weisen viele Stellen auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanforderung<br />

zur Form der zu übergebenden Informationen h<strong>in</strong>. Damit wird, meist <strong>in</strong>direkt,<br />

geregelt, <strong>in</strong> welcher Art die Informationen zu übergeben oder bereitzustellen<br />

s<strong>in</strong>d. So ist bspw. der Bauvertrag schriftlich zu vere<strong>in</strong>baren. Dies wird zwar<br />

<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er der Vorschriften der VOB/A bis VOB/C konkret festgelegt, es geht<br />

aber z. B. aus e<strong>in</strong>zelnen Paragrafen der VOB/A hervor:<br />

§ 9 VOB/A „Beschreibung der Leistung“<br />

§ 10 Nr. 1 Abs.1 VOB/A „Vergabeunterlagen bestehen aus a.) dem Anschreiben<br />

§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A „Die Angebote müssen schriftlich e<strong>in</strong>gereicht ...“<br />

Für ander Sachverhalte gilt zum Beispiel:<br />

Vergütung für geänderte Leistung Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse, doch<br />

(§ 2 Nr. 5 VOB/B) <strong>in</strong>direkt möglichst vor der Ausführung<br />

Vergütung für zusätzliche Leistung Schiftform<br />

(§ 2 Nr. 6 und 8 Abs. 2 VOB/B)<br />

Bedenken gegen Ausführungsunterlagen Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse<br />

(§ 3 Nr. 3 VOB/B)<br />

Zustandsfeststellung Gegenseitig anerkannte Niederschrift<br />

(§ 3 Nr. 3 VOB/B)<br />

Bedenken gegen Anordnungen Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse<br />

(§ 4 Nr. 1 Abs. 3 und 4 VOB/B)<br />

Bedenken gegen die Art der Schriftform<br />

Ausforderung (§ 4 Nr. 3 VOB/B)<br />

Baubeg<strong>in</strong>n (§ 5 Nr. 2 VOB/B) Anzeige <strong>in</strong> Schriftform<br />

Beh<strong>in</strong>derungen (§ 6 Nr. 1 VOB/B) Schriftform<br />

Kündigung durch den Auftraggeber Schriftform<br />

(§ 8 Nr. 5 VOB/B)<br />

Kündigung durch den Auftragnehmer Schriftform<br />

(§ Nr. 2 VOB/B)<br />

Haftung (§ 10 Nr. 2 VOB/B) Ke<strong>in</strong>e Formerfordernis,<br />

über § 4 Nr. 3 VOB/B doch <strong>in</strong>direkt schriftlich<br />

Abnahme (§ 12 Nr. 5 Abs.1 VOB/B) Schriftform<br />

Mängelansprüche (§ 13 Nr. 3 VOB/B) Ke<strong>in</strong> Formerfordernis,<br />

über § 4 Nr. 3 VOB/B aber <strong>in</strong>direkt schriftlich<br />

Abrechnung (§ 14 Nr. 1 VOB/B) Ke<strong>in</strong> Formerfordernis,<br />

die Prüfbarkeitsklausel (vgl. auch § 16 aber <strong>in</strong>direkt schriftlich über<br />

Nr. 1 Abs. 3 VOB/B)<br />

Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten mit Schriftform<br />

öffentlichen Auftraggebern<br />

(§ 18 Nr. 2 VOB/B)<br />

Bedenken, Gefahren etc. bei Planung Meist ke<strong>in</strong>e Schriftform zw<strong>in</strong>gend<br />

und Ausführung von Bauleistungen Schriftform wird empfohlen<br />

(gemäß Abs. 3 Ausführung der<br />

gesamten ATV DIN 18299 ff. VOB/C)<br />

(bis auf wenige Ausnahmen,<br />

z. B. ATV DIN 18320 Abs. 3.1.9,10 VOB/C)


