Merkblatt zum Familienpass - Stadt Filderstadt
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2.10 Sprachförderung<br />
Seite 4<br />
Für die Sprachförderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Filderstadt</strong> an Filderstädter Schulen erhalten <strong>Familienpass</strong>inhaber<br />
A einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B einen 25%igen Zuschuss.<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach Nr. I.1.1 und I.1.2 erhalten diesen Zuschuss nur, wenn die<br />
Sprachfördermaßnahme nicht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes / Lernförderung<br />
anerkannt wird.<br />
3 . F A M I L I E N G E F Ö R D E R T E R U R L A U B , J U G E N D F R E I Z E I T ,<br />
S C H U L L A N D H E I M<br />
3.1 Familiengeförderter Urlaub<br />
Kinder erhalten einmal im Jahr 50,00 € Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber A) bzw. 25,00 €<br />
Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber B) für mindestens eine Woche dauernden familiengeförderten<br />
Urlaub von Trägern (z.B. Diakonie, Ev. Jugendwerk, Kirchen, Caritas, Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Familienerholung, Kreisjugendring Esslingen) innerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
3.2 Jugendfreizeitmaßnahme<br />
Jugendliche bis 18 oder Auszubildende/Zivildienstleistende o.ä. bis 21 Jahre erhalten einmal<br />
jährlich bis zu 50,00 € Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber A) für eine Jugendfreizeitmaßnahme,<br />
bzw. 25,00 € (<strong>Familienpass</strong>inhaber B) Die Freizeit muss mindestens drei Tage,<br />
maximal 21 Tage dauern, es müssen insgesamt mindestens fünf Teilnehmerinnen<br />
oder Teilnehmer sein.<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten den Zuschuss nur, wenn sie nicht bereits<br />
die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket / soziale und kulturelle Teilhabe für<br />
diesen Zweck in Anspruch genommen haben.<br />
3.3 Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten, Schüleraustauschmaßnahmen<br />
(mindestens 3 Tage)<br />
Kinder und Jugendliche erhalten einmal jährlich einen 50%igen Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber<br />
A), maximal 250,00 €, bzw. einen 25%igen Zuschuss (<strong>Familienpass</strong>inhaber B),<br />
maximal 125,00 € für Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten oder Schüleraustauschmaßnahmen,<br />
deren Dauer mindestens 3 Tage beträgt.<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten hierfür keinen Zuschuss nach den <strong>Familienpass</strong>richtlinien.<br />
Die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten etc. für Kinder dieses<br />
Personenkreises sind über das Bildungs- und Teilhabepaket beim jeweiligen Leistungsträger<br />
(Arbeitsagentur oder Landratsamt Esslingen) zu beantragen.<br />
Hinweise für 3.1 bis 3.3<br />
Der Zuschuss wird berechnet von dem Entgelt, das die Eltern nach Abzug der gewährten<br />
Zuschüsse von Dritten bezahlen müssen.<br />
Der Antrag ist vor Antritt der jeweiligen Maßnahmen zu stellen.<br />
Den Zuschuss erhalten die Anspruchsberechtigten nach Abschluss der Maßnahme gegen<br />
Vorlage der Bestätigung.<br />
Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Amt für Familie, Schulen und Vereine bzw.<br />
den Bürgerämtern.