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Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW

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Brücke Informationen<br />

> Durchschnittsbeitrag<br />

für 2009 sinkt<br />

Seite 9<br />

> Einsatz von Fahrzeugen mit<br />

Blaulicht und Einsatzhorn in<br />

Versorgungsunternehmen<br />

Seite 10<br />

3 • 2010<br />

G 4486<br />

www.bgetem.de<br />

für Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz<br />

Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft<br />

> <strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />

<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong><br />

> Notfall und Rettungsmaßnahmen<br />

bei Arbeiten in<br />

Kanalisationsanlagen<br />

Seite 19


INHALT Brücke Ausgabe 3/10<br />

ZUM UMLAUF<br />

2<br />

Name/Funktion<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

Sicherheitsbeauftragter<br />

Betriebsrat<br />

IMPRESSUM<br />

Magazin der Berufsgenossenschaft<br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Herausgeber<br />

Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse<br />

Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />

50968 Köln<br />

Telefon 0221 3778-0<br />

Telefax 0221 3778-1199<br />

Internet http://www.bgetem.de<br />

E-Mail info@bgetem.de<br />

Für den Inhalt verantwortlich<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

Redaktion<br />

Christoph Nocker<br />

Telefon 0221 3778-1010<br />

E-Mail presse@bgetem.de<br />

Corinna Kowald<br />

Telefon 0821 3159-5535<br />

E-Mail kowald.corinna@bgetem.de<br />

Thomas Gindler<br />

Telefon 0211 9335-257<br />

E-Mail gindler.thomas@bgetem.de<br />

Datum Kopie<br />

Seite<br />

Druckerei<br />

OZ Druck Köln KVD GmbH & Co. KG<br />

Die „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten<br />

Monat). Der Bezugspreis für die „Brücke“ ist durch<br />

den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />

Beilagenhinweis<br />

Sicherheitsquiz, Themenplakat,<br />

Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />

chlorfreiem Papier<br />

Titelbild:<br />

Für die Arbeitsbereiche von Kohlekraftwerken gibt es<br />

die Expositionsbeschreibung „<strong>Staub</strong>exposition in<br />

Kohlekraftwerken; Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen“.<br />

(Bild: Gindler)<br />

SELBSTVERWALTUNG<br />

Informationen zur Sozialwahl 2011 4<br />

MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />

Fusion wirkt sich auf Unfallzahlen aus 6<br />

Ulrich Ehrt erhält Verdienstorden der<br />

Bundesrepublik Deutschland 7<br />

2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit 7<br />

Nachruf Christian Leichsenring 8<br />

Light & Building 2010: 4000 Auszubildende<br />

zu „Fünf Sicherheitsregeln“ geschult 8<br />

MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />

Durchschnittsbeitrag für 2009 sinkt 9<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Mit Blaulicht zum Störungsort 10<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653: Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz im Abwasserbereich 12<br />

<strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ 12<br />

Branchenregelung<br />

<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten 16<br />

Notfall- und Rettungsmaßnahmen bei Arbeiten<br />

in Kanalisationsanlagen 19<br />

12 Die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> enthält besondere<br />

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten<br />

mit mineralischem <strong>Staub</strong> und<br />

konkretisiert die allgemeinen Anforderungen<br />

zum Schutz der Beschäftigten<br />

nach der Gefahrstoffverordnung.<br />

12 16<br />

16 Im Rahmen ihrer Tätigkeiten sind<br />

Beschäftigte von Elektroinstallationsbetrieben<br />

immer wieder hohen<br />

<strong>Staub</strong>belastungen ausgesetzt. Die<br />

Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />

bietet<br />

Hilfestellung, z. B. für die Gefährdungsbeurteilung.


Brücke Ausgabe 3/10<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />

Die aktuellen Plakate 21<br />

Sicherheitsquiz zum Thema Büroarbeit 21<br />

<strong>Neue</strong>r Tipp: Löschen von Gasbränden 21<br />

<strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“<br />

um neues Modul ergänzt 22<br />

<strong>Neue</strong>r Tipp: Ergonomische Gestaltung von<br />

Montagearbeitsplätzen 23<br />

SCHULUNG<br />

Seminar VS 6: Kleintransporter sicher fahren 23<br />

Seminar VS 5: Ausbildung Ladungssicherung nach VDI 2700a 24<br />

Seminar BS 21: Ortsfeste Steigleitern 24<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

Fünf Kriterien müssen erfüllt sein –<br />

Versicherungsschutz beim Betriebssport 25<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

Die Illusion der Unverletzbarkeit 26<br />

REHABILITATION<br />

Handverletzungen ernst nehmen 28<br />

<strong>Neue</strong> Mitarbeiter finden mit DGUV job 29<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

Bewegung tut gut! 30<br />

26<br />

26 Viele Verkehrsteilnehmer haben die<br />

Illusion der eigenen Unverletzbarkeit<br />

und schützen sich so vor dem Gedanken,<br />

dass ihr Fahrverhalten auch negative<br />

Konsequenzen haben könnte.Wir zeigen<br />

Ihnen Möglichkeiten der Verhaltens- und<br />

Einstellungsänderung im Straßenverkehr.<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der<br />

Geschäftsführung<br />

Liebe Leserinnen<br />

und Leser!<br />

INHALT<br />

Die Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr hatte<br />

auch Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung,<br />

insbesondere auf die Beiträge.<br />

Ausgelöst durch die Krise sanken in vielen Bereichen<br />

sowohl die Zahl der Beschäftigten als auch<br />

die Lohnsummen. Erfreulich: Auch die Zahl der<br />

Unfälle ging zurück. Dies konnte aber noch keine<br />

Kosten dämpfende Wirkung auf die Entschädigungsleistungen<br />

entfalten. Trotz vieler negativer<br />

Vorzeichen hat die <strong>BG</strong> es geschafft, den<br />

Durchschnittsbeitrag für die Betriebe nahezu<br />

konstant zu halten.<br />

Gestiegen sind allerdings die Lasten des solidarischen<br />

Ausgleichs für strukturschwache Wirtschaftszweige.<br />

Gemeint sind etwa der Bau- und<br />

Bergbaubereich, in denen hohe Rentenlasten<br />

stetig sinkenden Unternehmens- und Beschäftigtenzahlen<br />

gegenüberstehen.<br />

Ein Urteil des Bundessozialgerichts und die<br />

Änderung der Berufskrankheitenverordnung<br />

haben zudem zur Folge, dass im Bergbau neue<br />

Renten für Berufskrankheiten entstanden sind.<br />

Diese zusätzlichen Kosten müssen ebenfalls von<br />

anderen Berufsgenossenschaften mitgetragen<br />

werden. Auch auf die Unternehmen der <strong>BG</strong><br />

<strong>ETEM</strong> wird ein Teil dieser Lasten umgelegt. Der<br />

Finanzausgleich ist vom Gesetzgeber vorgegeben.<br />

Die Berufsgenossenschaften haben darauf<br />

keinen Einfluss.<br />

Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> wird alles daransetzen, Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz in Zusammenarbeit<br />

mit ihren Mitgliedsbetrieben weiter<br />

zu verbessern, denn niedrige Unfallzahlen sind<br />

und bleiben der Garant für stabile Beiträge.<br />

Ihr<br />

Olaf Petermann<br />

Vorsitzender der Geschäftsführung<br />

3


Alexander Schmitt<br />

SELBSTVERWALTUNG Brücke Ausgabe 3/10<br />

Informationen zur Sozialwahl 2011<br />

Alle sechs Jahre finden bei den Trägern der Sozialversicherung Sozialwahlen statt, mit denen die Mitglieder der<br />

Vertreterversammlung, dem obersten Entscheidungs- und Rechtsetzungsorgan der Berufsgenossenschaft,<br />

gewählt werden. Wahltag für die 11. Sozialwahlen in der Bundesrepublik ist der 1. Juni 2011.<br />

4<br />

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft<br />

gehen aus regelmäßigen, allgemeinen,<br />

freien und geheimen Wahlen hervor: den Sozialversicherungswahlen,<br />

kurz Sozialwahlen. Diese sind Verhältniswahlen,<br />

also keine Personenwahlen. Die letzten<br />

Sozialwahlen waren 2005. Seither hat sich die Landschaft<br />

der Berufsgenossenschaften stark verändert: Die<br />

<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist aus<br />

nacheinander drei Fusionen von ehemals vier unabhängigen<br />

Berufsgenossenschaften entstanden. Dementsprechend<br />

sind derzeit auch die Organe der Selbstverwaltung<br />

der Berufsgenossenschaft mit Vertretern<br />

besetzt, die ursprünglich zu einer der Vorgänger-<br />

Berufsgenossenschaften gewählt waren.<br />

Die Vertreterversammlung ist das oberste Beschluss- und Rechtsetzungsorgan der Berufsgenossenschaft.<br />

Sie entscheidet autonom über die Satzung, den Haushaltsplan, den<br />

Gefahrtarif und die Umlage der <strong>BG</strong> und beschließt Unfallverhütungsvorschriften. Die<br />

Selbstverwaltung hat eine Steuerungs- und Kontrollfunktion gegenüber der hauptamtlichen<br />

Verwaltung der Berufsgenossenschaft.<br />

Derzeit besteht die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie<br />

Textil Elektro Medienerzeugnisse aus 84 Mitgliedern, je<br />

42 der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Mit der<br />

anstehenden 11. Sozialwahl wird die Vertreterversammlung<br />

dann auf zweimal 30 Mitglieder verringert.<br />

Im Gegensatz zu Wahlen auf Bundes-, Landes- und<br />

kommunaler Ebene oder zum Europäischen Parlament<br />

rücken die Sozialwahlen kaum ins Bewusstsein der<br />

Öffentlichkeit. Die Besonderheit der Sozialwahlen<br />

besteht darin, dass die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft<br />

nicht auf einem Gegeneinander der vertretenen<br />

Gruppierungen beruht, sondern dass bei ihr<br />

die Beteiligten im paritätischen Konsens handeln und<br />

gemeinsam die Geschicke der <strong>BG</strong> lenken. Dieses Konsensmodell<br />

bedingt, dass bei der Wahl die einzelnen<br />

Interessengruppen nicht miteinander konkurrieren,<br />

sondern sich frühzeitig darauf ausrichten, gegensätzli-<br />

che gesellschaftliche Strömungen möglichst einheitlich<br />

zu bündeln. Dies führt dazu, dass es in der Vergangenheit<br />

nur in selteneren Fällen zu einer Urwahl mit Wahlhandlung<br />

(Briefwahl) gekommen ist.<br />

Häufiger findet eine sog. Friedenswahl statt: Die von<br />

den Vereinigungen der Versicherten und der Arbeitnehmer<br />

(Sozialpartnern) aufgestellten Vorschlagslisten gelten,<br />

wenn sich die Listenträger vorher einvernehmlich<br />

auf das gemeinsame Ergebnis geeinigt haben, als<br />

gewählt, ohne dass es noch einer Wahlabstimmung der<br />

Wahlberechtigten bedarf. Bei den letzten Sozialwahlen<br />

2005 kam es nur bei einem Träger der Rentenversicherung,<br />

bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

sowie bei sechs Krankenkassen (von insgesamt<br />

rd. 300 Trägern) zur Urwahl. Bei den seinerzeit 35 bzw.<br />

36 gewerblichen Berufsgenossenschaften fanden erstmals<br />

1962 und letztmalig 1999 Wahlen mit Wahlhandlung<br />

statt und zwar in diesen sieben Wahlperioden insgesamt<br />

24.<br />

Bei der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

sind derzeit folgende Vereinigungen in den Organen der<br />

Selbstverwaltung vertreten:<br />

Versichertenseite: IG Metall, Gewerkschaft ver.di, IG<br />

Bergbau Chemie Energie<br />

Arbeitgeberseite: Arbeitgeberverband Gesamtmetall,<br />

Gesamtverband textil+mode, Vereinigung der kommunalen<br />

Arbeitgeber, Bundesverband Druck und Medien,<br />

Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung.<br />

Zur Gruppe der Versicherten gehören in der Unfallversicherung<br />

(§ 47 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV):<br />

• Versicherte Personen (also Beschäftigte und „Wie-<br />

Beschäftigte“), die regelmäßig mindestens 20 Stunden<br />

im Monat eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />

ausüben;<br />

• Bezieher von Verletztenrenten, die der Gruppe der<br />

Versicherten unmittelbar vor ihrem Ausscheiden<br />

angehört haben.<br />

Zur Gruppe der Arbeitgeber gehören in der gewerblichen<br />

Unfallversicherung (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV):<br />

• Personen, die mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft<br />

versicherungspflichtigen Arbeitnehmer<br />

beschäftigen;<br />

• bei der Berufsgenossenschaft versicherte Selbstständige<br />

ohne fremde Beschäftigte und Bezieher von


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Die einzelnen Stationen des Wahlverfahrens<br />

1. Das Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Bundeswahlbeauftragten und dessen Wahlankündigung, in der der<br />

Wahltag bestimmt wird.<br />

2. Der Vorstand der Berufsgenossenschaft bestellt dann den Wahlausschuss.<br />

3. Zum 1. April des dem Wahljahr vorangehenden Jahres erfolgt die Wahlausschreibung durch den Bundeswahlbeauftragten.<br />

Sie ist die öffentliche Aufforderung, für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen bis zum 18. November 2010,<br />

18:00 Uhr, Vorschlagslisten bei der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzureichen. Die Wahlausschreibung<br />

wird in allen Tageszeitungen veröffentlicht. Der Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft teilt nach der Wahlausschreibung<br />

auf Anfrage das Nähere über die Wahl mit (Wahlinformation).<br />

4. Der letzte Tag, an dem Vorschlagslisten beim Wahlausschuss eingereicht werden können, ist der 195. Tag vor dem<br />

Wahltag (hier: 18. November 2010, 18:00 Uhr). Der Vorsitzende des Wahlausschusses hat den Listenträgern Zweifel oder<br />

Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vorschlagsliste mitzuteilen. Danach entscheidet der Wahlausschuss<br />

(spätestens zum 10. Januar 2011) über die Zulassung der Vorschlagslisten als ordnungsgemäß.<br />

5. Keine Wahlhandlung findet bei einer Gruppe statt, wenn für diese nur eine Vorschlagsliste eingereicht und zugelassen<br />

worden ist oder auf allen Vorschlagslisten zusammen nicht mehr Personen vorgeschlagen sind, als für die Gruppe in<br />

der Vertreterversammlung gewählt werden können. In diesem Fall steht mit Entscheidung des Wahlausschusses über<br />

die Zulassung der Vorschlagsliste(n) das Wahlergebnis fest. Findet keine Wahlhandlung statt, macht der Wahlausschuss<br />

dies spätestens am 7. Februar 2011 bekannt.<br />

6. Kommt es zu einer Urwahl, verteilt der Wahlausschuss die Vordrucke für die Wahlausweise, Stimmzettel und anderen<br />

Wahlunterlagen bis spätestens 11. April 2011. Ab dem 14. Februar 2011 werden Abschriften der Vorschlagslisten in allen<br />

Geschäftsstellen der Berufsgenossenschaft öffentlich ausgelegt und auch im Internet veröffentlicht. Sodann gibt die<br />

Berufsgenossenschaft die Wahl öffentlich bekannt (Wahlbekanntmachung). Wahlausweise werden an die Wahlberechtigten<br />

hier bis zum 12. Mai 2011 ausgehändigt. Wahltag ist der 1. Juni 2011.<br />

7. Die Ermittlung des Wahlergebnisses folgt unmittelbar nach dem Wahltag durch den Wahlausschuss, der sodann das<br />

Wahlergebnis öffentlich bekannt macht. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung ist spätestens zum<br />

1. November 2011 einzuberufen. Sodann werden die Vorsitzenden und der Vorstand gewählt.<br />

Verletztenrenten, die der Gruppe der Arbeitgeber<br />

unmittelbar vor ihrem Ausscheiden angehört haben.<br />

Das Recht, Vorschlagslisten zur Wahl einzureichen,<br />

haben: Arbeitnehmervereinigungen, z. B. Gewerkschaften,<br />

Arbeitgebervereinigungen sowie Zusammenschlüsse<br />

von Personen zu freien Listen. Voraussetzung für das<br />

aktive und passive Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zur<br />

Gruppe der Versicherten oder Arbeitgeber.<br />

Wählen kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, seine<br />

Wohnung bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder regelmäßigen<br />

Beschäftigungsort in der Bundesrepublik hat<br />

(deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung).<br />

Nicht wählen darf, wessen Wahlrecht gesetzlich ausgeschlossen<br />

ist oder wer am 1. April 2010 mit fälligen Beiträgen<br />

zur <strong>BG</strong> säumig war.<br />

Wählbar ist, wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag<br />

besitzt oder (falls nicht deutscher Staatsange-<br />

höriger) seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung<br />

innehat oder sich regelmäßig in Deutschland aufhält<br />

oder regelmäßig beschäftigt ist, das 18. Lebensjahr vollendet<br />

hat und nicht am 1. April 2010 mit fälligen Beiträgen<br />

zur <strong>BG</strong> säumig war.<br />

Nähere Informationen finden Sie im Internet der <strong>BG</strong><br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse unter:<br />

www.bgetem.de/sozialwahl 2011<br />

Listenträger, die die Einreichung einer Vorschlagsliste<br />

beabsichtigen, erhalten bei Bedarf nähere Informationen<br />

vom Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft:<br />

<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,<br />

– Wahlausschuss –, Referat Selbstverwaltung Recht und<br />

Organisation, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln,<br />

Tel.: 0221/3778-5518; Fax: 0221/3778-195518;<br />

E-Mail: waibel.christoph@bgetem.de<br />

CHRISTOPH WAIBEL<br />

SELBSTVERWALTUNG<br />

5


MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 3/10<br />

Fusion wirkt sich auf Unfallzahlen aus<br />

Insgesamt ereigneten sich 2009 in den 7.191 Mitgliedsbetrieben der damaligen <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />

4.098 meldepflichtige Arbeitsunfälle bei rein betrieblichen Tätigkeiten (2008: 3.629). Die Unfallquote pro<br />

1.000 Versicherte betrug 17,86 (2008: 17,22). Auf den Wegen von und zur Arbeitsstätte sowie auf den Dienstwegen<br />

geschahen 926 Unfälle (2008: 791). Dies entspricht einer Unfallhäufigkeit pro 1.000 Versicherte von 4,04 (2008: 3,75).<br />

6<br />

Die nachfolgenden Informationen beschränken sich auf<br />

das Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen in den<br />

Betrieben der ehemaligen <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und<br />

Wasserwirtschaft (<strong>BG</strong>FW). Die Unfallzahlen und Entschädigungsleistungen<br />

der Fusionspartner sind in diesem<br />

Jahr noch nicht berücksichtigt, da sich die Entwicklungen<br />

zu den Vorjahren nicht vergleichbar<br />

darstellen lassen.<br />

In den 7.191 Betrieben der ehemaligen <strong>BG</strong>FW waren insgesamt<br />

229.477 Personen beschäftigt. Bei den rein<br />

betrieblichen Tätigkeiten nahm die Zahl der Unfälle um<br />

12,9 % zu. Die Zahl der Wegeunfälle nahm um 17,1 % zu.<br />

Der Grund für diese außergewöhnliche Zunahme liegt<br />

in der Beendigung der Doppelmitgliedschaften von<br />

Unternehmen der ehemaligen <strong>BG</strong> ETF (<strong>BG</strong> Elekro Textil<br />

Feinmechanik) und <strong>BG</strong>FW. Diese Betriebe werden seit<br />

2009 durch die Branchenverwaltung Energie- und<br />

Wasserwirtschaft betreut. Ohne diese Sonderbewegung<br />

hätte es bei den registrierten Unfällen nur einen geringen<br />

Zuwachs gegeben.<br />

Für die Rehabilitation und Entschädigung der Versicherten<br />

gab die <strong>BG</strong> im Jahr 2009 insgesamt 41,8 Mio.<br />

Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr (36,82 Mio. Euro)<br />

stiegen die Kosten damit um 13,5 %. Von diesen Ausgaben<br />

entfallen 9,96 Mio. Euro (23,8 %) auf die Berufskrankheiten.<br />

Die Zahl der tödlichen Unfälle bei betrieblichen Tätigkeiten<br />

und auf Dienstwegen ist konstant geblieben.<br />

Insgesamt starben 4 Versicherte. Auf den Wegen<br />

Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2009<br />

Erkrankungen durch chemische Einwirkungen 19<br />

Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen 114<br />

davon durch Lärm 76<br />

Erkrankungen der Atemwege 137<br />

davon durch Asbesteinwirkung 109<br />

Hautkrankheiten 44<br />

Übrige Berufskrankheiten 13<br />

zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause verunglückten<br />

2 Personen tödlich.<br />

In insgesamt 338 Fällen wurde der <strong>BG</strong> der Verdacht auf<br />

das Vorliegen einer Berufskrankheit angezeigt (22,0 %).<br />

17 Beschäftigte bzw. ehemalige Beschäftigte der Mitgliedsbetriebe<br />

starben im Jahr 2009 an den Folgen einer<br />

Berufskrankheit. Das waren 3 Personen weniger als im<br />

Vorjahr. In der überwiegenden Zahl dieser Fälle wurde<br />

als Todesursache Asbesteinwirkungen festgestellt. Für<br />

die Asbesterkrankungen gilt: Die Ursachen für die<br />

heutigen Krankheitsbilder liegen Jahre, in der Regel<br />

gar Jahrzehnte zurück.<br />

Ausgaben für Rehabilitation und Entschädigung<br />

Wenn Versicherungsfälle eintreten, erbringt die <strong>BG</strong> die<br />

Entschädigungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen<br />

Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch – Unfallversicherung<br />

– SGB VII.<br />

Einschränkende Maßnahmen der Gesundheitsreform<br />

betreffen die Qualität der berufsgenossenschaftlichen<br />

Heilbehandlung und die Rehabilitation nicht. Die medizinische<br />

Versorgung der Versicherten erfolgt weiterhin<br />

nach den besten medizinischen Standards. Diese sehen<br />

eine Kostenbeteiligung der Versicherten selbst nicht<br />

vor.<br />

SVEN KRUSE<br />

Die Aufwendungen 2009 nach Leistungsarten<br />

Heilbehandlungskosten<br />

Verletztengeld und Beiträge<br />

11.161.944<br />

zur Sozialversicherung 2.241.346<br />

Leistungen zur Teilhabe 287.305<br />

Übergangsleistungen bei Berufskrankheiten 20.572<br />

Sterbegeld und Überführungskosten 98.678<br />

Rentenleistungen 27.989.234<br />

Gesamtsumme 41.799.079


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Ulrich Ehrt erhält Verdienstorden der<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

Für sein herausragendes ehrenamtliches Engagement im Elektrohandwerk wurde im April<br />

Ulrich Ehrt das Bundesverdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen.<br />

In seiner Rede anlässlich der Verleihung<br />

unterstrich Staatsminister Rainer<br />

Robra das ehrenamtliche Engagement<br />

in den zahlreichen Funktionen, die<br />

Ulrich Ehrt unter anderem als Vorstandsmitglied<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> und als<br />

Landesinnungsmeister im Landesinnungsverband<br />

der Elektrohandwerke<br />

Sachsen-Anhalt ausübte. Sein Engagement<br />

in der <strong>BG</strong> begann mit seiner Wahl<br />

in die Vertreterversammlung im Jahr<br />

1991. Mit tatkräftigem Einsatz hat er den<br />

Aufbau der Unfallversicherung in den<br />

neuen Bundesländern unterstützt. Seit<br />

1999 ist Ulrich Ehrt Mitglied des Vor-<br />

2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit<br />

am 13. und 14. August 2010<br />

Die 2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit stehen ganz im Zeichen der Präventionskampagne „Risiko<br />

raus!“. Ziel der zweijährigen Kampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftlicher<br />

Sozialversicherung ist es, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern.<br />

Die Bezirksverwaltung und das Präventionszentrum<br />

Braunschweig, die Berufsgenossenschaftliche<br />

Schulungsstätte<br />

Linowsee e. V. und der BraunschweigischeGemeindeunfallversicherungsverband<br />

(GUV) veranstalten am 13.–14.<br />

August die 2. Braunschweiger Tage der<br />

Arbeitssicherheit. Die Veranstaltung<br />

unter dem Motto „Risiko raus!“ steht<br />

ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit.<br />

An beiden Tagen finden vielfältige<br />

praktische Demonstrationen und Vorträge<br />

zum Thema Verkehrssicherheit<br />

und Ladungssicherung statt. Fahrradfahrer<br />

haben die Möglichkeit, einen<br />

Fahrradparcours zu absolvieren und ihr<br />

Fahrrad auf Sicherheitsmängel überprüfen<br />

zu lassen. Realistische Bremsversuche<br />

mit einem PKW und einem<br />

Kleintransporter, sowohl mit als auch<br />

standes der Berufsgenossenschaft, des<br />

Präventionsausschusses, der Gefahrtarifkommission<br />

und des Finanz- und<br />

Grundsatz-Ausschusses. Hervorzuheben<br />

ist vor allem sein großer Einsatz für das<br />

Unternehmermodell, als dessen geistiger<br />

Vater er gilt, und seine Mitwirkung bei<br />

den Fusionsverhandlungen zwischen<br />

den Berufsgenossenschaften.<br />

Die Berufsgenossenschaft dankt Ulrich<br />

Ehrt vielmals für seinen unermüdlichen<br />

Einsatz und gratuliert von Herzen zu dieser<br />

hohen Auszeichnung.<br />

Der Braunschweiger Löwe zeigt, wie es gemacht<br />

wird: Rücksicht und korrekte Ladungssicherung<br />

erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr.<br />

ohne Ladung, vermitteln einen Eindruck<br />

von den beim Bremsen einwirkenden<br />

Kräften. Ein Gurtschlitten lässt<br />

Sie erleben, was es heißt, nach einem<br />

MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />

Ulrich Ehrt, Träger des Verdienstordens<br />

der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Unfall vom Gurt gehalten zu werden.<br />

Viele weitere Aktionen, Tipps und<br />

Informationen runden die Tage der<br />

Arbeitssicherheit ab, die sich an alle<br />

Verkehrsteilnehmer richtet. Unterstützt<br />

wird die Veranstaltung von der Braunschweiger<br />

Verkehrswacht e. V., der<br />

Öffentlichen Versicherung Braunschweig<br />

sowie der Feuerwehr und der<br />

Polizei Braunschweig.<br />

Veranstaltungsort ist das Messegelände<br />

Braunschweig, bekannt unter dem<br />

Namen „Harz & Heide-Gelände“. Die für<br />

die Besucher kostenlose Veranstaltung<br />

findet am Freitag, dem 13. August, von<br />

9 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von<br />

10 Uhr bis 17 Uhr statt.<br />

RAINER KEYE<br />

7


Tix<br />

MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 3/10<br />

8<br />

Die Berufsgenossenschaft trauert um<br />

Nachruf<br />

Christian Leichsenring<br />

Am 7. April 2010 verstarb der langjährige Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft im Alter<br />

von 72 Jahren.<br />

Christian Leichsenring trat am 15. Mai 1968 als Referent des Hauptgeschäftsführers in den berufsgenossenschaftlichen Dienst<br />

ein. 1977 wurde er zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer gewählt. Seit der Wahl zum Hauptgeschäftsführer Anfang des<br />

Jahres 1991 führte er die Berufsgenossenschaft bis zu Beginn seiner Altersfreistellungsphase im April 2000. Im internationalen<br />

Bereich leitete er von 1994 bis 2002 die IVSS-Sektion „Elektrizität“. In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an den Vorbereitungen<br />

einer gesetzlichen Unfallversicherung nach deutschem Vorbild in China beteiligt.<br />

In Erinnerung wird seine Rechtschaffenheit und Gradlinigkeit bleiben. Nicht nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangte<br />

er Pflichterfüllung, auch er selbst hatte sich voll und ganz dem berufsgenossenschaftlichen Dienst verschrieben.<br />

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt der Familie und den Angehörigen.<br />

Light & Building 2010 Frankfurt<br />

4000 Auszubildende zu „Fünf Sicherheitsregeln“ geschult<br />

Im Rahmen der Arbeitssicherheitsseminare für Auszubildende hatten Freiwillige die Gelegenheit,<br />

einen Arbeitsauftrag an einer echten Schaltanlage auszuführen. Die Beachtung<br />

der 5 Sicherheitsregeln war dabei unbedingte Voraussetzung.<br />

Vom 11.–16. April fand in Frankfurt die weltgrößte Verbundmesse<br />

für Licht, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation,<br />

die „Light & Building“, statt. Mit mehr als<br />

180.000 Besuchern aus Europa, Asien, Amerika und aus<br />

Australien und Afrika behauptete die Fachmesse ihre<br />

Spitzenposition. Auf der Messe vertreten war auch die<br />

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />

(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>), die ebenfalls ein Rekordergebnis<br />

verzeichnen konnte. Rund 4000 Teilnehmer nahmen an<br />

den Arbeitssicherheitsseminaren für Auszubildende teil.<br />

Nach einem Einführungsvortrag standen die Themen<br />

„Die fünf Sicherheitsregeln“ und „Gefahren des elektrischen<br />

Stromes“ im Mittelpunkt. Moderiert von Technischen<br />

Aufsichtsbeamten erfolgte dann der praktische<br />

Teil an einer echten Niederspannungsanlage der Firma<br />

Hensel. Der Arbeitsauftrag für die angehenden Elektrofachkräfte<br />

lautete: Anschluss eines Baustromverteilers<br />

an einen Lasttrenner unter der besonderen Berücksichtigung<br />

unter Spannung stehender benachbarter Teile.<br />

Dabei war die Beachtung der fünf Sicherheitsregeln<br />

unbedingte Voraussetzung. Neben den Seminaren hatten<br />

die Besucher Gelegenheit, sich am Messestand in der<br />

„Galeria“ über aktuelle Entwicklungen im Bereich der<br />

Arbeitssicherheit zu informieren.<br />

ULRICH TIX


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Durchschnittsbeitrag für 2009 sinkt<br />

Zum 1. April 2009 schlossen sich die <strong>BG</strong> Elektro Textil<br />

Feinmechanik und die <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und<br />

Wasserwirtschaft zur <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro zusammen.<br />

Am 1. Januar 2010 folgte eine weitere Fusion<br />

mit der <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung zur <strong>BG</strong><br />

Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.<br />

Im Fusionsvertrag ist unter anderem vereinbart, dass<br />

die Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />

für eine Übergangszeit noch eine eigene Umlage<br />

abrechnet und damit einen eigenen Beitrag erhebt.<br />

Wie bisher auch gilt das Prinzip der nachträglichen<br />

Bedarfsdeckung. Die Branchenverwaltung deckt<br />

zunächst alle Kosten ab. Nach Ablauf des Kalenderjahres<br />

ermittelt sie die Gesamtausgaben und legt sie auf<br />

die Mitgliedsunternehmen um. Gewinne zu erzielen ist<br />

dabei nicht erlaubt.<br />

Zuwachs der Entgelte kompensiert gestiegene<br />

Entschädigungsleistungen<br />

Im Jahr 2009 sind die Kosten für die medizinische Versorgung<br />

sowie Verletztengelder und Renten um rund<br />

4,3 Millionen Euro und damit gegenüber dem Vorjahr<br />

um 11,3 Prozent gestiegen.<br />

Gleichzeitig ist die Entgeltsumme der Mitgliedsbetriebe<br />

entgegen dem allgemeinen Trend um 13,8 Prozent<br />

gewachsen. Der Grund für diese außergewöhnliche<br />

Zunahme liegt in der Beendigung der Doppelmitgliedschaften<br />

von Unternehmen der ehemaligen <strong>BG</strong> ETF und<br />

<strong>BG</strong>FW. Diese Betriebe werden seit 2009 durch die Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft betreut.<br />

Ohne diese Sonderbewegung hätte es bei den Entgelten<br />

und Entschädigungsleistungen nur einen Zuwachs von<br />

rund 2 Prozent gegeben.<br />

Folgen für den Beitrag<br />

Die beschriebene Entwicklung hat dazu geführt, dass<br />

der Durchschnittsbeitrag für 2009 leicht sinkt. Er liegt<br />

bei 0,83 Euro je 100 Euro Entgelt (2008: 0,84 Euro,<br />

Rückgang um 1,43 Prozent). Wird der durchschnittliche<br />

Beitragsnachlass von13,7 Prozent mitberücksichtigt,<br />

liegt der Wert bei circa 0,71 Euro je 100 Euro Entgelt.<br />

Im Vergleich zu den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

ist dies einer der günstigsten Beiträge.<br />

Leicht gestiegen ist der Beitragsfuß. Er drückt aus, wie<br />

viel das Unternehmen in der Gefahrklasse 1 je 1.000<br />

Euro Lohnsumme zu zahlen hätte. Die Selbstverwaltung<br />

der <strong>BG</strong> hat ihn für 2009 auf 3,03 Euro festgesetzt.<br />

Ausgleichslast und Lastenverteilung<br />

Die Lasten für den solidarischen Finanzausgleich<br />

zwischen den Berufsgenossenschaften für strukturschwache<br />

Wirtschaftszweige sind weiter gestiegen. Aufgrund<br />

des Strukturwandels in einigen Branchen sind<br />

die Anzahl der Betriebe und Versicherten sowie die<br />

Bruttoentgelte zurückgegangen. Gleichzeitig bestehen<br />

sehr hohe Rentenkosten, welche sie nicht mehr alleine<br />

tragen können. Dies betrifft besonders die Bauwirtschaft<br />

und den Bergbau.<br />

Ein Urteil des Bundessozialgerichts und die Änderung<br />

der Berufskrankheitenverordnung haben zur Folge,<br />

dass im Bergbau neue Renten für Berufskrankheiten<br />

entstanden sind. Diese zusätzlichen Kosten von circa<br />

100 Millionen Euro müssen auch von den anderen<br />

Berufsgenossenschaften mitgetragen werden.<br />

Auch auf die Unternehmen der Branchenverwaltung<br />

Energie- und Wasserwirtschaft wird ein Teil dieser<br />

Kosten umgelegt.<br />

Für 2009 hat der Vorstand folgende Sätze beschlossen:<br />

x Beitrag Ausgleichslast = 1,04 Euro je 1.000 Euro<br />

Entgelt (2008 = 1,00 Euro)<br />

x Beitrag Lastenverteilung nach Neurenten = 0,10 Euro<br />

je 1.000 Beitragseinheiten (2008 = 0,05 Euro)<br />

x Beitrag Lastenverteilung nach Entgelten = 0,86 Euro<br />

je 1.000 Euro Entgelt (2008 = 0,40 Euro).<br />

In diesem Jahr wird der Lastenausgleich zu 30 Prozent<br />

nach diesem System und zu 70 Prozent nach dem<br />

bisherigen System berechnet. Weitere Informationen<br />

zu den Lastenverteilungsverfahren finden sich im<br />

Internet unter http://ew.bgetem.de.<br />

Der Gesetzgeber hat den Finanzausgleich vorgegeben.<br />

Die Berufsgenossenschaften haben darauf keinen Einfluss.<br />

NORBERT SCHLENGER<br />

MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />

Gut für Arbeitgeber: Haftungsablösung bei<br />

Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

Als Unternehmer müssen Sie keine Schadensersatzansprüche für die Folgen von<br />

Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb fürchten. Verletzt sich ein<br />

Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet er eine Berufskrankheit, entschädigt die<br />

Unfallversicherung den Personenschaden umfassend. Der Arbeitnehmer kann den<br />

Unternehmer dann – außer bei vorsätzlichem Handeln – nicht auf Schadensersatz<br />

verklagen. Im Gegenzug entrichten allein die Arbeitgeber die Beiträge an die<br />

Berufsgenossenschaften. Das sichert den sozialen Frieden und stärkt den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland. In vielen privaten Systemen anderer Länder gibt es<br />

die Haftungsablösung nicht. Obwohl der Unternehmer auch dort Beiträge an die<br />

Versicherung zahlt, kann er von einem Beschäftigten vor Gericht auf Schadensersatz<br />

verklagt werden.<br />

9


Barrelmann / Emsland-Newsletter<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

Mit Blaulicht zum Störungsort…<br />

Hinweise zum Einsatz von Fahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn<br />

in Versorgungsunternehmen<br />

Fahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn verursachen Gefährdungen und Belastungen für die Entstördienstmitarbeiter.<br />

Einige Unternehmen der Versorgungswirtschaft nutzen<br />

im Entstördienst Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn.<br />

Hierdurch kommen zu den ohnehin vielfältigen<br />

Gefährdungen und Belastungen für die Entstördienstmitarbeiter<br />

weitere hinzu.<br />

Wahrnehmbarkeit des Einsatzfahrzeuges<br />

Solange das Einsatzfahrzeug nicht als solches zu erkennen<br />

ist, können die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht<br />

angemessen reagieren. Unsicherheiten können zu<br />

unangemessenem Verhalten führen, in dessen Folge<br />

das Unfallrisiko zunimmt. Es kann zu Verzögerungen<br />

kommen oder – wenn der Einsatzfahrzeugführer auf die<br />

Aktion von Verkehrsteilnehmern nicht (mehr) adäquat<br />

reagieren kann – zum Unfall. Wesentlich für die Wahrnehmbarkeit<br />

des Einsatzfahrzeuges ist seine Ausstattung<br />

mit Blaulicht und Einsatzhorn.<br />

Sondersignalanlage<br />

Die Sondersignalanlage macht das Entstördienstfahrzeug<br />

zum „Blaulichtfahrzeug“ und „bevorrechtigten<br />

Wegebenutzer“. Durch die „Kennleuchten für blaues<br />

Blinklicht“ – also Rundumkennleuchten (RKL) und<br />

Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorne<br />

(„Frontblitzer“) – können andere Verkehrsteilnehmer<br />

eindeutig das Fahrzeug auf Einsatzfahrt erkennen. Bei<br />

der Auswahl der Leuchten sollte großer Wert auf deren<br />

Tageserkennbarkeit gelegt werden. Bei den üblichen<br />

10<br />

Typen „Drehspiegelleuchte“, „Doppelblitzentladungsleuchte“<br />

und „LED-Leuchte“ variiert diese nämlich<br />

deutlich.<br />

Damit bei der Einsatzfahrt sowie beim Absichern von<br />

Arbeits- und Einsatzstellen das Fahrzeug gut zu erkennen<br />

ist, sind mindestens drei Kennleuchten zu<br />

empfehlen. Die Kennleuchten können entweder für sich<br />

allein oder in Mehrfachkombinationen (ggf. inklusive<br />

Einsatzhorn) ausgeführt sein.<br />

Das Einsatzhorn sichert das frühzeitige akustische<br />

Wahrnehmen des Einsatzfahrzeugs. Zur Verfügung stehen<br />

Einsatzhörner, bei denen die Tonfolge durch Pressluft<br />

oder elektronisch erzeugt wird. Verschiedene Versorgungsunternehmen<br />

berücksichtigen ganz bewusst<br />

Erfahrungswerte – unter anderem der örtlichen Feuerwehr<br />

– und statten ihre Einsatzfahrzeuge zugleich mit<br />

elektronischem und Presslufthorn aus.<br />

Inwieweit die Fahrzeugmaße und die Fahrzeuggröße<br />

Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit von Kennleuchten<br />

und Einsatzhorn haben, sollte kritisch geprüft werden.<br />

Fahrzeuginnenraum – Arbeitsplatz für Fahrer und<br />

Beifahrer<br />

Das Fahrzeuginnere ist die unmittelbare Arbeitsumgebung<br />

der Entstördienstmitarbeiter – auf „normaler


Rau<br />

Brücke Ausgabe 3/10<br />

Fahrt“ wie auf Einsatzfahrten. Soweit möglich sollten<br />

hier alle Gefährdungen, Belastungen und Ablenkungen<br />

vermieden werden, damit sich Fahrer und Beifahrer<br />

ganz ihren Aufgaben widmen können. Dabei sollte sich<br />

der Fahrer vor allem auf den Straßenverkehr konzentrieren<br />

können. Der Beifahrer sollte die Kommunikation<br />

aufrechterhalten und – je nach Eingespieltheit des<br />

Teams – mehr oder weniger aktiv „mitfahren“, also zum<br />

Beispiel ebenfalls auf den Verkehr achten und bei<br />

Bedarf vor Gefahren warnen.<br />

Lärm und Geräuscheinwirkung<br />

Auf Einsatzfahrten können die Entstördienstmitarbeiter<br />

Lärm- und Geräuschbelastungen ausgesetzt sein. So<br />

kann ein nach außen wirkungsvolles Einsatzhorn Lärm<br />

oder starke Störgeräusche im Fahrzeuginneren verursachen.<br />

In einer früheren Untersuchung wurden in Rettungsfahrzeugen<br />

Spitzenschallpegel von über 108 dB<br />

und Beurteilungspegel von über 80 dB(A) ermittelt. Da<br />

„Blaulichtfahrten“ im Entstördienst seltener sind als im<br />

Rettungsdienst, kann die Gefährdung wohl relativiert<br />

werden. Die Werte weisen aber auf eine „Geräuschkulisse“<br />

hin, die die Aufmerksamkeit und die Kommunikation<br />

beeinflussen kann.<br />

Wird das Einsatzhorn installiert, sollten zugleich geeignete<br />

Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden.<br />

Beispielsweise ist es möglich, das Einsatzhorn auf<br />

besonderen Unterkonstruktionen aufzubauen oder die<br />

Kabine des Fahrzeugs bereits bei der Beschaffung<br />

geräuschisoliert ausführen zu lassen.<br />

Tipp: Messungen im Fahrzeuginneren und Mitarbeiterbefragungen<br />

können auch bei bereits in Betrieb befindlichen<br />

Einsatzfahrzeugen belegen, ob eine Lärm- oder<br />

eine übermäßig störende Geräuschbelastung vorliegt.<br />

Möglichen Störgeräuschen durch den Motor oder den<br />

laufenden Funkbetrieb ist ebenso auf die Spur zu kommen.<br />

Je nach Auswahl der Funktechnik variiert die<br />

maximal anzunehmende Belastung.<br />

Sondersignalanlage und fluoreszierende Flächen in der Praxis:<br />

Entstördienstfahrzeug der Mainova AG.<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Besetzung der Einsatzfahrzeuge<br />

Das einschlägige Regelwerk gibt beispielsweise im<br />

Bereich Gas und Wasser vor, dass die Versorgungsunternehmen<br />

mindestens eine geeignete und zuverlässige<br />

Fachkraft für den Entstördienst vorzuhalten haben.<br />

Unter Berücksichtigung des definierten Tätigkeitsumfangs<br />

ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die<br />

Frage zu klären, ob im Entstördienst gefährliche Arbeiten<br />

im Sinne des § 8 der <strong>BG</strong>-Vorschrift A1 „Grundsätze<br />

der Prävention“ (siehe auch Ziffer 2.7 der <strong>BG</strong>-Regel A1)<br />

durchgeführt werden. Sollte dies der Fall sein, ist regelmäßig<br />

eine zweite Person oder der Einsatz alternativer<br />

Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Zwei-<br />

Personen-Besetzung der Einsatzfahrzeuge mehrere<br />

Vorteile sowohl für die Aufgabenerfüllung als auch für<br />

die Arbeitssicherheit bietet. Unter anderem lassen sich<br />

– wie bereits beschrieben – Kommunikations- und<br />

Navigationsmöglichkeiten während der Einsatzfahrt<br />

verbessern. Zudem können am Ort der Störung bei<br />

eventuell notwendigen Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen<br />

zwei Personen gleichzeitig handeln.<br />

Personenbezogene Aspekte<br />

Auf die Sicherheit bei Einsatzfahrten hat das Verhalten<br />

der Fahrzeugführer entscheidenden Einfluss.<br />

Unterweisung<br />

Die Mitarbeiter im Entstördienst müssen regelmäßig<br />

über die besonderen Gefährdungen auf Einsatzfahrten<br />

unterwiesen werden.<br />

Fahrsicherheitstraining und Fahrsimulatortraining<br />

Um die eingesetzten Fahrzeuge grundsätzlich beherrschen<br />

zu können, ist einige Erfahrung notwendig.<br />

Schließlich kann nicht jeder „Klasse 3-Fahrer“ ein Fahrzeug<br />

mit sieben Tonnen oder höherer zulässiger<br />

Gesamtmasse routiniert fahren. Wertvolle Dienste kann<br />

hier auch ein Fahrsicherheitstraining leisten.<br />

Um die besondere Situation einer Fahrt mit Blaulicht<br />

und Einsatzhorn zu trainieren, finden im Bereich Feuerwehr<br />

und Rettungsdienst inzwischen mehr und mehr<br />

Trainings in Fahrsimulatoren statt. Das hat folgende<br />

Vorteile: Das Unfallrisiko ist gleich null und die<br />

Übungsfahrten können gespeichert sowie mit dem<br />

Übenden im Nachhinein besprochen werden.<br />

Die Kombination aus Fahrsicherheitstraining und Fahrsimulatortraining<br />

kann entscheidend dazu beitragen,<br />

die Handlungskompetenz der Einsatzfahrzeugführer<br />

zu verbessern.<br />

Eine ausführlichere Version dieses Artikels finden Sie<br />

unter http://ew.bgetem.de -> webcode: 5644<br />

TIMO BEHNKE<br />

11


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653<br />

Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich<br />

Die <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653 kann kostenlos bestellt werden<br />

bei der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft:<br />

E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />

Telefon: 0211 9335-239 Telefax: 0211 9335-219<br />

12<br />

Die Unterweisungshilfe über Sicherheit<br />

und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich<br />

soll Hilfestellung für die praxisnahe<br />

Unterweisung der Beschäftigten<br />

geben. Die bisher als Ringbuch herausgegebene<br />

Unterweisungshilfe wurde<br />

überarbeitet und erscheint jetzt als<br />

Medienpaket <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653, bestehend<br />

aus einer Broschüre und einer CD-ROM.<br />

18 Unterweisungsthemen sind in der<br />

Broschüre und auf der CD als Power-<br />

Point-Präsentationen enthalten. Weitere<br />

Inhalte der CD sind die Filme:<br />

1. Einsteigen in Schächte der Abwasserentsorgung<br />

mit Seilsicherung<br />

2. Retten eines Kollegen aus der Kanalisation<br />

<strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“<br />

3. Elektrische Betriebsmittel – Erhöhte<br />

Gefährdung beim Einsatz im Rohrgraben<br />

und im Schacht<br />

4. aus der Hautkampagne<br />

• Desinfektion der Hände<br />

• Hände pflegen<br />

sowie Formulare und Musterdokumente:<br />

• Dokumentation der Unterweisungen<br />

• Muster eines Erlaubnisscheins<br />

(<strong>BG</strong>R/GUV-R 126, Anhang 2)<br />

• Muster einer Betriebsanweisung<br />

(<strong>BG</strong>R/GUV-R 126, Anhang 3)<br />

• Formular Gefährdungsbeurteilung<br />

(GUV-I 8755)<br />

5. Dokumentation von Prüfungen.<br />

SABINE GARBRANDS<br />

Mineralische Stäube können in vielen Arbeitsbereichen verfahrensbedingt entstehen. In Kraftwerken sind u. a. Bereiche<br />

der Bekohlung, der Entaschung und Ausbrucharbeiten am Mauerwerk bei der Kesselrevision davon betroffen. Bei der Elektroinstallation<br />

sind es typische Stemm-, Bohr- oder Schlitzarbeiten. In einigen Arbeitsbereichen werden aber auch Zubereitungen<br />

oder Erzeugnisse eingesetzt, die mineralische Anteile enthalten, z. B. Einbettmassen für den Dental-, Schmuck- und<br />

Präzisionsguss. Ferner wird Quarzmehl als Füllstoff für Gießharze, Press- und Gießmassen, Gummi, Schweißelektroden<br />

oder für elektrische Sicherungen verwendet.<br />

Begriffe aus der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />

<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong> ist <strong>Staub</strong> oder Mischstaub, der bei<br />

Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden Mineralien und<br />

Gesteinen, insbesondere bei deren Gewinnung, Be- und<br />

Verarbeitung oder bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen<br />

und Erzeugnissen aus diesen entsteht.<br />

Quarzhaltiger <strong>Staub</strong> (silikogener <strong>Staub</strong>) ist Mischstaub,<br />

der in der alveolengängigen <strong>Staub</strong>fraktion (A-<strong>Staub</strong>) bis zu<br />

100 % Quarzfeinstaub enthalten kann. Auch beim Be- und<br />

Verarbeiten von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen<br />

mit Korngrößenanteilen über 100 μm, die kristallines Siliciumdioxid<br />

enthalten, kann quarzhaltiger <strong>Staub</strong> freigesetzt<br />

werden.<br />

<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong> gilt als quarzhaltiger <strong>Staub</strong>, wenn im<br />

Rahmen einer Expositionsmessung in der Luft am Arbeitsplatz<br />

mit anerkannten Standardmethoden ein Quarzfeinstaub-Anteil<br />

nachgewiesen wird.<br />

Historische Entwicklung<br />

Gesundheitsgefahren durch mineralische Stäube<br />

beschäftigen die Arbeitsschützer bereits seit vielen<br />

Jahrzehnten – denn die Silikose (Lungenerkrankung,<br />

verursacht durch Quarzstaub) gehört immer noch zu<br />

den Berufserkrankungen mit einer hohen Anzahl von<br />

Verdachtsanzeigen und anerkannten Fällen. So wurde<br />

die Quarzstaublungenerkrankung im Jahre 1929 als eine<br />

der ersten Berufskrankheiten in die Liste der Berufskrankheiten-Verordnung<br />

aufgenommen. Gleichzeitig<br />

wurde 1929 die Hauptstelle für den Bohrschutz eingerichtet.<br />

Nach dem zweiten Weltkrieg ging daraus das<br />

Silikoseforschungsinstitut als direkte Vorgängereinrichtung<br />

des IPA – Institut für Prävention und Arbeitsmedizin<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in<br />

Bochum – hervor.<br />

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk wurden die<br />

Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten seit den


Brücke Ausgabe 3/10<br />

70er-Jahren in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift<br />

V<strong>BG</strong> 119 „Gesundheitsgefährlicher mineralischer<br />

<strong>Staub</strong>“ festgelegt. Hilfen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

beim Umgang mit mineralischem<br />

<strong>Staub</strong> finden sich in der <strong>BG</strong>-Information 5047 „<strong>Mineralischer</strong><br />

<strong>Staub</strong>“. Die grundsätzlichen Anforderungen<br />

zum Arbeitsschutz bei Arbeiten mit einer Exposition zu<br />

mineralischem <strong>Staub</strong> sind aber heute in der Gefahrstoffverordnung<br />

(GefStoffV) im Dritten und Vierten<br />

Abschnitt sowie im Anhang III Nr. 2 geregelt.<br />

Aufgrund der weit reichenden Anwendungen mineralischer<br />

Stäube wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe<br />

(AGS) angeregt, eine <strong>TRGS</strong> zu dieser Thematik zu erarbeiten.<br />

Seit Februar 2010 ist nun die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />

„<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ in Kraft getreten und wurde im<br />

GMBL Nr. 22/23 vom 9. April 2010 bekannt gemacht.<br />

Die <strong>TRGS</strong> finden Sie zum Herunterladen auf der Homepage<br />

der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

unter: www.baua.de Themen von A-Z<br />

Gefahrstoffe Technische Regeln für Gefahrstoffe.<br />

Anwendungsbereich<br />

Die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> gilt zum Schutz von Beschäftigten<br />

und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen mineralischer<br />

<strong>Staub</strong> auftreten kann. Die <strong>TRGS</strong> enthält besondere<br />

Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit mineralischem<br />

<strong>Staub</strong> und konkretisiert die allgemeinen<br />

Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten nach der<br />

Gefahrstoffverordnung.<br />

Im Anwendungsbereich wird bereits darauf hingewiesen,<br />

dass auch bei Unterschreitung der in Anlage 1<br />

beschriebenen Expositionswertebereiche für alveolengängigen<br />

Quarzstaub am Arbeitsplatz nach dem derzeitigen<br />

Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse nicht<br />

ausgeschlossen werden kann, dass noch ein Krebsrisiko<br />

besteht. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung<br />

der Quarzfeinstaubexposition sind daher anzustreben.<br />

Keine Anwendung findet die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> auf<br />

