18.01.2013 Aufrufe

maklerintern 01_09.indd - Österreichischer Versicherungsmaklerring

maklerintern 01_09.indd - Österreichischer Versicherungsmaklerring

maklerintern 01_09.indd - Österreichischer Versicherungsmaklerring

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

makler<br />

övm<br />

intern<strong>01</strong>/2009<br />

ÖVM Mitglieder bestäti gen<br />

den Weg des ÖVM<br />

Neue Zusammenarbeit mit<br />

RA Mag. Markus Freilinger<br />

Second Hand Polizzen –<br />

ein todsicheres Geschäft?<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen –<br />

ein Wirtschaftsfaktor?<br />

Steuerliche News<br />

Jungmakler Kooperation ÖVM – Allianz<br />

öva<br />

ÖVM – gemeinsam<br />

ÖVA Veranstaltungskalender<br />

erfolgreich<br />

P.b.b. Verlagsort 1140 Wien • GZ 08Z037665 M


Wenigfahrerbonus<br />

gibt's nur für Wenigfahrer.<br />

Unter den Flügeln des Löwen.<br />

Wir decken alles ab – auch die Wünsche eines Wenigfahrers. Bewegen Ihre KundInnen ihr<br />

Fahrzeug maximal 7.500 km jährlich, reduzieren wir ihre Haftpflichtprämie um 20 %. Denn wer<br />

weniger fährt, soll auch weniger Versicherung bezahlen. Andere Zielgruppe? Kein Problem.<br />

Auch für Neuwagenbesitzer, Familien und Gebrauchtwagenfahrer hat die Generali das passende<br />

Bonusangebot. Mehr Infos unter http://kfz.generali.at oder 0800 208 808.<br />

Bonusangebote für Neuverträge; die exakten Bonusvoraussetzungen finden Sie unter http://kfz.generali.at.<br />

Bonus-Rallye spielen<br />

VW Golf gewinnen<br />

http://bonusrallye.generali.at


makler<br />

intern<br />

Sehr geehrte ÖVM-Mitglieder,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

am 27.2.2009 fand nun die jährliche Generalversammlung des ÖVM in Salzburg-Anif statt. Einen ausführlichen<br />

Bericht fi nden Sie im Blattinneren. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei allen ÖVM-Mitgliedern<br />

bedanken, die keine Kosten und Mühen gescheut haben, aus allen Teilen Österreichs anzureisen um an der<br />

Generalversammlung teil zu nehmen. Nach den „heftigen Turbulenzen“ der Zeit davor, hatte der Vorstand hier<br />

die Gelegenheit, persönlich Stellung zu beziehen und die anwesenden Mitglieder über Tätigkeiten, Finanzen und<br />

Zukunftspläne zu informieren.<br />

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich auch ausdrücklich bei den ausgeschiedenen Vorständen KR Kurt Dolezal,<br />

Mag. Werner Seiner, Manfred Reiner und Erich Kücükoglu für ihr Engagement in den letzten Jahren bedanken.<br />

Es freut mich ganz besonders, dass alle anderen Kollegen weiterhin dem ÖVM als Vorstände zur Verfügung<br />

stehen, wenn auch teilweise in geänderten Funktionen. Neu dazu gekommen ist Mag. Alexander Meixner, der die<br />

Herausforderung als Pressereferent angenommen hat.<br />

Gemeinsam werden wir unsere Anstrengungen darauf richten, den größtmöglichen Nutzen für den ÖVM und<br />

für die Mitglieder des ÖVM zu erzielen. Wie schon angekündigt, sind verschiedene Arbeitsgruppen geplant mit<br />

Aufgaben wie Kostenevaluierung, Homepage, Klauselverzeichnis uvm.<br />

Wichtig ist uns, dass, egal welches Thema wir in Angriff nehmen, ein Konzept dahinter steht, das möglichst<br />

viele Aspekte berücksichtigt. Denn nur ein durchdachtes Konzept kann gewährleisten, dass die hohe Qualität der<br />

Angebote des ÖVM erhalten bleibt.<br />

Ich wünsche Ihnen und uns viel Erfolg bei der Bewältigung der Herausforderungen, die auf uns alle zukommen<br />

werden. Gemeinsam werden wir es schaffen. Denn gemeinsam sind wir stärker.<br />

Dr. Claudia Ilk<br />

ÖVM Präsidentin<br />

Impressum:<br />

<strong>Österreichischer</strong> <strong>Versicherungsmaklerring</strong><br />

1140 Wien, Gottfried Alber Gasse 5/5<br />

Tel.: <strong>01</strong>/4169333, Fax.: <strong>01</strong>/41693334<br />

E-Mail: offi ce@oevm.at<br />

Für den Inhalt verantwortlich: Der Vorstand des ÖVM<br />

Redaktionsteam: ÖVM Sekretariat<br />

Layout: Klepp & Partners Werbeagentur GmbH<br />

Druck: Holzhausen Druck & Medien GmbH<br />

3


makler<br />

4<br />

intern<br />

ÖVM Mitglieder bestätigen<br />

den Weg des ÖVM<br />

Am Freitag, dem 27.02.2009, fand in Anif bei Salzburg<br />

die mit Spannung erwartete ordentliche Generalversammlung<br />

des ÖVM statt, hat es doch im<br />

Vorfeld viel mediales Echo gegeben. Das Interesse<br />

der Mitglieder war enorm und so war es wenig<br />

überraschend, dass insgesamt 122 Stimmberechtigungen<br />

vorlagen.<br />

Präsidentin Dr. Ilk ging bereits in ihrer Eröffnungsrede<br />

auf die emotionalen Punkte ein und<br />

sorgte somit von Beginn an für einen geordneten<br />

und auf die Sache bezogenen Ablauf. Der scheidende<br />

Vorstand, Mag. Werner Seiner, führte in<br />

bewährt souveräner Weise als Moderator und fallweise<br />

auch als Mediator durch die Versammlung.<br />

Unter den Anwesenden konnte auch Herr Ing.<br />

Punzl begrüßt werden, der sich überall dort unterstützend<br />

einbrachte, wo er einen Beitrag zur restlosen<br />

Klärung offener Fragen leisten konnte.<br />

Fachverbandsobmann, Herr akad. Vkfm. Gunther<br />

Riedlsperger, strich in seiner Wortmeldung die bedeutende<br />

Stellung des ÖVM innerhalb der österreichischen<br />

Maklerschaft hervor und wies darauf hin,<br />

dass eine rasche Ausräumung der Irritationen von<br />

immenser Wichtigkeit wäre. Meinungsverschiedenheiten<br />

sollten zukünftig intern geklärt werden und<br />

hätten in den Medien nichts verloren. Ein medialer<br />

Schlagabtausch diene lediglich dazu, unnötige Unruhe<br />

zu stiften und wäre demnach kontraproduktiv.<br />

Allgemein kann festgehalten werden, dass die<br />

Diskussionen von Sachlichkeit geprägt waren.<br />

Durch die Moderation wurde sichergestellt, dass<br />

jeder alles sagen konnte, was ihm am Herzen lag<br />

und keine Idee oder Anregung verloren ging. Jedem<br />

wurde durch diese Form der demokratischen<br />

Gesprächsführung die Möglichkeit gegeben, sich<br />

Gehör zu verschaffen.<br />

Einen zeitlich breiten Rahmen nahmen erwartungsgemäß<br />

der Bericht des Kassiers und die<br />

Anfragen zur Höhe des Mitgliedsbeitrages, der<br />

Vortragshonorare, der Personalkosten und zu den<br />

Exklusivprodukten des ÖVM, ein.<br />

Da diese Themen im Sinne einer transparenten<br />

Vereinsführung von besonderem Interesse sind,<br />

nochmals die wichtigste Punkte zu den einzelnen<br />

Anfragen kurz zusammengefasst:<br />

ad Mitgliedsbeiträge:<br />

In Bezug auf die Mitgliedbeiträge kann festgehalten<br />

werden, dass diese seit 1997 unverändert<br />

geblieben sind, obwohl die Qualitätsstandards


innerhalb des ÖVM deutlich gesteigert wurden.<br />

Im Jahre 1997 betrug der Mitgliedsbeitrag ATS<br />

7.000,00 (€ 508,71) und wurde im Zuge der Währungsumstellung<br />

auf eben € 500,00 abgerundet.<br />

Der ÖVM bietet seinen Mitgliedern nicht nur Seminare<br />

auf höchstem Niveau, sondern schafft für<br />

seine Mitglieder mit dem ÖVM-Netzwerk samt anwaltlicher<br />

Unterstützung, dem Forum in Linz, dem<br />

Assekuranz Award Austria, den Exklusivprodukten<br />

wie z.B.: das Klauselverzeichnis, Risikoanalysen,<br />

Formularsätze, u.v.m. einen erheblichen Nutzen<br />

und Mehrwert. Auf den Punkt gebracht, haben<br />

Mitglieder aufgrund des breiten und qualitativ<br />

hochwertigen Leistungsangebots des ÖVM einen<br />

nachhaltigen Wettbewerbsvorsprung.<br />

ad Vortragshonorare:<br />

Die Höhe der Vortragshonorare bestimmt der<br />

Markt und wird von Angebot und Nachfrage reguliert.<br />

Dieser Grundsatz gilt auch für die Vortragshonorare<br />

der Vorstandsmitglieder. Diese Tätigkeit<br />

muss losgelöst von der ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit<br />

