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Sitzungsbericht vom 28.04.2009 - Gemeinde Pfedelbach

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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Kurz und Knapp - <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse auf den Punkt gebracht:<br />

(ul) Es erfolgten folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />

§ 2<br />

Maßnahmen für das Konjunkturprogramm nach dem<br />

Zukunftsinvestitionsgesetz<br />

1. Die Mittel aus der Bildungspauschale in Höhe von voraussichtlich 337.000 €<br />

werden für die Erweiterung des Kindergartens Nord-West verwendet.<br />

2. Die Mittel aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von voraussichtlich 91.000 €<br />

werden für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung verwendet.<br />

Die Ausgaben sollen außerplanmäßig finanziert werden.<br />

§ 3<br />

Kindernest Nord-West<br />

Erweiterung des Kindergartens für den Anbau der Kleinkindbetreuung sowie<br />

zur Angliederung der Kindertagesstätte<br />

Raumprogramm, Entwurfsplanung, Kosten<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Raumprogramm zu.<br />

2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung zu.<br />

3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe der Tragwerksplanung an das Büro<br />

Wieland + Meißner aus Öhringen.<br />

§ 4<br />

Creutzfelder-Sporthalle<br />

Sanierung der Heizung-, Lüftungs- und Sanitäranlagen<br />

Sonstige Maßnahmen<br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Sanierung der Lüftungs-, Heizungs- und<br />

Sanitäranlagen in der Creutzfelder Halle zu.<br />

2. Die Arbeiten sollen im Jahre 2010 durchgeführt werden.<br />

3. Das Büro Pfähler + Rühl aus Heilbronn erhält den Auftrag für die Planung und<br />

Bauleitung der Sanierung der Lüftungs-, Heizungs- und Sanitäranlagen<br />

§ 5<br />

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nord-West, 3. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der Bebauungsplan „Nord-West, 2. Änderung“, rechtskräftig seit dem 26.03.1999,<br />

wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert.<br />

Maßgebend für den Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong><br />

03.04.2009.<br />

2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />

Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />

z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />

Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />

des zeichnerischen Planwerks.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />

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§ 6<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />

für den Bereich des Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in<br />

<strong>Pfedelbach</strong> entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong><br />

Ingenieurbüro für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

§ 7<br />

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Lortzingstraße, 1. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der Bebauungsplan „Lortzingstraße“, rechtskräftig seit dem 12.07.1991, wird<br />

nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend<br />

für den Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009.<br />

2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />

Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />

z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />

Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />

des zeichnerischen Planwerks.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />

§ 8<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />

für den Bereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in<br />

<strong>Pfedelbach</strong> entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong><br />

Ingenieurbüro für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

§ 9<br />

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmend, 2. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der Bebauungsplan „Allmend“, rechtskräftig seit dem 26.07.1991, wird nach § 2<br />

Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend für den<br />

Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009.<br />

2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />

Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />

z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />

Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />

des zeichnerischen Planwerks.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />

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§ 10<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />

für den Bereich des Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong> Ingenieurbüro<br />

für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />

machen.<br />

§ 11<br />

Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />

1. Das Einvernehmen zum Teilabbruch einer Garage und zu einem geplanten Woh<br />

hausanbau mit Stellplätzen in <strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn wird erteilt.<br />

2. Das Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m in<br />

<strong>Pfedelbach</strong> mit dem Vorbau einer Küche wird erteilt.<br />

3. Das Einvernehmen für die nachträgliche Genehmigung eines Schafstalles in<br />

<strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz wird erteilt.<br />

4. Das Einvernehmen für die nachträgliche Genehmigung einer Hütte in <strong>Pfedelbach</strong>-<br />

Floßholz wird erteilt.<br />

5. Das Einvernehmen für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit<br />

Brennerei sowie der Neubau einer Brennerei, landwirtschaftliches Geräte- und<br />

Maschinenlager sowie zweier Ferienwohnungen in <strong>Pfedelbach</strong>-Griet wird in<br />

Aussicht gestellt.<br />

6. Weitere Bekanntgaben nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Beratung zur Kenntnis.<br />

§ 12<br />

Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Kauf eines VW-Caddy Kombi für den Bauhof zum<br />

Angebotspreis von 20.767,34 Euro zu.<br />

§ 13<br />

Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />

zu und beauftragt die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 14<br />

Beschaffung Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 28.714,30<br />

Euro für die Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule zu.<br />

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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />

Öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am <strong>28.04.2009</strong><br />

(ul) Die letzte Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats fand vor erfreulich vielen Zuhörerinnen und<br />

Zuhörern im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Pfedelbach</strong> statt.<br />

Bürgerfragen<br />

Zu Beginn der Sitzung bat Frau Bianka Grollig im Namen des Elternbeirates der ev.<br />

Kindertagesstätte darum, den Umzug von der Schlossstraße in die neuen – noch zu<br />

bauenden – Räume im Kindernest Nord-West möglichst ohne provisorische<br />

Übergangslösung zu bewerkstelligen um die Kinder und Erzieherinnen nicht über die<br />

Gebühr zu belasten.<br />

Bürgermeister Torsten Kunkel antwortete, dass die Verwaltung den Elternbeirat und<br />

die ev. Kirche als Träger des Kindergartens informieren wird sobald klar ist, wie es<br />

weitergeht. Wenn es eine Übergangslösung geben wird, dann eine, die an den<br />

Bedürfnissen der Kinder orientiert ist – es wird keine halbe Sachen geben. In etwa<br />

drei bis vier Wochen können konkretere Information gegeben werden. Bürgermeister<br />

