Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
Umbruch in Berlin? - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald
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BRENNPUNKT<br />
Magaz<strong>in</strong> der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Chance für das Handwerk<br />
KHS Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> 56410 Montabaur<br />
PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657<br />
3. Jhg. 3. Ausgabe<br />
15. September 2005 3 3,-<br />
– <strong>Umbruch</strong> <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>?<br />
Jubiläen<br />
Handwerkspolitik<br />
Aufhebungsvertrag<br />
Mengenänderungen<br />
Nachträge am Bau<br />
Innungsgeschehen<br />
Rahmenverträge
Seite 2 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Inhalt 03/2005<br />
� Handwerks<strong>in</strong>teressen<br />
stärker beachten<br />
Interview<br />
Kurt Krautscheid 3<br />
� Der Aufhebungsvertrag 4-5<br />
� Firmenjubiläum 6<br />
� Steuern und Abgaben 7<br />
� Arbeits- und Sozialrecht 8<br />
� Aus den Innungen 10-13<br />
� Passwörter<br />
IT-Sicherheit 15<br />
� Sozialversicherungspflicht<br />
16<br />
� Innungsshop 17-19<br />
� Mengenänderungen +<br />
Nachträge am Bau 20-21<br />
� Formular<br />
Aufhebungsvertrag 25<br />
� Werben mit dem<br />
Firmenjubiläum 26<br />
� Ehrungsanträge 27<br />
� Sem<strong>in</strong>are 29-30<br />
� Aufgeschnappt 31<br />
� E-Check 32<br />
� Vertragsstrafenregelung 33<br />
� Vertrags- und Baurecht 34<br />
Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />
www.handwerk-rww.de<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong>e 2005/06<br />
BRENNPUNKT<br />
Ersche<strong>in</strong>ungsterm<strong>in</strong>e: Anzeigenschluss:<br />
5./6. Dezember 15. November<br />
5./6. März 06 15. Februar 06<br />
6./7. Juni 06 15. Mai 06<br />
5./6. September 06 15. August 06<br />
Mitglied <strong>in</strong> der Innung !<br />
Gedanken zur Innungsmitgliedschaft<br />
Es gibt sicherlich unterschiedliche Gründe, warum wir etwas tun. Als junger<br />
Mensch wird uns manches befohlen, Erwachsene unterliegen Gesetzen. Manches<br />
tut man aus Gewohnheit, Rout<strong>in</strong>e oder dem Wunsch, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe<br />
akzeptiert zu werden, weil es e<strong>in</strong> Mittel se<strong>in</strong> kann, das zu erreichen, was man<br />
will. Oder handelt man gar aus e<strong>in</strong>er Laune oder verrückten Idee heraus? Es<br />
zeigt sich aber, dass <strong>in</strong> wichtigen Situationen oder wenn wir das wirklich ernst<br />
nehmen, was wir tun wollen, alle diese geläufigen Motivationen sich als unbefriedigend<br />
herausstellen. Es fehlt ihnen die Kraft e<strong>in</strong>er starken Geme<strong>in</strong>schaft,<br />
die me<strong>in</strong>e Interessen auch vertreten kann. Dabei geht es gar nicht um die Entscheidung,<br />
ob man die Fracht <strong>in</strong>s Meer wirft, um die Mannschaft zu retten, oder<br />
e<strong>in</strong>ige der Mannschaft, um die Fracht zu retten. Es geht um die Verfolgung<br />
geme<strong>in</strong>samer Ziele, die Freiheit zu entscheiden, aber auch sich darüber Rechenschaft<br />
zu geben, wie man sich entscheidet. Wir haben e<strong>in</strong>en Beruf, <strong>in</strong> dem wir<br />
gestalten - gestalten wir also auch unseren Beruf als Mitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Innung.<br />
Geldwerte Vorteile als Innungsmitglied f<strong>in</strong>det man im Internet unter:<br />
www.handwerk-rww.de.<br />
Roland Giefer, Obermeister der Töpfer- und Keramiker-Innung Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
Geme<strong>in</strong>sames Sommerfest der Sanitär-<br />
Heizung-Klima- und der Elektrotechniker-Innung<br />
"Lernen und Feiern" war das Motto des<br />
diesjährigen Sommerfestes der Sanitär-<br />
Heizung-Klimatechiker-Innung RWW<br />
und der Elektrotechniker-Innung des<br />
Kreises Neuwied. Dieses Jahr fand die<br />
geme<strong>in</strong>same Veranstaltung im Haus<br />
Fernblick <strong>in</strong> Hümmerich, Kreis Neuwied<br />
statt. Die Veranstaltung startete mit<br />
e<strong>in</strong>em Vortrag zum Thema „Wer nichts weiß quatscht vom Preis - wer nichts<br />
hat, gibt Rabatt - Neue Chancen für lukrative Aufträge und wie ist me<strong>in</strong> Umgang<br />
mit den Kunden?“. Es referierte Jörg Schmidt, Verkaufstra<strong>in</strong>er aus Oberelbert.<br />
Der Vortrag führte zu angeregten Diskussionen und Fragen, denen sich Jörg<br />
Schmidt gerne stellte. Im Anschluss an den Vortrag wartete e<strong>in</strong> besonderes<br />
Highlight auf die Teilnehmer: Die Besichtigung und Besteigung des Förderturms<br />
der Grube Georg <strong>in</strong> Willroth. Bei hervorragender Sicht konnten "die Mutigen",<br />
die den Förderturm erkletterten, das gesamte Innungsgebiet und darüber h<strong>in</strong>aus<br />
bis tief <strong>in</strong>s Siebengebirge und die Eifel blicken. E<strong>in</strong> unvergesslicher E<strong>in</strong>druck.<br />
Nach der körperlichen Anstrengung wurden die Gäste mit kul<strong>in</strong>arischen<br />
Köstlichkeiten verwöhnt. E<strong>in</strong> reichhaltiges und überaus schmackhaftes Grillbuffet<br />
erwartete die Teilnehmer im Garten des Hotels Fernblick. Alle waren<br />
begeistert. Bis spät <strong>in</strong> die Nacht wurde gefeiert und gefachsimpelt. Am Ende<br />
stand fest: Wer nicht teilgenommen hatte, hat etwas versäumt. Vielleicht im<br />
nächsten Jahr?!<br />
Gesellen-/Abschlussprüfung<br />
W<strong>in</strong>ter 2005/2006<br />
Für alle, die im Zeitraum 01.10.2005<br />
bis 31.03.2006 die Prüfung ablegen<br />
wollen, ist der 1. Oktober 2005 Stichtag<br />
für die Anmeldung zur W<strong>in</strong>terprüfung.<br />
Bis zu diesem Term<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d alle<br />
Anmeldungen mit den erforderlichen<br />
Unterlagen bei der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
bzw. bei der Handwerkskammer<br />
e<strong>in</strong>zureichen. Ihre Fragen zum<br />
Thema Ausbildung beantwortet <strong>in</strong> der<br />
Geschäftsstelle Neuwied: Hr. Kutscher,<br />
Tel. 02631/946413 oder <strong>in</strong> der<br />
Geschäftsstelle Montabaur: Fr. Kopp,<br />
Tel. 02602/100526.<br />
Heribert-Späth-Preis für<br />
besondere Ausbildungsleistung<br />
Ausschreibung für die Preisverleihung<br />
2005. Auch <strong>in</strong> diesem Jahr werden für<br />
die Verleihung des „Heribert-Späth-<br />
Preises“ wieder Inhaber<strong>in</strong>nen oder<br />
Inhaber e<strong>in</strong>es Handwerksbetriebes<br />
gesucht, die herausragendes Engagement<br />
für die Aus- und Weiterbildung<br />
zeigen, sich durch e<strong>in</strong>e erfolgreiche<br />
Ausbildungsleistung auszeichnen und<br />
noch aktiv im Berufsleben stehen. Das<br />
Bewerbungsformular f<strong>in</strong>den Sie auf<br />
der Internetseite des ZDH www.zdh.de<br />
unter Themen/Wettbewerb/Späth-<br />
Preis.
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 3<br />
Forderung an Berl<strong>in</strong>: Handwerks<strong>in</strong>teressen beachten<br />
Brennpunkt Handwerk im Interview mit Vorsitzendem Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid<br />
Brennpunkt Handwerk im Interview<br />
mit dem Vorsitzenden Kreishandwerksmeister<br />
der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong>, Herrn<br />
Dachdeckermeister Kurt Krautscheid,<br />
zu allgeme<strong>in</strong>en Fragen der<br />
Handwerkspolitik.<br />
Brennpunkt Handwerk: Herr Krautscheid,<br />
der ZDH diskutiert derzeit über<br />
Strukturfragen der Handwerksorganisation.<br />
Diskutiert wird auch über den Aufgabenbereich<br />
und die Notwendigkeit<br />
von Innungen und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en.<br />
Wie ist Ihre Me<strong>in</strong>ung hierzu?<br />
Krautscheid: Innungen und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
s<strong>in</strong>d für die Handwerksorganisation<br />
unverzichtbar. Sie s<strong>in</strong>d<br />
der Garant dafür, dass die regionale<br />
B<strong>in</strong>dung zwischen Handwerk, Wirtschaft,<br />
Verwaltung und Politik funktioniert.<br />
Während die Innung sich hier<br />
besonders mit fachlichen D<strong>in</strong>gen und<br />
der Berufsausbildung befasst, hat die<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> die Gesamt<strong>in</strong>teressenvertretung<br />
wahrzunehmen.<br />
An was denken Sie da besonders?<br />
Krautscheid: Die Aufgabe der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
ist es, an den Stellen<br />
präsent zu se<strong>in</strong> und den Kontakt<br />
zu halten, bei denen der e<strong>in</strong>zelne<br />
Handwerker entweder ke<strong>in</strong> Gehör f<strong>in</strong>det<br />
oder ke<strong>in</strong>e Zeit dafür aufbr<strong>in</strong>gen<br />
kann. Wer sonst hält den Kontakt zu<br />
Landrat, Kreis-, Stadt- und Verbandsgeme<strong>in</strong>deverwaltungen?<br />
Wer sonst<br />
hält den direkten Kontakt zum Arbeitsamt,<br />
den Banken und Sparkassen, zu<br />
den Architekten bis h<strong>in</strong> zum F<strong>in</strong>anzamt?<br />
Hier ist nach e<strong>in</strong>er starken Handwerksorganisation<br />
gefragt. Denn der<br />
persönliche Kontakt zählt mehr als e<strong>in</strong>e<br />
noch so moderne Bürokommunikation<br />
per Internet und E-Mail. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
ist neben der Innung<br />
erster Ansprechpartner für den Handwerker,<br />
um bei regionalen Problemen<br />
zu helfen.<br />
Die Meisterprüfung als Zugangsvoraussetzung<br />
zur Selbständigkeit im<br />
Handwerk ist <strong>in</strong> vielen Berufen weggefallen.<br />
S<strong>in</strong>d hier schon Veränderungen<br />
spürbar?<br />
Krautscheid: Aber sicher! Jetzt wird<br />
deutlich, wovor das Handwerk von Anfang<br />
an gewarnt hat. Der Wegfall der<br />
Meisterprüfung führt zu e<strong>in</strong>er Dequalifizierungs-Spirale.<br />
Sie vernichtet<br />
Arbeitsplätze im Handwerk und fördert<br />
die Sche<strong>in</strong>selbständigkeit sowie die<br />
Billiglohn-Konkurrenz aus dem Ausland.<br />
Können Sie e<strong>in</strong> Beispiel nennen?<br />
Krautscheid: Besonders deutlich wird<br />
dies im Fliesenleger-Handwerk. Hier<br />
ist die Zahl der neu abgeschlossenen<br />
Ausbildungsverträge um rund 20%<br />
gesunken, dies, obwohl sich die Zahl<br />
der Betriebe alle<strong>in</strong> 2004 von ca. 12.000<br />
auf 25.000 mehr als verdoppelt hat.<br />
Hier rächt sich, dass rund 80% der<br />
Gründer über ke<strong>in</strong>e betriebs- oder<br />
fachspezifische Ausbildung verfügen.<br />
Wer selbst nicht ausgebildet ist, kann<br />
auch nicht ausbilden.<br />
Ist Hilfe <strong>in</strong> Sicht?<br />
Krautscheid: Konkret leider nicht. Wir<br />
können es nur nachdrücklich<br />
begrüßen, dass e<strong>in</strong>ige führende Unionsvertreter<br />
über e<strong>in</strong>e Korrektur der<br />
Handwerksordnung nachdenken. Das<br />
Handwerk ist gerne bereit, an Nachbesserungen<br />
mitzuarbeiten, die auf<br />
mehr Qualifizierung bei den Betriebs<strong>in</strong>habern<br />
und mehr Ausbildung abzielen.<br />
Auch die „E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ stehen<br />
immer wieder <strong>in</strong> der Kritik. Zu recht?<br />
Krautscheid: Ja! Bei den „E<strong>in</strong>-Euro-<br />
Jobs“ brechen alle Dämme. Ihre Zahl<br />
ist auf weit über 200.000 gestiegen.<br />
Die Bundesregierung will diese sogar<br />
auf 600.000 steigern.<br />
Was läuft Ihrer Me<strong>in</strong>ung nach falsch?<br />
Krautscheid: Die Kommunen setzen<br />
die Arbeitslosen oft da e<strong>in</strong>, wo sie bis<br />
vor kurzem noch Handwerksfirmen<br />
beauftragt haben. Das führt zu dem<br />
berüchtigten „Drehtür-Effekt“ – die<br />
Jobber verdrängen regulär Beschäftigte,<br />
die dann ebenfalls <strong>in</strong> der Arbeitslosigkeit<br />
landen. Auch gibt es vielerorts<br />
immer noch ke<strong>in</strong>e wirksame Kontrolle,<br />
der E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong> handwerklichen<br />
Tätigkeiten wird dabei gerne fantasievoll<br />
umschrieben.<br />
Führen Sie das bitte aus.<br />
Krautscheid: Die meist kommunalen<br />
oder geme<strong>in</strong>nützigen Beschäftigungsgesellschaften<br />
verstecken solche<br />
Tätigkeiten oft h<strong>in</strong>ter Bezeichnungen<br />
wie „Praktikum“, „Qualifizierung“<br />
oder „Vermittlung von Grundfertigkeiten“.<br />
Das geht weit an der<br />
„Idee“ vorbei.<br />
Auch hier die Frage: Wird sich <strong>in</strong> naher<br />
Zukunft etwas ändern?<br />
Krautscheid: Das Bekenntnis, dass<br />
e<strong>in</strong>e Regierung von Union und FDP<br />
„E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ nur <strong>in</strong> wenigen Fällen<br />
zulassen werde, wird von mir ausdrücklich<br />
begrüßt. Das spart Milliarden.<br />
Welche Forderungen stellen Sie an<br />
e<strong>in</strong>e neue bzw. alte Regierung?<br />
Krautscheid: Ich denke, es muss e<strong>in</strong><br />
breites Reformkonzept auf den Tisch<br />
und auch unpopuläre D<strong>in</strong>ge müssen<br />
angepackt werden.<br />
Kurt Krautscheid (rechts), Vorsitzender<br />
Kreishandwerksmeister. Auf den<br />
Dächern zu Hause! (Foto: HWK)<br />
Und das wären, z.B. <strong>in</strong> der Sozialpolitik?<br />
Krautscheid: Auch wenn ich mich auf<br />
die Sozialpolitik beschränken würde,<br />
kann ich hier nur Stichworte nennen:<br />
So müssen versicherungsfremde Leistungen<br />
aus der Krankenversicherung<br />
raus und ausschließlich über Steuern<br />
f<strong>in</strong>anziert werden. E<strong>in</strong>e kostenbewusste<br />
Inanspruchnahme der Leistungen<br />
muss gefördert und der Versicherungsbeitrag<br />
auf lange Sicht vom Lohn<br />
abgekoppelt werden. Die Arbeitslosenversicherung<br />
und damit die Agenturen<br />
für Arbeit müssen auf ihre Kernaufgaben<br />
begrenzt werden, nämlich<br />
Vermittlung und Versicherung. Die Ich-<br />
AG´s müssen wegfallen. Nicht zu vergessen,<br />
auch der Leistungskatalog der<br />
Rentenversicherung muss neu überdacht<br />
werden. Ich kann hier leider nicht<br />
alles nennen, wichtig wäre auch, dass<br />
die überlangen Kündigungsfristen<br />
gekürzt werden und befristete E<strong>in</strong>stellungen<br />
erleichtert werden. Denn<br />
besser befristet, als gar ke<strong>in</strong> Arbeitsplatz.<br />
Auf den Prüfstand müssen auch die<br />
Berufsgenossenschaften, bei denen<br />
<strong>in</strong> jedem Fall die Wegeunfälle sowie<br />
die ausschließlich arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierten<br />
Insolvenzumlagen abgeschafft<br />
werden müssen.<br />
Herr Krautscheid, vielen Dank für das<br />
Gespräch!