gesehen werden. Qualitativ hochwertige<br />

Vortragende haben am freien Markt ihren Preis.<br />

Der ÖVM kann sich daher glücklich schätzen, dass<br />

er beispielsweise mit Gerhard Veits in den eigenen<br />

Reihen einen absoluten Experten mit einem beinahe<br />

unerschöpfl ichen Wissen rund um das Versicherungswesen<br />

hat, dem es darüber hinaus auch<br />

noch gelingt, dieses Wissen kurzweilig und äußerst<br />

praxisnahe den Kollegen zu vermitteln. Die in<br />

Rechnung gestellten Tagessätze bewegen sich deutlich<br />

unterhalb jener Sätze, die für derartige Experten<br />

am freien Markt normalerweise zu bezahlen<br />

wären. Bei jedem abgehaltenen Seminar ist ein<br />

positiver Deckungsbeitrag oberste Maxime. Es ist<br />

daher auch schon das eine oder andere Mal vorgekommen,<br />

dass seitens der Vortragenden auf einen<br />

Teil des Honorars verzichtet wurde, um dieses Ziel<br />

zum Wohle der Mitglieder zu erreichen.<br />

Selbstverständlich könnte man Vortragende von<br />

Versicherungsunternehmen einladen, für die<br />

ÖVM-Mitglieder Seminare zu halten. Die Tagessätze<br />

wären vielleicht etwas günstiger, jedoch legt der<br />

ÖVM bislang höchsten Wert auf seinen Ruf als<br />

unabhängige, objektive und praxisnahe Bildungseinrichtung.<br />

ad Personalkosten:<br />

Der Umsatz des ÖVM basiert auf vier Säulen:<br />

• Seminare<br />

• ÖVM-Forum<br />

• Mitgliedsbeiträge<br />

• Makler Intern<br />

Setzt man nun die Höhe der Personal- und Vorstandskosten<br />

dem Gesamtumsatz des ÖVM und<br />

der ÖVM-VeranstaltungsGesmbH, die alle zwei<br />

Jahre äußerst erfolgreich das ÖVM-Forum organisiert,<br />

in Beziehung, so ergibt sich ein durchschnittlicher<br />

Personal- und Vorstandsaufwand von rd.<br />

30% des Umsatzes. Dieser Wert ist im Vergleich zu<br />

anderen - ausschließlich auf Dienstleistungen ausgerichtete<br />

Organisationen - durchaus im Rahmen.<br />

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich anmerken,<br />

dass die Mitgliederbetreuung einen außerordentlich<br />

hohen Stellenwert hat. Die Generalsekretärin<br />

mit ihren Kolleginnen leistet hervorragende<br />

Arbeit nicht nur bei der Mitgliederbetreuung,<br />

sondern auch bei der Organisation von Seminaren,<br />

der Messe in Linz, der Erstellung des Makler Intern,<br />

der Führung der Buchhaltung, uvm. Und wir<br />

hoffen, dass die Damen auch weiterhin dem ÖVM<br />

und seinen Mitgliedsbetrieben mit dem gleichen<br />

Engagement zur Verfügung stehen.<br />

ad Exklusivprodukte des ÖVM:<br />

Dabei bezog sich die Diskussion bei der Generalversammlung<br />

vornehmlich auf die Exklusivprodukte,<br />

die von Gerhard Veits stammen (CD<br />

Schadenbearbeitung, CD Musterformulare, CD<br />

betriebliche Risikoanalysen, Privat Risikoanalyse<br />

und das Lernspiel Zirkeltraining). Es wurde nochmals<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese<br />

Produkte nur über den ÖVM bezogen werden<br />

können. Nichtmitglieder zahlen dafür allerdings<br />

einen wesentlich höheren Preis als Mitglieder, was<br />

– Fortsetzung auf Seite 6 –<br />

5


makler<br />

6<br />

intern<br />

üblicherweise dazu führt, dass Käufer auch gleichzeitig<br />

ÖVM-Mitglieder werden. Das geistige Eigentum an diesen<br />

Produkten gehört Herrn Gerhard Veits, der manche der<br />

Produkte im Auftrage des ÖVM entwickelt hat. Der Verein<br />

verdient daran in zweifacher Hinsicht: Zum einen direkt,<br />

da er für jedes verkaufte Produkt auf Basis einer Lizenzvereinbarung<br />

eine Provision erhält, zum anderen durch den<br />

oben erwähnten Anreiz zur Mitgliedschaft. Dies ist statistisch<br />

belegt.<br />

Zusammenfassend wollen wir nochmals bekräftigen, dass<br />

der sorgsame Umgang mit den Vereinsgeldern und der effi<br />

ziente Einsatz derselben zum Nutzen unserer Mitglieder<br />

bisher stets oberste Priorität hatte und selbstverständlich<br />

auch in Zukunft haben wird. Selbstverständlich ist auch der<br />

Vorstand des ÖVM angehalten, die Kosten auf ein mögliches<br />

Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund wird<br />

eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Kostenstruktur<br />

des ÖVM und möglichem Einsparungspotential<br />

beschäftigen wird.<br />

Mit Interesse wurde auch die Stellungnahme der Rechnungsprüfer<br />

erwartet, haben diese doch das Rechnungs-<br />

und Belegwesen einer sehr genauen, umfangreichen und<br />

peniblen – formalen wie auch inhaltlichen – über 10<br />

Stunden dauernden Prüfung unterzogen. Die Prüfer erwähnten<br />

lobend die Genauigkeit und die Vollständigkeit<br />

der Belegführung und bestätigten die Ordnungsmäßigkeit<br />

und Korrektheit der vorgelegten Unterlagen. Es kann<br />

hervorgehoben werden, dass der ÖVM fi nanziell sehr gut<br />

dasteht, die budgetären Vorgaben strikt eingehalten und<br />

somit insgesamt im Jahr 2008 profi tabel gewirtschaftet<br />

wurde. Die Generalversammlung bekräftigte das Vertrauen<br />

in die Führung des Vereins und sprach dem Vorstand und<br />

dem Kassier die Entlastung aus.<br />

Die Präsidentin bedankte sich bei den beiden Rechnungsprüfern.<br />

Durch das Prüfungsergebnis wurden die – nicht<br />

nur medial - erhobenen Vorwürfe von fachkundigen, neutralen<br />

Spezialisten entkräftet.<br />

Präsidentin Dr. Ilk unterstrich nochmals, dass man die<br />

Austritte der Vorstandsmitglieder sehr bedauere, da jeder<br />

Austritt eine Lücke hinterlässt, die es zu schließen gelte.<br />

Dies sei Auftrag und Herausforderung zugleich. Unser<br />

Verein besteht aber nicht nur aus dem Vorstand, sondern<br />

aus über 440 Mitgliedern, die aufgerufen sind, sich auch<br />

weiterhin einzubringen und mitzuarbeiten.<br />

Etwas irritiert zeigten sich anwesende Maklerkollegen über<br />

die Art und Weise, wie die zwei ehemaligen Vorstände,<br />

Herr Manfred Rainer und Herr Erich Kücükoglu, ihre<br />

Austritte medial verwerteten. Sie hätten sich den Weg der<br />

offenen Worte auf Vorstands- oder Mitgliederebene erwartet.<br />

Obwohl ausdrücklich von Ehrenpräsident KR Kurt<br />

Dolezal eingeladen und obwohl statutengemäß ihre Entlastung<br />

als Vorstände erst durch die Generalversammlung<br />

erfolgen konnte, waren beide Herrn leider nicht anwesend.<br />

Sehr zeitintensiv gestaltete sich die Abänderung der Statuten.<br />

Dies lag zum einen an der Vielzahl der eingebrachten Anträge<br />

und zum anderen an der grundsätzlichen Schwierigkeit,<br />

den relevanten Inhalt aus juristischen Texten für jedermann<br />

verständlich und vollinhaltlich nachvollziehbar aufzubereiten.<br />

Die vielen Wortmeldungen zu diesem zugegebenermaßen<br />

trockenen Thema sind charakteristisch für die Lebendigkeit<br />

und Diskussionsfreudigkeit unseres Vereines.<br />

Der Wahlvorschlag der neuen Präsidentin, Frau Dr. Claudia<br />

Ilk, der eine Reduktion der Anzahl der Vorstandsmitglieder<br />

auf sieben Personen vorsah, wurde seitens der Generalversammlung<br />

mit überwältigender Mehrheit angenommen.<br />

Das über die letzten Jahre äußerst erfolgreiche Vorstandsteam<br />

wird größtenteils unverändert bleiben. Herr Mag. Seiner<br />

und Herr KR Dolezal scheiden aus freien Stücken aus,<br />

neu im Team ist der 36-jährige Mag. Alexander Meixner,<br />

Versicherungsmakler und gewerblicher Vermögensberater<br />

aus Wien, der dem ÖVM seit 2003 angehört. Der studierte<br />

Betriebswirt übernimmt die Presseagenden und wird einem<br />

Arbeitskreis vorstehen, der sich mit der Evaluierung der<br />

Kostenstruktur des ÖVM beschäftigt.<br />

Bevor die Sitzung nach über vier Stunden geschlossen wurde,<br />

ehrte Präsidentin Ilk noch ihrem Vorgänger, Ing. Punzl,<br />

für seine jahrelange und überaus erfolgreiche Tätigkeit<br />

und dankte allen teilnehmenden Mitgliedern, die bis zum<br />

Schluss ausgeharrt und wesentlich zum Erfolg dieser Generalversammlung<br />

beigetragen haben.<br />

Es wäre uns allen zu wünschen, dass wir die „Turbulenzen“<br />

jetzt hinter uns lassen können. Denn nur so ist eine kon-


struktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit möglich.<br />

Als überzeugte Demokraten wissen wir, dass Demokratie<br />

nicht umsonst ist. Wir alle, Vorstand wie ÖVM-Mitglieder,<br />

sind und waren sicherlich auch bisher bereit, diesen Preis<br />

zu bezahlen. Wenn man sich allerdings rückblickend den<br />

Aufwand an Zeit und Energie bewusst macht, so bleibt zu<br />

hoffen, dass der Preis nicht jedes Jahr so hoch sein möge.<br />

Dr. Claudia Ilk, Präsidentin,<br />

Landesvorsitzende Niederösterreich<br />

Christian Weixlbaumer, Vizepräsident,<br />

Landesvorsitzender OÖ<br />

Alfred Binder, Kassier und Vizepräsident,<br />

Landesvorsitzender Wien<br />

Gerhard Veits, Schriftführer, Ombudsmann,<br />

Landesvorsitzender Vorarlberg<br />

Steckbrief Mag. Alexander Meixner<br />

Persönliches:<br />

Name: Mag. Alexander Friedrich MEIXNER<br />

geboren am: 17. Juli 1972<br />

Familienstand: ledig<br />

Kinder: 1 Sohn<br />

Schulischer Werdegang:<br />

1978 bis 1990 Volksschule und Gymnasium Schulbrüder Strebersdorf<br />

1993 bis 1995 Lehrgang für Versicherungswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien<br />

1996 bis 2003 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien<br />

(Schwerpunkte Versicherungs- und Kreditwirtschaft)<br />

Mag. Alexander Meixner, Pressesprecher<br />

Ing. Mirko Ivanic, Landesvorsitzender Steiermark<br />

Hannes Pfeifenberger, Landesvorsitzender Salzburg<br />

Berufl icher Werdegang:<br />

<strong>01</strong>/1991 bis 08/1995 Privatkundenbetreuer bei der ERSTEBANK<br />