Kunkel betonte, dass noch nichts beschlossen ist.<br />

Nachdem keine weiteren Bürgerfragen gestellt wurden, konnte der <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />

die Tagesordnung einsteigen.<br />

Maßnahmen für das Konjunkturprogramm nach dem<br />

Zukunftsinvestitionsgesetz<br />

Durch das am 06.03.2009 in Kraft getretene Zukunftsinvestitionsgesetz fördert der<br />

Bund zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen<br />

Investitionen der Länder und Kommunen. Das auf die Kommunen Baden-<br />

Württembergs entfallende Fördervolumen von 866 Mio. € soll mit einem Anteil von<br />

499 Mio. € in den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und mit einem Anteil von 367<br />

Mio. € in den Schwerpunkt Infrastruktur fließen.<br />

Die Mittel sollen z. T. pauschaliert verteilt werden für Investitionen im Bereich der<br />

Bildungsinfrastruktur auf der Grundlage der örtlichen Schüler- und Kinderzahlen<br />

(Bildungspauschale) und im Bereich der Infrastruktur auf der Grundlage der Einwohnerzahlen<br />

(Infrastrukturpauschale).<br />

Nach vorläufigen Berechnungen beträgt die Bildungspauschale für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pfedelbach</strong> rund 337.000 €, die Infrastrukturpauschale rund 91.000 €. Vorrangiger<br />

Förderzweck ist überwiegend die Einsparung von Energie durch die energetische<br />

Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Diese Einschränkung gilt<br />

nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Aufgrund der bestehenden<br />

Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe<br />

können die Fördermittel grundsätzlich auch für Neubaumaßnahmen zur Schaffung<br />

von Kindergartenplätzen (Ü 3) verwendet werden. Außerdem soll diese<br />

Beschränkung durch eine Grundgesetzänderung aufgeweitet werden, in der die<br />

Fördermöglichkeiten des Bundes in Notsituationen auch auf Maßnahmen in der<br />

Gesetzgebungskompetenz der Länder erweitert werden sollen.<br />

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Nach den Förderrichtlinien des Landes <strong>vom</strong> 19.03.2009 zur Umsetzung des<br />

Konjunkturprogramms muss der Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong>n mindestens 25 % der<br />

förderfähigen Investitionsausgaben betragen. Zudem darf die Gesamtfinanzierung<br />

eines Vorhabens nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen<br />

Haushaltsplan gesichert sein. Gebühren- und beitragsfinanzierte Maßnahmen sind<br />

von einer Förderung ausgeschlossen. Im Bereich Straßenbau ist die Förderung auf<br />

Lärmschutzmaßnahmen beschränkt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> beabsichtigt, für den Förderbereich „Bildungspauschale“<br />

die Erweiterung des Kindergartens Nord-West anzumelden. Da auch für den Ausbau<br />

der Kleinkindbetreuung pauschale Zuweisungen nach dem Investitionsprogramm<br />

Kleinkindbetreuung (U 3) beantragt werden sollen, beschränkt sich die Anmeldung<br />

zur Bildungspauschale aufgrund des Doppelförderverbots auf die Schaffung von<br />

Kindergartenplätzen (Ü 3).<br />

Die Mittel der Infrastrukturpauschale sollen für die energetische Sanierung der<br />

Straßenbeleuchtung eingesetzt werden. Bei einem voraussichtlichen Förderbetrag<br />

von 91.000 € müssen sich die förderfähigen Investitionsausgaben auf mindestens<br />

121.000 € belaufen. Geplant ist der Austausch von Leuchten in den Bereichen, in<br />

denen der Stromverbrauch gegenüber dem Ist-Zustand deutlich reduziert werden<br />

kann.<br />

Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:<br />

Austausch der Leuchten im Bereich der Ortsdurchfahrten in <strong>Pfedelbach</strong> und in<br />

den Teilorten Windischenbach, Oberohrn, Renzen, Untersteinbach, Heuberg und<br />

Gleichen. Austausch der alten Pilz-/Kofferleuchten im Bereich Allmendstraße, Max-<br />

Eyth-Straße, Pestalozzistraße, Kaiserstraße, Kelterstraße, Richard-Strauss-Straße<br />

und Mozartstraße.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der geplanten Verwendung der Mittel aus der Bildungs-<br />

und Infrastrukturpauschale einstimmig zu.<br />

Kindernest Nord-West<br />

Erweiterung des Kindergartens für den Ausbau der Kleinkindbetreuung<br />

sowie zur Angliederung der Kindertagesstätte<br />

Raumprogramm, Entwurfsplanung, Kosen<br />

In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 18.11.2008 stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />

Erweiterung des Kindernestes Nord-West zum Ausbau der Kleinkindbetreuung sowie<br />

zur Angliederung der evangelischen Kindertagesstätte zu. Die Verwaltung wurde mit<br />

der Ausarbeitung eines Raumprogramms, einer Kostenberechnung und der<br />

Abklärung der Zuschussmöglichkeiten beauftragt. Das Architekturbüro Helmut Balnik<br />

erhielt den Auftrag für die Planungsleistungen.<br />

Das Raumprogramm wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des<br />

Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)<br />

entwickelt. Neben den vorhandenen 2 Gruppen mit je 25 Kindergartenplätzen sollen<br />

eine Gruppe für die Ganztagesbetreuung mit 20 Plätzen und eine Kleinkindgruppe<br />

mit 10 Plätzen entstehen.<br />

5/17


Die Empfehlung der Mindestflächen und die Umsetzung in das Raumprogramm für<br />

die Erweiterung des Kindernestes Nord-West wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt.<br />

