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SOLAR Verein Berlin-Brandenburg E.V.

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz = EEG<br />

•Das EEG wurde 2000 im Bundestag beschlossen. Das<br />

novellierte Gesetz trat endgültig am 1.8.2004 in Kraft.<br />

•Das Ziel: Die Anteile von Erneuerbaren Energien an<br />

der Stromversorgung wesentlich steigern.<br />

•Das EEG ermöglicht, eine Photovoltaikanlage<br />

gewinnbringend zu betreiben.<br />

•Netzbetreiber werden verpflichtet, Strom aus<br />

Erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen.<br />

•Die garantierte Vergütungsdauer gilt jeweils 20 Jahre.<br />

•Da sich die Investitionskosten für PV-Anlagen in den<br />

nächsten Jahren verringern, sinkt die<br />

Einspeisevergütung, je später die Anlage errichtet wird<br />

(Degression 5% pro Jahr).

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