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6.6 Zusammenfassende Bewertung<br />
Während der Bearbeitung des Projektes wurde<br />
deutlich, dass nicht immer die zweckmäßigen und<br />
geeigneten Maßnahmen(pakete) zur Umsetzung<br />
gewählt wurden. Dies spiegelte sich auch darin<br />
wider, dass einige Beispiele nach Umsetzung der<br />
Maßnahme erneut mit demselben oder einem anderen<br />
Unfalltyp auffällig wurden. Bei dem Vergleich<br />
der Maßnahmen untereinander (und den zusammenfassenden<br />
Analysen) sollte der Aspekt berücksichtigt<br />
werden, ob eine „optimale“ Maßnahme umgesetzt<br />
wurde und „optimale“ Ergebnisse vorliegen<br />
oder nicht.<br />
Die zusammenfassende Bewertung der einzelnen<br />
Maßnahmen beruht zum einen darauf, ob die Maßnahmenwahl<br />
entsprechend den Empfehlungen der<br />
MAS T2 getroffen wurde, zum anderen darauf, ob<br />
die Wirkungen positiv waren. Aus diesem Grund ist<br />
bei der zusammenfassenden Bewertung von einer<br />
subjektiven Bewertung zu sprechen, die<br />
• aufgrund der vorliegenden Informationen zu den<br />
Unfallhäufungen (ohne entsprechende Ortskenntnis)<br />
und<br />
• ausschließlich aus Sicht der Verkehrssicherheit<br />
getroffen wurde. Sie darf daher nur als Anhaltspunkt<br />
gesehen werden.<br />
Die Maßnahmen der Unfallhäufungen wurden in<br />
drei Kategorien bewertet:<br />
(1) geeignete Maßnahme/sehr gute Wirkung,<br />
(2) bedingt geeignete Maßnahme/ausreichende<br />
Wirkung und<br />
(3) nicht geeignete Maßnahme/ungenügende bzw.<br />
keine Wirkung.<br />
Die Bewertung 1 erhielten Maßnahmen, die die Unfallsituation<br />
entscheidend verbessern konnten und<br />
die keine Verlagerungen von Unfällen bzw. Unfalltypen<br />
mit sich brachten.<br />
Ein Beispiel für die Bewertung 1 ist die UH Nr. 19<br />
in der Beispielsammlung. Hier liegt an einem Knotenpunkt<br />
mit Lichtsignalanlage ohne gesicherte<br />
Führung der Linksabbieger eine UHS 1-Jk vor. Die<br />
Auffälligkeit liegt in den Abbiege-Unfällen (Linksabbieger).<br />
Als Maßnahme wurde ein Kreisverkehr<br />
neu gebaut. Darauf folgend kommt es zu keinem<br />
weiteren Unfall. Die Maßnahme ist geeignet und<br />
erhöht die Verkehrssicherheit. Sie erhält die Bewertung<br />
1.<br />
37<br />
Die Bewertung 2 wurde vergeben, wenn eine Maßnahme<br />
nur bedingt geeignet war. D. h., dass eine<br />
positive Entwicklung der Wirkung vorhanden ist, jedoch<br />
durch eine andere Maßnahmenwahl vermutlich<br />
eine bessere Wirkung hätte erzielt werden können.<br />
Beispiele, die mit 2 bewertet wurden, können<br />
erneut unfallauffällig sein. In diesen Fällen treten jedoch<br />
meistens andere Unfalltypen auf als jene, die<br />
zur Unfallhäufung geführt haben.<br />
Ein Beispiel für die Bewertung 2 ist die UH Nr. 3 in<br />
der Beispielsammlung. An einem Knotenpunkt<br />
ohne Lichtsignalanlage liegt eine UHS 3-Jk(SP)<br />
vor. Hohe Geschwindigkeiten und schlechte Sichtbeziehungen<br />
führen zu einer Häufung von Einbiegen/Kreuzen-Unfällen<br />
mit schwerem Personenschaden.<br />
Als Maßnahme wird eine Lichtsignalanlage<br />
angeordnet. Da diese keine gesicherte Führung<br />
der Linksabbieger besitzt, liegt in den darauffolgenden<br />
Jahren erneut eine UHS 3-Jk(SP) vor.<br />
Diesmal liegen Unfälle mit schwerem Personenschaden<br />
aufgrund von Abbiege-Unfällen vor. Die<br />
Maßnahme war zweckmäßig, um die Einbiegen/<br />
Kreuzen-Unfälle zu beseitigen, und besitzt eine<br />
gute Maßnahmenwirkung, da sich die Unfälle der<br />
Kat. 1-3 erheblich reduziert haben. Da das Beispiel<br />
aber erneut unfallauffällig ist und sich die Unfalltypen<br />
verlagert haben, wird die Bewertung 2 vergeben.<br />
Die Bewertung 3 erhielten Maßnahmen, die nicht<br />
geeignet waren und wo sich erneut viele Unfälle<br />
desselben oder eines anderen Unfalltyps, ggf. auch<br />
in vermehrter Anzahl, ergeben haben.<br />
Ein Beispiel für die Bewertung 3 ist die UH Nr. 33 in<br />
der Beispielsammlung. Der Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage<br />
ist als UHS in der 3-Jk(P) auffällig. Die<br />
Hauptverkehrsstraße ist signalisiert, die Einmündung<br />
jedoch nicht. Die dort geführte Radfahrerfurt<br />
wird seitens der Radfahrer verkehrswidrig entgegen<br />
der Fahrtrichtung genutzt. Zudem verhindert<br />
eine Grundstücksmauer die freie Sicht auf den angrenzenden<br />
Radweg. Es wurde ein Verkehrsspiegel<br />
installiert, die Markierung verdeutlicht und die<br />
Situation polizeilich überwacht. Das Maßnahmenpaket<br />
führte jedoch nicht zum Erfolg. Das Unfallgeschehen<br />
stellte sich erneut ein, sodass die Bewertung<br />
mit 3 ausfiel. Geeignete Maßnahmen hätten<br />
eine Teilaufpflasterung der Furt oder die Signalisierung<br />
der Einmündung sein können.<br />
Es wurde für jedes Beispiel, das in der Beispielsammlung<br />
bewertet ist, eine Begründung gegeben.<br />
Die Begründung für die Bewertung kann jedem Bei-