Der Bürgermeister informiert, Folge 2, April 2010, (10 - in Laxenburg
Der Bürgermeister informiert, Folge 2, April 2010, (10 - in Laxenburg
Der Bürgermeister informiert, Folge 2, April 2010, (10 - in Laxenburg
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Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />
NÖ Hundehaltegesetz<br />
<strong>Der</strong> NÖ Landtag hat <strong>in</strong> der Sitzung am 19. November 2009 e<strong>in</strong> neues<br />
NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, das mit se<strong>in</strong>er Kundmachung am<br />
28. 1. <strong>20<strong>10</strong></strong> <strong>in</strong> Kraft getreten ist. Die bisher – im NÖ Polizeistrafgesetz<br />
– geregelten Bestimmungen für das Halten von Hunden (wie z.B. Eignung<br />
des Hundehalters, Le<strong>in</strong>en-/Maulkorbzwang) werden nun durch<br />
das neue Gesetz übernommen.<br />
Überdies enthält es Bestimmungen über das Halten bestimmter<br />
Hunderassen oder deren Kreuzungen (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential).<br />
Es ist erforderlich, die Haltung folgender Hunderassen<br />
der Geme<strong>in</strong>de anzuzeigen:<br />
Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier, Dogo Argent<strong>in</strong>o,<br />
Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu<br />
Dieser Anzeige ist u.a. e<strong>in</strong> Nachweis der erforderlichen Sachkunde<br />
zur Haltung dieses Hundes und über e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherung<br />
mit e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destsumme von E 500.000,– für Personenschäden und<br />
E 250.000,- für Sachschäden vorzulegen. Personen, die bereits e<strong>in</strong>en<br />
solchen Hund halten, haben die Anzeige samt den erforderlichen Unterlagen<br />
bis spätestens 28. Juli <strong>20<strong>10</strong></strong> vorzulegen.<br />
In e<strong>in</strong>em Haushalt dürfen auch nicht mehr als zwei Hunde, der im<br />
Gesetz angeführten Rassen (bzw. Kreuzungen) und als auffällig<br />
bestimmte Hunde, gehalten werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />
kann e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Hundehalter/Hundehalter<strong>in</strong> das<br />
Heimat ist, wo ich sicher b<strong>in</strong>:<br />
In me<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de!<br />
Sichern Sie sich jetzt noch mehr Lebensqualität –<br />
mit Ihrer Förderung Gemütlichkeit, Geborgenheit, Sicherheit – was für<br />
das Land gilt, <strong>in</strong> dem wir leben, gilt erst recht für unsere Heimatgeme<strong>in</strong>de.<br />
Damit Sie sich <strong>in</strong> Niederösterreich noch sicherer fühlen, fördert die<br />
NÖ Wohnbauförderung, was Ihr Zuhause sicher macht.<br />
Sichere Geme<strong>in</strong>de: So e<strong>in</strong>fach und so rasch kommen<br />
Sie zur Förderung Egal ob Start- oder S<strong>in</strong>glewohnung, Traumhaus im<br />
Grünen oder Mehrfamilienhaus: Nützen Sie den e<strong>in</strong>maligen, nicht rückzahlbaren<br />
Zuschuss für Ihre Sicherheits<strong>in</strong>vestitionen. Schützen Sie jetzt Ihr Zuhause vor<br />
ungebetenen Besuchern – die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie dabei.<br />
Gefördert wird, was Ihre Sicherheit fördert:<br />
Für folgende Maßnahmen kann e<strong>in</strong> Zuschuss zu den anerkannten<br />
Investitionskosten <strong>in</strong> der Höhe von 30 % gewährt werden:<br />
� Mechanischer Schutz bei e<strong>in</strong>er Wohnung <strong>in</strong> Mehrfamilienhäusern:<br />
Sicherheitstüren mit e<strong>in</strong>er Widerstandsklasse von m<strong>in</strong>d. 2: bis zu € 1.000,–<br />
� Elektronischer Schutz für Eigenheim, Wohnhaus oder Wohnung:<br />
Alarmanlagen nach VSÖ- od. VDS- Richtl<strong>in</strong>ien bzw. EN 50130 od.<br />
EN 50131: bis zu € 1.000,–<br />
+ Zusätzliche Videoüberwachung<br />
