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3D Musketiere Nachrichten für Filmschaffende - tolle-rolle.info

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Geld <strong>für</strong> Filme<br />

222 | 09. September 2010 Kolumne: Rechteklärung<br />

Noch immer wird um die Abgaben <strong>für</strong> die FILM -<br />

FÖRDERUNG gestritten. Neue Gesetzänderungen und<br />

Urteile lassen aber hoffen: Es kommt wieder Geld in<br />

den Fördertopf der FFA.<br />

Die Klagen von Kinobetreibern und ihr Erfolg vor dem<br />

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) haben die Branche<br />

aufgerüttelt. Erst kürzlich haben die Kinobetreiber<br />

eine weitere Runde im Kampf um die Filmabgaben eröffnet<br />

– und vorerst verloren. Gestritten wird, ob und,<br />

wenn ja, wieviel Geld seitens der Kinowirtschaft in den<br />

bundesweiten Fördertopf der Filmförderanstalt (FFA)<br />

einzuzahlen ist. Die höchsten Verwaltungsrichter hatten<br />

in einem Verfahren, daß Ende 2009 entschieden<br />

wurde verfassungsrechtliche Bedenken, zur Zeit liegt<br />

das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.<br />

Im Schlepptau der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung<br />

(Vorlagebeschlüsse vom 25. Februar 2009,<br />

Az: 6 C 47.07) wollte nun ein Kinobetreiber seine weiteren<br />

Abgaben <strong>für</strong> 2009 über 211.821,96 Euro vorerst<br />

nicht zahlen und in einem Vorabverfahren vor dem<br />

Verwaltungsgericht stoppen. Dem erteilten die Richter<br />

eine Absage und begründeten dies mit den bevorstehenden<br />

Änderungen des Filmförderungsgesetzes (Beschluß<br />

VG Berlin vom 06.05.2010, Az: 21 L 42.10).<br />

Damit vertraut das Verwaltungsgericht Berlin trotz<br />

aller Querelen um das FFG auf den Gesetzgeber. Es erscheine<br />

naheliegend, so das Urteil, daß der Gesetzgeber<br />

den (ernstlichen) verfassungsrechtlichen Zweifeln<br />

an der Rechtsgrundlage der Abgabenvorschrift in absehbarer<br />

Zeit durch die Einführung eines gesetzlichen<br />

Abgabenmaßstabs Rechnung tragen wird.<br />

Die Finanzierung von Filmen ist eine der größten<br />

Herausforderungen <strong>für</strong> Produzenten und Filmemacher.<br />

Ein wichtiger Baustein <strong>für</strong> das Gelingen einer Finanzierung<br />

sind die Fördervorgaben der Länderförderung<br />

sowie das Filmfördergesetz (FFG). Das FFG gilt in<br />

erster Linie <strong>für</strong> die Filmförderungsanstalt als bundesweite<br />

Filmförderungseinrichtung, wirkt sich jedoch<br />

auch mit seinen Grundaussagen auf die Länderförderungen<br />

aus. Änderungen des FFG sind aus diesem<br />

Grund immer ein heikles Thema. Jetzt hat der Gesetzgeber<br />

vor allem im Hinblick auf die Finanzierung des<br />

FFA durch die Fernsehveranstalter und Kino betreiber<br />

eine Neufassung des wichtigsten Fördergesetzes der<br />

Bundesrepublik vorgelegt.<br />

Vor allem die Paragrafen 67 und 67b, die sich mit<br />

der Filmabgabe der Fernsehveranstalter beschäftigen,<br />

sind neu gefaßt worden. Zunächst einmal ist ein neuer<br />

Begriff eingeführt worden: Während das FFG bisher<br />

von Beiträgen sprach, ist nunmehr von einer Filmabgabe<br />

die Rede. Doch interessant wird es an der Stelle,<br />

wo es um Zahlen geht: Öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter<br />

