Tätigkeitsbericht 2008 als PDF
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Bebauungsplan „VEP Hardtweg, Flst.Nr. 1057“, Ortsteil Rheinheim 14 Das Plangebiet liegt östlich der Landstraße L 161 (Rheintalstraße) inmitten von Rheinheim und diente bisher einer landwirtschaftlichen Nutzung, die bereits vor geraumer Zeit aufgegeben wurde. Die auf dem Grundstück bisher durch den maßgeblichen Bebauungsplan „Zwischen den Rainen, Hardt, Stalter“ aus dem Jahre 1971 ausgewiesenen, lediglich eingeschränkten Baufenster waren überwiegend auf die damalige Nutzung als landwirtschaftliches Anwesen abgestimmt. Das dortige Wohngebäude mit Ökonomieteil wurde noch im Jahr 2006 abgebrochen. Mit der vorliegenden Planung wird das ca. 4.700 m² große und nun unbebaute Grundstück mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf Initiative der derzeitigen Eigentümer neu überplant, damit künftig eine zeitgemäße Wohnbebauung mit 7 Wohnhäusern ermöglicht werden kann. Damit soll insbesondere dem Grundsatz von sparsamem Umgang mit Grund und Boden entsprochen werden, da hiermit die Möglichkeit geschaffen wird, eine ansonsten weitgehend brachliegende Fläche im Innenbereich von Rheinheim zu erschließen, bevor neue Flächen im Außenbereich zur Wohnraumschaffung angegangen werden müssten. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist schließlich von wohnbaulicher Nutzung (Hardtweg) umgeben. Nachdem der Gemeinderat noch im Jahr 2007 den grundsätzlichen Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens fassen konnte, wurde zu Beginn des Jahres 2008 die Offenlage der Planunterlagen durchgeführt. Das Verfahren wird im nach dem Baugesetzbuch neu möglichen sogenannten „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt; Vorhaben zur Nachverdichtung sollen damit nach dem Willen des Gesetzgebers vereinfacht und schneller ermöglicht werden. Nach der Intention des mit der Planerstellung betrauten Ingenieurbüros soll sich das Gebiet durch die Reduzierung der Festsetzungen auf ein Mindestmaß und durch die großzügige Gestaltung der Baufenster entsprechend dem Bedarf dynamisch entwickeln können. Eine damit vorgesehene möglichst maximale Grundstücksausnutzung sah nach der 1. Entwurfsfassung der Planunterlagen eine künftig mögliche Bebauung entlang der Landesstraße bis auf einen Abstand von 10 m vor. Insbesondere das Straßenbauamt Bad Säckingen konnte dieser Planung nicht zustimmen. Die Gemeinde, das beauftragte Planungsbüro und der Vertreter des Straßenbauamtes konnten schließlich nach eingehenden Abwägungsgesprächen eine für alle Seiten vertretbare Alternative der Planung mit einem künftigen Abstand der Baugrenze von 12 m zur Landesstraße und ergänzende Bestimmungen zu den freizuhaltenden Flächen entlang der Landesstraße auf den Weg bringen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden und die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden schließlich in der Gemeinderatsitzung vom 17.11.2008 behandelt, sodass sich eine erneute Offenlage mit der entsprechend geänderten Planung mit Fristablauf zu Beginn des Jahres 2009 daran anschließen konnte. Einem . . .
15 Satzungsbeschluss steht nach dem im Rahmen für vorhabenbezogene Bebauungspläne obligatorisch abzuschließenden Durchführungsvertrag dann nichts mehr im Wege. Geltungsbereich des Bebauungsplanes „VEP Hardtweg, Flst.Nr. 1057“
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Satzungsbeschluss steht nach dem im Rahmen für vorhabenbezogene Bebauungspläne<br />
obligatorisch abzuschließenden Durchführungsvertrag dann nichts mehr im Wege.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „VEP Hardtweg, Flst.Nr. 1057“