18.01.2013 Aufrufe

FöG-Konzept 1/2012

FöG-Konzept 1/2012

FöG-Konzept 1/2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Vorteile für Mitglieder im DBwV<br />

3.1 Rechtsschutz und Rechtsberatung für Mitglieder im DBwV<br />

Für die Mitglieder, die im Zusammenhang mit dem Dienst als Soldat oder Beschäftigter der<br />

Bundeswehr einen Rechtsstreit führen müssen, bietet der DBwV umfassenden Rechtsschutz<br />

an. Die Einzelheiten sind in der Rechtsschutzordnung geregelt.<br />

Der Rechtsschutz gilt für dienstliche Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere:<br />

� Disziplinarverfahren<br />

� Strafverfahren, deren Ursprung einen dienstlichen Bezug aufweisen<br />

� dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten<br />

� versorgungsrechtliche Angelegenheiten (insb. Anerkennungen WDB)<br />

� besoldungsrechtliche Angelegenheiten<br />

� Beihilfeangelegenheiten<br />

� beteiligungsrechtliche Verfahren aller Art<br />

Wird Rechtsschutz gewährt, umfasst die Kostenübernahme alle außergerichtlichen und<br />

gerichtlichen Kosten, soweit diese durch die jeweils einschlägige Gebührentabelle gedeckt sind,<br />

unter Einschluss der Kosten der Gegenseite im Unterliegensfalle, sowie die Kosten von<br />

gerichtlich angeordneten Gutachten. Eine Kostenübernahme für Anhörungsverfahren oder<br />

vergleichbare Verfahren ist nur in Ausnahmefällen und auf gesonderten Antrag hin möglich.<br />

Nicht erfasst sind eigene Kosten des Antragstellers. Honorarvereinbarungen des Mitglieds<br />

binden den DBwV nicht.<br />

Besteht eine Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung ist diese vorrangig in Anspruch<br />

zu nehmen. Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung<br />

ist bei Antragsstellung Auskunft zu erteilen. Die vorstehenden<br />

Regelungen gelten sinngemäß für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer).<br />

Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet der Rechtsausschuss des<br />

Deutschen BundeswehrVerbandes, Südstraße 123, 53175 Bonn.<br />

Zusätzlich bieten die Vertragsanwälte des Deutschen BundeswehrVerbandes eine kostenlose<br />

Erstberatung in allen im Zusammenhang mit dem Dienst stehenden Angelegenheiten.<br />

Wichtig:<br />

Die Erstberatung ist nur bei Vertragsanwälten des DBwV kostenlos! Beratungen anderer<br />

Rechtsanwälte müssen vom Mitglied selbst getragen werden. Mitglieder des DBwV können<br />

unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer über unser Kontaktformular auch online Rechtsanfragen<br />

stellen.<br />

Der in der Mitgliedschaft enthaltene Rechtsschutz ist grundsätzlich auf dienstliche<br />

Angelegenheiten beschränkt. Allerdings tauchen in der Lebenswirklichkeit unserer Mitglieder<br />

auch Probleme und Rechtsfragen auf, die über diesen Bereich hinausgehen.<br />

Um den Mitgliedern auch in nicht-dienstlichen Angelegenheiten Hilfestellung leisten zu<br />

können, hat die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH in<br />

Zusammenarbeit mit der D.A.S. eine telefonische Beratungshotline eingerichtet. Unter der<br />

Telefonnummer 0228 3823-333 können Mitglieder zu den üblichen Geschäftszeiten in<br />

sämtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht eine kostenlose Erstberatung in<br />

Anspruch nehmen.<br />

<strong>FöG</strong>-<strong>Konzept</strong> 1/<strong>2012</strong> Seite 8 von 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!