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6.6 Zusammenfassende Bewertung<br />

Während der Bearbeitung des Projektes wurde<br />

deutlich, dass nicht immer die zweckmäßigen und<br />

geeigneten Maßnahmen(pakete) zur Umsetzung<br />

gewählt wurden. Dies spiegelte sich auch darin<br />

wider, dass einige Beispiele nach Umsetzung der<br />

Maßnahme erneut mit demselben oder einem anderen<br />

Unfalltyp auffällig wurden. Bei dem Vergleich<br />

der Maßnahmen untereinander (und den zusammenfassenden<br />

Analysen) sollte der Aspekt berücksichtigt<br />

werden, ob eine „optimale“ Maßnahme umgesetzt<br />

wurde und „optimale“ Ergebnisse vorliegen<br />

oder nicht.<br />

Die zusammenfassende Bewertung der einzelnen<br />

Maßnahmen beruht zum einen darauf, ob die Maßnahmenwahl<br />

entsprechend den Empfehlungen der<br />

MAS T2 getroffen wurde, zum anderen darauf, ob<br />

die Wirkungen positiv waren. Aus diesem Grund ist<br />

bei der zusammenfassenden Bewertung von einer<br />

subjektiven Bewertung zu sprechen, die<br />

• aufgrund der vorliegenden Informationen zu den<br />

Unfallhäufungen (ohne entsprechende Ortskenntnis)<br />

und<br />

• ausschließlich aus Sicht der Verkehrssicherheit<br />

getroffen wurde. Sie darf daher nur als Anhaltspunkt<br />

gesehen werden.<br />

Die Maßnahmen der Unfallhäufungen wurden in<br />

drei Kategorien bewertet:<br />

(1) geeignete Maßnahme/sehr gute Wirkung,<br />

(2) bedingt geeignete Maßnahme/ausreichende<br />

Wirkung und<br />

(3) nicht geeignete Maßnahme/ungenügende bzw.<br />

keine Wirkung.<br />

Die Bewertung 1 erhielten Maßnahmen, die die Unfallsituation<br />

entscheidend verbessern konnten und<br />

die keine Verlagerungen von Unfällen bzw. Unfalltypen<br />

mit sich brachten.<br />

Ein Beispiel für die Bewertung 1 ist die UH Nr. 19<br />

in der Beispielsammlung. Hier liegt an einem Knotenpunkt<br />

mit Lichtsignalanlage ohne gesicherte<br />

Führung der Linksabbieger eine UHS 1-Jk vor. Die<br />

Auffälligkeit liegt in den Abbiege-Unfällen (Linksabbieger).<br />

Als Maßnahme wurde ein Kreisverkehr<br />

neu gebaut. Darauf folgend kommt es zu keinem<br />

weiteren Unfall. Die Maßnahme ist geeignet und<br />

erhöht die Verkehrssicherheit. Sie erhält die Bewertung<br />

1.<br />

37<br />

Die Bewertung 2 wurde vergeben, wenn eine Maßnahme<br />

nur bedingt geeignet war. D. h., dass eine<br />

positive Entwicklung der Wirkung vorhanden ist, jedoch<br />

durch eine andere Maßnahmenwahl vermutlich<br />

eine bessere Wirkung hätte erzielt werden können.<br />

Beispiele, die mit 2 bewertet wurden, können<br />

erneut unfallauffällig sein. In diesen Fällen treten jedoch<br />

meistens andere Unfalltypen auf als jene, die<br />

zur Unfallhäufung geführt haben.<br />

Ein Beispiel für die Bewertung 2 ist die UH Nr. 3 in<br />

der Beispielsammlung. An einem Knotenpunkt<br />

ohne Lichtsignalanlage liegt eine UHS 3-Jk(SP)<br />

vor. Hohe Geschwindigkeiten und schlechte Sichtbeziehungen<br />

führen zu einer Häufung von Einbiegen/Kreuzen-Unfällen<br />

mit schwerem Personenschaden.<br />

Als Maßnahme wird eine Lichtsignalanlage<br />

angeordnet. Da diese keine gesicherte Führung<br />

der Linksabbieger besitzt, liegt in den darauffolgenden<br />

Jahren erneut eine UHS 3-Jk(SP) vor.<br />

Diesmal liegen Unfälle mit schwerem Personenschaden<br />

aufgrund von Abbiege-Unfällen vor. Die<br />

Maßnahme war zweckmäßig, um die Einbiegen/<br />

Kreuzen-Unfälle zu beseitigen, und besitzt eine<br />

gute Maßnahmenwirkung, da sich die Unfälle der<br />

Kat. 1-3 erheblich reduziert haben. Da das Beispiel<br />

aber erneut unfallauffällig ist und sich die Unfalltypen<br />

verlagert haben, wird die Bewertung 2 vergeben.<br />

Die Bewertung 3 erhielten Maßnahmen, die nicht<br />

geeignet waren und wo sich erneut viele Unfälle<br />

desselben oder eines anderen Unfalltyps, ggf. auch<br />

in vermehrter Anzahl, ergeben haben.<br />

Ein Beispiel für die Bewertung 3 ist die UH Nr. 33 in<br />

der Beispielsammlung. Der Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage<br />

ist als UHS in der 3-Jk(P) auffällig. Die<br />

Hauptverkehrsstraße ist signalisiert, die Einmündung<br />

jedoch nicht. Die dort geführte Radfahrerfurt<br />

wird seitens der Radfahrer verkehrswidrig entgegen<br />

der Fahrtrichtung genutzt. Zudem verhindert<br />

eine Grundstücksmauer die freie Sicht auf den angrenzenden<br />

Radweg. Es wurde ein Verkehrsspiegel<br />

installiert, die Markierung verdeutlicht und die<br />

Situation polizeilich überwacht. Das Maßnahmenpaket<br />

führte jedoch nicht zum Erfolg. Das Unfallgeschehen<br />

stellte sich erneut ein, sodass die Bewertung<br />

mit 3 ausfiel. Geeignete Maßnahmen hätten<br />

eine Teilaufpflasterung der Furt oder die Signalisierung<br />

der Einmündung sein können.<br />

Es wurde für jedes Beispiel, das in der Beispielsammlung<br />

bewertet ist, eine Begründung gegeben.<br />

Die Begründung für die Bewertung kann jedem Bei-

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