Tätigkeiten mit Asbest oder anderen mineralischen<br />

Faserstäuben und in Betrieben des untertägigen Bergbaus.<br />

Aufbau der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />

Die neue <strong>TRGS</strong> gliedert sich in vier Abschnitte und wird<br />

durch vier Anlagen ergänzt. Für die betriebliche Praxis<br />

von besonderer Bedeutung sind die Nummer 3 „Informationsermittlung<br />

und Gefährdungsbeurteilung“, die<br />

Nummer 4 „Schutzmaßnahmen“ und die Anlage 1, die<br />

eine Zuordnung von Tätigkeiten mit mineralischen<br />

Stäuben zu den Expositionskategorien enthält.<br />

Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />

In Nummer 3 werden die grundsätzlichen Anforderungen<br />

zur Informationsermittlung und zur Gefährdungsbeurteilung<br />

für Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong> vorgegeben.<br />

Dabei sind folgende Schritte zu berücksichtigen:<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Ermittlung der staubbelasteten Arbeitsbereiche oder<br />

Tätigkeiten<br />

Hier sind Angaben zum Arbeitsablauf, zum Verfahren<br />

und zu Arbeits- und Umgebungsbedingungen zu ermitteln.<br />

Soweit die Tätigkeiten an wechselnden Arbeitsplätzen<br />

durchgeführt werden (z. B. Wartungs- und<br />

Instandhaltungsarbeiten), können die einzelnen Arbeiten<br />

im Zusammenhang beurteilt werden.<br />

Ermittlung der stoff- und tätigkeitsbezogenen<br />

Informationen<br />

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Menge<br />

der eingesetzten Gefahrstoffe auch die chemischphysikalischen<br />

Eigenschaften des <strong>Staub</strong>es und die<br />

damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen zu<br />

berücksichtigen. Als Informationsquellen dienen das<br />

Sicherheitsdatenblatt, Herstellerinformationen oder<br />

Angaben aus Stoffdatenbanken.<br />

Beurteilung der Gefährdungen<br />

Anhand der erfassten Informationen sind die Gefährdungen<br />

zu beurteilen. Die <strong>TRGS</strong> fordert, dass die Exposition<br />

gegenüber mineralischen Stäuben in den<br />

betreffenden Arbeitsbereichen durch Messungen oder<br />

qualifizierte Abschätzungen ermittelt wird. Messungen<br />

sind nur dann zwingend erforderlich, wenn für eine<br />

Beurteilung der Gefährdungen keine Messergebnisse<br />

von vergleichbaren Arbeitsplätzen, Expositionsbeschreibungen<br />

oder mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen<br />

herangezogen werden können.<br />

Die Gefährdungsbeurteilung vereinfacht sich, wenn die<br />

Beurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen<br />

durch standardisierte Arbeitsverfahren vorgegeben<br />

werden. In der Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei<br />

Elektroinstallationsarbeiten“ ist beispielsweise ein derartiges<br />

standardisiertes Arbeitsverfahren beschrieben.<br />

Konzept der Expositionskategorien<br />

In der Tabelle der Anlage 1 werden typische Tätigkeiten<br />

mit mineralischen Stäuben jeweils einer von drei Expositionskategorien<br />

(1 bis 3) zugeordnet. Diese Zuordnung<br />

erfolgt in Abhängigkeit von der zu erwartenden Expositionshöhe<br />

(<strong>Staub</strong>konzentration) sowie der Dauer und<br />

Häufigkeit der Tätigkeit nach dem Stand der Technik.<br />

Dabei ist jeweils die niedrigste Expositionskategorie 1<br />

anzustreben.<br />

Die Expositionskategorie 1 steht für eine geringe <strong>Staub</strong>exposition.<br />

Hierunter fallen Tätigkeiten bei ubiquitärer<br />

oder nur wenig darüber liegender <strong>Staub</strong>belastung,<br />

Tätigkeiten mit staubarmen Produkten oder geringen<br />

Mengen. Bei diesen Tätigkeiten sind allgemeine Hygienemaßnahmen/Grundmaßnahmen<br />

ausreichend.<br />

Die Expositionskategorie 2 steht für eine mittlere <strong>Staub</strong>exposition.<br />

In diesem Bereich sind technische und<br />

organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich und<br />

13


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

14<br />

Auszug aus der Tabelle der Anlage 1 für einige Tätigkeiten:<br />

In der Tabelle werden typische Tätigkeiten mit mineralischen Stäuben einer Expositionskategorie (1–3) zugeordnet und<br />

Expositionswertebereiche für Quarz, A-<strong>Staub</strong> und E-<strong>Staub</strong> (Tätigkeitswerte) ausgewiesen.<br />

Tätigkeiten Expositions- Expositionswerte- Expositionswerte- Expositionswertekategorie<br />

bereich Quarz mg/m³ bereich A-<strong>Staub</strong> mg/m³ bereich E-<strong>Staub</strong> mg/m³<br />

arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW)<br />

3.1.2 Baugrubenaushub, mittel- 2 0,002–0,005 0,09–0,34<br />

dicht gelagerte Böden,<br />

maschinell und Handaushub<br />

MW: 0,003 MW: 0,16<br />

6.1.3 Einsatz von Erdbaumaschinen,<br />

deren Fahrerkabine eine Klimaanlage<br />

mit Frischluftzufuhr und<br />

ausreichendem, funktionierendem<br />

<strong>Staub</strong>filter gegen<br />

alveolengängige <strong>Staub</strong>partikel<br />

hat, die während der Ladetätigkeit<br />

stets geschlossen ist.<br />

Erdfeuchter Fahrbahnzustand<br />

1<br />

6.3.3 Einsatz von Erdbaumaschinen<br />

ohne klimatisierte und ausreichend<br />

außenbelüftete Fahrerkabine,<br />

ohne <strong>Staub</strong>filter.<br />

Trockener Fahrbahnzustand<br />

3<br />

7.7.1 Abfräsen ohne Asphaltdecken 3 0,00–7,79 0,11–47,10 0,47–8.21<br />

ohne wirksame Absaugvorrichtung MW: 086 MW: 8,08 MW: 3,92<br />

7.7.2 Abfräsen ohne Asphaltdecken 2 0,002–0,151 0,12–0,97 0,78–8.67<br />

mit wirksamer Absaugvorrichtung MW: 0,041 MW: 0,34 MW: 3,61<br />

sinnvoll. Tätigkeiten mit hoher <strong>Staub</strong>exposition (Expositionskategorie<br />

3) erfordern darüber hinaus weitergehende<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

Die oben stehende Tabelle enthält Daten aus der Anlage<br />

1 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>, die für Arbeitsbereiche der Energieund<br />

Wasserwirtschaft relevant sind. Anhand der für die<br />

Tätigkeit ausgewiesenen Expositionskategorie – hier<br />

die Kategorien 1 bis 3 – werden dann aus der Anlage 2<br />

die Schutzmaßnahmen für diese Expositionskategorie<br />

ausgewählt. Grundlage für die Zuordnung der Tätigkeiten<br />

sind Ergebnisse von Expositionsmessungen und<br />

Literaturauswertungen. Die Beurteilung der Expositionshöhe<br />

bei der jeweiligen Tätigkeit beruht auf Expositionsmessungen<br />

und Erfahrungen aus der Praxis<br />

(Experteneinschätzungen).<br />

Daten aus den Arbeitsbereichen von Kohlekraftwerken<br />

befinden sich nicht in der Tabelle. Hierzu gibt es<br />

eine Expositionsbeschreibung „<strong>Staub</strong>expositionen in<br />

Kohlekraftwerken; Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen“.<br />

Diese kann als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen<br />

dienen. Die Expositionsbeschreibung finden<br />

Sie auf der Internetseite der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> (Elektro<br />

Textil Feinmechanik) unter dem Fachbereich Gefahrstoffe<br />

oder auf der Seite der Branchenverwaltung Energie-<br />

und Wasserwirtschaft unter dem Webcode: 3466.<br />

Festlegung der Schutzmaßnahmen<br />

Generell müssen bei Tätigkeiten mit mineralischen<br />

Stäuben Schutzmaßnahmen eingehalten und deren<br />

Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Dabei ist<br />

das althergebrachte TOP-Prinzip (technische, organisatorische,<br />

personelle Maßnahmen) zu beachten. Vorab<br />

ist natürlich zu prüfen, ob die staubförmigen Produkte<br />

durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt oder ob durch<br />

Veränderung des Arbeitsverfahrens eine Exposition verhindert<br />

oder verringert werden kann.<br />

Existiert für einen Stoff kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert,<br />

so ist jedoch mindestens der allgemeine<br />

<strong>Staub</strong>grenzwert für den einatembaren Anteil (E-<strong>Staub</strong> =<br />

10 mg/m³) und den alveolengängigen Anteil (A-<strong>Staub</strong> =<br />

3 mg/m³) einzuhalten. Für Quarzstaub liegt ein AGW derzeit<br />

nicht vor. Deshalb muss der Unternehmer die<br />

Maßstäbe für die Beurteilung in eigener Verantwortung<br />

festlegen. Hierzu kann er als Beurteilungsmaßstab auf<br />

die Angaben aus der Anlage 1 für den Expositionswertebereich<br />

Quarz zurückgreifen und danach entscheiden,<br />

ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.<br />

Die Zuordnung der Schutzmaßnahmen zu den Expositionskategorien<br />

wird in der Anlage 2 konkretisiert. Hier<br />

erfolgt eine tabellarische Zuordnung der notwendigen,<br />

sinnvoll umsetzbaren und zu einer Reduktion der<br />

<strong>Staub</strong>exposition führenden Schutzmaßnahmen zu den<br />

Expositionskategorien.<br />

In Nummer 4 der <strong>TRGS</strong> befinden sich nähere Ausführungen<br />

zu den zu treffenden Schutzmaßnahmen. Im<br />

Einzelnen werden hier zu folgenden Punkten Angaben<br />

gemacht:<br />

1. Ersatzstoffe und Ersatzverfahren<br />

2. <strong>Staub</strong>arme Arbeitsverfahren<br />

3. Maschinen und Geräte<br />

4. Arbeitsräume<br />

5. <strong>Staub</strong>erfassung und Arbeitsplatzlüftung<br />

6. Reinluftrückführung<br />

7. Instandhaltung und Prüfung<br />

8. Reinigung der Betriebseinrichtungen<br />

9. Reinigung der Arbeitskleidung, Waschräume<br />

10. Organisatorische Maßnahmen<br />

11. Betriebsanweisung und Unterweisung<br />

12. Ergänzende Maßnahmen bei hoher <strong>Staub</strong>exposition<br />

(Expositionskategorie 3)


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Die Anlage 3 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> befasst sich mit der Auswahl<br />

von Atemschutzgeräten nach der Höhe der <strong>Staub</strong>belastung.<br />

Auf das Bereitstellen und Tragen von Atemschutzgeräten<br />

kann verzichtet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung<br />

eine Expositionskategorie 1 ergibt. Bei Expositionskategorie<br />

2 und 3 müssen den Beschäftigten<br />

Atemschutzgeräte zur Verfügung gestellt und bei Expositionskategorie<br />

3 getragen werden.<br />

Gindler<br />

Auch die Tätigkeiten eines Rundengängers in Kohlekraftwerken<br />

fallen unter den Geltungsbereich der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>.<br />

Gindler<br />

Beim Handaushub von Baugruben kann es auch zu geringfügigen<br />

<strong>Staub</strong>entwicklungen kommen.<br />

Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen<br />

Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die festgelegten<br />

Maßnahmen durchgeführt worden sind und ob die<br />

Maßnahmen geeignet und ausreichend wirksam sind.<br />

Zur Überprüfung ist die Exposition zu ermitteln.<br />

Das Ergebnis dieser Beurteilung führt entweder zu<br />

dem Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ oder<br />

„Schutzmaßnahmen nicht ausreichend“.<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Dokumentation<br />

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme<br />

der Tätigkeit zu dokumentieren. Entstehen bei<br />

Tätigkeiten mit Materialien mineralische Stäube, sind<br />

diese Materialien in das Gefahrstoffverzeichnis einmalig<br />

unternehmensbezogen aufzunehmen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

Die <strong>TRGS</strong> enthält keine Ausführungen zu arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen. Hilfen hierzu enthalten<br />

die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsätzen G 1.1 „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>, Teil 1 Quarzhaltiger<br />

<strong>Staub</strong>“ und G 1.4 „<strong>Staub</strong>belastung“ (<strong>BG</strong>I/GUV<br />

504-1.1 und 1.4. Diese finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de Prävention Gesetze/Vorschriften<br />

<strong>BG</strong>-Informationen).<br />

Diese Handlungsanleitungen basieren auf den rechtlichen<br />

Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge (ArbMedVV) und enthalten für den<br />

Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung<br />

und die Auswahl des zu untersuchenden<br />

Personenkreises.<br />

Die unter den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgelisteten<br />

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine<br />

verbindliche und abschließende Auswahl von<br />

Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit<br />

arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Vielmehr wird<br />

mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine<br />

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben,<br />

bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten<br />

erfahrungsgemäß eine Gefährdung gegeben<br />

sein kann.<br />

Bei den im Abschnitt 4.1 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />

mit hoher Exposition sind in der Regel<br />

Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Bei den im<br />

Abschnitt 4.2 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />

mit Exposition sind in der Regel Untersuchungen anzubieten<br />

(Angebotsuntersuchung).<br />

Werden Tätigkeiten mit Atemschutz ausgeführt, sind<br />

hierfür Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“<br />

zu beachten.<br />

Ausblick<br />

Mit der vorliegenden <strong>TRGS</strong> liegt ein pragmatisches Konzept<br />

für die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen<br />

bei Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong><br />

vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Konzept in der<br />

Praxis bewährt.<br />

MARGRET BÖCKLER<br />

boeckler.margret@bgetem.de<br />

DR. LOTHAR NEUMEISTER<br />

neumeister.lothar@bgetem.de<br />

15


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

Branchenregelung<br />

<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten<br />

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten sind Beschäftigte von Elektroinstallationsbetrieben immer wieder hohen <strong>Staub</strong>belastungen<br />

ausgesetzt, so beim Schlitzen von Stegen, beim Stemmen oder dem Setzen von Dosenlöchern.<br />

Dabei wird die Gefahr, die beim Einatmen von diesen mineralischen Stäuben ausgeht, meist unterschätzt. Um<br />

den Unternehmen des Elektroinstallationshandwerkes eine Hilfestellung zur Informationsvermittlung und für<br />

die Gefährdungsbeurteilung zu geben, wurde die Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />

erstellt.<br />

16<br />

Claßen/Lausmann<br />

Beim Dosensenken ohne Absaugung ist die <strong>Staub</strong>entwicklung deutlich<br />

erkennbar.<br />

Die Gefahren mineralischer Stäube<br />

Neben den gröberen <strong>Staub</strong>partikeln, die über die<br />

Selbstreinigungsfunktion der Atemwege in der Regel<br />

wieder ausgeschieden werden, entstehen feine Partikel,<br />

die über die Bronchien bis in die Lungenbläschen<br />

(Alveolen) vordringen und dort Monate oder sogar Jahre<br />

verbleiben können.<br />

Je nach Art des bearbeiteten Mauerwerks sind in den<br />

Stäuben unterschiedliche Anteile von Quarz enthalten.<br />

Für Beschäftigte, die über mehrere Jahre bei ihrer Tätigkeit<br />

diesem <strong>Staub</strong> schutzlos ausgesetzt sind, besteht die<br />

Gefahr, an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem<br />

(Überblähung der Lunge) oder an einer<br />

Silikose (<strong>Staub</strong>lunge) zu erkranken. In einzelnen Fällen<br />

kann aus einer Silikose Lungenkrebs entstehen. Deshalb<br />

sind Tätigkeiten, bei denen silikogene Stäube in<br />

alveolengängiger Form freigesetzt werden können,<br />

nach <strong>TRGS</strong> 906 als krebserzeugend eingestuft.<br />

Untersuchungen zur <strong>Staub</strong>exposition<br />

Um diesen Gefahren präventiv zu begegnen, wurden in<br />

den letzten Jahren von den Berufsgenossenschaften,<br />

dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetz-<br />

lichen Unfallversicherung – IFA (ehemals <strong>BG</strong>IA), den<br />

Messstellen der Bundesländer Bayern, Berlin und Hessen<br />

sowie dem Fachverband Elektrowerkzeuge im Zentralverband<br />

Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

ZVEI e.V. zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere<br />

wurden neben umfangreichen Messungen<br />

auf Baustellen auch Prüfstandsuntersuchungen zum<br />

<strong>Staub</strong>emissionsverhalten von Mauernutfräsen vorgenommen.<br />

Parallel dazu wurde von den Geräteherstellern<br />

eine kontinuierliche Verbesserung der Maschinentechnik<br />

betrieben, die in der Entwicklung so genannter<br />

„abgestimmter Systeme“ mündete. Abgestimmte Systeme<br />

bestehen aus dem Werkzeug (wie z. B. Trenn- oder<br />

Schleifscheibe, Bohrer), dem Elektrowerkzeug, dem<br />

Zubehör (wie z.B. <strong>Staub</strong>haube, <strong>Staub</strong>erfassungssystem)<br />

und dem vom Hersteller empfohlenen Entstauber (mindestens<br />

<strong>Staub</strong>klasse M).<br />

Um den aktuellen Stand der Technik zu ermitteln, wurden<br />

in einer weiteren Messkampagne in den Jahren<br />

2007 bis 2009 erneut <strong>Staub</strong>messungen beim Einsatz<br />

abgestimmter Systeme durchgeführt. Dabei wurden die<br />

einatembare <strong>Staub</strong>fraktion (E-<strong>Staub</strong>), die alveolengängige<br />