Empfehlung KVJS: 558 m²<br />

Tatsächliche Fläche: 784,31 m²<br />

Das Kindernest Nord-West wurde als 5-gruppiger Kindergarten entworfen. Zunächst<br />

entstanden 2 Gruppeneinheiten mit Personalbereich und kleinem Bewegungsraum.<br />

Die Grundkonzeption dieses Entwurfes wird weiterverfolgt, so dass eine<br />

gestalterische Einheit von Bestand und Erweiterung entsteht. Der Anschluss erfolgt<br />

im Südosten des Kindergartens an den Flur- und Eingangsbereich.<br />

Die Haupterschließung des Kindergartens erfolgt wie bisher über den vorhandenen<br />

Eingang. Zusätzlich ist ein Nebeneingang für die weiteren Gruppenformen möglich.<br />

Der Mittelpunkt des Kindergartens bildet die Halle mit dem Bewegungsraum. Dieser<br />

erhält eine Faltwand und kann so gemeinsam mit der Halle als zentraler Bereich für<br />

Großveranstaltungen wie gemeinsame Elternabende oder Feste genutzt werden. Die<br />

Unterbringung von Sportgeräten erfolgt im angrenzenden Lager. Ebenfalls zentral<br />

angeordnet wird der Zusatzraum Malen/Werken, da dieser künftig von allen vier<br />

Gruppen genutzt wird.<br />

An die Halle schließt sich der Flurbereich mit den Gruppen Ganztages- und<br />

Kleinkindbetreuung an. Im ruhigen Bereich des Kindergartens sind die Schlafräume<br />

vorgesehen. Dabei wurde der Wunsch der Erzieherinnen aus akustischen Gründen,<br />

den Kleinkindbereich und die Schlafräume durch eine Zwischenwand von dem<br />

übrigen Flurbereich zu trennen, berücksichtigt. Der Aufenthaltsraum der Kleinkindgruppe<br />

erhält einen Sanitärbereich mit Wickelgelegenheit, der diesem Raum direkt<br />

zugeordnet ist. Die Sanitärausstattung für die übrigen Gruppen und Erzieherinnen<br />

wird durch einen Sanitärbereich für die Kinder und ein Personal-WC mit<br />

Waschmaschinen- und Trocknerstandorten erweitert.<br />

Im Rahmen der Ausarbeitung der Entwurfsplanung fanden verschiedene<br />

Gesprächen mit den beiden Kindergartenleiterinnen Frau Hildinger (Kindernest Nord-<br />

West) und Frau Steinbacher (Ev. Kindertagesstätte) unter Beteiligung der<br />

Fachberaterin <strong>vom</strong> Ev. Landesverband für Kindertagesstätten Frau Vollertsen-Ünsal<br />

statt. Von Seiten der Fachberaterin wurde empfohlen, die Flächen als<br />

multifunktionale Räume auszubilden und auf gefangene Räume zu verzichten. Aus<br />

dem ersten Bauabschnitt ergeben sich planerische Vorgaben, so dass diese<br />

Empfehlung nicht vollständig umgesetzt werden kann. Der kleine Gruppenraum wird<br />

als gefangener Raum ausgeführt um lange Flurbereiche, die eine Orientierung im<br />

Gebäude erschweren, zu vermeiden. Auch die Anregung der Fachberaterin<br />

zusätzliche Räume für die Elternarbeit zur Verfügung zu stellen, konnte nicht<br />

berücksichtigt werden. Die Empfehlungen für den Bau von Tageseinrichtungen<br />

sehen keine Flächen für diese Nutzung vor.<br />

Die Entwurfsplanung wurde dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-<br />

Württemberg (KVJS) als Genehmigungsbehörde für die Betriebserlaubnis zur<br />

Stellungnahme vorgelegt. Von dieser Seite bestehen gegen das geplante<br />

Bauvorhaben keine Bedenken.<br />

6/17


Der Architekturbüro Balnik hat auf der Grundlage der vorliegenden Planung eine<br />

Kostenschätzung ausgearbeitet, die eine Bausumme von insgesamt 889.000<br />

Euro/brutto ausweist.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem vorgelegten Raumprogramm und der<br />

Entwurfsplanung einstimmig zu. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss ebenfalls einstimmig die<br />

Vergabe der Tragwerksplanung an das Büro Wieland + Meißner aus Öhringen.<br />

Creutzfelder-Sporthalle<br />

Sanierung der Heizung-, Lüftungs- und Sanitäranlagen<br />

Sonstige Sanierungsmaßnahmen<br />

Die Heizung und Lüftung der Creutzfelder Sporthalle erfolgt derzeit ausschließlich<br />

über die zentrale Lüftungsanlage. Die Nebenräume, Duschen und WC-Bereiche sind<br />

mit Plattenheizkörper ausgestattet.<br />

Die Lüftungsanlage ist seit Jahren nur noch eingeschränkt manuell regelbar. Dieses<br />

führt dazu, dass die Raumtemperaturen und der Luftaustausch nicht der Nutzung<br />

angepasst werden können und somit hohe Energiekosten für den Betrieb der Halle<br />

entstehen. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Pfähler + Rühl beauftragt, die<br />