Seite 4 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Der Aufhebungsvertrag<br />
E<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis endet nicht nur durch Kündigung.<br />
Möglich ist auch e<strong>in</strong>e Beendigung durch e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag<br />
E<strong>in</strong>e Ehe - so behaupten Spötter - sei<br />
<strong>in</strong> Deutschland leichter aufzulösen als<br />
e<strong>in</strong> unbefristetes Arbeitsverhältnis. Vor<br />
diesem H<strong>in</strong>tergrund stellt der so<br />
genannte Aufhebungsvertrag e<strong>in</strong>e<br />
Alternative zur meist umstrittenen Kündigung<br />
dar. Um die Vorteile der Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses durch<br />
e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag tatsächlich<br />
nutzen zu können und e<strong>in</strong>en klaren<br />
Rechtszustand herbeizuführen, sollten<br />
Arbeitgeber die Regelungsmöglichkeiten<br />
voll ausschöpfen. E<strong>in</strong>iges<br />
gilt es dabei zu beachten. Dieser Artikel<br />
führt Sie <strong>in</strong> die Grundlagen des<br />
Themas e<strong>in</strong>. Behandelt werden unter<br />
anderem: Vorteile des Aufhebungsvertrages,Wirksamkeitsvoraussetzungen<br />
und Vertrags<strong>in</strong>halt. Das Muster<br />
e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages f<strong>in</strong>den Sie<br />
bei den Mustertexten <strong>in</strong> diesem Heft.<br />
Mit dem Aufhebungsvertrag vere<strong>in</strong>baren<br />
die Parteien des Arbeitsvertrages,<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer,<br />
anstelle e<strong>in</strong>er Kündigung e<strong>in</strong>vernehmlich<br />
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
zu e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitpunkt.<br />
Im Gegensatz zur Kündigung,<br />
die die Lösung des Arbeitsverhältnisses<br />
durch e<strong>in</strong>seitige Erklärung e<strong>in</strong>er<br />
Partei be<strong>in</strong>haltet, vere<strong>in</strong>baren hier<br />
beide Parteien geme<strong>in</strong>sam die Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses. Es<br />
gelten dann weder Kündigungsvorschriften<br />
noch das Mitwirkungsrecht<br />
des Betriebsrats.<br />
Welche Vorteile bietet<br />
der Aufhebungsvertrag?<br />
Vorteile für den Arbeitgeber: Das Arbeitsverhältnis<br />
kann ohne Beachtung<br />
von Kündigungsfristen zu jedem Zeitpunkt<br />
beendet werden. Das Kündigungsschutzgesetz<br />
f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e<br />
Anwendung. Auch mit besonders<br />
geschützten Personengruppen ist zu<br />
jedem Zeitpunkt die Beendigung des<br />
Arbeitsverhältnisses möglich. Also<br />
auch Schwangere, Schwerbeh<strong>in</strong>derte<br />
und Betriebsratsmitglieder können<br />
e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag abschließen.<br />
Der Betriebsrat muss nicht angehört<br />
werden und die Krankheit e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />
ist auch ke<strong>in</strong> H<strong>in</strong>dernis.<br />
Vorteil für den Arbeitnehmer: Der Aufhebungsvertrag<br />
bietet den Vorteil, dass<br />
die Kündigungsfrist abgekürzt und e<strong>in</strong>e<br />
sofortige Arbeitsaufnahme bei e<strong>in</strong>em<br />
anderen Arbeitgeber möglich wird.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus kann der Arbeitnehmer<br />
durch e<strong>in</strong>en vom Arbeitgeber veranlassten<br />
Aufhebungsvertrag die<br />
Unterzeichnung von der Zahlung e<strong>in</strong>er<br />
Abf<strong>in</strong>dung abhängig machen. Bei Vorliegen<br />
e<strong>in</strong>er schweren Verfehlung, die<br />
letztlich e<strong>in</strong>e außerordentliche Kündigung<br />
nach sich ziehen würde, lassen<br />
sich unverdächtige Beendigungsterm<strong>in</strong>e<br />
für das Arbeitsverhältnis vere<strong>in</strong>baren.<br />
E<strong>in</strong> Risiko liegt für den Arbeitnehmer<br />
dar<strong>in</strong>, dass ihm unter Umständen<br />
Nachteile gegenüber der Agentur<br />
für Arbeit und ggf. durch den Verlust<br />
von Anwartschaften bei der betriebli-<br />
chen Altersversorgung entstehen.<br />
Diese Nachteile treten aber im Regelfall<br />
nicht e<strong>in</strong>, wenn der Arbeitnehmer<br />
unmittelbar e<strong>in</strong> Anschlussarbeitsverhältnis<br />
e<strong>in</strong>geht.<br />
Wann s<strong>in</strong>d<br />
Aufhebungsverträge s<strong>in</strong>nvoll?<br />
Sie s<strong>in</strong>d nur dann s<strong>in</strong>nvoll, wenn der<br />
Mitarbeiter im Anschluss an die Beendigung<br />
ke<strong>in</strong> Arbeitslosengeld beziehen<br />
muss. Dies ist der Fall, wenn sich<br />
unmittelbar an die Beendigung bereits<br />
e<strong>in</strong> neues Arbeitsverhältnis anschließt,<br />
er sich selbstständig macht oder der<br />
Bezug von Altersrente, vorgezogener<br />
Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente<br />
ansteht.<br />
Bitte beachten: Können Sie sich mit<br />
dem Arbeitnehmer nicht auf den Abschluss<br />
e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />
e<strong>in</strong>igen, bleibt nur die Möglichkeit,<br />
e<strong>in</strong>e Kündigung auszusprechen. In<br />
diesem Fall greifen aber wieder alle<br />
Kündigungsschutzvorschriften.<br />
Wie wird die Höhe der<br />
Abf<strong>in</strong>dungszahlung berechnet?<br />
Als Faustregel gilt <strong>in</strong> Anwendung von<br />
§ 10 KSchG: je Beschäftigungsjahr e<strong>in</strong><br />
halber Bruttomonatsverdienst. Bei<br />
langjährigen Mitarbeitern wird sich dieser<br />
Betrag vielleicht um e<strong>in</strong>en gewissen<br />
Treuefaktor erhöhen. Festgelegte<br />
Rechenmethoden gibt es aber nicht.<br />
Grundsätzlich kann festgehalten werden:<br />
Die Höhe der Abf<strong>in</strong>dungszahlung<br />
ist Verhandlungssache. Bedenken Sie<br />
aber immer, dass Sie sich nach Möglichkeit<br />
im Rahmen der Steuerfreibeträge<br />
bewegen.<br />
Aufhebungsvertrag und Sperrzeit<br />
Hat der Arbeitnehmer ke<strong>in</strong>e wichtigen<br />
Gründe (siehe unten) für die Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses mittels<br />
Aufhebungsvertrag, wird <strong>in</strong> der Regel<br />
e<strong>in</strong>e Sperrfrist von 12 Wochen, bei<br />
besonderer Härte für den Arbeitslosen<br />
von 6 Wochen, verfügt. Der Tatbestand<br />
des vorsätzlichen oder grobfahrlässigen<br />
Herbeiführens der Arbeitslosigkeit<br />
muss erfüllt se<strong>in</strong>. Dies kann<br />
durch Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />
der Fall se<strong>in</strong>. Hat allerd<strong>in</strong>gs<br />
der Arbeitnehmer e<strong>in</strong>en wichtigen<br />
Grund, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen,<br />
gibt es ke<strong>in</strong>e Sperrzeit. E<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund liegt immer dann vor,<br />
wenn
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 5<br />
1. das Arbeitsverhältnis auch per Kündigung/besonderenKündigungsschutz<br />
nicht später als durch den<br />
Aufhebungsvertrag geendet hätte,<br />
2. dem Arbeitnehmer die Kündigung<br />
klar <strong>in</strong> Aussicht gestellt war,<br />
3. die Kündigung sozial gerechtfertigt<br />
war,<br />
4. dem Arbeitnehmer bei e<strong>in</strong>er Kündigung<br />
durch den Arbeitgeber Nachteile,<br />
beispielsweise im beruflichen<br />
Fortkommen, entstanden wären.<br />
Treffen alle genannten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
zu, tritt grundsätzlich ke<strong>in</strong>e Sperrzeit<br />
e<strong>in</strong>. Übrigens: Alle<strong>in</strong> die Tatsache, dass<br />
e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung<br />
gezahlt wird, bedeutet nicht automatisch,<br />
dass von der Agentur für Arbeit<br />
e<strong>in</strong>e Sperrzeit droht.<br />
Arbeitslosengeld<br />
bei Zahlungen von Abf<strong>in</strong>dungen<br />
Das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz<br />
vom 24.03.1999 sieht im<br />
neuen § 143 a SGB III bei nicht fristgerechter<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
das vollständige oder teilweise<br />
Ruhen der Arbeitslosengeldzahlung<br />
bei Zahlung oder Beanspruchung<br />
e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung vor. Der Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld ruht längstens vom<br />
Ende des Arbeitsverhältnisses an bis<br />
zu dem Tage, an dem das Arbeitsverhältnis<br />
bei E<strong>in</strong>haltung der ordentlichen<br />
Kündigungsfrist geendet hätte.<br />
Ist e<strong>in</strong>e ordentliche Kündigung des<br />
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber<br />
ausgeschlossen, so bemisst<br />
sich der Nichtzahlungszeitraum nach<br />
dem jeweiligen, <strong>in</strong>dividuell festzustellenden<br />
Auflösungstatbestand. Für<br />
langjährig beschäftigte Arbeitnehmer<br />
s<strong>in</strong>d entsprechende Freibeträge zu<br />
berücksichtigen.<br />
Wegen der komplizierten Detailregelungen<br />
sollten Sie E<strong>in</strong>zelheiten mit<br />
Ihrer Geschäftsstelle oder der Agentur<br />
für Arbeit besprechen. Ke<strong>in</strong>esfalls<br />
sollten Sie sich gegenüber<br />
e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer h<strong>in</strong>sichtlich zu<br />
erwartender Konsequenzen aus der<br />
Zahlung e<strong>in</strong>er Abf<strong>in</strong>dung äußern.<br />
Abf<strong>in</strong>dung und Sozialversicherung<br />
Abf<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d als e<strong>in</strong>malige E<strong>in</strong>nahmen,<br />
soweit sie lohnsteuerfrei s<strong>in</strong>d, nicht<br />
dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Übersteigt<br />
die Abf<strong>in</strong>dung den jeweiligen Freibetrag,<br />
so ist auch der — steuerpflichtige<br />
— Betrag nicht sozialversicherungspflichtig.<br />
Werden allerd<strong>in</strong>gs mit der<br />
Abf<strong>in</strong>dung auch noch rückständige<br />
Arbeitsentgelte ausgezahlt, ist der<br />
Lohnanteil sozialversicherungspflichtig.<br />
Anfechtung<br />
des Aufhebungsvertrages<br />
E<strong>in</strong> Arbeitnehmer kann e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag<br />
nur dann anfechten,<br />
wenn e<strong>in</strong> Anfechtungsgrund nach den<br />
§§ 119 und 123 BGB vorliegt. Das<br />
BAG hat am 30.09.1993 (Az.: 2 AZR<br />
268/93) klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Anfechtung<br />
nur dann möglich ist, wenn der<br />
Arbeitnehmer bei Abschluss e<strong>in</strong>em Irrtum<br />
erlegen ist, vom Arbeitgeber arglistig<br />
getäuscht oder durch e<strong>in</strong>e widerrechtliche<br />
(Kündigungs-) Drohung zum<br />
Abschluss gedrängt wurde. Dem<br />
Arbeitnehmer steht e<strong>in</strong> Anfechtungsrecht<br />
wegen widerrechtlicher Drohung<br />
mit Kündigung jedenfalls dann nicht<br />
zu, wenn e<strong>in</strong> verständiger Arbeitgeber<br />
die Kündigung <strong>in</strong> Erwägung ziehen<br />
durfte und der Abschluss des Aufhebungsvertrages<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em längeren,<br />
ruhig und sachlich geführten Gespräch<br />
vere<strong>in</strong>bart worden ist. Zeitdruck alle<strong>in</strong><br />
rechtfertigt e<strong>in</strong>e Anfechtung nicht.<br />
Nach Auffassung des BAG hat der Arbeitnehmer<br />
die Freiheit, e<strong>in</strong>en Vertrag<br />
abzuschließen und ihn <strong>in</strong>haltlich zu<br />
gestalten. Es obliegt daher grundsätzlich<br />
der freien Entscheidung des<br />
Arbeitnehmers, ob er an se<strong>in</strong>em<br />
Arbeitsvertrag festhalten wolle und<br />
deshalb den angebotenen Aufhebungsvertrag<br />
ablehne oder ob er sich<br />
durch gute Worte oder e<strong>in</strong> lukratives<br />
Abf<strong>in</strong>dungsangebot zum Abschluss<br />
e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages bewegen<br />
lasse. An dem wirksam abgeschlossenen<br />
Aufhebungsvertrag müsse er<br />
aber nach §§ 145 ff. BGB festhalten.<br />
Aufklärungspflicht<br />
Nicht mehr ausreichend ist die Aufforderung<br />
des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer<br />
solle sich bei den entsprechenden<br />
Stellen über die f<strong>in</strong>anziellen<br />
Auswirkungen des beabsichtigten Auflösungsvertrages<br />
<strong>in</strong>formieren. Das<br />
BAG hat mit Urteil vom 17.10.2000 —<br />
3 AZR 605/99 — die Aufklärungspflicht<br />
verschärft. So muss der H<strong>in</strong>weis erfolgen,<br />
dass der Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />
negative Folgen für<br />
den Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
sowie auf evtl. bestehende Zusatzversorgungen<br />
haben kann. Diese verstärkte<br />
Aufklärungspflicht besteht<br />
besonders dann, wenn die Initiative<br />
zum Abschluss e<strong>in</strong>es Aufhebungsvertrages<br />
vom Arbeitgeber ausgeht. Positiv<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs, dass nach der Rechtssprechung<br />
selbst bei Verletzung der<br />
H<strong>in</strong>weispflicht der Aufhebungsvertrag<br />
nicht unwirksam wird. In Betracht kommen<br />
kann allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Schadensersatzanspruch.<br />
E<strong>in</strong>er möglichen Schadensersatzverpflichtung<br />
können Sie<br />
jedoch entgehen, wenn Sie durch e<strong>in</strong>e<br />
entsprechende Formulierung im Aufhebungsvertrag<br />
selbst auf die Erfüllung<br />
der Aufklärungspflicht h<strong>in</strong>gewiesen<br />
haben.<br />
Fazit: Gleichwohl dürfen Arbeitnehmer<br />
nicht überrumpelt werden. Sie<br />
sollten den Arbeitnehmer auffordern,<br />
<strong>in</strong> Ruhe über den Abschluss e<strong>in</strong>es<br />
Aufhebungsvertrages nachzudenken<br />
bzw. sich Klarheit über die sozialversicherungs-<br />
und steuerrechtlichen<br />
Konsequenzen zu schaffen. Aussagen<br />
z. B. über e<strong>in</strong>e mögliche Sperrfrist<br />
beim Arbeitslosengeld sollten Sie<br />
vermeiden.<br />
Schriftformerfordernis<br />
Für die Beendigung e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses<br />
durch Aufhebungsvertrag<br />
bedarf es ab dem 01.05.2000 zur Wirksamkeit<br />
der Schriftform. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche<br />
Aufhebung, die mündlich<br />
vere<strong>in</strong>bart wurde, ist danach rechtsunwirksam.<br />
Dies hätte ggf. zufolge,<br />
dass sich, ebenso wie bei e<strong>in</strong>er Kündigung,<br />
der Arbeitnehmer möglicherweise<br />
noch nach mehreren Monaten<br />
auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses<br />
berufen könnte. Liegt e<strong>in</strong><br />
gerichtlich protokollierter Vergleich<br />
über die e<strong>in</strong>vernehmliche Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses vor, ist der<br />
Schriftformerfordernis Genüge getan.<br />
Kommt es jedoch außerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Arbeitsgerichtsprozesses zu e<strong>in</strong>em<br />
sogenannten Anwaltsvergleich, so<br />
muss die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses<br />
zusätzlich von beiden Vertragsparteien<br />
eigenhändig unterzeichnet<br />
werden.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
von Abf<strong>in</strong>dungen<br />
Die Steuerfreibeträge nach § 3 Nr. 9<br />
EStG für die Zahlung von Abf<strong>in</strong>dungen<br />
für den Verlust des Arbeitsplatzes wurden<br />
mit Wirkung vom 01.01.2004 auf<br />
folgende Beträge verr<strong>in</strong>gert:<br />
7.200 EUR = Grundfreibetrag<br />
9.000 EUR = Freibetrag bei Vollendung<br />
des 50. Lebensjahres und 15<br />
Jahren Betriebszugehörigkeit<br />
11.000 EUR = Freibetrag bei Vollendung<br />
des 55. Lebensjahres und 20<br />
Jahren Betriebszugehörigkeit<br />
Bei Fragen zum Aufhebungsvertrag<br />
wenden Sie sich bitte an Ihre <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.
Seite 6 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Viel zu viel Aufwand, f<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>ige.<br />
Das lohnt sich für unseren Betrieb<br />
nicht, behaupten andere. Zugegeben,<br />
die sorgfältige Planung und<br />
Durchführung e<strong>in</strong>es Jubiläumsfestes<br />
kosten Zeit. Aber: E<strong>in</strong> Firmenjubiläum<br />
ist Öffentlichkeitsarbeit im<br />
Nahbereich und damit auch immer<br />
Imagepflege für das Unternehmen.<br />
Wie e<strong>in</strong> Firmenjubiläum zur Verbesserung<br />
des Betriebs-Images führen<br />
kann und wie Sie mit Ihrem Firmenjubiläum<br />
werben, lesen Sie hier und<br />
auf Seite 26 unter „Werben mit<br />
Ihrem Firmenjubiläum”.<br />
Nicht selten klagen Handwerksbetriebe<br />
darüber, dass die Leistungen ihres<br />
Betriebes von der Öffentlichkeit nicht<br />
genügend anerkannt werden, oder<br />
dass das Image nicht den eigenen Vorstellungen<br />
entspricht. Doch e<strong>in</strong> posi-<br />
Impressum<br />
Impressum<br />
Firmenjubiläum - Nutze die Chance!<br />
„Brennpunkt Handwerk“ - Magaz<strong>in</strong> der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
ersche<strong>in</strong>t m<strong>in</strong>d. 4 x jährlich.<br />
Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG,<br />
Rhe<strong>in</strong>straße 41; 56203 Höhr-Grenzhausen<br />
Telefon 02624/911- 0, Fax: 02624/911-195;<br />
Verantwortlich für den überregionalen Teil:<br />
Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.;<br />
Harald Sauerbrei, Vorstand<br />
Verantwortlich für den regionalen Teil:<br />
KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths;<br />
Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare<br />
KHS Limburg – Weilburg: GF Stefan Lassmann,<br />
Ausgabe B: Auflage: 1.150 Exemplare<br />
KHS Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong>: HGF Erw<strong>in</strong> Haubrich,<br />
Ausgabe C: Auflage 2.450 Exemplare<br />
KHS Ma<strong>in</strong>z-B<strong>in</strong>gen; RA Tobias Schuhmacher<br />
Ausgabe D: Auflage 1.300 Exemplare<br />
Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magaz<strong>in</strong><br />
kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten s<strong>in</strong>d<br />
im Innungsbeitrag enthalten. Im E<strong>in</strong>zelbezug 3,— e<br />
/Stück zzgl. Versandkosten.<br />
Für unverlangt e<strong>in</strong>gesandte Manuskripte, Fotos und<br />
Zeichnungen übernimmt der Herausgeber sowie die<br />
beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en ke<strong>in</strong>e Haftung.<br />
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Herausgeber sowie die beteiligten <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>en<br />
s<strong>in</strong>d für Inhalte, Formulierungen und verfolgte<br />
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Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift:<br />
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57518 Betzdorf;<br />
Telefon 02741/9341- 0 Fax: 02741/934129<br />
tives Image entsteht nicht schon alle<strong>in</strong><br />
durch die Existenz des Unternehmens<br />
und der Tatsache, dass dort gute<br />
Dienstleistungen und Produkte angeboten<br />
werden.<br />
Gerade im Nahbereich des Betriebes<br />
