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Der Bürgermeister informiert, Folge 2, April 2010, (10 - in Laxenburg

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Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

NÖ Hundehaltegesetz<br />

<strong>Der</strong> NÖ Landtag hat <strong>in</strong> der Sitzung am 19. November 2009 e<strong>in</strong> neues<br />

NÖ Hundehaltegesetz beschlossen, das mit se<strong>in</strong>er Kundmachung am<br />

28. 1. <strong>20<strong>10</strong></strong> <strong>in</strong> Kraft getreten ist. Die bisher – im NÖ Polizeistrafgesetz<br />

– geregelten Bestimmungen für das Halten von Hunden (wie z.B. Eignung<br />

des Hundehalters, Le<strong>in</strong>en-/Maulkorbzwang) werden nun durch<br />

das neue Gesetz übernommen.<br />

Überdies enthält es Bestimmungen über das Halten bestimmter<br />

Hunderassen oder deren Kreuzungen (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential).<br />

Es ist erforderlich, die Haltung folgender Hunderassen<br />

der Geme<strong>in</strong>de anzuzeigen:<br />

Bullterrier, American Staffordshire Bullterrier, Dogo Argent<strong>in</strong>o,<br />

Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu<br />

Dieser Anzeige ist u.a. e<strong>in</strong> Nachweis der erforderlichen Sachkunde<br />

zur Haltung dieses Hundes und über e<strong>in</strong>e Haftpflichtversicherung<br />

mit e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>destsumme von E 500.000,– für Personenschäden und<br />

E 250.000,- für Sachschäden vorzulegen. Personen, die bereits e<strong>in</strong>en<br />

solchen Hund halten, haben die Anzeige samt den erforderlichen Unterlagen<br />

bis spätestens 28. Juli <strong>20<strong>10</strong></strong> vorzulegen.<br />

In e<strong>in</strong>em Haushalt dürfen auch nicht mehr als zwei Hunde, der im<br />

Gesetz angeführten Rassen (bzw. Kreuzungen) und als auffällig<br />

bestimmte Hunde, gehalten werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />

kann e<strong>in</strong>em/e<strong>in</strong>er Hundehalter/Hundehalter<strong>in</strong> das<br />

Heimat ist, wo ich sicher b<strong>in</strong>:<br />

In me<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de!<br />

Sichern Sie sich jetzt noch mehr Lebensqualität –<br />

mit Ihrer Förderung Gemütlichkeit, Geborgenheit, Sicherheit – was für<br />

das Land gilt, <strong>in</strong> dem wir leben, gilt erst recht für unsere Heimatgeme<strong>in</strong>de.<br />

Damit Sie sich <strong>in</strong> Niederösterreich noch sicherer fühlen, fördert die<br />

NÖ Wohnbauförderung, was Ihr Zuhause sicher macht.<br />

Sichere Geme<strong>in</strong>de: So e<strong>in</strong>fach und so rasch kommen<br />

Sie zur Förderung Egal ob Start- oder S<strong>in</strong>glewohnung, Traumhaus im<br />

Grünen oder Mehrfamilienhaus: Nützen Sie den e<strong>in</strong>maligen, nicht rückzahlbaren<br />

Zuschuss für Ihre Sicherheits<strong>in</strong>vestitionen. Schützen Sie jetzt Ihr Zuhause vor<br />

ungebetenen Besuchern – die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie dabei.<br />

Gefördert wird, was Ihre Sicherheit fördert:<br />

Für folgende Maßnahmen kann e<strong>in</strong> Zuschuss zu den anerkannten<br />

Investitionskosten <strong>in</strong> der Höhe von 30 % gewährt werden:<br />

� Mechanischer Schutz bei e<strong>in</strong>er Wohnung <strong>in</strong> Mehrfamilienhäusern:<br />

Sicherheitstüren mit e<strong>in</strong>er Widerstandsklasse von m<strong>in</strong>d. 2: bis zu € 1.000,–<br />

� Elektronischer Schutz für Eigenheim, Wohnhaus oder Wohnung:<br />

Alarmanlagen nach VSÖ- od. VDS- Richtl<strong>in</strong>ien bzw. EN 50130 od.<br />

EN 50131: bis zu € 1.000,–<br />

+ Zusätzliche Videoüberwachung<br />

(entsprechend dem Stand der Technik):<br />

bis zu zu € 1.500,–<br />

� Umfassender mechanischer Schutz bei<br />

e<strong>in</strong>em Eigenheim oder Wohnhaus:<br />

Sicherheitstüren mit e<strong>in</strong>er Widerstandsklasse<br />

von m<strong>in</strong>d. 2 und Sicherheitsfenster mit e<strong>in</strong>er<br />

