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Tätigkeitsbericht 2008 als PDF

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Bebauungsplan „VEP Hardtweg, Flst.Nr. 1057“, Ortsteil Rheinheim<br />

14<br />

Das Plangebiet liegt östlich der Landstraße L 161 (Rheint<strong>als</strong>traße) inmitten von Rheinheim<br />

und diente bisher einer landwirtschaftlichen Nutzung, die bereits vor geraumer Zeit<br />

aufgegeben wurde. Die auf dem Grundstück bisher durch den maßgeblichen<br />

Bebauungsplan „Zwischen den Rainen, Hardt, Stalter“ aus dem Jahre 1971<br />

ausgewiesenen, lediglich eingeschränkten Baufenster waren überwiegend auf die<br />

damalige Nutzung <strong>als</strong> landwirtschaftliches Anwesen abgestimmt. Das dortige<br />

Wohngebäude mit Ökonomieteil wurde noch im Jahr 2006 abgebrochen.<br />

Mit der vorliegenden Planung wird das ca. 4.700 m² große und nun unbebaute<br />

Grundstück mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf Initiative der<br />

derzeitigen Eigentümer neu überplant, damit künftig eine zeitgemäße Wohnbebauung mit<br />

7 Wohnhäusern ermöglicht werden kann. Damit soll insbesondere dem Grundsatz von<br />

sparsamem Umgang mit Grund und Boden entsprochen werden, da hiermit die<br />

Möglichkeit geschaffen wird, eine ansonsten weitgehend brachliegende Fläche im<br />

Innenbereich von Rheinheim zu erschließen, bevor neue Flächen im Außenbereich zur<br />

Wohnraumschaffung angegangen werden müssten. Der Geltungsbereich des<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist schließlich von wohnbaulicher Nutzung<br />

(Hardtweg) umgeben.<br />

Nachdem der Gemeinderat noch im Jahr 2007 den grundsätzlichen Beschluss zur<br />

Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens fassen konnte, wurde zu<br />

Beginn des Jahres <strong>2008</strong> die Offenlage der Planunterlagen durchgeführt. Das Verfahren<br />

wird im nach dem Baugesetzbuch neu möglichen sogenannten „beschleunigten Verfahren“<br />

durchgeführt; Vorhaben zur Nachverdichtung sollen damit nach dem Willen des<br />

Gesetzgebers vereinfacht und schneller ermöglicht werden.<br />

Nach der Intention des mit der Planerstellung betrauten Ingenieurbüros soll sich das<br />

Gebiet durch die Reduzierung der Festsetzungen auf ein Mindestmaß und durch die<br />

großzügige Gestaltung der Baufenster entsprechend dem Bedarf dynamisch entwickeln<br />

können. Eine damit vorgesehene möglichst maximale Grundstücksausnutzung sah nach<br />

der 1. Entwurfsfassung der Planunterlagen eine künftig mögliche Bebauung entlang der<br />

Landesstraße bis auf einen Abstand von 10 m vor. Insbesondere das Straßenbauamt Bad<br />

Säckingen konnte dieser Planung nicht zustimmen. Die Gemeinde, das beauftragte<br />

Planungsbüro und der Vertreter des Straßenbauamtes konnten schließlich nach<br />

eingehenden Abwägungsgesprächen eine für alle Seiten vertretbare Alternative der<br />

Planung mit einem künftigen Abstand der Baugrenze von 12 m zur Landesstraße und<br />

ergänzende Bestimmungen zu den freizuhaltenden Flächen entlang der Landesstraße auf<br />

den Weg bringen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden und die Anregungen aus der<br />

Bürgerschaft wurden schließlich in der Gemeinderatsitzung vom 17.11.<strong>2008</strong> behandelt,<br />

sodass sich eine erneute Offenlage mit der entsprechend geänderten Planung mit<br />

Fristablauf zu Beginn des Jahres 2009 daran anschließen konnte. Einem<br />

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