Sitzungsbericht vom 28.04.2009 - Gemeinde Pfedelbach
Sitzungsbericht vom 28.04.2009 - Gemeinde Pfedelbach
Sitzungsbericht vom 28.04.2009 - Gemeinde Pfedelbach
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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Kurz und Knapp - <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse auf den Punkt gebracht:<br />
(ul) Es erfolgten folgende einstimmigen Beschlüsse:<br />
§ 2<br />
Maßnahmen für das Konjunkturprogramm nach dem<br />
Zukunftsinvestitionsgesetz<br />
1. Die Mittel aus der Bildungspauschale in Höhe von voraussichtlich 337.000 €<br />
werden für die Erweiterung des Kindergartens Nord-West verwendet.<br />
2. Die Mittel aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von voraussichtlich 91.000 €<br />
werden für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung verwendet.<br />
Die Ausgaben sollen außerplanmäßig finanziert werden.<br />
§ 3<br />
Kindernest Nord-West<br />
Erweiterung des Kindergartens für den Anbau der Kleinkindbetreuung sowie<br />
zur Angliederung der Kindertagesstätte<br />
Raumprogramm, Entwurfsplanung, Kosten<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Raumprogramm zu.<br />
2. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der vorliegenden Entwurfsplanung zu.<br />
3. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die Vergabe der Tragwerksplanung an das Büro<br />
Wieland + Meißner aus Öhringen.<br />
§ 4<br />
Creutzfelder-Sporthalle<br />
Sanierung der Heizung-, Lüftungs- und Sanitäranlagen<br />
Sonstige Maßnahmen<br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Sanierung der Lüftungs-, Heizungs- und<br />
Sanitäranlagen in der Creutzfelder Halle zu.<br />
2. Die Arbeiten sollen im Jahre 2010 durchgeführt werden.<br />
3. Das Büro Pfähler + Rühl aus Heilbronn erhält den Auftrag für die Planung und<br />
Bauleitung der Sanierung der Lüftungs-, Heizungs- und Sanitäranlagen<br />
§ 5<br />
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nord-West, 3. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der Bebauungsplan „Nord-West, 2. Änderung“, rechtskräftig seit dem 26.03.1999,<br />
wird nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert.<br />
Maßgebend für den Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong><br />
03.04.2009.<br />
2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />
Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />
z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />
Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />
des zeichnerischen Planwerks.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />
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§ 6<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in<br />
<strong>Pfedelbach</strong> entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong><br />
Ingenieurbüro für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
§ 7<br />
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Lortzingstraße, 1. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der Bebauungsplan „Lortzingstraße“, rechtskräftig seit dem 12.07.1991, wird<br />
nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend<br />
für den Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009.<br />
2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />
Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />
z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />
Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />
des zeichnerischen Planwerks.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />
§ 8<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in<br />
<strong>Pfedelbach</strong> entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong><br />
Ingenieurbüro für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
§ 9<br />
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmend, 2. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der Bebauungsplan „Allmend“, rechtskräftig seit dem 26.07.1991, wird nach § 2<br />
Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Maßgebend für den<br />
Geltungsbereich der Änderung ist der Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009.<br />
2. Gegenstand der Änderung ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
zentrenrelevanten Sortimenten im Bereich der GEe1-und Mischgebietsflächen mit<br />
Ausnahme von Gewerbe und Handwerksbetrieben mit ergänzenden Handelsangeboten,<br />
z. B. Handwerksbetriebe mit zugeordneten Verkaufsflächen. Des<br />
Weiteren erfolgt im Rahmen der Planungsänderung die digitale Überarbeitung<br />
des zeichnerischen Planwerks.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.<br />
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§ 10<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
1. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschließt die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre<br />
für den Bereich des Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
entsprechend dem Abgrenzungsplan <strong>vom</strong> 03.04.2009, gefertigt <strong>vom</strong> Ingenieurbüro<br />
für Kommunalplanung IFK, Mosbach.<br />
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung unverzüglich öffentlich bekannt zu<br />
machen.<br />
§ 11<br />
Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />
1. Das Einvernehmen zum Teilabbruch einer Garage und zu einem geplanten Woh<br />
hausanbau mit Stellplätzen in <strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn wird erteilt.<br />
2. Das Einvernehmen für die Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m in<br />
<strong>Pfedelbach</strong> mit dem Vorbau einer Küche wird erteilt.<br />
3. Das Einvernehmen für die nachträgliche Genehmigung eines Schafstalles in<br />
<strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz wird erteilt.<br />
4. Das Einvernehmen für die nachträgliche Genehmigung einer Hütte in <strong>Pfedelbach</strong>-<br />
Floßholz wird erteilt.<br />
5. Das Einvernehmen für den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit<br />
Brennerei sowie der Neubau einer Brennerei, landwirtschaftliches Geräte- und<br />
Maschinenlager sowie zweier Ferienwohnungen in <strong>Pfedelbach</strong>-Griet wird in<br />