s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Aktivitäten notwendig um<br />
etwa bei den Kunden, Lieferanten, der<br />
Bevölkerung und nicht zu vergessen,<br />
den eigenen Mitarbeitern, zu e<strong>in</strong>em<br />
positiven Image zu gelangen. Dabei ist<br />
Vertrauen, das dem Betrieb entgegengebracht<br />
wird, sehr wichtig.<br />
Erreicht wird dies durch e<strong>in</strong>e möglichst<br />
offene und kont<strong>in</strong>uierliche Kommunikation.<br />
Nur durch Kommunikation und<br />
damit Vertrauen erreicht man, dass<br />
das Image dem erwünschten Bild<br />
näher kommt und dauerhaft e<strong>in</strong>e positive<br />
Grundhaltung der Bevölkerung<br />
dem Unternehmen gegenüber widerspiegelt.<br />
Es gilt deshalb, das Firmenjubiläum<br />
nicht als lästige Pflichtübung anzusehen,<br />
sondern als große Chance, se<strong>in</strong><br />
Unternehmen <strong>in</strong> die Öffentlichkeit zu<br />
br<strong>in</strong>gen!<br />
Exakte Planung<br />
Der Erfolg e<strong>in</strong>er Aktion hängt wesentlich<br />
von der Vorbereitung ab. Wie jedes<br />
Projekt, muss e<strong>in</strong> Firmenjubiläum<br />
detailliert geplant und vorbereitet werden.<br />
Je besser man sich präsentiert,<br />
desto positiver s<strong>in</strong>d die Auswirkungen<br />
für das Unternehmen. Zunächst ist<br />
schriftlich abzufassen und zu klären,<br />
warum beispielsweise e<strong>in</strong> vorhandenes<br />
schlechtes Image entstanden ist,<br />
warum das Unternehmen <strong>in</strong> der Bevölkerung<br />
kaum bekannt ist oder sogar<br />
bei den Mitarbeitern e<strong>in</strong>en schlechten<br />
Ruf genießt. Auf diese Überlegungen<br />
aufbauend werden dann die Ziele formuliert.<br />
So könnte zum Beispiel e<strong>in</strong> Ziel lauten:<br />
"Wir möchten erreichen, dass<br />
m<strong>in</strong>destens jeder fünfte Bewohner im<br />
Nahbereich unseren Namen und unsere<br />
Handwerksleistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em positiven<br />
Zusammenhang nennen kann."<br />
In e<strong>in</strong>em nächsten Schritt wird dann<br />
e<strong>in</strong> Vorgehensplan erstellt, der alle notwendigen<br />
Mittel und Maßnahmen<br />
detailliert enthält. Das Firmenjubiläum<br />
muss auf die Möglichkeiten des Betriebes<br />
zugeschnitten werden. Für die Planung<br />
und Vorbereitung sollte dabei e<strong>in</strong><br />
Zeitraum von etwa e<strong>in</strong>em dreiviertel<br />
Jahr e<strong>in</strong>geplant werden.<br />
Aufgabenverteilung<br />
Vor dem Jubiläum ist genau festzulegen,<br />
wer wann für welche Aufgaben<br />
zuständig ist. Dies e<strong>in</strong>mal bei der Vorbereitung<br />
sowie bei der eigentlichen<br />
Veranstaltung. Die Personen, die die<br />
Veranstaltung planen, sollten e<strong>in</strong>en<br />
Ersatzmann haben, der über den<br />
„Stand der D<strong>in</strong>ge” <strong>in</strong>formiert ist und<br />
bei Bedarf e<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen kann. Es kann<br />
auch e<strong>in</strong> Arbeitskreis aller an der Planung<br />
und Durchführung Beteiligter<br />
gebildet werden, der vom Firmenchef<br />
begleitet wird und <strong>in</strong> regelmäßigen<br />
Abständen zur gegenseitigen Information<br />
tagt. Dieser Kreis berät auch<br />
über: notwendige Renovierung, Verschönerungen,<br />
Neuanstriche von<br />
Gebäuden / Bauteilen und legt fest,<br />
wer für die Sauberkeit auf dem<br />
Betriebsgelände zuständig ist.<br />
E<strong>in</strong>ladung<br />
Die Wahl der geladenen Gäste richtet<br />
sich nach dem Ziel der Veranstaltung.<br />
Zu denken ist aber an:<br />
– Vertreter von Stadt- oder Geme<strong>in</strong>deverwaltung<br />
(Bürgermeister, Ratsmitglieder),<br />
Behördenleiter, Landrat<br />
– Abgeordnete, Parteienvertreter<br />
– Vertreter der Berufsorganisation<br />
(Innung, <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>,<br />
Handwerkskammer, Landes<strong>in</strong>nungsverband,<br />
IHK)<br />
– kirchliche Würdenträger<br />
– Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten,<br />
Banken, Versicherungen)<br />
– Mitarbeiter und deren Angehörige<br />
sowie Ruheständler<br />
– Presse (regionale und überregionale<br />
Tageszeitungen), Fachzeitschriften.<br />
Fortsetzung auf Seite 26
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 7<br />
Sperren von Bankkarten:<br />
Zentraler Notruf<br />
Seit dem 1. Juli gibt es <strong>in</strong> Deutschland<br />
e<strong>in</strong>en zentralen Notruf zum Sperren<br />
abhanden gekommener Bankkarten,<br />
Mobilfunkkarten und anderer elektronischer<br />
Berechtigungen. Der Betreiber<br />
des Dienstes hat e<strong>in</strong> Informationspaket<br />
und den Vertrag zur Teilnahme am<br />
Sperr-Notruf 116116 veröffentlicht.<br />
Informationen im Internet abrufbar unter<br />
der Adresse www.sperrev.de/Infopaket.<br />
Vorsteuer abziehen<br />
bei Call by Call-Telefonaten<br />
Wer se<strong>in</strong>e Telefonkosten durch Call-by-<br />
Call-Gespräche senken will, darf auch<br />
die Vorsteuer abziehen, wenn die<br />
Abrechnung der privaten Telefonanbieter<br />
über die Telekom erfolgt. (OFd<br />
Koblenz, 18.4.05, AZ S 7281A St. 445A)<br />
Elektronische Kontoauszüge<br />
unbrauchbar<br />
Elektronische Kontoauszüge genügen<br />
nicht den Aufbewahrungspflichten nach<br />
§ 147 der Abgabenordnung. Bei den<br />
derzeit gängigen Softwareprodukten sei<br />
nicht sicher zu stellen, dass der vom<br />
Kredit<strong>in</strong>stitut onl<strong>in</strong>e übermittelte Kontoauszug<br />
nicht (nachträglich) verändert<br />
werde. Dies sei nur ausgeschlossen,<br />
wenn sich der Unternehmer zusätzlich<br />
e<strong>in</strong>en Kontoauszug zum Vergleich von<br />
se<strong>in</strong>er Bank schicken lässt oder sich<br />
am Auszugsdrucker abholt. (OFd München<br />
AZ S-0317-3 St 324)<br />
Steuerberater empfehlen E<strong>in</strong>spruch<br />
gegen Grundsteuerbescheide<br />
Am 01.08.2005 wurde beim Bundesverfassungsgericht<br />
e<strong>in</strong>e Verfassungsbeschwerde<br />
gegen die Besteuerung<br />
von Grundeigentum, das zu eigenen<br />
Wohnzwecken genutzt wird, e<strong>in</strong>gereicht.<br />
Der Deutsche Steuerberatervere<strong>in</strong><br />
empfiehlt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Mitteilung E<strong>in</strong>spruch<br />
gegen Grundsteuerbescheide<br />
für selbstbewohnte Hausgrundstücke<br />
e<strong>in</strong>zulegen und unter H<strong>in</strong>weis auf die<br />
laufende Verfassungsbeschwerde (Az.:<br />
1 BvR 1644/05) das Ruhen des Verfahrens<br />
zu beantragen. Sprechen Sie hierzu<br />
mit Ihrem Steuerberater.<br />
Private Kfz-Vermietung<br />
Wenn e<strong>in</strong> Kfz-Halter se<strong>in</strong> Privatfahrzeug<br />
gegen Geld verleiht, verliert er se<strong>in</strong>en<br />
Versicherungsschutz. Das Verleihen<br />
gegen Geld ist e<strong>in</strong>e gewerbliche Nutzung,<br />
die <strong>in</strong> der Regel nicht durch den<br />
Versicherungsvertrag abgedeckt wird.<br />
Kommt es zu e<strong>in</strong>em Unfall drohen dem<br />
Steuern, Abgaben und F<strong>in</strong>anzen<br />
Kfz-Halter Regressforderungen der Versicherung.<br />
Strafzettel müssen<br />
ke<strong>in</strong> geldwerter Vorteil se<strong>in</strong>!<br />
Wer se<strong>in</strong>en Mitarbeitern h<strong>in</strong> und wieder<br />
das Verwarngeld für das Parken im Halteverbot<br />
erstattet, muss nicht damit<br />
rechnen, dass das F<strong>in</strong>anzamt vom steuerpflichtigen<br />
Arbeitslohn ausgeht. Voraussetzung<br />
ist allerd<strong>in</strong>gs, dass der Mitarbeiter<br />
für den Betrieb unterwegs ist<br />
und Ihrer Anweisung folgt, so schnell<br />
wie möglich beim Kunden zu se<strong>in</strong>. In<br />
erster L<strong>in</strong>ie g<strong>in</strong>g es im zugrunde liegenden<br />
Urteil zwar um Kurierfahrten und<br />
Auslieferungen aller Art, doch geschieht<br />
das Falschparken beim Kunden aus<br />
betrieblichem Interesse, nicht aus privater<br />
Bequemlichkeit. Infolgedessen<br />
sieht der BFH dar<strong>in</strong> auch ke<strong>in</strong>en steuerpflichtigen<br />
Arbeitslohn. Im Zweifelsfall<br />
sollten Arbeitgeber die für sie günstigste<br />
Lösung wählen und die Erstattungen<br />
für Verwarngelder als Betriebsausgabe<br />
buchen. (BFH, 07.07.2004, Az.<br />
VI R 29/00)<br />
Mehr Flexibilität<br />
bei Mieterhöhungen<br />
Vermieter dürfen die Miete für Wohnraum<br />
laut e<strong>in</strong>em aktuellen Urteil des<br />
Bundesgerichtshofes auch dann<br />
erhöhen, wenn der bisher bezahlte<br />
Betrag sich bereits <strong>in</strong>nerhalb der Spanne<br />
für die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
bewegt. Allerd<strong>in</strong>gs muss auch der neue,<br />
höhere Betrag <strong>in</strong>nerhalb der Bandbreite<br />
für die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
liegen. Das Urteil erleichtert Vermietern<br />
die vielen Regeln und Beschränkungen<br />
unterworfene Mieterhöhung und sorgt<br />
für mehr Rechtssicherheit. (BGH, 6. 06.<br />
05, Az. VIII ZR 322/04)<br />
Neue Pfändungsgrenzen<br />
ab 1. Juli 2005<br />
Zum 1. Juli 2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen<br />
nicht unwesentlich<br />
erhöht. Die unpfändbaren Beträge nach<br />
§ 850 c Abs. 1 Satz 1 ZPO erhöhen sich<br />
z.B. von bislang 930 EUR auf künftig<br />
985,15 EUR monatlich, also um knapp<br />
6 %. Je nach Unterhaltspflicht des<br />
Schuldners erhöht sich die Pfändungsfreigrenze<br />
bis auf maximal 3.020,06<br />
EUR (vorher: 2.851 EUR) monatlich.<br />
Damit wird es zukünftig noch schwerer<br />
für Gläubiger trotz vollstreckbaren Titels<br />
ihre Forderungen bei Schuldnern erfolgreich<br />
durchzusetzen. Alle im Anhang<br />
der Bekanntmachung enthaltenen<br />
Tabellen zu den Monats-, Wochen- und<br />
Tagessätzen, jeweils nach Lohnstufen<br />
und Zahl der Unterhaltsverpflichtungen<br />
differenziert, s<strong>in</strong>d zu f<strong>in</strong>den auf den<br />
Internet-Seiten www.famrb.de/pfaendungstabellen_2005.pdf<br />
Skontoabzug nur bei<br />
vollständiger Zahlung<br />
Häufig versuchen Auftraggeber auch<br />
nach abgelaufener Skontofrist oder bei<br />
Teilzahlungen den Skontoabzug e<strong>in</strong>zubehalten.<br />
Daher weisen wir nochmals<br />
darauf h<strong>in</strong>, dass es sich bei e<strong>in</strong>er Skontogewährung<br />
immer um e<strong>in</strong>e freiwillige<br />
Zusage des Rechnungsstellers handelt,<br />
für die es ke<strong>in</strong>e gesetzliche Verpflichtung<br />
gibt. Hält sich der Auftraggeber<br />
nicht an die vorgegebene Zahlungsfrist,<br />
so muss e<strong>in</strong> Abzug nicht akzeptiert werden.<br />
Das gleiche gilt, wenn lediglich Teilzahlungen<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Skontofrist<br />
geleistet werden. Auch ger<strong>in</strong>gfügige Differenzen<br />
zwischen dem geschuldeten<br />
Rechnungsbetrag und der tatsächlichen<br />
Zahlung führen zum Skontoverlust (KG<br />
Berl<strong>in</strong>, 12.12.2003; Az. 4 U 263/03).<br />
Ke<strong>in</strong>e Miete, ke<strong>in</strong>e Grundsteuer?<br />
Manchmal trifft es den Eigentümer e<strong>in</strong>er<br />
Immobilie gleich doppelt: Se<strong>in</strong> Mieter<br />
oder Pächter wird zahlungsunfähig und<br />
gleichzeitig fordert die Kommune die<br />
Grundsteuer von ihm. Doch <strong>in</strong> solchen<br />
Situationen kann der Betroffene e<strong>in</strong>e teilweise<br />
Stundung der Grundsteuer beantragen<br />
- und dies unter Umständen<br />
sogar gerichtlich durchsetzen. (OVG<br />
Saarlouis, Aktenzeichen 1 Q 26/01)<br />
Verzugsz<strong>in</strong>ssätze, Stand 1.7.05<br />
Z<strong>in</strong>sberechnung nach § 16 Nr. 5 VOB/B<br />
Fassung 2000:<br />
• alle Verbrauchergruppen 5% über<br />
Spitzenref<strong>in</strong>anzierungsfacilität<br />
ab Datum SRF Satz Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />
06.06.03 3,0 % 8,0 %<br />
Z<strong>in</strong>sberechnung nach §16 Nr.5 VOB/B<br />
Fassung 2002, bzw. §§ 247, 288 BGB für:<br />
• (Privat-) Verbraucher 5% über Basisz<strong>in</strong>s<br />
• Unternehmen 8% über Basisz<strong>in</strong>s<br />
ab Datum Basissatz Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />
01.07.05 1,17% 6,17% Verbr.<br />
9,17% Untern.<br />
Der Basisz<strong>in</strong>ssatz kann sich am 1.1.<br />
und 1.7. e<strong>in</strong>es Jahres ändern!<br />
Nehmen Sie Bankkredite <strong>in</strong> Anspruch, kann<br />
gegen Vorlage e<strong>in</strong>er Bankbestätigung auch<br />
e<strong>in</strong> höherer Verzugsz<strong>in</strong>s berechnet werden.<br />
L<strong>in</strong>k auf den Z<strong>in</strong>srechner:<br />
www.basisz<strong>in</strong>ssatz.<strong>in</strong>fo
Seite 8 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Entscheidend ist der Tarifvertrag<br />
Sollen Sondergratifikationen wie<br />
Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gestrichen<br />
werden ist, wenn dies im Arbeitsvertrag<br />
vere<strong>in</strong>bart wurde, auch der<br />
Tarifvertrag zu beachten. Hat z.B. e<strong>in</strong><br />
Arbeitnehmer über mehrere Jahre<br />
Weihnachtsgeld erhalten und soll aus<br />
wirtschaftlichen Gründen nun die Zahlung<br />
gestrichen werden, genügt der<br />
H<strong>in</strong>weis auf den „Freiwilligkeitscharakter''<br />
der Zahlung nicht, solange im<br />
Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist.<br />
Sieht der Tarifvertrag e<strong>in</strong> „kle<strong>in</strong>es“<br />
Weihnachtsgeld vor, ist die vollständige<br />
Streichung e<strong>in</strong>er Sondergratifikation<br />
unzulässig. (AG FFM,<br />
22.06.2005, Az.: 22 Ca 1730/05)<br />
Nachwirkung des Tarifvertrags<br />
Auch beim Verbandsaustritt des<br />
Arbeitgebers schließt sich an die Nachb<strong>in</strong>dung<br />
die Nachwirkung des Tarifvertrags<br />
an. Bei e<strong>in</strong>em Austritt des<br />
Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband<br />
bleibt dessen Tarifb<strong>in</strong>dung<br />
gemäß § 3 Abs.3 TVG bis zur Beendigung<br />
des Tarifvertrags bestehen<br />
(Nachb<strong>in</strong>dung). An diese Nachb<strong>in</strong>dung<br />
schließt sich auch bei e<strong>in</strong>em Verbandsaustritt<br />
des Arbeitgebers die<br />
Nachwirkung des Tarifvertrags an, bis<br />
die Tarifnormen durch e<strong>in</strong>e „andere<br />
Abmachung“ im S<strong>in</strong>n von § 4 Abs.5<br />
TVG ersetzt werden. Hierfür reicht e<strong>in</strong>e<br />
formlose Regelungsabrede zwischen<br />
Arbeitgeber und Betriebsrat nicht aus.<br />
(Jurisma Arbeitsrecht)<br />
Schreibfehler machen<br />
Abmahnung unwirksam<br />
Man kann nicht oft genug darauf h<strong>in</strong>weisen:<br />
Überprüfen Sie e<strong>in</strong>e Abmahnung<br />
bis <strong>in</strong>s kle<strong>in</strong>ste Detail. Sollten sich<br />
nämlich offensichtliche Schreibfehler<br />
<strong>in</strong> der Abmahnung bef<strong>in</strong>den, ist die<br />
komplette Abmahnung unwirksam.<br />
E<strong>in</strong>e hessische Verkehrsgesellschaft<br />
hatte e<strong>in</strong>er Mitarbeiter<strong>in</strong> unter ande-<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
rem vorgeworfen, falsche Maße bei<br />
der Projektierung von Bauvorhaben<br />
genommen zu haben.<br />
Aus diesem und anderen Gründen<br />
sprach sie e<strong>in</strong>e Abmahnung gegen die<br />
Arbeitnehmer<strong>in</strong> aus. Doch die im<br />
Abmahnungsschreiben angegebenen<br />
falschen Maße stimmten nicht mit den<br />
Maßen übere<strong>in</strong>, die die Mitarbeiter<strong>in</strong><br />
tatsächlich genommen hatte. Was für<br />
das Unternehmen nur e<strong>in</strong> offensichtlicher<br />
Zahlendreher war, führte zur<br />
Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung.<br />
Selbst wenn offensichtlich<br />
erkennbar sei, dass falsche Angaben<br />
<strong>in</strong> der Abmahnung durch e<strong>in</strong>en Zahlendreher<br />
entstanden waren, ändere<br />
dies nichts an der Ungültigkeit der<br />
Abmahnung an sich, so die Frankfurter<br />
Arbeitsrichter (AG Frankfurt/Ma<strong>in</strong>,<br />
Az. 6 Ca 2068/02).<br />
Mitarbeiter müssen<br />
Zeugnis selbst abholen<br />
Verlangt e<strong>in</strong> ausgeschiedener Arbeitnehmer<br />
zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt<br />
noch e<strong>in</strong> Zeugnis, muss er dies bei se<strong>in</strong>em<br />
früheren Arbeitgeber selbst abholen.<br />
(BGA, 5 AZR 848/93).<br />
GmbH Geschäftsführer-Haftung<br />
Geschäftsführer e<strong>in</strong>er GmbH, die nicht<br />
rechtzeitig e<strong>in</strong>e Schieflage des Unternehmens<br />
erkennen, müssen im Falle<br />
e<strong>in</strong>er Insolvenz unter Umständen mit<br />
gravierenden zivil- oder sogar strafrechtlichen<br />
Konsequenzen rechnen.<br />
Berichtigung des Zeugnisses<br />
Wird e<strong>in</strong> Zeugnis wegen e<strong>in</strong>es Formoder<br />
Inhaltsfehlers berichtigt, ist der<br />
Arbeitgeber an den ansonsten nicht<br />
beanstandeten Zeugnistext gebunden.<br />
Die Korrektur des Zeugnisses darf<br />
nicht zum Anlass für e<strong>in</strong>e Verschlechterung<br />
des Zeugnis<strong>in</strong>haltes genutzt<br />
werden. Im vorliegenden Fall gab der<br />
Arbeitnehmer das Zeugnis zur Berichtigung<br />
e<strong>in</strong>es Rechtschreibfehlers<br />
zurück. Der Arbeitgeber korrigierte<br />
nicht nur den Rechtschreibfehler, sondern<br />
änderte die Verhaltensbeurteilung<br />
von „stets e<strong>in</strong>wandfrei“ <strong>in</strong> „e<strong>in</strong>wandfrei“<br />
ab. Dies war nicht rechtens. (BAG,<br />
21.06.05; Az.: 9 AZR 352/04)<br />
Zusätzliche Abf<strong>in</strong>dung<br />
bei Kündigungsschutzklage?<br />
Verzichtet e<strong>in</strong> Arbeitnehmer auf Erhebung<br />
der Kündigungsschutzklage<br />
kann e<strong>in</strong>e zusätzliche Abf<strong>in</strong>dung vere<strong>in</strong>bart<br />
werden. Sozialplanleistungen<br />
dürfen weiterh<strong>in</strong> nicht von e<strong>in</strong>em Klageverzicht<br />
des Arbeitnehmers abhängig<br />
gemacht werden. Den Betriebsparteien<br />
ist es aber grundsätzlich nicht<br />
verwehrt, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ergänzend zum Sozialplan<br />
geschlossenen freiwilligen<br />
Betriebsvere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>e zusätzliche<br />
Abf<strong>in</strong>dung für den Fall vorzusehen,<br />
dass der Arbeitnehmer auf e<strong>in</strong>e Kündigungsschutzklage<br />
verzichtet. Das<br />
gilt jedenfalls dann, wenn hierdurch<br />
das Verbot, Sozialplanleistungen von<br />
e<strong>in</strong>em Klageverzicht abhängig zu<br />
machen, nicht umgangen wird. (BAG,<br />
18.8.2005, 8 AZR 523/04)<br />
Kündigung: Alle Gesellschafter<br />
müssen unterschreiben<br />
Kündigt e<strong>in</strong>e Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts (GbR) e<strong>in</strong>em Mitarbeiter,<br />
dann müssen alle Gesellschafter die<br />
Kündigung unterschreiben, sonst ist<br />
diese unwirksam.<br />
Da auf den Geschäftsbriefen die<br />
