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Neben der Arbeitserleichterung – die aus der Vorauswahl<br />

geeigneter Unfallkommissionen sowie der<br />

Nennung von zuständigen Ansprechpartnern resultierte<br />

– führte der Weg über die übergeordneten<br />

Behörden teilweise auch zu einer Einschränkung<br />

der potenziell in Betracht kommenden Unfallkommissionen.<br />

Dies ist einerseits durch die individuelle<br />

Interpretation der Fragestellung (z. B. bezüglich der<br />

Auswahl der Maßnahmen) durch die übergeordneten<br />

Behörden zu erklären. Andererseits wird vermutet,<br />

dass das Bekunden des nicht vorhandenen<br />

Interesses gegenüber der übergeordneten Behörde<br />

leichter fällt als gegenüber dem Forschungsnehmer.<br />

Über die in den Bundesländern gemachten Erfahrungen,<br />

die Verwaltungsgliederung sowie die gewählte<br />

Vorgehensweise wird nachfolgend berichtet.<br />

(1) In Baden Württemberg sind die 4 Regierungsbezirke<br />

(Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen)<br />

in 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise<br />

untergliedert. Den Vorsitz der Unfallkommissionen<br />

in Baden-Württemberg haben die ortsansässigen<br />

unteren Straßenverkehrsbehörden.<br />

Vom Innenministerium – welchem auch die Abteilung<br />

Straßenwesen angegliedert ist – wurde, unterteilt<br />

nach Landkreisen und kreisfreien Städten, eine<br />

Liste der unteren Straßenverkehrsbehörden zur<br />

Verfügung gestellt. Der dortige Ansprechpartner<br />

nahm eine Einschätzung vor, welche Behörden gegebenenfalls<br />

im Rahmen des Projektes geeignete<br />

Maßnahmen umgesetzt haben. Auf eine Vorabanfrage<br />

bei den Regierungspräsidien wurde verzichtet,<br />

da auf diesem Wege Unfallkommissionen kontaktiert<br />

werden konnten.<br />

Das Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg<br />

ist für die Bundesautobahnen zuständig.<br />

(2) Bayern teilt sich in 7 Regierungsbezirke auf.<br />

Insgesamt liegen 71 Landkreise und 25 kreisfreie<br />

Städte vor.<br />

Der Vorsitz der Unfallkommission liegt für die Autobahnen,<br />

Bundes- und Staatsstraßen bei den jeweiligen<br />

Straßenbauverwaltungen. Für die oben genannten<br />

Straßen sammelt die „Zentralstelle für Verkehrssicherheit<br />

der Straßenbauverwaltung (ZVS)” alle polizeilich<br />

aufgenommenen Verkehrsunfälle in Bayern<br />

und analysiert sie mit speziellen EDV-Programmen.<br />

In Bayern existieren rund 100 örtliche Unfallkommissionen,<br />

die über das bayerische Behördennetz Zugriff<br />

auf die Auswertungen des EDV-Programms<br />

(also auch die Unfallhäufungen) haben.<br />

Die ZVS wählte gemäß der gewünschten Beteiligung<br />

fünf Unfallkommissionen in kreisfreien Städten<br />

und Landkreisen aus, die aufgrund der Vielzahl<br />

an baulich umgesetzten Maßnahmen bzw. des<br />

Stands der Qualifizierung in die Untersuchung mit<br />

aufgenommen werden sollten.<br />

Es wurde bei den ausgewählten Unfallkommissionen<br />

zunächst der so genannte Verkehrssicherheitsingenieur<br />

in der Straßenbauverwaltung kontaktiert.<br />

Für die Gemeindestraßen war es zudem sinnvoll,<br />

sich mit dem Vertreter der Polizei in Verbindung zu<br />

setzen, da die Bauverwaltungen nur Zugriff auf die<br />

Unfalldaten des klassifizierten Netzes (hauptsächlich<br />

Außerortsstraßen) haben. Dementsprechend<br />

konnten auch Unfallhäufungen, die nicht im klassifizierten<br />

Netz liegen, erhoben werden.<br />

(3) Berlin ist unterteilt in 12 Verwaltungsbezirke.<br />

Die Unfalldaten (auch für die Autobahnen) werden<br />

in 6 Polizeidirektionen gesammelt, wobei<br />

es in Berlin nur eine Unfallkommission gibt.<br />

Diese ist erst seit 2005 und rechtskräftig erst<br />

seit dem 13.01.2006 (vgl. Amtsblatt von Berlin,<br />

56. Jahrgang, Nr. 2) tätig.<br />

(4) Es existieren 14 Landkreise und 4 kreisfreie<br />

Städte in Brandenburg. Den Vorsitz in der Unfallkommission<br />

besitzt jeweils die untere<br />

Straßenverkehrsbehörde. Insgesamt gibt es<br />

21 Unfallkommissionen: 14 für die Landkreise,<br />

2 zusätzliche von kreisangehörigen Städten,<br />

4 in den kreisfreien Städten und eine separate<br />

für die Autobahnen.<br />

Im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung<br />

des Landes Brandenburg wurde die oberste<br />

Straßenverkehrsbehörde kontaktiert, um entsprechende<br />

Ansprechpartner und Empfehlungen geeigneter<br />

Untersuchungsräume zu erhalten. Die<br />

oberste Straßenverkehrsbehörde unterstützte das<br />

Projekt, indem sie eine Liste der unteren Straßenverkehrsbehörden<br />

überreichte. Somit konnten die<br />

Unfallkommissionen selbstständig kontaktiert und<br />

um Unterstützung gebeten werden.<br />

(5) Die Stadt Bremen ist in fünf Stadtbezirke und 23<br />

Stadtteile unterteilt. Es gibt in Bremen eine Unfallkommission,<br />

in der die Unfalldaten zentral<br />

gesammelt werden. Den Vorsitz über die Unfallkommission<br />

in Bremen hat die Polizei, worüber<br />

die Kontaktaufnahme stattgefunden hat.<br />

(6) Hamburg ist unterteilt in 7 Bezirke. Wie in Bremen<br />

werden auch hier die Unfalldaten zentral<br />

gesammelt und von einer Unfallkommission

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