Aussicht gestellt.<br />
6. Weitere Bekanntgaben nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Beratung zur Kenntnis.<br />
§ 12<br />
Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt dem Kauf eines VW-Caddy Kombi für den Bauhof zum<br />
Angebotspreis von 20.767,34 Euro zu.<br />
§ 13<br />
Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />
zu und beauftragt die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 14<br />
Beschaffung Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 28.714,30<br />
Euro für die Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule zu.<br />
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Aus der Arbeit des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
Öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am <strong>28.04.2009</strong><br />
(ul) Die letzte Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rats fand vor erfreulich vielen Zuhörerinnen und<br />
Zuhörern im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Pfedelbach</strong> statt.<br />
Bürgerfragen<br />
Zu Beginn der Sitzung bat Frau Bianka Grollig im Namen des Elternbeirates der ev.<br />
Kindertagesstätte darum, den Umzug von der Schlossstraße in die neuen – noch zu<br />
bauenden – Räume im Kindernest Nord-West möglichst ohne provisorische<br />
Übergangslösung zu bewerkstelligen um die Kinder und Erzieherinnen nicht über die<br />
Gebühr zu belasten.<br />
Bürgermeister Torsten Kunkel antwortete, dass die Verwaltung den Elternbeirat und<br />
die ev. Kirche als Träger des Kindergartens informieren wird sobald klar ist, wie es<br />
weitergeht. Wenn es eine Übergangslösung geben wird, dann eine, die an den<br />
Bedürfnissen der Kinder orientiert ist – es wird keine halbe Sachen geben. In etwa<br />
drei bis vier Wochen können konkretere Information gegeben werden. Bürgermeister<br />
Kunkel betonte, dass noch nichts beschlossen ist.<br />
Nachdem keine weiteren Bürgerfragen gestellt wurden, konnte der <strong>Gemeinde</strong>rat in<br />
die Tagesordnung einsteigen.<br />
Maßnahmen für das Konjunkturprogramm nach dem<br />
Zukunftsinvestitionsgesetz<br />
Durch das am 06.03.2009 in Kraft getretene Zukunftsinvestitionsgesetz fördert der<br />
Bund zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Finanzhilfen<br />
Investitionen der Länder und Kommunen. Das auf die Kommunen Baden-<br />
Württembergs entfallende Fördervolumen von 866 Mio. € soll mit einem Anteil von<br />
499 Mio. € in den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und mit einem Anteil von 367<br />
Mio. € in den Schwerpunkt Infrastruktur fließen.<br />
Die Mittel sollen z. T. pauschaliert verteilt werden für Investitionen im Bereich der<br />
Bildungsinfrastruktur auf der Grundlage der örtlichen Schüler- und Kinderzahlen<br />
(Bildungspauschale) und im Bereich der Infrastruktur auf der Grundlage der Einwohnerzahlen<br />
(Infrastrukturpauschale).<br />
Nach vorläufigen Berechnungen beträgt die Bildungspauschale für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pfedelbach</strong> rund 337.000 €, die Infrastrukturpauschale rund 91.000 €. Vorrangiger<br />
Förderzweck ist überwiegend die Einsparung von Energie durch die energetische<br />
Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Diese Einschränkung gilt<br />
nicht für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur. Aufgrund der bestehenden<br />
Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe<br />
können die Fördermittel grundsätzlich auch für Neubaumaßnahmen zur Schaffung<br />
von Kindergartenplätzen (Ü 3) verwendet werden. Außerdem soll diese<br />
Beschränkung durch eine Grundgesetzänderung aufgeweitet werden, in der die<br />
Fördermöglichkeiten des Bundes in Notsituationen auch auf Maßnahmen in der<br />
Gesetzgebungskompetenz der Länder erweitert werden sollen.<br />
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Nach den Förderrichtlinien des Landes <strong>vom</strong> 19.03.2009 zur Umsetzung des<br />
Konjunkturprogramms muss der Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong>n mindestens 25 % der<br />
förderfähigen Investitionsausgaben betragen. Zudem darf die Gesamtfinanzierung<br />
eines Vorhabens nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen<br />
Haushaltsplan gesichert sein. Gebühren- und beitragsfinanzierte Maßnahmen sind<br />
von einer Förderung ausgeschlossen. Im Bereich Straßenbau ist die Förderung auf<br />
Lärmschutzmaßnahmen beschränkt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> beabsichtigt, für den Förderbereich „Bildungspauschale“<br />
die Erweiterung des Kindergartens Nord-West anzumelden. Da auch für den Ausbau<br />
der Kleinkindbetreuung pauschale Zuweisungen nach dem Investitionsprogramm<br />
Kleinkindbetreuung (U 3) beantragt werden sollen, beschränkt sich die Anmeldung<br />
zur Bildungspauschale aufgrund des Doppelförderverbots auf die Schaffung von<br />
Kindergartenplätzen (Ü 3).<br />
Die Mittel der Infrastrukturpauschale sollen für die energetische Sanierung der<br />
Straßenbeleuchtung eingesetzt werden. Bei einem voraussichtlichen Förderbetrag<br />
von 91.000 € müssen sich die förderfähigen Investitionsausgaben auf mindestens<br />
121.000 € belaufen. Geplant ist der Austausch von Leuchten in den Bereichen, in<br />
denen der Stromverbrauch gegenüber dem Ist-Zustand deutlich reduziert werden<br />
kann.<br />
Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:<br />
Austausch der Leuchten im Bereich der Ortsdurchfahrten in <strong>Pfedelbach</strong> und in<br />
den Teilorten Windischenbach, Oberohrn, Renzen, Untersteinbach, Heuberg und<br />
Gleichen. Austausch der alten Pilz-/Kofferleuchten im Bereich Allmendstraße, Max-<br />
Eyth-Straße, Pestalozzistraße, Kaiserstraße, Kelterstraße, Richard-Strauss-Straße<br />
und Mozartstraße.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der geplanten Verwendung der Mittel aus der Bildungs-<br />
und Infrastrukturpauschale einstimmig zu.<br />
Kindernest Nord-West<br />
Erweiterung des Kindergartens für den Ausbau der Kleinkindbetreuung<br />
sowie zur Angliederung der Kindertagesstätte<br />
Raumprogramm, Entwurfsplanung, Kosen<br />
