Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
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Brücke Informationen<br />
> Durchschnittsbeitrag<br />
für 2009 sinkt<br />
Seite 9<br />
> Einsatz von Fahrzeugen mit<br />
Blaulicht und Einsatzhorn in<br />
Versorgungsunternehmen<br />
Seite 10<br />
3 • 2010<br />
G 4486<br />
www.bgetem.de<br />
für Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz<br />
Ausgabe Energie- und Wasserwirtschaft<br />
> <strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />
<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong><br />
> Notfall und Rettungsmaßnahmen<br />
bei Arbeiten in<br />
Kanalisationsanlagen<br />
Seite 19
INHALT Brücke Ausgabe 3/10<br />
ZUM UMLAUF<br />
2<br />
Name/Funktion<br />
Sicherheitsfachkraft<br />
Sicherheitsbeauftragter<br />
Betriebsrat<br />
IMPRESSUM<br />
Magazin der Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gesetzliche Unfallversicherung<br />
Herausgeber<br />
Berufsgenossenschaft Energie Textil<br />
Elektro Medienerzeugnisse<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />
50968 Köln<br />
Telefon 0221 3778-0<br />
Telefax 0221 3778-1199<br />
Internet http://www.bgetem.de<br />
E-Mail info@bgetem.de<br />
Für den Inhalt verantwortlich<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
Redaktion<br />
Christoph Nocker<br />
Telefon 0221 3778-1010<br />
E-Mail presse@bgetem.de<br />
Corinna Kowald<br />
Telefon 0821 3159-5535<br />
E-Mail kowald.corinna@bgetem.de<br />
Thomas Gindler<br />
Telefon 0211 9335-257<br />
E-Mail gindler.thomas@bgetem.de<br />
Datum Kopie<br />
Seite<br />
Druckerei<br />
OZ Druck Köln KVD GmbH & Co. KG<br />
Die „Brücke“ erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten<br />
Monat). Der Bezugspreis für die „Brücke“ ist durch<br />
den Mitgliedsbeitrag abgegolten.<br />
Beilagenhinweis<br />
Sicherheitsquiz, Themenplakat,<br />
Gedruckt auf umweltfreundlichem,<br />
chlorfreiem Papier<br />
Titelbild:<br />
Für die Arbeitsbereiche von Kohlekraftwerken gibt es<br />
die Expositionsbeschreibung „<strong>Staub</strong>exposition in<br />
Kohlekraftwerken; Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen“.<br />
(Bild: Gindler)<br />
SELBSTVERWALTUNG<br />
Informationen zur Sozialwahl 2011 4<br />
MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />
Fusion wirkt sich auf Unfallzahlen aus 6<br />
Ulrich Ehrt erhält Verdienstorden der<br />
Bundesrepublik Deutschland 7<br />
2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit 7<br />
Nachruf Christian Leichsenring 8<br />
Light & Building 2010: 4000 Auszubildende<br />
zu „Fünf Sicherheitsregeln“ geschult 8<br />
MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />
Durchschnittsbeitrag für 2009 sinkt 9<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Mit Blaulicht zum Störungsort 10<br />
Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653: Sicherheit und<br />
Gesundheitsschutz im Abwasserbereich 12<br />
<strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ 12<br />
Branchenregelung<br />
<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten 16<br />
Notfall- und Rettungsmaßnahmen bei Arbeiten<br />
in Kanalisationsanlagen 19<br />
12 Die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> enthält besondere<br />
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten<br />
mit mineralischem <strong>Staub</strong> und<br />
konkretisiert die allgemeinen Anforderungen<br />
zum Schutz der Beschäftigten<br />
nach der Gefahrstoffverordnung.<br />
12 16<br />
16 Im Rahmen ihrer Tätigkeiten sind<br />
Beschäftigte von Elektroinstallationsbetrieben<br />
immer wieder hohen<br />
<strong>Staub</strong>belastungen ausgesetzt. Die<br />
Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />
bietet<br />
Hilfestellung, z. B. für die Gefährdungsbeurteilung.
Brücke Ausgabe 3/10<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT<br />
Die aktuellen Plakate 21<br />
Sicherheitsquiz zum Thema Büroarbeit 21<br />
<strong>Neue</strong>r Tipp: Löschen von Gasbränden 21<br />
<strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“<br />
um neues Modul ergänzt 22<br />
<strong>Neue</strong>r Tipp: Ergonomische Gestaltung von<br />
Montagearbeitsplätzen 23<br />
SCHULUNG<br />
Seminar VS 6: Kleintransporter sicher fahren 23<br />
Seminar VS 5: Ausbildung Ladungssicherung nach VDI 2700a 24<br />
Seminar BS 21: Ortsfeste Steigleitern 24<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />
Fünf Kriterien müssen erfüllt sein –<br />
Versicherungsschutz beim Betriebssport 25<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
Die Illusion der Unverletzbarkeit 26<br />
REHABILITATION<br />
Handverletzungen ernst nehmen 28<br />
<strong>Neue</strong> Mitarbeiter finden mit DGUV job 29<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
Bewegung tut gut! 30<br />
26<br />
26 Viele Verkehrsteilnehmer haben die<br />
Illusion der eigenen Unverletzbarkeit<br />
und schützen sich so vor dem Gedanken,<br />
dass ihr Fahrverhalten auch negative<br />
Konsequenzen haben könnte.Wir zeigen<br />
Ihnen Möglichkeiten der Verhaltens- und<br />
Einstellungsänderung im Straßenverkehr.<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der<br />
Geschäftsführung<br />
Liebe Leserinnen<br />
und Leser!<br />
INHALT<br />
Die Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr hatte<br />
auch Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung,<br />
insbesondere auf die Beiträge.<br />
Ausgelöst durch die Krise sanken in vielen Bereichen<br />
sowohl die Zahl der Beschäftigten als auch<br />
die Lohnsummen. Erfreulich: Auch die Zahl der<br />
Unfälle ging zurück. Dies konnte aber noch keine<br />
Kosten dämpfende Wirkung auf die Entschädigungsleistungen<br />
entfalten. Trotz vieler negativer<br />
Vorzeichen hat die <strong>BG</strong> es geschafft, den<br />
Durchschnittsbeitrag für die Betriebe nahezu<br />
konstant zu halten.<br />
Gestiegen sind allerdings die Lasten des solidarischen<br />
Ausgleichs für strukturschwache Wirtschaftszweige.<br />
Gemeint sind etwa der Bau- und<br />
Bergbaubereich, in denen hohe Rentenlasten<br />
stetig sinkenden Unternehmens- und Beschäftigtenzahlen<br />
gegenüberstehen.<br />
Ein Urteil des Bundessozialgerichts und die<br />
Änderung der Berufskrankheitenverordnung<br />
haben zudem zur Folge, dass im Bergbau neue<br />
Renten für Berufskrankheiten entstanden sind.<br />
Diese zusätzlichen Kosten müssen ebenfalls von<br />
anderen Berufsgenossenschaften mitgetragen<br />
werden. Auch auf die Unternehmen der <strong>BG</strong><br />
<strong>ETEM</strong> wird ein Teil dieser Lasten umgelegt. Der<br />
Finanzausgleich ist vom Gesetzgeber vorgegeben.<br />
Die Berufsgenossenschaften haben darauf<br />
keinen Einfluss.<br />
Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> wird alles daransetzen, Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz in Zusammenarbeit<br />
mit ihren Mitgliedsbetrieben weiter<br />
zu verbessern, denn niedrige Unfallzahlen sind<br />
und bleiben der Garant für stabile Beiträge.<br />
Ihr<br />
Olaf Petermann<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
3
Alexander Schmitt<br />
SELBSTVERWALTUNG Brücke Ausgabe 3/10<br />
Informationen zur Sozialwahl 2011<br />
Alle sechs Jahre finden bei den Trägern der Sozialversicherung Sozialwahlen statt, mit denen die Mitglieder der<br />
Vertreterversammlung, dem obersten Entscheidungs- und Rechtsetzungsorgan der Berufsgenossenschaft,<br />
gewählt werden. Wahltag für die 11. Sozialwahlen in der Bundesrepublik ist der 1. Juni 2011.<br />
4<br />
Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft<br />
gehen aus regelmäßigen, allgemeinen,<br />
freien und geheimen Wahlen hervor: den Sozialversicherungswahlen,<br />
kurz Sozialwahlen. Diese sind Verhältniswahlen,<br />
also keine Personenwahlen. Die letzten<br />
Sozialwahlen waren 2005. Seither hat sich die Landschaft<br />
der Berufsgenossenschaften stark verändert: Die<br />
<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist aus<br />
nacheinander drei Fusionen von ehemals vier unabhängigen<br />
Berufsgenossenschaften entstanden. Dementsprechend<br />
sind derzeit auch die Organe der Selbstverwaltung<br />
der Berufsgenossenschaft mit Vertretern<br />
besetzt, die ursprünglich zu einer der Vorgänger-<br />
Berufsgenossenschaften gewählt waren.<br />
Die Vertreterversammlung ist das oberste Beschluss- und Rechtsetzungsorgan der Berufsgenossenschaft.<br />
Sie entscheidet autonom über die Satzung, den Haushaltsplan, den<br />
Gefahrtarif und die Umlage der <strong>BG</strong> und beschließt Unfallverhütungsvorschriften. Die<br />
Selbstverwaltung hat eine Steuerungs- und Kontrollfunktion gegenüber der hauptamtlichen<br />
Verwaltung der Berufsgenossenschaft.<br />
Derzeit besteht die Vertreterversammlung der <strong>BG</strong> Energie<br />
Textil Elektro Medienerzeugnisse aus 84 Mitgliedern, je<br />
42 der Versicherten- und der Arbeitgeberseite. Mit der<br />
anstehenden 11. Sozialwahl wird die Vertreterversammlung<br />
dann auf zweimal 30 Mitglieder verringert.<br />
Im Gegensatz zu Wahlen auf Bundes-, Landes- und<br />
kommunaler Ebene oder zum Europäischen Parlament<br />
rücken die Sozialwahlen kaum ins Bewusstsein der<br />
Öffentlichkeit. Die Besonderheit der Sozialwahlen<br />
besteht darin, dass die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft<br />
nicht auf einem Gegeneinander der vertretenen<br />
Gruppierungen beruht, sondern dass bei ihr<br />
die Beteiligten im paritätischen Konsens handeln und<br />
gemeinsam die Geschicke der <strong>BG</strong> lenken. Dieses Konsensmodell<br />
bedingt, dass bei der Wahl die einzelnen<br />
Interessengruppen nicht miteinander konkurrieren,<br />
sondern sich frühzeitig darauf ausrichten, gegensätzli-<br />
che gesellschaftliche Strömungen möglichst einheitlich<br />
zu bündeln. Dies führt dazu, dass es in der Vergangenheit<br />
nur in selteneren Fällen zu einer Urwahl mit Wahlhandlung<br />
(Briefwahl) gekommen ist.<br />
Häufiger findet eine sog. Friedenswahl statt: Die von<br />
den Vereinigungen der Versicherten und der Arbeitnehmer<br />
(Sozialpartnern) aufgestellten Vorschlagslisten gelten,<br />
wenn sich die Listenträger vorher einvernehmlich<br />
auf das gemeinsame Ergebnis geeinigt haben, als<br />
gewählt, ohne dass es noch einer Wahlabstimmung der<br />
Wahlberechtigten bedarf. Bei den letzten Sozialwahlen<br />
2005 kam es nur bei einem Träger der Rentenversicherung,<br />
bei einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />
sowie bei sechs Krankenkassen (von insgesamt<br />
rd. 300 Trägern) zur Urwahl. Bei den seinerzeit 35 bzw.<br />
36 gewerblichen Berufsgenossenschaften fanden erstmals<br />
1962 und letztmalig 1999 Wahlen mit Wahlhandlung<br />
statt und zwar in diesen sieben Wahlperioden insgesamt<br />
24.<br />
Bei der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
sind derzeit folgende Vereinigungen in den Organen der<br />
Selbstverwaltung vertreten:<br />
Versichertenseite: IG Metall, Gewerkschaft ver.di, IG<br />
Bergbau Chemie Energie<br />
Arbeitgeberseite: Arbeitgeberverband Gesamtmetall,<br />
Gesamtverband textil+mode, Vereinigung der kommunalen<br />
Arbeitgeber, Bundesverband Druck und Medien,<br />
Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung.<br />
Zur Gruppe der Versicherten gehören in der Unfallversicherung<br />
(§ 47 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV):<br />
• Versicherte Personen (also Beschäftigte und „Wie-<br />
Beschäftigte“), die regelmäßig mindestens 20 Stunden<br />
im Monat eine versicherungspflichtige Tätigkeit<br />
ausüben;<br />
• Bezieher von Verletztenrenten, die der Gruppe der<br />
Versicherten unmittelbar vor ihrem Ausscheiden<br />
angehört haben.<br />
Zur Gruppe der Arbeitgeber gehören in der gewerblichen<br />
Unfallversicherung (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB IV):<br />
• Personen, die mindestens einen bei der Berufsgenossenschaft<br />
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer<br />
beschäftigen;<br />
• bei der Berufsgenossenschaft versicherte Selbstständige<br />
ohne fremde Beschäftigte und Bezieher von
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Die einzelnen Stationen des Wahlverfahrens<br />
1. Das Wahlverfahren beginnt mit der Bestellung des Bundeswahlbeauftragten und dessen Wahlankündigung, in der der<br />
Wahltag bestimmt wird.<br />
2. Der Vorstand der Berufsgenossenschaft bestellt dann den Wahlausschuss.<br />
3. Zum 1. April des dem Wahljahr vorangehenden Jahres erfolgt die Wahlausschreibung durch den Bundeswahlbeauftragten.<br />
Sie ist die öffentliche Aufforderung, für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen bis zum 18. November 2010,<br />
18:00 Uhr, Vorschlagslisten bei der <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse einzureichen. Die Wahlausschreibung<br />
wird in allen Tageszeitungen veröffentlicht. Der Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft teilt nach der Wahlausschreibung<br />
auf Anfrage das Nähere über die Wahl mit (Wahlinformation).<br />
4. Der letzte Tag, an dem Vorschlagslisten beim Wahlausschuss eingereicht werden können, ist der 195. Tag vor dem<br />
Wahltag (hier: 18. November 2010, 18:00 Uhr). Der Vorsitzende des Wahlausschusses hat den Listenträgern Zweifel oder<br />
Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Vorschlagsliste mitzuteilen. Danach entscheidet der Wahlausschuss<br />
(spätestens zum 10. Januar 2011) über die Zulassung der Vorschlagslisten als ordnungsgemäß.<br />
5. Keine Wahlhandlung findet bei einer Gruppe statt, wenn für diese nur eine Vorschlagsliste eingereicht und zugelassen<br />
worden ist oder auf allen Vorschlagslisten zusammen nicht mehr Personen vorgeschlagen sind, als für die Gruppe in<br />
der Vertreterversammlung gewählt werden können. In diesem Fall steht mit Entscheidung des Wahlausschusses über<br />
die Zulassung der Vorschlagsliste(n) das Wahlergebnis fest. Findet keine Wahlhandlung statt, macht der Wahlausschuss<br />
dies spätestens am 7. Februar 2011 bekannt.<br />
6. Kommt es zu einer Urwahl, verteilt der Wahlausschuss die Vordrucke für die Wahlausweise, Stimmzettel und anderen<br />
Wahlunterlagen bis spätestens 11. April 2011. Ab dem 14. Februar 2011 werden Abschriften der Vorschlagslisten in allen<br />
Geschäftsstellen der Berufsgenossenschaft öffentlich ausgelegt und auch im Internet veröffentlicht. Sodann gibt die<br />
Berufsgenossenschaft die Wahl öffentlich bekannt (Wahlbekanntmachung). Wahlausweise werden an die Wahlberechtigten<br />
hier bis zum 12. Mai 2011 ausgehändigt. Wahltag ist der 1. Juni 2011.<br />
7. Die Ermittlung des Wahlergebnisses folgt unmittelbar nach dem Wahltag durch den Wahlausschuss, der sodann das<br />
Wahlergebnis öffentlich bekannt macht. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung ist spätestens zum<br />
1. November 2011 einzuberufen. Sodann werden die Vorsitzenden und der Vorstand gewählt.<br />
Verletztenrenten, die der Gruppe der Arbeitgeber<br />
unmittelbar vor ihrem Ausscheiden angehört haben.<br />
Das Recht, Vorschlagslisten zur Wahl einzureichen,<br />
haben: Arbeitnehmervereinigungen, z. B. Gewerkschaften,<br />
Arbeitgebervereinigungen sowie Zusammenschlüsse<br />
von Personen zu freien Listen. Voraussetzung für das<br />
aktive und passive Wahlrecht ist die Zugehörigkeit zur<br />
Gruppe der Versicherten oder Arbeitgeber.<br />
Wählen kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, seine<br />
Wohnung bzw. gewöhnlichen Aufenthalt oder regelmäßigen<br />
Beschäftigungsort in der Bundesrepublik hat<br />
(deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht Voraussetzung).<br />
Nicht wählen darf, wessen Wahlrecht gesetzlich ausgeschlossen<br />
ist oder wer am 1. April 2010 mit fälligen Beiträgen<br />
