Dr. Thomas Köhne, Dipl. - Versicherungsforen Leipzig
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<strong>Versicherungsforen</strong><br />
Fachartikel<br />
2004<br />
Thema Produktpolitik<br />
In dem 3-Ebenen-Konzept stellt das eigentliche und traditionelle Kernprodukt<br />
„Versicherungsschutz“ die Ebene 1 dar. Dabei handelt es sich um die<br />
Versicherungsdeckung, welche juristisch betrachtet vor allem in Antrag,<br />
Versicherungsschein und -bedingungen formuliert ist. Ebene 2 ergänzt das<br />
Kernprodukt um die unmittelbare Dienstleistung zur Marktleistung: Die<br />
Dienstleistung umfasst Beratung, Erklärung, Abschluss, Betreuung und<br />
Schadenbearbeitung. Ebene 3 weitet die Orientierung der Marktleistung<br />
Versicherung an der Funktion des (finanziellen) Sicherns auf weitere<br />
Dienstleistungen aus.<br />
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Kernproduktes (Ebene 1) beziehen sich<br />
auf die formale Aufmachung und auf die materiell-inhaltliche Ausprägung<br />
des im Einzelnen angebotenen Versicherungsschutzes. Die formale Produktgestaltung<br />
umfasst im Wesentlichen die Suche nach der zutreffenden<br />
Produktbezeichnung, die Gestaltung von Antrags-, Versicherungsschein-<br />
und Bedingungsmaterial sowie die Suche nach einer möglichst verständlichen<br />
Darstellung der Versicherungsprodukte, vor allem der Bedingungen.<br />
Dabei besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis juristischer<br />
Eindeutigkeit einerseits und der kundenfreundlichen, einfachen Gestaltung<br />
andererseits. Die Profilierung der eigenen Produkte kann überdies vor allem<br />
durch eine überzeugende und auf die Produktinhalte hinweisende Produktbezeichnung,<br />
insbesondere durch die Bildung von Produktmarken, geschehen.<br />
Die materiell-inhaltliche Ausprägung des Kernprodukts erweist sich als<br />
<strong>Dr</strong>eh- und Angelpunkt des gesamten Versicherungsproduktes; denn was<br />
nutzen verschiedenste Zusatzleistungen (Service- und Assistanceleistungen)<br />
dem Kunden, wenn das Kernprodukt – die Versicherungsdeckung –<br />
am Bedarf vorbei geht?<br />
In Anlehnung an Farny 11 umfasst die Gestaltung des Kernprodukts die<br />
Festlegung der Gestaltungsmerkmale Versicherungsfall, Schadenbewertung<br />
und Versicherungsform nach quantitativen, qualitativen, zeitlichen<br />
und räumlichen Kriterien sowie die rechtliche Einkleidung des Versicherungsschutzes<br />
mittels Antrag und Versicherungspolice inklusive AVB (Abb.<br />
1).<br />
11 Vgl. Farny, D.: Versicherungsbetriebslehre, 3. Aufl., Karlsruhe 2000, S. 367.<br />
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