In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 18.11.2008 stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat der<br />
Erweiterung des Kindernestes Nord-West zum Ausbau der Kleinkindbetreuung sowie<br />
zur Angliederung der evangelischen Kindertagesstätte zu. Die Verwaltung wurde mit<br />
der Ausarbeitung eines Raumprogramms, einer Kostenberechnung und der<br />
Abklärung der Zuschussmöglichkeiten beauftragt. Das Architekturbüro Helmut Balnik<br />
erhielt den Auftrag für die Planungsleistungen.<br />
Das Raumprogramm wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des<br />
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)<br />
entwickelt. Neben den vorhandenen 2 Gruppen mit je 25 Kindergartenplätzen sollen<br />
eine Gruppe für die Ganztagesbetreuung mit 20 Plätzen und eine Kleinkindgruppe<br />
mit 10 Plätzen entstehen.<br />
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Die Empfehlung der Mindestflächen und die Umsetzung in das Raumprogramm für<br />
die Erweiterung des Kindernestes Nord-West wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat vorgestellt.<br />
Empfehlung KVJS: 558 m²<br />
Tatsächliche Fläche: 784,31 m²<br />
Das Kindernest Nord-West wurde als 5-gruppiger Kindergarten entworfen. Zunächst<br />
entstanden 2 Gruppeneinheiten mit Personalbereich und kleinem Bewegungsraum.<br />
Die Grundkonzeption dieses Entwurfes wird weiterverfolgt, so dass eine<br />
gestalterische Einheit von Bestand und Erweiterung entsteht. Der Anschluss erfolgt<br />
im Südosten des Kindergartens an den Flur- und Eingangsbereich.<br />
Die Haupterschließung des Kindergartens erfolgt wie bisher über den vorhandenen<br />
Eingang. Zusätzlich ist ein Nebeneingang für die weiteren Gruppenformen möglich.<br />
Der Mittelpunkt des Kindergartens bildet die Halle mit dem Bewegungsraum. Dieser<br />
erhält eine Faltwand und kann so gemeinsam mit der Halle als zentraler Bereich für<br />
Großveranstaltungen wie gemeinsame Elternabende oder Feste genutzt werden. Die<br />
Unterbringung von Sportgeräten erfolgt im angrenzenden Lager. Ebenfalls zentral<br />
angeordnet wird der Zusatzraum Malen/Werken, da dieser künftig von allen vier<br />
Gruppen genutzt wird.<br />
An die Halle schließt sich der Flurbereich mit den Gruppen Ganztages- und<br />
Kleinkindbetreuung an. Im ruhigen Bereich des Kindergartens sind die Schlafräume<br />
vorgesehen. Dabei wurde der Wunsch der Erzieherinnen aus akustischen Gründen,<br />
den Kleinkindbereich und die Schlafräume durch eine Zwischenwand von dem<br />
übrigen Flurbereich zu trennen, berücksichtigt. Der Aufenthaltsraum der Kleinkindgruppe<br />
erhält einen Sanitärbereich mit Wickelgelegenheit, der diesem Raum direkt<br />
zugeordnet ist. Die Sanitärausstattung für die übrigen Gruppen und Erzieherinnen<br />
wird durch einen Sanitärbereich für die Kinder und ein Personal-WC mit<br />
Waschmaschinen- und Trocknerstandorten erweitert.<br />
Im Rahmen der Ausarbeitung der Entwurfsplanung fanden verschiedene<br />
Gesprächen mit den beiden Kindergartenleiterinnen Frau Hildinger (Kindernest Nord-<br />
West) und Frau Steinbacher (Ev. Kindertagesstätte) unter Beteiligung der<br />
Fachberaterin <strong>vom</strong> Ev. Landesverband für Kindertagesstätten Frau Vollertsen-Ünsal<br />
statt. Von Seiten der Fachberaterin wurde empfohlen, die Flächen als<br />
multifunktionale Räume auszubilden und auf gefangene Räume zu verzichten. Aus<br />
dem ersten Bauabschnitt ergeben sich planerische Vorgaben, so dass diese<br />
Empfehlung nicht vollständig umgesetzt werden kann. Der kleine Gruppenraum wird<br />
als gefangener Raum ausgeführt um lange Flurbereiche, die eine Orientierung im<br />
Gebäude erschweren, zu vermeiden. Auch die Anregung der Fachberaterin<br />
zusätzliche Räume für die Elternarbeit zur Verfügung zu stellen, konnte nicht<br />
berücksichtigt werden. Die Empfehlungen für den Bau von Tageseinrichtungen<br />
sehen keine Flächen für diese Nutzung vor.<br />
Die Entwurfsplanung wurde dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-<br />
Württemberg (KVJS) als Genehmigungsbehörde für die Betriebserlaubnis zur<br />
Stellungnahme vorgelegt. Von dieser Seite bestehen gegen das geplante<br />
Bauvorhaben keine Bedenken.<br />
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Der Architekturbüro Balnik hat auf der Grundlage der vorliegenden Planung eine<br />
Kostenschätzung ausgearbeitet, die eine Bausumme von insgesamt 889.000<br />
Euro/brutto ausweist.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem vorgelegten Raumprogramm und der<br />
Entwurfsplanung einstimmig zu. Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss ebenfalls einstimmig die<br />
Vergabe der Tragwerksplanung an das Büro Wieland + Meißner aus Öhringen.<br />
Creutzfelder-Sporthalle<br />
Sanierung der Heizung-, Lüftungs- und Sanitäranlagen<br />
Sonstige Sanierungsmaßnahmen<br />
Die Heizung und Lüftung der Creutzfelder Sporthalle erfolgt derzeit ausschließlich<br />
über die zentrale Lüftungsanlage. Die Nebenräume, Duschen und WC-Bereiche sind<br />
mit Plattenheizkörper ausgestattet.<br />
Die Lüftungsanlage ist seit Jahren nur noch eingeschränkt manuell regelbar. Dieses<br />
führt dazu, dass die Raumtemperaturen und der Luftaustausch nicht der Nutzung<br />
angepasst werden können und somit hohe Energiekosten für den Betrieb der Halle<br />
entstehen. Die Verwaltung hat das Ingenieurbüro Pfähler + Rühl beauftragt, die<br />
Anlagen in der Halle aufzunehmen und einen Vorschlag für eine nachhaltige<br />
Sanierung unter Berücksichtigung von energetischen Energieeinsparpotentialen<br />
auszuarbeiten.<br />
Die zentrale Lüftungsanlage hat eine Luftleistung von 28.000 m³/h. Dieses Gerät<br />
sowie auch die Steuerung der Anlage stammen aus dem Jahre 1977 und sind somit<br />
32 Jahre alt. Wesentliche Funktionen, wie Schaltzeiten für Nutzungs- und<br />
Absenkbetrieb, Sommer- und Winterbetriebsumschaltung, freie Nachtkühlung sind<br />
nicht vorhanden bzw. nicht intakt. Die Anlage lief zeitweise rund um die Uhr mit voller<br />
Leistung. Mittlerweile wird durch Handschaltungen ein verbesserter energetischer<br />
Zustand erreicht. Die Außenluftansaugung findet unterhalb der Erdgleiche statt und<br />
ist damit heute nicht mehr zulässig.<br />