<strong>Staub</strong>fraktion (A-<strong>Staub</strong>) sowie quarzhaltige Stäube<br />

ermittelt.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass<br />

beim Einsatz abgestimmter Systeme, beim Stemmen<br />

mit dem Brechmeißel, beim Dosensenken mit Absaugung<br />

sowie beim Bohren und bei Reinigungsarbeiten<br />

der allgemeine <strong>Staub</strong>grenzwert im Mittel eingehalten<br />

wird.<br />

Bei Fräsarbeiten mit nicht abgestimmten Systemen,<br />

beim Dosensenken ohne Absaugung sowie beim Stemmen<br />

mit dem Kombihammer ist in der Regel mit Grenzwertüberschreitungen<br />

zu rechnen (siehe Diagramme<br />

Folgeseite). Für Quarz wurden Konzentrationen zwischen<br />

0,02 mg/m³–2,0 mg/m³ in der Luft im Arbeitsbereich<br />

nachgewiesen. Die Untersuchungen zeigten<br />

weiterhin, dass eine Reihe ungünstiger Einflussfaktoren<br />

bei Tätigkeiten auf Baustellen zu einer Überschrei-


Brücke Ausgabe 3/10<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Darstellung der durchschnittlichen E-<strong>Staub</strong>konzentrationen.<br />

Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekennzeichnet.<br />

Darstellung der durchschnittlichen A-<strong>Staub</strong>konzentrationen.<br />

Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekennzeichnet.<br />

tung des allgemeinen <strong>Staub</strong>grenzwertes führen kann.<br />

Zu diesen Faktoren zählen:<br />

• Verwendung nicht abgestimmter Gerätetechnik<br />

• Verwendung von systemfremdem Zubehör<br />

• Schlechte Lüftungsbedingungen oder Arbeiten in<br />

sehr kleinen Räumen<br />

• Sanierungsarbeiten in Altbauten, z. B. durch hohen<br />

Putzanteil auf den Wänden<br />

• Unzureichende Pflege, Wartung und Prüfung der<br />

Gerätetechnik<br />

• Mangelnde Arbeitsorganisation, z.B. fehlende Koordination<br />

verschiedener Gewerke zum Arbeitsablauf<br />

• Mangelnde Anstrengungen der Mitarbeiter für<br />

staubarmes Arbeiten<br />

Die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse<br />

zur <strong>Staub</strong>exposition bei den beschriebenen Tätigkei-<br />

17


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

18<br />

ten auf Baustellen wurden in dem Projektbericht „<strong>Staub</strong><br />

bei Elektroinstallationsarbeiten“ veröffentlicht. Diesen<br />

finden Sie im Internet zum Herunterladen unter:<br />

www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />

Gefahrstoffe<br />

Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen<br />

Bei den genannten Tätigkeiten kann das Freisetzen von<br />

Stäuben verfahrensbedingt nicht vermieden werden,<br />

sodass auftretende Gefährdungen zu ermitteln sind und<br />

Schutzmaßnahmen festgelegt werden müssen. Die Auswahl<br />

der Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Art,<br />

der Dauer und der Höhe der Exposition. Zu berücksichtigen<br />

sind dabei auch Faktoren wie z. B.:<br />

• Zu bearbeitender Untergrund,<br />

• ob es sich um einen Neubau oder ein Sanierungsvorhaben<br />

handelt,<br />

• welches Arbeitsverfahren angewendet wird,<br />

• Raumgröße und Lüftungsverhältnisse,<br />

• mögliche Beeinflussung durch andere Gewerke.<br />

Beim Mauernutfräsen können beispielsweise bis zu<br />

20 Kilogramm <strong>Staub</strong> pro Stunde freigesetzt werden.<br />

Deshalb zählt diese Tätigkeit zu den staubintensivsten<br />

Arbeitsverfahren auf Baustellen.<br />

Um den Unternehmen des Elektroinstallationshandwerkes<br />

eine Hilfestellung<br />

zur Informationsvermittlung und<br />

für die Gefährdungsbeurteilung zu<br />

geben, wurde die Branchenregelung<br />

„<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />

erstellt. Diese beschreibt gemäß<br />

<strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“, Nr. 4,<br />

die nach dem Stand der Technik erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen für die<br />

typischen Tätigkeiten.<br />

Dem Unternehmer steht mit der Bran-<br />

Die Verwendung hochwertiger Elektrowerkzeuge<br />

mit nicht geeigneten Entstaubern<br />

führt allerdings noch nicht<br />

chenregelung ein standardisiertes zum staubarmen Arbeiten. Eine wirk-<br />

Arbeitsverfahren zur Verfügung, welches<br />

die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong><br />

<strong>Staub</strong>“ für das Elektroinstallationssame<br />

Erfassung und Abscheidung der<br />

gesundheitsgefährdenden mineralihandwerk<br />

branchenspezifisch konschen Stäube ist nur bei der Verwenkretisiert.dung<br />

von abgestimmten Gerätesystemen<br />

möglich. Deshalb wird der Einsatz<br />

dieser Systeme in der Branchenregelung auch als vorrangig<br />

umzusetzende technische Schutzmaßnahme<br />

beschrieben. Welche abgestimmten Systeme in der Praxis<br />

verfügbar sind, können Sie der Branchenregelung<br />

entnehmen bzw. im Internet abrufen unter:<br />

www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />

Gefahrstoffe Mauernutfräsen<br />

Stehen für bestimmte Arbeitsverfahren keine abgestimmten<br />

Systeme auf dem Markt zur Verfügung, so ist<br />

gemeinsam mit dem Gerätehersteller zu prüfen, ob das<br />

Elektrowerkzeug mit einem empfohlenen Entstauber<br />

der <strong>Staub</strong>klasse M betrieben werden kann. Ist dies technisch<br />

möglich, muss diese Kombination in der Praxis<br />

auch angewendet werden. Ferner werden in der Branchenregelung<br />

Hinweise gegeben, die dem Anwender<br />

helfen, die abgestimmten Systeme und Gerätekombinationen<br />

sicher und staubarm zu betreiben.<br />

Bestimmte Tätigkeiten, wie das Stemmen mit dem Kombihammer<br />

oder das Dosensenken ohne Absaugung<br />

erfordern zusätzlich neben organisatorischen vor allem<br />

persönliche Schutzmaßnahmen. Diese sind auch anzuwenden,<br />

wenn ungünstige Einflussfaktoren vorliegen.<br />

In diesen Fällen kann ein ausreichender Schutz erst<br />

durch Tragen der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung<br />

in Form von Atemschutz (mindestens eine<br />

partikelfiltrierende Halbmaske FFP 2) erreicht werden.<br />

Weiterhin werden Hinweise zur Unterweisung, der<br />

arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung und dem<br />

Angebot bzw. der Durchführung arbeitsmedizinischer<br />

Vorsorgeuntersuchungen gegeben.<br />

Dem Unternehmer steht mit dieser Branchenregelung<br />

ein standardisiertes Arbeitsverfahren zur Verfügung,<br />

welches die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ für das<br />

Elektroinstallationshandwerk branchenspezifisch konkretisiert.<br />

Im Anhang sind Arbeitshilfen, wie ein Muster<br />

zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und<br />

eine Musterbetriebsanweisung, enthalten. Unter der<br />

Bestell-Nr. S 032 kann die Branchenregelung zum Preis<br />

von 1,– Euro für Mitgliedsbetriebe (Nichtmitglieder<br />

2,– Euro ) bestellt (Tel. 0221 3778-1020) oder im Internet<br />

unter www.bgetem.de/medien Hilfsmittel/Kontrolle<br />

der Arbeitssicherheit/Gefährdungsbeurteilung heruntergeladen<br />

werden. Die Branchenregelung wird in Kürze<br />

den Betrieben der Gefahrtarifstelle 7 Elektroinstallation<br />

zugesendet.<br />

DIRK FENDLER fendler.dirk@bgetem.de<br />

MICHAEL PISKORZ piskorz.michael@bgetem.de<br />

Informationsveranstaltung<br />

Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> führt in Zusammenarbeit mit dem ZVEI<br />

und dem ZVEH zu dieser Thematik eine Informationsveranstaltung<br />

„Gesundheitsgefährdungen in der Elektroinstallation<br />

– <strong>Staub</strong> – Asbest – Lärm/Vibration“ für<br />

Betriebe des Elektroinstallationshandwerkes durch.<br />

Termin: 22. und 23. Oktober 2010<br />

Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte für Arbeitssicherheit<br />

und Verkehrssicherheit Linowsee e. V.<br />

Linowsee 1, 16831 Rheinsberg<br />

Nähere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.bgetem.de Presse/Aktuelles Termine/<br />

Veranstaltungen


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Notfall- und Rettungsmaßnahmen bei<br />

Arbeiten in Kanalisationsanlagen<br />

Das Einsteigen und Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, wie<br />

z. B. Kanalisationsbauwerken, ist mit einem hohen Gefährdungspotenzial verbunden. Deshalb<br />

müssen in Not geratene oder durch Unfälle verletzte Personen schnell und sicher gerettet werden.<br />

Gefährdungsbeurteilung<br />

Die Notfall- und Rettungsmaßnahmen sowie die erforderliche<br />

Rettungsausrüstung richten sich grundsätzlich<br />

nach Art und Umfang der Arbeiten sowie den örtlichen<br />

Gegebenheiten und sind im Einzelfall entsprechend der<br />

Gefährdungsbeurteilung festzulegen.<br />

Allgemeine Anforderungen sind:<br />

• Der Personaleinsatz ist so zu planen, dass mindestens<br />

eine Person über Tage zur Sicherung anwesend<br />

und als Ersthelfer ausgebildet ist. Der Sicherungsposten<br />

muss zu den Personen in der Kanalisation in<br />

ständiger Sicht- oder Sprechverbindung stehen.<br />

• Im Notfall muss der Sicherungsposten Rettungsmaßnahmen<br />

selbst einleiten. Ohne seinen Standort zu<br />

verlassen muss er über Funk oder Telefon einen Notruf<br />

absetzen können. Bis zum Eintreffen der<br />

Rettungskräfte hat er mit der vorhandenen Rettungsausrüstung<br />

im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene<br />

Maßnahmen einzuleiten.<br />

• Mindestens einmal jährlich sind praxisnahe<br />

Rettungsübungen durchzuführen.<br />

• Ein Alarm- und Rettungsplan mit Dritten, wie z. B.<br />

Feuerwehren, ist aufzustellen. Außerbetriebliche<br />

Rettungskräfte sind am Training zu beteiligen.<br />

Grundsätzlich gilt: Eine schnelle Rettung ist nur<br />

gewährleistet, wenn der Kollege oder die Kollegin mit<br />

Rettungsgurt und angelegtem Sicherungsseil einsteigt<br />

und sich auch während der Arbeit nicht löst (* siehe<br />

Video „Einsteigen in Schächte der Abwasserentsorgung<br />

mit Seilsicherung“). Im Notfall kann der Verunfallte mit<br />

der Rettungshubeinrichtung durch den Sicherungsposten<br />

gerettet werden.<br />

Muss die Seilsicherung gelöst werden, z. B. wenn eine<br />

Kanalhaltung begangen wird, sind für den Einsteigenden<br />

weitere Schutzmaßnahmen wie das Mitführen des<br />

Gaswarngerätes und eines Selbstretters erforderlich<br />

(* siehe Video „Befahren der Kanalisation“). Auch die<br />

notwendigen Rettungsmaßnahmen sind anzupassen.<br />

Zum Erreichen und Retten eines dort in Notlage befindlichen<br />

Kollegen ist z. B. Atemschutz erforderlich, wenn<br />

eine gefährliche Gefahrstoffkonzentration oder Sauerstoffmangel<br />

nicht auszuschließen ist (* siehe Video:<br />

„Retten eines Kollegen aus der Kanalisation“). In die-<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Atemschutzgeräte zur Rettung müssen frei tragbar und von der Umgebungsatmosphäre<br />

unabhängig sein.<br />

sem Fall ist gemäß <strong>BG</strong>R 126 „Arbeiten in umschlossenen<br />

Räumen von abwassertechnischen Anlagen“, Ziffer<br />

6.1.7.1, „...ein frei tragbares, von der Umgebungsatmosphäre<br />

unabhängig wirkendes Atemschutzgerät,<br />

das für die Fremdrettung von Personen und für Arbeitseinsätze<br />

geeignet ist, z.B. Regenerationsgerät oder Pressluftatmer...“<br />

einzusetzen.<br />

* Die Videos finden Sie im Internet www.bgetem.de auf den Seiten<br />

der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft. Einfach<br />

auf „Download von Filmen“ klicken.<br />

Gindler<br />

19


SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

20<br />

Für den Geräteträger gilt grundsätzlich: Soviel Schutz<br />

wie nötig, so wenig Belastung wie möglich! Ziel der Rettungsmaßnahmen<br />

unter Atemschutz ist es, Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise:<br />

• Hilfe beim Anlegen des Selbstretters,<br />

• stabile Seitenlage,<br />

• Wärmeerhalt, etc.,<br />

• soweit möglich und erforderlich die Rettung des Verunglückten<br />

bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.<br />

Bei der Auswahl geeigneter Atemschutzgeräte (Gefährdungsbeurteilung)<br />

sind die folgenden Aspekte zu<br />

berücksichtigen:<br />

• die Platzverhältnisse im Schacht und im Kanal,<br />

• die Leistungsanforderungen bei der Rettung,<br />

• das Zeitfenster bis zum Eintreffen externer Rettungskräfte.<br />

Aufgrund dieser Anforderungen und der am Markt verfügbaren<br />

Geräte werden derzeit in vielen Unternehmen<br />

sogenannte Leichtarbeits- oder Kurzzeitgeräte eingesetzt.<br />

Dabei sind die folgenden Hinweise zu den Einsatzbedingungen<br />

zu beachten.<br />

1. Regenerationsgeräte für leichte Arbeit<br />

Diese Geräte mit einer nominellen Einsatzzeit bis<br />

30 Minuten sind für leichte Arbeiten ausgelegt, d. h. die<br />

Prüfung der Geräte erfolgt nach Norm mit einer Veratmung<br />

von 35 l/min. Bei Rettungseinsätzen liegt die<br />

durchschnittliche Veratmung jedoch bei 80 l/min<br />

(Spitze 120 l/min). Dies führt nicht nur zu einer erheblichen<br />

Verkürzung der nominellen Einsatzzeit unterhalb<br />

der zeitgesteuerten Auslösung der Warneinrichtung<br />

(20 min), sondern auch zu einer Überatmung des Gerätes.<br />

In diesem Fall gefährdet der Träger sein eigenes<br />

Leben, weil nicht genug Atemluft durch das Gerät zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Durch eine Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt<br />

werden, ob für Rettungseinsätze Regenerationsgeräte<br />

für leichte Arbeit geeignet sind. Dies könnte unter folgenden<br />

Bedingungen der Fall sein:<br />

• Der Verunglückte befindet sich im Nahbereich des<br />

Einstiegsschachtes und eine schnelle Rettung wird<br />

nicht durch Hindernisse erschwert,<br />

• der Verunglückte hat sich nicht von der Sicherungsleine<br />

gelöst und es muss lediglich eingestiegen werden,<br />

um z. B. ein Verhaken des Verunglückten während<br />

des Hochziehens zu verhindern oder zu<br />

beheben,<br />

• dem Verunglückten wird vor Ort lediglich Erste Hilfe<br />

geleistet und die Rettung erfolgt durch externe<br />

Rettungskräfte.<br />

2. Kurzzeit-Pressluftatmer<br />

Diese Geräte werden mit Zwei- oder Drei-Liter-Pressluftflaschen<br />

(300 bar) angeboten. Bei einer durchschnittlichen<br />

Veratmung von 80 l/min bei Rettungsaufgaben<br />

– wie oben beschrieben – kann mit einer Einsatzzeit<br />

von 7–11 Minuten gerechnet werden. Das Warnsignal<br />

wird bei Erreichen eines Restdruckes ausgelöst, der für<br />

den Rückzug ausreichend ist.<br />

Fazit:<br />

Sowohl mit Kurzzeit-Pressluftatmern als auch mit Regenerationsgeräten<br />

für leichte Arbeit können Rettungsmaßnahmen<br />

nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt<br />

werden. Ob die Einsatzzeit dieser Geräte im<br />

Rettungseinsatz, d. h. unter Stress und körperlicher<br />

Belastung, bis zum Eintreffen externer Rettungskräfte<br />

ausreicht, muss beurteilt werden.<br />

Ist eine externe Rettung nicht oder nicht rechtzeitig<br />

sichergestellt und ist bekannt, dass es im Notfall zu<br />

einer aufwändigen Rettung, wie dem Tragen eines<br />

Verunglückten im Kanal bis zum Einstiegsschacht,<br />

kommen kann, muss dies bei der Auswahl der Atemschutzgeräte<br />

und der Größe der Kolonne berücksichtigt<br />

werden. Für aufwändige Rettungsmaßnahmen in<br />

umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen<br />

haben sich im Feuerwehrbereich vier Personen mit<br />

Pressluftatmern nach DIN EN 137 (zwei im Kanal, zwei<br />

als Reserve über Tage) bewährt. Gegebenenfalls<br />

müssen für eine eventuell notwendige Rettung externe<br />

Rettungskräfte anwesend sein.<br />

Rettungsübung unter Einsatz von Atemschutz.<br />

In jedem Fall kommt der Schulung und Übung der<br />

Geräteträger eine besondere Bedeutung zu. Sie müssen<br />

in einer Notfallsituation ihre Leistungsgrenzen und die<br />

des Atemschutzgerätes kennen und einschätzen können,<br />

welche Rettungsmaßnahmen durchführbar sind.<br />

Ansonsten setzen sie sich selber einer unkalkulierbaren<br />

Gefahr aus.<br />

SABINE GARBRANDS<br />

Gindler


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Die aktuellen Plakate<br />

Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> unterstützt die Unternehmen<br />

dabei, Arbeits- und Verkehrssicherheit<br />

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Mitgliedsbetriebe der <strong>BG</strong> Energie Textil<br />

