3D Musketiere Nachrichten für Filmschaffende - tolle-rolle.info
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Geld <strong>für</strong> Filme<br />
222 | 09. September 2010 Kolumne: Rechteklärung<br />
Noch immer wird um die Abgaben <strong>für</strong> die FILM -<br />
FÖRDERUNG gestritten. Neue Gesetzänderungen und<br />
Urteile lassen aber hoffen: Es kommt wieder Geld in<br />
den Fördertopf der FFA.<br />
Die Klagen von Kinobetreibern und ihr Erfolg vor dem<br />
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) haben die Branche<br />
aufgerüttelt. Erst kürzlich haben die Kinobetreiber<br />
eine weitere Runde im Kampf um die Filmabgaben eröffnet<br />
– und vorerst verloren. Gestritten wird, ob und,<br />
wenn ja, wieviel Geld seitens der Kinowirtschaft in den<br />
bundesweiten Fördertopf der Filmförderanstalt (FFA)<br />
einzuzahlen ist. Die höchsten Verwaltungsrichter hatten<br />
in einem Verfahren, daß Ende 2009 entschieden<br />
wurde verfassungsrechtliche Bedenken, zur Zeit liegt<br />
das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.<br />
Im Schlepptau der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung<br />
(Vorlagebeschlüsse vom 25. Februar 2009,<br />
Az: 6 C 47.07) wollte nun ein Kinobetreiber seine weiteren<br />
Abgaben <strong>für</strong> 2009 über 211.821,96 Euro vorerst<br />
nicht zahlen und in einem Vorabverfahren vor dem<br />
Verwaltungsgericht stoppen. Dem erteilten die Richter<br />
eine Absage und begründeten dies mit den bevorstehenden<br />
Änderungen des Filmförderungsgesetzes (Beschluß<br />
VG Berlin vom 06.05.2010, Az: 21 L 42.10).<br />
Damit vertraut das Verwaltungsgericht Berlin trotz<br />
aller Querelen um das FFG auf den Gesetzgeber. Es erscheine<br />
naheliegend, so das Urteil, daß der Gesetzgeber<br />
den (ernstlichen) verfassungsrechtlichen Zweifeln<br />
an der Rechtsgrundlage der Abgabenvorschrift in absehbarer<br />
Zeit durch die Einführung eines gesetzlichen<br />
Abgabenmaßstabs Rechnung tragen wird.<br />
Die Finanzierung von Filmen ist eine der größten<br />
Herausforderungen <strong>für</strong> Produzenten und Filmemacher.<br />
Ein wichtiger Baustein <strong>für</strong> das Gelingen einer Finanzierung<br />
sind die Fördervorgaben der Länderförderung<br />
sowie das Filmfördergesetz (FFG). Das FFG gilt in<br />
erster Linie <strong>für</strong> die Filmförderungsanstalt als bundesweite<br />
Filmförderungseinrichtung, wirkt sich jedoch<br />
auch mit seinen Grundaussagen auf die Länderförderungen<br />
aus. Änderungen des FFG sind aus diesem<br />
Grund immer ein heikles Thema. Jetzt hat der Gesetzgeber<br />
vor allem im Hinblick auf die Finanzierung des<br />
FFA durch die Fernsehveranstalter und Kino betreiber<br />
eine Neufassung des wichtigsten Fördergesetzes der<br />
Bundesrepublik vorgelegt.<br />
Vor allem die Paragrafen 67 und 67b, die sich mit<br />
der Filmabgabe der Fernsehveranstalter beschäftigen,<br />
sind neu gefaßt worden. Zunächst einmal ist ein neuer<br />
Begriff eingeführt worden: Während das FFG bisher<br />
von Beiträgen sprach, ist nunmehr von einer Filmabgabe<br />
die Rede. Doch interessant wird es an der Stelle,<br />
wo es um Zahlen geht: Öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter<br />
zahlen demnach 2,5 Prozent ihrer gesamten<br />
Ausstrahlungskosten einschließlich der Lizenzkosten<br />
und der Verwaltungskosten an die FFA. Auch Koproduktionsbeiträge<br />
zu Kinofilmen fallen hier hinein.<br />
Die Abgabe <strong>für</strong> private Fernsehveranstalter wird anhand<br />
der Nettowerbeumsätze eines Jahres berechnet<br />
und liegt zwischen 0,15 Prozent und 0,95 Prozent, abhängig<br />