Anlagen in der Halle aufzunehmen und einen Vorschlag für eine nachhaltige<br />

Sanierung unter Berücksichtigung von energetischen Energieeinsparpotentialen<br />

auszuarbeiten.<br />

Die zentrale Lüftungsanlage hat eine Luftleistung von 28.000 m³/h. Dieses Gerät<br />

sowie auch die Steuerung der Anlage stammen aus dem Jahre 1977 und sind somit<br />

32 Jahre alt. Wesentliche Funktionen, wie Schaltzeiten für Nutzungs- und<br />

Absenkbetrieb, Sommer- und Winterbetriebsumschaltung, freie Nachtkühlung sind<br />

nicht vorhanden bzw. nicht intakt. Die Anlage lief zeitweise rund um die Uhr mit voller<br />

Leistung. Mittlerweile wird durch Handschaltungen ein verbesserter energetischer<br />

Zustand erreicht. Die Außenluftansaugung findet unterhalb der Erdgleiche statt und<br />

ist damit heute nicht mehr zulässig.<br />

Die Plattenheizkörper in den Neben- und Umkleidebereichen verfügen nicht alle über<br />

Thermostatventile sondern haben teilweise nur Absperrarmaturen. Auch die<br />

Regelung ist mit 32 Jahren Lebensdauer abgewirtschaftet und zum Teil defekt. Auf<br />

der Grundlage der Bestanderhebung hat das Ingenieurbüro Pfähler und Rühl ein<br />

Sanierungskonzept ausgearbeitet:<br />

Der Hauptenergieverlust resultiert aus der Luftheizung der Halle. Hierfür muss ca. die<br />

vierfache Luftmenge umgewälzt werden, die zu reinen Lüftungszwecken erforderlich<br />

wäre. Über die Lüftungsanlage soll künftig nur noch die Grundheizlast abgedeckt<br />

werden. Zusätzlich ist in den Wintermonaten die Heizung der Halle über wenige<br />

Deckenstrahlplatten geplant. Die Heizkörper in den Neben- und Umkleideräumen<br />

werden mit Thermostatventilen ausgestattet. Für die Steuerung der Heizungsanlage<br />

ist der Einbau einer programmierbaren Regelung auf der Grundlage der<br />

Bedarfserfassung erforderlich.<br />

Die Lüftung kann auf eine Luftmenge von 7.200 m³/h begrenzt werden. Es wird<br />

vorgeschlagen, für die Halle und die Neben-/sowie Umkleideräume separate<br />

Lüftungsanlagen einzubauen um eine bedarfsorientierte Betriebsweise zu<br />

gewährleisten. Die Regelung der Lüftung muss über die Luftqualitätsmessung<br />

7/17


erfolgen. Die Außenluftansaugung ist entsprechend der aktuellen gesetzlichen<br />

Vorgaben zu ändern.<br />

In der ersten Grobschätzung wurden für die beschriebenen Maßnahmen Baukosten<br />

in Höhe von brutto 284.000 Euro ermittelt. Im Haushalt 2009 sind für die Steuerung<br />

der Lüftungsanlage Mittel in Höhe von 120.000 Euro enthalten. Um einen<br />

nachhaltigen Erfolg der Sanierung zu garantieren und wesentliche Einsparungen im<br />

Bereich der Energiekosten zu gewährleisten, wird die oben beschriebene<br />

umfassende Sanierung vorgeschlagen.<br />

Im Rahmen der Heizungs- und Lüftungssanierung muss in die vorhandene<br />

Konstruktion und den Innenausbau eingegriffen werden. Daher wurde geprüft, ob<br />

auch dem Bereich der Sanitäranlagen Erneuerungen notwendig sind. In den letzten<br />

Jahren wurden lediglich die Duschsäulen in den Umkleidebereichen zum Teil<br />

ausgetauscht, ansonsten sind noch die alten Leitungen vorhanden. Nach den<br />

Erfahrungen im Bereich des Hallenbades gehen wir davon aus, dass aus<br />

konstruktiven und hygienischen Gründen eine Sanierung der Anlagen in absehbarer<br />

Zeit notwendig sein wird. Um die Arbeiten an dem Innenausbau möglichst gering zu<br />

halten, sollten die Arbeiten im Bereich Lüftung, Heizung und Sanitär parallel<br />

durchgeführt werden.<br />

Nach der Bestandsaufnahme wurde eine Grobschätzung der erforderlichen Kosten<br />

aufgestellt. Für die Leitungen und Warmwasserbereitung sind 41.000 Euro, für die<br />

Neumontagen im Bereich der Halle 119.000 Euro und für die Gegenstände in den<br />

vereinseigenen Räumen 40.000 Euro anzusetzen.<br />

Die abgehängten Alu-Decken in den Umkleideräumen und im Turnschuhgang sind<br />

sehr störanfällig und werden ständig ausgebessert. Nach der Demontage für die<br />

Leitungsverlegung sollten diese gegen ballwurfsichere Decken ausgetauscht werden.<br />

Für Elektroarbeiten und die Mauer- sowie Gipserarbeiten werden insgesamt<br />

34.000 Euro, für die abgehängte Decke 19.000 Euro angesetzt.<br />

Die Fensterelemente in der Halle bestehen aus Stegplatten. In der vorhandenen<br />

