19.01.2013 Aufrufe

Einkaufsbedingungen für Logistikdienstleistungen Logistik Service ...

Einkaufsbedingungen für Logistikdienstleistungen Logistik Service ...

Einkaufsbedingungen für Logistikdienstleistungen Logistik Service ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bestell-, Auftrags- oder Lieferscheinnummer auszustellen.<br />

Rechnungen ohne Bestell-, Auftrags- bzw. Lieferscheinnummer werden nicht behandelt. In diesem Falle gelten<br />

die Rechnungen bis zum Wiedereingang als nicht gelegt.<br />

Bei Bestellungen, die durch die <strong>Logistik</strong> <strong>Service</strong> GmbH, Linz im Namen und <strong>für</strong> Rechnung anderer Gesellschaften<br />

erteilt werden, gelten die Vorschriften über die Rechnungslegung sinngemäß. Die Rechnungen sind jedoch an die<br />

in den Bestellungen angeführten Firmen auszustellen und auch dorthin zu senden.<br />

Der AG bzw. die von ihm vertretenen Firmen behalten sich vor, in Abstimmung mit dem AN EDV gestützte<br />

Gutschriftverfahren durchzuführen.<br />

8. Zahlung:<br />

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung erst nach vollständiger Erbringung der<br />

vereinbarten Leistungen, außer es ist Abweichendes vertraglich vereinbart und zwar jeweils innerhalb von 45<br />

Tagen netto nach Rechnungserhalt und nach Erfüllung sämtlicher in der Bestellung da<strong>für</strong> genannter<br />

Voraussetzungen.<br />

Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und/oder Leistungserbringung<br />

und damit keinen Verzicht auf die dem AG gleich aus welchem Rechtsgrund allenfalls zustehender Ansprüche.<br />

Die Abtretung von Forderungen an Banken (Factoring, etc.) lehnt der AG bzw. die von ihm vertretenen Firmen<br />

grundsätzlich ab.<br />

Der AN erklärt sich mit einer Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten jeder Art einverstanden.<br />

9. Termin der Leistungserfüllung<br />

Sämtliche vereinbarte Termine (auch Zwischentermine) und Fristen gelten als fix. Fix im Sinne dieser<br />

Bestimmung bedeutet, dass der AG im Falle einer Terminüberschreitung berechtigt ist, bei Gefahr in Verzug oder<br />

wenn Schäden drohen eine Ersatzvornahme auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Kosten und<br />

Gefahr des AN durchzuführen. Erkennt der AN, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten<br />

kann, ist der AN verpflichtet, den AG unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung<br />

unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Termine gelten erst dann als erfüllt, wenn auch die erforderliche<br />

Dokumentation vollständig geliefert ist.<br />

Aus Verschulden des AN (zB verschuldete Leistungsverzögerung, Lieferungen zur Mängelbehebung, etc)<br />

entstehende Mehrkosten <strong>für</strong> Sondertransport (zB Luftfracht) inklusive vorgeschriebener Verpackung sind durch<br />

den AN zu übernehmen.<br />

10. Verladung / Ladungssicherung:<br />

Der AG bzw. eine vom AG beauftragte Firma nimmt die Verladung vor.<br />

Die Gestellung der technisch geeigneten und den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Fahrzeuge, vor allem<br />

auch zur Einhaltung der höchst zulässigen Gesamtgewichte, liegt ausschließlich in der alleinigen Verantwortung<br />

des AN.<br />

Der AG übernimmt unter keinen Umständen eine wie immer geartete Haftung/Verantwortung <strong>für</strong> die vom AN<br />

konkret durchzuführende Ladungssicherung.<br />

Der AG weist den AN gesondert darauf hin, dass die <strong>für</strong> den jeweiligen Einsatz erforderliche und/oder gesetzlich<br />

vorgeschriebene Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheits-/Arbeitskleidung, Helm, Arbeitsschuhe u. dgl.) vom AN<br />

dem jeweiligen Mitarbeiter beizustellen ist. Bei nicht entsprechender bzw. nicht vorschriftsmäßiger Ausrüstung ist<br />

der AG berechtigt, den jeweiligen Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz zu verweisen. Die daraus entstehenden Kosten<br />

trägt der AN.<br />

Für Transporte von Stahlprodukten gelten zusätzlich folgende besondere Bedingungen:<br />

Die Transportbehältnisse müssen den Anforderungen der Ladung entsprechen, in einwandfreiem Zustand sein<br />

und eine gereinigte und absolut trockene Ladefläche aufweisen. Das Verlassen der Ladestelle bzw. der

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!