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30 Service / Recht<br />
Hizmet / Recht 31<br />
TD-IHK MAGAZIN | AuGuST / A∕USTOS 2008<br />
Ausländische natürliche Pers<strong>on</strong>en können<br />
unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen <strong>de</strong>s Art.<br />
35 Grundbuchgesetz Grun<strong>de</strong>igentum und<br />
beschränkt dingliche Rechte erwerben.<br />
Zunächst muss das sogenannte – im<br />
Verhältnis zu Deutschland auch verwirklichte<br />
– Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt<br />
sein. Insgesamt dürfen nur Immobilien<br />
innerhalb eines qualifizierten Bebauungs-<br />
o<strong>de</strong>r Lageplans zu wohn- und<br />
gewerblichen Zwecken bis zu einem<br />
Gesamtvolumen v<strong>on</strong> 2,5 ha erworben<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Erwerber hat zu versichern,<br />
dass diese Grenze nicht überschritten<br />
wird und dass er bedingungslos die<br />
Veräußerung <strong>de</strong>r Immobilien, die diese<br />
Grenze überschreiten, akzeptiert (Rundschreiben<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums für Bauwesen<br />
vom 17.07.2008).<br />
Im Übrigen darf, sich insgesamt in ausländischer<br />
Hand befindliches, Grun<strong>de</strong>igentum<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Kreisstädte 10<br />
Prozent <strong>de</strong>r zur Bebauung freigegebenen<br />
Grundstücke nicht überschreiten.<br />
Für Grundpfandrechte gelten vorgenannte<br />
Einschränkungen nicht. Auch die<br />
Gegenseitigkeit wird hier nicht verlangt.<br />
In bestimmten Gebieten (z. B. Agrar- und<br />
Mienengebiete, militärische Verbotsz<strong>on</strong>en<br />
etc.) können Grun<strong>de</strong>igentum o<strong>de</strong>r<br />
Nutzungsrechte ohnehin nicht erworben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Gemäß Art. 29 <strong>de</strong>s türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes<br />
Nr. 403 gelten<br />
vorgenannte Einschränkungen nicht für<br />
Pers<strong>on</strong>en, die per Geburt türkische Staatsbürger<br />
waren, diese Staatsbürgerschaft<br />
Immobilienerwerb in<br />
<strong>de</strong>r Türkei<br />
Klarheit für Privatpers<strong>on</strong>en - Unsicherheiten<br />
für unternehmen<br />
Die am 15.07.2008 in Kraft getretene Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s türkischen Gesetzes Nr. 2644 gibt erneut Anlass nachzu<strong>de</strong>nken, unter<br />
welchen Voraussetzungen Auslän<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Türkei Grun<strong>de</strong>igentum erwerben können.<br />
jedoch zwecks Erwerbes einer an<strong>de</strong>ren<br />
Staatsangehörigkeit mit Genehmigung<br />
aufgaben sowie <strong>de</strong>ren gesetzliche Erben.<br />
Ausländische juristische Pers<strong>on</strong>en können<br />
aufgrund v<strong>on</strong> Spezialregelungen Grun<strong>de</strong>igentum<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re beschränkt dingliche<br />
Rechte erwerben, sofern sie mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
han<strong>de</strong>ln. Stiftungen<br />
o<strong>de</strong>r Vereinen ist es so grundsätzlich<br />
nicht möglich, Immobilien in <strong>de</strong>r Türkei zu<br />
erwerben.<br />
Greift kein industriespezifisches Gesetz (z.<br />
B. Tourismusför<strong>de</strong>rungsgesetz), können<br />
sich ausländische juristische Pers<strong>on</strong>en auf<br />
Art. 3a <strong>de</strong>s Gesetzes über ausländische<br />
Direktinvestiti<strong>on</strong>en Nr. 4875 (Investiti<strong>on</strong>sgesetz)<br />
berufen und sind wie inländische<br />
Investoren zu behan<strong>de</strong>ln.<br />
Inländische juristische Pers<strong>on</strong>en, <strong>de</strong>ren<br />
Gesellschafter vollständig o<strong>de</strong>r überwiegend<br />
Auslän<strong>de</strong>r sind, k<strong>on</strong>nten nach Art. 3d<br />
Investiti<strong>on</strong>sgesetz Grundstückseigentum<br />
o<strong>de</strong>r dingliche<br />
Rechte in <strong>de</strong>m Umfang<br />
erwerben, in<br />
<strong>de</strong>m dies auch s<strong>on</strong>stigen<br />
Das dritte türkischen Deutsch-Türkische Energiesym-<br />
Gesellschaften<br />
posium mit Kooperati<strong>on</strong>sbörse zum Thema<br />
ohne „Erneuerbare ausländische Energien und effiziente Energie-<br />
Beteiligung nutzung“ fin<strong>de</strong>t möglich am 1. und 2. November 2006<br />
ist. in Das Istanbul Recht im zum Rahmen einer Unternehmer-<br />
Immobilienerwerb<br />
<strong>de</strong>legati<strong>on</strong>sreise unter Leitung v<strong>on</strong> Ministerin<br />