Die Plattenheizkörper in den Neben- und Umkleidebereichen verfügen nicht alle über<br />
Thermostatventile sondern haben teilweise nur Absperrarmaturen. Auch die<br />
Regelung ist mit 32 Jahren Lebensdauer abgewirtschaftet und zum Teil defekt. Auf<br />
der Grundlage der Bestanderhebung hat das Ingenieurbüro Pfähler und Rühl ein<br />
Sanierungskonzept ausgearbeitet:<br />
Der Hauptenergieverlust resultiert aus der Luftheizung der Halle. Hierfür muss ca. die<br />
vierfache Luftmenge umgewälzt werden, die zu reinen Lüftungszwecken erforderlich<br />
wäre. Über die Lüftungsanlage soll künftig nur noch die Grundheizlast abgedeckt<br />
werden. Zusätzlich ist in den Wintermonaten die Heizung der Halle über wenige<br />
Deckenstrahlplatten geplant. Die Heizkörper in den Neben- und Umkleideräumen<br />
werden mit Thermostatventilen ausgestattet. Für die Steuerung der Heizungsanlage<br />
ist der Einbau einer programmierbaren Regelung auf der Grundlage der<br />
Bedarfserfassung erforderlich.<br />
Die Lüftung kann auf eine Luftmenge von 7.200 m³/h begrenzt werden. Es wird<br />
vorgeschlagen, für die Halle und die Neben-/sowie Umkleideräume separate<br />
Lüftungsanlagen einzubauen um eine bedarfsorientierte Betriebsweise zu<br />
gewährleisten. Die Regelung der Lüftung muss über die Luftqualitätsmessung<br />
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erfolgen. Die Außenluftansaugung ist entsprechend der aktuellen gesetzlichen<br />
Vorgaben zu ändern.<br />
In der ersten Grobschätzung wurden für die beschriebenen Maßnahmen Baukosten<br />
in Höhe von brutto 284.000 Euro ermittelt. Im Haushalt 2009 sind für die Steuerung<br />
der Lüftungsanlage Mittel in Höhe von 120.000 Euro enthalten. Um einen<br />
nachhaltigen Erfolg der Sanierung zu garantieren und wesentliche Einsparungen im<br />
Bereich der Energiekosten zu gewährleisten, wird die oben beschriebene<br />
umfassende Sanierung vorgeschlagen.<br />
Im Rahmen der Heizungs- und Lüftungssanierung muss in die vorhandene<br />
Konstruktion und den Innenausbau eingegriffen werden. Daher wurde geprüft, ob<br />
auch dem Bereich der Sanitäranlagen Erneuerungen notwendig sind. In den letzten<br />
Jahren wurden lediglich die Duschsäulen in den Umkleidebereichen zum Teil<br />
ausgetauscht, ansonsten sind noch die alten Leitungen vorhanden. Nach den<br />
Erfahrungen im Bereich des Hallenbades gehen wir davon aus, dass aus<br />
konstruktiven und hygienischen Gründen eine Sanierung der Anlagen in absehbarer<br />
Zeit notwendig sein wird. Um die Arbeiten an dem Innenausbau möglichst gering zu<br />
halten, sollten die Arbeiten im Bereich Lüftung, Heizung und Sanitär parallel<br />
durchgeführt werden.<br />
Nach der Bestandsaufnahme wurde eine Grobschätzung der erforderlichen Kosten<br />
aufgestellt. Für die Leitungen und Warmwasserbereitung sind 41.000 Euro, für die<br />
Neumontagen im Bereich der Halle 119.000 Euro und für die Gegenstände in den<br />
vereinseigenen Räumen 40.000 Euro anzusetzen.<br />
Die abgehängten Alu-Decken in den Umkleideräumen und im Turnschuhgang sind<br />
sehr störanfällig und werden ständig ausgebessert. Nach der Demontage für die<br />
Leitungsverlegung sollten diese gegen ballwurfsichere Decken ausgetauscht werden.<br />
Für Elektroarbeiten und die Mauer- sowie Gipserarbeiten werden insgesamt<br />
34.000 Euro, für die abgehängte Decke 19.000 Euro angesetzt.<br />
Die Fensterelemente in der Halle bestehen aus Stegplatten. In der vorhandenen<br />
Ausführung werden diese heute nur noch für nicht beheizbare Lagerhalle eingesetzt.<br />
Der Austausch dieser Elemente gegen Fenster mit einem wesentlich besseren Ug-<br />
Wert ist anzustreben. Auch die Scheiben der übrigen Alu-Fenster sind bereits zum<br />
Teil „angelaufen“ und erfüllen damit nicht mehr ihre Funktion als Isolierverglasung.<br />
Die Bodenbeläge in den Umkleidebereichen und im Turnschuhgang sind in einem<br />
schlechten Zustand und wurden bereits teilweise ausgebessert. Diese sollten im<br />
Zuge der Gesamtmaßnahme durch Fliesenbeläge ersetzt werden. Die braunen<br />
Filzflächen an den Stirnseiten der Hallen sind aus optischen Gründen gegen<br />
Holzvertäfelungen auszutauschen.<br />
Die Verwaltung schlug vor, die Arbeiten in mehrere Bauabschnitte aufzuteilen. Der<br />
größte Teilbereich Lüftung/Heizung/Sanitär muss in einem Zug durchgeführt werden.<br />
Die Sanierung der Lüftungsanlage wird als dringend eingestuft. Daher sollten diese<br />
Arbeiten im nächsten Jahr durchgeführt werden.<br />
Die einzelnen Arbeiten, Kosten und Ausführungszeiträume wurden dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vorgestellt. Insgesamt werden im Jahr 2010 497.000 Euro eingeplant, ab 2011 muss<br />
für weitere Bauabschnitte mit Kosten von rund 143.000 Euro gerechnet werden. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat folgte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung ohne Gegenstimme.<br />
8/17
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nord-West, 3. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />
Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die Alternative<br />
1 beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters von ca.<br />
800 m² auf 1.000 m² Verkaufsfläche. Die Alternative 2 beinhaltet die Ansiedlung<br />
eines Drogeriemarktes, einer Apotheke und einer Bäckerei mit Café im<br />
Standortverbund mit dem bestehenden Lidl-Markt.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004<br />
durch die GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und<br />
fortschreiben lassen.<br />
Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der bestehenden 3 Bebauungspläne<br />
„Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich der Gewerbegebiete<br />
nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen hinsichtlich der<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten. Das<br />
aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und Empfehlungen wurde<br />
<strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung dient der<br />
städtebaulichen Umsetzung der Ziele und Empfehlungen dieses<br />
Einzelhandelskonzeptes.<br />
Im Rahmen der Fortschreibung wurden zudem beide Ansiedlungsabsichten der<br />