(entsprechend dem Stand der Technik):<br />
bis zu zu € 1.500,–<br />
� Umfassender mechanischer Schutz bei<br />
e<strong>in</strong>em Eigenheim oder Wohnhaus:<br />
Sicherheitstüren mit e<strong>in</strong>er Widerstandsklasse<br />
von m<strong>in</strong>d. 2 und Sicherheitsfenster mit e<strong>in</strong>er<br />
Widerstandsklasse von m<strong>in</strong>d. 2: bis zu € 4.000,–<br />
St. Sicher<br />
<strong>April</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong><br />
20<br />
Halten e<strong>in</strong>es Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. von<br />
auffälligen Hunden untersagt werden. Das Führen von Hunden darf<br />
nur solchen Personen überlassen werden, die die dafür erforderliche<br />
Eignung, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> körperlicher H<strong>in</strong>sicht, und die notwendige<br />
Erfahrung aufweisen.<br />
Hunde müssen im Ortsbereich an der Le<strong>in</strong>e oder mit Maulkorb geführt<br />
werden. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffällige<br />
Hunde s<strong>in</strong>d im Ortsbereich mit Maulkorb und Le<strong>in</strong>e zu führen.<br />
Neu ist auch, dass der/die Hundehalter/Hundehalter<strong>in</strong> die Exkremente<br />
des Hundes im Ortsbereich unverzüglich zu beseitigen und zu<br />
entsorgen hat. Das NÖ Hundegesetz regelt überdies die Mitwirkung<br />
der Bundespolizei an der Vollziehung der Le<strong>in</strong>en- und/oder Maulkorbpflicht.<br />
Strafverfahren werden von der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt.<br />
Die im NÖ Hundeabgabegesetz durchgeführte Änderung<br />
bewirkt, dass ab 1. 1. 2011 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential<br />
bzw. für auffällige Hunde die Hundeabgabe mit m<strong>in</strong>destens<br />
E 65,40 festzusetzen ist. Hier obliegt es aber dem Geme<strong>in</strong>derat, gegebenenfalls<br />
auch höhere Abgaben e<strong>in</strong>zuheben.<br />
Das Ziel des NÖ Hundehaltegesetzes ist es, e<strong>in</strong> konfliktfreies Mite<strong>in</strong>ander<br />
zwischen Mensch und Tier herbeizuführen. Verantwortungsvolle<br />
Hundehalter<strong>in</strong>nen und Hundehalter haben sich auch schon bisher<br />
an diese Grundsätze gehalten, wofür an dieser Stelle besonders<br />
gedankt werden soll!<br />
SICHER ZUHAUSE IN NIEDERÖSTERREICH<br />
E<strong>in</strong>e Initiative von LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka<br />
WIR FÖRDERN SICHERHEIT:<br />
IN MEINER GEMEINDE<br />
BIN ICH SICHER!<br />
Das Land Niederösterreich unterstützt Ihre Sicherheits<strong>in</strong>vestition:<br />
<strong>in</strong> Sicherheitsfenster, -e<strong>in</strong>gangstüren, Alarmanlage oder Videoüberwachung<br />
– bis zu € 6.500,– <strong>in</strong> bar s<strong>in</strong>d Ihnen sicher! Mehr<br />
Informationen <strong>in</strong> Ihrem Geme<strong>in</strong>deamt, onl<strong>in</strong>e unter www.noe.gv.at<br />
oder bei der NÖ WOHNBAU-HOTLINE: 02742/22133.<br />
ç<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />
<strong>Laxenburg</strong>-Karte –<br />
Taxidienstleistungen<br />
Seit <strong>April</strong> 2002 können alle <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er, die<br />
das 7. Lebens jahr vollendet und <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> ihren Hauptwohnsitz<br />
haben, begünstigte Taxifahrten <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Wir freuen<br />
uns, dass dieser Service so hervorragend angenommen wird und<br />
das Ziel, speziell unsere älteren Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger sowie<br />
unsere Jugend im S<strong>in</strong>ne der Mobilität zu unterstützen, wird<br />
bestens erreicht.<br />
Die bisherigen Verträge mit den Taxiunternehmen laufen am 30. <strong>April</strong><br />
<strong>20<strong>10</strong></strong> aus. Ab 1. Mai <strong>20<strong>10</strong></strong> werden wieder die Taxiunternehmen<br />