Elektro Medienerzeugnisse können<br />

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Sicherheitsquiz zum<br />

Thema Büroarbeit<br />

3. Sicherheitsquiz<br />

Bestell-Nr. Q003/10<br />

Plakat zum Quiz<br />

Bestell-Nr. Q003/10P<br />

Auch in dieser Ausgabe<br />

der Brücke finden Sie ein<br />

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• Vorbeugender Brandschutz<br />

zur Vermeidung<br />

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• Persönliche Schutzausrüstung,<br />

Fluchtwege,<br />

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Bestellen Sie im Internet unter www.bgetem.de/medien oder senden Sie eine Mail an versand@bgetem.de<br />

Wir beraten Sie auch gerne persönlich.<br />

Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter) Abteilung Prävention: Telefon 02 21 / 37 78 10 20 Telefax 02 21 / 37 78 10 21<br />

Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM´s) Abteilung Kommunikation: Telefon 02 21 / 37 78 10 30 Telefax 02 21 / 37 78 10 31<br />

Medien der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft Telefon 02 11 / 9 33 52 39 Telefax 02 11 / 9 33 52 19<br />

Hinweis: Bei Bestellungen von Betrieben, die nicht bei der <strong>BG</strong> versichert sind, wird eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro berechnet.<br />

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Preise für Mitgliedsbetriebe.<br />

21


WERBEN FÜR SICHERHEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

<strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ um neues Modul ergänzt<br />

Feuer, Wasser, Strom: Drei, die sich nicht vertragen<br />

Vor über einem Jahr ist die <strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ erschienen. Danach wurde dem Arbeitskreis,<br />

der die <strong>BG</strong>I erstellt hatte, deutlich, dass den Einsatz- und Rettungskräften dringend mehr Informationen über die Gefahren<br />

bei überfluteten elektrischen Anlagen geboten werden müssen. Aus diesem Grund wurde die <strong>BG</strong>I um ein 4. Modul ergänzt.<br />

Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle –<br />

<strong>BG</strong>I 8677 mit CD-ROM. Bestell-Nr. PU 005<br />

Preis: 7,50 Euro für Mitgliedsbetriebe.<br />

22<br />

Die <strong>BG</strong>I 8677 ist nicht nur eine<br />

Informationsbroschüre, sondern<br />

gleichzeitig ein vollständig ausgearbeiteter<br />

Vortrag für Einsatzkräfte.<br />

• In Modul 1 werden die Gefahren<br />

des elektrischen Stromes<br />

einschließlich der notwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen<br />

erläutert.<br />

• Modul 2 beschreibt den Aufbau<br />

des elektrischen Versorgungsnetzes.<br />

• Modul 3 erläutert, wie sich<br />

Einsatzkräfte vor Ort verhalten<br />

sollten.<br />

• Modul 4 zeigt, was bei überfluteten<br />

elektrischen Anlagen<br />

unbedingt beachtet werden<br />

muss.<br />

Wie können sich Einsatz- und Rettungskräfte vor elektrischen<br />

Gefahren an der Einsatzstelle schützen?<br />

Zunächst einmal durch umfangreiches Wissen, wie es<br />

beispielsweise in der <strong>BG</strong>I 8677 zusammengefasst wur-<br />

Folie aus dem neuen Modul 4 „Überflutete elektrische Anlagen“.<br />

de. Einsatzkräfte müssen im Falle eines Falles schnell,<br />

aber überlegt handeln. Die Bandbreite der Einsätze, zu<br />

denen die Feuerwehr gerufen wird, ist riesengroß. Dieser<br />

Umstand wurde in der <strong>BG</strong>I 8677 berücksichtigt. Es<br />

ist nicht immer gleich ersichtlich, ob bei einem Einsatz<br />

eine Gefahr durch elektrischen Strom besteht oder<br />

nicht. Bereits das Betreten eines überfluteten Kellers<br />

kann in einem Haus mit unzureichender elektrischer<br />

Installation eine große Gefahr darstellen, wenn man<br />

nicht weiß, in welchem Zustand sich die elektrische<br />

Anlage befindet und welche Maßnahmen in so einem<br />

Fall nötig sind. Das Schwierige am elektrischen Strom<br />

ist: Man sieht ihn nicht, man kann ihn nicht hören und<br />

nicht riechen. Der beste Schutz für jede Einsatzkraft ist<br />

neben den praktischen Übungen, sich zu informieren<br />

und Fortbildungen zu nutzen<br />

Praktischer Nutzen der <strong>BG</strong>I 8677 stand bei der Erstellung<br />

im Vordergrund<br />

Elektrotechnik-Ingenieure der <strong>BG</strong> haben sich mit<br />

Sicherheitsfachkräften verschiedener Energieversorgungsunternehmen<br />

und Feuerwehrkräften zusammengefunden,<br />

um ein praxisnahes Werk zu erstellen. Wichtig<br />

war es allen Teilnehmern, dass es mit Hilfe der <strong>BG</strong>I<br />

elektrotechnischen Laien – wovon bei den meisten Einsatzkräften<br />

auszugehen ist – ermöglicht wird, das<br />

gesamte Spektrum der elektrischen Gefahren zu erfassen.<br />

Die Informationen wurden sowohl didaktisch als<br />

auch fachlich so aufbereitet, dass der elektrotechnische<br />

Laie am Ende des Vortrags eine gute Grundlage hat, um<br />

die Gefahren besser einschätzen zu können.<br />

Einsatzkräfte sind oft mit einer großen Bandbreite von<br />

Gefahren konfrontiert<br />

„Ob ein LKW-Auflieger in einer Freileitung hängt, ein<br />

Transformator brennt oder ein Gebäude überflutet ist –<br />

die Gefahren, mit denen Einsatzkräfte konfrontiert werden,<br />

sind enorm.“ – So lautet die übereinstimmende<br />

Meinung der Arbeitsgruppe, die mit der <strong>BG</strong>I 8677 erreichen<br />

möchte, dass man elektrischen Strom nicht<br />

„beherrschen“ lernen soll, sondern durch gute Vorbereitung<br />

elektrische Gefahren bei – oder besser vor –<br />

jedem Einsatz sicher ausschließen kann.


Brücke Ausgabe 3/10<br />

<strong>Neue</strong>r Tipp:<br />

Ergonomische Gestaltung von<br />

Montagearbeitsplätzen<br />

Vom regelmäßigen Wechseln zwischen<br />

Sitzen und Stehen über die ausreichende<br />

Bewegungsfreiheit bis hin zur richtigen<br />

Arbeits- und Arbeitsflächenhöhe –<br />

oftmals lassen sich bereits mit einfachen<br />

Maßnahmen Belastungen an Montagearbeitsplätzen<br />

reduzieren. Der neue<br />

Tipp „Ergonomische Gestaltung von<br />

Montagearbeitsplätzen“ hilft Ihnen<br />

dabei; er bietet Hinweise zur Planung<br />

und Nutzung der Arbeitsplätze und zur<br />

Arbeitsorganisation. Literaturhinweise<br />

zur vertiefenden Information ergänzen<br />

die 12-seitige Broschüre.<br />

Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte Linowsee e.V.<br />

WERBEN FÜR SICHERHEIT / SCHULUNG<br />

Bestell-Nr. T 003<br />

Preis: Für Mitgliedsbetriebe kostenlos<br />

Seminar VS 6: Kleintransporter sicher fahren<br />

Kleintransporter sind beinahe universal<br />

einsetzbar und daher immer häufiger auf<br />

deutschen Straßen und Autobahnen<br />

anzutreffen. Viele Servicekräfte sind mit<br />

diversen technischen Geräten, Ersatzteilen<br />

und sonstigen Arbeitsmitteln mit diesen<br />

Fahrzeugen unterwegs.<br />

Häufig zu beobachten sind Kleintransporter,<br />

die mit hoher Geschwindigkeit<br />

auf Autobahnen unterwegs sind. Zwar<br />

lassen die Motorleistungen der Kleintransporter<br />

hohe Geschwindigkeiten<br />

wie mit einem PKW zu, doch unterscheidet<br />

sich das Fahrverhalten erheblich<br />

von diesen. Die Folge sind häufig schwere<br />

Unfälle durch Umkippen oder durch<br />

Ausbrechen bei Spurwechsel oder beim<br />

Ausweichen von Hindernissen. Unzulässiges<br />

Beladen mit Schieflast und fehlende<br />

bzw. unzureichende Ladungssicherung<br />

können in kritischen Verkehrssituationen<br />

schnell zu einem<br />

Unfall führen.<br />

Das neue Seminar VS 6 ist speziell auf<br />

die Gefährdungen bei Kleintransportern<br />

ausgerichtet und vermittelt die defensiven<br />

Fahrweisen für diese Fahrzeuggruppe.<br />

So wird mit einem präparierten<br />

Kleintransporter die hohe Kippgefahr<br />

bei ungleichmäßiger Beladung demonstriert.<br />

Die Teilnehmer haben die Mög-<br />

Mit einem präparierten Kleintransporter wird die hohe Kippgefahr bei ungleichmäßiger Beladung<br />

demonstriert.<br />

lichkeit, auf dem Verkehrsübungsplatz<br />

ein spezielles Fahrsicherheitstraining für<br />

Kleintransporter nach der Richtlinie des<br />

Deutschen Verkehrssicherheitsrates zu<br />

absolvieren.<br />

Termin und Anmeldung:<br />

22. – 24. 11. 2010<br />

Weitere Termine auf Anfrage in der Schu-<br />

lungsstätte Linowsee.<br />

Anmeldung bitte ausschließlich in der<br />

Schulungsstätte Linowsee unter<br />

Telefon: 033931 52-0 bzw. -290<br />

E-Mail: info@linowsee.de<br />

Online-Anmeldung:<br />

www.linowsee.de Seminare <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

ARMIN ROTH<br />

23<br />

ACE


Bäker<br />

SCHULUNG Brücke Ausgabe 3/10<br />

Seminar VS 5:<br />

Ausbildung Ladungssicherung nach VDI 2700a<br />

Viele Verkehrsunfälle mit Lastkraftwagen<br />

und anderen Straßenfahrzeugen<br />

sind auf unzureichend gesicherte Ladungen<br />

zurückzuführen. Die auftretenden<br />

Kräfte bei plötzlichen Bremsmanövern,<br />

bei Kurvenfahrten oder beim<br />

Ausweichen von Hindernissen werden<br />

oft unterschätzt.<br />

An Personen, die mit der Sicherung von<br />

Ladungen betraut sind, werden hohe<br />

Anforderungen hinsichtlich ihrer<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten gestellt.<br />

Das nationale Regelwerk ist die VDI<br />

2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“<br />

bzw. VDI 2700a „Ausbildungsnachweis<br />

Ladungssicherung“.<br />

Während im Seminar TR 3 „Ladungssicherung<br />

für LKW“ Grundkenntnisse<br />

vermittelt und über die Gefährdungen<br />

An einem Gerüst mit mehreren Steigleitern werden<br />

Prüfungen praxisnah demonstriert.<br />

24<br />

aufgeklärt wird, soll mit dem neuen<br />

Seminar VS 5 „Ausbildung Ladungssicherung<br />

nach VDI 2700a“ der Erwerb<br />

des Qualifizierungsnachweises ermöglicht<br />

werden.<br />

Seminarinhalte<br />

Die Teilnehmer des Seminars werden mit<br />

den rechtlichen und physikalischen<br />

Grundlagen, den Anforderungen an<br />

Fahrzeuge, Arten der Ladungssicherung,<br />

Zurr- und Hilfsmittel sowie mit der<br />

Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte<br />

vertraut gemacht. Bei praktischen Übungen<br />

auf dem Verkehrsübungsplatz werden<br />

die erworbenen Kenntnisse vertieft.<br />

Danach wird vor einer Prüfungskommission<br />

eine schriftliche Prüfung abgelegt.<br />

Bei erfolgreichem Abschluss werden<br />

Ausbildungsnachweise erteilt.<br />

Seminar BS 21:<br />

Ortsfeste Steigleitern<br />

Für die Überwindung von Höhenunterschieden<br />

sind in Gebäuden im Normalfall<br />

Treppenhäuser oder Aufzüge vorgesehen.<br />

Wenn es sich aber nur um eine<br />

gelegentliche Benutzung und den Einsatz<br />

bestimmter Personengruppen handelt,<br />

dürfen aus Kostengründen auch<br />

ortsfeste Steigleitern als Verkehrsweg<br />

benutzt werden. Mit der Zeit haben sich<br />

vielfältige Einsatzmöglichkeiten ergeben.<br />

Steigleitern werden an und in<br />

Gebäuden, an Maschinen, Sendemasten,<br />

Windkraftanlagen und an Stahlkonstruktionen<br />

mit teilweise erheblichen<br />

Höhenunterschieden verwendet. Damit<br />

ergibt sich eine erhöhte Absturzgefahr.<br />

Schutzeinrichtungen und das Tragen<br />

von PSA zum Schutz gegen Absturz werden<br />

erforderlich.<br />

Die Seminarteilnehmer lernen typische<br />

Unfallgefahren beim Benutzen von<br />

Steigleitern kennen und erhalten Hilfestellung<br />

für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung<br />

und sicherheitstechnische<br />

Prüfungen.<br />

Zielgruppe<br />

Der Erwerb eines Qualifikationsnachweises<br />

Ladungssicherung ist für alle an der<br />

Verladung beteiligten Personengruppen<br />

sinnvoll: Führungskräfte, Disponenten,<br />

Fahr- und Verladepersonal.<br />

Termin und Anmeldung<br />

19.–21. 7. 2010<br />

Weitere Termine auf Anfrage in der Schulungsstätte<br />

Linowsee. Anmeldung bitte<br />

ausschließlich in der Schulungsstätte<br />

Linowsee unter<br />

Telefon: 033931 52-0 bzw. -290<br />

E-Mail: info@linowsee.de<br />

Online-Anmeldung:<br />

www.linowsee.de Seminare <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />

ARMIN ROTH<br />

Seminarinhalte<br />

• Gefährdungen beim Benutzen von<br />

Steigleitern,<br />

• Rechtspflichten und mögliche Rechtsfolgen,<br />

• Begriffsbestimmungen und Regelwerke<br />

für Steigleitern,<br />

• Spezielle Vorgaben an Gebäuden,<br />

Maschinen, Turmbauwerken und<br />

Schächten,<br />

• Praktische Prüfungen an Steigleitern,<br />

• Beurteilung von Mängeln in Bezug zur<br />

sicheren Benutzung,<br />

• Dokumentation der Prüfergebnisse<br />

Termin<br />

22.–24. 9. 2010 in der Bildungsstätte<br />

Linowsee. Weitere Termine auf Anfrage.<br />

Anmeldung<br />

Internet: www.bgetem/seminare<br />

E-Mail: schulung@bgetem.de<br />

Telefon: 0221 3778-6464<br />

ARMIN ROTH DR. REINHARD LUX


Alexander Rochau/Fotolia<br />

Brücke Ausgabe 3/10<br />

Fünf Kriterien müssen erfüllt sein<br />

Versicherungsschutz beim Betriebssport<br />

Nordic Walking eignet sich hervorragend als betriebliches<br />

Sportangebot.<br />

Mangelnde oder falsche Bewegung, ausgelöst durch die<br />

persönlichen Lebensumstände, aber auch durch die<br />

jeweilige Arbeitssituation – Computerarbeitsplatz,<br />

Zwangshaltungen usw. – beeinträchtigen unser körperliches<br />

Wohlbefinden und können zu schwerwiegenden<br />

Erkrankungen führen. Der körperliche Ausgleich durch<br />

sportliche Bewegung gewinnt daher immer mehr an<br />

Bedeutung. Dies liegt insbesondere im Interesse des<br />

Sporttreibenden selber, dient aber auch dem Unternehmen<br />

durch gesteigerte Leistungsfähigkeit, verringerte<br />

Krankheitszeiten und Förderung des Betriebsklimas.<br />

Daher wird von immer mehr Unternehmen auch die<br />

Möglichkeit des Betriebssports angeboten und gefördert.<br />

Im Gegensatz zu privaten sportlichen Aktivitäten steht<br />

Betriebssport unter dem Versicherungsschutz der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die nebenstehenden<br />

Kriterien erfüllt sind. Versicherungsschutz<br />

besteht dann nicht nur für die sportliche Betätigung,<br />

sondern auch für die Wege von und zur Übungsstätte,<br />

das Umkleiden und Duschen.<br />

CLAUDIA LOB<br />

VERENA BUREK<br />

Kriterien für den Versicherungsschutz<br />

VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />

1. Der Sport muss Ausgleichscharakter haben – Turniere sind nicht<br />

versichert<br />

Die sportliche Betätigung soll einen Ausgleich zur Belastung durch<br />

die betriebliche Tätigkeit herstellen. Grundsätzlich sind hierzu alle<br />

Sportarten geeignet, die einem eine entsprechende körperliche Leistung<br />

abverlangen und nicht nur der Unterhaltung dienen. Hierzu<br />

zählen auch Sportarten, in denen Mannschaften gegeneinander<br />

antreten, z.B. Fußball und Handball. Zu unterscheiden sind jedoch<br />

die regelmäßigen Übungsspiele innerhalb der Betriebssportgemeinschaft<br />

einerseits und Turniere gegen andere Betriebssportgemeinschaften<br />

oder andere Sportmannschaften.<br />

Bei den regelmäßig stattfindenden Übungsspielen wird der Ausgleich<br />

zur betrieblichen Tätigkeit angenommen. Sinn und Zweck dieser<br />

Veranstaltungen ist die gemeinsame sportliche Betätigung. Bei<br />

Turnieren gegen andere Betriebssportgemeinschaften oder Sportmannschaften<br />

hat das Bundessozialgericht diesen Ausgleichscharakter<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. Die frühere Ausdehnung des<br />