Ausführung werden diese heute nur noch für nicht beheizbare Lagerhalle eingesetzt.<br />

Der Austausch dieser Elemente gegen Fenster mit einem wesentlich besseren Ug-<br />

Wert ist anzustreben. Auch die Scheiben der übrigen Alu-Fenster sind bereits zum<br />

Teil „angelaufen“ und erfüllen damit nicht mehr ihre Funktion als Isolierverglasung.<br />

Die Bodenbeläge in den Umkleidebereichen und im Turnschuhgang sind in einem<br />

schlechten Zustand und wurden bereits teilweise ausgebessert. Diese sollten im<br />

Zuge der Gesamtmaßnahme durch Fliesenbeläge ersetzt werden. Die braunen<br />

Filzflächen an den Stirnseiten der Hallen sind aus optischen Gründen gegen<br />

Holzvertäfelungen auszutauschen.<br />

Die Verwaltung schlug vor, die Arbeiten in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen. Der<br />

größte Teilbereich Lüftung/Heizung/Sanitär muss in einem Zug durchgeführt werden.<br />

Die Sanierung der Lüftungsanlage wird als dringend eingestuft. Daher sollten diese<br />

Arbeiten im nächsten Jahr durchgeführt werden.<br />

Die einzelnen Arbeiten, Kosten und Ausführungszeiträume wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

vorgestellt. Insgesamt werden im Jahr 2010 497.000 Euro eingeplant, ab 2011 muss<br />

für weitere Bauabschnitte mit Kosten von rund 143.000 Euro gerechnet werden. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat folgte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung ohne Gegenstimme.<br />

8/17


Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nord-West, 3. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />

Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die Alternative<br />

1 beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters von ca.<br />

800 m² auf 1.000 m² Verkaufsfläche. Die Alternative 2 beinhaltet die Ansiedlung<br />

eines Drogeriemarktes, einer Apotheke und einer Bäckerei mit Café im<br />

Standortverbund mit dem bestehenden Lidl-Markt.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004<br />

durch die GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und<br />

fortschreiben lassen.<br />

Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der bestehenden 3 Bebauungspläne<br />

„Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich der Gewerbegebiete<br />

nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten. Das<br />

aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und Empfehlungen wurde<br />

<strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung dient der<br />

städtebaulichen Umsetzung der Ziele und Empfehlungen dieses<br />

Einzelhandelskonzeptes.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung wurden zudem beide Ansiedlungsabsichten der<br />

Firma Lidl hinsichtlich ihrer raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen<br />

durch die GMA untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass aus raumordnerischer<br />

Sicht nur Alternative 1 als verträglich bewertet werden kann. Aufgrund der Großflächigkeit<br />

des Vorhabens ist die Realisierung in einem Gewerbegebiet nicht zulässig,<br />

sondern erfordert eine Bebauungsplanänderung mit der Ausweisung eines Sondergebietes<br />

gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.<br />

Mit der Änderung des seit 26.03.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nord-West,<br />

2. Änderung“ soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004)<br />

umgesetzt werden. Zudem soll das in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts<br />

als Alternative 1 bezeichnete Vorhaben planungsrechtlich gesichert werden.<br />

Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />

<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />

Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Nord-West, 2. Änderung“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />

zentrenrelevanter Sortimente in den dezentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />

Neuregelung mit Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels<br />

planungsrechtlich umgesetzt.<br />

Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung der wohnortnahen<br />

Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern im Sinne<br />

des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer angemessenen<br />

Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im Einzelnen im Einzelhandelskonzept<br />

der GMA definiert.<br />

Für die Erweiterungsabsichten des bestehenden Lebensmitteldiscounters von ca.<br />

800 m² auf ca. 1.000 m² Verkaufsfläche (Alternative 1) werden durch die Ausweisung<br />

eines Sondergebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Laut<br />

9/17


Begutachtung durch die GMA werden die wesentlichen Prüfkriterien des Einzelhandelserlasses<br />

Baden-Württemberg durch das Vorhaben eingehalten. Zwar handelt es<br />

sich hier um eine dezentrale Standortlage, allerdings dient die Planungsänderung der<br />

langfristigen Bestandssicherung eines seit Jahren am Standort ansässigen Marktes.<br />

Da gleichzeitig auf lange Sicht keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung eines modernen<br />

Lebensmittelmarktes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in der<br />

Ortsmitte zur Verfügung stehen, dient das Vorhaben bzw. die Planungsänderung der<br />

Sicherung der Grundversorgung vor Ort.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />

Gegenstimme.<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ wird einige<br />

Zeit dauern, bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung<br />

nicht wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige<br />

Erlass einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />

Mit der Änderung des seit 26.03.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nord-West,<br />

2. Änderung“ soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004)<br />

umgesetzt werden.<br />

Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />

<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />

Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Nord-West, 2. Änderung“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />

zentrenrelevanter Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine<br />

bauleitplanerische Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des<br />

Einzelhandels planungsrechtlich umgesetzt.<br />

Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />

Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />

Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />

diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />

Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Lortzingstraße, 1. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />

Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004 durch die<br />

GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und fortschreiben<br />

lassen.<br />

Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der bestehenden 3 Bebauungspläne<br />

„Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich der Gewerbegebiete<br />

