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Tätigkeitsbericht 2008 als PDF

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NEUE FRIEDHOFSSATZUNG FÜR KÜSSABERG<br />

59<br />

Seit 01.07.<strong>2008</strong> gilt in Küssaberg die vom Gemeinderat am 26.05.<strong>2008</strong> in öffentlicher<br />

Sitzung beschlossene Neufassung der Friedhofsatzung mit Friedhofsordnung.<br />

Die zuletzt im Jahr 1984 festgelegten Detailregelungen zu den Küssaberger<br />

Friedhofsanlagen, zu den zulässigen Bestattungsformen, zu den einzelnen Grabfeldern<br />

und zu den Nutzungsberechtigten führten aufgrund zwischenzeitlich veränderter<br />

Vorstellungen der Bevölkerung mehr und mehr zu Schwierigkeiten.<br />

Dem Wunsch der Hinterbliebenen nach einer möglichst individuellen Gestaltung der<br />

Gräber ihrer Angehörigen konnte zuletzt nur noch eingeschränkt, manchmal auch nur<br />

durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen werden.<br />

Damit eine ungewollte Regelungsdichte zukünftig vermieden wird, wurde bei der<br />

Neufassung auf eine deutliche Reduzierung der Gestaltungsregelungen Wert gelegt. Für<br />

Aschen wurde auf mehrfachen Wunsch die Ruhezeit von 25 auf 15 Jahre reduziert.<br />

Friedhof Kadelburg

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