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Neben der Arbeitserleichterung – die aus der Vorauswahl<br />
geeigneter Unfallkommissionen sowie der<br />
Nennung von zuständigen Ansprechpartnern resultierte<br />
– führte der Weg über die übergeordneten<br />
Behörden teilweise auch zu einer Einschränkung<br />
der potenziell in Betracht kommenden Unfallkommissionen.<br />
Dies ist einerseits durch die individuelle<br />
Interpretation der Fragestellung (z. B. bezüglich der<br />
Auswahl der Maßnahmen) durch die übergeordneten<br />
Behörden zu erklären. Andererseits wird vermutet,<br />
dass das Bekunden des nicht vorhandenen<br />
Interesses gegenüber der übergeordneten Behörde<br />
leichter fällt als gegenüber dem Forschungsnehmer.<br />
Über die in den Bundesländern gemachten Erfahrungen,<br />
die Verwaltungsgliederung sowie die gewählte<br />
Vorgehensweise wird nachfolgend berichtet.<br />
(1) In Baden Württemberg sind die 4 Regierungsbezirke<br />
(Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen)<br />
in 35 Landkreise sowie 9 Stadtkreise<br />
untergliedert. Den Vorsitz der Unfallkommissionen<br />
in Baden-Württemberg haben die ortsansässigen<br />
unteren Straßenverkehrsbehörden.<br />
Vom Innenministerium – welchem auch die Abteilung<br />
Straßenwesen angegliedert ist – wurde, unterteilt<br />
nach Landkreisen und kreisfreien Städten, eine<br />
Liste der unteren Straßenverkehrsbehörden zur<br />
Verfügung gestellt. Der dortige Ansprechpartner<br />
nahm eine Einschätzung vor, welche Behörden gegebenenfalls<br />
im Rahmen des Projektes geeignete<br />
Maßnahmen umgesetzt haben. Auf eine Vorabanfrage<br />
bei den Regierungspräsidien wurde verzichtet,<br />
da auf diesem Wege Unfallkommissionen kontaktiert<br />
werden konnten.<br />
Das Landesamt für Straßenwesen Baden-Württemberg<br />
ist für die Bundesautobahnen zuständig.<br />
(2) Bayern teilt sich in 7 Regierungsbezirke auf.<br />
Insgesamt liegen 71 Landkreise und 25 kreisfreie<br />
Städte vor.<br />
Der Vorsitz der Unfallkommission liegt für die Autobahnen,<br />
Bundes- und Staatsstraßen bei den jeweiligen<br />
Straßenbauverwaltungen. Für die oben genannten<br />
Straßen sammelt die „Zentralstelle für Verkehrssicherheit<br />
der Straßenbauverwaltung (ZVS)” alle polizeilich<br />
aufgenommenen Verkehrsunfälle in Bayern<br />
und analysiert sie mit speziellen EDV-Programmen.<br />
In Bayern existieren rund 100 örtliche Unfallkommissionen,<br />
die über das bayerische Behördennetz Zugriff<br />
auf die Auswertungen des EDV-Programms<br />
(also auch die Unfallhäufungen) haben.<br />
Die ZVS wählte gemäß der gewünschten Beteiligung<br />
fünf Unfallkommissionen in kreisfreien Städten<br />
und Landkreisen aus, die aufgrund der Vielzahl<br />
an baulich umgesetzten Maßnahmen bzw. des<br />
Stands der Qualifizierung in die Untersuchung mit<br />
aufgenommen werden sollten.<br />
Es wurde bei den ausgewählten Unfallkommissionen<br />
zunächst der so genannte Verkehrssicherheitsingenieur<br />
in der Straßenbauverwaltung kontaktiert.<br />
Für die Gemeindestraßen war es zudem sinnvoll,<br />
sich mit dem Vertreter der Polizei in Verbindung zu<br />
setzen, da die Bauverwaltungen nur Zugriff auf die<br />
Unfalldaten des klassifizierten Netzes (hauptsächlich<br />
Außerortsstraßen) haben. Dementsprechend<br />
konnten auch Unfallhäufungen, die nicht im klassifizierten<br />
Netz liegen, erhoben werden.<br />
(3) Berlin ist unterteilt in 12 Verwaltungsbezirke.<br />
Die Unfalldaten (auch für die Autobahnen) werden<br />
in 6 Polizeidirektionen gesammelt, wobei<br />
es in Berlin nur eine Unfallkommission gibt.<br />
Diese ist erst seit 2005 und rechtskräftig erst<br />
seit dem 13.01.2006 (vgl. Amtsblatt von Berlin,<br />
56. Jahrgang, Nr. 2) tätig.<br />
(4) Es existieren 14 Landkreise und 4 kreisfreie<br />
Städte in Brandenburg. Den Vorsitz in der Unfallkommission<br />
besitzt jeweils die untere<br />
Straßenverkehrsbehörde. Insgesamt gibt es<br />
21 Unfallkommissionen: 14 für die Landkreise,<br />
2 zusätzliche von kreisangehörigen Städten,<br />
4 in den kreisfreien Städten und eine separate<br />
für die Autobahnen.<br />
Im Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung<br />
des Landes Brandenburg wurde die oberste<br />
Straßenverkehrsbehörde kontaktiert, um entsprechende<br />
Ansprechpartner und Empfehlungen geeigneter<br />
Untersuchungsräume zu erhalten. Die<br />
oberste Straßenverkehrsbehörde unterstützte das<br />
Projekt, indem sie eine Liste der unteren Straßenverkehrsbehörden<br />
überreichte. Somit konnten die<br />
Unfallkommissionen selbstständig kontaktiert und<br />
um Unterstützung gebeten werden.<br />
(5) Die Stadt Bremen ist in fünf Stadtbezirke und 23<br />
Stadtteile unterteilt. Es gibt in Bremen eine Unfallkommission,<br />
in der die Unfalldaten zentral<br />
gesammelt werden. Den Vorsitz über die Unfallkommission<br />
in Bremen hat die Polizei, worüber<br />
die Kontaktaufnahme stattgefunden hat.<br />
(6) Hamburg ist unterteilt in 7 Bezirke. Wie in Bremen<br />
werden auch hier die Unfalldaten zentral<br />
gesammelt und von einer Unfallkommission