Tätigkeitsbericht 2008 als PDF
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Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen den Rainen, Hardt, Stalter“<br />
im Bereich Flst.Nr. 188, 189/1, Ortsteil Rheinheim<br />
18<br />
Die Gemeinde hatte sich Mitte des Jahres <strong>2008</strong> mit dem Bauwunsch eines Arztes im<br />
Unteren Hardtweg zu befassen. Das hierfür avisierte Grundstück, Flst.Nr. 188, befand sich<br />
nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Änderung Zwischen den Rainen, Hardt,<br />
Stalter“ aus dem Jahre 1991 in einem Mischgebiet. Eine Durchmischung in diesem Gebiet<br />
war damit städtebaulich gewollt und auch erforderlich. Bis zur Antragstellung des<br />
Allgemeinmediziners waren aber in diesem Mischgebiet lediglich zwei<br />
Mehrfamilienwohnhäuser realisiert worden, was dem Mischgebietscharakter abträglich<br />
war. Der Neubau der Arztpraxis erbrachte schließlich erst die vorgesehene Durchmischung<br />
des Gebietes mit einem gewerblich genutzten Gebäude. Die gemäß Bebauungsplan aus<br />
dem Jahre 1991 zwingend vorgeschriebene Zweigeschossigkeit und die Dachform<br />
erwiesen sich für die bloße Realisierung einer Arztpraxis allerdings <strong>als</strong> nicht wirtschaftlich.<br />
Die Änderung des Bebauungsplanes sollte daher den baulichen Bedürfnissen einer<br />
Arztpraxis entgegenkommen, ohne dabei aber dem Bebauungskonzept des ursprünglichen<br />
Bebauungsplanes entgegenzustehen. Die bisher vorgesehenen Nutzungsumfänge<br />
(Baufenster, Gebietscharakter) blieben daher auch mit der Neuüberplanung künftig<br />
unverändert erhalten.<br />
Das Verfahren zur Bebauungsplanänderung wurde im beschleunigten Verfahren<br />
durchgeführt. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 15.09.<strong>2008</strong>.<br />
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Zwischen den Rainen, Hardt, Stalter“ im<br />
Bereich Flst.Nrn. 188, 189/1