Widerstandsklasse von m<strong>in</strong>d. 2: bis zu € 4.000,–<br />

St. Sicher<br />

<strong>April</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong><br />

20<br />

Halten e<strong>in</strong>es Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. von<br />

auffälligen Hunden untersagt werden. Das Führen von Hunden darf<br />

nur solchen Personen überlassen werden, die die dafür erforderliche<br />

Eignung, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> körperlicher H<strong>in</strong>sicht, und die notwendige<br />

Erfahrung aufweisen.<br />

Hunde müssen im Ortsbereich an der Le<strong>in</strong>e oder mit Maulkorb geführt<br />

werden. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffällige<br />

Hunde s<strong>in</strong>d im Ortsbereich mit Maulkorb und Le<strong>in</strong>e zu führen.<br />

Neu ist auch, dass der/die Hundehalter/Hundehalter<strong>in</strong> die Exkremente<br />

des Hundes im Ortsbereich unverzüglich zu beseitigen und zu<br />

entsorgen hat. Das NÖ Hundegesetz regelt überdies die Mitwirkung<br />

der Bundespolizei an der Vollziehung der Le<strong>in</strong>en- und/oder Maulkorbpflicht.<br />

Strafverfahren werden von der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt.<br />

Die im NÖ Hundeabgabegesetz durchgeführte Änderung<br />

bewirkt, dass ab 1. 1. 2011 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential<br />

bzw. für auffällige Hunde die Hundeabgabe mit m<strong>in</strong>destens<br />

E 65,40 festzusetzen ist. Hier obliegt es aber dem Geme<strong>in</strong>derat, gegebenenfalls<br />

auch höhere Abgaben e<strong>in</strong>zuheben.<br />

Das Ziel des NÖ Hundehaltegesetzes ist es, e<strong>in</strong> konfliktfreies Mite<strong>in</strong>ander<br />

zwischen Mensch und Tier herbeizuführen. Verantwortungsvolle<br />

Hundehalter<strong>in</strong>nen und Hundehalter haben sich auch schon bisher<br />

an diese Grundsätze gehalten, wofür an dieser Stelle besonders<br />

gedankt werden soll!<br />

SICHER ZUHAUSE IN NIEDERÖSTERREICH<br />

E<strong>in</strong>e Initiative von LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka<br />

WIR FÖRDERN SICHERHEIT:<br />

IN MEINER GEMEINDE<br />

BIN ICH SICHER!<br />

Das Land Niederösterreich unterstützt Ihre Sicherheits<strong>in</strong>vestition:<br />

<strong>in</strong> Sicherheitsfenster, -e<strong>in</strong>gangstüren, Alarmanlage oder Videoüberwachung<br />

– bis zu € 6.500,– <strong>in</strong> bar s<strong>in</strong>d Ihnen sicher! Mehr<br />

Informationen <strong>in</strong> Ihrem Geme<strong>in</strong>deamt, onl<strong>in</strong>e unter www.noe.gv.at<br />

oder bei der NÖ WOHNBAU-HOTLINE: 02742/22133.<br />

ç<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />

<strong>Laxenburg</strong>-Karte –<br />

Taxidienstleistungen<br />

Seit <strong>April</strong> 2002 können alle <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er, die<br />

das 7. Lebens jahr vollendet und <strong>in</strong> <strong>Laxenburg</strong> ihren Hauptwohnsitz<br />

haben, begünstigte Taxifahrten <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Wir freuen<br />

uns, dass dieser Service so hervorragend angenommen wird und<br />

das Ziel, speziell unsere älteren Mitbürger<strong>in</strong>nen und Mitbürger sowie<br />

unsere Jugend im S<strong>in</strong>ne der Mobilität zu unterstützen, wird<br />

bestens erreicht.<br />

Die bisherigen Verträge mit den Taxiunternehmen laufen am 30. <strong>April</strong><br />

<strong>20<strong>10</strong></strong> aus. Ab 1. Mai <strong>20<strong>10</strong></strong> werden wieder die Taxiunternehmen<br />

HUSCHAUER Tel: 0664 /333 30 03<br />

MEDICAR (KNOLL) Tel: 02236 / 214 00<br />

für Sie mit der <strong>Laxenburg</strong>-Karte unterwegs se<strong>in</strong>.<br />

