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Einkaufsbedingungen für Logistikdienstleistungen Logistik Service ...

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schriftlich vereinbart gelten die allgemeinen gesetzlichen Verjährungsfristen.<br />

Der AG behält sich vor bei objektivem Verzug entsprechende Vertragsstrafen geltend zu machen, sofern diese in<br />

der Bestellung geregelt sind.<br />

14. Anfragen, Bestellunterlagen, Geheimhaltung<br />

Alle Beilagen zu Anfragen oder Bestellungen bleiben Eigentum des AG und dürfen ohne schriftliche<br />

Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden; sie sind auf Aufforderung des AGs zu retournieren oder zu<br />

vernichten. Dies gilt ebenso <strong>für</strong> vom AN angefertigte Kopien. Aufträge und alle darauf bezüglichen Angaben,<br />

Unterlagen usw. sind als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln. Die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen<br />

usw. anhand der erfolgten Anfragen hat der AN auf eigene Kosten durchzuführen. Der AG gewährt <strong>für</strong> die<br />

Angebotserstellung keine Vergütung oder Kostenerstattung.<br />

Angebotsunterlagen des AN werden nicht retourniert.<br />

15. Method Statement:<br />

Sollte der AG ein sogenanntes Method Statement (Vereinbarung über die Durchführung von Transporten<br />

und/oder Hebedienstleistungen, etc. die gefahrengeneigt sind und das zu transportierende und/oder zu hebende<br />

Gut aufgrund seiner Eigenschaften einer besonderen Behandlung bedarf) mit seinen Kunden abschließen, so teilt<br />

der AG dies dem AN mit. Dieses Method Statement wird Vertragsinhalt zwischen den Parteien und ist von<br />

letzterem, wenn und soweit dieses die vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft, genau einzuhalten.<br />

16. Verhaltenskodex:<br />

Die im "Verhaltenskodex der voestalpine AG" sowie dem darauf beruhenden "Verhaltenskodex <strong>für</strong> voestalpine-<br />

Geschäftspartner" definierten Grundsätze und Leitlinien <strong>für</strong> ein nachhaltiges, ethisch/moralisch und rechtlich<br />

einwandfreies Verhalten im Geschäftsleben sind unter der Internetadresse<br />

http://www.voestalpine.com/group/de/konzern/compliance/ in der jeweils gültigen Fassung abrufbar und werden<br />

vom AN ausdrücklich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Der AG behält sich das Recht vor, die Einhaltung<br />

der Verhaltenskodizes nach entsprechender Vorankündigung auch vor Ort beim AN in angemessenem Umfang<br />

und unter Wahrung berechtigter Interessen des AN zu überprüfen. Der AG ist berechtigt, bei schwerwiegenden<br />

Verstößen des AN gegen die Regelungen der Verhaltenskodizes das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund<br />

und sohin mit sofortiger Wirkung aufzulösen.<br />

17. Sonstiges<br />

1. Für alle Aufträge besteht SVS / RVS / SKR Verbot.<br />

2. Die Benutzung dieser Transportvergabe zu Werbezwecken ist nicht gestattet.<br />

3. Rückfragen sind ausschließlich an den AG zu richten.<br />

4. Die Preise und Leistungen des AN werden einer jährlichen konzernweiten Bewertung unterzogen. Der AN ist<br />

einverstanden, dass diese Bewertung konzernweit ausgetauscht und abgestimmt wird.<br />

5. Bei Zahlungseinstellung, Liquidation oder Konkurs des ANs oder ähnlichen Maßnahmen beim AN verpflichtet<br />

sich der AN ohne besondere Aufforderung durch den AG, dem AG unverzüglich die im Besitz des ANs<br />

befindlichen Waren und Güter des AGs bzw. dessen Kunden auszuhändigen bzw. diese in der Form<br />

auszuzeichnen, dass kein Pfandrecht irgendeiner Art ausgeübt werden kann.<br />

6. Der AN hat kein Pfandrecht an der Ware des AG. § 50 AöSp ist ausgeschlossen.<br />

7. Der AN ist verpflichtet, <strong>für</strong> die ihm obliegenden Leistungen nur entsprechend qualifiziertes und ausgebildetes<br />

Personal einzusetzen bzw. seine Mitarbeiter entsprechend fachlich anzuweisen. Der AN ist weiter zur<br />

Aufrechterhaltung eines angemessenen Qualitäts- und Umweltmanagement verpflichtet. Sofern ein solches<br />

noch nicht eingeführt ist, wird der AN von Rahmenaufträgen <strong>für</strong> die schnellstmögliche Installierung sorgen<br />

und dies dem AG auf Verlangen nachweisen.<br />

8. Der AN verpflichtet sich weiter, mit Sachen, die im Eigentum des AGs oder dessen Kunden stehen, sorgsam

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