vom Filmanteil der Sender. Auch die Veranstalter<br />
von Bezahlfernsehen werden zur Kasse gebeten<br />
und zwar mit 0,25 Prozent ihrer Nettoumsätze aus<br />
Abonnements. Für alle Sender gilt künftig: gezahlt werden<br />
muß erst, wenn die Gesamtsendezeit mehr als 2<br />
Prozent des Programms beträgt (mit Kinofilmen) und<br />
insgesamt mehr als 750.000 Euro umgesetzt werden.<br />
Und was geschieht mit den Einnahmen aus Filmen, die<br />
im Fernsehen ausgestrahlt werden und der FFA zufließen?<br />
In Paragraf 67 heißt es unmißverständlich: »Die<br />
Einahmen der FFA aus der Filmabgabe […] sind <strong>für</strong> die<br />
Projektfilmförderung zu verwenden.« Dabei hat die<br />
Fernsehlobby aber auch eine Hintertüre offen gehalten:<br />
Auch »hochqualifizierte, fernsehgeeignete« Filmprojekte,<br />
Dokumentationen und Kinderfilme können<br />
aus dieser Abgabe gefördert werden und zwar, wenn<br />
dies in einem eigenen Abkommen mit der FFA verein-<br />
bart ist, mit bis zu 25 Prozent der gesamten Abgabesumme.<br />
So steht es in Paragraf 67b, Absatz 2 FFG.<br />
Zusätzlich zum FFG existierten viele weitere Regelwerke,<br />
die <strong>für</strong> die Filmfinanzierung bedeutend sind,<br />
unter anderem insgesamt 19 detaillierte Förderrichtlinien<br />
seitens der FFA, spezielle Film- und Fernsehabkommen<br />
sowie eigene Regelungen <strong>für</strong> internationale<br />
Koproduktionen auf europäischer Ebene, wie das Gesetz<br />
im europäischen Übereinkommen vom 2. Oktober<br />
1992 <strong>für</strong> die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen.<br />
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Förderungsarten<br />
ist so festgeschrieben:<br />
37,0 Prozent <strong>für</strong> die Referenzfilmförderung<br />
8,5 Prozent <strong>für</strong> die Projektfilmförderung,<br />
2,0 Prozent <strong>für</strong> die Förderung des Kurzfilms,<br />
3,0 Prozent <strong>für</strong> die Förderung von Drehbüchern,<br />
25,5 Prozent <strong>für</strong> Förderhilfen <strong>für</strong> Kinos und Kopien<br />
10,0 Prozent <strong>für</strong> die Referenz- sowie<br />
12,5 Prozent <strong>für</strong> die Projektförderung <strong>für</strong> Verleiher<br />
und Vertriebe, davon mindestens ein Viertel <strong>für</strong><br />
die Förderung des Auslandsvertriebs,<br />
1,5 Prozent <strong>für</strong> die Förderung der Weiterbildung, Forschung,<br />
Rationalisierung und Innovation.<br />
Insgesamt 71,7 Millionen Euro hat die FFA 2009 an Fördermitteln<br />
eingesetzt. Zum Vergleich: Der BKM (Beauftragter<br />
des Bundes <strong>für</strong> Kultur und Medien) hat insgesamt<br />
93,1 Millionen Euro <strong>für</strong> Filmförderung in die<br />
Hand genommen, wovon jedoch 60 Millionen auf den<br />
DFFF (Deutschen Filmförderfonds) und seine Sonder<strong>rolle</strong><br />
entfielen. Etwa die Hälfte der insgesamt mehr als<br />
300 Filmfördermillionen entfällt damit auf überregionale<br />
Förderungen.<br />
Tobias Sommer<br />
www.wrd.de/filmrecht<br />
20<br />
Tobias Sommer,<br />
Fachanwalt <strong>für</strong><br />
gewerblichen<br />
Rechtsschutz,<br />
leitet die PraxisgruppeFilmwirtschaft<br />
der überörtlichen<br />
Sozietät<br />
WRD. Die Sozietät<br />
berät und vertritt<br />
<strong>Filmschaffende</strong><br />
und -produktionen<br />
in allen rechtlichen<br />
und steuerlichen<br />
Fragen<br />
rund um das Medium.<br />
In unserer<br />
Rubrik bespricht<br />
er regelmäßig<br />
neue Urteile und<br />
gibt einen Überblick<br />
zu den<br />
grundsätzlichen<br />
Fragen des Medienrechts.Fragen,<br />
Anregungen,<br />
Kritik bitte an:<br />
tobias.sommer@<br />
wrd.de