Gesellschafter im Briefkopf ausgewiesen<br />
s<strong>in</strong>d, müssen diese auch alle<br />
unterschreiben. Unterschreibt e<strong>in</strong><br />
Gesellschafter alle<strong>in</strong>, muss aus dem<br />
Schreiben zum<strong>in</strong>dest hervorgehen,<br />
dass er die anderen Gesellschafter vertritt.<br />
Zwar bezog sich die Entscheidung<br />
des BAG nur auf den Fall e<strong>in</strong>er GbR.<br />
Zur Vermeidung von Risiken sollten<br />
aber auch andere Personengesellschaften<br />
entsprechend verfahren.<br />
(BAG, Az. 2 AZR 162/04 21.4.2005).<br />
Haftungsausschluss: Die <strong>in</strong> diesem Magaz<strong>in</strong><br />
abgedruckten Artikel, Formulare und<br />
Empfehlungen s<strong>in</strong>d mit Sorgfalt recherchiert.<br />
Sie erheben aber ke<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf Vollständigkeit. Die Verfallzeit von<br />
Gesetzen und Verordnungen wird immer<br />
kürzer. Sie werden deshalb verstehen,<br />
dass ke<strong>in</strong>e Haftung für die <strong>in</strong>haltliche<br />
Richtigkeit übernommen werden kann.<br />
Sollten Sie bei der Anwendung Zweifel an<br />
der Gültigkeit haben oder benötigen Sie<br />
Unterstützung bei der Formulierung von<br />
Ergänzungen, wenden Sie sich bitte an<br />
die Geschäftsstelle der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 9
Seite 10 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Fahrplan<br />
Ausbildungsbus<br />
Schon seit e<strong>in</strong>igen Jahren fährt im<br />
Auftrag des <strong>Westerwald</strong>kreises e<strong>in</strong><br />
Ausbildungsbus aus dem Raum<br />
Höhr-Grenzhausen zur Berufsschule<br />
Westerburg und zurück. Nachstehend<br />
die H<strong>in</strong>- und Rückfahrzeiten<br />
ab Oktober 2005. Betrieben wird<br />
die L<strong>in</strong>ie durch WWH-Touristik,<br />
Nistertal. Telefon-Nr. 02661-40695.<br />
Neben E<strong>in</strong>zelfahrsche<strong>in</strong>en werden<br />
auch Schülermonats-, Wochen- und<br />
Mehrfahrkarten angeboten. Falls<br />
nicht anders vermerkt, werden die<br />
örtlich bekannten Haltestellen angefahren.<br />
H<strong>in</strong>fahrt Rückfahrt<br />
Höhr-Grenzhausen/ Schulzentr. 6.30 Uhr 16.05 Uhr<br />
Alsbach/Mitte Ort 6.38 Uhr 16.00 Uhr<br />
Wittgert/Haltestelle Mitte Ort 6.45 Uhr 15.52 Uhr<br />
Deesen/Mitte Ort 6.48 Uhr 15.50 Uhr<br />
Oberhaid/Haltestelle 6.52 Uhr 15.46 Uhr<br />
Selters/ HAST. Voba 7.00 Uhr 15.40 Uhr<br />
Goddert/Haltestelle 7.05 Uhr 15.37 Uhr<br />
Rückeroth/ HAST. Bundstr. 7.07 Uhr 15.35 Uhr<br />
Mündersbach/ Haltestelle 7.13 Uhr 15.30 Uhr<br />
Herschbach/ HAST. Bergstr. 7.15 Uhr 15.28 Uhr<br />
Schenkelberg Haltestelle 7.18 Uhr 15.27 Uhr<br />
Hartenfels/ Haltestelle 7.20 Uhr 15.25 Uhr<br />
Ste<strong>in</strong>en/ Haltestelle 7.25 Uhr 15.20 Uhr<br />
Westerburg/ Berufsschule 7.40 Uhr 15.10 Uhr<br />
Norman Data Defense und die<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> schließen Partnerschaft<br />
Günstige Preise auf die Virenschutz-Software von Norman Data<br />
Wer im Internet surft, eMails erhält und<br />
versendet, muss mit digitalen Bedrohungen<br />
<strong>in</strong> Form von Viren, Würmern und<br />
Trojanern rechnen. Norman Data, e<strong>in</strong>er<br />
der weltweit führenden Hersteller von<br />
Daten- und Netzwerksicherheitslösungen,<br />
hat mit der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e<strong>in</strong>en Rahmenvertrag<br />
Brunch mit Bogenschießen der<br />
Dachdecker-Innung <strong>Westerwald</strong><br />
E<strong>in</strong> vielseitiges Programm erwartete<br />
die Teilnehmer am Sonntag den 10.<br />
Juli 2005 <strong>in</strong> der Alpenroder Hütte am<br />
Aussichtsturm. Angesagt war bei<br />
bester Witterung e<strong>in</strong> buntes und vielseitiges<br />
Programm mit dem Highlight<br />
Bogenschießen <strong>in</strong> den Klassen Männer,<br />
Frauen und Jugendliche. Gestärkt<br />
durch e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Frühstück<br />
stand zuerst e<strong>in</strong>e ausführliche E<strong>in</strong>weisung<br />
mit anschließendem Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g an.<br />
Unter sachkundiger Aufsicht der Altenkirchener<br />
Bogenschützen 1990 e.V.<br />
fand dann das eigentliche Bogenschießen<br />
statt. Es galt jeweils drei<br />
Schuss auf e<strong>in</strong>e 10 und 25 Meter<br />
Scheibe zu schießen. Alle Akteure<br />
waren mit großem Engagement bei der<br />
Sache und so war es nicht verwunderlich,<br />
dass zur Ermittlung der Sieger<br />
e<strong>in</strong> Stechen unter mehreren gleich<br />
guten Schützen erforderlich wurde.<br />
Nachdem sich bei Kaffee und Kuchen<br />
gestärkt wurde, standen am frühen<br />
Nachmittag die Sieger fest. Bei den<br />
Jugendlichen war dies Philipp Müller,<br />
bei den Frauen Claudia Schlagheck<br />
abgeschlossen. Dieser besagt, dass alle<br />
Mitglieder Rabatte auf die Norman Virenschutzprogramme<br />
für ihre Computer<br />
erhalten. Zum Beispiel:<br />
Für Firmen mit bis zu 3 PCs gilt: e<strong>in</strong> Jahr<br />
Virenschutz für 70,- EUR netto (statt<br />
EUR 85,-). Für Firmen mit 10 PCs und<br />
e<strong>in</strong>em Server gilt e<strong>in</strong> Jahr Virenschutz<br />
für EUR 349,- statt 439,-.<br />
Es gibt jede Menge Viren, die noch nicht<br />
bekannt s<strong>in</strong>d. Die Software des norwegischen<br />
Herstellers Norman gewährleistet<br />
den Schutz vor virenverseuchten E-<br />
Mails und bietet dank se<strong>in</strong>er mehrfach<br />
ausgezeichneten SandBox-Technologie<br />
e<strong>in</strong>en herausragenden Schutz vor unbekannten<br />
Viren und Würmern. Die patentierte<br />
Norman SandBox erkennt und isoliert<br />
selbst unbekannte Viren. Sie simuliert<br />
als derzeit e<strong>in</strong>zige Technologie ihrer<br />
Art e<strong>in</strong>en vollständigen Computer mit<br />
virtuellem Betriebssystem und allen<br />
Bereichen e<strong>in</strong>es kompletten Systems. In<br />
dieser geschützten Umgebung wird die<br />
verdächtige Datei geöffnet und falls sie<br />
und bei den Männern war es Obermeister<br />
Hans Lothar Müller. E<strong>in</strong> rundum<br />
gelungener Nachmittag, stellten<br />
alle Teilnehmer fest. Getrübt wurde die<br />
ansonsten gute Stimmung dadurch,<br />
dass fast 1/3 der angemeldeten Teilnehmer<br />
ohne Begründung nicht anreisten.<br />
doch e<strong>in</strong>en Virus oder Wurm enthält,<br />
kann sie ke<strong>in</strong>en Schaden anrichten.<br />
„Das Konzept von Norman hat uns überzeugt<br />
und wir freuen uns, unseren Mitgliedsbetrieben<br />
nun diese <strong>in</strong>novative<br />
Antiviren-Lösung zu e<strong>in</strong>em rabattierten<br />
Preis anbieten zu können. Wir s<strong>in</strong>d von<br />
dem Programm überzeugt. In unseren<br />
Geschäftsstellen wird das Produkt seit<br />
Monaten erfolgreich e<strong>in</strong>gesetzt“, stellt<br />
Kurt Krautscheid, Vorsitzender Kreishandwerksmeister,<br />
zufrieden fest.<br />
Interessierte Betriebe werden <strong>in</strong> der<br />
Geschäftsstelle der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
durch Andreas Brobeck<br />
(Telefon 02602/100514) beraten. Auch<br />
Andreas Brobeck ist froh darüber, daß<br />
wir <strong>in</strong> Norman den richtigen Partner für<br />
unsere Mitglieder gefunden haben, denn<br />
dass Programm ist e<strong>in</strong>fach zu <strong>in</strong>stallieren<br />
und zu bedienen. Norman bietet<br />
e<strong>in</strong>en kostenlosen Kunden-Support an.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie auch<br />
unter: www.norman.de
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 11<br />
Strompool Handwerk<br />
Rahmenvere<strong>in</strong>barung<br />
wird fortgesetzt<br />
Innungsmitglieder erhalten für e<strong>in</strong> weiteres<br />
Jahr die Möglichkeit, Strom zu günstigeren<br />
Preisen e<strong>in</strong>zukaufen. Der<br />
Anschlussvertrag über den Strompool<br />
zwischen der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> (vertreten durch die<br />
Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.) und den Energieversorgern<br />
RWE, KEVAG und der<br />
SÜWAG wurde um e<strong>in</strong> weiteres Jahr verlängert.<br />
Er ist zunächst bis zum August<br />
2006 befristet. Dabei erhält jedes teilnehmende<br />
Innungsmitglied folgenden<br />
Nachlass: Bei Lieferstellen ohne Leistungsmessung<br />
e<strong>in</strong>en Nachlass von<br />
2,2% auf den AT-Tarif. Dieser Rabatt<br />
wird auf den Arbeits-, Grund- und auch<br />
den Verrechnungspreis gewährt. Bei<br />
Lieferstellen mit Leistungsmessung erhält<br />
das teilnehmende Innungsmitglied e<strong>in</strong>en<br />
Nachlass von 252 e/Jahr bzw. 21 e im<br />
Monat. In der Jahresrechnung ist der<br />
Nachlass durch die Rechnungsangabe<br />
„Berechnung nach KHS-Kooperationsvere<strong>in</strong>barung“<br />
ausgewiesen. e<strong>in</strong>es der<br />
genannten Unternehmen Ihr Stromlieferant,<br />
können Sie e<strong>in</strong>fach das Anschlussangebot<br />
annehmen - oder wenden Sie<br />
sich als „Neue<strong>in</strong>steiger” an die<br />
Geschäftsstelle Montabaur.<br />
Adolf Zebczuk verabschiedet<br />
Am 11. Juli 2005 wurde der ehemalige<br />
Obermeister der Friseur-Innung<br />
<strong>Westerwald</strong> Adolf Zebczuk verabschiedet.<br />
E<strong>in</strong>gebettet war die Verabschiedung<br />
<strong>in</strong> den festlichen Rahmen<br />
der Freisprechung der jungen Friseur-<br />
Gesellen der Sommerprüfung 2005.<br />
Die mehrstündige Veranstaltung fand<br />
im Garten des Restaurants „Pablos<br />
Tapas y Mas“ <strong>in</strong> Wallmerod statt.<br />
Hilde Mallm, Nachfolger<strong>in</strong> von Zebczuk<br />
im Amt des Obermeisters, bedankte<br />
sich im Namen des Vorstandes für<br />
die langjährige gute Zusammenarbeit<br />
und se<strong>in</strong> verantwortungsvolles Engagement.<br />
Adolf Zebczuk aus Höhr-<br />
Grenzhausen war von 1987 bis 1989<br />
als stellvertretender Obermeister und<br />
von 1989 bis 2004 als Obermeister der<br />
Friseur-Innung tätig.<br />
Der Vorstand der Friseur-Innung<br />
<strong>Westerwald</strong> bei der Verabschiedung<br />
von Adolf Zebczuk<br />
Rahmenabkommen mit<br />
Handwerks-Ausrüster Strauss<br />
Bundesweit erstes Abkommen dieser Art!<br />
Nach der Vertragsunterzeichnung mit dem „Straußenei“ präsentieren sich: (v.l.)<br />
Christoph Hebgen (Aufsichtsratsvorsitzender der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G.), Rudolf Röser<br />
(e.G. Vorstand), Karl-He<strong>in</strong>z Brenner (Market<strong>in</strong>gleiter Firma Strauss) und Harald Sauerbrei<br />
(e.G. Vorstand)<br />
„Im E<strong>in</strong>kauf liegt der Gew<strong>in</strong>n“ ist ke<strong>in</strong> veraltetes<br />
Schlagwort der Unternehmer vergangener<br />
Jahre, sondern auch heute<br />
noch e<strong>in</strong>e vernünftige Geschäftsweisheit.<br />
Wer die richtigen Lieferanten wählt, spart<br />
e<strong>in</strong>e Menge Geld und Nerven.<br />
Preisbewusste Handwerker können im<br />
E<strong>in</strong>kauf ihre Erträge und Leistung verbessern,<br />
zudem kann die Wahl der<br />
besten Lieferanten auch erfolgsentscheidend<br />
se<strong>in</strong>. Dabei spielen nicht nur<br />
niedrige Preise e<strong>in</strong>e Rolle: Auch Zuverlässigkeit,<br />
Term<strong>in</strong>treue und Kulanz s<strong>in</strong>d<br />
wichtige Faktoren. Ständiges Informieren,<br />
Auswerten und Vergleichen von Preisen<br />
s<strong>in</strong>d dazu erforderlich - oftmals bleibt<br />
im hektischen Tagesgeschäft aber hierfür<br />
e<strong>in</strong>fach ke<strong>in</strong>e Zeit.<br />
Wir s<strong>in</strong>d ständig bestrebt, für unsere Mitglieder<br />
Vorteile zu schaffen, um sie im<br />
Wettbewerb zu stärken. Auf der Suche<br />
nach neuen Möglichkeiten wurde uns<br />
immer wieder der Wunsch genannt, auf<br />
breiter L<strong>in</strong>ie gängigen Handwerksbedarf<br />
günstiger e<strong>in</strong>zukaufen. Bei unseren<br />
Markterkundungen fiel auf die Frage:<br />
„Wer ist starker Lieferant unserer Betriebe?“<br />
immer wieder e<strong>in</strong> Name - „Engelbert<br />
Strauss“.<br />
Der Vorschlag zur Kooperation wurde<br />
gerne aufgegriffen und nachdem wir von<br />
der Leistungsfähigkeit überzeugt waren,<br />
wurde das Rahmenabkommen am 2.<br />
August 2005 unterzeichnet.<br />
Strauss ist e<strong>in</strong> bundesweit tätiger Fachausrüster<br />
für das Handwerk. Angeboten<br />
werden handwerksspezifische Masch<strong>in</strong>en,<br />
Werkzeuge, Zubehör, Sicherheitsbedarf<br />
und Berufsbekleidung verschiedenster<br />
Art. Es ist all das vorhanden, was<br />
der Handwerker für die tägliche Arbeit<br />
braucht. Gewährleistet durch e<strong>in</strong>en<br />
Betrieb mit über 100 Jahren Familientradition!<br />
Strauss bietet e<strong>in</strong>en kompletten Service,<br />
der es dem Kunden ermöglicht, rund um<br />
die Uhr Bestellungen aufzugeben. Durch<br />
die großzügige Lagerhaltung werden<br />
98% der Aufträge <strong>in</strong>nerhalb 24 Stunden<br />
ausgeliefert. Das Beste daran, durch das<br />
Rahmenabkommen erhalten Sie auf<br />
jeden E<strong>in</strong>kauf 3% Rabatt! Dies ist umso<br />
erfreulicher, da Strauss ansonsten ke<strong>in</strong>e<br />
Rabatte gewährt. Es ist das bundesweit<br />
erste Rahmenabkommen zwischen e<strong>in</strong>er<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und Strauss. E<strong>in</strong><br />
Vorteil, der nur durch e<strong>in</strong>e starke Geme<strong>in</strong>schaft<br />
ermöglicht wurde. „Drei Prozent<br />
Nachlass s<strong>in</strong>d bei ansonsten knallhart<br />
kalkulierten Nettopreisen e<strong>in</strong> beachtlicher<br />
E<strong>in</strong>kaufsvorteil“, stellt der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
e.G. Chrsitoph Hebgen fest.<br />
Die günstige E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeit bei<br />
Strauss kann durch Angabe der Bestellnummer<br />
– 8900 – genutzt werden. Auch<br />
wenn Sie bereits Kunde s<strong>in</strong>d, können Sie<br />
problemlos die günstigen Rahmenkonditionen<br />
nutzen, <strong>in</strong>dem Sie die neue<br />
Nummer angeben.<br />
Haben Sie noch Fragen, dann wenden<br />
Sie sich an Andreas Brobeck (Telefon<br />
02602/100514)
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 13<br />
Vorsicht beim Kopieren<br />
der Karte als Anfahrtskizze<br />
Wir möchten unsere Mitglieder darauf<br />
h<strong>in</strong>weisen, dass Anfahrtsskizzen zum<br />
Gewerbeort nicht e<strong>in</strong>fach auf die eigene<br />
Homepage übertragen werden dürfen.<br />
Derzeit werden viele Handwerker<br />
abgemahnt die Karten e<strong>in</strong>fach von<br />
anderen Webseiten wie etwa aus Routenplanern<br />
kopiert haben, aber ke<strong>in</strong>e<br />
Lizenzrechte an den Karten besitzen.<br />
Die ausschließlichen Nutzungsrechte<br />
an den Karten haben die Kartendienste.<br />
Die abgemahnten Handwerker<br />
müssen sich gegenüber dem Stadtplandienst<br />
bzw. den Routenplanern regelmäßig<br />
zur künftigen Unterlassung der<br />
rechtswidrigen Kartennutzung verpflichten<br />
sowie e<strong>in</strong> Vertragsstrafverfahren<br />
für den Fall e<strong>in</strong>er späteren Zuwiderhandlung<br />
abgeben. Kosten von bis<br />
zu 1.500 EUR seien ke<strong>in</strong>e Seltenheit.<br />
Praxistipp: Nutzen Sie für die gewerbliche<br />
Nutzung, die günstigen Kartenlizenzen<br />
die unter www.stadt-plangratis.de<br />
zu erhalten s<strong>in</strong>d.<br />
www.market<strong>in</strong>ghandwerk.de<br />
Brennpunkt Handwerk im Internet:<br />
www.handwerk-rww.de<br />
Tischler-Innungen Altenkirchen - Neuwied -<br />
<strong>Westerwald</strong> fuhren zur<br />
Bundesgartenschau nach München<br />
Die gut gelaunten Teilnehmer der geme<strong>in</strong>samen Innungsfahrt kurz vor ihrer<br />
Heimreise.<br />
Die Tischler-Innungen der Kreise Altenkirchen, Neuwied und des <strong>Westerwald</strong>kreises<br />
führten auch <strong>in</strong> diesem Jahr e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Innungsfahrt durch. War<br />
letztes Jahr die Landesgartenschau <strong>in</strong> Trier das Ziel, führte die Reise diesmal zur<br />
Bundesgartenschau nach München. Die Fahrt vom 16. bis 19. Juni 2005 fand<br />
e<strong>in</strong>en ersten Höhepunkt bei e<strong>in</strong>em Sektfrühstück an der Autobahn. Spendiert<br />
hatte es Obermeister Siegfried Schmidt von der Innung des <strong>Westerwald</strong>kreises,<br />
er war wenige Tage zuvor zum Landes<strong>in</strong>nungsmeister des Tischlerhandwerks<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz gewählt worden. Nach dem Mittagessen im Altmühltal und der<br />
anschließenden Zimmerverteilung im Hotel Stachus g<strong>in</strong>g es zum „Bayerischen<br />
Abend“ <strong>in</strong> den Festsaal des Hofbräuhauses. Der folgende Tag stand dann ganz<br />
im Zeichen und im Glanz der Bundesgartenschau und ihrer vielen Sonderschauen.<br />
Alle waren sich e<strong>in</strong>ig, das frühe Aufstehen hatte sich gelohnt. E<strong>in</strong> weiterer Höhepunkt<br />
folgte am Samstag, es war gelungen, e<strong>in</strong>e Möglichkeit zur Besichtigung<br />
der neuen Allianz-Arena zu bekommen. E<strong>in</strong> bee<strong>in</strong>druckendes Bauwerk. Gut gelaunt<br />
g<strong>in</strong>g es Sonntagfrüh, nach e<strong>in</strong>er Besichtigung des Klosters Andechs und e<strong>in</strong>em<br />
kräftigen Frühschoppen, an die Heimreise. Man war sich sicher: es sollen weitere<br />
geme<strong>in</strong>same Fahrten der drei Innungen folgen.<br />
2´tes Wettschießen der Obermeister<br />
um den Handwerkspokal<br />
Gratulation der Sieger durch<br />
Geschäftsführer Udo Runkel<br />
Vorsitzender Kreishandwerksmeister<br />
Kurt Krautscheid bereitet sich auf<br />
se<strong>in</strong>en Durchgang vor.<br />
Im Anschluss an e<strong>in</strong>e Obermeisterversammlung wurden am 1. Juli 2005 zum<br />
zweiten Mal die Handwerkspokale der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
ausgeschossen. Die Veranstaltung fand dieses Mal im Schützenhaus <strong>in</strong><br />
Raubach bei Dierdorf statt. Für die körperliche Standfestigkeit und das dazu<br />
nötige Zielwasser war bestens gesorgt. Gut gestärkt wurde <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />
Diszipl<strong>in</strong>en alsdann engagiert gekämpft. Der Wettkampf erreichte e<strong>in</strong> hohes<br />
Niveau und es wurde hart gekämpft. So blieb es nicht aus, dass bei den Herren<br />
nach dem regulären Durchlauf e<strong>in</strong> Zusatzschießen zur Ermittlung des Siegers<br />
erforderlich wurde. Bei den Damen konnte die Sieger<strong>in</strong> im ersten Durchlauf<br />
bestimmt werden. Geschäftsführer der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<br />
<strong>Westerwald</strong> Udo Runkel, gratulierte den besten Schützen. Im Bild von l<strong>in</strong>ks:<br />
Udo Runkel, Obermeister Dirk Hüttenbrauck (Sieger Herren), Obermeister<strong>in</strong><br />
Daniela Kretschmann und Obermeister Wolfgang Hild (2. Platz Herren).