10/17


nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen hinsichtlich der<br />

Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten. Das<br />

aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und Empfehlungen wurde<br />

<strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung dient der<br />

städtebaulichen Umsetzung der Ziele und Empfehlungen dieses<br />

Einzelhandelskonzeptes.<br />

Mit der Änderung des seit 12.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />

soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004)<br />

umgesetzt werden. Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des<br />

Einzelhandels des Standortes <strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der<br />

Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die Stärkung der innerörtlichen<br />

Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />

eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente in den<br />

dezentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische Neuregelung mit<br />

Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />

umgesetzt. Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung<br />

der wohnortnahen Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern<br />

im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer<br />

angemessenen Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im<br />

Einzelnen im Einzelhandelskonzept der GMA definiert.<br />

Zusätzlich wird im Zuge der Planungsänderung der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes<br />

komplett digital überarbeitet, um eine zeitgemäße Beurteilungsgrundlage<br />

für Bau- und Planungsvorhaben zu erhalten.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde <strong>vom</strong> Regionalverband<br />

Heilbronn-Franken eine Stellungnahme zur Thematik abgegeben. Hierin wurde<br />

die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes begrüßt. Aus regionalplanerischer<br />

Sicht ist <strong>Pfedelbach</strong> ein nichtzentraler Ort, sodass, bezogen auf den Einzelhandel,<br />

die Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung der eigenen <strong>Gemeinde</strong> im<br />

Fokus steht. Es ist insbesondere die verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen.<br />

Die Bebauungsplanänderung setzt diese raumordnerischen Vorgaben auf kommunaler<br />

Ebene verbindlich um.<br />

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung erfolgt, gemäß den Empfehlungen des<br />

Einzelhandelskonzeptes, der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Bereich<br />

der festgesetzten GEe1- und Mischgebietsflächen. Im Einzelnen soll dabei auf die im<br />

Einzelhandelskonzept aufgestellte Liste zentrenrelevanter Sortimente Bezug<br />

genommen werden. Für untergeordneten, zentrenrelevanten Einzelhandel in<br />

Verbindung mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben soll eine ausnahmsweise<br />

Zulässigkeit eingeräumt werden (sog. Handwerkerregelung).<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“ befindet sich als zentrenrelevanter<br />

Einzelhandelsbetrieb das Getränke-Paradies an der Öhringer Straße mit<br />

einer Verkaufsfläche von ca. 680 m². Dieser besitzt unabhängig von der planungsrechtlichen<br />

Neuregelung Bestandsschutz. Im Vorfeld der Planung werden in Abstimmung<br />

mit den Eigentümern und Nutzern weitergehende Regelungen zum Bestandschutz<br />

über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 BauNVO geprüft.<br />

11/17


Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden die weiteren zeichnerischen Inhalte<br />

durch eine komplette Digitalisierung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.<br />

Dabei erfolgen keine Änderungen der Planungsinhalte.<br />

Ein konkreter detaillierter Änderungsentwurf wird nach Abstimmung mit den von der<br />

Planänderung berührten Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden<br />

vorgelegt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />

Gegenstimme.<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“ wird einige Zeit<br />

dauern, bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung<br />

nicht wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige Erlass<br />

einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />

Mit der Änderung des seit 12.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />

soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004)<br />

umgesetzt werden.<br />

Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />

<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />

Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Lortzingstraße“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter<br />

Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />

Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />

umgesetzt.<br />

Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />

Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />

Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />

diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />

Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmend, 2. Änderung“,<br />

Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />

Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004 durch die<br />

GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und fortschreiben<br />

lassen. Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der<br />

bestehenden 3 Bebauungspläne „Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich<br />

der Gewerbegebiete nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen<br />

hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />

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Sortimenten. Das aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und<br />

Empfehlungen wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die<br />

Bebauungsplanänderung dient der städtebaulichen Umsetzung der Ziele und<br />

Empfehlungen dieses Einzelhandelskonzeptes.<br />

Mit der Änderung des seit 26.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Allmend“<br />

soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong><br />

(Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004) umgesetzt<br />

werden. Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des<br />

Standortes <strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong><br />

sowie die Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich<br />

des Bebauungsplanes „Allmend“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />

zentrenrelevanter Sortimente in den dezentralen Standortlagen durch eine<br />

bauleitplanerische Neuregelung mit Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des<br />

Einzelhandels planungsrechtlich umgesetzt.<br />

Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung der wohnortnahen<br />

Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern im Sinne<br />

des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer angemessenen<br />

Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im Einzelnen im Einzelhandelskonzept<br />

der GMA definiert.<br />

Zusätzlich wird im Zuge der Planungsänderung der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes<br />

komplett digital überarbeitet, um eine zeitgemäße Beurteilungsgrundlage<br />

für Bau- und Planungsvorhaben zu erhalten. Insbesondere werden dabei der ursprüngliche<br />

Bebauungsplan und die 1. Änderung von 1998 in einem gemeinsamen<br />

Planwerk zusammengeführt.<br />

Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde <strong>vom</strong> Regionalverband<br />

Heilbronn-Franken eine Stellungnahme zur Thematik abgegeben. Hierin wurde<br />

die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes begrüßt. Aus regionalplanerischer<br />

Sicht ist <strong>Pfedelbach</strong> ein nichtzentraler Ort, sodass, bezogen auf den Einzelhandel,<br />

die Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung der eigenen <strong>Gemeinde</strong> im<br />

