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Tätigkeitsbericht 2008 als PDF

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MIT EINER NEUEN POLIZEIVERORDNUNG WURDEN VOM<br />

GEMEINDERAT DIE BISHERIGEN BADEVERBOTE IM BE-<br />

REICH GEFÄHRLICHER RHEINABSCHNITTE ERNEUERT UND<br />

DIE BENUTZUNG DES RHEINUFERBEREICHS GEREGELT;<br />

BEIM ERLASS DER VERORDNUNG WAREN UMFANGREICHE<br />

HAFTUNGSRECHTLICHE BELANGE ZU WÜRDIGEN<br />

Die Gemeinde Küssaberg hatte bereits im Jahr 1986 Verordnungen zur Regelung von<br />

Badeverboten an gefährlichen Rheinabschnitten und zur Regelung der Benutzung des<br />

Rheinuferbereichs erlassen. Mit den Bestimmungen wurden der Gemeingebrauch an<br />

bestimmten Rheinabschnitten wegen lebensbedrohlicher Stromverhältnisse (unterhalb des<br />

Kraftwerks Reckingen und im Bereich des Kadelburger Lauffen) eingeschränkt und<br />

bestimmte Handlungen für den gesamten Uferbereich des Rheins auf Gemarkung<br />

Küssaberg und für die Rheininsel untersagt. Beide Verordnungen waren durch Zeitablauf<br />

außer Kraft getreten, sodass der Gemeinderat im Jahr <strong>2008</strong> neu zu prüfen hatte, welche<br />

Bestimmungen auch weiterhin sinnvoll sind bzw. an welchen Bestimmungen insbesondere<br />

aus haftungsrechtlichen Gründen nach wie vor festgehalten werden soll. Das Gremium<br />

sprach sich angesichts der besonderen Gefahren für unveränderte Badeverbote unterhalb<br />

des Kraftwerks Reckingen und im Bereich des Kadelburger Lauffen aus. Auch die<br />

Polizeiverordnung über die Benutzung des Rheinuferbereichs wurde neu erlassen. Dabei<br />

sind das Waschen von Kraftfahrzeugen, das Abbrennen von Lagerfeuern außerhalb der<br />

dafür besonders gekennzeichneten Feuerstellen, das Zelten und das Aufstellen von<br />

Wohnwagen in der Nähe des Rheinufers verboten. Untersagt sind beispielsweise auch das<br />

Nacktbaden im Rhein und die Freikörperkultur am Rhein und auf den Rheininseln.<br />

Baden verboten! Das<br />

gilt auch für das Gebiet<br />

des Kadelburger Lauffen

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