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mit:<br />

MW = Maßnahmenwirkung,<br />

NU a = Nutzen einer Maßnahmen pro Jahr (s. o.),<br />

UK a,V = Unfallkosten pro Jahr vorher (s. o.)<br />

6.4 Nutzen/Kosten-Verhältnis<br />

Die Berechnung des Nutzen/Kosten-Verhältnisses<br />

(NKV) der Maßnahmen gegen Unfallhäufungen<br />

wird nach dem Verfahren, welches im MAS T2 ab<br />

S. 155 beschrieben ist, durchgeführt.<br />

NKV = NU a<br />

mit:<br />

K a,Bq<br />

NKV = Nutzen/Kosten-Verhältnis,<br />

NU a = vermiedene Unfallkosten pro Jahr (s. o.)<br />

(Kostenstand 2000),<br />

K a,Bq = jährliche Kosten der Maßnahme (im Jahr<br />

2000).<br />

Die im Durchschnitt jährlich vermiedenen Unfallkosten<br />

wurden für den Preisstand aus dem Jahr<br />

2000 ermittelt. Bei dem Nutzen/Kosten-Vergleich<br />

werden sie nun ins Verhältnis zu den jährlichen<br />

Kosten der Maßnahmen(pakete) gesetzt. Dies beschreibt<br />

die Effizienz der Maßnahmen(pakete).<br />

Die Kosten der Maßnahme werden aus den Aufwendungen<br />

des Baulastträgers in Form von Investitions-<br />

und Betriebskosten (Unterhalt und Instandsetzung)<br />

berechnet. Die Investitionskosten umfassen<br />

die Herstellung der Maßnahme und konnten<br />

von den Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern<br />

erhoben werden. Die Investitionskosten<br />

werden mit Hilfe des Annuitätenfaktors in<br />

jährliche Kosten umgerechnet (siehe EWS, S. 29).<br />

Betriebskosten werden nur bei sich verändernden<br />

Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten infolge<br />

der umgesetzten Maßnahme auf der Seite der Kosten<br />

angesetzt.<br />

Die jährlichen Kosten (K a ) berechnen sich demnach<br />

aus:<br />

K a = Kl a + KL a<br />

mit:<br />

KL a = Differenz der laufenden Kosten (Unterhalts-<br />

und Instandsetzungskosten) pro<br />

Jahr,<br />

KI a = Investitionskosten (Baukosten) pro Jahr,<br />

Kl a = af q + Kl,<br />

mit: KI = Investitionskosten gesamt,<br />

a fq = Annuitätenfaktor (abhängig von dem jeweiligen<br />

Abschreibungszeitraum der<br />

Maßnahme, s. EWS, S. 29).<br />

Wenn ein Maßnahmenpaket auftritt, in dem Maßnahmen<br />

mit unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen<br />

umgesetzt werden, ist ein gemittelter<br />

Annuitätenfaktor über die Jahre zu berechnen.<br />

Zugunsten der Vergleichbarkeit der Beispiele untereinander<br />

werden die Investitions- und Betriebskosten<br />

aller Beispiele auf den Preisstand von 2000 berichtigt.<br />

Um die Summe der Investitions- und Betriebskosten<br />

(K a ) im Bezugsjahr 2000 zu ermitteln,<br />

wird folgende Formel herangezogen, mit der sich<br />

der Barwert der Kosten im Jahr 2000 (K a,Bq ) unter<br />

der Annahme einer jährlichen Inflation von 3 % berechnen<br />

lässt:<br />

K a,Bq =K a · (1 + (10 -2 · 3)) n<br />

mit:<br />

n = Anzahl der Jahre bis zum Bezugsjahr (+n,<br />

wenn Maßnahme vor dem Jahr 2000 umgesetzt<br />

wurde, und -n, wenn nach dem Jahr<br />

2000),<br />

K a = Investitions- und Betriebskosten im Jahr der<br />

Umsetzung der Maßnahmen(pakete).<br />

In den Beispielen der Beispielsammlung wurden<br />

die Kosten verwendet, die seitens der Straßenbaulastträger<br />

übermittelt wurden. Da diese oftmals auf<br />

Einzelfällen beruhen und große Spannweiten aufweisen,<br />

wurden für die zusammenfassenden Analysen<br />

zum Nutzen/Kosten-Verhältnis von Maßnahmen<br />

(vgl. Kapitel 7) pauschale Kosten für Maßnahmen<br />

angewendet. Diese sind in Anlage 5 enthalten.<br />

Wie schon in Kapitel 6.2 erläutert, beruhen diese<br />

auf gemittelten Kosten vergleichbarer Maßnahmen<br />

und/oder Literaturrecherchen. Zudem wurden die<br />

pauschalen Kosten seitens des Betreuerkreises<br />

des Projektes – zu dem auch zwei Straßenbaulastträger<br />

gehörten – überprüft und ggf. angepasst.<br />

6.5 Signifikanztests<br />

35<br />

Für die angewendeten Wirksamkeitsuntersuchungen<br />

(vgl. Kapitel 6.3 und 6.4) eignen sich folgenden<br />

Signifikanztests:

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