09/1995 bis 11/1997 Berater für Freiberufl er bei der Hypobank Vorarlberg<br />

12/1997 bis 10/2003 Geschäftsführer der Firma VMF Ges.m.b.H (Versicherungsmakler und Vermögensberater)<br />

08/1998 bis 12/2003 Aquisiteur bei der GENERALI AG<br />

10/2000 bis laufend Geschäftsführender Gesellschafter der Firma ACREDO Ges.m.b.H<br />

(Versicherungsmakler und Vermögensberater)<br />

04/2004 bis laufend Geschäftsführender Gesellschafter der Firma KIWANO Mec & Meixner OEG<br />

(Immobilienverwaltung)<br />

<strong>01</strong>/2004 bis laufend Vortragender und Prüfer im Auftrag der WK Wien<br />

09/2004 bis laufend Lektor am Campus Wien<br />

09/2007 bis laufend Lektor an der Fachakademie für Finanzdienstleister<br />

Berufl iche Qualifi kationen:<br />

• Sparkassenprüfung I und II • Fachlaufbahnprüfung für Freiberufl er und vermögende Privatkunden • Prüfung zum uneingeschränkten<br />

Gewerbe des Vermögensberaters • Prüfung zum Versicherungsmakler • Grundqualifi kation für den Versicherungsbereich<br />

(GENERALI) • Ausbildung zum Finanzdienstleister (GENERALI) • Buchhaltungskenntnisse (Bilanzanalyse, Rohbilanz, usw.)<br />

• Betreuung von Freiberufl ern, vermögenden Privatkunden und kleinen Betrieben im Aktiv- wie im Passivgeschäft • Vorträge<br />

und Seminare für die Wirtschaftskammer Wien, die GENERALI Versicherung, die Firma ENERMED GmbH und die Firma BIZCON-<br />

SULT GmbH • Lektor an der Fachhochschule Campus Wien • Lektor an der Fachakademie für Finanzdienstleister • Verfassen<br />

von Skripten und diversen Lernunterlagen • Verfassen von Prüfungsfragen für die Wirtschaftskammer Österreich • Tätigkeit als<br />

Prüfer für die Wirtschaftskammer Wien<br />

7


makler<br />

8<br />

intern ombudsmann<br />

courtagevereinbarung<br />

mit der HDI<br />

Wiederum darf ich vom erfolgreichen Abschluss der<br />

Verhandlungen über eine neue Courtagevereinbarung mit<br />

einem Versicherer berichten. Mit der HDI Versicherung<br />

AG konnten nun ebenfalls wesentliche Verbesserungen im<br />

Rahmen des Provisionsvertrages erzielt werden.<br />

Die HDI Versicherung AG wird die neue Vertragsgrundlage<br />

nicht unaufgefordert an alle Versicherungsmakler<br />

aussenden. Dennoch erhielt ich die schriftliche Zusage des<br />

Versicherers, dass sich jeder Versicherungsmakler, der bereits<br />

eine Geschäftsbeziehung zur HDI pfl egt, sich auf die<br />

Gültigkeit der neuer Courtagevereinbarung berufen kann.<br />

Die neue Vereinbarung ist über die ÖVM – Homepage<br />

abrufbar! (Rubrik Netzwerk-Leistungen, Courtagevereinbarungen)<br />

Wie immer darf ich auch diesmal darauf hinweisen, dass<br />

klauseln – eine serie – teil5<br />

Risikowegfall:<br />

In Abänderung von §68 Abs. 2 VersVG bzw. allenfalls<br />

bestehender dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden<br />

einschlägigen Bestimmungen in Versicherungsbedingungen<br />

o. ä, fi ndet ein Risikowegfall zum tatsächlichen<br />

Wegfalldatum Berücksichtigung.<br />

§ 68 VersVG regelt die Rechtsfolgen, die entstehen, wenn<br />

das „versicherte Interesse“ wegfällt.<br />

Man unterscheidet 2 Fälle:<br />

• Das versicherte Interesse fehlt von vornherein: in solchen<br />

Fällen kommt der Versicherungsvertrag von vornherein<br />

nicht wirksam zustande. Für den Versicherer kommt es zu<br />

keiner Risikotragung, er kann unter Umständen eine angemessene<br />

Geschäftsgebühr verlangen.<br />

es kaum möglich ist, alle<br />

Verbesserungswünsche der<br />

Maklerschaft lückenlos umzusetzen<br />

und es der Kollegenschaft<br />

vorbehalten bleibt,<br />

Einigungen über weitere<br />

Änderungen im Einzelfall<br />

mit dem jeweiligen Versicherer<br />

zu treffen.<br />

Meinen Dank für die gute Zusammenarbeit richte ich gerne<br />

an Herrn Wolfgang Kaiser, Abteilungsleiter der HDI<br />

für Marketing und Vertrieb. Ebenso bedanke ich mich bei<br />

Herrn Dr. Robert Ammann, Landesdirektor der HDI in<br />

Vorarlberg, für die perfekte Koordination.<br />

Ihr<br />

Gerhard Veits, ÖVM - Ombudsmann<br />

Gerhard Veits<br />

• Das versicherte Interesse fällt nachträglich weg und besteht<br />

objektiv für den Versicherungsnehmer nicht mehr,<br />

ausgenommen Besitzwechsel oder Gesamtrechtsnachfolge.<br />

Gemeint sind somit zB. die Zerstörung der versicherten<br />

Sache durch Brand, der Tod des Hundes (Hundehaftpfl<br />

icht) etc.<br />

In diesen Fällen gebührt gem. 68 Abs. 2 VersVG dem Versicherer<br />

die Prämie „bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der<br />

Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt“.<br />

Mit der Klausel „Risikowegfall“ wird vereinbart, dass die<br />

Rechtsfolgen ab dem tatsächlichen Wegfalldatum berücksichtigt<br />

werden. Somit endet der Prämienanspruch nicht<br />

erst bei Kenntnisnahme des Versicherers, sondern mit<br />

dem tatsächlichen Wegfall des versicherten Interesses.<br />

Dr. Claudia Ilk, ÖVM Präsidentin<br />

ÖVM Mitglieder, die das Klauselverzeichnis bezogen haben, können auch im ÖVM Netzwerk unter „Klauseln<br />

– Klauseln-Suche – Klauseln-Archiv“ alle Klauseln nachlesen, downloaden und neue Klauseln suchen bzw.<br />

einstellen.


�����������<br />

���������������������������������<br />

�������<br />

�����������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������������������<br />

�������������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������<br />

�����������������<br />

�<br />

���������������������������������������������������������������<br />

�������������������������������<br />

�������������������������������������������������������<br />

�����������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������


makler<br />

intern recht<br />

10<br />

neue zusammenarbeit mit rechtsanwalt<br />

mag. markus freilinger<br />

Die Rechtsauskünfte im<br />

Rahmen unseres ÖVM-<br />

Netzwerks wurden in den<br />

Jahren 2007 und 2008 von RA<br />

Dr. Nikolaus Vavrovsky beantwortet. Da<br />

die kontinuierliche Betreuung der Anfragen<br />

aus terminlichen Gründen<br />

von Dr. Vavrovsky nicht mehr<br />

gewährleistet war, wurde<br />

die Zusammenarbeit per<br />

31.12.2008 beendet.<br />

Es freut uns sehr,<br />

Ihnen mitteilen zu<br />

können, dass der<br />

ÖVM mit<br />

Mag.<br />

Markus<br />

Freilinger<br />

Rechtsanwalt<br />

Verteidiger in<br />

Strafsachen<br />

einen neuen<br />

Kooperationspartner<br />

gefunden hat.<br />

Herr Mag. Freilinger wird<br />

ab sofort die Rechtsanfragen<br />

der Mitglieder im ÖVM Netzwerk<br />

beantworten.<br />

Viele unserer Mitglieder<br />

werden Herrn Mag. Freilinger<br />

noch aus seiner<br />

Tätigkeit als Geschäftsführer<br />

des ÖVM in der<br />

Zeit von 1996 bis 2002<br />

kennen. Schon damals<br />

hat er die Rechtsanfragen<br />

der ÖVM-Mitglieder sehr<br />

ausführlich und gewissenhaft<br />

beantwortet.<br />

Hier eine kurze Vorstellung von Herrn<br />

Mag. Markus Freilinger<br />

Rechtsanwalt<br />

Verteidiger in Strafsachen<br />

Nach Abschluss des Jus-Studiums an der Universität<br />

Wien und des Gerichtsjahres an Gerichten in Wien und<br />

Niederösterreich war ich für rund 6 Jahre als Geschäftsführer<br />

des Österreichischen <strong>Versicherungsmaklerring</strong>es<br />

u.a. mit vielfältigen Fragen des Versicherungs- und Versicherungsmaklerrechts<br />

betraut. Weitere Erfahrungen<br />

aus der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche<br />

konnte ich durch meine Tätigkeit bei einer österreichischen<br />

Bank sammeln.<br />

Im Anschluss absolvierte ich die Ausbildung zum<br />

Rechtsanwalt in Kanzleien in Tulln und Wien und legte<br />

Anfang 2006 die Rechtsanwaltsprüfung ab.<br />

Vor kurzem habe ich mich als Rechtsanwalt in Wien<br />

selbständig gemacht und befi nde mich in einer Kanzleigemeinschaft<br />

mit zwei weiteren Rechtsanwälten.<br />

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind neben Versicherungsrecht<br />