zur <strong>BG</strong> säumig war.<br />
Wählbar ist, wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag<br />
besitzt oder (falls nicht deutscher Staatsange-<br />
höriger) seit mindestens sechs Jahren eine Wohnung<br />
innehat oder sich regelmäßig in Deutschland aufhält<br />
oder regelmäßig beschäftigt ist, das 18. Lebensjahr vollendet<br />
hat und nicht am 1. April 2010 mit fälligen Beiträgen<br />
zur <strong>BG</strong> säumig war.<br />
Nähere Informationen finden Sie im Internet der <strong>BG</strong><br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse unter:<br />
www.bgetem.de/sozialwahl 2011<br />
Listenträger, die die Einreichung einer Vorschlagsliste<br />
beabsichtigen, erhalten bei Bedarf nähere Informationen<br />
vom Wahlausschuss der Berufsgenossenschaft:<br />
<strong>BG</strong> Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,<br />
– Wahlausschuss –, Referat Selbstverwaltung Recht und<br />
Organisation, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln,<br />
Tel.: 0221/3778-5518; Fax: 0221/3778-195518;<br />
E-Mail: waibel.christoph@bgetem.de<br />
CHRISTOPH WAIBEL<br />
SELBSTVERWALTUNG<br />
5
MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 3/10<br />
Fusion wirkt sich auf Unfallzahlen aus<br />
Insgesamt ereigneten sich 2009 in den 7.191 Mitgliedsbetrieben der damaligen <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft<br />
4.098 meldepflichtige Arbeitsunfälle bei rein betrieblichen Tätigkeiten (2008: 3.629). Die Unfallquote pro<br />
1.000 Versicherte betrug 17,86 (2008: 17,22). Auf den Wegen von und zur Arbeitsstätte sowie auf den Dienstwegen<br />
geschahen 926 Unfälle (2008: 791). Dies entspricht einer Unfallhäufigkeit pro 1.000 Versicherte von 4,04 (2008: 3,75).<br />
6<br />
Die nachfolgenden Informationen beschränken sich auf<br />
das Unfall- und Berufskrankheiten-Geschehen in den<br />
Betrieben der ehemaligen <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und<br />
Wasserwirtschaft (<strong>BG</strong>FW). Die Unfallzahlen und Entschädigungsleistungen<br />
der Fusionspartner sind in diesem<br />
Jahr noch nicht berücksichtigt, da sich die Entwicklungen<br />
zu den Vorjahren nicht vergleichbar<br />
darstellen lassen.<br />
In den 7.191 Betrieben der ehemaligen <strong>BG</strong>FW waren insgesamt<br />
229.477 Personen beschäftigt. Bei den rein<br />
betrieblichen Tätigkeiten nahm die Zahl der Unfälle um<br />
12,9 % zu. Die Zahl der Wegeunfälle nahm um 17,1 % zu.<br />
Der Grund für diese außergewöhnliche Zunahme liegt<br />
in der Beendigung der Doppelmitgliedschaften von<br />
Unternehmen der ehemaligen <strong>BG</strong> ETF (<strong>BG</strong> Elekro Textil<br />
Feinmechanik) und <strong>BG</strong>FW. Diese Betriebe werden seit<br />
2009 durch die Branchenverwaltung Energie- und<br />
Wasserwirtschaft betreut. Ohne diese Sonderbewegung<br />
hätte es bei den registrierten Unfällen nur einen geringen<br />
Zuwachs gegeben.<br />
Für die Rehabilitation und Entschädigung der Versicherten<br />
gab die <strong>BG</strong> im Jahr 2009 insgesamt 41,8 Mio.<br />
Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr (36,82 Mio. Euro)<br />
stiegen die Kosten damit um 13,5 %. Von diesen Ausgaben<br />
entfallen 9,96 Mio. Euro (23,8 %) auf die Berufskrankheiten.<br />
Die Zahl der tödlichen Unfälle bei betrieblichen Tätigkeiten<br />
und auf Dienstwegen ist konstant geblieben.<br />
Insgesamt starben 4 Versicherte. Auf den Wegen<br />
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit 2009<br />
Erkrankungen durch chemische Einwirkungen 19<br />
Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen 114<br />
davon durch Lärm 76<br />
Erkrankungen der Atemwege 137<br />
davon durch Asbesteinwirkung 109<br />
Hautkrankheiten 44<br />
Übrige Berufskrankheiten 13<br />
zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause verunglückten<br />
2 Personen tödlich.<br />
In insgesamt 338 Fällen wurde der <strong>BG</strong> der Verdacht auf<br />
das Vorliegen einer Berufskrankheit angezeigt (22,0 %).<br />
17 Beschäftigte bzw. ehemalige Beschäftigte der Mitgliedsbetriebe<br />
starben im Jahr 2009 an den Folgen einer<br />
Berufskrankheit. Das waren 3 Personen weniger als im<br />
Vorjahr. In der überwiegenden Zahl dieser Fälle wurde<br />
als Todesursache Asbesteinwirkungen festgestellt. Für<br />
die Asbesterkrankungen gilt: Die Ursachen für die<br />
heutigen Krankheitsbilder liegen Jahre, in der Regel<br />
gar Jahrzehnte zurück.<br />
Ausgaben für Rehabilitation und Entschädigung<br />
Wenn Versicherungsfälle eintreten, erbringt die <strong>BG</strong> die<br />
Entschädigungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen<br />
Bestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch – Unfallversicherung<br />
– SGB VII.<br />
Einschränkende Maßnahmen der Gesundheitsreform<br />
betreffen die Qualität der berufsgenossenschaftlichen<br />
Heilbehandlung und die Rehabilitation nicht. Die medizinische<br />
Versorgung der Versicherten erfolgt weiterhin<br />
nach den besten medizinischen Standards. Diese sehen<br />
eine Kostenbeteiligung der Versicherten selbst nicht<br />
vor.<br />
SVEN KRUSE<br />
Die Aufwendungen 2009 nach Leistungsarten<br />
Heilbehandlungskosten<br />
Verletztengeld und Beiträge<br />
11.161.944<br />
zur Sozialversicherung 2.241.346<br />
Leistungen zur Teilhabe 287.305<br />
Übergangsleistungen bei Berufskrankheiten 20.572<br />
Sterbegeld und Überführungskosten 98.678<br />
Rentenleistungen 27.989.234<br />
Gesamtsumme 41.799.079
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Ulrich Ehrt erhält Verdienstorden der<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
Für sein herausragendes ehrenamtliches Engagement im Elektrohandwerk wurde im April<br />
Ulrich Ehrt das Bundesverdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland verliehen.<br />
In seiner Rede anlässlich der Verleihung<br />
unterstrich Staatsminister Rainer<br />
Robra das ehrenamtliche Engagement<br />
in den zahlreichen Funktionen, die<br />
Ulrich Ehrt unter anderem als Vorstandsmitglied<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> und als<br />
Landesinnungsmeister im Landesinnungsverband<br />
der Elektrohandwerke<br />
Sachsen-Anhalt ausübte. Sein Engagement<br />
in der <strong>BG</strong> begann mit seiner Wahl<br />
in die Vertreterversammlung im Jahr<br />
1991. Mit tatkräftigem Einsatz hat er den<br />
Aufbau der Unfallversicherung in den<br />
neuen Bundesländern unterstützt. Seit<br />
1999 ist Ulrich Ehrt Mitglied des Vor-<br />
2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit<br />
am 13. und 14. August 2010<br />
Die 2. Braunschweiger Tage der Arbeitssicherheit stehen ganz im Zeichen der Präventionskampagne „Risiko<br />
raus!“. Ziel der zweijährigen Kampagne von Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und landwirtschaftlicher<br />
Sozialversicherung ist es, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu verringern.<br />
Die Bezirksverwaltung und das Präventionszentrum<br />
Braunschweig, die Berufsgenossenschaftliche<br />
Schulungsstätte<br />
Linowsee e. V. und der BraunschweigischeGemeindeunfallversicherungsverband<br />
(GUV) veranstalten am 13.–14.<br />
August die 2. Braunschweiger Tage der<br />
Arbeitssicherheit. Die Veranstaltung<br />
unter dem Motto „Risiko raus!“ steht<br />
ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit.<br />
An beiden Tagen finden vielfältige<br />
praktische Demonstrationen und Vorträge<br />
zum Thema Verkehrssicherheit<br />
und Ladungssicherung statt. Fahrradfahrer<br />
haben die Möglichkeit, einen<br />
Fahrradparcours zu absolvieren und ihr<br />
Fahrrad auf Sicherheitsmängel überprüfen<br />
zu lassen. Realistische Bremsversuche<br />
mit einem PKW und einem<br />
Kleintransporter, sowohl mit als auch<br />
standes der Berufsgenossenschaft, des<br />
Präventionsausschusses, der Gefahrtarifkommission<br />
und des Finanz- und<br />
Grundsatz-Ausschusses. Hervorzuheben<br />
ist vor allem sein großer Einsatz für das<br />
Unternehmermodell, als dessen geistiger<br />
Vater er gilt, und seine Mitwirkung bei<br />
den Fusionsverhandlungen zwischen<br />
den Berufsgenossenschaften.<br />
Die Berufsgenossenschaft dankt Ulrich<br />
Ehrt vielmals für seinen unermüdlichen<br />
Einsatz und gratuliert von Herzen zu dieser<br />
hohen Auszeichnung.<br />
Der Braunschweiger Löwe zeigt, wie es gemacht<br />
wird: Rücksicht und korrekte Ladungssicherung<br />
erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr.<br />
ohne Ladung, vermitteln einen Eindruck<br />
von den beim Bremsen einwirkenden<br />
Kräften. Ein Gurtschlitten lässt<br />
Sie erleben, was es heißt, nach einem<br />
MITTEILUNGEN / HINWEISE<br />
Ulrich Ehrt, Träger des Verdienstordens<br />
der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Unfall vom Gurt gehalten zu werden.<br />
Viele weitere Aktionen, Tipps und<br />
Informationen runden die Tage der<br />
Arbeitssicherheit ab, die sich an alle<br />
Verkehrsteilnehmer richtet. Unterstützt<br />
wird die Veranstaltung von der Braunschweiger<br />
Verkehrswacht e. V., der<br />
Öffentlichen Versicherung Braunschweig<br />
sowie der Feuerwehr und der<br />
Polizei Braunschweig.<br />
Veranstaltungsort ist das Messegelände<br />
Braunschweig, bekannt unter dem<br />
Namen „Harz & Heide-Gelände“. Die für<br />
die Besucher kostenlose Veranstaltung<br />
findet am Freitag, dem 13. August, von<br />
9 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag von<br />
10 Uhr bis 17 Uhr statt.<br />
RAINER KEYE<br />
7
Tix<br />
MITTEILUNGEN / HINWEISE Brücke Ausgabe 3/10<br />
8<br />
Die Berufsgenossenschaft trauert um<br />
Nachruf<br />
Christian Leichsenring<br />
Am 7. April 2010 verstarb der langjährige Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft im Alter<br />
von 72 Jahren.<br />
Christian Leichsenring trat am 15. Mai 1968 als Referent des Hauptgeschäftsführers in den berufsgenossenschaftlichen Dienst<br />
ein. 1977 wurde er zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer gewählt. Seit der Wahl zum Hauptgeschäftsführer Anfang des<br />
Jahres 1991 führte er die Berufsgenossenschaft bis zu Beginn seiner Altersfreistellungsphase im April 2000. Im internationalen<br />
Bereich leitete er von 1994 bis 2002 die IVSS-Sektion „Elektrizität“. In dieser Eigenschaft war er maßgeblich an den Vorbereitungen<br />
einer gesetzlichen Unfallversicherung nach deutschem Vorbild in China beteiligt.<br />
In Erinnerung wird seine Rechtschaffenheit und Gradlinigkeit bleiben. Nicht nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangte<br />
er Pflichterfüllung, auch er selbst hatte sich voll und ganz dem berufsgenossenschaftlichen Dienst verschrieben.<br />
Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt der Familie und den Angehörigen.<br />
Light & Building 2010 Frankfurt<br />
4000 Auszubildende zu „Fünf Sicherheitsregeln“ geschult<br />
Im Rahmen der Arbeitssicherheitsseminare für Auszubildende hatten Freiwillige die Gelegenheit,<br />
einen Arbeitsauftrag an einer echten Schaltanlage auszuführen. Die Beachtung<br />
der 5 Sicherheitsregeln war dabei unbedingte Voraussetzung.<br />
Vom 11.–16. April fand in Frankfurt die weltgrößte Verbundmesse<br />
für Licht, Elektrotechnik, Haus- und Gebäudeautomation,<br />
die „Light & Building“, statt. Mit mehr als<br />
180.000 Besuchern aus Europa, Asien, Amerika und aus<br />
Australien und Afrika behauptete die Fachmesse ihre<br />
Spitzenposition. Auf der Messe vertreten war auch die<br />
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse<br />
(<strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>), die ebenfalls ein Rekordergebnis<br />
verzeichnen konnte. Rund 4000 Teilnehmer nahmen an<br />
den Arbeitssicherheitsseminaren für Auszubildende teil.<br />
Nach einem Einführungsvortrag standen die Themen<br />
„Die fünf Sicherheitsregeln“ und „Gefahren des elektrischen<br />
Stromes“ im Mittelpunkt. Moderiert von Technischen<br />
Aufsichtsbeamten erfolgte dann der praktische<br />
Teil an einer echten Niederspannungsanlage der Firma<br />
Hensel. Der Arbeitsauftrag für die angehenden Elektrofachkräfte<br />
lautete: Anschluss eines Baustromverteilers<br />
an einen Lasttrenner unter der besonderen Berücksichtigung<br />
unter Spannung stehender benachbarter Teile.<br />
Dabei war die Beachtung der fünf Sicherheitsregeln<br />
unbedingte Voraussetzung. Neben den Seminaren hatten<br />
die Besucher Gelegenheit, sich am Messestand in der<br />
„Galeria“ über aktuelle Entwicklungen im Bereich der<br />
Arbeitssicherheit zu informieren.<br />
ULRICH TIX
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Durchschnittsbeitrag für 2009 sinkt<br />
Zum 1. April 2009 schlossen sich die <strong>BG</strong> Elektro Textil<br />
Feinmechanik und die <strong>BG</strong> der Gas-, Fernwärme- und<br />
Wasserwirtschaft zur <strong>BG</strong> Energie Textil Elektro zusammen.<br />
Am 1. Januar 2010 folgte eine weitere Fusion<br />
mit der <strong>BG</strong> Druck und Papierverarbeitung zur <strong>BG</strong><br />
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse.<br />
Im Fusionsvertrag ist unter anderem vereinbart, dass<br />
die Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft<br />
für eine Übergangszeit noch eine eigene Umlage<br />
abrechnet und damit einen eigenen Beitrag erhebt.<br />
Wie bisher auch gilt das Prinzip der nachträglichen<br />
Bedarfsdeckung. Die Branchenverwaltung deckt<br />
zunächst alle Kosten ab. Nach Ablauf des Kalenderjahres<br />
ermittelt sie die Gesamtausgaben und legt sie auf<br />
die Mitgliedsunternehmen um. Gewinne zu erzielen ist<br />
dabei nicht erlaubt.<br />
Zuwachs der Entgelte kompensiert gestiegene<br />
Entschädigungsleistungen<br />
Im Jahr 2009 sind die Kosten für die medizinische Versorgung<br />
sowie Verletztengelder und Renten um rund<br />
4,3 Millionen Euro und damit gegenüber dem Vorjahr<br />
um 11,3 Prozent gestiegen.<br />
Gleichzeitig ist die Entgeltsumme der Mitgliedsbetriebe<br />
entgegen dem allgemeinen Trend um 13,8 Prozent<br />
gewachsen. Der Grund für diese außergewöhnliche<br />
Zunahme liegt in der Beendigung der Doppelmitgliedschaften<br />
von Unternehmen der ehemaligen <strong>BG</strong> ETF und<br />
<strong>BG</strong>FW. Diese Betriebe werden seit 2009 durch die Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft betreut.<br />
Ohne diese Sonderbewegung hätte es bei den Entgelten<br />
und Entschädigungsleistungen nur einen Zuwachs von<br />
rund 2 Prozent gegeben.<br />
Folgen für den Beitrag<br />
Die beschriebene Entwicklung hat dazu geführt, dass<br />
der Durchschnittsbeitrag für 2009 leicht sinkt. Er liegt<br />
bei 0,83 Euro je 100 Euro Entgelt (2008: 0,84 Euro,<br />
Rückgang um 1,43 Prozent). Wird der durchschnittliche<br />
Beitragsnachlass von13,7 Prozent mitberücksichtigt,<br />
liegt der Wert bei circa 0,71 Euro je 100 Euro Entgelt.<br />
Im Vergleich zu den anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
ist dies einer der günstigsten Beiträge.<br />
Leicht gestiegen ist der Beitragsfuß. Er drückt aus, wie<br />
viel das Unternehmen in der Gefahrklasse 1 je 1.000<br />
Euro Lohnsumme zu zahlen hätte. Die Selbstverwaltung<br />
der <strong>BG</strong> hat ihn für 2009 auf 3,03 Euro festgesetzt.<br />
Ausgleichslast und Lastenverteilung<br />
Die Lasten für den solidarischen Finanzausgleich<br />
zwischen den Berufsgenossenschaften für strukturschwache<br />
Wirtschaftszweige sind weiter gestiegen. Aufgrund<br />
des Strukturwandels in einigen Branchen sind<br />
die Anzahl der Betriebe und Versicherten sowie die<br />
Bruttoentgelte zurückgegangen. Gleichzeitig bestehen<br />
sehr hohe Rentenkosten, welche sie nicht mehr alleine<br />
tragen können. Dies betrifft besonders die Bauwirtschaft<br />