Versicherungsschutzes auf bis zu vier Turnierspiele im Jahr wurde<br />

durch das Bundessozialgericht ausdrücklich verneint.<br />

2. Der Sport muss regelmäßig stattfinden<br />

Die Regelmäßigkeit des Betriebssports richtet sich nach der ausgeübten<br />

Sportart. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Betriebssport<br />

mindestens einmal pro Monat durchgeführt werden muss.<br />

3. Teilnehmerkreis<br />

Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen beschränkt sein auf die<br />

Angehörigen des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zur<br />

Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben.<br />

4. Übungszeit und angemessene Übungsdauer<br />

Übungszeit: Der Betriebssport muss nicht im Anschluss an eine Arbeitsschicht<br />

ausgeübt werden. Ausschlaggebend ist nicht der Ausgleich für<br />

die Belastungen eines einzelnen Arbeitstages, sondern für die betriebliche<br />

Tätigkeit generell. Daher ist es auch möglich, den Betriebssport<br />

an arbeitsfreien Tagen auszuüben. Die Dauer der sportlichen Betätigung<br />

muss in einem angemessenen Verhältnis zu der betrieblichen Tätigkeit<br />

und der betrieblichen Belastung stehen.<br />

5. Unternehmensbezogene<br />

Organisation des Betriebssports<br />

Der Unternehmer muss gestaltenden Einfluss auf Zeit, Ort und Art der<br />

Durchführung des Betriebssports nehmen. Er kann z. B. die nähere<br />

Planung und Überwachung des Betriebssports, die Bereitstellung von<br />

Sportgeräten oder die Überlassung von geeigneten Räumlichkeiten für<br />

die sportlichen Aktivitäten übernehmen.<br />

25


SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Brücke Ausgabe 3/10<br />

Die Illusion der Unverletzbarkeit<br />

Möglichkeiten der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Straßenverkehr<br />

26<br />

Viele Verkehrsteilnehmer haben die Illusion der eigenen<br />

Unverletzbarkeit und schützen sich so vor dem<br />

Gedanken, dass ihr Fahrverhalten auch negative Konsequenzen<br />

haben könnte. In unseren Köpfen hat sich der<br />

Gedanke verankert<br />

• dass wir bei unseren Regelverstößen schon nicht<br />

entdeckt werden,<br />

• dass nur anderen Schlimmes widerfährt und<br />

• dass die Ursache vieler Straßenverkehrsunfälle darin<br />

zu suchen ist, dass andere nicht in der Lage sind,<br />

mit Gefahrensituationen adäquat umzugehen.<br />

Sich selbst traut man im Straßenverkehr mehr zu als<br />

anderen: Umfragen des ADAC im Jahr 2005 im Zusammenhang<br />

mit „PISA für Autofahrer“ haben ergeben,<br />

dass sich 94% aller deutschen Autofahrer für „gute oder<br />

sehr gute Autofahrer“ halten. Weitere Zuversicht über<br />

die eigene Sicherheit im Fahrzeug erhält man durch<br />

technische Assistenzsysteme wie ABS, Elektronisches<br />

Stabilitätsprogramm (ESP) usw.<br />

Es werden Möglichkeiten gesucht, diese Blockade in<br />

Menschen zu überwinden und sie mit der Nachricht zu<br />

erreichen, dass sie zur Abwendung von Gefahrenpotenzialen<br />

bei ihrem eigenen Verhalten beginnen müssen.<br />

Unfallentstehungsmodell<br />

Ein Unfall geschieht nicht einfach, ein Unfall wird verursacht.<br />

Für die Entstehung eines Unfalls muss eine<br />

Gefährdung vorliegen. Eine Gefährdung liegt vor, wenn<br />

sich ein Mensch einer Gefahr nähert. Nach dieser Definition<br />

sind Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit und<br />

zurück beinahe in jeder Verkehrssituation einer Gefährdung<br />

ausgesetzt. Zum Unfall kommt es jedoch erst<br />

dann, wenn unfallbegünstigende Faktoren hinzukommen.<br />

Unfallbegünstigende Faktoren können technischer (z.B.<br />

Fahren mit einem schlecht gewarteten Fahrzeug), organisatorischer<br />

(z.B. Fahren unter Zeitdruck, Wahl des<br />

Verkehrsmittels) oder verhaltensbezogener Natur sein.<br />

Ursachen für Fehlverhalten<br />

Ursachen von Fehlverhalten können dabei zunächst in<br />

der fehlenden Sicherheitsfähigkeit liegen. Kenntnisse,<br />

die zu einem sicheren Verhalten im Straßenverkehr<br />

benötigt werden, sind nicht (mehr) vorhanden. Beispiel:<br />

Welcher Autofahrer würde wohl ohne Vorbereitung<br />

spontan die theoretische und praktische Führerscheinprüfung<br />

bestehen? Zur Sicherheitsfähigkeit<br />

zählen auch die körperlichen, geistigen Fähigkeiten, die<br />

kurzzeitig oder länger dauernd nicht vorhanden sind.<br />

Ein Fahrzeugführer ist übermüdet, steht unter Alkohol-,<br />

Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Er ist körperlich<br />

erkrankt oder durch private Probleme oder Erlebnisse<br />

so abgelenkt, dass er Verkehrsregelungen nicht mehr<br />

vollständig wahrnehmen kann, oder lässt gar bewusst<br />

Aggressionen im Straßenverkehr aus.<br />

Hauptgrund für Regelverstöße im Straßenverkehr ist<br />

jedoch nicht die fehlende Sicherheitsfähigkeit, sondern<br />

die fehlende Sicherheitsbereitschaft. Der Fahrzeugführer<br />

entscheidet sich bewusst oder aus Gewohnheit<br />

dagegen, seinen Gurt anzulegen, die Richtgeschwindigkeit<br />

einzuhalten oder sonstige Verkehrsregeln zu beachten.<br />

Regelwidriges Verhalten stellt sich dem Fahrer als<br />

bequemer, zeitsparend oder leichter dar. Man steigt<br />

zwar nicht mit dem Vorsatz in den PKW, heute gegen<br />

möglichst viele Regeln zu verstoßen, man fährt aber<br />

auch nicht „unbewusst“ (das wäre eine Katastrophe für<br />

den Straßenverkehr!). Eher passt nach unserer Erfahrung<br />

der Begriff „Automatisiert“. Denn: Unabhängig<br />

von der jeweiligen Verkehrslage, zum Beispiel beim<br />

Erkennen einer Radaranlage, kann jede vorgeschriebene<br />

Geschwindigkeit eingehalten werden, wenn der Fahrer<br />

es will. Unter Berücksichtigung der Bedingungen,<br />

die zu sicherheitswidrigem Verhalten führen (nicht wissen,<br />

nicht können, nicht wollen, nicht dürfen) kann bei<br />

einer überhöhten, d.h. sicherheitswidrigen Geschwindigkeit<br />

nur von einem „Nicht-wollen“ ausgegangen<br />

werden.<br />

Motivation aus eigenem Antrieb<br />

Eigentlich klingt es einfach: mit guten Argumenten lassen<br />

sich viele Fahrzeugführer zu einer zumindest kurzfristigen<br />

Einstellungsänderung bewegen. Ein Beispiel:<br />

Ein Taxifahrer wird während einer Fahrt darüber informiert,<br />

dass er als Taxifahrer während einer Personenbeförderung<br />

zwar von der Gurttragepflicht ausgenommen<br />

ist, die Wahrscheinlichkeit, durch einen Unfall verletzt<br />

zu werden, aber mindestens 400 Mal so groß ist wie<br />

durch einen Überfall. Außerdem könne er, wenn ein<br />

PKW gegen ein Hindernis stößt, mit seiner eigenen<br />

Muskelkraft nur 4 km/h aufhalten, nicht wie er vermutete<br />

20–30 km/h. Daraufhin meinte der Taxifahrer<br />

„Aber dann wäre es doch das Beste, ich fahre immer<br />

angeschnallt!“ und schnallte sich an.<br />

Die Motivation von innen her kann ebenso gestärkt werden<br />

durch Verkehrssicherheitsseminare. Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Schon seit Jahren werden in den <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>-Bildungsstätten Seminare<br />

zum Thema „Defensives Fahren“ angeboten. Ein Bestandteil des Seminars<br />

sind Fahrübungen auf einem Übungsplatz.<br />

bietet in der Berufsgenossenschaftlichen Schulungsstätte<br />

Linowsee e. V. dreitägige Seminare zum defensiven<br />

Fahren an. Hier lernen die Teilnehmer das eigene<br />

Fahrverhalten zu überprüfen und wenn nötig zu korrigieren.<br />

Sie erkennen die Vorteile des defensiven<br />

Fahrens (stressfreier, vermindertes Unfallrisiko, Kraftstoffersparnis<br />

– und das ohne Zeitverlust) und werden<br />

in der Bewusstseinsbildung für Gefahrensituationen<br />

geschult. Seminarinhalte sind z. B.:<br />

• Fahrphysikalische Grundlagen<br />

• Ladungssicherung im PKW oder Kleintransporter<br />

• Fahrübungen auf einem Übungsplatz<br />

• Das Sozialsystem Straße: Verkehr und Verkehrsteilnehmer<br />

in seiner Wechselwirkung verstehen und<br />

erleben<br />

• Defensives Fahren in Theorie und Praxis.<br />

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der<br />

Schulungsstätte unter www.linowsee.de<br />

Motivation von außen her<br />

Zur Einflussnahme auf Wegeunfälle müssen Verkehrsteilnehmer<br />

durch Kontrollmaßnahmen und Sanktionen<br />

aber auch „zum Glück gezwungen“ werden. Ein großes<br />

deutsches Chemieunternehmen erreicht bei einer „freiwilligen<br />

Helmtragepflicht“ bei Fahrradfahrern auf dem<br />

Werksgelände eine Quote von ca. 15 %. Nach Verabschiedung<br />

einer Betriebsvereinbarung stieg die Quote innerbetrieblich<br />

auf annähernd 100 %. Die Quote der Radfahrer,<br />

die beim Verlassen des Werksgeländes den Helm auf der<br />

Fahrt nach Hause anbehielt, stieg auf fast 40 %.<br />

Simulation<br />

Zusätzlich können Denkanstöße über Gefahren des<br />

Straßenverkehrs durch „Erfahrung“ gegeben werden.<br />

Bei einer Veranstaltung mit ca. 50 Außendienstmitarbeitern<br />

eines Energieunternehmens melden sich<br />

ca. 50 % der Teilnehmer auf die Frage: „Wer von Ihnen<br />

fährt ab und zu unangeschnallt?“ Gegen Ende der Veranstaltung<br />

hatten alle Teilnehmer die Gelegenheit, mit<br />

einem Gurtschlitten zu fahren und sich anschließend<br />

SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />

auf einem Bild zu betrachten, welches sie im Moment<br />

des Aufpralls von vorne und von der Seite zeigte. Auf<br />

die gleiche, jetzt in die Zukunft gerichtete, Frage meldete<br />

sich niemand mehr.<br />

Prävention in Betrieben<br />

Betrieben sollte es ein großes Bedürfnis sein, Aktionen<br />

zur Einflussnahme auf Wegeunfällen einzuleiten, da<br />

Ausfälle von Mitarbeitern mit großen Kosten verbunden<br />

sind. Unterstützt werden sie dabei u.a. von ihren Unfallversicherungsträgern.<br />

Seit Anfang dieses Jahres läuft<br />

die Präventionskampagne „Risiko raus!“ (Infos im<br />

Internet unter www.risiko-raus.de) der Berufsgenossenschaften,<br />

Unfallkassen und der landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung. Die Kampagne<br />

richtet sich an Beschäftigte,<br />

Schüler und Studierende<br />

sowie Arbeitgeber und Verantwortliche<br />

für Arbeitssicherheit<br />

in Unternehmen. Das Ziel der<br />

Kampagne ist die Verbesserung<br />

der Sicherheit im Straßenverkehr<br />

und im innerbetrieblichen<br />

Transport, indem<br />

für mehr Risikobewusstsein<br />

und überlegtes Handeln<br />

geworben wird. Eine Liste der<br />

Medien der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> zur<br />

Kampagne finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de/risiko-raus.<br />

Weitere innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen zur<br />

Einflussnahme auf Wegeunfälle können u. a. sein:<br />

• Durchführung von Verkehrssicherheitstagen mit<br />

diversen Aktionen<br />

• Förderung von Fahrgemeinschaften (Fahrer mit Mitfahrern<br />

im PKW fahren sicherer als Alleinfahrer und<br />

verunfallen daher seltener)<br />

• Förderung des Fahrradverkehrs (einschließlich<br />

Aktionen zum Tragen des Fahrradhelms)<br />

• Förderung des Job-Tickets<br />

• Anbindung des Unternehmens an den öffentlichen<br />

Nahverkehr<br />

• „Einflussnahme auf Wegeunfälle“ als Thema von<br />

betrieblichen Unterweisungen.<br />

Fazit<br />

Maßnahmen zur Prävention von Wegeunfällen sind vorhanden.<br />

Eine langfristige Einstellungsänderung wird<br />

aber nur dann gelingen, wenn alle betrieblichen Fachleute,<br />

insbesondere Führungskräfte, das Thema ständig<br />

als wichtig beschreiben und gezielte Maßnahmen einleiten.<br />

Nachzuweisen, dass diese Maßnahmen tatsächlich<br />

zu einer Reduzierung von Wegeunfällen führen,<br />

könnte ein weiteres Ziel der betrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit<br />

sein.<br />

JÜRGEN WALTER<br />

27


REHABILITATION Brücke Ausgabe 3/10<br />

Handverletzungen ernst nehmen<br />

Die Hand besteht aus vielen verschiedenen Strukturen, die sich auf engstem Raum befinden,<br />

unter anderem Knochen, Muskeln, Sehnen, Bänder, Blut- und Nervenbahnen. Sowohl das Erkennen<br />

der Verletzungen der Hand als auch deren spezielle Behandlung erfordern medizinisches<br />

Fachwissen, für das sich eine eigene medizinische Disziplin gebildet hat: Die Handchirurgie.<br />

28<br />

Handverletzungen gehören zu den Verletzungen, die<br />

der Berufsgenossenschaft häufig gemeldet werden. In<br />

den meisten Fällen erfolgt die Erstbehandlung beim<br />

„normalen“ Durchgangsarzt, d. h. ohne handchirurgische<br />

Zusatzqualifikation. Von dessen Beurteilung der<br />

Verletzung hängt ab, wie und von wem die weitere<br />

Behandlung durchgeführt wird. Bei schweren Handverletzungen<br />

ist sofort und einfach die Zuständigkeit des<br />

Handchirurgen zu erkennen. Hier werden die Verletzten<br />

in der Regel schnell einem entsprechenden Experten<br />

zugeführt. Aber auch hinter augenscheinlichen Verletzungen<br />

wie z. B. einer Verstauchung, Zerrung oder<br />

Schnittwunde, die von vornherein nicht auf eine handchirurgische<br />

Zuständigkeit deuten, können sich<br />

schwerwiegende Schädigungen verbergen, die nur mit<br />

fundiertem handchirurgischem Spezialwissen zu<br />

diagnostizieren sind. Die Berufsgenossenschaftliche<br />

Unfallklinik Ludwigshafen hat dazu eine Studie veröffentlicht,<br />

deren Ergebnis sich in dem Satz zusammenfassen<br />

lässt: „Eine Handverletzung ist erst dann eine<br />

kleine Handverletzung, wenn nachgewiesen ist, dass<br />

sie keine große Handverletzung ist.“<br />

Daher werden Unfälle mit Handverletzungen von der<br />

Berufsgenossenschaft besonders unter die Lupe genommen.<br />

Der Heilverlauf wird mit einer engen Terminierung<br />

überwacht. Falls eine Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb<br />

