Tätigkeitsbericht 2008 als PDF
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MIT EINER NEUEN POLIZEIVERORDNUNG WURDEN VOM<br />
GEMEINDERAT DIE BISHERIGEN BADEVERBOTE IM BE-<br />
REICH GEFÄHRLICHER RHEINABSCHNITTE ERNEUERT UND<br />
DIE BENUTZUNG DES RHEINUFERBEREICHS GEREGELT;<br />
BEIM ERLASS DER VERORDNUNG WAREN UMFANGREICHE<br />
HAFTUNGSRECHTLICHE BELANGE ZU WÜRDIGEN<br />
Die Gemeinde Küssaberg hatte bereits im Jahr 1986 Verordnungen zur Regelung von<br />
Badeverboten an gefährlichen Rheinabschnitten und zur Regelung der Benutzung des<br />
Rheinuferbereichs erlassen. Mit den Bestimmungen wurden der Gemeingebrauch an<br />
bestimmten Rheinabschnitten wegen lebensbedrohlicher Stromverhältnisse (unterhalb des<br />
Kraftwerks Reckingen und im Bereich des Kadelburger Lauffen) eingeschränkt und<br />
bestimmte Handlungen für den gesamten Uferbereich des Rheins auf Gemarkung<br />
Küssaberg und für die Rheininsel untersagt. Beide Verordnungen waren durch Zeitablauf<br />
außer Kraft getreten, sodass der Gemeinderat im Jahr <strong>2008</strong> neu zu prüfen hatte, welche<br />
Bestimmungen auch weiterhin sinnvoll sind bzw. an welchen Bestimmungen insbesondere<br />
aus haftungsrechtlichen Gründen nach wie vor festgehalten werden soll. Das Gremium<br />
sprach sich angesichts der besonderen Gefahren für unveränderte Badeverbote unterhalb<br />
des Kraftwerks Reckingen und im Bereich des Kadelburger Lauffen aus. Auch die<br />
Polizeiverordnung über die Benutzung des Rheinuferbereichs wurde neu erlassen. Dabei<br />
sind das Waschen von Kraftfahrzeugen, das Abbrennen von Lagerfeuern außerhalb der<br />
dafür besonders gekennzeichneten Feuerstellen, das Zelten und das Aufstellen von<br />
Wohnwagen in der Nähe des Rheinufers verboten. Untersagt sind beispielsweise auch das<br />
Nacktbaden im Rhein und die Freikörperkultur am Rhein und auf den Rheininseln.<br />
Baden verboten! Das<br />
gilt auch für das Gebiet<br />
des Kadelburger Lauffen