Seite 34 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />

Abänderung der Bürgschaft<br />

ohne Bürgenzustimmung?<br />

Die Vertragspartner e<strong>in</strong>es Bauvertrages<br />

können durch e<strong>in</strong>e Abänderung<br />

der Sicherungsabrede den Inhalt der<br />

Bürgschaftserklärung der Bank ohne<br />

deren Beteiligung nicht abändern.<br />

(BGH, 10.02.2005 - VII ZR 373/03)<br />

Gewährleistungsfrist wird bei<br />

Reparatur erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt<br />

Wird der Lauf e<strong>in</strong>er nach VOB/B vere<strong>in</strong>barten<br />

Verjährungsfrist (hier: Vier-<br />

Jahres-Frist nach § 13 Nr. 4 VOB/B)<br />

nach gesetzlichen Bestimmungen<br />

unterbrochen, wird nach dem Ende<br />

der Unterbrechung die vere<strong>in</strong>barte Frist<br />

erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt (OLG Brandenburg,<br />

19.01.2005; Az. 4 U 176/03).<br />

Dies bedeutet: Kommt der Auftragnehmer<br />

e<strong>in</strong>er berechtigten Reklamation<br />

nach und beseitigt e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Gewährleistungsfrist gerügten<br />

Mangel, dann beg<strong>in</strong>nt hierfür die<br />

Gewährleistungsfrist erneut zu laufen<br />

(§ 212 BGB). Gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B<br />

beträgt diese Frist aber nicht erneut<br />

vier, sondern nur zwei Jahre, gerechnet<br />

von der Abnahme der nachgebesserten<br />

Leistung. Damit unterscheidet<br />

sich der VOB-Vertrag vom<br />

BGB-Werkvertrag, der durch die Mängelbeseitigung<br />

als Unter-brechungshandlung<br />

die Gewähr-leistungsfrist<br />

vollständig neu beg<strong>in</strong>nen lässt. Wichtig:<br />

Die Unterbrechung bezieht sich<br />

immer nur auf den beseitigten Mangel,<br />

nicht aber auf die gesamte Leistung<br />

des Auftragnehmers.<br />

Absicherung der Baustelle<br />

durch den Bauleiter<br />

Unterlässt es e<strong>in</strong> Bauleiter, für e<strong>in</strong>e<br />

ausreichende und sichere Verkehrsführung<br />

des Fußgängerverkehrs durch<br />

den Baustellenbereich zu sorgen, verletzt<br />

er damit se<strong>in</strong>e als Bauleiter übernommene<br />

Verkehrssicherungspflicht.<br />

Bei der „Eröffnung von Gefahrenquellen”<br />

– wie bei e<strong>in</strong>er Baustelle – hat er<br />

dafür Sorge zu tragen, dass durch<br />

eigenes Handeln ke<strong>in</strong>e anderen Personen<br />

gefährdet oder geschädigt werden.<br />

(AmtsG Erfurt, 26.04.2004, Az.<br />

102 Js 24548/0147)<br />

Bausicherheiten - Wer haftet als<br />

„Empfänger von Baugeld“?<br />

„Empfänger von Baugeld“ nach § 1<br />

Abs. 1 GSB kann nicht nur der Bauherr<br />

selbst se<strong>in</strong>, sondern auch e<strong>in</strong><br />

Generalunternehmer oder Generalübernehmer<br />

sowie e<strong>in</strong> Verkäufer schlüs-<br />

Vertrags- und Baurecht<br />

selfertiger Häuser, der über die Verwendung<br />

der Baugelder an die am Bau<br />

beteiligten Firmen entscheidet. (OLG<br />

Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04)<br />

Wann ist Weisung des Bauherrn e<strong>in</strong>e<br />

entgeltliche Zusatzbeauftragung?<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche entgeltliche Beauftragung<br />