insbesondere:<br />

Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht,<br />

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vereinsrecht,<br />

Verkehrsrecht und Unfallschäden, Vertragsrecht,<br />

Wirtschaftsrecht, Zivilrecht.<br />

Ich freue mich sehr, dem ÖVM und dessen Mitgliedern<br />

wieder in rechtlichen Belangen zur Verfügung stehen<br />

zu dürfen und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen bzw.<br />

Kennenlernen im Zuge der einen oder anderen Veranstaltung.<br />

Mag. Markus Freilinger<br />

Rechtsanwalt<br />

Esteplatz 7, 1030 Wien<br />

Sprechstelle: 2095 Drosendorf/Thaya, Hornerstraße 19<br />

Telefon: +43 (0)1 713 25 65<br />

Telefax: +43 (0)1 713 38 85<br />

E-Mail: mf@rechtsanwalt-freilinger.at


second hand-polizzen –<br />

ein todsicheres geschäft?<br />

Nach zahlreichen Hiobsbotschaften, die in den<br />

v ergangenen Monaten die Finanzwelt erschütterten,<br />

macht nun vermehrt ein weiteres, fragwürdiges<br />

Finanzierungsinstrument negative Schlagzeilen:<br />

die gebrauchte Lebensversicherung („Secondhand<br />

P olizze“).<br />

Wie funktionieren Secondhand-Polizzen?<br />

Das System des „Finanzierungsinstruments Secondhand-<br />

Polizze“ beruht im Wesentlichen darauf, dass spezialisierte<br />

Settlement-Gesellschaften Lebensversicherungspolizzen<br />

todkranker Versicherungsnehmer aufkaufen. Es handelt<br />

sich in der Regel um Versicherungsnehmer, deren Tod –<br />

und damit die Auszahlung der Lebensversicherungssumme<br />

– in absehbarer Zeit prognostiziert wird. Die voraussichtliche<br />

Restlebenserwartung wird auf Grundlage vorab eingeholter<br />

medizinischer Gutachten errechnet. Die Settlement-Gesellschaft<br />

übernimmt in der Folge die Versicherungspolizze<br />

gegen eine deutlich unter dem Auszahlungsbetrag<br />

liegende „Ablöse“, wobei die genaue Ablösesumme<br />

auf Basis der restlichen Lebenserwartung kalkuliert wird.<br />

Zusätzlich verpfl ichtet sich die Settlement-Gesellschaft, die<br />

Prämien bis zum Todeszeitpunkt des Versicherungsnehmers<br />

weiterzubezahlen.<br />

Die so erworbene „gebrauchte Lebensversicherung“ wird<br />

in der Folge an den Anleger weiterverkauft. Für den Anleger<br />

ergibt sich die Rendite aus der Differenz zwischen<br />

dem Kaufpreis für die Secondhand-Polizze zuzüglich der<br />

von ihm (bis zum Tod des Versicherungsnehmers) noch zu<br />

übernehmenden zukünftigen Versicherungsprämien einerseits<br />

und dem Auszahlungsbetrag beim Tod des Versicherungsnehmers<br />

andererseits.<br />

Todsicheres Geschäft ohne Risiko?<br />

Finanzierungsgeschäfte mit gebrauchten Lebensversicherungen<br />

werden von den Settlement-Gesellschaften als äußerst<br />

profi tables, risikoarmes Geschäft angepriesen. Dem<br />

Anleger winken „attraktiv hohe Erträge“ von 6 bis deutlich<br />

über 10 Prozent, und zwar angeblich unabhängig von der<br />

Entwicklung der Zins- und Kapitalmärkte.<br />

Die Kapitalauszahlung erfolge „so sicher wie der Tod“.<br />

Zudem tue man dem kranken Versicherungsnehmer etwas<br />

Gutes, der den für ihn wertlosen Risikoschutz in einen<br />

realen Vermögenswert<br />

umwandeln und so seinen<br />

Lebensabend fi nanzieren<br />

kann.<br />

Selbst wenn man<br />

ethische und moralische<br />

Bedenken außer acht<br />

lässt, ist der Handel mit<br />

gebrauchten Lebensversicherungen<br />

keineswegs<br />

so unbedenklich, wie<br />

Dr. Hans-Jörg Vogl<br />

dies von den Vermittlern<br />

der jeweiligen Produkte<br />

propagiert wird. Trotz zahlreicher Garantien, welche dem<br />

Anleger den Eindruck vermitteln sollen, dass es sich bei<br />

Secondhand-Polizzen um ein todsicheres Geschäft handelt,<br />

haften den Produkten durchaus erhebliche Risiken<br />

an. Mangels konkreter Überprüfungsmöglichkeiten sind<br />

bei dieser Veranlagungsform Betrügereien Tür und Tor<br />

geöffnet.<br />

• Der Anleger hat keine reale Möglichkeit, die in die<br />

„Vertriebskette“ gebrauchter Lebensversicherungen<br />

eingebundenen Personen bzw. Unternehmungen zu<br />

überprüfen und sind diese im Wesentlichen auch einer<br />

genauen aufsichtsrechtlichen Kontrolle entzogen. So<br />

ist die fi nanzielle Situation der Settlement-Gesellschaft<br />

genau so schwer überprüfbar, wie der Umstand, ob der<br />

Versicherungsnehmer tatsächlich schwerkrank ist, ja es<br />

kann nicht einmal konkret nachvollzogen werden, ob es<br />

den Versicherungsnehmer überhaupt gibt!<br />

• Selbst wenn der kranke Versicherungsnehmer tatsächlich<br />

existiert, liegt in der Berechnung der Lebenserwartung<br />

ein enormes Risiko, zumal der genaue Sterbezeitpunkt<br />

naturgemäß nie vorhergesagt werden kann. Eine unvorsichtige<br />

Prognose kann verheerende Auswirkungen auf<br />

die Rendite haben. Der Anleger hat nämlich bis zum tatsächlichen<br />

Tod des Versicherungsnehmers die Prämien<br />

weiter zu bezahlen. Je später der prognostizierte Tod eintritt,<br />

desto mehr Prämien müssen entrichtet werden. Dies<br />

kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Anleger<br />

insgesamt wesentlich mehr in das Produkt investieren<br />

muss, als er letztlich ausbezahlt bekommt. Es ist auch<br />

– Fortsetzung auf Seite 12 –<br />

11


makler<br />

12<br />

intern recht<br />

denkbar, dass bewusst falsche Gutachten erstellt werden,<br />

um eine Versicherungspolizze günstig an den Mann<br />

zu bringen. In einem solchen Fall ist die Secondhand-<br />

Polizze lediglich für die Settlement-Gesellschaft und die<br />

involvierten Vermittler, nicht aber für den Anleger ein<br />

„ertragreiches und risikoarmes“ Geschäft.<br />

• Das Risiko, aufgrund einer „zu langen“ Lebensdauer<br />

des Versicherungsnehmers und die dadurch bedingte<br />

verlängerte Prämienzahlungsdauer in ein Verlustgeschäft<br />

zu schlittern, könnte grundsätzlich auf einen „Garantiegeber“<br />

übergewälzt werden. Dieser Garantiegeber sichert<br />

dem Anleger zu, die Auszahlung der Versicherungssumme<br />

anstelle des Versicherungsunternehmens vorzunehmen,<br />

sofern der Tod des Versicherungsnehmers (und<br />

damit die Auszahlung der Versicherungssumme) nicht<br />

zum prognostizierten Zeitpunkt eintreffen sollte. Handelt<br />

es sich beim Garantiegeber aber um eine unterkapitalisierte,<br />

zum Rückversicherungs- bzw. Bankenbetrieb<br />

gar nicht zugelassene Gesellschaft, so zerplatzt die zugesagte<br />

Garantie in dem Moment, in dem sie in Anspruch<br />

genommen werden soll, wie eine Seifenblase.<br />

• Selbst wenn es einen schwerkranken Versicherungsnehmer<br />

gibt, der schließlich stirbt, besteht die Gefahr, dass<br />

der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss<br />

falsche Angaben gemacht hat. Die Versicherung kann<br />

dann eine Obliegenheitsverletzung einwenden, welche<br />

zur Leistungsfreiheit führt.<br />

Dr. Hans-Jörg Vogl<br />

Rechtsanwalt<br />

Landstrasse 151 Hirschgraben 4,<br />

9494 Schaan 6800 Feldkirch<br />

Liechtenstein Österreich<br />

Fazit<br />

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass das als risikolos<br />

hochangepriesene Geschäft mit gebrauchten Lebensversicherungen<br />

für den Anleger keineswegs „so sicher wie der<br />

Tod“ ist. Die erheblichen Risiken, die mit diesem Finanzierungsprodukt<br />

verknüpft sind, können nur durch genaueste<br />

Prüfung und sorgfältigste Auswahl der eingebundenen<br />

Personen im Rahmen gehalten werden, wobei mangels<br />

konkreter Überprüfungsmöglichkeiten die Schwachstellen<br />

dieser Finanzierungsform nie ganz ausgeschaltet werden<br />

können.<br />

Eine Haftung gegen den Vermittler ist im Regelfall nicht<br />

gegeben, weil der Vermittler gar keine Chance hat, eine<br />

genaue Prüfung vorzunehmen und sich auf das Urteil der<br />

involvierten Experten (Universitätsprofessoren, Buchprüfungsgesellschafter<br />

etc.) verlassen muss.<br />

Tel +423 – 237 57 94 Tel +43 – 5522 77777<br />

Fax +423 – 237 57 92 Fax +43 – 5522 77777 22<br />

E-Mail: offi ce@vogl.li E-Mail: offi ce@vogl.or.at - www.vogl.or.at


Pension<br />

Jetzt gehören Ihre Sorgen uns!<br />

Mit der Prämienpension der Wiener Städtischen<br />

mit 9,5% staatlicher Prämie. Nähere Infos unter 050 350 350,<br />

auf www.wienerstaedtische.at oder bei Ihrem Berater.<br />

IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN


makler<br />

14<br />

intern haftpflichtecke<br />

allgemeine geschäftsbedingungen –<br />

ein wirtschaftsfaktor?<br />

Es ist bekannt, das die Mehrzahl aller Unternehmen diverse<br />

kleingedruckte Regelungen mit verschiedensten<br />

Bezeichnungen Fallweise auf der Rückseite des Geschäftspapiers<br />

oder auf der Rückseite von Rechnungsformularen<br />

vorgedruckt haben.<br />

Diese wurden meist vor längerer Zeit von irgendjemandem<br />

verfasst (oder aus Formulierungen anderer Geschäftsbedingungen<br />

wie ein Puzzle zusammengesetzt) und nur in<br />

den seltensten Fällen ist jenen Personen, die im Unternehmen<br />

mit dem Vertragsabschluss von Aufträgen befasst<br />

bewusst, welche juristischen Konsequenzen sie dadurch<br />

auslösen.<br />

Zuallererst ist zu beachten, dass auch die optimal abgefassten<br />

AGB nur dann wirksam werden, wenn sie gültig<br />

im Vertrag vereinbart wurden. Dazu ist erforderlich, dass<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die AGB dem<br />