Firma Lidl hinsichtlich ihrer raumordnerischen und städtebaulichen Auswirkungen<br />
durch die GMA untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass aus raumordnerischer<br />
Sicht nur Alternative 1 als verträglich bewertet werden kann. Aufgrund der Großflächigkeit<br />
des Vorhabens ist die Realisierung in einem Gewerbegebiet nicht zulässig,<br />
sondern erfordert eine Bebauungsplanänderung mit der Ausweisung eines Sondergebietes<br />
gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.<br />
Mit der Änderung des seit 26.03.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nord-West,<br />
2. Änderung“ soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004)<br />
umgesetzt werden. Zudem soll das in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts<br />
als Alternative 1 bezeichnete Vorhaben planungsrechtlich gesichert werden.<br />
Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />
<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />
Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Nord-West, 2. Änderung“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />
zentrenrelevanter Sortimente in den dezentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />
Neuregelung mit Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels<br />
planungsrechtlich umgesetzt.<br />
Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung der wohnortnahen<br />
Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern im Sinne<br />
des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer angemessenen<br />
Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im Einzelnen im Einzelhandelskonzept<br />
der GMA definiert.<br />
Für die Erweiterungsabsichten des bestehenden Lebensmitteldiscounters von ca.<br />
800 m² auf ca. 1.000 m² Verkaufsfläche (Alternative 1) werden durch die Ausweisung<br />
eines Sondergebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Laut<br />
9/17
Begutachtung durch die GMA werden die wesentlichen Prüfkriterien des Einzelhandelserlasses<br />
Baden-Württemberg durch das Vorhaben eingehalten. Zwar handelt es<br />
sich hier um eine dezentrale Standortlage, allerdings dient die Planungsänderung der<br />
langfristigen Bestandssicherung eines seit Jahren am Standort ansässigen Marktes.<br />
Da gleichzeitig auf lange Sicht keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung eines modernen<br />
Lebensmittelmarktes innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches in der<br />
Ortsmitte zur Verfügung stehen, dient das Vorhaben bzw. die Planungsänderung der<br />
Sicherung der Grundversorgung vor Ort.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />
Gegenstimme.<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Nord-West, 3. Änderung“ wird einige<br />
Zeit dauern, bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung<br />
nicht wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige<br />
Erlass einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />
Mit der Änderung des seit 26.03.1999 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nord-West,<br />
2. Änderung“ soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004)<br />
umgesetzt werden.<br />
Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />
<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />
Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Nord-West, 2. Änderung“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />
zentrenrelevanter Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine<br />
bauleitplanerische Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des<br />
Einzelhandels planungsrechtlich umgesetzt.<br />
Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />
Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />
Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />
diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />
Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Lortzingstraße, 1. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />
Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004 durch die<br />
GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und fortschreiben<br />
lassen.<br />
Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der bestehenden 3 Bebauungspläne<br />
„Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich der Gewerbegebiete<br />
10/17
nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen hinsichtlich der<br />
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten. Das<br />
aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und Empfehlungen wurde<br />
<strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung dient der<br />
städtebaulichen Umsetzung der Ziele und Empfehlungen dieses<br />
Einzelhandelskonzeptes.<br />
Mit der Änderung des seit 12.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />
soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004)<br />
umgesetzt werden. Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des<br />
Einzelhandels des Standortes <strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der<br />
Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die Stärkung der innerörtlichen<br />
Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />
eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente in den<br />
dezentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische Neuregelung mit<br />
Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />
umgesetzt. Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung<br />
der wohnortnahen Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern<br />
im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer<br />
angemessenen Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im<br />
Einzelnen im Einzelhandelskonzept der GMA definiert.<br />
Zusätzlich wird im Zuge der Planungsänderung der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes<br />
komplett digital überarbeitet, um eine zeitgemäße Beurteilungsgrundlage<br />
für Bau- und Planungsvorhaben zu erhalten.<br />
Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde <strong>vom</strong> Regionalverband<br />
Heilbronn-Franken eine Stellungnahme zur Thematik abgegeben. Hierin wurde<br />
