Einordnung dualer Studiengänge in den Nationalen ...
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Susanne Müller<br />
Duale <strong>Studiengänge</strong> im DQR (2)<br />
„Ke<strong>in</strong>e unmittelbare Kopplung an e<strong>in</strong>en formalen<br />
Abschluss oder Lernort“<br />
• Für duale <strong>Studiengänge</strong> können die Lernergebnisse<br />
nicht an e<strong>in</strong>en spezifischen Lernort gekoppelt wer<strong>den</strong>.<br />
Qualifikationen wer<strong>den</strong> sowohl an der Hochschule als<br />
auch im Ausbildungsbetrieb erworben. E<strong>in</strong>e Trennung<br />
ist nicht möglich.<br />
• Die <strong>in</strong> dualen <strong>Studiengänge</strong>n erreichte Qualifikation<br />
geht über die Summe der Ausbildungs- und<br />
Studien<strong>in</strong>halte h<strong>in</strong>aus. E<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher<br />
Qualifikationsrahmen kann dies besser ausdrücken als<br />
e<strong>in</strong>e Auflistung formal erworbener Abschlüsse.<br />
Duale <strong>Studiengänge</strong> im NQR<br />
04.03.2008<br />
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