und den Bergbau.<br />
Ein Urteil des Bundessozialgerichts und die Änderung<br />
der Berufskrankheitenverordnung haben zur Folge,<br />
dass im Bergbau neue Renten für Berufskrankheiten<br />
entstanden sind. Diese zusätzlichen Kosten von circa<br />
100 Millionen Euro müssen auch von den anderen<br />
Berufsgenossenschaften mitgetragen werden.<br />
Auch auf die Unternehmen der Branchenverwaltung<br />
Energie- und Wasserwirtschaft wird ein Teil dieser<br />
Kosten umgelegt.<br />
Für 2009 hat der Vorstand folgende Sätze beschlossen:<br />
x Beitrag Ausgleichslast = 1,04 Euro je 1.000 Euro<br />
Entgelt (2008 = 1,00 Euro)<br />
x Beitrag Lastenverteilung nach Neurenten = 0,10 Euro<br />
je 1.000 Beitragseinheiten (2008 = 0,05 Euro)<br />
x Beitrag Lastenverteilung nach Entgelten = 0,86 Euro<br />
je 1.000 Euro Entgelt (2008 = 0,40 Euro).<br />
In diesem Jahr wird der Lastenausgleich zu 30 Prozent<br />
nach diesem System und zu 70 Prozent nach dem<br />
bisherigen System berechnet. Weitere Informationen<br />
zu den Lastenverteilungsverfahren finden sich im<br />
Internet unter http://ew.bgetem.de.<br />
Der Gesetzgeber hat den Finanzausgleich vorgegeben.<br />
Die Berufsgenossenschaften haben darauf keinen Einfluss.<br />
NORBERT SCHLENGER<br />
MITGLIEDSCHAFT / BEITRAG<br />
Gut für Arbeitgeber: Haftungsablösung bei<br />
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />
Als Unternehmer müssen Sie keine Schadensersatzansprüche für die Folgen von<br />
Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb fürchten. Verletzt sich ein<br />
Mitarbeiter im Betrieb oder erleidet er eine Berufskrankheit, entschädigt die<br />
Unfallversicherung den Personenschaden umfassend. Der Arbeitnehmer kann den<br />
Unternehmer dann – außer bei vorsätzlichem Handeln – nicht auf Schadensersatz<br />
verklagen. Im Gegenzug entrichten allein die Arbeitgeber die Beiträge an die<br />
Berufsgenossenschaften. Das sichert den sozialen Frieden und stärkt den Wirtschaftsstandort<br />
Deutschland. In vielen privaten Systemen anderer Länder gibt es<br />
die Haftungsablösung nicht. Obwohl der Unternehmer auch dort Beiträge an die<br />
Versicherung zahlt, kann er von einem Beschäftigten vor Gericht auf Schadensersatz<br />
verklagt werden.<br />
9
Barrelmann / Emsland-Newsletter<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
Mit Blaulicht zum Störungsort…<br />
Hinweise zum Einsatz von Fahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn<br />
in Versorgungsunternehmen<br />
Fahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn verursachen Gefährdungen und Belastungen für die Entstördienstmitarbeiter.<br />
Einige Unternehmen der Versorgungswirtschaft nutzen<br />
im Entstördienst Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn.<br />
Hierdurch kommen zu den ohnehin vielfältigen<br />
Gefährdungen und Belastungen für die Entstördienstmitarbeiter<br />
weitere hinzu.<br />
Wahrnehmbarkeit des Einsatzfahrzeuges<br />
Solange das Einsatzfahrzeug nicht als solches zu erkennen<br />
ist, können die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht<br />
angemessen reagieren. Unsicherheiten können zu<br />
unangemessenem Verhalten führen, in dessen Folge<br />
das Unfallrisiko zunimmt. Es kann zu Verzögerungen<br />
kommen oder – wenn der Einsatzfahrzeugführer auf die<br />
Aktion von Verkehrsteilnehmern nicht (mehr) adäquat<br />
reagieren kann – zum Unfall. Wesentlich für die Wahrnehmbarkeit<br />
des Einsatzfahrzeuges ist seine Ausstattung<br />
mit Blaulicht und Einsatzhorn.<br />
Sondersignalanlage<br />
Die Sondersignalanlage macht das Entstördienstfahrzeug<br />
zum „Blaulichtfahrzeug“ und „bevorrechtigten<br />
Wegebenutzer“. Durch die „Kennleuchten für blaues<br />
Blinklicht“ – also Rundumkennleuchten (RKL) und<br />
Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung nach vorne<br />
(„Frontblitzer“) – können andere Verkehrsteilnehmer<br />
eindeutig das Fahrzeug auf Einsatzfahrt erkennen. Bei<br />
der Auswahl der Leuchten sollte großer Wert auf deren<br />
Tageserkennbarkeit gelegt werden. Bei den üblichen<br />
10<br />
Typen „Drehspiegelleuchte“, „Doppelblitzentladungsleuchte“<br />
und „LED-Leuchte“ variiert diese nämlich<br />
deutlich.<br />
Damit bei der Einsatzfahrt sowie beim Absichern von<br />
Arbeits- und Einsatzstellen das Fahrzeug gut zu erkennen<br />
ist, sind mindestens drei Kennleuchten zu<br />
empfehlen. Die Kennleuchten können entweder für sich<br />
allein oder in Mehrfachkombinationen (ggf. inklusive<br />
Einsatzhorn) ausgeführt sein.<br />
Das Einsatzhorn sichert das frühzeitige akustische<br />
Wahrnehmen des Einsatzfahrzeugs. Zur Verfügung stehen<br />
Einsatzhörner, bei denen die Tonfolge durch Pressluft<br />
oder elektronisch erzeugt wird. Verschiedene Versorgungsunternehmen<br />
berücksichtigen ganz bewusst<br />
Erfahrungswerte – unter anderem der örtlichen Feuerwehr<br />
– und statten ihre Einsatzfahrzeuge zugleich mit<br />
elektronischem und Presslufthorn aus.<br />
Inwieweit die Fahrzeugmaße und die Fahrzeuggröße<br />
Einfluss auf die Wahrnehmbarkeit von Kennleuchten<br />
und Einsatzhorn haben, sollte kritisch geprüft werden.<br />
Fahrzeuginnenraum – Arbeitsplatz für Fahrer und<br />
Beifahrer<br />
Das Fahrzeuginnere ist die unmittelbare Arbeitsumgebung<br />
der Entstördienstmitarbeiter – auf „normaler
Rau<br />
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Fahrt“ wie auf Einsatzfahrten. Soweit möglich sollten<br />
hier alle Gefährdungen, Belastungen und Ablenkungen<br />
vermieden werden, damit sich Fahrer und Beifahrer<br />
ganz ihren Aufgaben widmen können. Dabei sollte sich<br />
der Fahrer vor allem auf den Straßenverkehr konzentrieren<br />
können. Der Beifahrer sollte die Kommunikation<br />
aufrechterhalten und – je nach Eingespieltheit des<br />
Teams – mehr oder weniger aktiv „mitfahren“, also zum<br />
Beispiel ebenfalls auf den Verkehr achten und bei<br />
Bedarf vor Gefahren warnen.<br />
Lärm und Geräuscheinwirkung<br />
Auf Einsatzfahrten können die Entstördienstmitarbeiter<br />
Lärm- und Geräuschbelastungen ausgesetzt sein. So<br />
kann ein nach außen wirkungsvolles Einsatzhorn Lärm<br />
oder starke Störgeräusche im Fahrzeuginneren verursachen.<br />
In einer früheren Untersuchung wurden in Rettungsfahrzeugen<br />
Spitzenschallpegel von über 108 dB<br />
und Beurteilungspegel von über 80 dB(A) ermittelt. Da<br />
„Blaulichtfahrten“ im Entstördienst seltener sind als im<br />
Rettungsdienst, kann die Gefährdung wohl relativiert<br />
werden. Die Werte weisen aber auf eine „Geräuschkulisse“<br />
hin, die die Aufmerksamkeit und die Kommunikation<br />
beeinflussen kann.<br />
Wird das Einsatzhorn installiert, sollten zugleich geeignete<br />
Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden.<br />
Beispielsweise ist es möglich, das Einsatzhorn auf<br />
besonderen Unterkonstruktionen aufzubauen oder die<br />
Kabine des Fahrzeugs bereits bei der Beschaffung<br />
geräuschisoliert ausführen zu lassen.<br />
Tipp: Messungen im Fahrzeuginneren und Mitarbeiterbefragungen<br />
können auch bei bereits in Betrieb befindlichen<br />
Einsatzfahrzeugen belegen, ob eine Lärm- oder<br />
eine übermäßig störende Geräuschbelastung vorliegt.<br />
Möglichen Störgeräuschen durch den Motor oder den<br />
laufenden Funkbetrieb ist ebenso auf die Spur zu kommen.<br />
Je nach Auswahl der Funktechnik variiert die<br />
maximal anzunehmende Belastung.<br />
Sondersignalanlage und fluoreszierende Flächen in der Praxis:<br />
Entstördienstfahrzeug der Mainova AG.<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Besetzung der Einsatzfahrzeuge<br />
Das einschlägige Regelwerk gibt beispielsweise im<br />
Bereich Gas und Wasser vor, dass die Versorgungsunternehmen<br />
mindestens eine geeignete und zuverlässige<br />
Fachkraft für den Entstördienst vorzuhalten haben.<br />
Unter Berücksichtigung des definierten Tätigkeitsumfangs<br />
ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die<br />
Frage zu klären, ob im Entstördienst gefährliche Arbeiten<br />
im Sinne des § 8 der <strong>BG</strong>-Vorschrift A1 „Grundsätze<br />
der Prävention“ (siehe auch Ziffer 2.7 der <strong>BG</strong>-Regel A1)<br />
durchgeführt werden. Sollte dies der Fall sein, ist regelmäßig<br />
eine zweite Person oder der Einsatz alternativer<br />
Schutzmaßnahmen erforderlich.<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Zwei-<br />
Personen-Besetzung der Einsatzfahrzeuge mehrere<br />
Vorteile sowohl für die Aufgabenerfüllung als auch für<br />
die Arbeitssicherheit bietet. Unter anderem lassen sich<br />
– wie bereits beschrieben – Kommunikations- und<br />
Navigationsmöglichkeiten während der Einsatzfahrt<br />
verbessern. Zudem können am Ort der Störung bei<br />
eventuell notwendigen Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen<br />
zwei Personen gleichzeitig handeln.<br />
Personenbezogene Aspekte<br />
Auf die Sicherheit bei Einsatzfahrten hat das Verhalten<br />
der Fahrzeugführer entscheidenden Einfluss.<br />
Unterweisung<br />
Die Mitarbeiter im Entstördienst müssen regelmäßig<br />
über die besonderen Gefährdungen auf Einsatzfahrten<br />
unterwiesen werden.<br />
Fahrsicherheitstraining und Fahrsimulatortraining<br />
Um die eingesetzten Fahrzeuge grundsätzlich beherrschen<br />
zu können, ist einige Erfahrung notwendig.<br />
Schließlich kann nicht jeder „Klasse 3-Fahrer“ ein Fahrzeug<br />
mit sieben Tonnen oder höherer zulässiger<br />
Gesamtmasse routiniert fahren. Wertvolle Dienste kann<br />
hier auch ein Fahrsicherheitstraining leisten.<br />
Um die besondere Situation einer Fahrt mit Blaulicht<br />
und Einsatzhorn zu trainieren, finden im Bereich Feuerwehr<br />
und Rettungsdienst inzwischen mehr und mehr<br />
Trainings in Fahrsimulatoren statt. Das hat folgende<br />
Vorteile: Das Unfallrisiko ist gleich null und die<br />
Übungsfahrten können gespeichert sowie mit dem<br />
Übenden im Nachhinein besprochen werden.<br />
Die Kombination aus Fahrsicherheitstraining und Fahrsimulatortraining<br />
kann entscheidend dazu beitragen,<br />
die Handlungskompetenz der Einsatzfahrzeugführer<br />
zu verbessern.<br />
Eine ausführlichere Version dieses Artikels finden Sie<br />
unter http://ew.bgetem.de -> webcode: 5644<br />
TIMO BEHNKE<br />
11
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
Unterweisungshilfe <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich<br />
Die <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653 kann kostenlos bestellt werden<br />
bei der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft:<br />
E-Mail: Boensch.Christiane@bgetem.de<br />
Telefon: 0211 9335-239 Telefax: 0211 9335-219<br />
12<br />
Die Unterweisungshilfe über Sicherheit<br />
und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich<br />
soll Hilfestellung für die praxisnahe<br />
Unterweisung der Beschäftigten<br />
geben. Die bisher als Ringbuch herausgegebene<br />
Unterweisungshilfe wurde<br />
überarbeitet und erscheint jetzt als<br />
Medienpaket <strong>BG</strong>I/GUV-I 8653, bestehend<br />
aus einer Broschüre und einer CD-ROM.<br />
18 Unterweisungsthemen sind in der<br />
Broschüre und auf der CD als Power-<br />
Point-Präsentationen enthalten. Weitere<br />
Inhalte der CD sind die Filme:<br />
1. Einsteigen in Schächte der Abwasserentsorgung<br />
mit Seilsicherung<br />
2. Retten eines Kollegen aus der Kanalisation<br />
<strong>Neue</strong> <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“<br />
3. Elektrische Betriebsmittel – Erhöhte<br />
Gefährdung beim Einsatz im Rohrgraben<br />
und im Schacht<br />
4. aus der Hautkampagne<br />
• Desinfektion der Hände<br />
• Hände pflegen<br />
sowie Formulare und Musterdokumente:<br />
• Dokumentation der Unterweisungen<br />
• Muster eines Erlaubnisscheins<br />
(<strong>BG</strong>R/GUV-R 126, Anhang 2)<br />
• Muster einer Betriebsanweisung<br />
(<strong>BG</strong>R/GUV-R 126, Anhang 3)<br />
• Formular Gefährdungsbeurteilung<br />
(GUV-I 8755)<br />
5. Dokumentation von Prüfungen.<br />
SABINE GARBRANDS<br />
Mineralische Stäube können in vielen Arbeitsbereichen verfahrensbedingt entstehen. In Kraftwerken sind u. a. Bereiche<br />
der Bekohlung, der Entaschung und Ausbrucharbeiten am Mauerwerk bei der Kesselrevision davon betroffen. Bei der Elektroinstallation<br />
sind es typische Stemm-, Bohr- oder Schlitzarbeiten. In einigen Arbeitsbereichen werden aber auch Zubereitungen<br />
oder Erzeugnisse eingesetzt, die mineralische Anteile enthalten, z. B. Einbettmassen für den Dental-, Schmuck- und<br />
Präzisionsguss. Ferner wird Quarzmehl als Füllstoff für Gießharze, Press- und Gießmassen, Gummi, Schweißelektroden<br />
oder für elektrische Sicherungen verwendet.<br />
Begriffe aus der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />
<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong> ist <strong>Staub</strong> oder Mischstaub, der bei<br />
Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden Mineralien und<br />
Gesteinen, insbesondere bei deren Gewinnung, Be- und<br />
Verarbeitung oder bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen<br />
und Erzeugnissen aus diesen entsteht.<br />
Quarzhaltiger <strong>Staub</strong> (silikogener <strong>Staub</strong>) ist Mischstaub,<br />
der in der alveolengängigen <strong>Staub</strong>fraktion (A-<strong>Staub</strong>) bis zu<br />
100 % Quarzfeinstaub enthalten kann. Auch beim Be- und<br />
Verarbeiten von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen<br />
mit Korngrößenanteilen über 100 μm, die kristallines Siliciumdioxid<br />
enthalten, kann quarzhaltiger <strong>Staub</strong> freigesetzt<br />
werden.<br />
<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong> gilt als quarzhaltiger <strong>Staub</strong>, wenn im<br />
Rahmen einer Expositionsmessung in der Luft am Arbeitsplatz<br />
mit anerkannten Standardmethoden ein Quarzfeinstaub-Anteil<br />
nachgewiesen wird.<br />
Historische Entwicklung<br />
Gesundheitsgefahren durch mineralische Stäube<br />
beschäftigen die Arbeitsschützer bereits seit vielen<br />
Jahrzehnten – denn die Silikose (Lungenerkrankung,<br />
verursacht durch Quarzstaub) gehört immer noch zu<br />
den Berufserkrankungen mit einer hohen Anzahl von<br />
Verdachtsanzeigen und anerkannten Fällen. So wurde<br />
die Quarzstaublungenerkrankung im Jahre 1929 als eine<br />
der ersten Berufskrankheiten in die Liste der Berufskrankheiten-Verordnung<br />
aufgenommen. Gleichzeitig<br />
wurde 1929 die Hauptstelle für den Bohrschutz eingerichtet.<br />
Nach dem zweiten Weltkrieg ging daraus das<br />
Silikoseforschungsinstitut als direkte Vorgängereinrichtung<br />
des IPA – Institut für Prävention und Arbeitsmedizin<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in<br />
Bochum – hervor.<br />
Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk wurden die<br />
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten seit den
Brücke Ausgabe 3/10<br />
70er-Jahren in der ehemaligen Unfallverhütungsvorschrift<br />
V<strong>BG</strong> 119 „Gesundheitsgefährlicher mineralischer<br />
<strong>Staub</strong>“ festgelegt. Hilfen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />
beim Umgang mit mineralischem<br />
<strong>Staub</strong> finden sich in der <strong>BG</strong>-Information 5047 „<strong>Mineralischer</strong><br />
<strong>Staub</strong>“. Die grundsätzlichen Anforderungen<br />
zum Arbeitsschutz bei Arbeiten mit einer Exposition zu<br />
mineralischem <strong>Staub</strong> sind aber heute in der Gefahrstoffverordnung<br />
(GefStoffV) im Dritten und Vierten<br />
Abschnitt sowie im Anhang III Nr. 2 geregelt.<br />
Aufgrund der weit reichenden Anwendungen mineralischer<br />
Stäube wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe<br />
(AGS) angeregt, eine <strong>TRGS</strong> zu dieser Thematik zu erarbeiten.<br />
