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18<br />
erster Rahmen für die Verteilung der Untersuchungsräume<br />
auf 50 % Innerortsstraßen und 50 %<br />
Außerortsstraßen (ohne Autobahnen).<br />
Unfallhäufungsstellen auf innerörtlichen Straßen<br />
können bei kreisfreien Städten und Landkreisen erhoben<br />
werden. Bei den kreisfreien Städten sind<br />
dies (fast) ausschließlich innerörtliche Unfallhäufungen.<br />
In den Landkreisen sind es vermehrt Unfallhäufungen<br />
von Außerortsstraßen.<br />
Bei der Auswahl der Untersuchungsräume war darauf<br />
zu achten, dass auch ein repräsentativer Anteil<br />
von Unfallhäufungen von kreiszugehörigen Städten<br />
und kleineren Gemeinden erhoben wurde.<br />
4.2 Verteilung der Untersuchungsräume<br />
Bei der Aufteilung der Untersuchungsräume auf die<br />
Bundesländer wurde angenommen, dass durch<br />
den Kontakt zu Landkreisen im Verhältnis ungefähr<br />
80 % Außerorts- und 20 % Innerorts-Unfallhäufungen<br />
erfasst werden. Bei den kreisfreien Städten<br />
sollten es hauptsächlich Unfallhäufungen auf Innerortsstraßen<br />
sein. Demnach sollte ungefähr die gleiche<br />
Anzahl an Untersuchungsräumen in Landkreisen<br />
und kreisfreien Städten kontaktiert werden,<br />
damit sich ungefähr die gewünschte Zusammensetzung<br />
von 50 % Außerorts- und 50 % Innerorts-<br />
Unfallhäufungsstellen (vgl. Kapitel 4.1) einstellen<br />
kann.<br />
Um eine repräsentative Aufteilung der Untersuchungsräume<br />
in Deutschland zu erhalten, wurden<br />
die strukturellen Besonderheiten in den Bundesländern<br />
berücksichtigt. Die strukturellen Besonderheiten<br />
konnten berücksichtigt werden<br />
• über das Kriterium der Länge der Straßennetze<br />
oder<br />
• über die Verteilung der Gebietskörperschaften<br />
(Landkreise und kreisfreie Städte).<br />
Die Verteilung der Untersuchungsräume über den<br />
Anteil der Straßennetzlängen (innerorts und außerorts)<br />
konnte nicht durchgeführt werden, da keine<br />
Kennzahlen zu den Gemeindestraßen (nicht klassifiziertes<br />
Netz) vorliegen. Da der Kontakt zu den<br />
Untersuchungsräumen vorwiegend über die<br />
Behörden der Kreise und kreisfreien Städte erfolgte,<br />
erschien die Orientierung an der Verteilung der<br />
Gebietskörperschaften als sinnvoll. Beispielsweise<br />
gibt es in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu<br />
Bild 8: Prozentuale Verteilung der kreisfreien Städte und Landkreise<br />
je Bundesland<br />
Niedersachsen mehr urbane Räume. Wird die Anzahl<br />
aller kreisfreien Städte in Deutschland aufsummiert,<br />
so liegen z. B. in Nordrhein-Westfalen<br />
ca. 20 % aller kreisfreien Städte, in Niedersachsen<br />
ungefähr 7 %.<br />
Den prozentualen Anteil der Länder an den kreisfreien<br />
Städten und Landkreisen spiegelt Bild 8<br />
wider. Diese Verhältnisse wurden bei der Auswahl<br />
der 50 Untersuchungsräume berücksichtigt.<br />
Aufgrund der oben genannten Überlegungen wurde<br />
die Anzahl der einzubeziehenden Untersuchungsräume<br />
je nach Bundesland über das Verhältnis der<br />
vorliegenden Landkreise und kreisfreien Städte<br />
aufgeteilt. Das Ergebnis stellt Bild 9 dar. Dort ist ab-