bestand Christa Thoben also unstatt.<br />
abhängig v<strong>on</strong> <strong>de</strong>r<br />
Staatsangehörigkeit<br />
<strong>de</strong>r Gesellschafter.<br />
Dies hat sich nunmehr<br />
geän<strong>de</strong>rt. Das<br />
türkische Verfassungsgericht hat im März<br />
2008 die entsprechen<strong>de</strong> Bestimmung <strong>de</strong>s<br />
Investiti<strong>on</strong>sgesetzes für ungültig erklärt. Im<br />
Oktober 2008 tritt sie außer Kraft.<br />
Wie <strong>de</strong>r Gesetzgeber darauf reagiert, ist<br />
unsicher. Sollte eine Ersatzregelung nicht<br />
rechtzeitig in Kraft treten, wür<strong>de</strong> wohl Art.<br />
36 <strong>de</strong>s Grundbuchgesetzes greifen, nach<br />
<strong>de</strong>m Immobilien dann erworben wer<strong>de</strong>n<br />
können, wenn (vorbehaltlich v<strong>on</strong> Spezial-<br />
3. Deutsch-Türkisches Symposium<br />
mit Kooperati<strong>on</strong>sbörse „Erneuerbare Energien<br />
und effektive Energienutzung“ in Istanbul<br />
KORDON IMMOBILIEN<br />
Das Branchentreffen wird im Auftrag <strong>de</strong>s<br />
Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Mittelstand<br />
durch die Lan<strong>de</strong>sinitiative Zukunftsenergien<br />
NRW und die IHK Köln in Kooperati<strong>on</strong><br />
mit <strong>de</strong>r Deutsch-Türkischen Industrie- und<br />
Han<strong>de</strong>lskammer in Istanbul durchgeführt. Mit<br />
<strong>de</strong>r Veranstaltung möchte das Ministerium<br />
Branchenunternehmen <strong>de</strong>n Zugang zum<br />
aufnahmefähigen türkischen Markt ebnen. Es<br />
wer<strong>de</strong>n etwa 150 türkische Unternehmen<br />
erwartet.<br />
regelungen) Folgen<strong>de</strong> Themen sie <strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n Unternehmenszweck<br />
behan<strong>de</strong>lt:<br />
dienen o<strong>de</strong>r wenn die Voraussetzungen<br />
v<strong>on</strong> – Erneuerbare Art. 35 Grundbuchgesetz Energien (Biokraftstoffe, (vgl. oben)<br />
vorliegen. Geothermie, Wind- und Solarenergie),<br />
– Energieeffizienz (Optimierung v<strong>on</strong><br />
In Kohle- diesem und Zusammenhang Gas-Kraftwerken) ist sowie problematisch<br />
– Wasserkraftanlagen herauszufin<strong>de</strong>n, (Nachrüstung, unter welchen Umbau Vo-<br />
und Verbesserung <strong>de</strong>r Technologien).<br />
TD-IHK MAGAZIN | AuGuST / A∕USTOS 2008<br />
raussetzungen <strong>de</strong>r Erwerb 21Service<br />
einer Immobilie<br />
<strong>de</strong>m Unternehmenszweck dient. Auch hier<br />
wird es Auslegungsspielraum geben. Es<br />
wird nicht ausreichend sein, als Unternehmenszweck<br />
<strong>de</strong>n Erwerb bzw.<br />
die Nutzung v<strong>on</strong> Immobilien<br />
vorzugeben und sich so die<br />
Qualifikati<strong>on</strong> zum Erwerb<br />
Nordrhein-westfälische quasi selbst Firmen zu verschaffen.<br />
haben Gelegenheit,<br />
auf <strong>de</strong>m Symposium ihre Unternehmensaktivitäten<br />
Zu im beobachten Rahmen eines ist eine Vortrags zu-<br />
zu präsentieren nehmend und in einer zögerliche anschließen<strong>de</strong>n Behand-<br />
Kooperati<strong>on</strong>sbörse lung erste v<strong>on</strong> K<strong>on</strong>takte türkischen zu knüpfen, Grund-<br />
bereits bestehen<strong>de</strong> buchämtern, K<strong>on</strong>takte zu Auslän<strong>de</strong>r intensivieren als<br />
o<strong>de</strong>r k<strong>on</strong>krete Energieprojekte Eigentümer v<strong>on</strong> zu Immobilien initiieren.<br />
einzutragen. Die Behör<strong>de</strong>n<br />
Die Teilnahme wollen am Symposium, zunächst <strong>de</strong>r die KooperaVerabti<strong>on</strong>sbörse und schiedung am NRW-Lan<strong>de</strong>sempfang<br />
<strong>de</strong>r neuen Rechts-<br />
ist kostenfrei. lage Die Kosten abwarten. für die Reise, <strong>de</strong>n<br />
Aufenthalt und für etwaigen Transport v<strong>on</strong><br />
Materialien sind v<strong>on</strong> <strong>de</strong>n Teilnehmern zu tragen.<br />
Nähere Dr. Ulrich Informati<strong>on</strong>en F. E. Palm erhalten Sie bei <strong>de</strong>r IHK<br />
Köln, Leiter Christoph Turkish Desk Hanke, sowie auf <strong>de</strong>r Internetseite<br />
Luther <strong>de</strong>r Rechtsanwaltsgesellschaft Lan<strong>de</strong>sinitiative Zukunftsenergien<br />
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NRW:<br />
E-Mail: ulrich.palm@luther-lawfirm.com<br />
Telef<strong>on</strong>: +49 221 9937-15040<br />
www.energieland.nrw.<strong>de</strong>/aktuelles/veranst.php<br />
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www.td-ihk.<strong>de</strong>