Tätigkeitsbericht 2008 als PDF
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NEUE FRIEDHOFSSATZUNG FÜR KÜSSABERG<br />
59<br />
Seit 01.07.<strong>2008</strong> gilt in Küssaberg die vom Gemeinderat am 26.05.<strong>2008</strong> in öffentlicher<br />
Sitzung beschlossene Neufassung der Friedhofsatzung mit Friedhofsordnung.<br />
Die zuletzt im Jahr 1984 festgelegten Detailregelungen zu den Küssaberger<br />
Friedhofsanlagen, zu den zulässigen Bestattungsformen, zu den einzelnen Grabfeldern<br />
und zu den Nutzungsberechtigten führten aufgrund zwischenzeitlich veränderter<br />
Vorstellungen der Bevölkerung mehr und mehr zu Schwierigkeiten.<br />
Dem Wunsch der Hinterbliebenen nach einer möglichst individuellen Gestaltung der<br />
Gräber ihrer Angehörigen konnte zuletzt nur noch eingeschränkt, manchmal auch nur<br />
durch Erteilung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen werden.<br />
Damit eine ungewollte Regelungsdichte zukünftig vermieden wird, wurde bei der<br />
Neufassung auf eine deutliche Reduzierung der Gestaltungsregelungen Wert gelegt. Für<br />
Aschen wurde auf mehrfachen Wunsch die Ruhezeit von 25 auf 15 Jahre reduziert.<br />
Friedhof Kadelburg