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Einordnung dualer Studiengänge in den Nationalen ...

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Susanne Müller<br />

Duale <strong>Studiengänge</strong> im DQR (2)<br />

„Ke<strong>in</strong>e unmittelbare Kopplung an e<strong>in</strong>en formalen<br />

Abschluss oder Lernort“<br />

• Für duale <strong>Studiengänge</strong> können die Lernergebnisse<br />

nicht an e<strong>in</strong>en spezifischen Lernort gekoppelt wer<strong>den</strong>.<br />

Qualifikationen wer<strong>den</strong> sowohl an der Hochschule als<br />

auch im Ausbildungsbetrieb erworben. E<strong>in</strong>e Trennung<br />

ist nicht möglich.<br />

• Die <strong>in</strong> dualen <strong>Studiengänge</strong>n erreichte Qualifikation<br />

geht über die Summe der Ausbildungs- und<br />

Studien<strong>in</strong>halte h<strong>in</strong>aus. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher<br />

Qualifikationsrahmen kann dies besser ausdrücken als<br />

e<strong>in</strong>e Auflistung formal erworbener Abschlüsse.<br />

Duale <strong>Studiengänge</strong> im NQR<br />

04.03.2008<br />

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