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Das neue Versicherungsvertragsgesetz - Bundesministerium der ...

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Was<br />

tun<br />

bei<br />

Meinungsverschiedenheiten?<br />

11<br />

Was tun bei Meinungsverschiedenheiten? 53<br />

In den allermeisten Fällen verläuft das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer<br />

und Versicherungsnehmer ohne Schwierigkeiten. Bisweilen kommt es allerdings<br />

auch zum Streit. So etwa, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer die geschuldete<br />

Prämie nicht zahlt, o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

die Leistung verweigert. Natürlich besteht in diesen Fällen in letzter<br />

Instanz immer die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, das dann verbindlich<br />

über die Streitfrage entscheidet. Doch das muss nicht immer sein.<br />

Der Versicherungsombudsmann<br />

Bevor es „ernst wird“, besteht bei Meinungsverschiedenheiten vorab auch die<br />

Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann e.V. zu wenden. Hierbei<br />

handelt es sich um eine von den Versicherern eingerichtete private Schlichtungsstelle,<br />

die unabhängig ist und für den Verbraucher kostenfrei arbeitet.<br />

Der Versicherungsombudsmann e.V. erarbeitet im Streitfall Vorschläge für<br />

eine einvernehmliche Lösung; in bestimmten Fällen ist er auch befugt, in für<br />

den Versicherer binden<strong>der</strong> Weise zu entscheiden. <strong>Das</strong> Recht, die Gerichte anzurufen,<br />

wird durch die Einschaltung <strong>der</strong> Schlichtungsstelle nicht beeinträchtigt.<br />

Für den Bereich <strong>der</strong> privaten Kranken- und Pflegeversicherung existiert eine<br />

eigene Schlichtungsstelle; <strong>der</strong> Versicherungsombudsmann e.V., ist insoweit<br />

nicht zuständig. Seit 22. Mai 2007 können die Schlichtungsstellen auch zur<br />

außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern<br />

und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />

von Versicherungsverträgen angerufen werden.<br />

Die Anschriften <strong>der</strong> Schlichtungsstellen lauten:<br />

p Versicherungsombudsmann e.V.<br />

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin<br />

Telefon: (0 18 04) 22 44 24 (0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />

Telefax: (0 18 04) 22 44 25 (0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />

www.versicherungsombudsmann.de

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