Das neue Versicherungsvertragsgesetz - Bundesministerium der ...
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Was<br />
tun<br />
bei<br />
Meinungsverschiedenheiten?<br />
11<br />
Was tun bei Meinungsverschiedenheiten? 53<br />
In den allermeisten Fällen verläuft das Vertragsverhältnis zwischen Versicherer<br />
und Versicherungsnehmer ohne Schwierigkeiten. Bisweilen kommt es allerdings<br />
auch zum Streit. So etwa, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer die geschuldete<br />
Prämie nicht zahlt, o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />
die Leistung verweigert. Natürlich besteht in diesen Fällen in letzter<br />
Instanz immer die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, das dann verbindlich<br />
über die Streitfrage entscheidet. Doch das muss nicht immer sein.<br />
Der Versicherungsombudsmann<br />
Bevor es „ernst wird“, besteht bei Meinungsverschiedenheiten vorab auch die<br />
Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann e.V. zu wenden. Hierbei<br />
handelt es sich um eine von den Versicherern eingerichtete private Schlichtungsstelle,<br />
die unabhängig ist und für den Verbraucher kostenfrei arbeitet.<br />
Der Versicherungsombudsmann e.V. erarbeitet im Streitfall Vorschläge für<br />
eine einvernehmliche Lösung; in bestimmten Fällen ist er auch befugt, in für<br />
den Versicherer binden<strong>der</strong> Weise zu entscheiden. <strong>Das</strong> Recht, die Gerichte anzurufen,<br />
wird durch die Einschaltung <strong>der</strong> Schlichtungsstelle nicht beeinträchtigt.<br />
Für den Bereich <strong>der</strong> privaten Kranken- und Pflegeversicherung existiert eine<br />
eigene Schlichtungsstelle; <strong>der</strong> Versicherungsombudsmann e.V., ist insoweit<br />
nicht zuständig. Seit 22. Mai 2007 können die Schlichtungsstellen auch zur<br />
außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern<br />
und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vermittlung<br />
von Versicherungsverträgen angerufen werden.<br />
Die Anschriften <strong>der</strong> Schlichtungsstellen lauten:<br />
p Versicherungsombudsmann e.V.<br />
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin<br />
Telefon: (0 18 04) 22 44 24 (0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />
Telefax: (0 18 04) 22 44 25 (0,20 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz)<br />
www.versicherungsombudsmann.de