Fokus steht. Es ist insbesondere die verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen.<br />

Die Bebauungsplanänderung setzt diese raumordnerischen Vorgaben auf kommunaler<br />

Ebene verbindlich um.<br />

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung erfolgt, gemäß den Empfehlungen des<br />

Einzelhandelskonzeptes, der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Bereich<br />

der festgesetzten GEe1- und Mischgebietsflächen. Im Einzelnen soll dabei auf die im<br />

Einzelhandelskonzept aufgestellte Liste zentrenrelevanter Sortimente Bezug<br />

genommen werden. Für untergeordneten, zentrenrelevanten Einzelhandel in<br />

Verbindung mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben soll eine ausnahmsweise<br />

Zulässigkeit eingeräumt werden (sog. Handwerkerregelung). Im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes „Allmend“ befinden sich als zentrenrelevanter<br />

Einzelhandelsbetriebe der Penny-Markt an der Allmendstraße mit einer Verkaufsfläche<br />

von ca. 600 m² und Casa Ceramonica mit ca. 380 m² Verkaufsfläche.<br />

Diese besitzen unabhängig von der planungsrechtlichen Neuregelung<br />

Bestandsschutz. Im Vorfeld der Planung werden in Abstimmung mit den Eigentümern<br />

und Nutzern weitergehende Regelungen zum Bestandschutz über die<br />

Bestimmungen des § 1 Abs. 3 BauNVO geprüft.<br />

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Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden die weiteren zeichnerischen Inhalte<br />

durch eine komplette Digitalisierung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht<br />

sowie der Gesamtplan mit der Teiländerung von 1998 zu einem Planwerk zusammengeführt.<br />

Dabei erfolgen keine Änderungen der Planungsinhalte. Ein<br />

konkreter detaillierter Änderungsentwurf wird nach Abstimmung mit den von der<br />

Planänderung berührten Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden<br />

vorgelegt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />

Gegenstimme.<br />

Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />

Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Allmend“ wird einige Zeit dauern,<br />

bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung nicht<br />

wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige Erlass<br />

einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />

Mit der Änderung des seit 26.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Allmend“<br />

soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004) umgesetzt<br />

werden.<br />

Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />

<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />

Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />

„Allmend“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter<br />

Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />

Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />

umgesetzt.<br />

Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />

Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />

Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />

diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />

Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />

Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilte sein Einvernehmen zum Teilabbruch einer Garage und zu<br />

einem geplanten Wohnhausanbau mit Stellplätzen in <strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn, für die<br />

Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m in <strong>Pfedelbach</strong> mit dem Vorbau einer<br />

Küche, für die nachträgliche Genehmigung eines Schafstalles in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz<br />

und für die nachträgliche Genehmigung einer Hütte in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz. Für den<br />

Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Brennerei sowie der Neubau einer<br />

Brennerei, landwirtschaftliches Geräte- und Maschinenlager sowie zweier<br />

Ferienwohnungen in <strong>Pfedelbach</strong>-Griet wurde das Einvernehmen in Aussicht gestellt.<br />

14/17


Weitere Bekanntgaben nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Beratung zur Kenntnis.<br />

Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />

Im Bauhof ist für den Mitarbeiter der Schlosserwerkstatt zurzeit ein VW-Bus im<br />

Einsatz. Mit 24 Jahren gehört dieses Fahrzeug zum „alten Eisen“. Es weist<br />

gravierende Mängel auf, wie z. B. Rostschäden an den tragenden Teilen. Die<br />

notwendigen Reparaturen übersteigen ein Vielfaches des Fahrzeugwertes und sind<br />

aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Das Fahrzeug wird für die Arbeiten zur<br />

Instandhaltung der Spielplätze und Reparaturen an Metallteilen im Bereich der<br />

öffentlichen Anlagen eingesetzt.<br />

Aus Sicht des Bauhofes kann die Größe des Fahrzeuges gegenüber dem Bestand<br />

reduziert werden. Daher ist vorgesehen, einen VW-Caddy Kombi zu erwerben.<br />

Der Technische Ausschuss hat sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung im Bauhof<br />

am 05.08.2008 und einer Sitzung am 02.04.2009 mit der Anschaffung von<br />

Fahrzeugen für den Bauhof befasst und empfahl den Erwerb des VW-Caddy Kombi<br />

als Ersatz für den VW-Bus. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Kauf eines VW-Caddy<br />

Kombi für den Bauhof zum Angebotspreis von 20.767,34 Euro ohne Gegenstimme<br />

zu.<br />

Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />

Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg “kann eine Straße eingezogen<br />

werden, wenn sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende<br />

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen“.<br />

Das bedeutet, dass eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Weg, die für den<br />

Verkehrsfluss nicht zwingend notwendig sind, jederzeit ihre öffentliche Eigenschaft<br />

verlieren können.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> ist Eigentümerin des Weges Flst. Nr. 720 im Gewann See<br />

in Oberohrn. Es handelt sich um einen Grasweg, der durch zwei Grundstücke führt,<br />

die von einem Pächter auf dieselbe Weise bewirtschaftet werden. Der Weg könnte<br />

landwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden, wenn er entwidmet wäre. Er ist entbehrlich,<br />

da sämtliche an den Weg angrenzenden Grundstücke durch besser ausgebaute<br />

öffentliche Wege zugänglich und erschlossen sind.<br />

Der Ortschaftsrat stimmte einer Verpachtung des Weges an den Pächter der angrenzenden<br />