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 15<br />
Passwörter: Auswahl und Umgang –<br />
Sicherheit im Handwerksbetrieb<br />
Würden Sie Ihren Schlüssel e<strong>in</strong>fach <strong>in</strong> der<br />
Haustür stecken lassen? Ne<strong>in</strong> - daher:<br />
Gehen Sie genauso vernünftig mit Ihrem<br />
Passwort um! Verbessern Sie Ihren Passwortschutz:<br />
Folgende Tipps lassen sich<br />
schnell von Ihnen und Ihren Mitarbeitern<br />
umsetzen.<br />
Entwerfen Sie e<strong>in</strong> sicheres Passwort<br />
• Vermeiden Sie zu e<strong>in</strong>fache Passwörter:<br />
Namen, Kfz-Kennzeichen oder Geburtsdaten<br />
s<strong>in</strong>d unsicher. Verwenden Sie m<strong>in</strong>destens<br />
acht Zeichen. Besonders sicher<br />
s<strong>in</strong>d Passwörter mit Sonderzeichen und<br />
Ziffern.<br />
• Konstruieren Sie e<strong>in</strong> leicht zu merkendes<br />
Passwort: Prägen Sie sich e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen<br />
Satz e<strong>in</strong>: z.B. "Ich benutze immer<br />
e<strong>in</strong> sicheres Passwort am Computer"<br />
und verwenden Sie von diesem Satz den<br />
ersten Buchstaben jedes Wortes. Im Beispiel<br />
ergibt sich das Passwort<br />
"IbiesPaC".<br />
• Ändern Sie Ihre Passwörter: Ersetzen Sie<br />
vore<strong>in</strong>gestellte Passwörter, z. B. die des<br />
Herstellers bei Auslieferung von Computern,<br />
sofort durch eigene Passwörter.<br />
• Ändern Sie Ihre Passwörter regelmäßig,<br />
jedoch nicht zu oft - z.B. alle 90 Tage,<br />
aber sofort, wenn das Passwort unberechtigten<br />
Personen bekannt geworden<br />
ist.<br />
• Gebrauchen Sie ke<strong>in</strong>e alten Passwörter<br />
nach e<strong>in</strong>em Passwortwechsel.<br />
• Benutzen Sie für Ihre Anwendungen<br />
unterschiedliche Passwörter.<br />
• Seien Sie vorsichtig mit Ihren Passwörtern.<br />
Schreiben Sie Ihre Passwörter nicht auf und<br />
geben Sie sie an niemanden weiter.<br />
• Geben Sie Ihr Passwort immer unbeobachtet<br />
e<strong>in</strong>.<br />
• Das Passwort des EDV-Adm<strong>in</strong>istrators<br />
sollte nur diesem bekannt se<strong>in</strong>. Bewahren<br />
Sie es für den Vertretungsfall versiegelt<br />
und sicher auf. Was passieren<br />
kann, wenn das Passwort nicht extra verwahrt<br />
wird, erfahren Sie <strong>in</strong> folgender<br />
wahren Geschichte:<br />
Glück im Unglück - Vom richtigen<br />
Umgang mit Passwörtern<br />
Als der Autor der Museumsdatenbank des<br />
Zentrums für Neue Norwegische Kultur<br />
starb, rief dessen Direktor die Internet-<br />
Geme<strong>in</strong>de auf, das Passwort der Datenbank<br />
zu knacken, um wieder an wichtige<br />
Dokumente gelangen zu können. Die rich-<br />
tige Antwort kam am gleichen Tag. Dieses<br />
Beispiel zeigt zwei Schwachstellen: Niemand<br />
hat sich Gedanken über e<strong>in</strong>e Vertretungsregelung<br />
gemacht - e<strong>in</strong> organisatorisches<br />
Problem - und der Passwortschutz<br />
war e<strong>in</strong>fach zu umgehen - e<strong>in</strong> technisches<br />
Problem. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Lösungsansatz<br />
wäre gewesen, Zugangsdaten und<br />
Passwort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em versiegelten Brief an<br />
e<strong>in</strong>em sicheren Ort zu h<strong>in</strong>terlegen. Vertreter<br />
können dann bei Bedarf darauf zurückgreifen.<br />
E<strong>in</strong> unbefugtes Öffnen des Briefes<br />
dagegen wird erkannt.<br />
Das technische Problem ist <strong>in</strong> diesem Fall<br />
leider (oder <strong>in</strong> diesem Fall zum Glück) nicht<br />
e<strong>in</strong>fach zu lösen. Es handelte sich um e<strong>in</strong>e<br />
Datei e<strong>in</strong>er Datenbank aus dem Jahre 1996,<br />
die das Passwort unverschlüsselt enthielt.<br />
Der Helfer konnte mit e<strong>in</strong>fachen Werkzeugen<br />
die Datenbank durchsuchen und fand<br />
auf diese Weise das Passwort. Moderne<br />
Datenbanksysteme verwenden e<strong>in</strong>e verschlüsselte<br />
Ablage der Passwörter. Der Versuch<br />
e<strong>in</strong>er Wiederherstellung wäre dann<br />
erfolglos, wenn e<strong>in</strong> sicheres Passwort<br />
gewählt wurde. Bei www.heise.de e<strong>in</strong> paar<br />
Details zum Fall selbst.<br />
(www.mittelstand-sicher-im-<strong>in</strong>ternet.de)
Seite 16 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Sozialversicherungspflicht<br />
von mitarbeitenden Ehegatten/Angehörigen<br />
Trotz Beitragszahlung haben viele<br />
Beschäftigte ke<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld und andere Leistungen.<br />
Diese Erfahrung machen<br />
immer mehr Familienangehörige, die<br />
<strong>in</strong> Kle<strong>in</strong>unternehmen mitarbeiten.<br />
Seit dem 1. Januar 2005 ist die rechtlich<br />
verb<strong>in</strong>dliche Prüfung der Versicherungspflicht<br />
von geschäftsführenden<br />
GmbH-Gesellschaftern<br />
und auch mitarbeitenden Familienangehörigen<br />
vorgeschrieben. Das<br />
regeln die Paragraphen 7a, Absatz 1<br />
im Sozialgesetzbuch IV und 336,<br />
Absatz 3 im Sozialgesetzbuch 111.<br />
Die neue Regelung verpflichtet die<br />
E<strong>in</strong>zugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge<br />
dazu, bei der Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte<br />
e<strong>in</strong>e entsprechende Prüfung zu beantragen.<br />
An den Bescheid ist dann<br />
auch die Bundesagentur für Arbeit<br />
gebunden.<br />
Diese Prüfungspflicht besteht nur bei<br />
offensichtlichen Verwandtschaftsverhältnissen.<br />
Bei nicht offensichtlichen<br />
Verwandtschaftsverhältnissen<br />
besteht weiterh<strong>in</strong> das Risiko, dass<br />
jahrelang Beiträge abgeführt werden,<br />
ohne dass e<strong>in</strong> Leistungsanspruch auf<br />
Arbeitslosengeld vorliegt. Für die<br />
gesetzliche Rentenversicherung hat<br />
dies nur e<strong>in</strong>e untergeordnete Bedeutung,<br />
da hier bereits 60 gezahlte<br />
Monatsbeiträge e<strong>in</strong>en Rentenanspruch<br />
begründen.<br />
Für Erwerbsm<strong>in</strong>derungsrenten s<strong>in</strong>d<br />
allerd<strong>in</strong>gs Pflichtbeiträge erforderlich,<br />
sofern ke<strong>in</strong>e entsprechende Vorversicherungszeit<br />
nachgewiesen werden<br />
kann. Nur die rechtzeitige und umfassende<br />
Darlegung der tatsächlichen<br />
und rechtlichen Verhältnisse erspart<br />
unliebsame Überraschungen im späteren<br />
Leistungsfall.<br />
Sem<strong>in</strong>ar:<br />
Existenzsicherung für Handwerksbetriebe<br />
durch wirkungsvolles Market<strong>in</strong>g<br />
Sie leisten hervorragende Arbeit, liefern term<strong>in</strong>gerecht Ihre Ware oder Dienstleistung<br />
ab und werden wegen Ihrer hohen Qualität zu vernünftigen Preisen von<br />
Ihren Kunden sehr geschätzt. Doch wissen das alle, die es wissen sollten? Die<br />
Zeiten haben sich geändert und es reicht nicht mehr aus, e<strong>in</strong>fach nur e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>zeiler<br />
im Telefonbuch zu haben - der Wettbewerb hat sich dramatisch verschärft.<br />
Nur mit Kostene<strong>in</strong>sparungen kann man langfristig nicht überleben! Um dauerhaft<br />
erfolgreich zu se<strong>in</strong>, muss man nicht nur besser se<strong>in</strong> als die anderen - dieser Fakt<br />
muss auch allgeme<strong>in</strong> bekannt se<strong>in</strong>.<br />
Informieren Sie sich, wie Sie mit e<strong>in</strong>fachen Mitteln und überschaubarem Budget<br />
durch den gezielten E<strong>in</strong>satz von Market<strong>in</strong>g und Öffentlichkeitsarbeit<br />
• kurzfristig Ihren Ertrag verbessern,<br />
• langfristig Ihre Existenz sichern,<br />
• im Wettbewerb stärker werden,<br />
• neue Märkte und Produkte f<strong>in</strong>den und für sich erschließen.<br />
Auch <strong>in</strong> wirtschaftlich angespannten Zeiten gibt es immer wieder Handwerksbetriebe,<br />
die erfolgreicher s<strong>in</strong>d als andere - profitieren Sie von diesen Erfahrungen.<br />
Am Beispiel des Gew<strong>in</strong>ners des Market<strong>in</strong>gpreises des Deutschen Handwerks<br />
2005 zeigen wir Ihnen, wie mit Unterstützung von Market<strong>in</strong>g und PR die Bekanntheit<br />
und der Umsatz drastisch gesteigert werden konnten.<br />
Die Sem<strong>in</strong>arkosten betragen lediglich 20,- e zzg. MwSt. (Kostenbeitrag pro Person).<br />
Sie werden über die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. abgerechnet. Die <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
und die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. freuen sich, Ihnen diesen Informationsabend<br />
an folgendem Term<strong>in</strong> anbieten zu können:<br />
Mittwoch, 21. September 2005, 18.00 - 20.30 Uhr<br />
<strong>in</strong> Hachenburg, Forstschule, In der Burgbitz 3<br />
Bitte melden Sie sich bis zum 15. September 2005 schriftlich an. Das Anmeldeformular<br />
f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter www.handwerk-rww.de/aktuelles, wir senden<br />
es Ihnen auf Anfrage auch gerne zu. Für Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle<br />
(Andreas Brobeck 02602/100514) gerne zur Verfügung.<br />
Unbed<strong>in</strong>gt den<br />
eigenen Fall prüfen lassen!<br />
Es ist <strong>in</strong> jedem Fall empfehlenswert, e<strong>in</strong><br />
sozialversicherungsrechtliches Feststellungsverfahren<br />
durchzuführen. Dies kann<br />
<strong>in</strong> der Regel über die Krankenkasse erfolgen.<br />
Zu diesem Zweck gibt es umfassende<br />
Fragebögen. In vielen Fällen macht<br />
es durchaus S<strong>in</strong>n, die Befreiung von der<br />
Sozialversicherungspflicht zu erreichen.<br />
In diesem Fall muss sich der mitarbeitende<br />
Familienangehörige arbeitsrechtlich<br />
und von den Aufgaben her deutlich<br />
von e<strong>in</strong>em normalen Arbeitnehmer unterscheiden.<br />
Im Falle der verb<strong>in</strong>dlichen Feststellung<br />
der Sozialversicherungsfreiheit<br />
können die zuviel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge<br />
zurückgefordert werden.<br />
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet<br />
maximal vier Jahresbeiträge, bei den<br />
gesetzlichen Rentenversicherungsträgern<br />
können sogar bis zu 30 Jahresbeiträge<br />
zurückerstattet werden.<br />
Wir für Sie –<br />
Ihr Innungs-Shop<br />
Der Innungs-Shop – e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung<br />
exklusiv für die Innungsbetriebe<br />
der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong>.<br />
Praxiserprobte und gängige Produkte<br />
für das Handwerk werden<br />
hier zu besonders günstigen Konditionen<br />
angeboten. Die Preise liegen<br />
dabei deutlich unter dem<br />
marktgängigen Niveau, zusätzlich<br />
wird noch e<strong>in</strong> 5%-iger Innungs-<br />
Rabatt e<strong>in</strong>geräumt – dies als e<strong>in</strong><br />
besonderer Vorteil für Innungsmitglieder!<br />
Das Angebot beschäftigt sich diesmal<br />
mit dem Thema „Wetterschutz“<br />
und der Spiel- und „Arbeitskleidung“<br />
für den Nachwuchs im<br />
Handwerk „Hits for Kids“.<br />
Die Bestellungen können ganz<br />
bequem über Telefax getätigt werden.<br />
Die Lieferung erfolgt dann<br />
<strong>in</strong>nerhalb weniger Tage. Sollte e<strong>in</strong><br />
Produkt nicht passen, ist e<strong>in</strong>e<br />
Rücksendung <strong>in</strong>nerhalb der gesetzlichen<br />
Regelung selbstverständlich<br />
möglich. E<strong>in</strong>e Ausweitung des Sortiments<br />
auf weitere Themenbereiche<br />
ist geplant und wird <strong>in</strong> den<br />
nächsten Ausgaben des Shops<br />
umgesetzt.
Seite 20 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Mengenänderungen und Nachträge am Bau<br />
Diese Ausarbeitung beschreibt, wie<br />
der Bauherr die Leistungen des Handwerkers<br />
vergüten muss, die im Leistungsverzeichnis<br />
bzw. Auftrag nicht<br />
vere<strong>in</strong>bart waren.<br />
Immer wieder streiten sich die Bauherren<br />
mit ihren Handwerkern darüber,<br />
ob und wie Leistungen bezahlt<br />
werden, die der Handwerker zwar<br />
erbracht hat, die aber nicht im Auftrag<br />
enthalten s<strong>in</strong>d. In derartigen Fällen<br />
wenden die Bauherrn gerne e<strong>in</strong>, dass<br />
für zusätzliche Leistungen ke<strong>in</strong> Auftrag<br />
bestand. Die Handwerker h<strong>in</strong>gegen<br />
bestehen auf vollständige Entlohnung<br />
aller Arbeiten, die sie geleistet haben.<br />
Wie s<strong>in</strong>d solche Fälle<br />
zu entscheiden?<br />
Zunächst gilt der "Grundsatz der festen<br />
Preise": Nachdem der Handwerker<br />
den Vertrag unterschrieben hat, gelten<br />
se<strong>in</strong>e Preise - egal ob E<strong>in</strong>heitspreis-,<br />
Pauschalpreis- oder Stundenvertrag.<br />
Auch wenn sich die kalkulatorische<br />
Grundlage se<strong>in</strong>er Preisberechnungen<br />
beispielsweise aufgrund<br />
höherer Materialkosten geändert hat,<br />
darf er den Preis nicht mehr anpassen.<br />
Ändert der Bauherr aber den Vertrag,<br />
z.B. <strong>in</strong>dem er den E<strong>in</strong>bau anderen<br />
Heizkörpers anordnet oder se<strong>in</strong>en Auftrag<br />
wegen Unvollständigkeit ergänzt<br />
werden muss - wird der Grundsatz der<br />
festen Preise durchbrochen. Dem<br />
Handwerker stehen dann u. U. neue<br />
Preise zu. Falls dies zutrifft, darf er<br />
se<strong>in</strong>e Preise entweder an die veränderten<br />
kalkulatorischen Grundlagen<br />
anpassen und/oder e<strong>in</strong>fach die Stückzahl<br />
h<strong>in</strong>zuaddieren.<br />
Nachträge<br />
beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag<br />
Zunächst sollen die Rechte des Handwerkers<br />
beschrieben werden, wenn er<br />
bei e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>heitspreisvertrag zusätzliche<br />
Leistungen außerhalb des Auftrages<br />
erbr<strong>in</strong>gen muss. Die VOB/B<br />
nennt vier Alternativen, je nachdem<br />
aus welchem Grunde die Mengenänderung<br />
zustande kommt.<br />
Mehrmengen bis 10 %<br />
E<strong>in</strong>e Mengenänderung liegt beispielsweise<br />
vor, wenn im Auftrag das Verlegen<br />
von 100 Meter Rohr vere<strong>in</strong>bart<br />
wurde, der Handwerker tatsächlich<br />
aber 120 Meter verlegt hat. Hier regelt<br />
die VOB/B, dass der Handwerker bei<br />
Mengenschwankungen bis 10% das<br />
Kalkulationsrisiko trägt, also e<strong>in</strong>e<br />
Änderung des Preises nicht möglich<br />
ist.<br />
Mehrmengen über 10 %<br />
Wird aber diese 10-% Grenze überschritten,<br />
kann der Handwerker e<strong>in</strong>e<br />
Anpassung der Preise verlangen.<br />
Was aber, wenn der Bauherr auf e<strong>in</strong>e<br />
Anpassung besteht, weil er bei e<strong>in</strong>er<br />
erhöhten Menge von ger<strong>in</strong>geren<br />
Stückkosten profitieren möchte. Wie<br />
wird der neue Preis für die zusätzlichen<br />
20 Meter Rohr berechnet?<br />
Bis zu 110% der im Auftrag genannten<br />
Menge und somit für 110 m Rohr<br />
än-dert sich der Preis nicht. Für die<br />
restlichen 10 Meter darf e<strong>in</strong> neuer Preis<br />
gebildet werden. Der neue Preis entsteht,<br />
<strong>in</strong>dem man die Selbstkosten an<br />
die neue Menge anpasst.<br />
Zu den Selbstkosten gehören alle konstanten<br />
Kosten, beispielsweise die<br />
Baustellene<strong>in</strong>richtung oder die<br />
