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Bild 13: Hauptdefizite der erhobenen Unfallhäufungen Anzahl am häufigsten und von der Unfallfolge am schwerwiegendsten war. Auffällig häufig wurden als Defizit zu hohe Geschwindigkeiten (64-mal, 24 %), schlechte Sichtbeziehungen (34-mal, 13 %) und die nicht gesicherte Führung der Linksabbieger bei Lichtsignalanlagen (28-mal, 10 %) benannt. Werden die Hauptdefizite der erhobenen Unfallhäufungen je Straßenelement betrachtet (vgl. Bild 14), so ist zu erkennen, dass an den Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen (KmL) die häufigsten Defizite in der nicht gesicherten Führung der Linksabbieger vorliegen. Von insgesamt 72 Nennungen wurde der nicht gesicherte Linksabbieger als Hauptdefizit 28-mal benannt (39 %). Bei den Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlagen (KoL) wurden die zu hohen Geschwindigkeiten von insgesamt 119 Nennungen 34-mal bemängelt (29 %). Darüber hinaus führten bei KoL oftmals schlechte Sichtbeziehungen (21-mal, 18 %) und die Missachtung der Vorfahrt (17-mal, 14 %) zu den Unfallhäufungen. Auf der Strecke liegen die häufigsten Defizite in der mangelhaften Griffigkeit der Deckschicht (12-mal, 36 %) und den zu hohen Geschwindigkeiten (11-mal, 33 %). Bei den Unfallhäufungslinien sind auch die Defizite zu hohe Geschwindigkeit (13-mal, 30 %) und die mangelhafte Griffigkeit der Deckschicht (9-mal, 20 %) auffällig. Darüber hinaus führt eine ungünstige Linienführung durch Steigung/Gefälle und Kurvigkeit 11-mal zu Unfallhäufungen (25 %). Die Maßnahmen wurden durch Kürzel bezeichnet, welche die Art der Maßnahme und die Maßnahmenkategorie gruppiert (vgl. Anlage 4). Bei der Art der Maßnahme wurde unterschieden zwischen: b – Baulichen Maßnahmen, v – Verkehrstechnischen Maßnahmen, ü – Überwachenden Maßnahmen und s – Sonstigen Maßnahmen. Die Maßnahmenkategorien konnten sinnvoll gruppiert werden in: 1 – Neubau/Umbau/Ausbau, 2 – Änderung Lichtsignalanlage, 3 – Überwachende Maßnahmen, 4 – Markierungen, 5 – Beschilderungen, 27 Bild 14: Hauptdefizite der erhobenen Unfallhäufungen je Straßenelement
28 6 – Leiteinrichtungen/Ausstattungselemente, 7 – Schutzeinrichtungen und 8 – Sonstiges. Als verkehrstechnische Maßnahmen wurden alle reinen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten (Verkehrszeichen) sowie die Anordnung von Leitund Ausstattungselementen gezählt. Bauliche Maßnahmen sind z. B. Umbau-, Ausbauund Neubaumaßnahmen am Knotenpunkt oder auf der Strecke, die Erneuerung oder Verbesserung der Deckschicht und passive Schutzeinrichtungen. Zudem wurde der Neubau (Erstinstallation) einer Lichtsignalanlage als bauliche Maßnahme gewertet. Bauliche Maßnahmen können verkehrstechnische Maßnahmen beinhalten, die als solche nicht extra gekennzeichnet wurden. D. h., der Neubau eines Kreisverkehrs beinhaltet z. B. auch verkehrstechnische Maßnahmen wie die Beschilderung (VZ 205/215), dennoch wird die Gesamtmaßnahme „Kreisverkehr“ als rein bauliche Maßnahme angesehen. Als weiteres Beispiel kann hier die Erneuerung der Deckschicht (baulich) genannt werden, die immer auch die Erneuerung der Markierung (verkehrstechnisch) beinhaltet. Auch diese Maßnahme wird als eine rein bauliche Maßnahme betrachtet. Zu den überwachenden Maßnahmen zählen stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen sowie mobile oder andere polizeiliche Überwachungen (z. B. die Beachtung der Haltepflicht). Sonstige Maßnahmen sind der