Die Preise für berechtigte <strong>Laxenburg</strong>er<strong>in</strong>nen und <strong>Laxenburg</strong>er s<strong>in</strong>d<br />

seit 2002 unverändert. Die Preissteigerungen – bed<strong>in</strong>gt durch Indexerhöhungen<br />

– werden im S<strong>in</strong>ne der Sicherheit und Mobilität zur<br />

Gänze von der Geme<strong>in</strong>de getragen!<br />

Preis für berechtigte<br />

<strong>Laxenburg</strong>erInnen<br />

Stützung durch<br />

Geme<strong>in</strong>de<br />

EUR EUR<br />

Zone 1 5,00 4,50<br />

Zone 2 7,50 3,50<br />

Zone 3 <strong>10</strong>,00 5,80<br />

Zone 4 15,00 6,00<br />

Zone 5 30,00 0,00<br />

Gew<strong>in</strong>n oder Falle?<br />

Werbeveranstaltungen<br />

und Ausflugsfahrten<br />

E<strong>in</strong>e günstige Tagesfahrt, e<strong>in</strong> Mittagessen und Knebelverträge, aus<br />

denen man sich nur mehr schwer befreien kann – wer kennt sie nicht,<br />

diese e<strong>in</strong>schlägigen Berichte vieler Geschädigter. Seit der Novelle der<br />

Gewerbeordnung im Jahr 2008 hat sich aber <strong>in</strong> Österreich viel auf<br />

diesem Gebiet verbessert. Allerd<strong>in</strong>gs wird verstärkt bemerkt, dass<br />

unseriöse Veranstalter versuchen, mit ihren Veranstaltungen <strong>in</strong>s benachbarte<br />

Ausland auszuweichen, wo die österreichischen gewerberechtlichen<br />

Bestimmungen nicht gelten.<br />

Aus diesem Grund hat das Bundesm<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Soziales<br />

und Konsumentenschutz e<strong>in</strong>en Folder herausgegeben, der Aufklärung<br />

über die Risiken an derartigen Unternehmungen gibt. Er <strong><strong>in</strong>formiert</strong><br />

über die aktuelle Rechtslage und gibt praktische Tipps, wie man<br />

derartige Fallen bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden kann.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Bürgermeister</strong> <strong><strong>in</strong>formiert</strong> 21 <strong>April</strong> <strong>20<strong>10</strong></strong><br />

Beachten Sie bitte, dass die Gültigkeit Ihrer <strong>Laxenburg</strong>-Karte ebenfalls<br />

mit 30. 4. <strong>20<strong>10</strong></strong> endet! Falls Sie Ihre Karte noch nicht verlängert<br />

haben, können Sie dies im Geme<strong>in</strong>deamt, Zimmer 13,<br />

Mo, Mi, Do, Fr 8 – 12 Uhr<br />

Di 16 – 18 Uhr<br />

kostenlos für weitere zwei Jahre veranlassen.<br />

Falls Sie bisher noch ke<strong>in</strong>e <strong>Laxenburg</strong>-Karte beantragt haben, können<br />

Sie dies selbstverständlich auch gerne nachholen. Die Anmeldeformulare<br />

liegen im Geme<strong>in</strong>deamt auf bzw. ist auch e<strong>in</strong>e Beantragung<br />

über unsere Homepage www.laxenburg.at möglich. Die <strong>Laxenburg</strong>-<br />

Karte kann dann zehn Tage nach Abgabe des Antragsformulars<br />

am Geme<strong>in</strong>deamt abgeholt werden. Bei der Kartenabholung ist e<strong>in</strong><br />

Betrag von E 5,– zu entrichten. Dies gilt jedoch nur bei Neuausstellung<br />

bzw. bei Verlust der Karte.<br />

Weiterh<strong>in</strong> gute Fahrt mit der <strong>Laxenburg</strong>-Karte wünscht Ihnen<br />

Ihr <strong>Bürgermeister</strong> Robert Dienst<br />

Es besteht die Möglichkeit, den Folder über das Broschürenservice<br />

https://broschuerenservice.bmask.gv.at/ im Internet oder per Telefon<br />

0800 / 20 20 74 direkt zu bestellen.<br />

Bestattung<br />

Richard Grabenhofer OHG<br />

Durchführung von Begräbnissen, Enterdigungen und Überführungen<br />

Semperitstraße 14<br />

2514 Traiskirchen/NÖ<br />

Geme<strong>in</strong>de aktuell<br />

Tel: 0 22 52 / 52 6 02 - 0<br />

Fax: 0 22 52 / 52 6 02 - 17<br />

offi ce@bestattung-grabenhofer.at<br />

www.bestattung-grabenhofer.at

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