die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes begrüßt. Aus regionalplanerischer<br />
Sicht ist <strong>Pfedelbach</strong> ein nichtzentraler Ort, sodass, bezogen auf den Einzelhandel,<br />
die Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung der eigenen <strong>Gemeinde</strong> im<br />
Fokus steht. Es ist insbesondere die verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen.<br />
Die Bebauungsplanänderung setzt diese raumordnerischen Vorgaben auf kommunaler<br />
Ebene verbindlich um.<br />
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung erfolgt, gemäß den Empfehlungen des<br />
Einzelhandelskonzeptes, der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Bereich<br />
der festgesetzten GEe1- und Mischgebietsflächen. Im Einzelnen soll dabei auf die im<br />
Einzelhandelskonzept aufgestellte Liste zentrenrelevanter Sortimente Bezug<br />
genommen werden. Für untergeordneten, zentrenrelevanten Einzelhandel in<br />
Verbindung mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben soll eine ausnahmsweise<br />
Zulässigkeit eingeräumt werden (sog. Handwerkerregelung).<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“ befindet sich als zentrenrelevanter<br />
Einzelhandelsbetrieb das Getränke-Paradies an der Öhringer Straße mit<br />
einer Verkaufsfläche von ca. 680 m². Dieser besitzt unabhängig von der planungsrechtlichen<br />
Neuregelung Bestandsschutz. Im Vorfeld der Planung werden in Abstimmung<br />
mit den Eigentümern und Nutzern weitergehende Regelungen zum Bestandschutz<br />
über die Bestimmungen des § 1 Abs. 3 BauNVO geprüft.<br />
11/17
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden die weiteren zeichnerischen Inhalte<br />
durch eine komplette Digitalisierung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.<br />
Dabei erfolgen keine Änderungen der Planungsinhalte.<br />
Ein konkreter detaillierter Änderungsentwurf wird nach Abstimmung mit den von der<br />
Planänderung berührten Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden<br />
vorgelegt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />
Gegenstimme.<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Lortzingstraße, 1. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Lortzingstraße“ wird einige Zeit<br />
dauern, bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung<br />
nicht wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige Erlass<br />
einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />
Mit der Änderung des seit 12.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lortzingstraße“<br />
soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004)<br />
umgesetzt werden.<br />
Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />
<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />
Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Lortzingstraße“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter<br />
Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />
Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />
umgesetzt.<br />
Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />
Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />
Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />
diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />
Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Allmend, 2. Änderung“,<br />
Gemarkung <strong>Pfedelbach</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung liegen aktuell zwei alternative Ansiedlungsbegehren der<br />
Firma Lidl in dezentraler Standortlage am Ortsrand von <strong>Pfedelbach</strong> vor. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
hat vor diesem Hintergrund das Einzelhandelskonzept von 2004 durch die<br />
GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH aktualisieren und fortschreiben<br />
lassen. Als wesentlicher Inhalt empfiehlt es die Überarbeitung der<br />
bestehenden 3 Bebauungspläne „Lortzingstraße“, „Allmend“, „Nord-West“ im Bereich<br />
der Gewerbegebiete nördlich des Kernortes an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Öhringen<br />
hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />
12/17
Sortimenten. Das aktualisierte Einzelhandelskonzept mit seiner Zielsetzung und<br />
Empfehlungen wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat am 17.03.2009 gebilligt. Die<br />
Bebauungsplanänderung dient der städtebaulichen Umsetzung der Ziele und<br />
Empfehlungen dieses Einzelhandelskonzeptes.<br />
Mit der Änderung des seit 26.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Allmend“<br />
soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong><br />
(Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahr 2004) umgesetzt<br />
werden. Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des<br />
Standortes <strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nahversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong><br />
sowie die Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich<br />
des Bebauungsplanes „Allmend“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich<br />
zentrenrelevanter Sortimente in den dezentralen Standortlagen durch eine<br />
bauleitplanerische Neuregelung mit Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des<br />
Einzelhandels planungsrechtlich umgesetzt.<br />
Diese Maßnahmen dienen flankierend dem Ausbau und der Sicherung der wohnortnahen<br />
Versorgung durch den zentralen Versorgungsbereich im Ortskern im Sinne<br />
des § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB und erhöhen dort die Chance einer angemessenen<br />
Angebotsergänzung. Der zentrale Versorgungsbereich wurde im Einzelnen im Einzelhandelskonzept<br />
der GMA definiert.<br />
Zusätzlich wird im Zuge der Planungsänderung der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes<br />
komplett digital überarbeitet, um eine zeitgemäße Beurteilungsgrundlage<br />
für Bau- und Planungsvorhaben zu erhalten. Insbesondere werden dabei der ursprüngliche<br />
Bebauungsplan und die 1. Änderung von 1998 in einem gemeinsamen<br />
Planwerk zusammengeführt.<br />
Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde <strong>vom</strong> Regionalverband<br />
