Urologie Vaterstetten - Dr. med. Block, Vaterstetten

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18.01.2013 Aufrufe

21.3 Intangible Kosten: Intangible Kosten sind die psychischen und physischen Belastungen, die der Patient und die Angehörigen durch die Behandlung erleiden. Dies können mentale, psychische und soziale Belastungen wie beispielsweise Schmerz, Behinderung, Mobilität, Verminderung der Reaktion, Angst, Depression, Isolation und Konflikt sein. Dieses Kostenkriterium drückt also eine Bewertung der Lebensqualität aus. 75

Ergänzungen: 22. Gibt es zusätzliche Aspekte, die in den oben aufgeführten Fragen nicht berücksichtigt wurden? Im Vordergrund der zusätzlich zu diskutierenden Aspekte stehen Qualitätsmanagement und – kontrolle. 22.1 Niederländisch-belgische Qualitätsanalyse: In den Niederlanden und Belgien (45) wird die permanente Brachytherapie an 39 Institutionen durchgeführt. Jede Institution hat ihr eigenes Qualitätskontroll-Programm, um sichere und exakte Bestrahlungsdosis bei jedem Patienten zu gewährleisten. Das Hauptziel einer sich mit Qualitätssicherung befassenden Studie bestand in der Analyse des Vorgehens der einzelnen Institutionen in den Niederlanden und Belgien durch Zusendung eines Questionaires. Die Fragen bezogen sich auf Sicherheitssysteme, physikalische Bestrahlungsparameter und die Gesamtzeit für die Durchführung der Qualitätskontrolle. Die Ergebnisse der Questionaires wurden mit den internationalen Brachytherapie-Empfehlungen verglichen. Im Ergebnis fanden sich große Variationen in den Frequenzen und Methoden der Tests. Auch variierte die Zeit für die Durchführung der Qualitätskontrolle deutlich. Dies wurde auf Unterschiede in der Philosophie des Qualitätsmanagements zurückgeführt. Als Folge wurden minimale Anforderungen einer Qualitätskontrolle formuliert. 22.2 Qualitätssichernde Maßnahme nach dem Sozialgesetzbuch V: Qualitätssichernde Maßnahmen sind auch im SGB V eindeutig und unmissverständlich verankert: Nach § 135 Abs. (2). und Abs. (3) sind Empfehlungen abzugeben über „die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparative Anforderung sowie Anforderung an Maßnahmen der Qualitätssicherung, um eine sachgerechte Anwendung der neuen Methode zu sichern“ sowie „die erforderlichen Aufzeichnungen über die ärztliche Behandlung“. § 135 Abs. (1) sieht vor: „Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden“. Diese Qualität ist gemäss § 136 Abs. (1) im „Einzelfall durch Stichproben“ zu überprüfen. Weiter sind nach § 136 a Abs.(2) die „Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit und Qualität der durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Leistungen, insbesondere aufwendiger medizintechnischer Leistungen“ zu bestimmen. 76

21.3 Intangible Kosten:<br />

Intangible Kosten sind die psychischen und physischen Belastungen, die der Patient und die<br />

Angehörigen durch die Behandlung erleiden. Dies können mentale, psychische und soziale<br />

Belastungen wie beispielsweise Schmerz, Behinderung, Mobilität, Verminderung der Reaktion, Angst,<br />

Depression, Isolation und Konflikt sein. Dieses Kostenkriterium drückt also eine Bewertung der<br />

Lebensqualität aus.<br />

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