Vertragspartner bekannt waren und dieser sich damit ausdrücklich<br />

einverstanden erklärt hat. Für diesen Umstand<br />

trägt man selbst die Beweislast. Somit ist klar, dass AGB<br />

auf der Rückseite von Rechnungsformularen nie Vertragsinhalt<br />

für das vorliegende Rechtsgeschäft werden können,<br />

da zum Zeitpunkt der Rechnungslegung der Vertrag längst<br />

geschlossen wurde.<br />

Aber wie kommt man zu sinnvollen AGBs und<br />

was regelt man darin im Detail?<br />

Sinnvolle Anregungen erhält man über die Brancheneigene<br />

Interessensvertretung der Wirtschaftskammer, deren<br />

Fachverbände größtenteils Muster-AGB für ihre Mitgliedsunternehmen<br />

erstellt haben. Sollte man damit nicht<br />

das Auslangen fi nden, so lohnt sich ein weiterer Blick in<br />

die ÖNORMEN A2060 bzw. B2110, die aufgrund ihrer<br />

ständigen Aktualisierung bereits eine umfangreiche Auslegungsjudikatur<br />

des OGH erfahren haben.<br />

Hat man sich jedoch zum Verfassen von eigenen AGB<br />

entschlossen, so muss man vorerst zwischen Einkaufbedingungen<br />

und Kauf- bzw. Lieferbedingungen unterscheiden.<br />

Erste dienen dazu, den eigenen Subunternehmern und Lieferanten<br />

von der Auftraggeberseite (vertraglich) übernommene<br />

Haftungspotentiale weiter zu reichen. Letztere haben<br />

den Zweck, die eigene Haftung und Gewährleistung gegenüber<br />

dem Auftraggeber zu präzisieren bzw. zu beschränken.<br />

Da das Transparenzgebot und die Unklarheitenregel der<br />

§§ 914, 915 ABGB auch auf AGB Anwendung fi ndet,<br />

sollen die einzelnen Regelungsbereiche klar formuliert<br />

werden und mit einer sinnvollen Überschrift versehen sein. ein.<br />

Zweckmäßigerweise stellt man diese chronologisch gereiht iht<br />

in einem Innhaltsverzeichnis den AGB voran.<br />

Die Regelungsbereiche weichen branchenspezifi sch arg<br />

von einander ab, einige häufi g vorkommende Regelungsbebereiche sind jedenfalls folgende:<br />

• Gültigkeit und Anwendungsbereich,<br />

• Fristen und Termine,<br />

• Lieferung und Gefahrtragung,<br />

• Zahlung und Preise,<br />

• Übernahme und Rücktritt,<br />

• Gewährleistung und Garantie,<br />

• Schadenersatz und (Produkt-) Haftung,<br />

• Höhere Gewalt,<br />

• Aufrechnung und Abtretung,<br />

• Gerichtstand und anzuwendendes Recht,<br />

• Schiedsgericht und Salvatorische Klausel.<br />

Wie erwähnt, erhebt obige Aufzählung keinen Anspruch h<br />

auf Vollständigkeit. Nicht vergessen werden darf darauf, f,<br />

dass unbedingt das Monat und Jahr der Herausgabe der<br />

AGB auf diesen vermerkt sein sollte, damit spätere Über- r-<br />

arbeitungsversionen leichter zugeordnet werden können. .<br />

Aus meiner Sicht ist jedenfalls jedem Unternehmen anzurauraten die eigenen Geschäftsbedingungen möglichst auf dem m<br />

juristischen Letztstand zu bringen, um damit die eigene<br />

Haftungssituation nachhaltig zu verbessern. Von selbst<br />

versteht sich, dass der Versicherungsschutz der Betriebs-<br />

haftpfl ichtversicherung nahtlos daran anschließen muss.<br />

Der Versicherungsmakler kann mit einem entsprechendem em<br />

Hinweis darauf seine Fachkompetenz unter Beweis stellen<br />

und in einigen Fällen sicher Zusatzgeschäft durch die e<br />

Ausweitung des Deckungsschutzes der Betriebshaftpfl icht ht<br />

tätigen.<br />

J.Stögerer<br />

haftpfl ichtecke<br />

dr. stögerer


fallstricke –<br />

achtung falle!<br />

D.A.S. - Bekommen Sie Ihre Folgeprovisionen ?<br />

Ein Fallbeispiel:<br />

Sie übernehmen mit Vollmacht die Betreuung eines bestehenden<br />

D.A.S. Rechtsschutzvertrages.<br />

Infolge Deckungserweiterung wird eine Mehrprämie erzielt.<br />

Die Abschlussprovision sollten Sie ohne Probleme<br />

erhalten. Bekommen Sie aber auch den Folgeprovisionsanteil?<br />

Leider nein!<br />

Auf Grund einer Rückfrage bei der Generaldirektion in<br />

Wien habe ich folgende Stellungnahme erhalten:<br />

Unsere geltenden Provisions- und Bestandsbestimmungen<br />

sehen vor, dass der Erstvermittler eines Versicherungsvertrages<br />

(=Erbringer) höchsten Schutz genießt. Das bedeutet,<br />

dass diesem, jedenfalls bis zum Zeitpunkt des durch<br />

ihn zuletzt beantragten Versicherungsablaufes, sämtliche<br />

Betreuungsprovisionen zugerechnet werden, auch wenn<br />

sich diese während der Vertragslaufzeit durch Indexanpassungen<br />

oder Veränderungen im Risiko verändert haben<br />

sollten. Und das unabhängig davon, ob es sich um einen<br />

Versicherungsmakler, Kooperationspartner oder angestellten<br />

Vermittler handelt.<br />

Also, bis auf weiteres genau prüfen und mit dem zuständigen<br />

Partner-Betreuer eine manuelle Lösung vereinbaren.<br />

Die D.A.S. hat aber zu diesem Thema für uns<br />

auch eine positive Information:<br />

Es wurde bereits 2008 damit begonnen, an der Entwicklung<br />

eines modernen, fl exiblen Verarbeitungssystems zu<br />

arbeiten. Damit sollen in Zukunft mehrere Vermittler<br />

gleichzeitig als Folgeprovisions-Empfänger vollautomatisiert<br />

bedient werden. Die technische Umsetzung soll 2<strong>01</strong>0<br />

erfolgen.<br />

Wir hoffen, dass diese Umsetzung tatsächlich im Jahr 2<strong>01</strong>0<br />

realisiert wird, denn bis dahin heißt es prüfen, prüfen, prüfen.<br />

Übrigens – D.A.S. spricht immer von Betreuungsprovision<br />

- aber das ist ein anderes Thema!<br />

Alfred Binder<br />

ÖVM Vizepräsident<br />

MaklerSelect. Exklusiv für<br />

Österreichs unabhängige Vermittler.<br />

n Prämien auf einen Blick<br />

n Kurzantrag<br />

n Schnell & Klar<br />

n Marktgerecht<br />

Nähere Informationen erhalten<br />

Sie bei Ihrem Maklerbetreuer bzw.<br />

im MaklerServiceDirekt.<br />

MaklerSelect: Auto & Frei


makler<br />

steue<br />

intern steuer<br />

highlights aus dem<br />

wartungserlass 2008 der UStR 2000<br />

16<br />

Die Finanzverwaltung hat die geltenden Umsatzsteuerrichtlinien<br />

in folgenden wesentlichen Punkten<br />

geändert oder ergänzt:<br />

Rechnungsausstellung und Vorsteuer<br />

Faxrechnungen<br />

Rechnungen können bis zum Ende des Jahres 2009 weiterhin<br />

mittels Fernkopierer (Telefax) übermittelt werden.<br />

Pauschalierte Land- oder Forstwirte und<br />

UID-Nummer<br />

Pauschalierte Land- und Forstwirte haben bei Umsätzen<br />

im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen ihre UID-Nummer auf Rechnungen (Gutschriften)<br />

anzugeben sowie eine Zusammenfassende<br />

Meldung abzugeben.<br />

Rückerstattung vom vereinnahmten Entgelt<br />

Die Rückerstattung eines bereits vereinnahmten Entgeltes<br />

oder ein Preisnachlass durch den ersten Unternehmer<br />

in einer Leistungskette an den Endkunden<br />

führt grundsätzlich zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage<br />

für den Umsatz des ersten Unternehmers.<br />

Der geschuldete Steuerbetrag ist somit durch den ersten<br />

Unternehmer zu berichtigen, auch wenn die Erstattung<br />

oder der Preisnachlass nicht unmittelbar vom ersten Unternehmer<br />

an den Endkunden gewährt wird.<br />

Gesellschaftsverhältnisse, Organe und<br />

Dienstnehmer<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH können<br />

weiterhin aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung<br />

hinsichtlich dieser Tätigkeit als Nichtunternehmer behandelt<br />

werden. Ein Vorsteuerabzug steht ihnen aus ihrer<br />

Tätigkeit somit nicht zu.<br />

Stiftungsvorstände<br />

Stiftungsvorstände sind grundsätzlich als Unternehmer<br />

zu behandeln, sofern ihre Weisungsfreiheit nicht stark<br />

eingeschränkt ist und sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit<br />

nicht organisatorisch in die Stiftung eingegliedert sind.<br />

Ein Vorsteuerabzug iZm ihrer Tätigkeit ist somit möglich.<br />

Ansonsten sind die Stiftungsvorstände als Nichtunternehmer<br />

zu behandeln (kein Vorsteuerabzug).


