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FöG-Konzept 1/2012

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1.3 Aufgaben und Zuständigkeiten des Geschäftsführers der <strong>FöG</strong><br />

Der Geschäftsführer ist allein zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt.<br />

Die wesentlichen Aufgaben des Geschäftsführers sind:<br />

a) Leitung der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes und aller<br />

Unterabteilungen (Service-Center, IT, Rechtsschutz)<br />

b) Die Abwicklung aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe für den Deutschen Bundeswehr-<br />

Verband<br />

c) Erstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft<br />

d) Der Abschluss und die Abwicklung von Empfehlungsverträgen aller Art, einschließlich des<br />

Agentur- und Maklergeschäfts von Versicherungen und Finanzdienstleistungen<br />

e) Unterbreitung von finanziellen Vorteilen für die Mitglieder des Deutschen Bundeswehr-<br />

Verbandes über die Angebote der Vertragspartner<br />

f) Information der Mitglieder über wichtige Vorsorgethemen<br />

g) Betreuung der Empfehlungsvertragspartner<br />

h) Konfliktstelle und Ansprechpartner für die Landesverbände und Kameradschaften bei<br />

Problemen mit Vertragspartnern der <strong>FöG</strong><br />

Alle weiteren Aufgaben und Zuständigkeiten sind in einem Geschäftsführervertrag geregelt.<br />

1.4 Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates<br />

Als Beratungsorgan der Gesellschaft agiert ein Beirat, der in allen wichtigen Fragen der<br />

Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung zur Verfügung steht. Insgesamt werden<br />

fünf Beiratsmitglieder von der Gesellschafterversammlung ernannt. Jeder Landesverband muss<br />

mit einem Mitglied vertreten sein. Zurzeit sind diese der Erste Stellvertreter des<br />

Bundesvorsitzenden und die vier Landesvorsitzenden des DBwV.<br />

Aufgaben des Beirates<br />

Die Mitglieder des Beirates<br />

a) sondieren die aktuellen Angebote auf dem Versicherungsmarkt<br />

b) vergleichen die Produkte im Preisvergleich und Leistungsangebot<br />

c) bewerten und empfehlen eine mögliche Aufnahme in die Produktpalette der <strong>FöG</strong><br />

d) vergleichen laufend die Produktpalette der <strong>FöG</strong> auf Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit<br />

Die Beiratsmitglieder haben die Pflicht, alle Maßnahmen der <strong>FöG</strong> zu unterstützen und keine der<br />

Vertrags- oder Empfehlungsgesellschaften zu bevorzugen.<br />

Der Beiratsvorsitzende unterrichtet laufend den Bundesvorstand und die Gesellschafterversammlung<br />

der <strong>FöG</strong> über Resonanz und Attraktivität der Angebote der Gesellschaft.<br />

<strong>FöG</strong>-<strong>Konzept</strong> 1/<strong>2012</strong> Seite 4 von 21

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