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30 Service / Recht<br />

Hizmet / Recht 31<br />

TD-IHK MAGAZIN | AuGuST / A∕USTOS 2008<br />

Ausländische natürliche Pers<strong>on</strong>en können<br />

unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art.<br />

35 Grundbuchgesetz Grun<strong>de</strong>igentum und<br />

beschränkt dingliche Rechte erwerben.<br />

Zunächst muss das sogenannte – im<br />

Verhältnis zu Deutschland auch verwirklichte<br />

– Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt<br />

sein. Insgesamt dürfen nur Immobilien<br />

innerhalb eines qualifizierten Bebauungs-<br />

o<strong>de</strong>r Lageplans zu wohn- und<br />

gewerblichen Zwecken bis zu einem<br />

Gesamtvolumen v<strong>on</strong> 2,5 ha erworben<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Erwerber hat zu versichern,<br />

dass diese Grenze nicht überschritten<br />

wird und dass er bedingungslos die<br />

Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilien, die diese<br />

Grenze überschreiten, akzeptiert (Rundschreiben<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums für Bauwesen<br />

vom 17.07.2008).<br />

Im Übrigen darf, sich insgesamt in ausländischer<br />

Hand befindliches, Grun<strong>de</strong>igentum<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Kreisstädte 10<br />

Prozent <strong>de</strong>r zur Bebauung freigegebenen<br />

Grundstücke nicht überschreiten.<br />

Für Grundpfandrechte gelten vorgenannte<br />

Einschränkungen nicht. Auch die<br />

Gegenseitigkeit wird hier nicht verlangt.<br />

In bestimmten Gebieten (z. B. Agrar- und<br />

Mienengebiete, militärische Verbotsz<strong>on</strong>en<br />

etc.) können Grun<strong>de</strong>igentum o<strong>de</strong>r<br />

Nutzungsrechte ohnehin nicht erworben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Gemäß Art. 29 <strong>de</strong>s türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes<br />

Nr. 403 gelten<br />

vorgenannte Einschränkungen nicht für<br />

Pers<strong>on</strong>en, die per Geburt türkische Staatsbürger<br />

waren, diese Staatsbürgerschaft<br />

Immobilienerwerb in<br />

<strong>de</strong>r Türkei<br />

Klarheit für Privatpers<strong>on</strong>en - Unsicherheiten<br />

für unternehmen<br />

Die am 15.07.2008 in Kraft getretene Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s türkischen Gesetzes Nr. 2644 gibt erneut Anlass nachzu<strong>de</strong>nken, unter<br />

welchen Voraussetzungen Auslän<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Türkei Grun<strong>de</strong>igentum erwerben können.<br />

jedoch zwecks Erwerbes einer an<strong>de</strong>ren<br />

Staatsangehörigkeit mit Genehmigung<br />

aufgaben sowie <strong>de</strong>ren gesetzliche Erben.<br />

Ausländische juristische Pers<strong>on</strong>en können<br />

aufgrund v<strong>on</strong> Spezialregelungen Grun<strong>de</strong>igentum<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re beschränkt dingliche<br />

Rechte erwerben, sofern sie mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

han<strong>de</strong>ln. Stiftungen<br />

o<strong>de</strong>r Vereinen ist es so grundsätzlich<br />

nicht möglich, Immobilien in <strong>de</strong>r Türkei zu<br />

erwerben.<br />

Greift kein industriespezifisches Gesetz (z.<br />

B. Tourismusför<strong>de</strong>rungsgesetz), können<br />

sich ausländische juristische Pers<strong>on</strong>en auf<br />

Art. 3a <strong>de</strong>s Gesetzes über ausländische<br />

Direktinvestiti<strong>on</strong>en Nr. 4875 (Investiti<strong>on</strong>sgesetz)<br />

berufen und sind wie inländische<br />

Investoren zu behan<strong>de</strong>ln.<br />

Inländische juristische Pers<strong>on</strong>en, <strong>de</strong>ren<br />

Gesellschafter vollständig o<strong>de</strong>r überwiegend<br />

Auslän<strong>de</strong>r sind, k<strong>on</strong>nten nach Art. 3d<br />

Investiti<strong>on</strong>sgesetz Grundstückseigentum<br />

o<strong>de</strong>r dingliche<br />

Rechte in <strong>de</strong>m Umfang<br />

erwerben, in<br />

<strong>de</strong>m dies auch s<strong>on</strong>stigen<br />

Das dritte türkischen Deutsch-Türkische Energiesym-<br />

Gesellschaften<br />

posium mit Kooperati<strong>on</strong>sbörse zum Thema<br />

ohne „Erneuerbare ausländische Energien und effiziente Energie-<br />

Beteiligung nutzung“ fin<strong>de</strong>t möglich am 1. und 2. November 2006<br />

ist. in Das Istanbul Recht im zum Rahmen einer Unternehmer-<br />

Immobilienerwerb<br />

<strong>de</strong>legati<strong>on</strong>sreise unter Leitung v<strong>on</strong> Ministerin<br />