HUSCHAUER Tel: 0664 /333 30 03<br />
MEDICAR (KNOLL) Tel: 02236 / 214 00<br />
für Sie mit der <strong>Laxenburg</strong>-Karte unterwegs se<strong>in</strong>.<br />
Die Preise für berechtigte <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er s<strong>in</strong>d<br />
seit 2002 unverändert. Die Preissteigerungen – bed<strong>in</strong>gt durch Indexerhöhungen<br />
– werden im S<strong>in</strong>ne der Sicherheit und Mobilität zur<br />
Gänze von der Geme<strong>in</strong>de getragen!<br />
Preis für berechtigte<br />
<strong>Laxenburg</strong>erInnen<br />
Stützung durch<br />
Geme<strong>in</strong>de<br />
EUR EUR<br />
Zone 1 5,00 4,50<br />
Zone 2 7,50 3,50<br />
Zone 3 <strong>10</strong>,00 5,80<br />
Zone 4 15,00 6,00<br />
Zone 5 30,00 0,00<br />
Gew<strong>in</strong>n oder Falle?<br />
Werbeveranstaltungen<br />
und Ausflugsfahrten<br />
E<strong>in</strong>e günstige Tagesfahrt, e<strong>in</strong> Mittagessen und Knebelverträge, aus<br />
denen man sich nur mehr schwer befreien kann – wer kennt sie nicht,<br />
diese e<strong>in</strong>schlägigen Berichte vieler Geschädigter. Seit der Novelle der<br />
Gewerbeordnung im Jahr 2008 hat sich aber <strong>in</strong> Österreich viel auf<br />
diesem Gebiet verbessert. Allerd<strong>in</strong>gs wird verstärkt bemerkt, dass<br />
unseriöse Veranstalter versuchen, mit ihren Veranstaltungen <strong>in</strong>s benachbarte<br />
Ausland auszuweichen, wo die österreichischen gewerberechtlichen<br />
Bestimmungen nicht gelten.<br />
Aus diesem Grund hat das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Soziales<br />
und Konsumentenschutz e<strong>in</strong>en Folder herausgegeben, der Aufklärung<br />
über die Risiken an derartigen Unternehmungen gibt. Er <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />
über die aktuelle Rechtslage und gibt praktische Tipps, wie man<br />
derartige Fallen bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden kann.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong> 21 <strong>April</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong><br />
Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit Ihrer <strong>Laxenburg</strong>-Karte ebenfalls<br />
mit 30. 4. <strong>20<strong>10</strong></strong> endet! Falls Sie Ihre Karte noch nicht verlängert<br />
haben, können Sie dies im Geme<strong>in</strong>deamt, Zimmer 13,<br />
Mo, Mi, Do, Fr 8 – 12 Uhr<br />
Di 16 – 18 Uhr<br />
kostenlos für weitere zwei Jahre veranlassen.<br />
Falls Sie bisher noch ke<strong>in</strong>e <strong>Laxenburg</strong>-Karte beantragt haben, können<br />
Sie dies selbstverständlich auch gerne nachholen. Die Anmeldeformulare<br />
liegen im Geme<strong>in</strong>deamt auf bzw. ist auch e<strong>in</strong>e Beantragung<br />
über unsere Homepage www.laxenburg.at möglich. Die <strong>Laxenburg</strong>-<br />
Karte kann dann zehn Tage nach Abgabe des Antragsformulars<br />
am Geme<strong>in</strong>deamt abgeholt werden. Bei der Kartenabholung ist e<strong>in</strong><br />
Betrag von E 5,– zu entrichten. Dies gilt jedoch nur bei Neuausstellung<br />
bzw. bei Verlust der Karte.<br />
Weiterh<strong>in</strong> gute Fahrt mit der <strong>Laxenburg</strong>-Karte wünscht Ihnen<br />
Ihr <strong>Bürgermeister</strong> Robert Dienst<br />
Es besteht die Möglichkeit, den Folder über das Broschürenservice<br />
https://broschuerenservice.bmask.gv.at/ im Internet oder per Telefon<br />
0800 / 20 20 74 direkt zu bestellen.<br />
Bestattung<br />
Richard Grabenhofer OHG<br />
Durchführung von Begräbnissen, Enterdigungen und Überführungen<br />
Semperitstraße 14<br />
2514 Traiskirchen/NÖ<br />
Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />
Tel: 0 22 52 / 52 6 02 - 0<br />
Fax: 0 22 52 / 52 6 02 - 17<br />
offi ce@bestattung-grabenhofer.at<br />
www.bestattung-grabenhofer.at