Grundstücke für die Dauer der bestehenden Pachtverträge und somit einer<br />

Entwidmung zu. Nach Ende des Pachtverhältnisses soll der Weg wieder in seinen ursprünglichen<br />

Zustand zurückversetzt werden aber auf Dauer nichtöffentlich bleiben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />

einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren<br />

einzuleiten.<br />

Beschaffung Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2008 beschlossen, die<br />

erst für 2009 vorgesehene Hardwarebeschaffung für das Schulnetz der Creutzfelder-<br />

15/17


Schule mit der laufenden Erneuerung der EDV-Ausstattung in der Realschule zu<br />

verbinden. Hierfür wurde der o.g. Betrag aufgrund einer Kostenkalkulation der kiv bf<br />

überplanmäßig eingestellt und <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />

Entgegen der ursprünglichen Planung hat sich das gesamte Projekt verzögert und<br />

wurde nicht bereits 2008 abgeschlossen - das Geld wurde also auch nicht<br />

ausgegeben. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />

28.714,30 Euro für die Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule einstimmig<br />

zu.<br />

Unter dem Punkt „Verschiedenes“ ging es um folgende Punkte:<br />

• Brigitte Niesing informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die Submissionsergebnisse<br />

für die Erneuerung des Hochbehälters Kohlhof mit Verbindungsleitung:<br />

Rohbauarbeiten<br />

Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell, 248.690,42 Euro/brutto<br />

Wasserleitungsbauarbeiten<br />

Firma Coburger aus Coburg, 282.476,00 Euro/brutto<br />

Hydraulische Ausrüstung/Schlosserarbeiten<br />

Hüftle GmbH aus Neuenstein, 124.745,89 Euro/brutto<br />

Malerarbeiten<br />

Firma Wid mann GmbH aus Schwäbisch Hall, 1.714.,31 Euro/brutto<br />

Fliesen- und Estricharbeiten<br />

Firma Drajeske aus Öhringen, 16.720,10 Euro/brutto<br />

Elektrotechnische Ausrüstung<br />

Hüftle GmbH aus Neuenstein, 51.862,81 Euro/brutto<br />

Fernwirkstationen<br />

Firma ids GmbH aus Ettlingen, 23.375,17 Euro/brutto<br />

• Brigitte Niesing gab bekannt, dass die Bauarbeiten für den Ausbau der<br />

Zeilgasse in <strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach für 138.692,37 Euro/brutto an die<br />

Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell vergeben wurden.<br />

• Die Kosten für die Erstellung einer Rad- und Fußwegbrücke über die Ohrn in<br />

<strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach betragen 52.507,29 Euro/brutto. Frau Niesing<br />

informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass diese Baumaßnahme ebenfalls von der<br />

Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell realisiert wird.<br />

• Änderungen zu Sammelnachweisen: Frau Niesing berichtete, dass die<br />

Beleuchtung im kath. Kindergarten einem Richtwert von 300 Lux entsprechen<br />

müsste. Derzeit wird nur ein Wert von 90 Lux erreicht. Hier werden 10.000<br />

Euro investiert, um Abhilfe zu schaffen. Im Hallenbad werden im Bereich der<br />

Duschen Fliesenarbeiten für 14.000 Euro ausgeführt. Dafür werden<br />

Malerarbeiten (Ansatz 6.000 Euro) erst im nächsten Jahr ausgeführt.<br />

• GR Bauer stellte fest, dass <strong>vom</strong> Bauhof durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen<br />

in der alten Straße in Heuberg den Gesamtzustand eher noch<br />

verschlechtert haben. Herr Schalinski antwortet, dass der Bauhof die Löcher<br />

16/17


aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auffüllen musste. Die Straße wird<br />

nochmals begutachtet.<br />

• GR Schenk fragte nach, ob die geplante Einweihung des Brachdarrweges am<br />

18. Mai um 17.00 Uhr zur öffentliche Kandidatenvorstellung zur<br />

Kommunalwahl passt, die am gleichen Tag um 19.30 Uhr in der Erich-Fritz-<br />

Halle stattfindet. Die bejaht Bürgermeister Kunkel, da die Einweihung ca. 1 bis<br />

1 ½ Stunden dauern wird.<br />

• GR Mischke zum kommunalpolitischen Stammtisch im Bürgersaal am 5 Mai<br />

2009: Er stellte fest, dass die Fraktionen von Seiten der HZ als Gastgeber<br />

nicht rechtzeitig eingeladen wurden. Bürgermeister Torsten Kunkel bat um<br />

rege Teilnahme an diesem Termin.<br />

• GR Martin monierte, dass die öffentliche Bekanntmachung der<br />

Wahlvorschläge des <strong>Gemeinde</strong>rats und der Ortschaftsräte im <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />

von der Schriftgröße her sehr klein und damit schlecht zu lesen war.<br />

• GR Schenk fragte nach, wer für die Berufsbezeichnungen der einzelnen<br />

Bewerber zuständig war, da ihm hier unterschiedliche Bezeichnungen in den<br />

Listen aufgefallen sind. Andrea Grau antwortete, dass das Landratsamt als<br />

Rechtsaufsicht hier Vorgaben macht, um die Einheitlichkeit zu wahren.<br />

Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterberaten.<br />

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