Gehaltskosten für die Bauleitung, falls<br />
die Bauzeit gleich geblieben ist. Die<br />
leistungsmengenabhängigen Kosten,<br />
wie allgeme<strong>in</strong>e Geschäftskosten, Wagnis,<br />
Gew<strong>in</strong>n, Lohn- und Stoffkosten<br />
bleiben bestehen, weil die Gew<strong>in</strong>nerwartung<br />
des Handwerkers pro E<strong>in</strong>heit<br />
auch bei e<strong>in</strong>er gestiegenen Menge voll<br />
erhalten bleiben soll.<br />
M<strong>in</strong>dermengen<br />
Bei M<strong>in</strong>dermengen verhält es sich<br />
umgekehrt. Hier hat der Handwerker<br />
e<strong>in</strong> Interesse, den Preis an die ger<strong>in</strong>gere<br />
Menge anzupassen. Neu berech-<br />
net werden wie zuvor nur die konstanten<br />
Kosten wie Baustellene<strong>in</strong>richtung,<br />
Baustellengeme<strong>in</strong>kosten oder<br />
Gehälter. Die Anpassung des Preises<br />
wegen veränderter Mengen muss e<strong>in</strong>e<br />
der Vertragsparteien ausdrücklich verlangen,<br />
am besten schriftlich.<br />
Vorsicht: Der Bauherr kann die<br />
Regel zur Preisanpassung im Kle<strong>in</strong>gedruckten<br />
ausschließen. Aber<br />
damit zerstört er entsprechend<br />
der gängigen Rechtsprechung<br />
das Gleichgewicht der VOB/B und<br />
macht diese im Ganzen ungültig.<br />
Dann ist es an der Zeit e<strong>in</strong>en Anwalt<br />
zu konsultieren.<br />
Vertragsänderung<br />
Von der e<strong>in</strong>fachen Mengenüberschreitung,<br />
bzw. Mengenunterschreitung<br />
wegen falscher Schätzung im LV<br />
unterscheidet die VOB/B den Fall, dass<br />
der Bauherr ausdrücklich e<strong>in</strong>e veränderte<br />
Menge anordnet. Das wäre beispielsweise<br />
der Fall, falls der Bauherr<br />
während der Arbeiten den E<strong>in</strong>bau<br />
e<strong>in</strong>es zusätzlichen Heizkörpers verfügt.<br />
E<strong>in</strong>e solche Anordnung braucht<br />
weder schriftlich noch mit "Befehl" auf<br />
der Baustelle erteilt werden. Es reicht<br />
schon aus, wenn der Handwerker e<strong>in</strong>e<br />
andere Bauart vorschlägt und der Bauherr<br />
mit „e<strong>in</strong>fachem Kopfnicken" se<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>verständnis erklärt. Auf die später<br />
möglicherweise notwendige Beweisführung<br />
seitens des Handwerkers für<br />
diesen „Zusatzauftrag” sei allerd<strong>in</strong>gs<br />
h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Jede Anordnung des Bauherrn, die<br />
sich auf die Kosten der ursprünglich<br />
vere<strong>in</strong>barten Leistung auswirkt, stellt<br />
e<strong>in</strong>e Vertragsänderung dar. Auf verlangen<br />
e<strong>in</strong>er Vertragspartei bildet der<br />
Handwerker dann e<strong>in</strong>en neuen Preis.<br />
Berechnet wird der neue Preis wie<br />
zuvor beschrieben. Wünscht der Bauherr<br />
darüber Leistungen, die nicht im<br />
Auftrag enthalten s<strong>in</strong>d, ist von den<br />
Preisermittlungsgrundlagen ähnlicher<br />
Positionen auszugehen. Fehlen selbst<br />
ähnliche Positionen, zieht man die allgeme<strong>in</strong>en<br />
Preisermittlungsgrundlagen<br />
für den Hauptvertrag heran. Die<br />
Gew<strong>in</strong>nerwartung des Handwerkers<br />
muss dabei aber vollständig erhalten<br />
bleiben.<br />
Beispiel: Statt hochwertiger Armaturen<br />
kommt lediglich Standard zur Ausführung.<br />
Hier ist der ger<strong>in</strong>gere Materialpreis<br />
abzuziehen, aber die Gew<strong>in</strong>nerwartung<br />
aus den teuren Armaturen<br />
bleibt dem Handwerker erhalten. Der
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 21<br />
neue Preis sollte ebenfalls aus Gründen<br />
e<strong>in</strong>er möglichen späteren Beweisführung<br />
vor der Ausführung schriftlich<br />
vere<strong>in</strong>bart werden. Verweigert der Bauherr<br />
die Zustimmung zu dem ordentlich<br />
belegten neuen Preis, kann der<br />
Handwerker die Ausführung der<br />
zusätzlichen Arbeiten verweigern. E<strong>in</strong><br />
daraus fließendes Kündigungsrecht<br />
steht dem Bauherrn nicht zu.<br />
Zusatzleistungen<br />
E<strong>in</strong>e Zusatzleistung unterscheidet sich<br />
von der Vertragsänderung, <strong>in</strong>dem der<br />
Bauherr nicht e<strong>in</strong>e andere Leistung<br />
verlangt, sondern e<strong>in</strong>e im Vertrag nicht<br />
vorgesehene. Das heißt, zur unverändert<br />
bleibenden Vertragsleistung<br />
kommt e<strong>in</strong>e zusätzliche h<strong>in</strong>zu. Beispiel:<br />
Nachdem der Handwerker z.B. das<br />
Bad wie im Vertrag vorgesehen bis zu<br />
e<strong>in</strong>er Höhe von 1,50 Meter gefliest hat,<br />
ordnet der Bauherr e<strong>in</strong>e Höhe von 2<br />
Metern an. Die zusätzliche Leistung<br />
muss immer im Zusammenhang mit<br />
der ursprünglichen stehen, sonst handelt<br />
es sich um e<strong>in</strong>en neuen Auftrag,<br />
bei dem ganz neue Preise gelten. Falls<br />
der Handwerker für die zusätzliche<br />
Leistung mehr Geld will, muss er<br />
dies unbed<strong>in</strong>gt vor Ausführung<br />
ankündigen. E<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>fache Ankündigung<br />
reicht aus, die neue Vergütung<br />
muss nicht genau beziffert werden.<br />
Auch hier sei aus Gründen der späteren<br />
Beweisführung angeraten, dieses<br />
Ankündigungsschreiben beweiskräftig<br />
zuzustellen (per Bote oder E<strong>in</strong>schreiben<br />
+ Rücksche<strong>in</strong> oder quittierte<br />
Übergabe). Für die Preisberechnung<br />
ist auf den alten Vertragspreis bzw. die<br />
Angebotskalkulation zurückzugreifen.<br />
Deren Kalkulationselemente werden<br />
unverändert übernommen.<br />
Arbeitsausführung ohne Auftrag<br />
Leistungen ohne Auftrag liegen vor,<br />
wenn die Anordnung des Bauherrn zu<br />
anderen oder zusätzlichen Leistungen<br />
nicht erfolgte oder - was leider häufig<br />
vorkommt - nicht nachweisbar ist.<br />
Unter Umständen steht dem Handwerker<br />
aber auch hier e<strong>in</strong>e Vergütung<br />
zu. Beispiel: Um die schweren Leitungsrohre<br />
besser abzustützen und zu<br />
befestigen, br<strong>in</strong>gt der Monteur zusätzliche<br />
Wandverankerungen an, die im<br />
Auftrag nicht aufgeführt, aber nach den<br />
„anerkannten Regeln der Technik” notwendig<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Hier hat der Handwerker e<strong>in</strong>en<br />
Anspruch auf zusätzliche Vergütung,<br />
weil die zusätzlichen Verankerungen<br />
im mutmaßlichen Interesse des Bauherrn<br />
standen. Ke<strong>in</strong> Vergütungsanspruch<br />
besteht aber, wenn der Mon-<br />
teur ohne vorherige Absprache mit<br />
dem Bauherrn die Wandschlitze mit<br />
Mörtel schließt, obwohl diese Arbeit<br />
im Auftrag nicht vorgesehen war. Der<br />
Bauherr wollte diese Arbeit von e<strong>in</strong>em<br />
anderen Unternehmen ausführen lassen,<br />
sodass e<strong>in</strong> mutmaßliches Interesse<br />
zu verne<strong>in</strong>en ist. Der Vergütungsanspruch<br />
des Handwerkers ohne<br />
Auftrag richtet sich nach den bisherigen<br />
Preisermittlungsgrundsätzen.<br />
Nachtrag beim Pauschalvertrag<br />
Der Pauschalvertrag unterscheidet sich<br />
vom E<strong>in</strong>heitspreisvertrag dadurch,<br />
dass für die Leistungen im Voraus e<strong>in</strong><br />
bestimmter Geldbetrag als feste Vergütung<br />
vere<strong>in</strong>bart wird. Das heißt, hier<br />
übernimmt der Handwerker - und nicht<br />
wie beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag der Bauherr<br />
- das Massenrisiko. Weicht die<br />
tatsächlich verbrauchte Menge vom<br />
Auftrag ab, darf weder der Handwerker<br />
noch der Bauherr die Preise anpassen.<br />
Daran s<strong>in</strong>d die Vertragsparteien<br />
bis zur so genannten Zumutbarkeitsgrenze<br />
gebunden, welche bei ca. 20%<br />
der gesamten Auftragssumme liegt.<br />
Falls der Bauherr aber den Vertrag<br />
ändert oder zusätzliche Leistungen<br />
anordnet, darf der Handwerker so wie<br />
beim E<strong>in</strong>heitspreisvertrag e<strong>in</strong>en neuen<br />
Preis berechnen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass der Begriff<br />
„pauschal“ im richtigen Zusammenhang<br />
gebraucht wird. Denn häufig<br />
gebrauchen die Vertragsparteien <strong>in</strong><br />
Bauverträgen das Wort "pauschal",<br />
ohne dass e<strong>in</strong> Pauschalvertrag im<br />
rechtlichen S<strong>in</strong>ne vorliegt.<br />
Der Nachtrag beim Stundenlohn<br />
Beim Stundenlohn erfolgt die Abrechnung<br />
der Bauleistung auf der Grundlage<br />
von Stundenpreisen. Die Vergütung<br />
bemisst sich im Gegensatz zu<br />
dem E<strong>in</strong>heitspreisvertrag nicht nach<br />
dem Ergebnis der Bauarbeiten, sondern<br />
nach dem Aufwand der verbrauchten<br />
Zeit. Stundenlohnpreise<br />
s<strong>in</strong>d Festpreise. Beim Stundenlohnvertrag<br />
lassen die Vertragsparteien <strong>in</strong><br />
der Regel von vornhere<strong>in</strong> offen, wie<br />
viel Stunden der Handwerker für die<br />
Ausführung benötigt. E<strong>in</strong>e Mengenanpassung<br />
wird bei Stundenlohnverträgen<br />
also nie erforderlich se<strong>in</strong>.<br />
Nur ausnahmsweise bei so genannten<br />
"angehängten Stundenlohnarbeiten"<br />
kann sich e<strong>in</strong>e Änderung der Preise<br />
ergeben, weil dort der Stundensatz <strong>in</strong><br />
Form e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>heitspreismenge vorgegeben<br />
wird. Beispiel: Die Vertragspartner<br />
haben Betonbohrarbeiten stundenweise<br />
vere<strong>in</strong>bart. Aufgrund verzögerter<br />
Vorarbeiten wünscht der Bau-<br />
herr die verlorene Zeit durch Überstunden<br />
wettzumachen. Dies be<strong>in</strong>haltet<br />
e<strong>in</strong>e Vertragsänderung und damit<br />
Anpassung des Preises. Besonders<br />
sei bei der Ausführung von Stundenlohnarbeiten<br />
darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />
e<strong>in</strong> „besonderer Auftrag” zur Ausführung<br />
von Stundenlohnarbeiten vorliegen<br />
muss. Die Unterschrift unter<br />
e<strong>in</strong>en Stundenlohnzettel alle<strong>in</strong> genügt<br />
als Abrechnungsgrundlage nicht.<br />
Ergebnis: Die Betriebe sollten ke<strong>in</strong><br />
Geld verschenken, wenn es zu veränderten<br />
Mengen gegenüber dem<br />
Auftrag kommt und vom Bauherrn<br />
neue Preise verlangen. Ordnet der<br />
Bauherr zusätzliche Leistungen an,<br />
darf der Handwerker die Ankündigung<br />
höherer Preise vor der Ausführung<br />
nicht vergessen.<br />
Ausschluss wegen Mischkalkulation<br />
Sieht das Leistungsverzeichnis <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Anlage „Kalkulationstabellen“ die Position<br />
„Erhaltungs- und Unterhaltungskosten<br />
pro Jahr“ vor, und rechnet e<strong>in</strong><br />
Bieter die hierzu tatsächlich kalkulierten<br />
Kosten <strong>in</strong> die Position „sonstige<br />
laufleistungsunabhängige Kosten“ e<strong>in</strong>,<br />
so liegt e<strong>in</strong>e Mischkalkulation vor, die<br />
zw<strong>in</strong>gend zum Ausschluss führt. VK<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, Beschluss vom<br />
24.05.2005 - VK 14/05
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 23<br />
Eröffnung des Westerwälder<br />
Wirtschafts- und<br />
Zukunftszentrums <strong>in</strong> Dierdorf<br />
„Gründer beflügeln die Wirtschaft“,<br />
sagte der rhe<strong>in</strong>land-pfälzische<br />
Wirtschaftsm<strong>in</strong>ister Hans-Artur<br />
Bauckhage bei der Eröffnung des<br />
Westerwälder Wirtschafts- und<br />
Zukunftszentrums <strong>in</strong> Dierdorf.<br />
Gründer<strong>in</strong>nen und Gründern sowie<br />
jungen Unternehmen stehe jetzt<br />
e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung zur Verfügung, die<br />
den Start <strong>in</strong> die Zukunft erleichtern<br />
könne.<br />
Das Zentrum bietet praktische Hilfen,<br />
zum Beispiel günstigen Raum<br />
für das neue Unternehmen und die<br />
Möglichkeit, Sekretariatsfunktionen<br />
zu nutzen. Angesichts enger<br />
F<strong>in</strong>anzpläne bei den Gründungen<br />
sei das e<strong>in</strong>e wichtige Unterstützung,<br />
die den Start <strong>in</strong> die Selbstständigkeit<br />
erleichtere, me<strong>in</strong>t der<br />
Wirtschaftsm<strong>in</strong>ister. Es öffne ferner<br />
e<strong>in</strong> Netzwerk zu erfahrenen<br />
Unternehmen und Beratern wie der<br />
Wirtschaftsförderung der Region,<br />
zu den Industrie- und Handelskammern,<br />
Handwerkskammern<br />
und zur Investitions- und Strukturbank<br />
Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz (ISB),<br />
sagte Bauckhage.<br />
Morgen Meister!<br />
www.morgen-meister.de<br />
Sem<strong>in</strong>ar Erb- und Steuerrecht<br />
Der gelungene Generationswechsel im<br />
Handwerksbetrieb. Strategien zur Vermeidung<br />
von rechtlichen und steuerlichen Fehlern<br />
In den nächsten Jahren steht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl von Betrieben e<strong>in</strong> Führungswechsel<br />
an. Neben der Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Nachfolger hat der Unternehmer<br />
komplexe gesellschafts-, steuer- und erbrechtliche Fragen zu berücksichtigen.<br />
Kann die Nachfolge frühzeitig und e<strong>in</strong>deutig geregelt werden, so liegt<br />
gerade im Generationenwechsel häufig e<strong>in</strong>e unternehmerische Chance.<br />
Die Veranstaltung soll e<strong>in</strong>en Überblick über die grundsätzlichen Zusammenhänge<br />
im Zivil- und Erbrecht sowie im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht<br />
geben, typische Fallstricke beschreiben, die es zu vermeiden gilt und schließlich<br />
Gestaltungsvorschläge unterbreiten sowie Instrumente vorstellen, mit denen<br />
der verantwortungsvolle Unternehmer se<strong>in</strong>e Nachfolge selbst regeln und <strong>in</strong> die<br />
eigenen Hände nehmen kann.<br />
Mit Notar Jürgen Schmidt von der Notarsozietät Schmidt und Dr. Kögler <strong>in</strong> Neuwied<br />
sowie Dipl.-Kfm. Andreas Becker, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater<br />
aus Horhausen konnten wir für diese Veranstaltung zwei Fachleute gew<strong>in</strong>nen.<br />
Das besondere Extra: Die Referenten bieten an, auf konkrete Fragen, die sie<br />
bereits zusammen mit Ihrer Anmeldung stellen können, e<strong>in</strong>zugehen.<br />
Themenschwerpunkte: Rechtliche Grundlagen beim Übergang von Unternehmen<br />
auf den Nachfolger, Darstellung von typischen Fällen und Fallstricken,<br />
Gestaltungsvorschläge für den gelungenen Generationswechsel und anschließende<br />
Diskussion.<br />
Wir bieten Ihnen dieses Sem<strong>in</strong>ar an folgendem Term<strong>in</strong> an:<br />
Samstag, 8. Oktober 2005, 9:00 bis ca. 15:00 Uhr<br />
im Heimathaus Neuwied<br />
Die Sem<strong>in</strong>arkosten betragen 75 EUR zzgl. MwSt. je Teilnehmer und werden<br />
über die Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> e.G. abgerechnet. Sie be<strong>in</strong>halten umfangreiche<br />
Tagungsunterlagen sowie Tagungsgetränke.<br />
Bitte melden Sie sich bis zum 26. September 2005 telefonisch an. Das Anmeldeformular<br />
f<strong>in</strong>den Sie im Internet unter www.handwerk-rww.de/aktuelles, wir<br />
senden es Ihnen auf Anfrage auch zu. Für Ihre Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle<br />
(Frau Hell<strong>in</strong>ghausen 02741/93410) gerne zur Verfügung.