der zu erwartenden Zeit erreicht wird, erfolgt eine Kontaktaufnahme<br />

zum Durchgangsarzt. Berichtet der über<br />

anhaltende Beschwerden oder deuten sich Komplikationen<br />

an, erfolgt eine Vorstellung beim Handchirurgen.<br />

So erging es auch Friedrich Meyer (Name geändert), der<br />

für seine Firma in Österreich gearbeitet und sich bei<br />

einem Arbeitsunfall einen offenen Bruch am Grundglied<br />

seines rechten Kleinfingers zugezogen hat. Die<br />

Erstversorgung erfolgte fachgerecht in einem österreichischen<br />

Krankenhaus, die Weiterbehandlung in<br />

Wohnortnähe. Zunächst deutete alles auf einen Routinefall<br />

und normalen Heilverlauf hin. Dann stellte sich<br />

aber eine Entzündung ein, eine gefürchtete Komplikation<br />

bei allen offenen Verletzungen, die trotz korrekter<br />

Behandlung und medikamentöser Therapie nie ausgeschlossen<br />

werden kann. Bei Friedrich Meyer wurden<br />

Bei einigen Handverletzungen kann nur durch eine handchirurgische<br />

Untersuchung die Schwere der Verletzung festgestellt und die richtige<br />

Behandlung eingeleitet werden.<br />

alle medizinischen Register gezogen, die Entzündung<br />

zu beseitigen. Zu diesem Zeitpunkt machte die <strong>BG</strong> ihm<br />

den Vorschlag, die Verletzung von einem Handchirurgen<br />

untersuchen zu lassen. Damit war er sofort einverstanden.<br />

Die speziellen Untersuchungen endeten mit einem<br />

erschreckenden Ergebnis. Die Entzündung hatte nicht<br />

nur den Knochen im Bereich der Bruchstelle stark angegriffen,<br />

sondern hatte sich auch in den Bereich des<br />

fünften Mittelhandknochens ausgebreitet. Dass sich<br />

Entzündungen im Handbereich entlang der Sehnen<br />

(-scheiden), die von den Fingerspitzen bis in den Unterarm<br />

reichen, ausbreiten können, ist eine ebenso<br />

bekannte wie gefürchtete Komplikation. Da sich in diesem<br />

Fall trotz korrekter Behandlungsmaßnahmen mit<br />

Verabreichung von Antibiotika keine Heilungstendenz<br />

eingestellt hatte, musste dem ungünstigen Verlauf mit<br />

einem radikalen Schritt begegnet werden: Handver-<br />

Gerhard Faktor/Fotolia


Brücke Ausgabe 3/10<br />

schmälerung. Der kleine Finger und der dahinter<br />

befindliche Mittelhandknochen mit den entzündeten<br />

Weichteilen mussten operativ entfernt werden.<br />

Ob Friedrich Meyer danach seine handwerkliche Arbeit<br />

weiterhin ausüben konnte, war vorausschauend nicht<br />

sicher zu beurteilen. Die für ihn zuständige Reha-Beraterin<br />

ließ sich von ihm und seinem Betrieb schildern,<br />

welchen Belastungen die Hand bei der Arbeit ausgesetzt<br />

ist. Die verletzte Hand, die er als Rechtshänder<br />

auch als bevorzugte Gebrauchshand einsetzt, muss zu<br />

einem erheblichen Teil der Arbeitszeit schwere Arbeit<br />

leisten. Eine innerbetriebliche Umbesetzung oder<br />

Umorganisation war nicht möglich. Der Erhalt des<br />

Arbeitsplatzes hing also vom Ergebnis der Operation<br />

und der nachfolgenden Rehabilitation ab. Bei Letzterem<br />

spielen der Wille und die persönliche Mitwirkung<br />

des Verletzten eine entscheidende Rolle.<br />

Die Operation in der handchirurgischen Klinik verlief<br />

ohne Besonderheiten. Nach der Operation kam es im<br />

Bereich eines Blutergusses erneut zu einer Entzündung,<br />

die einen weiteren operativen Eingriff erforderte.<br />

Danach verlief vom medizinischen Standpunkt aus<br />

alles komplikationslos. Der operierte Bereich heilte ab.<br />

Mit der Mobilisation der Hand wurde so früh wie möglich<br />

begonnen. Die Beweglichkeit der Finger, die Fingerfertigkeit<br />

und die Kraft der Hand wurden intensiv<br />

<strong>Neue</strong> Mitarbeiter finden mit DGUV job<br />

trainiert. Knapp zwei Monate nach der Operation konnte<br />

mit einer Arbeits- und Belastungserprobung begonnen<br />

werden.<br />

Während einer Arbeits- und Belastungserprobung besteht<br />

weiterhin Arbeitsunfähigkeit, d. h., die Berufsgenossenschaft<br />

zahlt die vorgesehenen Geldleistungen weiter. Sinn<br />

und Zweck dieser Maßnahme ist, Verletzte wieder an ihre<br />

Arbeit heranzuführen. Wenn möglich, wird die Arbeit im<br />

eigenen Betrieb zunächst stundenweise wieder aufgenommen<br />

und in den nachfolgenden Wochen bis zur vollen<br />

Arbeitszeit gesteigert, falls die Verletzung dies zulässt.<br />

Bei Friedrich Meyer war die Arbeitserprobung erfolgreich.<br />

Drei Monate nach seiner einschneidenden Operation<br />

konnte bei ihm die Arbeitsfähigkeit festgestellt<br />

werden. Zwar ist er noch nicht vollständig beschwerdefrei<br />

und auch bezüglich Ausdauer und Kraft gibt es<br />

noch gewisse Defizite. Trotzdem kann er seine schwere<br />

handwerkliche Arbeit wieder verrichten und das nach<br />

einer relativ kurzen Rehabilitation. Dafür hat er aber<br />

auch viel persönlichen Einsatz gezeigt und wird sicher<br />

weiter intensiv daran arbeiten, die noch bestehenden<br />

Einschränkungen zu minimieren.<br />

KLAUS WEBER<br />

Der Arbeitgeber erhält alles aus einer Hand<br />

DGUV job ist die Arbeitsvermittlung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für ihre Rehabilitanden. Die<br />

dort beschäftigten Reha-Fachkräfte sollen Unfallverletzte und berufserkrankte Menschen bei ihrer Jobsuche<br />

und Reintegration in den Beruf unterstützen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nach<br />

einem Pilotprojekt in zwei Landesverbänden wurde der Service von DGUV job 2009 auf alle sechs Landesverbände<br />

der DGUV ausgeweitet.<br />

Wilfried Walter, Berufshilfereferent<br />

des Landesverbandes<br />

Südost, koordiniert<br />

die Arbeit von DGUV<br />

job.<br />

Herr Walter, DGUV job vernetzt<br />

drei Gruppen miteinander –<br />

Arbeitssuchende, Betriebe und<br />

Unfallversicherungsträger. Was<br />

bietet DGUV job den Partnern?<br />

Walter: Den Arbeitssuchenden<br />

wird eine individuelle, auf ihre<br />

konkrete Situation eingehende<br />

Beratung und Vermittlung angeboten<br />

und ihnen werden Perspektiven<br />

aufgezeigt. Die Arbeitgeber<br />

erhalten kostenfrei und<br />

unbürokratisch Personalvorschläge<br />

und dazu Informationen<br />

über mögliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten –<br />

alles aus einer Hand. Die Unfallversicherungsträger<br />

werden professionell in ihrer Aufgabe unterstützt, Versicherte<br />

wieder in Arbeit zu vermitteln. Dazu gehört<br />

auch der Zugriff auf eine Internet-Suchmaschine, mit<br />

der DGUV job täglich bundesweit nach offenen Stellen<br />

sucht.<br />

Wie arbeitet DGUV job im Einzelnen?<br />

Walter: In einem ersten Schritt melden die Unfallversicherungsträger<br />

arbeitssuchende Rehabilitanden per<br />

Post oder online an DGUV job. In einem persönlichen<br />

Gespräch erstellt der Reha-Fachberater dann zusammen<br />

mit dem oder der Versicherten ein individuelles<br />

REHABILITATION<br />

29


REHABILITATION / TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

30<br />

Bewerberprofil und gibt erste Bewerbungstipps. Die<br />

Reha-Fachkräfte können aufgrund ihrer persönlichen<br />

Kontakte Arbeitgeber gezielt auf offene Stellen ansprechen.<br />

Oder sie suchen mit Hilfe einer Internet-Suchmaschine<br />

täglich und bundesweit nach aktuellen Stellen.<br />

Finden sich Stellen, die dem Bewerberprofil entsprechen,<br />

prüft der Berater, ob der Arbeitsplatz tatsächlich<br />

geeignet ist. Kommt er in Frage, wird dem Arbeitgeber<br />

ein anonymisiertes Kurzprofil des Bewerbers übersandt.<br />

Sobald er reagiert, bespricht der Reha-Fachberater<br />

mit ihm weitere Details und stellt ggf. den Kontakt<br />

zum Bewerber her.<br />

Können Arbeitgeber auch direkt auf DGUV job zugehen,<br />

wenn sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter<br />

suchen?<br />

Walter: Ja, auf jeden Fall. Sie können uns ein Stellenprofil<br />

übersenden. Auf Wunsch des Unternehmers helfen<br />

wir auch beim Erstellen. Das Profil – und das ist<br />

eine Besonderheit – enthält bei DGUV job auch Angaben<br />

zu körperlichen Belastungen und über die Arbeitsstoffe<br />

am angebotenen Arbeitsplatz. So ist es möglich,<br />

dem Arbeitgeber nur Bewerber vorzuschlagen, die<br />

neben der fachlichen Eignung auch die körperlichen<br />

Voraussetzungen mitbringen.<br />

Bewegung tut gut!<br />

Körperlich aktive Menschen sind im Alltag belastbarer<br />

und fühlen sich besser. Bewegung bringt den Fettstoffwechsel<br />

auf Trab und senkt so unter anderem die Cholesterin-Werte.<br />

Das Immunsystem wird angeregt und<br />

produziert vermehrt Abwehrzellen.<br />

Bewegung bringt Schwung in ihr Leben<br />

Wer bereits den Zustand erreicht hat, dass der Körper<br />

nach ein bis zwei Tagen, an denen keine Möglichkeit zu<br />

sportlichen Aktivitäten bestand, ein Verlangen meldet<br />

sich zu bewegen, kann sich glücklich schätzen. Bei Stubenhockern<br />

meldet sich vor geplanten Aktivitäten oft erst<br />

einmal der innere Schweinehund. Tausend Ausreden<br />

schaffen sich Raum: von ungeeignetem Schuhwerk über<br />

akutem Zeitmangel – die Rechtfertigungen sind hochkreativ.<br />

Nur durch mehr Bewegung im Alltag ist es möglich,<br />

Gewicht zu verlieren. Selbst eine extrem diszipli-<br />

Wie können Arbeitgeber offene Stellen melden?<br />

Walter: Das ist ganz einfach. Sie können das Stellenprofil<br />

online erstellen (www.dguv.de/job), ein schon vorhandenes<br />

Stellenprofil zuschicken oder sie rufen einfach<br />

an.<br />

Welchen Vorteil hat DGUV job für Arbeitgeber?<br />

Walter: Für die Arbeitgeber entfällt das zeitaufwändige<br />

Personalauswahlverfahren, wenn DGUV job ihnen<br />

geeignete Bewerber vorschlägt. Und sie sparen hohe<br />

Inseratskosten. Wir vermitteln auch finanzielle Hilfen<br />

zur Einstellung. Das können Lohnkostenzuschüsse sein<br />

oder Zuschüsse zu einer evtl. notwendigen technischen<br />

Arbeitsausrüstung. Der Arbeitgeber erhält alles aus<br />

einer Hand und hat nur einen Ansprechpartner.<br />

Was ist das Besondere beim Service von DGUV job?<br />

Walter: Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist das ausführliche<br />

(Erst-)Gespräch mit den Bewerbern. Es dient dazu,<br />

sich über den arbeitssuchenden Menschen ein Bild zu<br />

machen und seine Wünsche und Fähigkeiten herauszuarbeiten.<br />

Danach richtet sich, wie und wobei er unterstützt<br />

werden kann und muss. Hinzu kommt der enge<br />

Kontakt zu den Arbeitgebern und den Unfallversicherungsträgern<br />

sowie die ständige Erreichbarkeit der<br />

DGUV job-Mitarbeiter.<br />

Bewegung ist ein Wundermittel, um die Gesundheit zu erhalten. Herz, Organe und Muskulatur kommen<br />

damit in Schwung. Bewegungsmangel dagegen verdoppelt das Risiko eines Herzinfarktes – unabhängig von<br />

anderen Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck und erhöhtem Cholesterin. Eine durchschnittlich gute<br />

Fitness reicht aus, um sich vor Krankheiten zu schützen. Experten empfehlen Sportarten, bei denen der Körper<br />

zyklische, immer wiederkehrende Bewegungen durchführt, wie schnelles Gehen, Radfahren, Schwimmen<br />

oder Bergwandern. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt: Eine trainierte Koordination verbessert<br />

das Gleichgewicht und hilft Stolper- und Sturzunfälle zu vermeiden.<br />

nierte Ernährungsumstellung hat auf Dauer nicht den<br />

gleichen Effekt wie ausreichende Bewegung.<br />

Menschen mit Diabetes können ihre Blutzuckerwerte<br />

durch Bewegung stark verbessern, alle anderen können<br />

durch körperliche Aktivität das Diabetesrisiko senken.<br />

Allerdings sollte jeder Diabetiker, der Insulin spritzt,<br />

mit möglichen Unterzuckerungen durch sportliche<br />

Aktivitäten rechnen und sich entsprechend vorbereiten.<br />

Für jedes Alter die passende Sportart<br />

Bereits regelmäßiges Gehen ist ein wirksames Ausdauertraining<br />

und unterliegt keiner Altersbeschränkung. Eine<br />

beliebte Ausrede bei Bewegungsmuffeln ist der Hinweis<br />

auf das Alter. Dabei ist körperliche Aktivität in jedem<br />

Alter wichtig. Auch bei Älteren sind positive Trainingseffekte<br />

wissenschaftlich nachgewiesen. Und Jüngere


Brücke Ausgabe 3/10<br />

Wer unter schwachen Gelenken oder Verspannungen leidet, für den ist Schwimmen ein idealer Einstieg, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen.<br />

schaffen damit eine gute gesundheitliche Ausgangsbasis<br />

für das weitere Leben. Bei regelmäßiger sportlicher<br />

Betätigung ist z. B. in der Altersgruppe bis 30 Jahre ein<br />

jährlicher Muskulaturzuwachs von etwa fünf bis sieben<br />

Prozent möglich. Diese Muskeln bilden eine gute Grundlage,<br />

um Rückenbeschwerden vorzubeugen. Es ist wichtig,<br />

Sport zu nutzen, um Muskelmasse aufzubauen und<br />

auch das Herz-Kreislauf-System in Schwung zu halten.<br />

In den darauf folgenden 10 Jahren sollte mehr für das<br />

Herz-Kreislauf-System getan werden. Ausdauersportarten<br />

sorgen für einen abgesenkten Ruhepuls, der das<br />

Herz entlastet. Ein Intervall-Training aus Sprints und<br />

Erholungsphasen ist in diesem Alter sinnvoll. Ob Fußball,<br />

Tennis oder Volleyball – wichtig ist es bei allen<br />

Sportarten, die Aufwärmphasen sehr genau einzuhalten.<br />

Um Beweglichkeit und Flexibilität – die in diesem<br />

Alter langsam nachlassen – zu erhalten, hilft regelmäßiges<br />

Stretching.<br />

Stoppen Sie den Muskelabbau<br />

Um dem kontinuierlichen Muskelabbau, der bereits<br />

ab dem 30. Lebensjahr einsetzt und sich ab dem<br />

40. Lebensjahr verstärkt, vorzubeugen, hilft nur gezielte<br />

und reglmäßige Bewegung. Wer diese Empfehlung<br />

ignoriert, muss sich damit abfinden, dass statt der Muskelmasse,<br />

die verloren geht, Fett vom Körper eingelagert<br />

wird. Geeignete Sportarten sind in diesem Altersabschnitt<br />

u. a. Schwimmen und Walken. Im Wasser<br />

werden die Gelenke geschont, Muskeln aufgebaut und<br />

die Kondition trainiert.<br />

Wer mit 50 Jahren nicht langsam zum alten Eisen gehören<br />

will, sollte sportliche Aktivitäten unbedingt weiter<br />

pflegen bzw. wieder langsam damit beginnen. Ein guter<br />

Einstieg für tägliche Bewegung ist es, Rolltreppen und<br />

Lifte zu ignorieren und stattdessen Treppen zu steigen.<br />

Zusätzliche Übungen oder Sportarten, die die Koordination<br />

und Reaktionsfähigkeit fördern, helfen dabei, dass<br />

Sie auch im Alter fit bleiben und Verletzungen vorbeugen.<br />

Wie viel Bewegung ist nötig?<br />

„Genügend Bewegung“ bedeutet etwa 30 Minuten<br />

Bewegung von mittlerer Intensität pro Tag. Mittlere<br />

Intensität meint, dass Sie etwas außer Atem und vielleicht<br />

sogar leicht ins Schwitzen kommen. Dabei ist es<br />

gar nicht notwendig, die halbe Stunde Bewegung pro<br />

Tag am Stück zu absolvieren. Jede körperliche Betätigung<br />

von mindestens zehn Minuten Dauer kann über<br />

den Tag zusammengezählt werden.<br />

Stärken Sie Ihre Psyche<br />

Eine Studie der Universität London ergab, dass schon<br />

20 Minuten körperliche Aktivität ausreichen, um einen<br />

positiven Einfluss auf die seelische Gesundheit zu erzielen.<br />

Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch körperliche<br />

Aktivität vorzubeugen, ist wichtig; nicht minder wichtig<br />

ist es, psychischen Erkrankungen wie Depressionen<br />

und Demenz vorzubeugen.<br />

Unser Tipp:<br />

• Regelmäßig ca. dreimal pro Woche etwa 30 Minuten<br />

gezielt bewegen.<br />

• Ungeübte beginnen langsam und sollten sich ganz<br />

allmählich steigern.<br />

• Achten Sie auf Ihren Pulsschlag: pro Minute nicht<br />

über 130! Sie sollten sich noch unterhalten können.<br />

• Probieren Sie verschiedene Bewegungsarten aus, bis<br />

Sie das gefunden haben, was Ihnen wirklich Spaß<br />

macht.<br />

• Schließen Sie sich Gleichgesinnten<br />

an. Im Verein ist es vielfach<br />

leichter, durchzuhalten.<br />

• Tun Sie sich etwas Gutes und nutzen<br />

Sie den Bildschirm Fitnesstrainer<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>:<br />

www.bgetem.de/medien/<br />

Auf den Internetseiten<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> finden<br />

Sie einen Fitness-<br />

CORINNA KOWALD<br />

trainer zum<br />

Herunter laden.<br />

TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />

Patrizia Tilly / Fotolia<br />

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EDITORIAL Brücke Ausgabe 3/10<br />

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