Seit Februar 2010 ist nun die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />
„<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ in Kraft getreten und wurde im<br />
GMBL Nr. 22/23 vom 9. April 2010 bekannt gemacht.<br />
Die <strong>TRGS</strong> finden Sie zum Herunterladen auf der Homepage<br />
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
unter: www.baua.de Themen von A-Z<br />
Gefahrstoffe Technische Regeln für Gefahrstoffe.<br />
Anwendungsbereich<br />
Die neue <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> gilt zum Schutz von Beschäftigten<br />
und anderer Personen bei Tätigkeiten, bei denen mineralischer<br />
<strong>Staub</strong> auftreten kann. Die <strong>TRGS</strong> enthält besondere<br />
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit mineralischem<br />
<strong>Staub</strong> und konkretisiert die allgemeinen<br />
Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten nach der<br />
Gefahrstoffverordnung.<br />
Im Anwendungsbereich wird bereits darauf hingewiesen,<br />
dass auch bei Unterschreitung der in Anlage 1<br />
beschriebenen Expositionswertebereiche für alveolengängigen<br />
Quarzstaub am Arbeitsplatz nach dem derzeitigen<br />
Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse nicht<br />
ausgeschlossen werden kann, dass noch ein Krebsrisiko<br />
besteht. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung<br />
der Quarzfeinstaubexposition sind daher anzustreben.<br />
Keine Anwendung findet die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> auf<br />
Tätigkeiten mit Asbest oder anderen mineralischen<br />
Faserstäuben und in Betrieben des untertägigen Bergbaus.<br />
Aufbau der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong><br />
Die neue <strong>TRGS</strong> gliedert sich in vier Abschnitte und wird<br />
durch vier Anlagen ergänzt. Für die betriebliche Praxis<br />
von besonderer Bedeutung sind die Nummer 3 „Informationsermittlung<br />
und Gefährdungsbeurteilung“, die<br />
Nummer 4 „Schutzmaßnahmen“ und die Anlage 1, die<br />
eine Zuordnung von Tätigkeiten mit mineralischen<br />
Stäuben zu den Expositionskategorien enthält.<br />
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung<br />
In Nummer 3 werden die grundsätzlichen Anforderungen<br />
zur Informationsermittlung und zur Gefährdungsbeurteilung<br />
für Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong> vorgegeben.<br />
Dabei sind folgende Schritte zu berücksichtigen:<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Ermittlung der staubbelasteten Arbeitsbereiche oder<br />
Tätigkeiten<br />
Hier sind Angaben zum Arbeitsablauf, zum Verfahren<br />
und zu Arbeits- und Umgebungsbedingungen zu ermitteln.<br />
Soweit die Tätigkeiten an wechselnden Arbeitsplätzen<br />
durchgeführt werden (z. B. Wartungs- und<br />
Instandhaltungsarbeiten), können die einzelnen Arbeiten<br />
im Zusammenhang beurteilt werden.<br />
Ermittlung der stoff- und tätigkeitsbezogenen<br />
Informationen<br />
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind neben der Menge<br />
der eingesetzten Gefahrstoffe auch die chemischphysikalischen<br />
Eigenschaften des <strong>Staub</strong>es und die<br />
damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen zu<br />
berücksichtigen. Als Informationsquellen dienen das<br />
Sicherheitsdatenblatt, Herstellerinformationen oder<br />
Angaben aus Stoffdatenbanken.<br />
Beurteilung der Gefährdungen<br />
Anhand der erfassten Informationen sind die Gefährdungen<br />
zu beurteilen. Die <strong>TRGS</strong> fordert, dass die Exposition<br />
gegenüber mineralischen Stäuben in den<br />
betreffenden Arbeitsbereichen durch Messungen oder<br />
qualifizierte Abschätzungen ermittelt wird. Messungen<br />
sind nur dann zwingend erforderlich, wenn für eine<br />
Beurteilung der Gefährdungen keine Messergebnisse<br />
von vergleichbaren Arbeitsplätzen, Expositionsbeschreibungen<br />
oder mitgelieferte Gefährdungsbeurteilungen<br />
herangezogen werden können.<br />
Die Gefährdungsbeurteilung vereinfacht sich, wenn die<br />
Beurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen<br />
durch standardisierte Arbeitsverfahren vorgegeben<br />
werden. In der Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei<br />
Elektroinstallationsarbeiten“ ist beispielsweise ein derartiges<br />
standardisiertes Arbeitsverfahren beschrieben.<br />
Konzept der Expositionskategorien<br />
In der Tabelle der Anlage 1 werden typische Tätigkeiten<br />
mit mineralischen Stäuben jeweils einer von drei Expositionskategorien<br />
(1 bis 3) zugeordnet. Diese Zuordnung<br />
erfolgt in Abhängigkeit von der zu erwartenden Expositionshöhe<br />
(<strong>Staub</strong>konzentration) sowie der Dauer und<br />
Häufigkeit der Tätigkeit nach dem Stand der Technik.<br />
Dabei ist jeweils die niedrigste Expositionskategorie 1<br />
anzustreben.<br />
Die Expositionskategorie 1 steht für eine geringe <strong>Staub</strong>exposition.<br />
Hierunter fallen Tätigkeiten bei ubiquitärer<br />
oder nur wenig darüber liegender <strong>Staub</strong>belastung,<br />
Tätigkeiten mit staubarmen Produkten oder geringen<br />
Mengen. Bei diesen Tätigkeiten sind allgemeine Hygienemaßnahmen/Grundmaßnahmen<br />
ausreichend.<br />
Die Expositionskategorie 2 steht für eine mittlere <strong>Staub</strong>exposition.<br />
In diesem Bereich sind technische und<br />
organisatorische Schutzmaßnahmen erforderlich und<br />
13
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
14<br />
Auszug aus der Tabelle der Anlage 1 für einige Tätigkeiten:<br />
In der Tabelle werden typische Tätigkeiten mit mineralischen Stäuben einer Expositionskategorie (1–3) zugeordnet und<br />
Expositionswertebereiche für Quarz, A-<strong>Staub</strong> und E-<strong>Staub</strong> (Tätigkeitswerte) ausgewiesen.<br />
Tätigkeiten Expositions- Expositionswerte- Expositionswerte- Expositionswertekategorie<br />
bereich Quarz mg/m³ bereich A-<strong>Staub</strong> mg/m³ bereich E-<strong>Staub</strong> mg/m³<br />
arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW)<br />
3.1.2 Baugrubenaushub, mittel- 2 0,002–0,005 0,09–0,34<br />
dicht gelagerte Böden,<br />
maschinell und Handaushub<br />
MW: 0,003 MW: 0,16<br />
6.1.3 Einsatz von Erdbaumaschinen,<br />
deren Fahrerkabine eine Klimaanlage<br />
mit Frischluftzufuhr und<br />
ausreichendem, funktionierendem<br />
<strong>Staub</strong>filter gegen<br />
alveolengängige <strong>Staub</strong>partikel<br />
hat, die während der Ladetätigkeit<br />
stets geschlossen ist.<br />
Erdfeuchter Fahrbahnzustand<br />
1<br />
6.3.3 Einsatz von Erdbaumaschinen<br />
ohne klimatisierte und ausreichend<br />
außenbelüftete Fahrerkabine,<br />
ohne <strong>Staub</strong>filter.<br />
Trockener Fahrbahnzustand<br />
3<br />
7.7.1 Abfräsen ohne Asphaltdecken 3 0,00–7,79 0,11–47,10 0,47–8.21<br />
ohne wirksame Absaugvorrichtung MW: 086 MW: 8,08 MW: 3,92<br />
7.7.2 Abfräsen ohne Asphaltdecken 2 0,002–0,151 0,12–0,97 0,78–8.67<br />
mit wirksamer Absaugvorrichtung MW: 0,041 MW: 0,34 MW: 3,61<br />
sinnvoll. Tätigkeiten mit hoher <strong>Staub</strong>exposition (Expositionskategorie<br />
3) erfordern darüber hinaus weitergehende<br />
Schutzmaßnahmen.<br />
Die oben stehende Tabelle enthält Daten aus der Anlage<br />
1 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>, die für Arbeitsbereiche der Energieund<br />
Wasserwirtschaft relevant sind. Anhand der für die<br />
Tätigkeit ausgewiesenen Expositionskategorie – hier<br />
die Kategorien 1 bis 3 – werden dann aus der Anlage 2<br />
die Schutzmaßnahmen für diese Expositionskategorie<br />
ausgewählt. Grundlage für die Zuordnung der Tätigkeiten<br />
sind Ergebnisse von Expositionsmessungen und<br />
Literaturauswertungen. Die Beurteilung der Expositionshöhe<br />
bei der jeweiligen Tätigkeit beruht auf Expositionsmessungen<br />
und Erfahrungen aus der Praxis<br />
(Experteneinschätzungen).<br />
Daten aus den Arbeitsbereichen von Kohlekraftwerken<br />
befinden sich nicht in der Tabelle. Hierzu gibt es<br />
eine Expositionsbeschreibung „<strong>Staub</strong>expositionen in<br />
Kohlekraftwerken; Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen“.<br />
Diese kann als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen<br />
dienen. Die Expositionsbeschreibung finden<br />
Sie auf der Internetseite der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> (Elektro<br />
Textil Feinmechanik) unter dem Fachbereich Gefahrstoffe<br />
oder auf der Seite der Branchenverwaltung Energie-<br />
und Wasserwirtschaft unter dem Webcode: 3466.<br />
Festlegung der Schutzmaßnahmen<br />
Generell müssen bei Tätigkeiten mit mineralischen<br />
Stäuben Schutzmaßnahmen eingehalten und deren<br />
Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Dabei ist<br />
das althergebrachte TOP-Prinzip (technische, organisatorische,<br />
personelle Maßnahmen) zu beachten. Vorab<br />
ist natürlich zu prüfen, ob die staubförmigen Produkte<br />
durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt oder ob durch<br />
Veränderung des Arbeitsverfahrens eine Exposition verhindert<br />
oder verringert werden kann.<br />
Existiert für einen Stoff kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert,<br />
so ist jedoch mindestens der allgemeine<br />
<strong>Staub</strong>grenzwert für den einatembaren Anteil (E-<strong>Staub</strong> =<br />
10 mg/m³) und den alveolengängigen Anteil (A-<strong>Staub</strong> =<br />
3 mg/m³) einzuhalten. Für Quarzstaub liegt ein AGW derzeit<br />
nicht vor. Deshalb muss der Unternehmer die<br />
Maßstäbe für die Beurteilung in eigener Verantwortung<br />
festlegen. Hierzu kann er als Beurteilungsmaßstab auf<br />
die Angaben aus der Anlage 1 für den Expositionswertebereich<br />
Quarz zurückgreifen und danach entscheiden,<br />
ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.<br />
Die Zuordnung der Schutzmaßnahmen zu den Expositionskategorien<br />
wird in der Anlage 2 konkretisiert. Hier<br />
erfolgt eine tabellarische Zuordnung der notwendigen,<br />
sinnvoll umsetzbaren und zu einer Reduktion der<br />
<strong>Staub</strong>exposition führenden Schutzmaßnahmen zu den<br />
Expositionskategorien.<br />
In Nummer 4 der <strong>TRGS</strong> befinden sich nähere Ausführungen<br />
zu den zu treffenden Schutzmaßnahmen. Im<br />
Einzelnen werden hier zu folgenden Punkten Angaben<br />
gemacht:<br />
1. Ersatzstoffe und Ersatzverfahren<br />
2. <strong>Staub</strong>arme Arbeitsverfahren<br />
3. Maschinen und Geräte<br />
4. Arbeitsräume<br />
5. <strong>Staub</strong>erfassung und Arbeitsplatzlüftung<br />
6. Reinluftrückführung<br />
7. Instandhaltung und Prüfung<br />
8. Reinigung der Betriebseinrichtungen<br />
9. Reinigung der Arbeitskleidung, Waschräume<br />
10. Organisatorische Maßnahmen<br />
11. Betriebsanweisung und Unterweisung<br />
12. Ergänzende Maßnahmen bei hoher <strong>Staub</strong>exposition<br />
(Expositionskategorie 3)
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Die Anlage 3 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> befasst sich mit der Auswahl<br />
von Atemschutzgeräten nach der Höhe der <strong>Staub</strong>belastung.<br />
Auf das Bereitstellen und Tragen von Atemschutzgeräten<br />
kann verzichtet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung<br />
eine Expositionskategorie 1 ergibt. Bei Expositionskategorie<br />
2 und 3 müssen den Beschäftigten<br />
Atemschutzgeräte zur Verfügung gestellt und bei Expositionskategorie<br />
3 getragen werden.<br />
Gindler<br />
Auch die Tätigkeiten eines Rundengängers in Kohlekraftwerken<br />
fallen unter den Geltungsbereich der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>.<br />
Gindler<br />
Beim Handaushub von Baugruben kann es auch zu geringfügigen<br />
<strong>Staub</strong>entwicklungen kommen.<br />
Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen<br />
Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die festgelegten<br />
Maßnahmen durchgeführt worden sind und ob die<br />
Maßnahmen geeignet und ausreichend wirksam sind.<br />
Zur Überprüfung ist die Exposition zu ermitteln.<br />
Das Ergebnis dieser Beurteilung führt entweder zu<br />
dem Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ oder<br />
„Schutzmaßnahmen nicht ausreichend“.<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Dokumentation<br />
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme<br />
der Tätigkeit zu dokumentieren. Entstehen bei<br />
Tätigkeiten mit Materialien mineralische Stäube, sind<br />
diese Materialien in das Gefahrstoffverzeichnis einmalig<br />
unternehmensbezogen aufzunehmen.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
Die <strong>TRGS</strong> enthält keine Ausführungen zu arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen. Hilfen hierzu enthalten<br />
die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsätzen G 1.1 „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>, Teil 1 Quarzhaltiger<br />
<strong>Staub</strong>“ und G 1.4 „<strong>Staub</strong>belastung“ (<strong>BG</strong>I/GUV<br />
504-1.1 und 1.4. Diese finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de Prävention Gesetze/Vorschriften<br />
<strong>BG</strong>-Informationen).<br />
Diese Handlungsanleitungen basieren auf den rechtlichen<br />
Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge (ArbMedVV) und enthalten für den<br />
Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung<br />
und die Auswahl des zu untersuchenden<br />
Personenkreises.<br />
Die unter den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgelisteten<br />
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine<br />
verbindliche und abschließende Auswahl von<br />
Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit<br />
arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Vielmehr wird<br />
mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine<br />
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben,<br />
bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten<br />
erfahrungsgemäß eine Gefährdung gegeben<br />
sein kann.<br />
Bei den im Abschnitt 4.1 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />
mit hoher Exposition sind in der Regel<br />
Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Bei den im<br />
Abschnitt 4.2 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />
mit Exposition sind in der Regel Untersuchungen anzubieten<br />
(Angebotsuntersuchung).<br />
Werden Tätigkeiten mit Atemschutz ausgeführt, sind<br />
hierfür Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“<br />
zu beachten.<br />
Ausblick<br />
Mit der vorliegenden <strong>TRGS</strong> liegt ein pragmatisches Konzept<br />
für die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen<br />
bei Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong><br />
vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Konzept in der<br />
Praxis bewährt.<br />
MARGRET BÖCKLER<br />
boeckler.margret@bgetem.de<br />
DR. LOTHAR NEUMEISTER<br />
neumeister.lothar@bgetem.de<br />
15
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
Branchenregelung<br />
<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten<br />
Im Rahmen ihrer Tätigkeiten sind Beschäftigte von Elektroinstallationsbetrieben immer wieder hohen <strong>Staub</strong>belastungen<br />
ausgesetzt, so beim Schlitzen von Stegen, beim Stemmen oder dem Setzen von Dosenlöchern.<br />
Dabei wird die Gefahr, die beim Einatmen von diesen mineralischen Stäuben ausgeht, meist unterschätzt. Um<br />
den Unternehmen des Elektroinstallationshandwerkes eine Hilfestellung zur Informationsvermittlung und für<br />
die Gefährdungsbeurteilung zu geben, wurde die Branchenregelung „<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />
erstellt.<br />
16<br />
Claßen/Lausmann<br />
Beim Dosensenken ohne Absaugung ist die <strong>Staub</strong>entwicklung deutlich<br />
erkennbar.<br />
Die Gefahren mineralischer Stäube<br />
Neben den gröberen <strong>Staub</strong>partikeln, die über die<br />
Selbstreinigungsfunktion der Atemwege in der Regel<br />
wieder ausgeschieden werden, entstehen feine Partikel,<br />
die über die Bronchien bis in die Lungenbläschen<br />
(Alveolen) vordringen und dort Monate oder sogar Jahre<br />
verbleiben können.<br />
Je nach Art des bearbeiteten Mauerwerks sind in den<br />
Stäuben unterschiedliche Anteile von Quarz enthalten.<br />
Für Beschäftigte, die über mehrere Jahre bei ihrer Tätigkeit<br />
diesem <strong>Staub</strong> schutzlos ausgesetzt sind, besteht die<br />
Gefahr, an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem<br />
(Überblähung der Lunge) oder an einer<br />
Silikose (<strong>Staub</strong>lunge) zu erkranken. In einzelnen Fällen<br />
kann aus einer Silikose Lungenkrebs entstehen. Deshalb<br />
sind Tätigkeiten, bei denen silikogene Stäube in<br />
alveolengängiger Form freigesetzt werden können,<br />
nach <strong>TRGS</strong> 906 als krebserzeugend eingestuft.<br />
Untersuchungen zur <strong>Staub</strong>exposition<br />
Um diesen Gefahren präventiv zu begegnen, wurden in<br />
den letzten Jahren von den Berufsgenossenschaften,<br />
dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetz-<br />
lichen Unfallversicherung – IFA (ehemals <strong>BG</strong>IA), den<br />
Messstellen der Bundesländer Bayern, Berlin und Hessen<br />
sowie dem Fachverband Elektrowerkzeuge im Zentralverband<br />
Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />
ZVEI e.V. zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere<br />
wurden neben umfangreichen Messungen<br />
auf Baustellen auch Prüfstandsuntersuchungen zum<br />
<strong>Staub</strong>emissionsverhalten von Mauernutfräsen vorgenommen.<br />
Parallel dazu wurde von den Geräteherstellern<br />
eine kontinuierliche Verbesserung der Maschinentechnik<br />
betrieben, die in der Entwicklung so genannter<br />
„abgestimmter Systeme“ mündete. Abgestimmte Systeme<br />
bestehen aus dem Werkzeug (wie z. B. Trenn- oder<br />
Schleifscheibe, Bohrer), dem Elektrowerkzeug, dem<br />
Zubehör (wie z.B. <strong>Staub</strong>haube, <strong>Staub</strong>erfassungssystem)<br />
und dem vom Hersteller empfohlenen Entstauber (mindestens<br />
<strong>Staub</strong>klasse M).<br />
Um den aktuellen Stand der Technik zu ermitteln, wurden<br />
in einer weiteren Messkampagne in den Jahren<br />
2007 bis 2009 erneut <strong>Staub</strong>messungen beim Einsatz<br />
abgestimmter Systeme durchgeführt. Dabei wurden die<br />
einatembare <strong>Staub</strong>fraktion (E-<strong>Staub</strong>), die alveolengängige<br />
<strong>Staub</strong>fraktion (A-<strong>Staub</strong>) sowie quarzhaltige Stäube<br />
ermittelt.<br />
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass<br />
beim Einsatz abgestimmter Systeme, beim Stemmen<br />
mit dem Brechmeißel, beim Dosensenken mit Absaugung<br />
sowie beim Bohren und bei Reinigungsarbeiten<br />
der allgemeine <strong>Staub</strong>grenzwert im Mittel eingehalten<br />
wird.<br />
Bei Fräsarbeiten mit nicht abgestimmten Systemen,<br />
beim Dosensenken ohne Absaugung sowie beim Stemmen<br />
mit dem Kombihammer ist in der Regel mit Grenzwertüberschreitungen<br />
zu rechnen (siehe Diagramme<br />
Folgeseite). Für Quarz wurden Konzentrationen zwischen<br />
0,02 mg/m³–2,0 mg/m³ in der Luft im Arbeitsbereich<br />
nachgewiesen. Die Untersuchungen zeigten<br />
weiterhin, dass eine Reihe ungünstiger Einflussfaktoren<br />
bei Tätigkeiten auf Baustellen zu einer Überschrei-
Brücke Ausgabe 3/10<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Darstellung der durchschnittlichen E-<strong>Staub</strong>konzentrationen.<br />
Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekennzeichnet.<br />
Darstellung der durchschnittlichen A-<strong>Staub</strong>konzentrationen.<br />
Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekennzeichnet.<br />
tung des allgemeinen <strong>Staub</strong>grenzwertes führen kann.<br />
Zu diesen Faktoren zählen:<br />
• Verwendung nicht abgestimmter Gerätetechnik<br />
• Verwendung von systemfremdem Zubehör<br />
• Schlechte Lüftungsbedingungen oder Arbeiten in<br />
sehr kleinen Räumen<br />
• Sanierungsarbeiten in Altbauten, z. B. durch hohen<br />
Putzanteil auf den Wänden<br />
• Unzureichende Pflege, Wartung und Prüfung der<br />
Gerätetechnik<br />
• Mangelnde Arbeitsorganisation, z.B. fehlende Koordination<br />
verschiedener Gewerke zum Arbeitsablauf<br />
• Mangelnde Anstrengungen der Mitarbeiter für<br />
staubarmes Arbeiten<br />
Die aus den Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse<br />
zur <strong>Staub</strong>exposition bei den beschriebenen Tätigkei-<br />
17
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
18<br />
ten auf Baustellen wurden in dem Projektbericht „<strong>Staub</strong><br />
bei Elektroinstallationsarbeiten“ veröffentlicht. Diesen<br />
finden Sie im Internet zum Herunterladen unter:<br />
www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />
Gefahrstoffe<br />
Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen<br />
Bei den genannten Tätigkeiten kann das Freisetzen von<br />
Stäuben verfahrensbedingt nicht vermieden werden,<br />
sodass auftretende Gefährdungen zu ermitteln sind und<br />
Schutzmaßnahmen festgelegt werden müssen. Die Auswahl<br />
der Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Art,<br />
der Dauer und der Höhe der Exposition. Zu berücksichtigen<br />
sind dabei auch Faktoren wie z. B.:<br />
• Zu bearbeitender Untergrund,<br />
• ob es sich um einen Neubau oder ein Sanierungsvorhaben<br />
handelt,<br />
• welches Arbeitsverfahren angewendet wird,<br />
• Raumgröße und Lüftungsverhältnisse,<br />
• mögliche Beeinflussung durch andere Gewerke.<br />
Beim Mauernutfräsen können beispielsweise bis zu<br />
20 Kilogramm <strong>Staub</strong> pro Stunde freigesetzt werden.<br />
Deshalb zählt diese Tätigkeit zu den staubintensivsten<br />
Arbeitsverfahren auf Baustellen.<br />
Um den Unternehmen des Elektroinstallationshandwerkes<br />
eine Hilfestellung<br />
zur Informationsvermittlung und<br />
für die Gefährdungsbeurteilung zu<br />
geben, wurde die Branchenregelung<br />
„<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />
erstellt. Diese beschreibt gemäß<br />
<strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“, Nr. 4,<br />
die nach dem Stand der Technik erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen für die<br />
typischen Tätigkeiten.<br />
Dem Unternehmer steht mit der Bran-<br />
Die Verwendung hochwertiger Elektrowerkzeuge<br />
mit nicht geeigneten Entstaubern<br />
führt allerdings noch nicht<br />
chenregelung ein standardisiertes zum staubarmen Arbeiten. Eine wirk-<br />
Arbeitsverfahren zur Verfügung, welches<br />
die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong><br />
<strong>Staub</strong>“ für das Elektroinstallationssame<br />
Erfassung und Abscheidung der<br />
gesundheitsgefährdenden mineralihandwerk<br />
branchenspezifisch konschen Stäube ist nur bei der Verwenkretisiert.dung<br />
von abgestimmten Gerätesystemen<br />
möglich. Deshalb wird der Einsatz<br />
dieser Systeme in der Branchenregelung auch als vorrangig<br />
umzusetzende technische Schutzmaßnahme<br />
beschrieben. Welche abgestimmten Systeme in der Praxis<br />
verfügbar sind, können Sie der Branchenregelung<br />
entnehmen bzw. im Internet abrufen unter:<br />
www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />
Gefahrstoffe Mauernutfräsen<br />
Stehen für bestimmte Arbeitsverfahren keine abgestimmten<br />
Systeme auf dem Markt zur Verfügung, so ist<br />
gemeinsam mit dem Gerätehersteller zu prüfen, ob das<br />
Elektrowerkzeug mit einem empfohlenen Entstauber<br />
der <strong>Staub</strong>klasse M betrieben werden kann. Ist dies technisch<br />
möglich, muss diese Kombination in der Praxis<br />
auch angewendet werden. Ferner werden in der Branchenregelung<br />
Hinweise gegeben, die dem Anwender<br />
helfen, die abgestimmten Systeme und Gerätekombinationen<br />
sicher und staubarm zu betreiben.<br />
Bestimmte Tätigkeiten, wie das Stemmen mit dem Kombihammer<br />
oder das Dosensenken ohne Absaugung<br />
erfordern zusätzlich neben organisatorischen vor allem<br />
persönliche Schutzmaßnahmen. Diese sind auch anzuwenden,<br />
wenn ungünstige Einflussfaktoren vorliegen.<br />
In diesen Fällen kann ein ausreichender Schutz erst<br />
durch Tragen der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung<br />
in Form von Atemschutz (mindestens eine<br />
partikelfiltrierende Halbmaske FFP 2) erreicht werden.<br />
Weiterhin werden Hinweise zur Unterweisung, der<br />
arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung und dem<br />
Angebot bzw. der Durchführung arbeitsmedizinischer<br />
Vorsorgeuntersuchungen gegeben.<br />
Dem Unternehmer steht mit dieser Branchenregelung<br />
ein standardisiertes Arbeitsverfahren zur Verfügung,<br />
welches die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ für das<br />
Elektroinstallationshandwerk branchenspezifisch konkretisiert.<br />
Im Anhang sind Arbeitshilfen, wie ein Muster<br />
zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und<br />
eine Musterbetriebsanweisung, enthalten. Unter der<br />
Bestell-Nr. S 032 kann die Branchenregelung zum Preis<br />
von 1,– Euro für Mitgliedsbetriebe (Nichtmitglieder<br />
2,– Euro ) bestellt (Tel. 0221 3778-1020) oder im Internet<br />
unter www.bgetem.de/medien Hilfsmittel/Kontrolle<br />
der Arbeitssicherheit/Gefährdungsbeurteilung heruntergeladen<br />
werden. Die Branchenregelung wird in Kürze<br />
den Betrieben der Gefahrtarifstelle 7 Elektroinstallation<br />
zugesendet.<br />
DIRK FENDLER fendler.dirk@bgetem.de<br />
MICHAEL PISKORZ piskorz.michael@bgetem.de<br />
Informationsveranstaltung<br />
Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> führt in Zusammenarbeit mit dem ZVEI<br />
und dem ZVEH zu dieser Thematik eine Informationsveranstaltung<br />
„Gesundheitsgefährdungen in der Elektroinstallation<br />
– <strong>Staub</strong> – Asbest – Lärm/Vibration“ für<br />
Betriebe des Elektroinstallationshandwerkes durch.<br />
Termin: 22. und 23. Oktober 2010<br />
Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte für Arbeitssicherheit<br />
und Verkehrssicherheit Linowsee e. V.<br />
Linowsee 1, 16831 Rheinsberg<br />
Nähere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.bgetem.de Presse/Aktuelles Termine/<br />
Veranstaltungen
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Notfall- und Rettungsmaßnahmen bei<br />
Arbeiten in Kanalisationsanlagen<br />
Das Einsteigen und Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, wie<br />
z. B. Kanalisationsbauwerken, ist mit einem hohen Gefährdungspotenzial verbunden. Deshalb<br />
müssen in Not geratene oder durch Unfälle verletzte Personen schnell und sicher gerettet werden.<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Die Notfall- und Rettungsmaßnahmen sowie die erforderliche<br />
Rettungsausrüstung richten sich grundsätzlich<br />
nach Art und Umfang der Arbeiten sowie den örtlichen<br />
Gegebenheiten und sind im Einzelfall entsprechend der<br />
Gefährdungsbeurteilung festzulegen.<br />
Allgemeine Anforderungen sind:<br />
• Der Personaleinsatz ist so zu planen, dass mindestens<br />
eine Person über Tage zur Sicherung anwesend<br />
und als Ersthelfer ausgebildet ist. Der Sicherungsposten<br />
muss zu den Personen in der Kanalisation in<br />
ständiger Sicht- oder Sprechverbindung stehen.<br />
• Im Notfall muss der Sicherungsposten Rettungsmaßnahmen<br />
selbst einleiten. Ohne seinen Standort zu<br />
verlassen muss er über Funk oder Telefon einen Notruf<br />
absetzen können. Bis zum Eintreffen der<br />
Rettungskräfte hat er mit der vorhandenen Rettungsausrüstung<br />
im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene<br />
Maßnahmen einzuleiten.<br />
• Mindestens einmal jährlich sind praxisnahe<br />
Rettungsübungen durchzuführen.<br />
• Ein Alarm- und Rettungsplan mit Dritten, wie z. B.<br />
Feuerwehren, ist aufzustellen. Außerbetriebliche<br />
Rettungskräfte sind am Training zu beteiligen.<br />
Grundsätzlich gilt: Eine schnelle Rettung ist nur<br />
gewährleistet, wenn der Kollege oder die Kollegin mit<br />
Rettungsgurt und angelegtem Sicherungsseil einsteigt<br />
und sich auch während der Arbeit nicht löst (* siehe<br />
Video „Einsteigen in Schächte der Abwasserentsorgung<br />
mit Seilsicherung“). Im Notfall kann der Verunfallte mit<br />
der Rettungshubeinrichtung durch den Sicherungsposten<br />
gerettet werden.<br />
Muss die Seilsicherung gelöst werden, z. B. wenn eine<br />
Kanalhaltung begangen wird, sind für den Einsteigenden<br />
weitere Schutzmaßnahmen wie das Mitführen des<br />
Gaswarngerätes und eines Selbstretters erforderlich<br />
(* siehe Video „Befahren der Kanalisation“). Auch die<br />
notwendigen Rettungsmaßnahmen sind anzupassen.<br />
Zum Erreichen und Retten eines dort in Notlage befindlichen<br />
Kollegen ist z. B. Atemschutz erforderlich, wenn<br />
eine gefährliche Gefahrstoffkonzentration oder Sauerstoffmangel<br />
nicht auszuschließen ist (* siehe Video:<br />
„Retten eines Kollegen aus der Kanalisation“). In die-<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Atemschutzgeräte zur Rettung müssen frei tragbar und von der Umgebungsatmosphäre<br />
unabhängig sein.<br />
sem Fall ist gemäß <strong>BG</strong>R 126 „Arbeiten in umschlossenen<br />
Räumen von abwassertechnischen Anlagen“, Ziffer<br />
6.1.7.1, „...ein frei tragbares, von der Umgebungsatmosphäre<br />
unabhängig wirkendes Atemschutzgerät,<br />
das für die Fremdrettung von Personen und für Arbeitseinsätze<br />
geeignet ist, z.B. Regenerationsgerät oder Pressluftatmer...“<br />
einzusetzen.<br />
* Die Videos finden Sie im Internet www.bgetem.de auf den Seiten<br />
der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft. Einfach<br />
auf „Download von Filmen“ klicken.<br />
Gindler<br />
19
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
20<br />
Für den Geräteträger gilt grundsätzlich: Soviel Schutz<br />
wie nötig, so wenig Belastung wie möglich! Ziel der Rettungsmaßnahmen<br />
unter Atemschutz ist es, Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen durchzuführen, wie beispielsweise:<br />
• Hilfe beim Anlegen des Selbstretters,<br />
• stabile Seitenlage,<br />
• Wärmeerhalt, etc.,<br />
• soweit möglich und erforderlich die Rettung des Verunglückten<br />
bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.<br />
Bei der Auswahl geeigneter Atemschutzgeräte (Gefährdungsbeurteilung)<br />
sind die folgenden Aspekte zu<br />
berücksichtigen:<br />
• die Platzverhältnisse im Schacht und im Kanal,<br />
• die Leistungsanforderungen bei der Rettung,<br />
• das Zeitfenster bis zum Eintreffen externer Rettungskräfte.<br />
Aufgrund dieser Anforderungen und der am Markt verfügbaren<br />
Geräte werden derzeit in vielen Unternehmen<br />
sogenannte Leichtarbeits- oder Kurzzeitgeräte eingesetzt.<br />
Dabei sind die folgenden Hinweise zu den Einsatzbedingungen<br />
zu beachten.<br />
1. Regenerationsgeräte für leichte Arbeit<br />
Diese Geräte mit einer nominellen Einsatzzeit bis<br />
30 Minuten sind für leichte Arbeiten ausgelegt, d. h. die<br />
Prüfung der Geräte erfolgt nach Norm mit einer Veratmung<br />
von 35 l/min. Bei Rettungseinsätzen liegt die<br />
durchschnittliche Veratmung jedoch bei 80 l/min<br />
(Spitze 120 l/min). Dies führt nicht nur zu einer erheblichen<br />
Verkürzung der nominellen Einsatzzeit unterhalb<br />
der zeitgesteuerten Auslösung der Warneinrichtung<br />