Aufhebungsvertrag<br />
Zwischen<br />
______________________________________________________________________________________________________ (Arbeitgeber)<br />
und<br />
______________________________________________________________________________________________________ (Arbeitnehmer)<br />
wird hiermit vere<strong>in</strong>bart, dass das bestehende Arbeitsverhältnis unter E<strong>in</strong>haltung der für e<strong>in</strong>e ordentliche Kündigung geltenden<br />
Kündigungsfrist am______________ im gegenseitigen E<strong>in</strong>vernehmen beendet wird. Der Abschluss dieses Vertrages<br />
ist zur Vermeidung e<strong>in</strong>er sonst vom Arbeitgeber aus betriebsbed<strong>in</strong>gten Gründen auszusprechenden Kündigung<br />
erforderlich. Das Arbeitsverhältnis wird bis zum vorgesehenen Beendigungszeitpunkt unter Erhaltung aller vertraglichen<br />
Ansprüche abgerechnet.<br />
Ergänzungen falls erforderlich:<br />
Der noch bestehende Resturlaub von____________Arbeitstagen wird <strong>in</strong> der Zeit vom____________ bis<br />
____________gewährt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten.<br />
Alternativ:<br />
Der noch bestehende Resturlaub von ____________ Arbeitstagen kann aus betrieblichen Gründen nicht <strong>in</strong> Freizeit<br />
gewährt werden. Er wird ausgezahlt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten.<br />
Alternativ:<br />
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> wird ab sofort unter Anrechnung des Resturlaubs von ____________ Arbeitstagen<br />
von se<strong>in</strong>er Verpflichtung zur Arbeit freigestellt. Damit s<strong>in</strong>d alle Urlaubsansprüche abgegolten. Der Arbeitnehmer/Die<br />
Arbeitnehmer<strong>in</strong> ist während der Dauer der Freistellung verpflichtet, dem Arbeitgeber unverzüglich die<br />
Aufnahme e<strong>in</strong>er anderweitigen Beschäftigung anzuzeigen. Sofern dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmer<strong>in</strong> aus dieser<br />
Tätigkeit e<strong>in</strong>e Vergütung zufließt, wird diese auf den Vergütungsanspruch <strong>in</strong> voller Höhe angerechnet.<br />
Alternativ:<br />
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> wird unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em/ihrem<br />
Besitz bef<strong>in</strong>dlichen firmeneigenen Unterlagen und Gegenstände zurückgeben. Die Rückgabe des<br />
überlassenen Firmenwagens erfolgt spätestens am ____________. E<strong>in</strong> Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem<br />
Grund, besteht nicht.<br />
Alternativ:<br />
Zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmer<strong>in</strong> <strong>in</strong> entsprechender<br />
Anwendung der §§ 9, 10 Kündigungsschutzgesetz sowie § 3 Ziff. 9 EStG e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Höhe von<br />
____________ Euro brutto für netto. Die Abf<strong>in</strong>dung wird mit der letzten Lohn/Gehaltszahlung fällig. Der Arbeitnehmer/Die<br />
Arbeitnehmer<strong>in</strong> bestätigt, dass er/sie darüber <strong>in</strong>formiert wurde, dass über die steuerliche Behandlung<br />
der Abf<strong>in</strong>dung und die Anerkennung e<strong>in</strong>es Freibetrags alle<strong>in</strong> das F<strong>in</strong>anzamt unter Berücksichtigung der persönlichen<br />
Verhältnisse des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmer<strong>in</strong> entscheidet.<br />
Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmer<strong>in</strong> bestätigt ausdrücklich, dass der Arbeitgeber ihn/sie <strong>in</strong> ausreichender und verständlicher<br />
Form darüber h<strong>in</strong>gewiesen hat, dass verb<strong>in</strong>dliche Auskünfte über steuer- und sozialversicherungsrechtliche<br />
Konsequenzen dieses Aufhebungsvertrages nur das für ihn/sie zuständige F<strong>in</strong>anzamt, die Agentur für Arbeit und se<strong>in</strong>e<br />
Krankenversicherung erteilen können. Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmer<strong>in</strong> haben weiter zur Kenntnis genommen, dass<br />
es zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld erforderlich ist, sich unverzüglich nach Abschluss<br />
dieses Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterh<strong>in</strong> besteht die Verpflichtung,<br />
aktiv nach e<strong>in</strong>er Beschäftigung zu suchen.<br />
Die Parteien s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass nach vertragsgemäßer Erfüllung und Abrechnung, sämtliche gegenseitigen<br />
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass se<strong>in</strong>er Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, erledigt<br />
s<strong>in</strong>d. Sollte e<strong>in</strong>er der Bestimmungen dieses Aufhebungsvertrages unwirksam se<strong>in</strong>, wird die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bestätigt wird vom Arbeitnehmer/Arbeitnehmer<strong>in</strong>, dass er/sie diesen Vertrag nach<br />
reiflicher Überlegung, freiwillig und ohne jeden Zwang unterzeichnet hat.<br />
Ort, Datum _________________________________________<br />
____________________________________________________ ____________________________________________________<br />
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Seite 26 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Fortsetzung von Seite 6<br />
Um auch die gewünschte Anzahl von<br />
Gästen begrüßen zu können, muss<br />
das Firmenjubiläum entsprechend<br />
bekannt gegeben werden, so zum Beispiel:<br />
– Wichtige Personen und Pressevertreter<br />
werden persönlich mit<br />
Anschreiben und Antwortkarte e<strong>in</strong>geladen,<br />
– Anzeigen - Beilagen - Presse<strong>in</strong>formationen<br />
- Plakate - Postwurfsendungen<br />
- Transparente auch an Firmenfahrzeugen.<br />
Programm<br />
Das Programm des Tages ist <strong>in</strong> allen<br />
E<strong>in</strong>zelheiten zu planen. Zu denken ist<br />
dabei auch an: Hauptprogramm; Rah-<br />
Auch Firmen haben „Geburtstag“.<br />
Nehmen Sie daher das Firmen-<br />
Jubiläum zum willkommenen Anlass,<br />
um Ihr Unternehmen <strong>in</strong> das Licht der<br />
Öffentlichkeit zu rücken. Seit 2004 ist<br />
e<strong>in</strong> neues Wettbewerbsrecht <strong>in</strong> Kraft.<br />
Das UWG, das Gesetz gegen den<br />
unlauteren Wettbewerb, wurde reformiert<br />
und liberaler gestaltet. Insgesamt<br />
wird das Wettbewerbsrecht freier und<br />
es können mehr Aktionen unternommen<br />
werden. Die strengen Vorschriften<br />
s<strong>in</strong>d nunmehr weggefallen. Dennoch<br />
s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>en Regeln des<br />
Wettbewerbsrechts unverändert zu<br />
beachten.<br />
Sie haben e<strong>in</strong> Jubiläum?<br />
Sie möchten feiern?<br />
Es besteht bei e<strong>in</strong>em Jubiläum die Verpflichtung<br />
<strong>in</strong> Werbeaussagen das<br />
Unternehmensalter richtig anzugeben.<br />
Die bisherigen 25er-Staffelungen s<strong>in</strong>d<br />
entfallen.<br />
Was ist neu?<br />
Möglich ist es jetzt schon e<strong>in</strong> oder<br />
zwei Jahre nach Geschäftseröffnung<br />
Jubiläumsverkäufe anzubieten. So<br />
ist dies z.B. zulässig: „Wir feiern<br />
unseren 2. Geburtstag“; „Wir s<strong>in</strong>d<br />
seit 3 Jahren <strong>in</strong> Musterstadt“. Dabei<br />
dürfen auch die Filialen das Jubiläum<br />
mitfeiern. Sollte die Filiale jedoch<br />
wesentlich jünger oder älter se<strong>in</strong> als<br />
der Hauptbetrieb, ist e<strong>in</strong> aufklärender<br />
H<strong>in</strong>weis <strong>in</strong> der Werbung erforderlich.<br />
Dies könnte z.B. so aussehen:<br />
„Unsere Filiale <strong>in</strong> Entenhausen<br />
wird volljährig – feiern Sie mit uns<br />
den 18. Geburtstag. 25 Prozent auf<br />
alles.“ oder „Wir werden 5 – großes<br />
Jubiläumsfest.“<br />
menprogramm; zeitlichen Rahmen;<br />
Führungen; Pressegespräch; Referate;<br />
Vorträge; Sonderschauen; Aktionen;<br />
Preisausschreiben, Wettbewerb;<br />
Service- und Auskunftspersonal; Film-<br />
, Dia-, Videovorführungen; Informationsmaterial;<br />
Parkplätze, Zubr<strong>in</strong>gerdienst;<br />
Sauberkeit (Re<strong>in</strong>igungsdienst);<br />
K<strong>in</strong>derbetreuung; Bewirtung, Sitzgelegenheiten;<br />
Musik, Unterhaltung;<br />
Gastgeschenke.<br />
Sicherheit der Gäste<br />
Denken Sie auch an die Sicherheit der<br />
Gäste:<br />
– Haftpflichtversicherung prüfen; Rotes<br />
Kreuz für Notfälle verständigen;<br />
– Feuerwehr und Polizei verständigen<br />
– Sicherheitsbereich kennzeichnen<br />
Jubiläumsverkäufe<br />
Mit dem neuen Gesetz entfallen auch<br />
die E<strong>in</strong>schränkungen für Jubiläumsverkäufe.<br />
Dabei galten die strengen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen, dass dies nur im selben<br />
Geschäftszweig und lediglich für die<br />
Dauer von maximal 12 Werktagen<br />
zulässig war. Auch konnten Jubiläen<br />
e<strong>in</strong>zelner Filialen nicht als Jubiläumsverkauf<br />
gefeiert werden.<br />
Diese Strenge wurde aufgehoben.<br />
Dennoch: Im Rahmen e<strong>in</strong>es Jubiläumsverkaufes<br />
müssen den Verbrauchern<br />
besondere Preisvorteile angeboten<br />
werden. Sie können daher <strong>in</strong><br />
unbegrenztem Umfang Preisnachlässe<br />
oder Rabatte gewähren. So zum<br />
Beispiel: „Anlässlich unseres<br />
Jubiläums – 10 Jahre Fa. XY – alle<br />
Waren 15 % reduziert“. Zeitliche<br />
Beschränkung s<strong>in</strong>d entfallen. Dennoch<br />
besteht e<strong>in</strong>e gewisse Zeitgrenze: So<br />
wurde e<strong>in</strong>em Unternehmen untersagt,<br />
weiterh<strong>in</strong> mit Jubiläumsnachlässen zu<br />
werben, da seit der erstmaligen<br />
Gewährung des Jubiläumsrabattes<br />
mehr als 5 Monate vergangen waren.<br />
Diese Preiswerbung wurde als irreführend<br />
beanstandet, weil der herabgesetzte<br />
Preis, wenn er über mehrere<br />
Monate h<strong>in</strong>weg gewährt wird, zum<br />
Normalpreis wird.<br />
Wie wollen sie das<br />
Jubiläum gestalten?<br />
Firmen-Geburtstage können Sie mehr<br />
oder weniger aufwendig feiern. E<strong>in</strong>ige<br />
Möglichkeiten:<br />
– E<strong>in</strong> Tag der offenen Tür, zu dem Sie<br />
öffentlich e<strong>in</strong>laden.<br />
– E<strong>in</strong>e Festveranstaltung nur für geladene<br />
Gäste.<br />
- Die Bereiche des Unternehmens, die<br />
die Besucher auf ke<strong>in</strong>en Fall betreten<br />
dürfen (fehlende Sicherheit durch<br />
mangelnde Überschaubarkeit etc.),<br />
durch geeignete Absperr- und Kontrollmaßnahmen<br />
sichern.<br />
Das Firmenjubiläum ist erst dann beendet,<br />
wenn der letzte Besucher das<br />
Betriebsgelände verlassen hat. Es heißt<br />
also für die Mannschaft: Diszipl<strong>in</strong> bis<br />
zur letzten M<strong>in</strong>ute, denn e<strong>in</strong>e Panne<br />
zum Schluss kann den ganzen Erfolg<br />
zunichte machen. Der Erfolg sollte mit<br />
allen beteiligten Mitarbeitern gefeiert<br />
werden. Der Betriebs<strong>in</strong>haber kann sich<br />
eventuell durch e<strong>in</strong> Geschenk erkenntlich<br />
zeigen. Und schließlich sollte auch<br />
e<strong>in</strong>e „Manöverkritik“ - was ist gut<br />
gelungen, was weniger gut - nicht fehlen.<br />
Werben mit dem Firmen-Jubiläum<br />
– E<strong>in</strong>e besondere Aktion zum Jubiläum,<br />
z. B. e<strong>in</strong> Preisausschreiben,<br />
e<strong>in</strong>e Verlosung, e<strong>in</strong>e Ausstellung,<br />
spezielle Vorführungen oder e<strong>in</strong>e<br />
andere Veranstaltung, die zu Ihrem<br />
Unternehmen passt.<br />
– E<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation der genannten<br />
Möglichkeiten<br />
Welche Möglichkeit Sie wählen, hängt<br />
auch von der Art Ihres Unternehmens<br />
und von der Kundenstruktur ab. Denn<br />
daraus ergibt sich das Zielpublikum,<br />
das Sie mit Ihrer Aktion erreichen<br />
möchten: Produzieren Sie z. B. Spezialteile,<br />
die nur für e<strong>in</strong>en kle<strong>in</strong>en Kundenkreis<br />
<strong>in</strong>teressant s<strong>in</strong>d, so sollten<br />
Sie diesen persönlich ansprechen.<br />
Dies gilt sowohl für bestehende Kunden<br />
als auch für Noch-Nicht-Kunden,<br />
die bei dieser Gelegenheit Ihr Unternehmen<br />
besser kennen lernen können.<br />
Als E<strong>in</strong>zelhändler mit e<strong>in</strong>em breiten<br />
Zielpublikum verspricht Ihnen dagegen<br />
e<strong>in</strong>e öffentliche Veranstaltung, zu<br />
der jedermann Zutritt hat, mehr Erfolg.<br />
Vergessen Sie die Presse nicht!<br />
Gute Presseberichte fördern das<br />
Image Ihres Unternehmens <strong>in</strong> der<br />
Öffentlichkeit. Nutzen Sie daher Ihr Firmen-Jubiläum<br />
für e<strong>in</strong>e Presse-Veröffentlichung<br />
<strong>in</strong> der Lokal- oder Fachpresse<br />
- möglichst mit Foto. Erstellen<br />
Sie dazu stichwortartig e<strong>in</strong>e Unternehmenschronik.<br />
Damit Innung und <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
Sie zu besonderen<br />
Jubiläen würdigen können, teilen Sie<br />
uns doch bitte Ihre Daten mit dem<br />
Formular auf der folgenden Seite mit
In unserem Betrieb stehen im Jahr 2006 folgende Jubiläen an:<br />
1. Betriebsjubiläum:<br />
(Ehrungen erfolgen jeweils <strong>in</strong> Abständen von 25 Jahren nach der Betriebsgründung)<br />
Betriebsname: ________________________________________________________________________________________________________<br />
PLZ + Ort: ________________________________________ Straße: ______________________________________________________<br />
Datum der Handwerksrollene<strong>in</strong>tragung: ____________________________<br />
Falls abweichend: anderes Gründungsdatum: ____________________________<br />
nachgewiesen durch: ____________________________<br />
Wir planen die Durchführung e<strong>in</strong>er Feier ● ja ● ne<strong>in</strong><br />
Wenn Sie e<strong>in</strong>e Feier durchführen, werden die Urkunden im Regelfall persönlich überreicht. Richten Sie ke<strong>in</strong>e Feier aus, erhalten<br />
Sie die Urkunden per Post.<br />
2. Arbeitnehmerjubiläum:<br />
(Urkunden werden bei 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit ausgestellt)<br />
Name: ___________________________________________ Vorname: ____________________________________________________<br />
Geb.-Datum.: ______________________ PLZ + Wohnort: ___________________________________________________________________<br />
E<strong>in</strong>trittsdatum: ____________________________________ derzeitige Berufsbezeichnung: ___________________________________<br />
3. Goldener Meisterbrief:<br />
(aus Anlass des 50-jährigen Meisterjubiläums)<br />
Ehrungen 2006<br />
Senden Sie uns das Formular bitte im Fensterbriefumschlag mit der Post<br />
oder per Fax an 02602/100527 zurück. Bitte nur mit Schreibmasch<strong>in</strong>e oder Druckschrift ausfüllen!<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
Postfach 1364<br />
56403 Montabaur<br />
Absender / Stempel:<br />
Auskunft erteilt: ______________________________<br />
Name: _________________________________ Vorname: __________________________________ Geb.-Datum:____________________<br />
PLZ + Ort: ________________________________________ Straße: _________________________________________________________<br />
Meisterprüfung abgelegt am: ______________________ im ________________________________________________-Handwerk<br />
bei der Handwerkskammer: _______________________________________________________________________________________<br />
____________________________________________ ____________________________________________<br />
Ort/Datum Unterschrift
Seite 28 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Sozialversicherungsänderungen<br />
2006<br />
In der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen<br />
stehen ab dem kommenden<br />
Jahr zwei besonders wichtige<br />
Änderungen an:<br />
1.) Zum e<strong>in</strong>en dürfen ab Januar Meldungen<br />
und Beitragsnachweise für die<br />
Sozialversicherung nur noch elektronisch<br />
übermittelt werden. Die derzeit<br />
noch häufig verwendeten Meldungen<br />
und Beitragsnachweise <strong>in</strong> Papierform<br />
s<strong>in</strong>d nicht mehr zulässig. Unter<br />
www.aok-bus<strong>in</strong>ess.de/rp s<strong>in</strong>d wichtige<br />
Informationen zu diesem Thema<br />
e<strong>in</strong>gestellt.<br />
2.) E<strong>in</strong>e weitere wichtige Änderung ist<br />
die frühere Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Die gesetzliche<br />
Neuregelung sieht vor, dass ab dem<br />
kommenden Jahr die Beiträge jeweils<br />
am Ende des Monats gezahlt werden.<br />
Für kle<strong>in</strong>ere und mittlere Unternehmen<br />
ist e<strong>in</strong>e Übergangsregelung möglich.<br />
Neben der <strong>in</strong>dividuellen Beratung wird<br />
die AOK an vielen Orten der Region<br />
rechtzeitig zum Jahreswechsel Informationsveranstaltungen<br />
zu diesen<br />
wichtigen Themen durchführen.
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 31<br />
Verbrauchen Sie zuviel Heizenergie?<br />
Nutzen Sie die kostenlose Internetberatung<br />
Die Heizkosten machen mit rund 40 Prozent den Löwenanteil bei den Wohnnebenkosten<br />
aus. Bei steigenden Energiepreisen lohnt es sich besonders, sich mit<br />
diesem Thema zu beschäftigen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden ist<br />
von Gebäude zu Gebäude sehr unterschiedlich. Je nach Alter, Heiztechnik und<br />
Verbraucherverhalten schwankt der Energieverbrauch von E<strong>in</strong>familienhäusern <strong>in</strong><br />
Deutschland zwischen 40 und 400 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.<br />
Ob man zuviel Heizenergie verbraucht, kann jetzt jeder e<strong>in</strong>fach selber testen. Unter<br />
der Internetadresse „www.zuvielheizkosten.de“ erhält man e<strong>in</strong>e kostenfreie Onl<strong>in</strong>e-Beratung.<br />
Zur E<strong>in</strong>gabe werden nur wenige Angaben, unter anderem zur beheizten Fläche,<br />
zum Alter des Gebäudes und zum Energieverbrauch der letzten Zeit (wahlweise<br />
e<strong>in</strong> oder zwei Jahre), benötigt. E<strong>in</strong>e Datenbank vergleicht dann die Werte mit<br />
Gebäudedaten aus der näheren Umgebung. Das Programm zeigt dabei nicht nur<br />
auf, ob der eigene Verbrauch im Vergleich überdurchschnittlich hoch ist, sondern<br />
auch, was man dagegen tun kann. So werden die nach dem aktuellen Wissenstand<br />
wichtigsten E<strong>in</strong>sparmöglichkeiten aufgeführt. Energiee<strong>in</strong>sparmöglichkeiten bestehen<br />
im Wesentlichen bei der Heiztechnik (Modernisierung von Heizungsanlagen),<br />
beim Verbrauchsverhalten und beim Wärmeschutz. Die Onl<strong>in</strong>e-Beratung <strong>in</strong>formiert<br />
außerdem über Fragen rund um das Heizen, zum Beispiel zur Heizkostenabrechnung,<br />
zu allgeme<strong>in</strong>en Rechtsfragen bis h<strong>in</strong> zu Schimmelbildung.<br />
Beschleunigte Zahlung – neue Broschüre<br />
"Außenstände m<strong>in</strong>imieren, Zahlungen beschleunigen - Der sichere Weg zu Ihrem<br />
Geld" ist Thema der neuen 24-seitigen Broschüre "Tipp zur Unternehmensführung"<br />
der Landes Gewerbeförderungsstelle des NRW Handwerks e.V. (LGH). Annemarie<br />
Sahm (RA bei Creditreform) gibt Tipps für das Rechnungs- und Mahnwesen,<br />
zur Absicherung und rät, was man unternehmen sollte, wenn doch Zahlungsverzögerungen<br />
oder -ausfälle drohen. Bestellung (Preis 8 Euro) bei der Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong><br />
e.G., Telefon 0 27 41/93 41 29.<br />
Aufgeschnappt:<br />
Gelegentlich wird der Nichtbesuch<br />
von Innungsveranstaltungen damit<br />
entschuldigt, dass der Tagungsort<br />
nicht <strong>in</strong> der Nähe des Betriebs- oder<br />
Wohnortes liegt und so ggf. e<strong>in</strong>e längere<br />
Anreise erforderlich ist. Hauptgeschäftsführer<br />
Erw<strong>in</strong> Haubrich hat<br />
bei e<strong>in</strong>er Sitzung e<strong>in</strong> dazu passendes<br />
Sprichwort aufgeschnappt. Es lautet:<br />
„Wo ich nicht h<strong>in</strong> will, ist weit”.
Seite 32 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Was für die Großen gut ist,<br />
das kann den Kle<strong>in</strong>en nur recht se<strong>in</strong>.<br />
Spiel- und „Arbeitskleidung“ für coole Kids<br />
Dieser Gedanke steht h<strong>in</strong>ter der neuen<br />
Produktidee des Montabaurer Unternehmens<br />
Itex-Gaebler. Eltern wissen,<br />
kaum e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das nicht gerne im<br />
Sand und Dreck buddelt und sich<br />
dabei so richtig schmutzig macht. Die<br />
richtige „Arbeitskleidung“ ist da wichtig.<br />
Strapazierfähig und pflegeleicht<br />
überzeugt die ITEX-for-kids-Kollektion<br />
K<strong>in</strong>der und Eltern. Es f<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong><br />
breites Sortiment an pfiffiger Kleidung,<br />
die e<strong>in</strong>fach alles mitmacht – und das<br />
bei jedem Wetter. Latzhosen, Kombis,<br />
Shirts, Regenkleidung und Matschhosen<br />
lassen den leidigen Spruch „und<br />
mach dich nicht so dreckig“ vergessen.<br />
„Sicher unterwegs“ – auch dies<br />
e<strong>in</strong> Thema: M<strong>in</strong>i-Warnwesten für K<strong>in</strong>der,<br />
lustige Reflexüberwürfe und Caps<br />
mit Reflexborten bieten das Mehr an<br />
Sicherheit im Straßenverkehr, dass<br />
sich Eltern wünschen.<br />
„Handwerkernachwuchs“ Al<strong>in</strong>a und<br />
Felix Krah mit Mitarbeitern <strong>in</strong> der Werkstatt.<br />
Exklusiv für den Nachwuchs im Handwerk<br />
gibt es den besonderen Clou.<br />
Latzhosen und Kombis mit <strong>in</strong>dividuellen<br />
Firmen- und Namensemblemen<br />
br<strong>in</strong>gen die Kle<strong>in</strong>en ganz groß raus.<br />
Innungsmitglied Wolfgang Krah,<br />
Geschäftsführer des gleichnamigen<br />
Autohauses <strong>in</strong> Herschbach, war sofort<br />
begeistert und stattete se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>der<br />
als e<strong>in</strong>er der ersten mit der K<strong>in</strong>der-<br />
kleidung aus. Tochter Al<strong>in</strong>a, 11 Jahre,<br />
und Sohn Felix, 7 Jahre tragen die<br />
Latzhosen <strong>in</strong> der Freizeit und beim<br />
Besuch <strong>in</strong> der Werkstatt. (s. Bild) „E<strong>in</strong>fach<br />
cool, diese Latzhosen“ urteilen<br />
die beiden Kids fachmännisch. Der<br />
bequeme Schnitt und das angenehme<br />
Material (100% Baumwolle), vor allem<br />
aber der klassische Arbeits-Look halten<br />
dem kritischen Urteil des Nachwuchses<br />
Stand. Anders als bei der<br />
Kleidung für Erwachsene ist die Spiel-<br />
„Arbeitskleidung“ für K<strong>in</strong>der aber nur<br />
zu kaufen. Weitere Infos erhalten Sie<br />
im Internet unter www.itex-for-kids.de<br />
und im Verkaufsshop <strong>in</strong> Montabaur.<br />
Exklusiv für Innungsmitglieder bietet<br />
ITEX Gaebler den bekannten Handwerker-Rabatt<br />
<strong>in</strong> Höhe von 5%. Die<br />
Bestellung kann auch ganz e<strong>in</strong>fach per<br />
Fax erfolgen. E<strong>in</strong> Fax-Bestellformular<br />
f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> diesem Heft beim KHS-<br />
Innungsshop.