zahlen demnach 2,5 Prozent ihrer gesamten<br />

Ausstrahlungskosten einschließlich der Lizenzkosten<br />

und der Verwaltungskosten an die FFA. Auch Koproduktionsbeiträge<br />

zu Kinofilmen fallen hier hinein.<br />

Die Abgabe <strong>für</strong> private Fernsehveranstalter wird anhand<br />

der Nettowerbeumsätze eines Jahres berechnet<br />

und liegt zwischen 0,15 Prozent und 0,95 Prozent, abhängig<br />

vom Filmanteil der Sender. Auch die Veranstalter<br />

von Bezahlfernsehen werden zur Kasse gebeten<br />

und zwar mit 0,25 Prozent ihrer Nettoumsätze aus<br />

Abonnements. Für alle Sender gilt künftig: gezahlt werden<br />

muß erst, wenn die Gesamtsendezeit mehr als 2<br />

Prozent des Programms beträgt (mit Kinofilmen) und<br />

insgesamt mehr als 750.000 Euro umgesetzt werden.<br />

Und was geschieht mit den Einnahmen aus Filmen, die<br />

im Fernsehen ausgestrahlt werden und der FFA zufließen?<br />

In Paragraf 67 heißt es unmißverständlich: »Die<br />

Einahmen der FFA aus der Filmabgabe […] sind <strong>für</strong> die<br />

Projektfilmförderung zu verwenden.« Dabei hat die<br />

Fernsehlobby aber auch eine Hintertüre offen gehalten:<br />

Auch »hochqualifizierte, fernsehgeeignete« Filmprojekte,<br />

Dokumentationen und Kinderfilme können<br />

aus dieser Abgabe gefördert werden und zwar, wenn<br />

dies in einem eigenen Abkommen mit der FFA verein-<br />

bart ist, mit bis zu 25 Prozent der gesamten Abgabesumme.<br />

So steht es in Paragraf 67b, Absatz 2 FFG.<br />

Zusätzlich zum FFG existierten viele weitere Regelwerke,<br />

die <strong>für</strong> die Filmfinanzierung bedeutend sind,<br />

unter anderem insgesamt 19 detaillierte Förderrichtlinien<br />

seitens der FFA, spezielle Film- und Fernsehabkommen<br />

sowie eigene Regelungen <strong>für</strong> internationale<br />

Koproduktionen auf europäischer Ebene, wie das Gesetz<br />

im europäischen Übereinkommen vom 2. Oktober<br />

1992 <strong>für</strong> die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen.<br />

Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Förderungsarten<br />

ist so festgeschrieben:<br />

37,0 Prozent <strong>für</strong> die Referenzfilmförderung<br />

8,5 Prozent <strong>für</strong> die Projektfilmförderung,<br />

2,0 Prozent <strong>für</strong> die Förderung des Kurzfilms,<br />

3,0 Prozent <strong>für</strong> die Förderung von Drehbüchern,<br />

25,5 Prozent <strong>für</strong> Förderhilfen <strong>für</strong> Kinos und Kopien<br />

10,0 Prozent <strong>für</strong> die Referenz- sowie<br />

12,5 Prozent <strong>für</strong> die Projektförderung <strong>für</strong> Verleiher<br />

und Vertriebe, davon mindestens ein Viertel <strong>für</strong><br />

die Förderung des Auslandsvertriebs,<br />

1,5 Prozent <strong>für</strong> die Förderung der Weiterbildung, Forschung,<br />

Rationalisierung und Innovation.<br />

Insgesamt 71,7 Millionen Euro hat die FFA 2009 an Fördermitteln<br />

eingesetzt. Zum Vergleich: Der BKM (Beauftragter<br />

des Bundes <strong>für</strong> Kultur und Medien) hat insgesamt<br />

93,1 Millionen Euro <strong>für</strong> Filmförderung in die<br />

Hand genommen, wovon jedoch 60 Millionen auf den<br />

DFFF (Deutschen Filmförderfonds) und seine Sonder<strong>rolle</strong><br />

entfielen. Etwa die Hälfte der insgesamt mehr als<br />

300 Filmfördermillionen entfällt damit auf überregionale<br />

Förderungen.<br />

Tobias Sommer<br />

www.wrd.de/filmrecht<br />

20<br />

Tobias Sommer,<br />

Fachanwalt <strong>für</strong><br />

gewerblichen<br />

Rechtsschutz,<br />

leitet die PraxisgruppeFilmwirtschaft<br />

der überörtlichen<br />

Sozietät<br />

WRD. Die Sozietät<br />

berät und vertritt<br />

<strong>Filmschaffende</strong><br />

und -produktionen<br />

in allen rechtlichen<br />

und steuerlichen<br />

Fragen<br />

rund um das Medium.<br />

In unserer<br />

Rubrik bespricht<br />

er regelmäßig<br />

neue Urteile und<br />

gibt einen Überblick<br />

zu den<br />

grundsätzlichen<br />

Fragen des Medienrechts.Fragen,<br />

Anregungen,<br />

Kritik bitte an:<br />

tobias.sommer@<br />

wrd.de

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