Merkblatt zum Familienpass - Stadt Filderstadt
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2.4 Volkshochschule/Kunstschule<br />
Seite 3<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber A erhalten einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B erhalten<br />
einen 25%igen Zuschuss für die Teilnahme an Kursen der Volkshochschule und der<br />
Kunstschule<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten den Zuschuss ggfs. nach Berücksichtigung<br />
von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).<br />
2.5 Familienbildungsstätte<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber A erhalten einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B erhalten<br />
einen 25%igen Zuschuss für die Teilnahme an Kursen der Familienbildungsstätte FBS.<br />
2.6 Musikschule<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber A erhalten 50% Ermäßigung, <strong>Familienpass</strong>inhaber B erhalten 25%<br />
Ermäßigung auf alle Tarife der Musikschulentgelte außer M (Mosaikstein) und I (Instrumente).<br />
Besuchen drei oder mehr Kinder aus einer Familie mit <strong>Familienpass</strong> A gleichzeitig die Musikschule,<br />
so wird von der Musikschule für das dritte und jedes weitere Kind ein Zuschuss<br />
von 100 % auf alle Tarife außer K (Erwachsenenensemble), M (Mosaikstein) und I (Instrumente)<br />
gewährt.<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.1 und 1.2 erhalten den Zuschuss ggfs. nach Berücksichtigung<br />
von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket (soziale und kulturelle Teilhabe).<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber A erhalten einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B erhalten<br />
einen 25%igen Zuschuss <strong>zum</strong> Teilnahmebeitrag bei der Teilnahme an einer Musikfreizeit<br />
der Musikschule <strong>Filderstadt</strong>.<br />
2.7 <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber A nach 1.1, 1.3 und 1.4 und <strong>Familienpass</strong>inhaber B zahlen auf die<br />
Jahresgebühr 7,00 € (anstelle von 13,00 €).<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach 1.2 zahlen keine Gebühr.<br />
2.8 Örtliche Ferienbetreuung (Waldheim, Dorffreizeiten, Verlässliche Ferienbetreuung<br />
etc.)<br />
Für örtliche verlässliche Ferienbetreuungsangebote (Waldheim Bernhäuser Forst des Ev.<br />
Kirchenbezirks, verlässliche Ferienbetreuung der Jugendfarm und des Kinder-, Jugend-<br />
und Kulturzentrums „Z“, Dorffreizeit Plattenhardt der Ev. Jugend Plattenhardt, Sommerfreizeit<br />
Bonlanden der Ev. Kirchengemeinde Bonlanden, Sport am Fließband der Sportgemeinschaft<br />
<strong>Filderstadt</strong>) erhalten <strong>Familienpass</strong>inhaber A einen 50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber<br />
B einen 25%igen Zuschuss.<br />
<strong>Familienpass</strong>inhaber nach Nr. I.1.1 und I.1.2 erhalten diesen Zuschuss nur, wenn sie nicht<br />
bereits die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket / soziale und kulturelle Teilhabe<br />
für diesen Zweck in Anspruch genommen haben.<br />
2.9 Sommerferienprogramm<br />
Bei Veranstaltungen des Sommerferienprogramms erhalten <strong>Familienpass</strong>inhaber A einen<br />
50%igen Zuschuss, <strong>Familienpass</strong>inhaber B einen 25%igen Zuschuss.