Tätigkeitsbericht 2008 als PDF
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Bebauungsplan „VEP Hardtweg, Flst.Nr. 1057“, Ortsteil Rheinheim<br />
14<br />
Das Plangebiet liegt östlich der Landstraße L 161 (Rheint<strong>als</strong>traße) inmitten von Rheinheim<br />
und diente bisher einer landwirtschaftlichen Nutzung, die bereits vor geraumer Zeit<br />
aufgegeben wurde. Die auf dem Grundstück bisher durch den maßgeblichen<br />
Bebauungsplan „Zwischen den Rainen, Hardt, Stalter“ aus dem Jahre 1971<br />
ausgewiesenen, lediglich eingeschränkten Baufenster waren überwiegend auf die<br />
damalige Nutzung <strong>als</strong> landwirtschaftliches Anwesen abgestimmt. Das dortige<br />
Wohngebäude mit Ökonomieteil wurde noch im Jahr 2006 abgebrochen.<br />
Mit der vorliegenden Planung wird das ca. 4.700 m² große und nun unbebaute<br />
Grundstück mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) auf Initiative der<br />
derzeitigen Eigentümer neu überplant, damit künftig eine zeitgemäße Wohnbebauung mit<br />
7 Wohnhäusern ermöglicht werden kann. Damit soll insbesondere dem Grundsatz von<br />
sparsamem Umgang mit Grund und Boden entsprochen werden, da hiermit die<br />
Möglichkeit geschaffen wird, eine ansonsten weitgehend brachliegende Fläche im<br />
Innenbereich von Rheinheim zu erschließen, bevor neue Flächen im Außenbereich zur<br />
Wohnraumschaffung angegangen werden müssten. Der Geltungsbereich des<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist schließlich von wohnbaulicher Nutzung<br />
(Hardtweg) umgeben.<br />
Nachdem der Gemeinderat noch im Jahr 2007 den grundsätzlichen Beschluss zur<br />
Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens fassen konnte, wurde zu<br />
Beginn des Jahres <strong>2008</strong> die Offenlage der Planunterlagen durchgeführt. Das Verfahren<br />
wird im nach dem Baugesetzbuch neu möglichen sogenannten „beschleunigten Verfahren“<br />
durchgeführt; Vorhaben zur Nachverdichtung sollen damit nach dem Willen des<br />
Gesetzgebers vereinfacht und schneller ermöglicht werden.<br />
Nach der Intention des mit der Planerstellung betrauten Ingenieurbüros soll sich das<br />
Gebiet durch die Reduzierung der Festsetzungen auf ein Mindestmaß und durch die<br />
großzügige Gestaltung der Baufenster entsprechend dem Bedarf dynamisch entwickeln<br />
können. Eine damit vorgesehene möglichst maximale Grundstücksausnutzung sah nach<br />
der 1. Entwurfsfassung der Planunterlagen eine künftig mögliche Bebauung entlang der<br />
Landesstraße bis auf einen Abstand von 10 m vor. Insbesondere das Straßenbauamt Bad<br />
Säckingen konnte dieser Planung nicht zustimmen. Die Gemeinde, das beauftragte<br />
Planungsbüro und der Vertreter des Straßenbauamtes konnten schließlich nach<br />
eingehenden Abwägungsgesprächen eine für alle Seiten vertretbare Alternative der<br />
Planung mit einem künftigen Abstand der Baugrenze von 12 m zur Landesstraße und<br />
ergänzende Bestimmungen zu den freizuhaltenden Flächen entlang der Landesstraße auf<br />
den Weg bringen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden und die Anregungen aus der<br />
Bürgerschaft wurden schließlich in der Gemeinderatsitzung vom 17.11.<strong>2008</strong> behandelt,<br />
sodass sich eine erneute Offenlage mit der entsprechend geänderten Planung mit<br />
Fristablauf zu Beginn des Jahres 2009 daran anschließen konnte. Einem<br />
. . .