(20 min), sondern auch zu einer Überatmung des Gerätes.<br />
In diesem Fall gefährdet der Träger sein eigenes<br />
Leben, weil nicht genug Atemluft durch das Gerät zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Durch eine Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt<br />
werden, ob für Rettungseinsätze Regenerationsgeräte<br />
für leichte Arbeit geeignet sind. Dies könnte unter folgenden<br />
Bedingungen der Fall sein:<br />
• Der Verunglückte befindet sich im Nahbereich des<br />
Einstiegsschachtes und eine schnelle Rettung wird<br />
nicht durch Hindernisse erschwert,<br />
• der Verunglückte hat sich nicht von der Sicherungsleine<br />
gelöst und es muss lediglich eingestiegen werden,<br />
um z. B. ein Verhaken des Verunglückten während<br />
des Hochziehens zu verhindern oder zu<br />
beheben,<br />
• dem Verunglückten wird vor Ort lediglich Erste Hilfe<br />
geleistet und die Rettung erfolgt durch externe<br />
Rettungskräfte.<br />
2. Kurzzeit-Pressluftatmer<br />
Diese Geräte werden mit Zwei- oder Drei-Liter-Pressluftflaschen<br />
(300 bar) angeboten. Bei einer durchschnittlichen<br />
Veratmung von 80 l/min bei Rettungsaufgaben<br />
– wie oben beschrieben – kann mit einer Einsatzzeit<br />
von 7–11 Minuten gerechnet werden. Das Warnsignal<br />
wird bei Erreichen eines Restdruckes ausgelöst, der für<br />
den Rückzug ausreichend ist.<br />
Fazit:<br />
Sowohl mit Kurzzeit-Pressluftatmern als auch mit Regenerationsgeräten<br />
für leichte Arbeit können Rettungsmaßnahmen<br />
nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt<br />
werden. Ob die Einsatzzeit dieser Geräte im<br />
Rettungseinsatz, d. h. unter Stress und körperlicher<br />
Belastung, bis zum Eintreffen externer Rettungskräfte<br />
ausreicht, muss beurteilt werden.<br />
Ist eine externe Rettung nicht oder nicht rechtzeitig<br />
sichergestellt und ist bekannt, dass es im Notfall zu<br />
einer aufwändigen Rettung, wie dem Tragen eines<br />
Verunglückten im Kanal bis zum Einstiegsschacht,<br />
kommen kann, muss dies bei der Auswahl der Atemschutzgeräte<br />
und der Größe der Kolonne berücksichtigt<br />
werden. Für aufwändige Rettungsmaßnahmen in<br />
umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen<br />
haben sich im Feuerwehrbereich vier Personen mit<br />
Pressluftatmern nach DIN EN 137 (zwei im Kanal, zwei<br />
als Reserve über Tage) bewährt. Gegebenenfalls<br />
müssen für eine eventuell notwendige Rettung externe<br />
Rettungskräfte anwesend sein.<br />
Rettungsübung unter Einsatz von Atemschutz.<br />
In jedem Fall kommt der Schulung und Übung der<br />
Geräteträger eine besondere Bedeutung zu. Sie müssen<br />
in einer Notfallsituation ihre Leistungsgrenzen und die<br />
des Atemschutzgerätes kennen und einschätzen können,<br />
welche Rettungsmaßnahmen durchführbar sind.<br />
Ansonsten setzen sie sich selber einer unkalkulierbaren<br />
Gefahr aus.<br />
SABINE GARBRANDS<br />
Gindler
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Die aktuellen Plakate<br />
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Wir beraten Sie auch gerne persönlich.<br />
Printmedien (alle Schriften, wie UVVen, Broschüren, Faltblätter) Abteilung Prävention: Telefon 02 21 / 37 78 10 20 Telefax 02 21 / 37 78 10 21<br />
Periodika, Elektronische Medien (Videos und CD-ROM´s) Abteilung Kommunikation: Telefon 02 21 / 37 78 10 30 Telefax 02 21 / 37 78 10 31<br />
Medien der Branchenverwaltung Energie- und Wasserwirtschaft Telefon 02 11 / 9 33 52 39 Telefax 02 11 / 9 33 52 19<br />
Hinweis: Bei Bestellungen von Betrieben, die nicht bei der <strong>BG</strong> versichert sind, wird eine Versandkostenpauschale von 3,50 Euro berechnet.<br />
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um die Preise für Mitgliedsbetriebe.<br />
21
WERBEN FÜR SICHERHEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
<strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ um neues Modul ergänzt<br />
Feuer, Wasser, Strom: Drei, die sich nicht vertragen<br />
Vor über einem Jahr ist die <strong>BG</strong>I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“ erschienen. Danach wurde dem Arbeitskreis,<br />
der die <strong>BG</strong>I erstellt hatte, deutlich, dass den Einsatz- und Rettungskräften dringend mehr Informationen über die Gefahren<br />
bei überfluteten elektrischen Anlagen geboten werden müssen. Aus diesem Grund wurde die <strong>BG</strong>I um ein 4. Modul ergänzt.<br />
Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle –<br />
<strong>BG</strong>I 8677 mit CD-ROM. Bestell-Nr. PU 005<br />
Preis: 7,50 Euro für Mitgliedsbetriebe.<br />
22<br />
Die <strong>BG</strong>I 8677 ist nicht nur eine<br />
Informationsbroschüre, sondern<br />
gleichzeitig ein vollständig ausgearbeiteter<br />
Vortrag für Einsatzkräfte.<br />
• In Modul 1 werden die Gefahren<br />
des elektrischen Stromes<br />
einschließlich der notwendigen<br />
Sicherheitsmaßnahmen<br />
erläutert.<br />
• Modul 2 beschreibt den Aufbau<br />
des elektrischen Versorgungsnetzes.<br />
• Modul 3 erläutert, wie sich<br />
Einsatzkräfte vor Ort verhalten<br />
sollten.<br />
• Modul 4 zeigt, was bei überfluteten<br />
elektrischen Anlagen<br />
unbedingt beachtet werden<br />
muss.<br />
Wie können sich Einsatz- und Rettungskräfte vor elektrischen<br />
Gefahren an der Einsatzstelle schützen?<br />
Zunächst einmal durch umfangreiches Wissen, wie es<br />
beispielsweise in der <strong>BG</strong>I 8677 zusammengefasst wur-<br />
Folie aus dem neuen Modul 4 „Überflutete elektrische Anlagen“.<br />
de. Einsatzkräfte müssen im Falle eines Falles schnell,<br />
aber überlegt handeln. Die Bandbreite der Einsätze, zu<br />
denen die Feuerwehr gerufen wird, ist riesengroß. Dieser<br />
Umstand wurde in der <strong>BG</strong>I 8677 berücksichtigt. Es<br />
ist nicht immer gleich ersichtlich, ob bei einem Einsatz<br />
eine Gefahr durch elektrischen Strom besteht oder<br />
nicht. Bereits das Betreten eines überfluteten Kellers<br />
kann in einem Haus mit unzureichender elektrischer<br />
Installation eine große Gefahr darstellen, wenn man<br />
nicht weiß, in welchem Zustand sich die elektrische<br />
Anlage befindet und welche Maßnahmen in so einem<br />
Fall nötig sind. Das Schwierige am elektrischen Strom<br />
ist: Man sieht ihn nicht, man kann ihn nicht hören und<br />
nicht riechen. Der beste Schutz für jede Einsatzkraft ist<br />
neben den praktischen Übungen, sich zu informieren<br />
und Fortbildungen zu nutzen<br />
Praktischer Nutzen der <strong>BG</strong>I 8677 stand bei der Erstellung<br />
im Vordergrund<br />
Elektrotechnik-Ingenieure der <strong>BG</strong> haben sich mit<br />
Sicherheitsfachkräften verschiedener Energieversorgungsunternehmen<br />
und Feuerwehrkräften zusammengefunden,<br />
um ein praxisnahes Werk zu erstellen. Wichtig<br />
war es allen Teilnehmern, dass es mit Hilfe der <strong>BG</strong>I<br />
elektrotechnischen Laien – wovon bei den meisten Einsatzkräften<br />
auszugehen ist – ermöglicht wird, das<br />
gesamte Spektrum der elektrischen Gefahren zu erfassen.<br />
Die Informationen wurden sowohl didaktisch als<br />
auch fachlich so aufbereitet, dass der elektrotechnische<br />
Laie am Ende des Vortrags eine gute Grundlage hat, um<br />
die Gefahren besser einschätzen zu können.<br />
Einsatzkräfte sind oft mit einer großen Bandbreite von<br />
Gefahren konfrontiert<br />
„Ob ein LKW-Auflieger in einer Freileitung hängt, ein<br />
Transformator brennt oder ein Gebäude überflutet ist –<br />
die Gefahren, mit denen Einsatzkräfte konfrontiert werden,<br />
sind enorm.“ – So lautet die übereinstimmende<br />
Meinung der Arbeitsgruppe, die mit der <strong>BG</strong>I 8677 erreichen<br />
möchte, dass man elektrischen Strom nicht<br />
„beherrschen“ lernen soll, sondern durch gute Vorbereitung<br />
elektrische Gefahren bei – oder besser vor –<br />
jedem Einsatz sicher ausschließen kann.
Brücke Ausgabe 3/10<br />
<strong>Neue</strong>r Tipp:<br />
Ergonomische Gestaltung von<br />
Montagearbeitsplätzen<br />
Vom regelmäßigen Wechseln zwischen<br />
Sitzen und Stehen über die ausreichende<br />
Bewegungsfreiheit bis hin zur richtigen<br />
Arbeits- und Arbeitsflächenhöhe –<br />
oftmals lassen sich bereits mit einfachen<br />
Maßnahmen Belastungen an Montagearbeitsplätzen<br />
reduzieren. Der neue<br />
Tipp „Ergonomische Gestaltung von<br />
Montagearbeitsplätzen“ hilft Ihnen<br />
dabei; er bietet Hinweise zur Planung<br />
und Nutzung der Arbeitsplätze und zur<br />
Arbeitsorganisation. Literaturhinweise<br />
zur vertiefenden Information ergänzen<br />
die 12-seitige Broschüre.<br />
Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte Linowsee e.V.<br />
WERBEN FÜR SICHERHEIT / SCHULUNG<br />
Bestell-Nr. T 003<br />
Preis: Für Mitgliedsbetriebe kostenlos<br />
Seminar VS 6: Kleintransporter sicher fahren<br />
Kleintransporter sind beinahe universal<br />
einsetzbar und daher immer häufiger auf<br />
deutschen Straßen und Autobahnen<br />
anzutreffen. Viele Servicekräfte sind mit<br />
diversen technischen Geräten, Ersatzteilen<br />
und sonstigen Arbeitsmitteln mit diesen<br />
Fahrzeugen unterwegs.<br />
Häufig zu beobachten sind Kleintransporter,<br />
die mit hoher Geschwindigkeit<br />
auf Autobahnen unterwegs sind. Zwar<br />
lassen die Motorleistungen der Kleintransporter<br />
hohe Geschwindigkeiten<br />
wie mit einem PKW zu, doch unterscheidet<br />
sich das Fahrverhalten erheblich<br />
von diesen. Die Folge sind häufig schwere<br />
Unfälle durch Umkippen oder durch<br />
Ausbrechen bei Spurwechsel oder beim<br />
Ausweichen von Hindernissen. Unzulässiges<br />
Beladen mit Schieflast und fehlende<br />
bzw. unzureichende Ladungssicherung<br />
können in kritischen Verkehrssituationen<br />
schnell zu einem<br />
Unfall führen.<br />
Das neue Seminar VS 6 ist speziell auf<br />
die Gefährdungen bei Kleintransportern<br />
ausgerichtet und vermittelt die defensiven<br />
Fahrweisen für diese Fahrzeuggruppe.<br />
So wird mit einem präparierten<br />
Kleintransporter die hohe Kippgefahr<br />
bei ungleichmäßiger Beladung demonstriert.<br />
Die Teilnehmer haben die Mög-<br />
Mit einem präparierten Kleintransporter wird die hohe Kippgefahr bei ungleichmäßiger Beladung<br />
demonstriert.<br />
lichkeit, auf dem Verkehrsübungsplatz<br />
ein spezielles Fahrsicherheitstraining für<br />
Kleintransporter nach der Richtlinie des<br />
Deutschen Verkehrssicherheitsrates zu<br />
absolvieren.<br />
Termin und Anmeldung:<br />
22. – 24. 11. 2010<br />
Weitere Termine auf Anfrage in der Schu-<br />
lungsstätte Linowsee.<br />
Anmeldung bitte ausschließlich in der<br />
Schulungsstätte Linowsee unter<br />
Telefon: 033931 52-0 bzw. -290<br />
E-Mail: info@linowsee.de<br />
Online-Anmeldung:<br />
www.linowsee.de Seminare <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
ARMIN ROTH<br />
23<br />
ACE
Bäker<br />
SCHULUNG Brücke Ausgabe 3/10<br />
Seminar VS 5:<br />
Ausbildung Ladungssicherung nach VDI 2700a<br />
Viele Verkehrsunfälle mit Lastkraftwagen<br />
und anderen Straßenfahrzeugen<br />
sind auf unzureichend gesicherte Ladungen<br />
zurückzuführen. Die auftretenden<br />
Kräfte bei plötzlichen Bremsmanövern,<br />
bei Kurvenfahrten oder beim<br />
Ausweichen von Hindernissen werden<br />
oft unterschätzt.<br />
An Personen, die mit der Sicherung von<br />
Ladungen betraut sind, werden hohe<br />
Anforderungen hinsichtlich ihrer<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten gestellt.<br />
Das nationale Regelwerk ist die VDI<br />
2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“<br />
bzw. VDI 2700a „Ausbildungsnachweis<br />
Ladungssicherung“.<br />
Während im Seminar TR 3 „Ladungssicherung<br />
für LKW“ Grundkenntnisse<br />
vermittelt und über die Gefährdungen<br />
An einem Gerüst mit mehreren Steigleitern werden<br />
Prüfungen praxisnah demonstriert.<br />
24<br />
aufgeklärt wird, soll mit dem neuen<br />
Seminar VS 5 „Ausbildung Ladungssicherung<br />
nach VDI 2700a“ der Erwerb<br />
des Qualifizierungsnachweises ermöglicht<br />
werden.<br />
Seminarinhalte<br />
Die Teilnehmer des Seminars werden mit<br />
den rechtlichen und physikalischen<br />
Grundlagen, den Anforderungen an<br />
Fahrzeuge, Arten der Ladungssicherung,<br />
Zurr- und Hilfsmittel sowie mit der<br />
Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte<br />
vertraut gemacht. Bei praktischen Übungen<br />
auf dem Verkehrsübungsplatz werden<br />
die erworbenen Kenntnisse vertieft.<br />
Danach wird vor einer Prüfungskommission<br />
eine schriftliche Prüfung abgelegt.<br />
Bei erfolgreichem Abschluss werden<br />
Ausbildungsnachweise erteilt.<br />
Seminar BS 21:<br />
Ortsfeste Steigleitern<br />
Für die Überwindung von Höhenunterschieden<br />
sind in Gebäuden im Normalfall<br />
Treppenhäuser oder Aufzüge vorgesehen.<br />
Wenn es sich aber nur um eine<br />
gelegentliche Benutzung und den Einsatz<br />
bestimmter Personengruppen handelt,<br />
dürfen aus Kostengründen auch<br />
ortsfeste Steigleitern als Verkehrsweg<br />
benutzt werden. Mit der Zeit haben sich<br />
vielfältige Einsatzmöglichkeiten ergeben.<br />
Steigleitern werden an und in<br />
Gebäuden, an Maschinen, Sendemasten,<br />
Windkraftanlagen und an Stahlkonstruktionen<br />
mit teilweise erheblichen<br />
Höhenunterschieden verwendet. Damit<br />
ergibt sich eine erhöhte Absturzgefahr.<br />
Schutzeinrichtungen und das Tragen<br />
von PSA zum Schutz gegen Absturz werden<br />
erforderlich.<br />
Die Seminarteilnehmer lernen typische<br />
Unfallgefahren beim Benutzen von<br />
Steigleitern kennen und erhalten Hilfestellung<br />
für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung<br />
und sicherheitstechnische<br />
Prüfungen.<br />
Zielgruppe<br />
Der Erwerb eines Qualifikationsnachweises<br />
Ladungssicherung ist für alle an der<br />
Verladung beteiligten Personengruppen<br />
sinnvoll: Führungskräfte, Disponenten,<br />
Fahr- und Verladepersonal.<br />
Termin und Anmeldung<br />
19.–21. 7. 2010<br />
Weitere Termine auf Anfrage in der Schulungsstätte<br />
Linowsee. Anmeldung bitte<br />
ausschließlich in der Schulungsstätte<br />
Linowsee unter<br />
Telefon: 033931 52-0 bzw. -290<br />
E-Mail: info@linowsee.de<br />
Online-Anmeldung:<br />
www.linowsee.de Seminare <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
ARMIN ROTH<br />
Seminarinhalte<br />
• Gefährdungen beim Benutzen von<br />
Steigleitern,<br />
• Rechtspflichten und mögliche Rechtsfolgen,<br />
• Begriffsbestimmungen und Regelwerke<br />
für Steigleitern,<br />
• Spezielle Vorgaben an Gebäuden,<br />
Maschinen, Turmbauwerken und<br />
Schächten,<br />
• Praktische Prüfungen an Steigleitern,<br />
• Beurteilung von Mängeln in Bezug zur<br />
sicheren Benutzung,<br />
• Dokumentation der Prüfergebnisse<br />
Termin<br />
22.–24. 9. 2010 in der Bildungsstätte<br />
Linowsee. Weitere Termine auf Anfrage.<br />
Anmeldung<br />
Internet: www.bgetem/seminare<br />
E-Mail: schulung@bgetem.de<br />
Telefon: 0221 3778-6464<br />
ARMIN ROTH DR. REINHARD LUX
Alexander Rochau/Fotolia<br />
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Fünf Kriterien müssen erfüllt sein<br />
Versicherungsschutz beim Betriebssport<br />
Nordic Walking eignet sich hervorragend als betriebliches<br />
Sportangebot.<br />
Mangelnde oder falsche Bewegung, ausgelöst durch die<br />
persönlichen Lebensumstände, aber auch durch die<br />
jeweilige Arbeitssituation – Computerarbeitsplatz,<br />
Zwangshaltungen usw. – beeinträchtigen unser körperliches<br />
Wohlbefinden und können zu schwerwiegenden<br />
Erkrankungen führen. Der körperliche Ausgleich durch<br />
sportliche Bewegung gewinnt daher immer mehr an<br />
Bedeutung. Dies liegt insbesondere im Interesse des<br />
Sporttreibenden selber, dient aber auch dem Unternehmen<br />
durch gesteigerte Leistungsfähigkeit, verringerte<br />