e<strong>in</strong>es Subunternehmers durch<br />

den Bauherrn kann nur <strong>in</strong> ganz<br />

bestimmten Ausnahmefällen angenommen<br />

werden. E<strong>in</strong> solcher liegt<br />

nicht schon dann vor, wenn der Subunternehmer<br />

darauf h<strong>in</strong>weist, dass<br />

bestimmte Arbeiten nicht von se<strong>in</strong>em<br />

Auftrag gedeckt s<strong>in</strong>d und der Bauherr<br />

ihn gleichwohl zur Erledigung auffordert.<br />

(KG, Bieber, 11.07.2005 - 8 U<br />

8/05)<br />

Kunstharzputz statt m<strong>in</strong>eralischem<br />

Kratzputz ist e<strong>in</strong> Mangel!<br />

Die Aufbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Kunstharzputzes<br />

anstatt e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der Baubeschreibung<br />

vorgesehenen m<strong>in</strong>eralischen<br />

Kratzputzes stellt e<strong>in</strong>en Mangel dar.<br />

Daher ist e<strong>in</strong>e Klausel <strong>in</strong> der Leistungsbeschreibung<br />

des Bauträgers<br />

unwirksam: „Von der Leistungsbeschreibung<br />

abweichende Ausführungen<br />

bleiben vorbehalten, sofern damit<br />

technische Verbesserungen verbunden<br />

und/oder der Gesamtwert des<br />

Objekts nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

werden.“ (OLG Hamm, 21 U 94/04)<br />

Bauaufträge: Eignung nur<br />

bei Zahlungen <strong>in</strong> die Sozialkasse<br />

des Baugewerbes?<br />

Der öffentliche Auftraggeber ist<br />

berechtigt, durch die Gestaltung der<br />

Bewerbungsbed<strong>in</strong>gungen im Rahmen<br />

der Angebotskalkulation gleiche Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen<br />

herbeizuführen<br />

und somit z.B. bei Straßenbauarbeiten<br />

den Nachweis über die Entrichtung<br />

von Beiträgen an die zuständige Sozialkasse<br />

des Baugewerbes zu fordern.<br />

(OLG Bremen, 23.03.2005 - 1 U 71/04,<br />

Rev. zugel.)<br />

Werklohn aus<br />

Pauschalpreisvertrag?<br />

Liegt e<strong>in</strong>em Pauschalpreisvertrag ke<strong>in</strong><br />

E<strong>in</strong>heitspreisangebot zugrunde und<br />

s<strong>in</strong>d zur Bewertung der erbrachten<br />

Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit<br />

vor Vertragsschluss nicht vorhanden,<br />

so muss der Auftragnehmer im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

anhand e<strong>in</strong>er Kalkulation die<br />

Abgrenzung zwischen den erbrachten<br />

und den nicht erbrachten Leistungen<br />

sowie die Bewertung der jeweiligen<br />

Vergütungsanteile darlegen. E<strong>in</strong>e juri-<br />

stische Person ist auch nach ihrer<br />

Löschung im Handelsregister aktiv<br />

parteifähig, so lange sie noch vermögenswerte<br />

Ansprüche geltend macht.<br />

(OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U<br />

190/03)<br />

Ausschluss von der Vergabe<br />

bei Doppelbewerbungen<br />

Gibt e<strong>in</strong> Unternehmen sowohl selbstständig<br />

als auch als Mitglied e<strong>in</strong>er Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />

e<strong>in</strong> Angebot ab, so<br />

begründet dies e<strong>in</strong> wettbewerbswidriges<br />

Verhalten (Verstoß gegen die<br />

Grundsätze des Geheimwettbewerbs),<br />

das zum Ausschluss beider Gebote<br />

führt. (VK Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, 27.05.2005<br />