liche<br />

news<br />

Landwirt im Rahmen bodenschutzrechtlicher Vorgaben<br />

Klärschlamm auf seine Felder gegen Entgelt auf, so stellt<br />

dies ebenfalls eine Entsorgung dar und unterliegt somit<br />

dem ermäßigten Steuersatz.<br />

Funktionsgebühren<br />

Gebühren an Funktionäre einer Körperschaft öffentlichen<br />

Rechts sind grundsätzlich nicht steuerbar, sofern<br />

die Funktionäre nach außen als Organe dieser Körperschaft<br />

auftreten und innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs<br />

mit einer entsprechenden Macht- und Entscheidungsbefugnis<br />

(Imperium) ausgestattet sind.<br />

Insolvenz-Ausfallgeld<br />

Zahlungen von Insolvenz-Ausfallgeldern durch den<br />

Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds an freie Dienstnehmer unterliegen<br />

nicht der Umsatzsteuer.<br />

Vermietung und Verpachtung<br />

Vermietung von Grundstücken durch<br />

ausgegliederte Rechtsträger von<br />

Körperschaften des öffentlichen Rechts<br />

(ausgenommen Gebietskörperschaften)<br />

Der Mietvertrag über Liegenschaften, die zuerst von Körperschaften<br />

öffentlichen Rechts in einen eigenen Rechtsträger<br />

des Privatrechts ausgegliedert und anschließend an die<br />

jeweilige Körperschaft vermietet oder verpachtet werden,<br />

kann grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen<br />

anerkannt werden:<br />

– Beteiligung der Körperschaft am ausgegliederten Rechtsträger<br />

von mehr als 50 %<br />

– Übertragung der Liegenschaft in das Eigentum des ausgegliederten<br />

Rechtsträgers<br />

– Das Entgelt übersteigt die vom Vermieter bzw. Verpächter<br />

zu tragenden Betriebskosten im Umfang der §§ 21 bis<br />

24 MRG zuzüglich einer jährlichen AfA-Komponente<br />

von mindestens 2,5 %. Der Gegenbeweis einer längeren<br />

Nutzungsdauer ist zulässig.<br />

Abfallwirtschaft<br />

Schrott-VO<br />

Die Ausführungen aus dem Informationsschreiben des<br />

BMF zur Schrott-VO werden in die Umsatzsteuerrichtlinien<br />

aufgenommen. Darin werden bestimmte Umsätze aus Lieferungen<br />

und sonstigen Leistungen iZm Abfallstoffen erfasst,<br />

bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger<br />

übergeht, unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein<br />

ausländischer oder ein inländischer Unternehmer ist.<br />

Entsorgung von Klärschlamm<br />

Das Entsorgen von kontaminiertem Klärschlamm unterliegt<br />

dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Bringt ein<br />

Banken- und Versicherungen<br />

Kreditvermittlung durch Untervertreter<br />

Die Kreditvermittlung durch einen Untervertreter ist<br />

grundsätzlich steuerfrei, sofern sich seine Tätigkeit als<br />

wesentlicher und spezifi scher Bestandteil einer Vermittlungsleistung<br />

darstellt und sich nicht auf die Übernahme<br />

eines Teils, der mit dem Vertrag verbundenen Sacharbeit,<br />

beschränkt. Es ist daher nicht unbedingt erforderlich, dass<br />

der Vermittler als Untervertreter eines Hauptvertreters in<br />

unmittelbaren Kontakt mit den beiden Vertragsparteien<br />

tritt, um alle Klauseln des Vertrags auszuhandeln.<br />

Tourismus<br />

Seminarleistungen<br />

Leistungen wie die Bereitstellung eines Seminarraums samt<br />

Grundausstattung und Technik, Seminarbetreuung und<br />

Getränkeverabreichung stellen keine unselbständigen Nebenleistungen<br />

zur Beherbergung dar. Sie unterliegen somit<br />

dem Normalsteuersatz von 20 %.<br />

Besteuerung des Unternehmens<br />

Betriebsstättenbegriff<br />

Das Vorliegen einer Betriebsstätte setzt ein ständiges Zusammenwirken<br />

von Personal- und Sachmitteln, die für<br />

die Erbringung der betreffenden Leistungen erforderlich<br />

ist, voraus. Weiters wird ein hinreichender Grad an Beständigkeit<br />

und eine Struktur vorausgesetzt, die von der<br />

personellen und technischen Ausstattung eine autonome<br />

Erbringung der Leistung ermöglicht.<br />

Vermittlungen<br />

Vermittlung eines Sportlers an einen Verein<br />

Die Vermittlung eines Sportlers an einen Verein ist grundsätzlich<br />

an jenem Ort steuerbar, an dem der vermittelte<br />

Umsatz ausgeführt wird. Dies gilt auch für Vermittlungsleistungen,<br />

die an einen Nichtunternehmer erbracht werden.<br />

Es ist somit zu unterscheiden:<br />

– Ist der Sportler selbständig, dann richtet sich der Leistungsort<br />

danach, wo der Sportler seine Leistung an den<br />

Verein erbringt.<br />

– Ist der Sportler nicht selbständig (zB Dienstvertrag liegt<br />

vor), dann richtet sich grundsätzlich der Leistungsort<br />

danach, wo der Verein seinen Sitz hat.<br />

– Fortsetzung auf Seite 18 –<br />

17


makler<br />

18<br />

intern steuer<br />

Ausgabe von Warengutscheinen<br />

Bei einem Warengutschein, der als Gegenleistung für die<br />

Vermittlung eines Neukunden ausgegeben werden, kann<br />

im Fall der sofortigen Herausgabe des Gegenstandes als<br />

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer der Vermittlungsleistung<br />

der Einkaufspreis des Unternehmers (zuzüglich<br />

allfälliger Versandkosten) angesetzt werden, wenn<br />

der Unternehmer den Nachweis erbringen kann, dass der<br />

eingelöste Gutschein für die Vermittlungsleistung des Altkunden<br />

hingegeben wurde. Ist dieser Zusammenhang nicht<br />

nachweisbar, ist als Bemessungsgrundlage der Nennwert<br />

des Gutscheines heranzuziehen.<br />

Zoll<br />

Beförderungs- und Versendungslieferung<br />

aus dem Drittlandgebiet<br />

Nimmt der inländische Warenempfänger oder der von ihm<br />

beauftragter Spediteur die Zollanmeldung vor, insbesondere<br />

im Falle einer Lieferung mit den Lieferkonditionen<br />

Freie Dienstnehmer sollten nur dann angemeldet werden,<br />

wenn es sich tatsächlich um solche handelt. Diese<br />

Empfehlung leitet sich aus zahlreichen aktuellen<br />

Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes zu freien<br />

bzw. echten Dienstverhältnissen sowie Werkverträgen<br />

ab.<br />

Häufi g werden Mitarbeiter aus Kostengründen als freie<br />

Dienstnehmer eingestuft und angemeldet. Werden diese<br />

Dienstverhältnisse im Zuge einer gemeinsamen Prüfung<br />

lohnabhängiger Abgaben (GPLA) in echte Dienstverhältnisse<br />

umqualifi ziert, führt dies zu einer erheblichen Kostenbelastung<br />

für den Dienstgeber.<br />

Für den Arbeitgeber bringt die Beschäftigung von freien<br />

Dienstnehmern den Vorteil, dass diese nicht den Bestimmungen<br />

des Arbeitsrechts und grundsätzlich auch nicht<br />

dem jeweiligen Kollektivvertrag unterliegen.<br />

Kostenvorteile haben sich verringert<br />

Wird die Kostenseite betrachtet, hat sich der Vorteil aus<br />

der Beschäftigung von freien Dienstnehmern erheblich<br />

verringert. Freie Dienstnehmer wurden mit <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2008 in<br />

die Arbeitslosenversicherung, in den Insolvenz-Entgelt-<br />

steue<br />

„DDP unversteuert benannter Bestimmungsort“ oder „frei<br />

Haus, verzollt und unversteuert“, so schuldet der inländische<br />

Warenempfänger die Einfuhrabgabe. Es kommt zu<br />

keiner Verlagerung des Lieferortes ins Inland, der Lieferort<br />

liegt somit im Drittland.<br />

Lieferung eines Gegenstandes vor der<br />

Wiedereinfuhr<br />

Wird eine Ware vom Unternehmer zur Bearbeitung ins<br />

Drittland verbracht und in weiterer Folge wieder ins Inland<br />

zurück gebracht, dann erfolgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

nach dem Zollwert.<br />

Das Veredelungsentgelt wird für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage<br />

nicht herangezogen, da es bei fehlender<br />

oder eingeschränkter Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

des Abnehmers zu ungerechtfertigten Steuervorteilen kommen<br />

könnte.<br />

dienstvertrag, freier dienstvertrag oder<br />

werkvertrag – prüfung durch GPLA<br />

Fonds und in die betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge<br />

(Abfertigungsbeitrag) einbezogen. Gleichzeitig<br />

wurden sie auch arbeiterkammerumlagepfl ichtig.<br />

Insgesamt beträgt der Beitragssatz für freie Dienstnehmer<br />

somit 40,43 %, davon trägt der Dienstgeber 22,81 %. Der<br />

Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung inkl. Abfertigungsbeitrag<br />

