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erster Rahmen für die Verteilung der Untersuchungsräume<br />

auf 50 % Innerortsstraßen und 50 %<br />

Außerortsstraßen (ohne Autobahnen).<br />

Unfallhäufungsstellen auf innerörtlichen Straßen<br />

können bei kreisfreien Städten und Landkreisen erhoben<br />

werden. Bei den kreisfreien Städten sind<br />

dies (fast) ausschließlich innerörtliche Unfallhäufungen.<br />

In den Landkreisen sind es vermehrt Unfallhäufungen<br />

von Außerortsstraßen.<br />

Bei der Auswahl der Untersuchungsräume war darauf<br />

zu achten, dass auch ein repräsentativer Anteil<br />

von Unfallhäufungen von kreiszugehörigen Städten<br />

und kleineren Gemeinden erhoben wurde.<br />

4.2 Verteilung der Untersuchungsräume<br />

Bei der Aufteilung der Untersuchungsräume auf die<br />

Bundesländer wurde angenommen, dass durch<br />

den Kontakt zu Landkreisen im Verhältnis ungefähr<br />

80 % Außerorts- und 20 % Innerorts-Unfallhäufungen<br />

erfasst werden. Bei den kreisfreien Städten<br />

sollten es hauptsächlich Unfallhäufungen auf Innerortsstraßen<br />

sein. Demnach sollte ungefähr die gleiche<br />

Anzahl an Untersuchungsräumen in Landkreisen<br />

und kreisfreien Städten kontaktiert werden,<br />

damit sich ungefähr die gewünschte Zusammensetzung<br />

von 50 % Außerorts- und 50 % Innerorts-<br />

Unfallhäufungsstellen (vgl. Kapitel 4.1) einstellen<br />

kann.<br />

Um eine repräsentative Aufteilung der Untersuchungsräume<br />

in Deutschland zu erhalten, wurden<br />

die strukturellen Besonderheiten in den Bundesländern<br />

berücksichtigt. Die strukturellen Besonderheiten<br />

konnten berücksichtigt werden<br />

• über das Kriterium der Länge der Straßennetze<br />

oder<br />

• über die Verteilung der Gebietskörperschaften<br />

(Landkreise und kreisfreie Städte).<br />

Die Verteilung der Untersuchungsräume über den<br />

Anteil der Straßennetzlängen (innerorts und außerorts)<br />

konnte nicht durchgeführt werden, da keine<br />

Kennzahlen zu den Gemeindestraßen (nicht klassifiziertes<br />

Netz) vorliegen. Da der Kontakt zu den<br />

Untersuchungsräumen vorwiegend über die<br />

Behörden der Kreise und kreisfreien Städte erfolgte,<br />

erschien die Orientierung an der Verteilung der<br />

Gebietskörperschaften als sinnvoll. Beispielsweise<br />

gibt es in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu<br />

Bild 8: Prozentuale Verteilung der kreisfreien Städte und Landkreise<br />

je Bundesland<br />

Niedersachsen mehr urbane Räume. Wird die Anzahl<br />

aller kreisfreien Städte in Deutschland aufsummiert,<br />

so liegen z. B. in Nordrhein-Westfalen<br />

ca. 20 % aller kreisfreien Städte, in Niedersachsen<br />

ungefähr 7 %.<br />

Den prozentualen Anteil der Länder an den kreisfreien<br />

Städten und Landkreisen spiegelt Bild 8<br />

wider. Diese Verhältnisse wurden bei der Auswahl<br />

der 50 Untersuchungsräume berücksichtigt.<br />

Aufgrund der oben genannten Überlegungen wurde<br />

die Anzahl der einzubeziehenden Untersuchungsräume<br />

je nach Bundesland über das Verhältnis der<br />

vorliegenden Landkreise und kreisfreien Städte<br />

aufgeteilt. Das Ergebnis stellt Bild 9 dar. Dort ist ab-

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