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Dr. Thomas Köhne, Dipl. - Versicherungsforen Leipzig

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<strong>Versicherungsforen</strong><br />

Fachartikel<br />

2004<br />

Thema Produktpolitik<br />

nen zu verzeichnen – abgesehen von der Einführung des Single-<br />

Privathaftpflichttarifs. Dies dürfte daran liegen, dass auch vor der Deregulierung<br />

bereits Versicherungsschutz für alle „Träger“ von Risiken zumindest<br />

grundsätzlich zur Verfügung stand.<br />

Als dritte Gestaltungskomponente neben Versicherungsfall und Schadenbewertung<br />

bestimmt die Versicherungsform den konkreten Umfang des<br />

Versicherungsschutzes (Nach welcher Regel werden die versicherten<br />

Schäden entschädigt?). Auch Deckungssummen und Franchisen spielen<br />

diesbezüglich eine Rolle. In diesem Kontext hat es in den vergangenen 10<br />

Jahren eine Reihe von Änderungen gegeben. Beispiele 14 dafür sind die von<br />

der HUK-Coburg („Heim & Haftpflicht“) oder vom Deutschen Herold („dimenso“)<br />

praktizierte Abkehr von der für die Kunden schwer nachvollziehbaren<br />

„Versicherungssumme 1914“ in der Wohngebäudeversicherung, die<br />

Abschaffung der Versicherungssumme – und damit von der komplizierten<br />

Vollwertversicherung – in der Hausratversicherung oder die Möglichkeit<br />

zur Vereinbarung sehr hoher Selbstbehalte in der privaten Krankenversicherung<br />

(z.B. Tarif „XL“ der Victoria). Generell gilt, dass die Selbstbehalte<br />

in sehr viel stärkerem Maße als in der Vergangenheit als risikopolitisches<br />

Instrument eingesetzt werden – einerseits, um das Kundeninteresse an<br />

der Schadenverhütung zu steigern und damit das moralische Risiko zu<br />

mindern, sowie andererseits, um die unwirtschaftliche Regulierung von<br />

Kleinschäden zu vermeiden („Geldwechselgeschäfte“).<br />

Daneben sind noch einige Veränderungen festzuhalten, die vor allem vertragsrechtlicher<br />

Natur sind und/oder durch den Gesetzgeber angestoßen<br />

wurden: Bspw. ist die Vertragslaufzeit tendenziell kürzer geworden. Auch<br />

das geplante neue VVG enthält eine ausdrückliche Bestimmung, wonach<br />

ein Versicherungsnehmer spätestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres<br />

ein Kündigungsrecht hat (§ 11 Abs. 4E VVG). 15 Die hiermit angesprochenen<br />

vertragsrechtlichen Aspekte sind durchaus kundenorientiert<br />

und erleichtern den Verkauf. Ein weiteres Beispiel ist die Riester-Rente:<br />

Die mit ihr verbundenen neuen, aus Kundensicht interessanten Komponenten<br />

sind gesetzlich motiviert. Sie umfassen die staatliche Förderung<br />

(durch Zulagen und steuerliche Abzugsfähigkeit), die Transparenz durch<br />

14<br />

Vgl. etwa Heidemann, J.: Neue Tarife und Produkte in der privaten Krankenversicherung,<br />

in: VP 5/2002, S. 90-94; Knospe, J.: „Versicherungssumme 1914“ vor dem<br />

Aus?, in: ZfV 4/2000, S. 115 f.<br />

15<br />

Vgl. Niederleithinger, E.: Der Abschlussbericht der VVG-Kommission – Zusammenfassung<br />

von Vorschlägen, in: ZfV 9/2004, S. 242.<br />

<strong>Versicherungsforen</strong> <strong>Leipzig</strong> - Gesellschaft für angewandte Versicherungswissenschaft mbH<br />

Geschäftsführung: <strong>Dipl</strong>.-Kfm. Markus Rosenbaum<br />

Käthe-Kollwitz-Str. 9 ◦ 04109 <strong>Leipzig</strong> ◦ Telefon 0341 / 124 55 0 ◦ Fax 0341 / 124 55 99 ◦<br />

E-Mail: kontakt@versicherungsforen.net ◦ URL: www.versicherungsforen.net<br />

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