für echte Dienstnehmer liegt bei 23,36 %. Die<br />

Kostenersparnis gegenüber echten Dienstnehmern liegt<br />

somit nur noch in den sonstigen Lohnnebenkosten von<br />

insgesamt rund 8 %.<br />

Ob ein Vertragsverhältnis ein echtes oder freies Dienstverhältnis<br />

oder einen Werkvertrag darstellt, ist aus lohnabgabenrechtlicher<br />

Sicht primär nach dem wahren wirtschaftlichen<br />

Sachverhalt zu beurteilen. Die bloße Bezeichnung<br />

eines Vertrages als „Dienstvertrag“, „Werkvertrag“ oder<br />

„freier Dienstvertrag“ ist nicht ausschlaggebend.<br />

Entscheidend ist, wie der Sachverhalt ausgestaltet und<br />

gelebt wird. Es wird daher – vor allem in letzter Zeit – im<br />

Rahmen der Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben<br />

(GPLA) verstärkt eruiert, ob die für einen Werkvertrag<br />

oder einen freien Dienstvertrag maßgeblichen Kriterien<br />

erfüllt sind. Wie der echte Dienstnehmer schuldet der freie<br />

Dienstnehmer eine gattungsmäßig defi nierte Leistung,


liche news<br />

jedoch nicht im Verhältnis der persönlichen Abhängigkeit.<br />

Eine persönliche Abhängigkeit liegt nach der Rechtsprechung<br />

dann vor, wenn vor allem folgende Merkmale erfüllt<br />

sind:<br />

• Weisungsgebundenheit;<br />

• persönliche, auf Zeit abgestellte Arbeitspfl icht des Arbeitnehmers;<br />

• funktionelle Autorität des Arbeitgebers, die sich hinsichtlich<br />

Arbeitszeit, Arbeitsort und Kontrollen auswirkt;<br />

• Verwendung der Betriebsmittel des Arbeitgebers;<br />

• organisatorische Eingliederung des Arbeitnehmers in<br />

den Betrieb des Arbeitgebers;<br />

• kein Unternehmerwagnis.<br />

Für das Vorliegen eines echten Dienstvertrages müssen<br />

nicht alle der oben genannten Bestimmungsmerkmale der<br />

persönlichen Abhängigkeit gemeinsam vorliegen. Sie können<br />

auch in unterschiedlich starker Ausprägung bestehen.<br />

Ein Werkvertrag ist im Gegensatz zum Dienstvertrag ein<br />

Zielschuldverhältnis. Der Werknehmer ist bei der Erbringung<br />

der Leistung (Werk) nicht persönlich abhängig tätig.<br />

Der Werkunternehmer schuldet nicht ein bloßes Wirken,<br />

sondern ein konkretes Werk, welches er frei von Weisungen<br />

und Kontrollen erbringt.<br />

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage unter www.oevm.at<br />

Wien<br />

• Investa Versicherungsmakler KG, 1020 Wien<br />

• Schäfer Versicherungsmakler GmbH, 1130 Wien<br />

Niederösterreich<br />

• Hackl Leopold, 2042 Guntersdorf<br />

• Feigl Dietmar, 3312 Oed<br />

Oberösterreich<br />

• Raiffeisen Versicherungsdienst Linz, 4020 Linz<br />

Vorarlberg<br />

• Tinkhauser & Co Honorarberatung KG, 6710 Nenzing<br />

Rechtsfolgen bei Nichtanerkennung<br />

durch die Abgabenbehörde<br />

Werden Werkverträge im Rahmen einer GPLA in echte<br />

Dienstverhältnisse umqualifi ziert, hat der Arbeitgeber mit<br />

einer entsprechenden Belastung durch ASVG-Sozialversicherungsbeiträge<br />

(Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge)<br />

und Lohnnebenkosten zu rechnen.<br />

Sofern der Werkunternehmer keine Einkommensteuererklärung<br />

abgegeben hat, haftet der Arbeitgeber darüber<br />

hinaus für die Lohnsteuer. Im Gegensatz zur Sozialversicherung<br />

ist der Arbeitgeber jedoch hinsichtlich der Lohnsteuer<br />

berechtigt, gegenüber dem Dienstnehmer den zivilrechtlichen<br />

Regressweg zu bestreiten.<br />

Ähnliche Konsequenzen sind gegeben, wenn ein freier<br />

Dienstvertrag in einen echten Dienstvertrag umqualifi ziert<br />

wird. In diesem Fall wird den Arbeitgeber die Differenz<br />

der Sozialversicherungsbeiträge und die nachträgliche Vorschreibung<br />

der Lohnnebenkosten treffen. Auch in diesem<br />

Fall haftet der Arbeitgeber (mit Regressmöglichkeit) für die<br />

nicht einbehaltene Lohnsteuer, wenn der (freie) Dientnehmer<br />

keine Einkommensteuer abgeführt hat.<br />

der österreichische versicherungsmaklerring<br />

begrüßt seine neuen mitglieder vom<br />

zeitraum dezember 2008 bis märz 2009:<br />

Salzburg<br />

• Raiffeisen Salzburg Versicherungsmakler GmbH,<br />

5020 Salzburg<br />

Kärnten<br />

• Wabnegger-Jernej Patrick, 9020 Klagenfurt<br />

• Gauglhofer Erwin, 9800 Spittal<br />

• Kanzlei Katzer Alfred, 9311 Kraig<br />

Tirol<br />

• Pfl anzner und Fleischmann OG, 6060 Hall i. Tirol<br />

• Mateus Versicherungs Treuhand, 6380 St. Johann<br />

19


makler<br />

20<br />

intern<br />

berechnung der witwen- bzw. witwerpension<br />

Vielfach sind wir Makler und Versicherungstreuhänder mit<br />

der Frage unserer Kunden konfrontiert, wie hoch denn<br />

das Einkommen nach dem Tod des Ehepartners für den<br />

Überlebenden sein wird.<br />

Eine genaue Auskunft für die jeweils persönliche Situation<br />

erhält ein Kunde bei der Pensionsversicherungsanstalt.<br />

Wir sollten nie eine „Berechnung“ durchführen, sondern<br />

nur einen Hinweis oder einen Näherungswert bekannt<br />

geben.<br />

Hier aber ein Überblick über die derzeitige Regelung, die<br />

Ihnen eine brauchbare Schätzung über die Höhe der Witwenpension<br />

liefert:<br />

Es gibt bei der Witwen-/Witwerpension - Berechnung<br />

keinen Unterschied mehr zwischen Mann und Frau.<br />

Wenn Sie einen Näherungswert ermitteln wollen, dann<br />

gehen Sie wie folgt vor:<br />

1) Berechnungsgrundlagen:<br />

a) Einkommen des/der Lebenden der letzten<br />

2 Kalenderjahre = € ……<br />

b) Einkommen des/der Verstorbenen der letzten<br />

2 Kalenderjahre = € ……<br />

d.h. ein Näherungswert ist das jeweilige Monats-Bruttoeinkommen<br />

mal 14 mal 2<br />

2) Berechnungsformel:<br />

Bemessungsgrundlage der/des Lebenden (Witwe/r)<br />

70 – 30 x = Prozentsatz<br />

Bemessungsgrundlage des/der Verstorbenen<br />

Daraus folgt:<br />

Monatseinkommen des/r Verstorbenen mal Prozentsatz<br />

= monatliche W-Pension<br />

Anmerkung:<br />

Für eine genauere Aussage müsste das Bruttoeinkommen<br />

der letzten zwei Jahre genau erfasst werden.<br />

Auf das Ergebnis (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge<br />

minus Werbungskosten) müsste noch der<br />

entsprechende Einkommenssteuersatz angewendet werden,<br />

um zum Nettoeinkommen zu gelangen. Einfacher und oft<br />

ausreichend für eine Grundaussage geht es mit einem Näherungswert.<br />

Beispiel: für einen einfachen Näherungswert: Annahme<br />

der Mann verstirbt<br />

monatliche Nettorente der Lebenden<br />

(Witwe): z.B.: 977.- mal 14 mal<br />

2 = 27356.monatliche<br />

Nettorente des Verstorbenen<br />

z.B: 1453.- mal 14 mal 2 =<br />

40684.-<br />

Eingesetzt in die obige Formel:<br />

70 – ( 30 mal 27356 dividiert durch Mag. Werner Seiner<br />

40684) = 70 minus 20,17 = 49,82<br />

d.h. die Witwe wird zusätzlich zu ihrer eigenen Pension ca.<br />

49,82 Prozent der Rente des Verstorbenen erhalten somit:<br />

1453 mal 49,82 % = 724.-<br />

Die Witwe wird dann über folgendes monatliche Einkommen<br />

verfügen:<br />

Eigene Pension 977.- plus Witwenpension 724.- = Gesamt<br />

ca. 1.7<strong>01</strong>.-<br />

Die Pensionshöhe kann zwischen 0 Prozent und 60 Prozent<br />

liegen; d.h. wenn die Pension des Hinterbliebenen 2<br />

1/3 mal höher ist, als die des Verstorbenen, dann ergibt die<br />

Formel NULL; beträgt dagegen die Pension der Hinterbliebenen<br />

nur 1/3 der Pension des Verstorbenen, dann ergibt<br />

die Formel 60 %<br />

3) Bezugsdauer:<br />

Unter „normalen“ Umständen gebührt die Pension ohne<br />

zeitliche Befristung;<br />

d.h. aus der Ehe entstammt ein Kind oder<br />

der/die Hinterbliebene hat bereits das 35. Lebensjahr vollendet<br />

oder<br />

der (die Hinterbliebene ist Invalide oder<br />

die Ehe hat mindestens 10 Jahre gedauert; Altersunterschied<br />

über 25 Jahre oder<br />

die Ehe hat mindestens 5 Jahre gedauert; Altersunterschied<br />

20 - 25 Jahre oder<br />

die Ehe hat mindestens 3 Jahre gedauert; Altersunterschied<br />

bis 20 Jahre.<br />

Wenn kein Punkt erfüllt wird, dann ist die Witwenpension<br />

mit 30 Monaten begrenzt.<br />

Heiratet ein/e Pensionsbezieher wieder, dann erlischt der<br />

Pensionsanspruch.<br />

Als einmalige Leistung wird bei einer unbefristeten<br />

Witwen(Witwer)pension eine Abfertigung in Höhe des<br />

35-fachen der Witwen(Witwer)pension (ohne allfällige Ausgleichszulage)<br />

ausbezahlt.


FAHREN SIE MIT DEM<br />

TESTSIEGER<br />

vav.at<br />

Der Verein für Konsumenteninformation (Konsument 03/2008) bestätigt: Die VAV KFZ-Versicherungen sind „sehr gut“.<br />

Welche Vorteile der TYPTOP ® Tarif für Ihre Kunden bietet, erfahren Sie bei Ihrem Regionalleiter oder unter 0800.998 998.<br />

Jetzt neu: KFZ-Tarifrechner auf dem Vertriebspartnerportal der VAV – www.vavonline.at.


makler<br />

22<br />

intern<br />

kooperation ÖVM und Allianz<br />

Der Allianz sind Jungmakler wichtig.<br />

Mit einem speziell für die Jungmakler geschnürten Paket hat die Allianz vor einem<br />

halben Jahr ihre Offensive zur Zusammenarbeit mit Jungmaklern verstärkt. Demnächst<br />

fi ndet der erste Erfahrungsaustausch statt.<br />

„Im Jahr 2009 konnten wir mit 52<br />

neuen Maklern bereits eine aktive<br />

Partnerschaft im Sinne unserer Erfolgsprofi<br />

le aufbauen“, freut sich Dr.<br />

Klaus Koban, Leiter des Maklervertriebs<br />

der Allianz. Bei der Existenzgründung<br />

eines Maklerunternehmens<br />

ist es immer noch schwierig,<br />

starke Partner zu fi nden, und genau<br />

hier greift das Allianz Jungmaklerpaket.<br />

Es bietet den Maklern wertvolle<br />

Features, die sie beim Start effektiv<br />

unterstützen und das notwendige<br />

Rüstzeug für die Praxis mitgeben.<br />

„Neben der persönlichen Maklerbetreuung<br />

und dem Business-Gespräch<br />

mit dem Landesdirektor kommen die attraktiven Courtagen bei den Jungmaklern<br />

sehr gut an“, betont Klaus Koban.<br />

Ein weiterer wichtiger Teil des Pakets wird jetzt zum ersten Mal angeboten: der<br />