bestand Christa Thoben also unstatt.<br />

abhängig v<strong>on</strong> <strong>de</strong>r<br />

Staatsangehörigkeit<br />

<strong>de</strong>r Gesellschafter.<br />

Dies hat sich nunmehr<br />

geän<strong>de</strong>rt. Das<br />

türkische Verfassungsgericht hat im März<br />

2008 die entsprechen<strong>de</strong> Bestimmung <strong>de</strong>s<br />

Investiti<strong>on</strong>sgesetzes für ungültig erklärt. Im<br />

Oktober 2008 tritt sie außer Kraft.<br />

Wie <strong>de</strong>r Gesetzgeber darauf reagiert, ist<br />

unsicher. Sollte eine Ersatzregelung nicht<br />

rechtzeitig in Kraft treten, wür<strong>de</strong> wohl Art.<br />

36 <strong>de</strong>s Grundbuchgesetzes greifen, nach<br />

<strong>de</strong>m Immobilien dann erworben wer<strong>de</strong>n<br />

können, wenn (vorbehaltlich v<strong>on</strong> Spezial-<br />

3. Deutsch-Türkisches Symposium<br />

mit Kooperati<strong>on</strong>sbörse „Erneuerbare Energien<br />

und effektive Energienutzung“ in Istanbul<br />

KORDON IMMOBILIEN<br />

Das Branchentreffen wird im Auftrag <strong>de</strong>s<br />

Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Mittelstand<br />

durch die Lan<strong>de</strong>sinitiative Zukunftsenergien<br />

NRW und die IHK Köln in Kooperati<strong>on</strong><br />

mit <strong>de</strong>r Deutsch-Türkischen Industrie- und<br />

Han<strong>de</strong>lskammer in Istanbul durchgeführt. Mit<br />

<strong>de</strong>r Veranstaltung möchte das Ministerium<br />

Branchenunternehmen <strong>de</strong>n Zugang zum<br />

aufnahmefähigen türkischen Markt ebnen. Es<br />

wer<strong>de</strong>n etwa 150 türkische Unternehmen<br />

erwartet.<br />

regelungen) Folgen<strong>de</strong> Themen sie <strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Unternehmenszweck<br />

behan<strong>de</strong>lt:<br />

dienen o<strong>de</strong>r wenn die Voraussetzungen<br />

v<strong>on</strong> – Erneuerbare Art. 35 Grundbuchgesetz Energien (Biokraftstoffe, (vgl. oben)<br />

vorliegen. Geothermie, Wind- und Solarenergie),<br />

– Energieeffizienz (Optimierung v<strong>on</strong><br />

In Kohle- diesem und Zusammenhang Gas-Kraftwerken) ist sowie problematisch<br />

– Wasserkraftanlagen herauszufin<strong>de</strong>n, (Nachrüstung, unter welchen Umbau Vo-<br />

und Verbesserung <strong>de</strong>r Technologien).<br />

TD-IHK MAGAZIN | AuGuST / A∕USTOS 2008<br />

raussetzungen <strong>de</strong>r Erwerb 21Service<br />

einer Immobilie<br />

<strong>de</strong>m Unternehmenszweck dient. Auch hier<br />

wird es Auslegungsspielraum geben. Es<br />

wird nicht ausreichend sein, als Unternehmenszweck<br />

<strong>de</strong>n Erwerb bzw.<br />

die Nutzung v<strong>on</strong> Immobilien<br />

vorzugeben und sich so die<br />

Qualifikati<strong>on</strong> zum Erwerb<br />

Nordrhein-westfälische quasi selbst Firmen zu verschaffen.<br />

haben Gelegenheit,<br />

auf <strong>de</strong>m Symposium ihre Unternehmensaktivitäten<br />

Zu im beobachten Rahmen eines ist eine Vortrags zu-<br />

zu präsentieren nehmend und in einer zögerliche anschließen<strong>de</strong>n Behand-<br />

Kooperati<strong>on</strong>sbörse lung erste v<strong>on</strong> K<strong>on</strong>takte türkischen zu knüpfen, Grund-<br />

bereits bestehen<strong>de</strong> buchämtern, K<strong>on</strong>takte zu Auslän<strong>de</strong>r intensivieren als<br />

o<strong>de</strong>r k<strong>on</strong>krete Energieprojekte Eigentümer v<strong>on</strong> zu Immobilien initiieren.<br />

einzutragen. Die Behör<strong>de</strong>n<br />

Die Teilnahme wollen am Symposium, zunächst <strong>de</strong>r die KooperaVerabti<strong>on</strong>sbörse und schiedung am NRW-Lan<strong>de</strong>sempfang<br />

<strong>de</strong>r neuen Rechts-<br />

ist kostenfrei. lage Die Kosten abwarten. für die Reise, <strong>de</strong>n<br />

Aufenthalt und für etwaigen Transport v<strong>on</strong><br />

Materialien sind v<strong>on</strong> <strong>de</strong>n Teilnehmern zu tragen.<br />

Nähere Dr. Ulrich Informati<strong>on</strong>en F. E. Palm erhalten Sie bei <strong>de</strong>r IHK<br />

Köln, Leiter Christoph Turkish Desk Hanke, sowie auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />

Luther <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsgesellschaft Lan<strong>de</strong>sinitiative Zukunftsenergien<br />

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NRW:<br />

E-Mail: ulrich.palm@luther-lawfirm.com<br />

Telef<strong>on</strong>: +49 221 9937-15040<br />

www.energieland.nrw.<strong>de</strong>/aktuelles/veranst.php<br />

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Telef<strong>on</strong>: + 49 (0) 2272-90 27 27 | Fax: + 49 (0) 2272-90 27 28 | Mobil: + 49 (0)172-2 01 47 95 | Email: n.aksen@titaan.<strong>de</strong><br />

www.td-ihk.<strong>de</strong>

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