Heilbronn-Franken eine Stellungnahme zur Thematik abgegeben. Hierin wurde<br />
die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes begrüßt. Aus regionalplanerischer<br />
Sicht ist <strong>Pfedelbach</strong> ein nichtzentraler Ort, sodass, bezogen auf den Einzelhandel,<br />
die Sicherung der Grundversorgung für die Bevölkerung der eigenen <strong>Gemeinde</strong> im<br />
Fokus steht. Es ist insbesondere die verbrauchernahe Versorgung sicherzustellen.<br />
Die Bebauungsplanänderung setzt diese raumordnerischen Vorgaben auf kommunaler<br />
Ebene verbindlich um.<br />
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung erfolgt, gemäß den Empfehlungen des<br />
Einzelhandelskonzeptes, der Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente im Bereich<br />
der festgesetzten GEe1- und Mischgebietsflächen. Im Einzelnen soll dabei auf die im<br />
Einzelhandelskonzept aufgestellte Liste zentrenrelevanter Sortimente Bezug<br />
genommen werden. Für untergeordneten, zentrenrelevanten Einzelhandel in<br />
Verbindung mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben soll eine ausnahmsweise<br />
Zulässigkeit eingeräumt werden (sog. Handwerkerregelung). Im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes „Allmend“ befinden sich als zentrenrelevanter<br />
Einzelhandelsbetriebe der Penny-Markt an der Allmendstraße mit einer Verkaufsfläche<br />
von ca. 600 m² und Casa Ceramonica mit ca. 380 m² Verkaufsfläche.<br />
Diese besitzen unabhängig von der planungsrechtlichen Neuregelung<br />
Bestandsschutz. Im Vorfeld der Planung werden in Abstimmung mit den Eigentümern<br />
und Nutzern weitergehende Regelungen zum Bestandschutz über die<br />
Bestimmungen des § 1 Abs. 3 BauNVO geprüft.<br />
13/17
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden die weiteren zeichnerischen Inhalte<br />
durch eine komplette Digitalisierung auf den aktuellen Stand der Technik gebracht<br />
sowie der Gesamtplan mit der Teiländerung von 1998 zu einem Planwerk zusammengeführt.<br />
Dabei erfolgen keine Änderungen der Planungsinhalte. Ein<br />
konkreter detaillierter Änderungsentwurf wird nach Abstimmung mit den von der<br />
Planänderung berührten Grundstückseigentümern und den zuständigen Behörden<br />
vorgelegt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ohne<br />
Gegenstimme.<br />
Satzung über Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes „Allmend, 2. Änderung“ in <strong>Pfedelbach</strong><br />
Die Verfahrensänderung des Bebauungsplanes „Allmend“ wird einige Zeit dauern,<br />
bis die Rechtsverbindlichkeit eintritt. Um die Realisierung der Zielsetzung nicht<br />
wesentlich zu erschweren oder gar unmöglich zu machen, ist der sofortige Erlass<br />
einer Veränderungssperre zwingend erforderlich.<br />
Mit der Änderung des seit 26.07.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Allmend“<br />
soll das am 17.03.2009 verabschiedete Einzelhandelskonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Pfedelbach</strong> (Fortschreibung der GMA-Untersuchung aus dem Jahre 2004) umgesetzt<br />
werden.<br />
Ziel ist eine regionalverträgliche Weiterentwicklung des Einzelhandels des Standortes<br />
<strong>Pfedelbach</strong>, die Sicherung der Nachversorgungsfunktion der <strong>Gemeinde</strong> sowie die<br />
Stärkung der innerörtlichen Einzelhandelslagen. Hierzu wird im Bereich des Bebauungsplanes<br />
„Allmend“ eine restriktive Ansiedlungspolitik hinsichtlich zentrenrelevanter<br />
Sortimente in den zentralen Standortlagen durch eine bauleitplanerische<br />
Neuregelung mit ausschlusszentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels planungsrechtlich<br />
umgesetzt.<br />
Diese Zielsetzungen können nur realisiert werden, wenn in der Zwischenzeit nicht<br />
Bauvorhaben verwirklicht werden, die diesen neuen Zielsetzungen zuwiderlaufen.<br />
Nachdem bereits Bauwünsche bekannt sind, muss jetzt durch eine Veränderungssperre<br />
diesen unerwünschten Nutzungen vorgebeugt werden.<br />
Der Planbereich ist identisch mit der Bebauungsplanänderung. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschloss die beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre einstimmig.<br />
Einvernehmen in Baugenehmigungsverfahren<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilte sein Einvernehmen zum Teilabbruch einer Garage und zu<br />
einem geplanten Wohnhausanbau mit Stellplätzen in <strong>Pfedelbach</strong>-Oberohrn, für die<br />
Überschreitung der Baugrenze um 1,50 m in <strong>Pfedelbach</strong> mit dem Vorbau einer<br />
Küche, für die nachträgliche Genehmigung eines Schafstalles in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz<br />
und für die nachträgliche Genehmigung einer Hütte in <strong>Pfedelbach</strong>-Floßholz. Für den<br />
Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Brennerei sowie der Neubau einer<br />
Brennerei, landwirtschaftliches Geräte- und Maschinenlager sowie zweier<br />
Ferienwohnungen in <strong>Pfedelbach</strong>-Griet wurde das Einvernehmen in Aussicht gestellt.<br />
14/17
Weitere Bekanntgaben nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat ohne Beratung zur Kenntnis.<br />
Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />
Im Bauhof ist für den Mitarbeiter der Schlosserwerkstatt zurzeit ein VW-Bus im<br />
Einsatz. Mit 24 Jahren gehört dieses Fahrzeug zum „alten Eisen“. Es weist<br />
gravierende Mängel auf, wie z. B. Rostschäden an den tragenden Teilen. Die<br />
notwendigen Reparaturen übersteigen ein Vielfaches des Fahrzeugwertes und sind<br />
aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Das Fahrzeug wird für die Arbeiten zur<br />
Instandhaltung der Spielplätze und Reparaturen an Metallteilen im Bereich der<br />
öffentlichen Anlagen eingesetzt.<br />
Aus Sicht des Bauhofes kann die Größe des Fahrzeuges gegenüber dem Bestand<br />
reduziert werden. Daher ist vorgesehen, einen VW-Caddy Kombi zu erwerben.<br />
Der Technische Ausschuss hat sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung im Bauhof<br />
am 05.08.2008 und einer Sitzung am 02.04.2009 mit der Anschaffung von<br />
Fahrzeugen für den Bauhof befasst und empfahl den Erwerb des VW-Caddy Kombi<br />
als Ersatz für den VW-Bus. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dem Kauf eines VW-Caddy<br />