Allianz Jungmaklertag. An diesem Tag wird ein umfangreicher und detaillierter<br />

Erfahrungsaustausch zwischen Jungmaklern und den Entscheidungsträgern der<br />

Allianz stattfi nden. In Kooperation mit dem ÖVM, der sich ebenfalls sehr intensiv<br />

der Jungmakler annimmt, werden wichtige Themen besprochen und mit den<br />

Jungmaklern diskutiert.<br />

Alle interessierten Jungmakler können gerne unter partnerchannel@allianz.at<br />

Informationen zum 1. Allianz Jungmaklertag anfordern.<br />

Der ÖVM unterstützt die Jungmakler<br />

Gerade Jungmakler benötigen für ihren Schritt in eine neue Berufskarriere fachliche<br />

Unterstützung und fundierte Ausbildung.<br />

Das ÖVM Jungmakler –Starter -Paket ist eine ideale Ergänzung zum Angebot der<br />

Allianz.<br />

Es bietet zu einem fi xen Pauschalpreis 8 hochwertige Seminartage, freien Eintritt<br />

zum ÖVM Forum 2<strong>01</strong>0 in Linz inkl. Abendveranstaltung, Zugang zum Netzwerk<br />

sowie 2 Jahre Mitgliedschaft im größten österreichischen Berufsverband für Versicherungsmakler.<br />

Weitere Information dazu erhalten Sie anlässlich des Allianz Jungmaklertages am<br />

ÖVM – Desk oder direkt in unserem ÖVM Büro unter: <strong>01</strong>- 416 9333.


IHR RECHTSSCHUTZ-SPEZIALIST<br />

Unser<br />

Rechtsschutz<br />

passt.<br />

JETZT NEU<br />

Mehr Schutz.<br />

Flexibel. Persönlich. Sicher.<br />

ARAG Privat-Rechtsschutz mit Basis-, Komfort- oder Premium-Schutz • www.ARAG.at


makler<br />

24<br />

intern aus- und weiterbildung vorschau der<br />

Seminar<br />

ÖVA<br />

Fachgrundausbildung<br />

ÖVA Schulung für<br />

Fortgeschrittene<br />

ÖVA Seminar<br />

Verkaufsmanagment<br />

ÖVA Seminar<br />

Technische Versicherung<br />

ÖVA Seminar<br />

Versicherungsbedingungen<br />

ÖVA Seminar<br />

Sommerakadmie<br />

ÖVA Seminar<br />

Riskmanagement i. d. Praxis<br />

ÖVA Seminar<br />

Bauvorhaben<br />

ÖVA Seminar<br />

Die neue ZPO<br />

ÖVT Lehrgang zum dipl.<br />

Versicherungstreuhänder<br />

Termin<br />

April Mai Juni<br />

Ort<br />

2. Wien<br />

15. Wien<br />

16. Wien<br />

5. Wien<br />

27. Wien<br />

16.-18. Salzburg<br />

22. Salzburg<br />

27. Tirol<br />

30. Wien<br />

18.-20. Salzburg<br />

6. Tirol<br />

12. Niederösterreich<br />

25. Wien<br />

9. Tirol<br />

4. Wien<br />

7. Wien<br />

14. Tirol<br />

Die einzelnen Einladungen werden noch rechtzeitig per Post versendet.<br />

Anmeldemöglichkeiten auch über unsere Homepage unter: www.oevm.at / Aus- u. Weiterbildung


ÖVA österreichische versicherungsakademie<br />

Thema Referenten<br />

Feuer, Feuer-BU Ing. Alexander Punzl<br />

Sturm, Leitungswasser Alfred Binder<br />

KFZ Versicherung, Haftpfl icht, Kasko Alfred Binder<br />

Fortgeschrittenenschulung: Personensparten<br />

(Unfall, Insassenunfall, Kranken-BUFT, Leben-BUZ)<br />

Hannes Pfeifenberger<br />

Fortgeschrittenenschulung: Haftpfl icht Hannes Pfeifenberger<br />

Verkaufsmanagement für Jungmakler Mag. Franz Zuckerstätter<br />

Einführung in die technische Versicherung – technische Bündel- und<br />

Massensparten<br />

Akad. Vkfm. Georg Eisenzopf<br />

Allg. Versicherungsbedingungen – Bedeutung, Kontrolle, Wirksamkeit RA Dr. Clemens Pichler<br />

Sommerakademie (NICHT nur) für Jungmakler<br />

Rechtliches, Organisation und Kundenbindung<br />

Theoretische Kenntnisse des Riskmanagement speziell in der Risikoerkennung-<br />

gekoppelt mit der praktischen Umsetzung in einem landwirtschaftlichen<br />

und einem Kleinstbetrieb<br />

Ein Fachseminar zu Thema „rund um das Thema Bauen“. Beleuchtet<br />

wird dieses praxisnahe Seminar aus rechtlicher Sicht und aus den möglichen<br />

versicherungstechnischen Umsetzungen.<br />

Die gesetzlichen Änderungen seit dem Jahr 2005 und ihre<br />

Auswirkungen auf den Rechtsschutz unter Bezugnahme der Rechtssprechung.<br />

2. Abschnitt: Die Durchsetzung des Leistungsanspruchs<br />

Gerhard Veits, Hannes Pfeifenberger<br />

Franz Innerhuber<br />

Ing. Ivanic, Dr. Kobzina<br />

Ing. Ivanic, Mag. Ernst Bauer<br />

25


makler<br />

26<br />

intern<br />

der ÖVM und die ARAG in düsseldorf<br />

Im vergangenem Herbst wurde im Rahmen der österreichweiten<br />

Mitgliedertreffen das neue ÖVM - ARAG Privat<br />

Rechtsschutzprodukt vorgestellt. Neben den Highlights des<br />

Produktes:<br />

• Rechtsanwaltshotline für Kunden von ÖVM Maklern<br />

• Versicherungsschutz auch für Begünstigte aus Personenversicherungsverträgen<br />

• Erhöhung der Mediationskosten im Liegenschafts-<br />

Rechtsschutz<br />

• Erweiterung des Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutzes für<br />

den Fahrzeugankauf,<br />

und Einiges mehr, wurde auch die Wettbewerbsreise nach<br />

Düsseldorf für 10 ÖVM Makler vorgestellt. Die Reise fand<br />

nun vom 18. bis zum 20. Februar 2009 statt, also mitten<br />

zum Höhepunkt des Karnevals.<br />

Zeitig Mittwochmorgen fanden sich nahezu alle Mitreisenden<br />

pünktlich am Flughafen ein. Einzig der Kollege<br />

Mag. Tiefenbrunner verspätete sich etwas, da er direkt aus<br />

dem Spital anreisen mußte. Ein gerissenes Seitenband im<br />

Sprunggelenk hätte nahezu seine Teilnahme vereitelt. Aber<br />

mit viel Charme, wofür die Tiroler ja bekannt sind, konnte<br />

Kollegen Tiefenbrunner das Bordpersonal auch noch 10<br />

Minuten vor dem Abfl ug überzeugen ihn mitzunehmen,<br />

wofür wir an dieser Stelle auch der AUA danken.<br />

Am Anreisetag stand die Besichtigung des ARAG Towers<br />

am Programm. Die Zentrale der ARAG ist das höchste<br />

Gebäude von Düsseldorf und der Empfang wurde von<br />

Herrn Vorstandsdirektor Dr. Kathan persönlich vorge-<br />

nommen. Für alle anwesenden Maklerkollegen war es besonders<br />

beeindruckend, wie mitarbeiterfreundlich der Büroturm<br />

gebaut worden ist und mit welcher hohen Qualität<br />

die Arbeitsplätze ausgestattet sind.<br />

Am Nachmittag stand ein Spaziergang in der Altstadt<br />

auf dem Programm, der mit einem Besuch in einem der<br />

ältesten „Wirtshäuser“ von Düsseldorf seinen feuchtfröhlichen<br />

Abschluss fand.<br />

Am Donnerstag erlebten wir die Eröffnung der „Weiberfastnacht“<br />

um 11 Uhr 11 Minuten. Diese fand in der<br />

Altstadt vor dem Rathaus statt und im Gegensatz zum<br />

Fasching in Österreich feiert dies in Düsseldorf die ganze<br />

Stadt. Die große Mehrheit ist mit Kostümen verkleidet und<br />

oft tragen ganz Gruppen mit mehr als 20 Personen das<br />

gleiche Outfi t. Für uns Österreicher machte dieses Treiben<br />

und die großartige Stimmung die auf den Straßen und in<br />

den Lokalen vorherrschte, eher einen südländischen Eindruck<br />

als deutsche Ernsthaftigkeit. Einige der Teilnehmer<br />

feierten, ob der guten Stimmung bis in den frühen Morgen<br />

und waren über das entspannte Programm am letzten Tag<br />

der Reise - eine gemütliche Stadtrundfahrt und abschließendes<br />

Essen beim Italiener - sehr dankbar.<br />

Wir danken der ARAG für diese schönen Tage.<br />

Ing. Mirko Ivanic, ÖVM Vorstand


Play ▼<br />

Play ▼<br />

Play ▼<br />

Monatlich Geld für die<br />

laufenden Ausgaben<br />

Leistung bei klar definierten<br />

Beeinträchtigungen<br />

Leistung auch bei<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

LebensKasko<br />

Neu in Österreich und<br />

exklusiv bei der Donau!<br />

Das Leben hat oft Überraschungen, die nicht immer erfreulich sind. Wer mitten im Leben steht, denkt nicht daran, möglicherweise<br />

eines Tages mit einer Beeinträchtigung leben zu müssen und die Grundfähigkeiten zur Bewältigung des Alltags zu verlieren.<br />

Das soziale Netz schließt die finanzielle Lücke, die sich dabei ergibt, nur wenig.<br />

Die LebensKasko sorgt mit einer monatlichen Rente für Geld wenn als Folge<br />

einer gesundheitlichen Beeinträchtigung das Einkommen ausfällt.<br />

Zu erfreulich günstigen Prämienbeiträgen!<br />

Donau - flexibel wie das Leben<br />

www.donaubrokerline.at


�����������������<br />

��������������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������������������������������<br />

������������������������������������������

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!