- VK 15/05)<br />

Erlöschen e<strong>in</strong>er befristeten<br />

§-648a-BGB-Bürgschaft<br />

1. Ist e<strong>in</strong>e Bürgschaft <strong>in</strong> der Weise<br />

gestellt worden, dass sie zu e<strong>in</strong>em<br />

bestimmten Zeitpunkt „erlischt“, wenn<br />

bis dah<strong>in</strong> nicht die Voraussetzungen<br />

der Zahlungspflicht des Bestellers im<br />

S<strong>in</strong>ne von § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB<br />

feststehen, so reicht - <strong>in</strong> Abweichung<br />

von den gesetzlichen Vorgaben des §<br />

777 BGB - die bloße Inanspruchnahme<br />

des Bestellers oder die Anzeige<br />

der Inanspruchnahme nicht aus, um<br />

die Bürgenhaftung über diesen Zeitpunkt<br />

h<strong>in</strong>aus zu verlängern. Das gilt<br />

auch für e<strong>in</strong>e Zug-um-Zug-Verurteilung<br />

des Bestellers.<br />

2. Dass e<strong>in</strong>e solche Bürgschaft den<br />

Vorgaben des § 648a BGB nicht entspricht,<br />

berührt ihre Wirksamkeit nicht.<br />

Sie kann nicht zu Gunsten des Bestellers<br />

ergänzend ausgelegt oder gar<br />

umgedeutet werden.<br />

(OLG Koblenz, 14.07.2005 - 5 U<br />

267/05)<br />

Ersatz von Mehrkosten<br />

bei Vertragskündigung<br />

Mehrkosten, die dem Auftraggeber im<br />

Falle e<strong>in</strong>er berechtigten Kündigung<br />

dadurch entstehen, dass er den noch<br />

nicht vollendeten Teil der Leistung<br />

durch e<strong>in</strong>en Dritten ausführen lässt,<br />

können gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1<br />

VOB/B ersetzt verlangt werden. (OLG<br />

Brandenburg, 16.02.2005 - 4 U 12/02)<br />

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Geldwerte Vorteile<br />

der Innungsmitgliedschaft


Die IKK Südwest-Plus hat das<br />

1. Halbjahr 2005 mit e<strong>in</strong>em<br />

Überschuss der E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong><br />

Höhe von 2,5 Millionen Euro<br />

abgeschlossen und ihren Beitragssatz<br />

zum 01. Juli 2005<br />

von 14,5 % auf 13,3 %<br />

gesenkt.<br />

Damit setzt die IKK ihre seit<br />

Jahren seriöse und solide<br />

F<strong>in</strong>anzpolitik fort und ist e<strong>in</strong>e<br />

der wenigen gesetzlichen<br />

Krankenkassen im Bundesgebiet,<br />

die schuldenfrei ist. Die<br />

Ziele der Gesundheitsreform<br />

wurden somit konsequent<br />

umgesetzt.<br />

Positives F<strong>in</strong>anzergebnis<br />

der IKK Südwest-Plus<br />

Dieses Ergebnis ist umso<br />

beachtlicher, da die Ausgaben<br />

im Arzneimittelbereich im 1.<br />

Halbjahr 2005 gegenüber dem<br />

1. Halbjahr 2004 um dramatische<br />

23 % gestiegen s<strong>in</strong>d.<br />

„Wir hatten im ersten Halbjahr<br />

dieses Jahres e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>isch<br />

nicht zu erklärende Ausgabenentwicklung<br />

im Arzneimittelbereich.<br />

Auch hat die Reduzierung<br />

des Arzneimittelrabattes<br />

von 16 % auf 6 % ihre<br />

negativen Spuren h<strong>in</strong>terlassen“,<br />

so Frank Spaniol, Vorstandsvorsitzender<br />

der IKK<br />

Südwest-Plus.<br />

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Aktuell betreut die IKK Südwest-Plus<br />

140.000 Versicherte<br />

sowie mehr als 18.000<br />

Betriebe.<br />

Aufgrund der Beitragssatzsenkung<br />

zum 01. Juli 2005<br />

rechnet die IKK Südwest-Plus<br />

auch im laufenden Jahr mit<br />

weiteren Mitgliederzuwächsen.<br />

Interessierte können die IKK<br />

Südwest-Plus rund um die Uhr<br />

an sieben Tagen <strong>in</strong> der Woche<br />

unter der kostenfreien Servicenummer<br />

0800/133 1111 oder über das<br />

Internet unter www.ikk.de<br />

erreichen.

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