Grünschnitt von Bäumen oder Sträuchern oder selten benannte Maßnahmen wie das Abwarten neuer Verkehrsverhältnisse oder Aufklärungsarbeiten, die keiner der vorher genannten Maßnahmenarten zuzuordnen sind. Rein sonstige umgesetzte Maßnahmen wurden nicht erhoben. Sie traten nur in Kombination mit anderen Maßnahmenarten auf. Insofern mehrere Maßnahmenarten zur Beseitigung der Unfallhäufung umgesetzt wurden, tritt ein Maßnahmenpaket auf, das unter Umständen mehrere Maßnahmenarten enthält. Beispielsweise können die Maßnahmen Erneuerung der Deckschicht (b), Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h (v) und die mobile Geschwindigkeitsüberwachung (ü) gleichzeitig als Maßnahmenpaket auftreten. Die Maßnahmenart wird dann als bvü gekennzeichnet. Bild 15: Art der umgesetzten Maßnahmen der erhobenen Unfallhäufungen Bild 16: Maßnahmen(pakete) der erhobenen Unfallhäufungen
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6 – Leiteinrichtungen/Ausstattungselemente,<br />
7 – Schutzeinrichtungen und<br />
8 – Sonstiges.<br />
Als verkehrstechnische Maßnahmen wurden alle<br />
reinen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten<br />
(Verkehrszeichen) sowie die Anordnung von Leitund<br />
Ausstattungselementen gezählt.<br />
Bauliche Maßnahmen sind z. B. Umbau-, Ausbauund<br />
Neubaumaßnahmen am Knotenpunkt oder auf<br />
der Strecke, die Erneuerung oder Verbesserung<br />
der Deckschicht und passive Schutzeinrichtungen.<br />
Zudem wurde der Neubau (Erstinstallation) einer<br />
Lichtsignalanlage als bauliche Maßnahme gewertet.<br />
Bauliche Maßnahmen können verkehrstechnische<br />
Maßnahmen beinhalten, die als solche nicht extra<br />
gekennzeichnet wurden. D. h., der Neubau eines<br />
Kreisverkehrs beinhaltet z. B. auch verkehrstechnische<br />
Maßnahmen wie die Beschilderung (VZ<br />
205/215), dennoch wird die Gesamtmaßnahme<br />
„Kreisverkehr“ als rein bauliche Maßnahme angesehen.<br />
Als weiteres Beispiel kann hier die Erneuerung<br />
der Deckschicht (baulich) genannt werden,<br />
die immer auch die Erneuerung der Markierung<br />
(verkehrstechnisch) beinhaltet. Auch diese Maßnahme<br />
wird als eine rein bauliche Maßnahme betrachtet.<br />
Zu den überwachenden Maßnahmen zählen stationäre<br />
Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen<br />
sowie mobile oder andere polizeiliche Überwachungen<br />
(z. B. die Beachtung der Haltepflicht).<br />
Sonstige Maßnahmen sind der Grünschnitt von<br />
Bäumen oder Sträuchern oder selten benannte<br />
Maßnahmen wie das Abwarten neuer Verkehrsverhältnisse<br />
oder Aufklärungsarbeiten, die keiner der<br />
vorher genannten Maßnahmenarten zuzuordnen<br />
sind. Rein sonstige umgesetzte Maßnahmen wurden<br />
nicht erhoben. Sie traten nur in Kombination<br />
mit anderen Maßnahmenarten auf.<br />
Insofern mehrere Maßnahmenarten zur Beseitigung<br />
der Unfallhäufung umgesetzt wurden, tritt ein<br />
Maßnahmenpaket auf, das unter Umständen mehrere<br />
Maßnahmenarten enthält. Beispielsweise<br />
können die Maßnahmen Erneuerung der Deckschicht<br />
(b), Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50<br />
km/h (v) und die mobile Geschwindigkeitsüberwachung<br />
(ü) gleichzeitig als Maßnahmenpaket auftreten.<br />
Die Maßnahmenart wird dann als bvü gekennzeichnet.<br />
Bild 15: Art der umgesetzten Maßnahmen der erhobenen Unfallhäufungen<br />
Bild 16: Maßnahmen(pakete) der erhobenen Unfallhäufungen