Tätigkeitsbericht 2008 als PDF

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BAULEITPLANUNG 2008 12 Bebauungsplan „Au West II“, Ortsteil Rheinheim Nachdem die Bauplätze des Bebauungsplanes „Au West“ innerhalb der vergangenen 3 Jahre, d. h. seit Fertigstellung der Erschließungsanlagen, großteils einer Bebauung zugeführt werden konnten, soll mit dem neuen Plangebiet „Au West II“ der weiterhin vorhandene Bedarf an Wohnbauland (vorwiegend für die einheimische Bevölkerung) abgedeckt werden. Die Gemeinde Küssaberg konnte hierfür im Jahr 2007 Grundstücke in einer Gesamtgröße von 2,3 ha im Anschluss an das zuletzt in Rheinheim erschlossene Neubaugebiet „Au West“ erwerben. Das neu zu überplanende Gebiet wird im Westen durch den Inselweg und im Osten durch die Austraße begrenzt. Nach Norden, in Richtung Gemeindezentrum, dehnt sich das Plangebiet schließlich bis zu den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit den Flst.Nrn. 259 und 232, Gemarkung Rheinheim, aus. Mitte des Jahres 2008 fasste der Gemeinderat bereits den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Au West II“ und leitete damit das notwendige Bebauungsplanverfahren ein. Der neue Bebauungsplan setzt die Intention des vorangegangenen Plangebietes I des Bebauungsplanes „Au West“ fort. Dieser wurde aus der städtebaulichen Gesamtüberlegung zur bewussten Ausdehnung des Ortsteiles Rheinheim in Richtung Gemeindezentrum entwickelt. Die damit geschaffenen neuen Bebauungsmöglichkeiten runden den Ortsrand im Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Bebauung entlang der Austraße bzw. mit der Bebauung entlang der östlich gelegenen Straßenzüge „Webergasse“ bzw. „Zur Breite“ hin ab. Die bewusst gewählte Angebotsbreite mit den geplanten Grundstücksgrößen (von ca. 520 m² bis ca. 780 m²) soll den unterschiedlichen Interessen der künftigen Bauherren möglichst gerecht werden. In Anlehnung an die Baugebietsfestsetzung des Bebauungsplanes „Au West“ wird auch für das neue Plangebiet „Au West II“ ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Erfahrung aus der zwischenzeitlich nahezu vollständigen Bebauung im Plangebiet „Au West“ hat gezeigt, dass sich die für die Bauherren liberal gehaltenen Festsetzungen bewähren. Dem Bauherrn wird ein größtmöglicher Gestaltungsfreiraum geboten, ohne dass die aus der Sicht der Gemeinde notwendigen städtebaulichen Ziele missachtet werden. Daher wurden die Baufenster außerhalb des gesondert für Hausgruppen und Einzelhäuser ab 3 Wohnungen festgesetzten Bereiches wieder großzügig durchgängig, d. h. über die jeweils benachbarten Baugrundstücksgrenzen hinweg, festgesetzt und eine zweigeschossige Bauweise zugelassen. Im nord-westlichen Plangebiet wird ein Bereich ausgewiesen, auf dem lediglich Hausgruppen, d. h. Reihenhäuser und freistehende Einzelhäuser mit mindestens 3 Wohnungen zugelassen werden. Damit soll eine verdichtete Bebauungsmöglichkeit geschaffen werden, um im Plangebiet bauleitplanerisch bewusst auch den Reihenhaus- oder Geschosswohnungsbau zu fördern. Für diesen gesondert ausgewiesenen Bereich . . .

13 wurde die Geschossigkeit auf bis zu max. 3, aber mind. 2 Vollgeschosse heraufgesetzt, um die mindestens geforderten 3 Wohneinheiten auch architektonisch zeitgemäß ausführen zu können. Die max. Firsthöhe (ca. 10,50 m) liegt im Vergleich zum restlichen Plangebiet um ca. 1,50 m höher; damit soll ebenfalls eine sinnvolle Ausnutzung ermöglicht werden, ohne dass dabei aber ein ungewollt großer Höhenunterschied zum restlichen Plangebiet entstehen kann. Mit den vorgegebenen Maßen ist eine möglichst anzustrebende Harmonisierung innerhalb des Gesamtgebietes gewährleistet. Mit dem Bebauungsplan werden neben dem großzügigen Bereich für die verdichtete Bauweise (Reihenhäuser bzw. Geschosswohnungsbauten) insgesamt 28 neue Bauplätze für freistehende Einfamilien- bzw. Doppel- bzw. Reihenhäuser ausgewiesen. Der Gemeinderat hat sich dazu entschlossen, die Erschließung in 2 Bauabschnitten durchzuführen. Im ersten Erschließungsabschnitt, der von der Austraße ausgehend bis zum geplanten Wendekreis realisiert werden soll, werden insgesamt 18 Baugrundstücke erschlossen. Für das restliche Plangebiet (bis zum Inselweg) wird die Erschließung in Abhängigkeit des Verkaufes der Bauplätze aus dem 1. Erschließungsabschnitt durchgeführt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens konnte mit einer Frist bis zum Beginn des Jahres 2009 bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürgerschaft und der Fachbehörden durchgeführt werden. Der Gemeinderat wird sich in einer der ersten Sitzungen im Jahr 2009 schließlich mit der Abwägung der Stellungnahmen befassen, um im Anschluss daran die Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage freigeben zu können. Ein Satzungsbeschluss wird im Laufe des Jahres 2009 angestrebt, bevor dann in die Erschließungsplanung eingetreten werden kann. Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Au West II“