Kombi für den Bauhof zum Angebotspreis von 20.767,34 Euro ohne Gegenstimme<br />
zu.<br />
Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />
Nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg “kann eine Straße eingezogen<br />
werden, wenn sie für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist oder wenn überwiegende<br />
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Einziehung erforderlich machen“.<br />
Das bedeutet, dass eine öffentliche Straße oder ein öffentlicher Weg, die für den<br />
Verkehrsfluss nicht zwingend notwendig sind, jederzeit ihre öffentliche Eigenschaft<br />
verlieren können.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pfedelbach</strong> ist Eigentümerin des Weges Flst. Nr. 720 im Gewann See<br />
in Oberohrn. Es handelt sich um einen Grasweg, der durch zwei Grundstücke führt,<br />
die von einem Pächter auf dieselbe Weise bewirtschaftet werden. Der Weg könnte<br />
landwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden, wenn er entwidmet wäre. Er ist entbehrlich,<br />
da sämtliche an den Weg angrenzenden Grundstücke durch besser ausgebaute<br />
öffentliche Wege zugänglich und erschlossen sind.<br />
Der Ortschaftsrat stimmte einer Verpachtung des Weges an den Pächter der angrenzenden<br />
Grundstücke für die Dauer der bestehenden Pachtverträge und somit einer<br />
Entwidmung zu. Nach Ende des Pachtverhältnisses soll der Weg wieder in seinen ursprünglichen<br />
Zustand zurückversetzt werden aber auf Dauer nichtöffentlich bleiben.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der Entwidmung des Weges Flurstück Nr. 720 in Oberohrn<br />
einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, das Entwidmungsverfahren<br />
einzuleiten.<br />
Beschaffung Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 23. September 2008 beschlossen, die<br />
erst für 2009 vorgesehene Hardwarebeschaffung für das Schulnetz der Creutzfelder-<br />
15/17
Schule mit der laufenden Erneuerung der EDV-Ausstattung in der Realschule zu<br />
verbinden. Hierfür wurde der o.g. Betrag aufgrund einer Kostenkalkulation der kiv bf<br />
überplanmäßig eingestellt und <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />
Entgegen der ursprünglichen Planung hat sich das gesamte Projekt verzögert und<br />
wurde nicht bereits 2008 abgeschlossen - das Geld wurde also auch nicht<br />
ausgegeben. Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />
28.714,30 Euro für die Hardwareausstattung für die Creutzfelder-Schule einstimmig<br />
zu.<br />
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ ging es um folgende Punkte:<br />
• Brigitte Niesing informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat über die Submissionsergebnisse<br />
für die Erneuerung des Hochbehälters Kohlhof mit Verbindungsleitung:<br />
Rohbauarbeiten<br />
Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell, 248.690,42 Euro/brutto<br />
Wasserleitungsbauarbeiten<br />
Firma Coburger aus Coburg, 282.476,00 Euro/brutto<br />
Hydraulische Ausrüstung/Schlosserarbeiten<br />
Hüftle GmbH aus Neuenstein, 124.745,89 Euro/brutto<br />
Malerarbeiten<br />
Firma Wid mann GmbH aus Schwäbisch Hall, 1.714.,31 Euro/brutto<br />
Fliesen- und Estricharbeiten<br />
Firma Drajeske aus Öhringen, 16.720,10 Euro/brutto<br />
Elektrotechnische Ausrüstung<br />
Hüftle GmbH aus Neuenstein, 51.862,81 Euro/brutto<br />
Fernwirkstationen<br />
Firma ids GmbH aus Ettlingen, 23.375,17 Euro/brutto<br />
• Brigitte Niesing gab bekannt, dass die Bauarbeiten für den Ausbau der<br />
Zeilgasse in <strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach für 138.692,37 Euro/brutto an die<br />
Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell vergeben wurden.<br />
• Die Kosten für die Erstellung einer Rad- und Fußwegbrücke über die Ohrn in<br />
<strong>Pfedelbach</strong>-Untersteinbach betragen 52.507,29 Euro/brutto. Frau Niesing<br />
informierte den <strong>Gemeinde</strong>rat, dass diese Baumaßnahme ebenfalls von der<br />
Firma Stauch Bau GmbH aus Kupferzell realisiert wird.<br />
• Änderungen zu Sammelnachweisen: Frau Niesing berichtete, dass die<br />
Beleuchtung im kath. Kindergarten einem Richtwert von 300 Lux entsprechen<br />
müsste. Derzeit wird nur ein Wert von 90 Lux erreicht. Hier werden 10.000<br />
Euro investiert, um Abhilfe zu schaffen. Im Hallenbad werden im Bereich der<br />
Duschen Fliesenarbeiten für 14.000 Euro ausgeführt. Dafür werden<br />
Malerarbeiten (Ansatz 6.000 Euro) erst im nächsten Jahr ausgeführt.<br />
• GR Bauer stellte fest, dass <strong>vom</strong> Bauhof durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen<br />
in der alten Straße in Heuberg den Gesamtzustand eher noch<br />
verschlechtert haben. Herr Schalinski antwortet, dass der Bauhof die Löcher<br />
16/17
aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auffüllen musste. Die Straße wird<br />
nochmals begutachtet.<br />
• GR Schenk fragte nach, ob die geplante Einweihung des Brachdarrweges am<br />
18. Mai um 17.00 Uhr zur öffentliche Kandidatenvorstellung zur<br />
Kommunalwahl passt, die am gleichen Tag um 19.30 Uhr in der Erich-Fritz-<br />
Halle stattfindet. Die bejaht Bürgermeister Kunkel, da die Einweihung ca. 1 bis<br />
1 ½ Stunden dauern wird.<br />
• GR Mischke zum kommunalpolitischen Stammtisch im Bürgersaal am 5 Mai<br />
2009: Er stellte fest, dass die Fraktionen von Seiten der HZ als Gastgeber<br />
nicht rechtzeitig eingeladen wurden. Bürgermeister Torsten Kunkel bat um<br />
rege Teilnahme an diesem Termin.<br />
• GR Martin monierte, dass die öffentliche Bekanntmachung der<br />
Wahlvorschläge des <strong>Gemeinde</strong>rats und der Ortschaftsräte im <strong>Gemeinde</strong>blatt<br />
von der Schriftgröße her sehr klein und damit schlecht zu lesen war.<br />
• GR Schenk fragte nach, wer für die Berufsbezeichnungen der einzelnen<br />
Bewerber zuständig war, da ihm hier unterschiedliche Bezeichnungen in den<br />
Listen aufgefallen sind. Andrea Grau antwortete, dass das Landratsamt als<br />
Rechtsaufsicht hier Vorgaben macht, um die Einheitlichkeit zu wahren.<br />
Anschließend wurde in nichtöffentlicher Sitzung weiterberaten.<br />
17/17