Krankheitszeiten und Förderung des Betriebsklimas.<br />
Daher wird von immer mehr Unternehmen auch die<br />
Möglichkeit des Betriebssports angeboten und gefördert.<br />
Im Gegensatz zu privaten sportlichen Aktivitäten steht<br />
Betriebssport unter dem Versicherungsschutz der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die nebenstehenden<br />
Kriterien erfüllt sind. Versicherungsschutz<br />
besteht dann nicht nur für die sportliche Betätigung,<br />
sondern auch für die Wege von und zur Übungsstätte,<br />
das Umkleiden und Duschen.<br />
CLAUDIA LOB<br />
VERENA BUREK<br />
Kriterien für den Versicherungsschutz<br />
VERSICHERUNGSSCHUTZ<br />
1. Der Sport muss Ausgleichscharakter haben – Turniere sind nicht<br />
versichert<br />
Die sportliche Betätigung soll einen Ausgleich zur Belastung durch<br />
die betriebliche Tätigkeit herstellen. Grundsätzlich sind hierzu alle<br />
Sportarten geeignet, die einem eine entsprechende körperliche Leistung<br />
abverlangen und nicht nur der Unterhaltung dienen. Hierzu<br />
zählen auch Sportarten, in denen Mannschaften gegeneinander<br />
antreten, z.B. Fußball und Handball. Zu unterscheiden sind jedoch<br />
die regelmäßigen Übungsspiele innerhalb der Betriebssportgemeinschaft<br />
einerseits und Turniere gegen andere Betriebssportgemeinschaften<br />
oder andere Sportmannschaften.<br />
Bei den regelmäßig stattfindenden Übungsspielen wird der Ausgleich<br />
zur betrieblichen Tätigkeit angenommen. Sinn und Zweck dieser<br />
Veranstaltungen ist die gemeinsame sportliche Betätigung. Bei<br />
Turnieren gegen andere Betriebssportgemeinschaften oder Sportmannschaften<br />
hat das Bundessozialgericht diesen Ausgleichscharakter<br />
grundsätzlich ausgeschlossen. Die frühere Ausdehnung des<br />
Versicherungsschutzes auf bis zu vier Turnierspiele im Jahr wurde<br />
durch das Bundessozialgericht ausdrücklich verneint.<br />
2. Der Sport muss regelmäßig stattfinden<br />
Die Regelmäßigkeit des Betriebssports richtet sich nach der ausgeübten<br />
Sportart. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Betriebssport<br />
mindestens einmal pro Monat durchgeführt werden muss.<br />
3. Teilnehmerkreis<br />
Der Teilnehmerkreis muss im Wesentlichen beschränkt sein auf die<br />
Angehörigen des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zur<br />
Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben.<br />
4. Übungszeit und angemessene Übungsdauer<br />
Übungszeit: Der Betriebssport muss nicht im Anschluss an eine Arbeitsschicht<br />
ausgeübt werden. Ausschlaggebend ist nicht der Ausgleich für<br />
die Belastungen eines einzelnen Arbeitstages, sondern für die betriebliche<br />
Tätigkeit generell. Daher ist es auch möglich, den Betriebssport<br />
an arbeitsfreien Tagen auszuüben. Die Dauer der sportlichen Betätigung<br />
muss in einem angemessenen Verhältnis zu der betrieblichen Tätigkeit<br />
und der betrieblichen Belastung stehen.<br />
5. Unternehmensbezogene<br />
Organisation des Betriebssports<br />
Der Unternehmer muss gestaltenden Einfluss auf Zeit, Ort und Art der<br />
Durchführung des Betriebssports nehmen. Er kann z. B. die nähere<br />
Planung und Überwachung des Betriebssports, die Bereitstellung von<br />
Sportgeräten oder die Überlassung von geeigneten Räumlichkeiten für<br />
die sportlichen Aktivitäten übernehmen.<br />
25
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR Brücke Ausgabe 3/10<br />
Die Illusion der Unverletzbarkeit<br />
Möglichkeiten der Verhaltens- und Einstellungsänderung im Straßenverkehr<br />
26<br />
Viele Verkehrsteilnehmer haben die Illusion der eigenen<br />
Unverletzbarkeit und schützen sich so vor dem<br />
Gedanken, dass ihr Fahrverhalten auch negative Konsequenzen<br />
haben könnte. In unseren Köpfen hat sich der<br />
Gedanke verankert<br />
• dass wir bei unseren Regelverstößen schon nicht<br />
entdeckt werden,<br />
• dass nur anderen Schlimmes widerfährt und<br />
• dass die Ursache vieler Straßenverkehrsunfälle darin<br />
zu suchen ist, dass andere nicht in der Lage sind,<br />
mit Gefahrensituationen adäquat umzugehen.<br />
Sich selbst traut man im Straßenverkehr mehr zu als<br />
anderen: Umfragen des ADAC im Jahr 2005 im Zusammenhang<br />
mit „PISA für Autofahrer“ haben ergeben,<br />
dass sich 94% aller deutschen Autofahrer für „gute oder<br />
sehr gute Autofahrer“ halten. Weitere Zuversicht über<br />
die eigene Sicherheit im Fahrzeug erhält man durch<br />
technische Assistenzsysteme wie ABS, Elektronisches<br />
Stabilitätsprogramm (ESP) usw.<br />
Es werden Möglichkeiten gesucht, diese Blockade in<br />
Menschen zu überwinden und sie mit der Nachricht zu<br />
erreichen, dass sie zur Abwendung von Gefahrenpotenzialen<br />
bei ihrem eigenen Verhalten beginnen müssen.<br />
Unfallentstehungsmodell<br />
Ein Unfall geschieht nicht einfach, ein Unfall wird verursacht.<br />
Für die Entstehung eines Unfalls muss eine<br />
Gefährdung vorliegen. Eine Gefährdung liegt vor, wenn<br />
sich ein Mensch einer Gefahr nähert. Nach dieser Definition<br />
sind Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit und<br />
zurück beinahe in jeder Verkehrssituation einer Gefährdung<br />
ausgesetzt. Zum Unfall kommt es jedoch erst<br />
dann, wenn unfallbegünstigende Faktoren hinzukommen.<br />
Unfallbegünstigende Faktoren können technischer (z.B.<br />
Fahren mit einem schlecht gewarteten Fahrzeug), organisatorischer<br />
(z.B. Fahren unter Zeitdruck, Wahl des<br />
Verkehrsmittels) oder verhaltensbezogener Natur sein.<br />
Ursachen für Fehlverhalten<br />
Ursachen von Fehlverhalten können dabei zunächst in<br />
der fehlenden Sicherheitsfähigkeit liegen. Kenntnisse,<br />
die zu einem sicheren Verhalten im Straßenverkehr<br />
benötigt werden, sind nicht (mehr) vorhanden. Beispiel:<br />
Welcher Autofahrer würde wohl ohne Vorbereitung<br />
spontan die theoretische und praktische Führerscheinprüfung<br />
bestehen? Zur Sicherheitsfähigkeit<br />
zählen auch die körperlichen, geistigen Fähigkeiten, die<br />
kurzzeitig oder länger dauernd nicht vorhanden sind.<br />
Ein Fahrzeugführer ist übermüdet, steht unter Alkohol-,<br />
Drogen- oder Medikamenteneinfluss. Er ist körperlich<br />
erkrankt oder durch private Probleme oder Erlebnisse<br />
so abgelenkt, dass er Verkehrsregelungen nicht mehr<br />
vollständig wahrnehmen kann, oder lässt gar bewusst<br />
Aggressionen im Straßenverkehr aus.<br />
Hauptgrund für Regelverstöße im Straßenverkehr ist<br />
jedoch nicht die fehlende Sicherheitsfähigkeit, sondern<br />
die fehlende Sicherheitsbereitschaft. Der Fahrzeugführer<br />
entscheidet sich bewusst oder aus Gewohnheit<br />
dagegen, seinen Gurt anzulegen, die Richtgeschwindigkeit<br />
einzuhalten oder sonstige Verkehrsregeln zu beachten.<br />
Regelwidriges Verhalten stellt sich dem Fahrer als<br />
bequemer, zeitsparend oder leichter dar. Man steigt<br />
zwar nicht mit dem Vorsatz in den PKW, heute gegen<br />
möglichst viele Regeln zu verstoßen, man fährt aber<br />
auch nicht „unbewusst“ (das wäre eine Katastrophe für<br />
den Straßenverkehr!). Eher passt nach unserer Erfahrung<br />
der Begriff „Automatisiert“. Denn: Unabhängig<br />
von der jeweiligen Verkehrslage, zum Beispiel beim<br />
Erkennen einer Radaranlage, kann jede vorgeschriebene<br />
Geschwindigkeit eingehalten werden, wenn der Fahrer<br />
es will. Unter Berücksichtigung der Bedingungen,<br />
die zu sicherheitswidrigem Verhalten führen (nicht wissen,<br />
nicht können, nicht wollen, nicht dürfen) kann bei<br />
einer überhöhten, d.h. sicherheitswidrigen Geschwindigkeit<br />
nur von einem „Nicht-wollen“ ausgegangen<br />
werden.<br />
Motivation aus eigenem Antrieb<br />
Eigentlich klingt es einfach: mit guten Argumenten lassen<br />
sich viele Fahrzeugführer zu einer zumindest kurzfristigen<br />
Einstellungsänderung bewegen. Ein Beispiel:<br />
Ein Taxifahrer wird während einer Fahrt darüber informiert,<br />
dass er als Taxifahrer während einer Personenbeförderung<br />
zwar von der Gurttragepflicht ausgenommen<br />
ist, die Wahrscheinlichkeit, durch einen Unfall verletzt<br />
zu werden, aber mindestens 400 Mal so groß ist wie<br />
durch einen Überfall. Außerdem könne er, wenn ein<br />
PKW gegen ein Hindernis stößt, mit seiner eigenen<br />
Muskelkraft nur 4 km/h aufhalten, nicht wie er vermutete<br />
20–30 km/h. Daraufhin meinte der Taxifahrer<br />
„Aber dann wäre es doch das Beste, ich fahre immer<br />
angeschnallt!“ und schnallte sich an.<br />
Die Motivation von innen her kann ebenso gestärkt werden<br />
durch Verkehrssicherheitsseminare. Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Schon seit Jahren werden in den <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>-Bildungsstätten Seminare<br />
zum Thema „Defensives Fahren“ angeboten. Ein Bestandteil des Seminars<br />
sind Fahrübungen auf einem Übungsplatz.<br />
bietet in der Berufsgenossenschaftlichen Schulungsstätte<br />
Linowsee e. V. dreitägige Seminare zum defensiven<br />
Fahren an. Hier lernen die Teilnehmer das eigene<br />
Fahrverhalten zu überprüfen und wenn nötig zu korrigieren.<br />
Sie erkennen die Vorteile des defensiven<br />
Fahrens (stressfreier, vermindertes Unfallrisiko, Kraftstoffersparnis<br />
– und das ohne Zeitverlust) und werden<br />
in der Bewusstseinsbildung für Gefahrensituationen<br />
geschult. Seminarinhalte sind z. B.:<br />
• Fahrphysikalische Grundlagen<br />
• Ladungssicherung im PKW oder Kleintransporter<br />
• Fahrübungen auf einem Übungsplatz<br />
• Das Sozialsystem Straße: Verkehr und Verkehrsteilnehmer<br />
in seiner Wechselwirkung verstehen und<br />
erleben<br />
• Defensives Fahren in Theorie und Praxis.<br />
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der<br />
Schulungsstätte unter www.linowsee.de<br />
Motivation von außen her<br />
Zur Einflussnahme auf Wegeunfälle müssen Verkehrsteilnehmer<br />
durch Kontrollmaßnahmen und Sanktionen<br />
aber auch „zum Glück gezwungen“ werden. Ein großes<br />
deutsches Chemieunternehmen erreicht bei einer „freiwilligen<br />
Helmtragepflicht“ bei Fahrradfahrern auf dem<br />
Werksgelände eine Quote von ca. 15 %. Nach Verabschiedung<br />
einer Betriebsvereinbarung stieg die Quote innerbetrieblich<br />
auf annähernd 100 %. Die Quote der Radfahrer,<br />
die beim Verlassen des Werksgeländes den Helm auf der<br />
Fahrt nach Hause anbehielt, stieg auf fast 40 %.<br />
Simulation<br />
Zusätzlich können Denkanstöße über Gefahren des<br />
Straßenverkehrs durch „Erfahrung“ gegeben werden.<br />
Bei einer Veranstaltung mit ca. 50 Außendienstmitarbeitern<br />
eines Energieunternehmens melden sich<br />
ca. 50 % der Teilnehmer auf die Frage: „Wer von Ihnen<br />
fährt ab und zu unangeschnallt?“ Gegen Ende der Veranstaltung<br />
hatten alle Teilnehmer die Gelegenheit, mit<br />
einem Gurtschlitten zu fahren und sich anschließend<br />
SICHERHEIT IM STRASSENVERKEHR<br />
auf einem Bild zu betrachten, welches sie im Moment<br />
des Aufpralls von vorne und von der Seite zeigte. Auf<br />
die gleiche, jetzt in die Zukunft gerichtete, Frage meldete<br />
sich niemand mehr.<br />
Prävention in Betrieben<br />
Betrieben sollte es ein großes Bedürfnis sein, Aktionen<br />
zur Einflussnahme auf Wegeunfällen einzuleiten, da<br />
Ausfälle von Mitarbeitern mit großen Kosten verbunden<br />
sind. Unterstützt werden sie dabei u.a. von ihren Unfallversicherungsträgern.<br />
Seit Anfang dieses Jahres läuft<br />
die Präventionskampagne „Risiko raus!“ (Infos im<br />
Internet unter www.risiko-raus.de) der Berufsgenossenschaften,<br />
Unfallkassen und der landwirtschaftlichen<br />
Sozialversicherung. Die Kampagne<br />
richtet sich an Beschäftigte,<br />
Schüler und Studierende<br />
sowie Arbeitgeber und Verantwortliche<br />
für Arbeitssicherheit<br />
in Unternehmen. Das Ziel der<br />
Kampagne ist die Verbesserung<br />
der Sicherheit im Straßenverkehr<br />
und im innerbetrieblichen<br />
Transport, indem<br />
für mehr Risikobewusstsein<br />
und überlegtes Handeln<br />
geworben wird. Eine Liste der<br />
Medien der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> zur<br />
Kampagne finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de/risiko-raus.<br />
Weitere innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen zur<br />
Einflussnahme auf Wegeunfälle können u. a. sein:<br />
• Durchführung von Verkehrssicherheitstagen mit<br />
diversen Aktionen<br />
• Förderung von Fahrgemeinschaften (Fahrer mit Mitfahrern<br />
im PKW fahren sicherer als Alleinfahrer und<br />
verunfallen daher seltener)<br />
• Förderung des Fahrradverkehrs (einschließlich<br />
Aktionen zum Tragen des Fahrradhelms)<br />
• Förderung des Job-Tickets<br />
• Anbindung des Unternehmens an den öffentlichen<br />
Nahverkehr<br />
• „Einflussnahme auf Wegeunfälle“ als Thema von<br />
betrieblichen Unterweisungen.<br />
Fazit<br />
Maßnahmen zur Prävention von Wegeunfällen sind vorhanden.<br />
Eine langfristige Einstellungsänderung wird<br />
aber nur dann gelingen, wenn alle betrieblichen Fachleute,<br />
insbesondere Führungskräfte, das Thema ständig<br />
als wichtig beschreiben und gezielte Maßnahmen einleiten.<br />
Nachzuweisen, dass diese Maßnahmen tatsächlich<br />
zu einer Reduzierung von Wegeunfällen führen,<br />
könnte ein weiteres Ziel der betrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit<br />
sein.<br />
JÜRGEN WALTER<br />
27
REHABILITATION Brücke Ausgabe 3/10<br />
Handverletzungen ernst nehmen<br />
Die Hand besteht aus vielen verschiedenen Strukturen, die sich auf engstem Raum befinden,<br />
unter anderem Knochen, Muskeln, Sehnen, Bänder, Blut- und Nervenbahnen. Sowohl das Erkennen<br />
der Verletzungen der Hand als auch deren spezielle Behandlung erfordern medizinisches<br />
Fachwissen, für das sich eine eigene medizinische Disziplin gebildet hat: Die Handchirurgie.<br />
28<br />
Handverletzungen gehören zu den Verletzungen, die<br />
der Berufsgenossenschaft häufig gemeldet werden. In<br />
den meisten Fällen erfolgt die Erstbehandlung beim<br />
„normalen“ Durchgangsarzt, d. h. ohne handchirurgische<br />
Zusatzqualifikation. Von dessen Beurteilung der<br />
Verletzung hängt ab, wie und von wem die weitere<br />
Behandlung durchgeführt wird. Bei schweren Handverletzungen<br />
ist sofort und einfach die Zuständigkeit des<br />
Handchirurgen zu erkennen. Hier werden die Verletzten<br />
in der Regel schnell einem entsprechenden Experten<br />
zugeführt. Aber auch hinter augenscheinlichen Verletzungen<br />
wie z. B. einer Verstauchung, Zerrung oder<br />
Schnittwunde, die von vornherein nicht auf eine handchirurgische<br />
Zuständigkeit deuten, können sich<br />
schwerwiegende Schädigungen verbergen, die nur mit<br />
fundiertem handchirurgischem Spezialwissen zu<br />
diagnostizieren sind. Die Berufsgenossenschaftliche<br />
Unfallklinik Ludwigshafen hat dazu eine Studie veröffentlicht,<br />
deren Ergebnis sich in dem Satz zusammenfassen<br />
lässt: „Eine Handverletzung ist erst dann eine<br />
kleine Handverletzung, wenn nachgewiesen ist, dass<br />
sie keine große Handverletzung ist.“<br />
Daher werden Unfälle mit Handverletzungen von der<br />
Berufsgenossenschaft besonders unter die Lupe genommen.<br />
Der Heilverlauf wird mit einer engen Terminierung<br />
überwacht. Falls eine Arbeitsfähigkeit nicht innerhalb<br />
der zu erwartenden Zeit erreicht wird, erfolgt eine Kontaktaufnahme<br />
zum Durchgangsarzt. Berichtet der über<br />
anhaltende Beschwerden oder deuten sich Komplikationen<br />
an, erfolgt eine Vorstellung beim Handchirurgen.<br />
So erging es auch Friedrich Meyer (Name geändert), der<br />
für seine Firma in Österreich gearbeitet und sich bei<br />
einem Arbeitsunfall einen offenen Bruch am Grundglied<br />
seines rechten Kleinfingers zugezogen hat. Die<br />