BAULEITPLANUNG <strong>2008</strong><br />

12<br />

Bebauungsplan „Au West II“, Ortsteil Rheinheim<br />

Nachdem die Bauplätze des Bebauungsplanes „Au West“ innerhalb der vergangenen 3<br />

Jahre, d. h. seit Fertigstellung der Erschließungsanlagen, großteils einer Bebauung<br />

zugeführt werden konnten, soll mit dem neuen Plangebiet „Au West II“ der weiterhin<br />

vorhandene Bedarf an Wohnbauland (vorwiegend für die einheimische Bevölkerung)<br />

abgedeckt werden. Die Gemeinde Küssaberg konnte hierfür im Jahr 2007 Grundstücke in<br />

einer Gesamtgröße von 2,3 ha im Anschluss an das zuletzt in Rheinheim erschlossene<br />

Neubaugebiet „Au West“ erwerben. Das neu zu überplanende Gebiet wird im Westen<br />

durch den Inselweg und im Osten durch die Austraße begrenzt. Nach Norden, in Richtung<br />

Gemeindezentrum, dehnt sich das Plangebiet schließlich bis zu den landwirtschaftlich<br />

genutzten Grundstücken mit den Flst.Nrn. 259 und 232, Gemarkung Rheinheim, aus.<br />

Mitte des Jahres <strong>2008</strong> fasste der Gemeinderat bereits den Aufstellungsbeschluss für den<br />

Bebauungsplan „Au West II“ und leitete damit das notwendige Bebauungsplanverfahren<br />

ein.<br />

Der neue Bebauungsplan setzt die Intention des vorangegangenen Plangebietes I des<br />

Bebauungsplanes „Au West“ fort. Dieser wurde aus der städtebaulichen<br />

Gesamtüberlegung zur bewussten Ausdehnung des Ortsteiles Rheinheim in Richtung<br />

Gemeindezentrum entwickelt. Die damit geschaffenen neuen Bebauungsmöglichkeiten<br />

runden den Ortsrand im Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Bebauung entlang<br />

der Austraße bzw. mit der Bebauung entlang der östlich gelegenen Straßenzüge<br />

„Webergasse“ bzw. „Zur Breite“ hin ab. Die bewusst gewählte Angebotsbreite mit den<br />

geplanten Grundstücksgrößen (von ca. 520 m² bis ca. 780 m²) soll den unterschiedlichen<br />

Interessen der künftigen Bauherren möglichst gerecht werden.<br />

In Anlehnung an die Baugebietsfestsetzung des Bebauungsplanes „Au West“ wird auch für<br />

das neue Plangebiet „Au West II“ ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Erfahrung<br />

aus der zwischenzeitlich nahezu vollständigen Bebauung im Plangebiet „Au West“ hat<br />

gezeigt, dass sich die für die Bauherren liberal gehaltenen Festsetzungen bewähren. Dem<br />

Bauherrn wird ein größtmöglicher Gestaltungsfreiraum geboten, ohne dass die aus der<br />

Sicht der Gemeinde notwendigen städtebaulichen Ziele missachtet werden. Daher wurden<br />

die Baufenster außerhalb des gesondert für Hausgruppen und Einzelhäuser ab 3<br />

Wohnungen festgesetzten Bereiches wieder großzügig durchgängig, d. h. über die jeweils<br />

benachbarten Baugrundstücksgrenzen hinweg, festgesetzt und eine zweigeschossige<br />

Bauweise zugelassen.<br />

Im nord-westlichen Plangebiet wird ein Bereich ausgewiesen, auf dem lediglich<br />

Hausgruppen, d. h. Reihenhäuser und freistehende Einzelhäuser mit mindestens 3<br />

Wohnungen zugelassen werden. Damit soll eine verdichtete Bebauungsmöglichkeit<br />

geschaffen werden, um im Plangebiet bauleitplanerisch bewusst auch den Reihenhaus-<br />

oder Geschosswohnungsbau zu fördern. Für diesen gesondert ausgewiesenen Bereich<br />

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