Brennpunkt Handwerk 3/2005 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 33<br />
Vertragsstrafe - wirksam oder unwirksam ?<br />
Jeder, der im Baubereich als Nachunternehmer<br />
für Bauträger oder Baugesellschaften<br />
tätig ist, wird häufig mit Bauverträgen<br />
konfrontiert, die e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />
von kompliziert formulierten Allgeme<strong>in</strong>en<br />
Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen be<strong>in</strong>halten. Häufig<br />
werden diese meist als "Besondere<br />
Vertragsbed<strong>in</strong>gungen" gekennzeichneten<br />
Klauseln nicht durchgelesen.<br />
Manchmal ist dies auf e<strong>in</strong>e gewisse<br />
Blauäugigkeit des beteiligten Nachunternehmers<br />
zurückzuführen. Oft wird sich<br />
aber der Erkenntnis gebeugt, dass diese<br />
Klauseln ohneh<strong>in</strong> nur für den sogenannten<br />
"worst case", den schlimmsten Fall<br />
geschrieben seien, von denen jeder hofft,<br />
dass er selbstverständlich h<strong>in</strong>sichtlich<br />
se<strong>in</strong>es Gewerkes nicht e<strong>in</strong>treten wird. Tritt<br />
dennoch dieser Fall e<strong>in</strong>, so reagieren die<br />
betroffenen Nachunternehmer häufig<br />
überrascht auf diejenigen Forderungen,<br />
mit denen sie nunmehr von Generalunternehmerseite<br />
konfrontiert werden. Die<br />
höchsten der geltend gemachten Forderungen<br />
resultieren meist aus sog. Vertragsstrafversprechen,<br />
die etwa <strong>in</strong> den<br />
AGB wie folgt formuliert s<strong>in</strong>d:<br />
"Für jeden Werktag, den der Auftragnehmer<br />
<strong>in</strong> Verzug mit den verb<strong>in</strong>dlichen<br />
Ausführungsfristen (Vertragsfristen) ist,<br />
hat der Auftragnehmer e<strong>in</strong>e Vertragsstrafe<br />
von 0,2 % der Brutto-Abrechnungssumme<br />
für die Vertragsleistungen an den Auftraggeber<br />
zu zahlen, <strong>in</strong>sgesamt jedoch<br />
<strong>in</strong>sgesamt 10 % der vorgenannten<br />
Abrechnungssumme. Samstage zählen<br />
als Werktage. Der Vorbehalt der Vertragsstrafen<br />
muss nicht bei der Abnahme<br />
erklärt werden. Zur Geltendmachung<br />
der Vertragsstrafe ist vielmehr ausreichend,<br />
wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />
vor der Schlusszahlung mitteilt,<br />
was er für die Vertragsstrafe geltend<br />
macht und von der Schlussrechnung des<br />
Auftragnehmers <strong>in</strong> Abzug br<strong>in</strong>gt".<br />
Lange Zeit wurde e<strong>in</strong>e derartige Vertragsstrafenregelung<br />
von der Rechtsprechung<br />
als wirksam angesehen. Die als<br />
Nachunternehmer tätigen Handwerksbetriebe<br />
sahen sich daher oftmals mit<br />
hohen Vertragsstrafen konfrontiert die<br />
meist zur Folge hatten, dass ihr Gew<strong>in</strong>n<br />
aus dem jeweiligen Bauvorhaben drastisch<br />
reduziert wurde. Umso bemerkenswerter<br />
ist es, dass e<strong>in</strong>e Entscheidung<br />
des Bundesgerichtshofes von 2003<br />
zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Handwerkerkreisen nicht<br />
diejenige Aufmerksamkeit erfahren hat,<br />
die ihr gebührt. Der BGH hat entschieden,<br />
dass e<strong>in</strong>ige <strong>in</strong> den AGB des Auftraggebers<br />
enthaltene Vertragsstrafenklausel<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bauvertrag den Auftragnehmer<br />
unangemessen benachteiligt,<br />
wenn sie e<strong>in</strong>e Höchstgrenze über 5 %<br />
der Auftragssumme vorsieht. Der Bundesgerichtshof<br />
hat gleichzeitig klargestellt,<br />
dass er damit se<strong>in</strong>e bisherige<br />
Rechtsprechung aufgibt. Diese be<strong>in</strong>haltete,<br />
dass für e<strong>in</strong>e Vertragsstrafe e<strong>in</strong>e<br />
Höchstgrenze von 10 % angemessen sei.<br />
Vielfach orientieren sich auch heute noch<br />
Vertragsstrafenregelungen an dieser alten<br />
Rechtsprechung des BGH. Die als<br />
Nachunternehmer im Baubereich tätigen<br />
Handwerksbetriebe sollten daher die<br />
ihnen vorliegenden Verträge daraufh<strong>in</strong><br />
überprüfen ob <strong>in</strong> ihnen e<strong>in</strong>e Vertragsstrafenregelung<br />
enthalten ist. Sieht diese<br />
noch e<strong>in</strong>e Höchstgrenze von 10 % der<br />
Angebotssumme bzw. Bruttoauftragssumme<br />
vor, so hat dies zur Konsequenz,<br />
dass die Regelung <strong>in</strong>sgesamt unwirksam<br />
ist mit der Folge, dass selbst im Verzugsfall<br />
ke<strong>in</strong>e Vertragsstrafe von ihm<br />
beansprucht werden kann.<br />
Förmlich oder Formlos?<br />
Was nach VOB schriftlich vere<strong>in</strong>bart werden muss<br />
In der VOB/B und VOB/C weisen viele Stellen auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destanforderung<br />
zur Form der zu übergebenden Informationen h<strong>in</strong>. Damit wird, meist <strong>in</strong>direkt,<br />
geregelt, <strong>in</strong> welcher Art die Informationen zu übergeben oder bereitzustellen<br />
s<strong>in</strong>d. So ist bspw. der Bauvertrag schriftlich zu vere<strong>in</strong>baren. Dies wird zwar<br />
<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er der Vorschriften der VOB/A bis VOB/C konkret festgelegt, es geht<br />
aber z. B. aus e<strong>in</strong>zelnen Paragrafen der VOB/A hervor:<br />
§ 9 VOB/A „Beschreibung der Leistung“<br />
§ 10 Nr. 1 Abs.1 VOB/A „Vergabeunterlagen bestehen aus a.) dem Anschreiben<br />
§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A „Die Angebote müssen schriftlich e<strong>in</strong>gereicht ...“<br />
Für ander Sachverhalte gilt zum Beispiel:<br />
Vergütung für geänderte Leistung Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse, doch<br />
(§ 2 Nr. 5 VOB/B) <strong>in</strong>direkt möglichst vor der Ausführung<br />
Vergütung für zusätzliche Leistung Schiftform<br />
(§ 2 Nr. 6 und 8 Abs. 2 VOB/B)<br />
Bedenken gegen Ausführungsunterlagen Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse<br />
(§ 3 Nr. 3 VOB/B)<br />
Zustandsfeststellung Gegenseitig anerkannte Niederschrift<br />
(§ 3 Nr. 3 VOB/B)<br />
Bedenken gegen Anordnungen Ke<strong>in</strong>e Formerfordernisse<br />
(§ 4 Nr. 1 Abs. 3 und 4 VOB/B)<br />
Bedenken gegen die Art der Schriftform<br />
Ausforderung (§ 4 Nr. 3 VOB/B)<br />
Baubeg<strong>in</strong>n (§ 5 Nr. 2 VOB/B) Anzeige <strong>in</strong> Schriftform<br />
Beh<strong>in</strong>derungen (§ 6 Nr. 1 VOB/B) Schriftform<br />
Kündigung durch den Auftraggeber Schriftform<br />
(§ 8 Nr. 5 VOB/B)<br />
Kündigung durch den Auftragnehmer Schriftform<br />
(§ Nr. 2 VOB/B)<br />
Haftung (§ 10 Nr. 2 VOB/B) Ke<strong>in</strong>e Formerfordernis,<br />
über § 4 Nr. 3 VOB/B doch <strong>in</strong>direkt schriftlich<br />
Abnahme (§ 12 Nr. 5 Abs.1 VOB/B) Schriftform<br />
Mängelansprüche (§ 13 Nr. 3 VOB/B) Ke<strong>in</strong> Formerfordernis,<br />
über § 4 Nr. 3 VOB/B aber <strong>in</strong>direkt schriftlich<br />
Abrechnung (§ 14 Nr. 1 VOB/B) Ke<strong>in</strong> Formerfordernis,<br />
die Prüfbarkeitsklausel (vgl. auch § 16 aber <strong>in</strong>direkt schriftlich über<br />
Nr. 1 Abs. 3 VOB/B)<br />
Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten mit Schriftform<br />
öffentlichen Auftraggebern<br />
(§ 18 Nr. 2 VOB/B)<br />
Bedenken, Gefahren etc. bei Planung Meist ke<strong>in</strong>e Schriftform zw<strong>in</strong>gend<br />
und Ausführung von Bauleistungen Schriftform wird empfohlen<br />
(gemäß Abs. 3 Ausführung der<br />
gesamten ATV DIN 18299 ff. VOB/C)<br />
(bis auf wenige Ausnahmen,<br />
z. B. ATV DIN 18320 Abs. 3.1.9,10 VOB/C)
Seite 34 Rhe<strong>in</strong>-<strong>Westerwald</strong> Brennpunkt Handwerk 3/2005<br />
Abänderung der Bürgschaft<br />
ohne Bürgenzustimmung?<br />
Die Vertragspartner e<strong>in</strong>es Bauvertrages<br />
können durch e<strong>in</strong>e Abänderung<br />
der Sicherungsabrede den Inhalt der<br />
Bürgschaftserklärung der Bank ohne<br />
deren Beteiligung nicht abändern.<br />
(BGH, 10.02.2005 - VII ZR 373/03)<br />
Gewährleistungsfrist wird bei<br />
Reparatur erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt<br />
Wird der Lauf e<strong>in</strong>er nach VOB/B vere<strong>in</strong>barten<br />
Verjährungsfrist (hier: Vier-<br />
Jahres-Frist nach § 13 Nr. 4 VOB/B)<br />
nach gesetzlichen Bestimmungen<br />
unterbrochen, wird nach dem Ende<br />
der Unterbrechung die vere<strong>in</strong>barte Frist<br />
erneut <strong>in</strong> Gang gesetzt (OLG Brandenburg,<br />
19.01.2005; Az. 4 U 176/03).<br />
Dies bedeutet: Kommt der Auftragnehmer<br />
e<strong>in</strong>er berechtigten Reklamation<br />
nach und beseitigt e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb<br />
der Gewährleistungsfrist gerügten<br />
Mangel, dann beg<strong>in</strong>nt hierfür die<br />
Gewährleistungsfrist erneut zu laufen<br />
(§ 212 BGB). Gemäß § 13 Nr. 5 VOB/B<br />
beträgt diese Frist aber nicht erneut<br />
vier, sondern nur zwei Jahre, gerechnet<br />
von der Abnahme der nachgebesserten<br />
Leistung. Damit unterscheidet<br />
sich der VOB-Vertrag vom<br />
BGB-Werkvertrag, der durch die Mängelbeseitigung<br />
als Unter-brechungshandlung<br />
die Gewähr-leistungsfrist<br />
vollständig neu beg<strong>in</strong>nen lässt. Wichtig:<br />
Die Unterbrechung bezieht sich<br />
immer nur auf den beseitigten Mangel,<br />
nicht aber auf die gesamte Leistung<br />
des Auftragnehmers.<br />
Absicherung der Baustelle<br />
durch den Bauleiter<br />
Unterlässt es e<strong>in</strong> Bauleiter, für e<strong>in</strong>e<br />
ausreichende und sichere Verkehrsführung<br />
des Fußgängerverkehrs durch<br />
den Baustellenbereich zu sorgen, verletzt<br />
er damit se<strong>in</strong>e als Bauleiter übernommene<br />
Verkehrssicherungspflicht.<br />
Bei der „Eröffnung von Gefahrenquellen”<br />
– wie bei e<strong>in</strong>er Baustelle – hat er<br />
dafür Sorge zu tragen, dass durch<br />
eigenes Handeln ke<strong>in</strong>e anderen Personen<br />
gefährdet oder geschädigt werden.<br />
(AmtsG Erfurt, 26.04.2004, Az.<br />
102 Js 24548/0147)<br />
Bausicherheiten - Wer haftet als<br />
„Empfänger von Baugeld“?<br />
„Empfänger von Baugeld“ nach § 1<br />
Abs. 1 GSB kann nicht nur der Bauherr<br />
selbst se<strong>in</strong>, sondern auch e<strong>in</strong><br />
Generalunternehmer oder Generalübernehmer<br />
sowie e<strong>in</strong> Verkäufer schlüs-<br />
Vertrags- und Baurecht<br />
selfertiger Häuser, der über die Verwendung<br />
der Baugelder an die am Bau<br />
beteiligten Firmen entscheidet. (OLG<br />
Düsseldorf, 05.11.2004 - 14 U 63/04)<br />
Wann ist Weisung des Bauherrn e<strong>in</strong>e<br />
entgeltliche Zusatzbeauftragung?<br />
E<strong>in</strong>e zusätzliche entgeltliche Beauftragung<br />
e<strong>in</strong>es Subunternehmers durch<br />
den Bauherrn kann nur <strong>in</strong> ganz<br />
bestimmten Ausnahmefällen angenommen<br />
werden. E<strong>in</strong> solcher liegt<br />
nicht schon dann vor, wenn der Subunternehmer<br />
darauf h<strong>in</strong>weist, dass<br />
bestimmte Arbeiten nicht von se<strong>in</strong>em<br />
Auftrag gedeckt s<strong>in</strong>d und der Bauherr<br />
ihn gleichwohl zur Erledigung auffordert.<br />
(KG, Bieber, 11.07.2005 - 8 U<br />
8/05)<br />
Kunstharzputz statt m<strong>in</strong>eralischem<br />
Kratzputz ist e<strong>in</strong> Mangel!<br />
Die Aufbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es Kunstharzputzes<br />
anstatt e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> der Baubeschreibung<br />
vorgesehenen m<strong>in</strong>eralischen<br />
Kratzputzes stellt e<strong>in</strong>en Mangel dar.<br />
Daher ist e<strong>in</strong>e Klausel <strong>in</strong> der Leistungsbeschreibung<br />
des Bauträgers<br />
unwirksam: „Von der Leistungsbeschreibung<br />
abweichende Ausführungen<br />
bleiben vorbehalten, sofern damit<br />
technische Verbesserungen verbunden<br />
und/oder der Gesamtwert des<br />
Objekts nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
werden.“ (OLG Hamm, 21 U 94/04)<br />
Bauaufträge: Eignung nur<br />
bei Zahlungen <strong>in</strong> die Sozialkasse<br />
des Baugewerbes?<br />
Der öffentliche Auftraggeber ist<br />
berechtigt, durch die Gestaltung der<br />
Bewerbungsbed<strong>in</strong>gungen im Rahmen<br />
der Angebotskalkulation gleiche Wettbewerbsbed<strong>in</strong>gungen<br />
herbeizuführen<br />
und somit z.B. bei Straßenbauarbeiten<br />
den Nachweis über die Entrichtung<br />
von Beiträgen an die zuständige Sozialkasse<br />
des Baugewerbes zu fordern.<br />
(OLG Bremen, 23.03.2005 - 1 U 71/04,<br />
Rev. zugel.)<br />
Werklohn aus<br />
Pauschalpreisvertrag?<br />
Liegt e<strong>in</strong>em Pauschalpreisvertrag ke<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>heitspreisangebot zugrunde und<br />
s<strong>in</strong>d zur Bewertung der erbrachten<br />
Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit<br />
vor Vertragsschluss nicht vorhanden,<br />
so muss der Auftragnehmer im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />
anhand e<strong>in</strong>er Kalkulation die<br />
Abgrenzung zwischen den erbrachten<br />
und den nicht erbrachten Leistungen<br />
sowie die Bewertung der jeweiligen<br />
Vergütungsanteile darlegen. E<strong>in</strong>e juri-<br />
stische Person ist auch nach ihrer<br />
Löschung im Handelsregister aktiv<br />
parteifähig, so lange sie noch vermögenswerte<br />
Ansprüche geltend macht.<br />
(OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U<br />
190/03)<br />
Ausschluss von der Vergabe<br />
bei Doppelbewerbungen<br />
Gibt e<strong>in</strong> Unternehmen sowohl selbstständig<br />
als auch als Mitglied e<strong>in</strong>er Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />
e<strong>in</strong> Angebot ab, so<br />
begründet dies e<strong>in</strong> wettbewerbswidriges<br />
Verhalten (Verstoß gegen die<br />
Grundsätze des Geheimwettbewerbs),<br />
das zum Ausschluss beider Gebote<br />
führt. (VK Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz, 27.05.2005<br />
- VK 15/05)<br />
Erlöschen e<strong>in</strong>er befristeten<br />
§-648a-BGB-Bürgschaft<br />
1. Ist e<strong>in</strong>e Bürgschaft <strong>in</strong> der Weise<br />
gestellt worden, dass sie zu e<strong>in</strong>em<br />
bestimmten Zeitpunkt „erlischt“, wenn<br />
bis dah<strong>in</strong> nicht die Voraussetzungen<br />
der Zahlungspflicht des Bestellers im<br />
S<strong>in</strong>ne von § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB<br />
feststehen, so reicht - <strong>in</strong> Abweichung<br />
von den gesetzlichen Vorgaben des §<br />
777 BGB - die bloße Inanspruchnahme<br />
des Bestellers oder die Anzeige<br />
der Inanspruchnahme nicht aus, um<br />
die Bürgenhaftung über diesen Zeitpunkt<br />
h<strong>in</strong>aus zu verlängern. Das gilt<br />
auch für e<strong>in</strong>e Zug-um-Zug-Verurteilung<br />
des Bestellers.<br />
2. Dass e<strong>in</strong>e solche Bürgschaft den<br />
Vorgaben des § 648a BGB nicht entspricht,<br />
berührt ihre Wirksamkeit nicht.<br />
Sie kann nicht zu Gunsten des Bestellers<br />
ergänzend ausgelegt oder gar<br />
umgedeutet werden.<br />
(OLG Koblenz, 14.07.2005 - 5 U<br />
267/05)<br />
Ersatz von Mehrkosten<br />
bei Vertragskündigung<br />
Mehrkosten, die dem Auftraggeber im<br />
Falle e<strong>in</strong>er berechtigten Kündigung<br />
dadurch entstehen, dass er den noch<br />
nicht vollendeten Teil der Leistung<br />
durch e<strong>in</strong>en Dritten ausführen lässt,<br />
können gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1<br />
VOB/B ersetzt verlangt werden. (OLG<br />
Brandenburg, 16.02.2005 - 4 U 12/02)<br />
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der Innungsmitgliedschaft
Die IKK Südwest-Plus hat das<br />
1. Halbjahr 2005 mit e<strong>in</strong>em<br />
Überschuss der E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong><br />
Höhe von 2,5 Millionen Euro<br />
abgeschlossen und ihren Beitragssatz<br />
zum 01. Juli 2005<br />
von 14,5 % auf 13,3 %<br />
gesenkt.<br />
Damit setzt die IKK ihre seit<br />
Jahren seriöse und solide<br />
F<strong>in</strong>anzpolitik fort und ist e<strong>in</strong>e<br />
der wenigen gesetzlichen<br />
Krankenkassen im Bundesgebiet,<br />
die schuldenfrei ist. Die<br />
Ziele der Gesundheitsreform<br />
wurden somit konsequent<br />
umgesetzt.<br />
Positives F<strong>in</strong>anzergebnis<br />
der IKK Südwest-Plus<br />
Dieses Ergebnis ist umso<br />
beachtlicher, da die Ausgaben<br />
im Arzneimittelbereich im 1.<br />
Halbjahr 2005 gegenüber dem<br />
1. Halbjahr 2004 um dramatische<br />
23 % gestiegen s<strong>in</strong>d.<br />
„Wir hatten im ersten Halbjahr<br />
dieses Jahres e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>isch<br />
nicht zu erklärende Ausgabenentwicklung<br />
im Arzneimittelbereich.<br />
Auch hat die Reduzierung<br />
des Arzneimittelrabattes<br />
von 16 % auf 6 % ihre<br />
negativen Spuren h<strong>in</strong>terlassen“,<br />
so Frank Spaniol, Vorstandsvorsitzender<br />
der IKK<br />
Südwest-Plus.<br />
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Aktuell betreut die IKK Südwest-Plus<br />
140.000 Versicherte<br />
sowie mehr als 18.000<br />
Betriebe.<br />
Aufgrund der Beitragssatzsenkung<br />
zum 01. Juli 2005<br />
rechnet die IKK Südwest-Plus<br />
auch im laufenden Jahr mit<br />
weiteren Mitgliederzuwächsen.<br />
Interessierte können die IKK<br />
Südwest-Plus rund um die Uhr<br />
an sieben Tagen <strong>in</strong> der Woche<br />
unter der kostenfreien Servicenummer<br />
0800/133 1111 oder über das<br />
Internet unter www.ikk.de<br />
erreichen.