Erstversorgung erfolgte fachgerecht in einem österreichischen<br />
Krankenhaus, die Weiterbehandlung in<br />
Wohnortnähe. Zunächst deutete alles auf einen Routinefall<br />
und normalen Heilverlauf hin. Dann stellte sich<br />
aber eine Entzündung ein, eine gefürchtete Komplikation<br />
bei allen offenen Verletzungen, die trotz korrekter<br />
Behandlung und medikamentöser Therapie nie ausgeschlossen<br />
werden kann. Bei Friedrich Meyer wurden<br />
Bei einigen Handverletzungen kann nur durch eine handchirurgische<br />
Untersuchung die Schwere der Verletzung festgestellt und die richtige<br />
Behandlung eingeleitet werden.<br />
alle medizinischen Register gezogen, die Entzündung<br />
zu beseitigen. Zu diesem Zeitpunkt machte die <strong>BG</strong> ihm<br />
den Vorschlag, die Verletzung von einem Handchirurgen<br />
untersuchen zu lassen. Damit war er sofort einverstanden.<br />
Die speziellen Untersuchungen endeten mit einem<br />
erschreckenden Ergebnis. Die Entzündung hatte nicht<br />
nur den Knochen im Bereich der Bruchstelle stark angegriffen,<br />
sondern hatte sich auch in den Bereich des<br />
fünften Mittelhandknochens ausgebreitet. Dass sich<br />
Entzündungen im Handbereich entlang der Sehnen<br />
(-scheiden), die von den Fingerspitzen bis in den Unterarm<br />
reichen, ausbreiten können, ist eine ebenso<br />
bekannte wie gefürchtete Komplikation. Da sich in diesem<br />
Fall trotz korrekter Behandlungsmaßnahmen mit<br />
Verabreichung von Antibiotika keine Heilungstendenz<br />
eingestellt hatte, musste dem ungünstigen Verlauf mit<br />
einem radikalen Schritt begegnet werden: Handver-<br />
Gerhard Faktor/Fotolia
Brücke Ausgabe 3/10<br />
schmälerung. Der kleine Finger und der dahinter<br />
befindliche Mittelhandknochen mit den entzündeten<br />
Weichteilen mussten operativ entfernt werden.<br />
Ob Friedrich Meyer danach seine handwerkliche Arbeit<br />
weiterhin ausüben konnte, war vorausschauend nicht<br />
sicher zu beurteilen. Die für ihn zuständige Reha-Beraterin<br />
ließ sich von ihm und seinem Betrieb schildern,<br />
welchen Belastungen die Hand bei der Arbeit ausgesetzt<br />
ist. Die verletzte Hand, die er als Rechtshänder<br />
auch als bevorzugte Gebrauchshand einsetzt, muss zu<br />
einem erheblichen Teil der Arbeitszeit schwere Arbeit<br />
leisten. Eine innerbetriebliche Umbesetzung oder<br />
Umorganisation war nicht möglich. Der Erhalt des<br />
Arbeitsplatzes hing also vom Ergebnis der Operation<br />
und der nachfolgenden Rehabilitation ab. Bei Letzterem<br />
spielen der Wille und die persönliche Mitwirkung<br />
des Verletzten eine entscheidende Rolle.<br />
Die Operation in der handchirurgischen Klinik verlief<br />
ohne Besonderheiten. Nach der Operation kam es im<br />
Bereich eines Blutergusses erneut zu einer Entzündung,<br />
die einen weiteren operativen Eingriff erforderte.<br />
Danach verlief vom medizinischen Standpunkt aus<br />
alles komplikationslos. Der operierte Bereich heilte ab.<br />
Mit der Mobilisation der Hand wurde so früh wie möglich<br />
begonnen. Die Beweglichkeit der Finger, die Fingerfertigkeit<br />
und die Kraft der Hand wurden intensiv<br />
<strong>Neue</strong> Mitarbeiter finden mit DGUV job<br />
trainiert. Knapp zwei Monate nach der Operation konnte<br />
mit einer Arbeits- und Belastungserprobung begonnen<br />
werden.<br />
Während einer Arbeits- und Belastungserprobung besteht<br />
weiterhin Arbeitsunfähigkeit, d. h., die Berufsgenossenschaft<br />
zahlt die vorgesehenen Geldleistungen weiter. Sinn<br />
und Zweck dieser Maßnahme ist, Verletzte wieder an ihre<br />
Arbeit heranzuführen. Wenn möglich, wird die Arbeit im<br />
eigenen Betrieb zunächst stundenweise wieder aufgenommen<br />
und in den nachfolgenden Wochen bis zur vollen<br />
Arbeitszeit gesteigert, falls die Verletzung dies zulässt.<br />
Bei Friedrich Meyer war die Arbeitserprobung erfolgreich.<br />
Drei Monate nach seiner einschneidenden Operation<br />
konnte bei ihm die Arbeitsfähigkeit festgestellt<br />
werden. Zwar ist er noch nicht vollständig beschwerdefrei<br />
und auch bezüglich Ausdauer und Kraft gibt es<br />
noch gewisse Defizite. Trotzdem kann er seine schwere<br />
handwerkliche Arbeit wieder verrichten und das nach<br />
einer relativ kurzen Rehabilitation. Dafür hat er aber<br />
auch viel persönlichen Einsatz gezeigt und wird sicher<br />
weiter intensiv daran arbeiten, die noch bestehenden<br />
Einschränkungen zu minimieren.<br />
KLAUS WEBER<br />
Der Arbeitgeber erhält alles aus einer Hand<br />
DGUV job ist die Arbeitsvermittlung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für ihre Rehabilitanden. Die<br />
dort beschäftigten Reha-Fachkräfte sollen Unfallverletzte und berufserkrankte Menschen bei ihrer Jobsuche<br />
und Reintegration in den Beruf unterstützen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nach<br />
einem Pilotprojekt in zwei Landesverbänden wurde der Service von DGUV job 2009 auf alle sechs Landesverbände<br />
der DGUV ausgeweitet.<br />
Wilfried Walter, Berufshilfereferent<br />
des Landesverbandes<br />
Südost, koordiniert<br />
die Arbeit von DGUV<br />
job.<br />
Herr Walter, DGUV job vernetzt<br />
drei Gruppen miteinander –<br />
Arbeitssuchende, Betriebe und<br />
Unfallversicherungsträger. Was<br />
bietet DGUV job den Partnern?<br />
Walter: Den Arbeitssuchenden<br />
wird eine individuelle, auf ihre<br />
konkrete Situation eingehende<br />
Beratung und Vermittlung angeboten<br />
und ihnen werden Perspektiven<br />
aufgezeigt. Die Arbeitgeber<br />
erhalten kostenfrei und<br />
unbürokratisch Personalvorschläge<br />
und dazu Informationen<br />
über mögliche finanzielle Förderungsmöglichkeiten –<br />
alles aus einer Hand. Die Unfallversicherungsträger<br />
werden professionell in ihrer Aufgabe unterstützt, Versicherte<br />
wieder in Arbeit zu vermitteln. Dazu gehört<br />
auch der Zugriff auf eine Internet-Suchmaschine, mit<br />
der DGUV job täglich bundesweit nach offenen Stellen<br />
sucht.<br />
Wie arbeitet DGUV job im Einzelnen?<br />
Walter: In einem ersten Schritt melden die Unfallversicherungsträger<br />
arbeitssuchende Rehabilitanden per<br />
Post oder online an DGUV job. In einem persönlichen<br />
Gespräch erstellt der Reha-Fachberater dann zusammen<br />
mit dem oder der Versicherten ein individuelles<br />
REHABILITATION<br />
29
REHABILITATION / TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
30<br />
Bewerberprofil und gibt erste Bewerbungstipps. Die<br />
Reha-Fachkräfte können aufgrund ihrer persönlichen<br />
Kontakte Arbeitgeber gezielt auf offene Stellen ansprechen.<br />
Oder sie suchen mit Hilfe einer Internet-Suchmaschine<br />
täglich und bundesweit nach aktuellen Stellen.<br />
Finden sich Stellen, die dem Bewerberprofil entsprechen,<br />
prüft der Berater, ob der Arbeitsplatz tatsächlich<br />
geeignet ist. Kommt er in Frage, wird dem Arbeitgeber<br />
ein anonymisiertes Kurzprofil des Bewerbers übersandt.<br />
Sobald er reagiert, bespricht der Reha-Fachberater<br />
mit ihm weitere Details und stellt ggf. den Kontakt<br />
zum Bewerber her.<br />
Können Arbeitgeber auch direkt auf DGUV job zugehen,<br />
wenn sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter<br />
suchen?<br />
Walter: Ja, auf jeden Fall. Sie können uns ein Stellenprofil<br />
übersenden. Auf Wunsch des Unternehmers helfen<br />
wir auch beim Erstellen. Das Profil – und das ist<br />
eine Besonderheit – enthält bei DGUV job auch Angaben<br />
zu körperlichen Belastungen und über die Arbeitsstoffe<br />
am angebotenen Arbeitsplatz. So ist es möglich,<br />
dem Arbeitgeber nur Bewerber vorzuschlagen, die<br />
neben der fachlichen Eignung auch die körperlichen<br />
Voraussetzungen mitbringen.<br />
Bewegung tut gut!<br />
Körperlich aktive Menschen sind im Alltag belastbarer<br />
und fühlen sich besser. Bewegung bringt den Fettstoffwechsel<br />
auf Trab und senkt so unter anderem die Cholesterin-Werte.<br />
Das Immunsystem wird angeregt und<br />
produziert vermehrt Abwehrzellen.<br />
Bewegung bringt Schwung in ihr Leben<br />
Wer bereits den Zustand erreicht hat, dass der Körper<br />
nach ein bis zwei Tagen, an denen keine Möglichkeit zu<br />
sportlichen Aktivitäten bestand, ein Verlangen meldet<br />
sich zu bewegen, kann sich glücklich schätzen. Bei Stubenhockern<br />
meldet sich vor geplanten Aktivitäten oft erst<br />
einmal der innere Schweinehund. Tausend Ausreden<br />
schaffen sich Raum: von ungeeignetem Schuhwerk über<br />
akutem Zeitmangel – die Rechtfertigungen sind hochkreativ.<br />
Nur durch mehr Bewegung im Alltag ist es möglich,<br />
Gewicht zu verlieren. Selbst eine extrem diszipli-<br />
Wie können Arbeitgeber offene Stellen melden?<br />
Walter: Das ist ganz einfach. Sie können das Stellenprofil<br />
online erstellen (www.dguv.de/job), ein schon vorhandenes<br />
Stellenprofil zuschicken oder sie rufen einfach<br />
an.<br />
Welchen Vorteil hat DGUV job für Arbeitgeber?<br />
Walter: Für die Arbeitgeber entfällt das zeitaufwändige<br />
Personalauswahlverfahren, wenn DGUV job ihnen<br />
geeignete Bewerber vorschlägt. Und sie sparen hohe<br />
Inseratskosten. Wir vermitteln auch finanzielle Hilfen<br />
zur Einstellung. Das können Lohnkostenzuschüsse sein<br />
oder Zuschüsse zu einer evtl. notwendigen technischen<br />
Arbeitsausrüstung. Der Arbeitgeber erhält alles aus<br />
einer Hand und hat nur einen Ansprechpartner.<br />
Was ist das Besondere beim Service von DGUV job?<br />
Walter: Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist das ausführliche<br />
(Erst-)Gespräch mit den Bewerbern. Es dient dazu,<br />
sich über den arbeitssuchenden Menschen ein Bild zu<br />
machen und seine Wünsche und Fähigkeiten herauszuarbeiten.<br />
Danach richtet sich, wie und wobei er unterstützt<br />
werden kann und muss. Hinzu kommt der enge<br />
Kontakt zu den Arbeitgebern und den Unfallversicherungsträgern<br />
sowie die ständige Erreichbarkeit der<br />
DGUV job-Mitarbeiter.<br />
Bewegung ist ein Wundermittel, um die Gesundheit zu erhalten. Herz, Organe und Muskulatur kommen<br />
damit in Schwung. Bewegungsmangel dagegen verdoppelt das Risiko eines Herzinfarktes – unabhängig von<br />
anderen Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck und erhöhtem Cholesterin. Eine durchschnittlich gute<br />
Fitness reicht aus, um sich vor Krankheiten zu schützen. Experten empfehlen Sportarten, bei denen der Körper<br />
zyklische, immer wiederkehrende Bewegungen durchführt, wie schnelles Gehen, Radfahren, Schwimmen<br />
oder Bergwandern. Ein nicht zu unterschätzender Nebeneffekt: Eine trainierte Koordination verbessert<br />
das Gleichgewicht und hilft Stolper- und Sturzunfälle zu vermeiden.<br />
nierte Ernährungsumstellung hat auf Dauer nicht den<br />
gleichen Effekt wie ausreichende Bewegung.<br />
Menschen mit Diabetes können ihre Blutzuckerwerte<br />
durch Bewegung stark verbessern, alle anderen können<br />
durch körperliche Aktivität das Diabetesrisiko senken.<br />
Allerdings sollte jeder Diabetiker, der Insulin spritzt,<br />
mit möglichen Unterzuckerungen durch sportliche<br />
Aktivitäten rechnen und sich entsprechend vorbereiten.<br />
Für jedes Alter die passende Sportart<br />
Bereits regelmäßiges Gehen ist ein wirksames Ausdauertraining<br />
und unterliegt keiner Altersbeschränkung. Eine<br />
beliebte Ausrede bei Bewegungsmuffeln ist der Hinweis<br />
auf das Alter. Dabei ist körperliche Aktivität in jedem<br />
Alter wichtig. Auch bei Älteren sind positive Trainingseffekte<br />
wissenschaftlich nachgewiesen. Und Jüngere
Brücke Ausgabe 3/10<br />
Wer unter schwachen Gelenken oder Verspannungen leidet, für den ist Schwimmen ein idealer Einstieg, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen.<br />
schaffen damit eine gute gesundheitliche Ausgangsbasis<br />
für das weitere Leben. Bei regelmäßiger sportlicher<br />
Betätigung ist z. B. in der Altersgruppe bis 30 Jahre ein<br />
jährlicher Muskulaturzuwachs von etwa fünf bis sieben<br />
Prozent möglich. Diese Muskeln bilden eine gute Grundlage,<br />
um Rückenbeschwerden vorzubeugen. Es ist wichtig,<br />
Sport zu nutzen, um Muskelmasse aufzubauen und<br />
auch das Herz-Kreislauf-System in Schwung zu halten.<br />
In den darauf folgenden 10 Jahren sollte mehr für das<br />
Herz-Kreislauf-System getan werden. Ausdauersportarten<br />
sorgen für einen abgesenkten Ruhepuls, der das<br />
Herz entlastet. Ein Intervall-Training aus Sprints und<br />
Erholungsphasen ist in diesem Alter sinnvoll. Ob Fußball,<br />
Tennis oder Volleyball – wichtig ist es bei allen<br />
Sportarten, die Aufwärmphasen sehr genau einzuhalten.<br />
Um Beweglichkeit und Flexibilität – die in diesem<br />
Alter langsam nachlassen – zu erhalten, hilft regelmäßiges<br />
Stretching.<br />
Stoppen Sie den Muskelabbau<br />
Um dem kontinuierlichen Muskelabbau, der bereits<br />
ab dem 30. Lebensjahr einsetzt und sich ab dem<br />
40. Lebensjahr verstärkt, vorzubeugen, hilft nur gezielte<br />
und reglmäßige Bewegung. Wer diese Empfehlung<br />
ignoriert, muss sich damit abfinden, dass statt der Muskelmasse,<br />
die verloren geht, Fett vom Körper eingelagert<br />
wird. Geeignete Sportarten sind in diesem Altersabschnitt<br />
u. a. Schwimmen und Walken. Im Wasser<br />
werden die Gelenke geschont, Muskeln aufgebaut und<br />
die Kondition trainiert.<br />
Wer mit 50 Jahren nicht langsam zum alten Eisen gehören<br />
will, sollte sportliche Aktivitäten unbedingt weiter<br />
pflegen bzw. wieder langsam damit beginnen. Ein guter<br />
Einstieg für tägliche Bewegung ist es, Rolltreppen und<br />
Lifte zu ignorieren und stattdessen Treppen zu steigen.<br />
Zusätzliche Übungen oder Sportarten, die die Koordination<br />
und Reaktionsfähigkeit fördern, helfen dabei, dass<br />
Sie auch im Alter fit bleiben und Verletzungen vorbeugen.<br />
Wie viel Bewegung ist nötig?<br />
„Genügend Bewegung“ bedeutet etwa 30 Minuten<br />
Bewegung von mittlerer Intensität pro Tag. Mittlere<br />
Intensität meint, dass Sie etwas außer Atem und vielleicht<br />
sogar leicht ins Schwitzen kommen. Dabei ist es<br />
gar nicht notwendig, die halbe Stunde Bewegung pro<br />
Tag am Stück zu absolvieren. Jede körperliche Betätigung<br />
von mindestens zehn Minuten Dauer kann über<br />
den Tag zusammengezählt werden.<br />
Stärken Sie Ihre Psyche<br />
Eine Studie der Universität London ergab, dass schon<br />
20 Minuten körperliche Aktivität ausreichen, um einen<br />
positiven Einfluss auf die seelische Gesundheit zu erzielen.<br />
Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch körperliche<br />
Aktivität vorzubeugen, ist wichtig; nicht minder wichtig<br />
ist es, psychischen Erkrankungen wie Depressionen<br />
und Demenz vorzubeugen.<br />
Unser Tipp:<br />
• Regelmäßig ca. dreimal pro Woche etwa 30 Minuten<br />
gezielt bewegen.<br />
• Ungeübte beginnen langsam und sollten sich ganz<br />
allmählich steigern.<br />
• Achten Sie auf Ihren Pulsschlag: pro Minute nicht<br />
über 130! Sie sollten sich noch unterhalten können.<br />
• Probieren Sie verschiedene Bewegungsarten aus, bis<br />
Sie das gefunden haben, was Ihnen wirklich Spaß<br />
macht.<br />
• Schließen Sie sich Gleichgesinnten<br />
an. Im Verein ist es vielfach<br />
leichter, durchzuhalten.<br />
• Tun Sie sich etwas Gutes und nutzen<br />
Sie den Bildschirm Fitnesstrainer<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>:<br />
www.bgetem.de/medien/<br />
Auf den Internetseiten<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> finden<br />
Sie einen Fitness-<br />
CORINNA KOWALD<br />
trainer zum<br />
Herunter laden.<br />
TIPPS FÜR DIE GESUNDHEIT<br />
Patrizia Tilly / Fotolia<br />
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EDITORIAL Brücke Ausgabe 3/10<br />
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