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Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster

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1) die <strong>zur</strong> Verfügung stehende Kapazität der Sportstätten für Nutzer,<br />

Seite 63 von 127<br />

Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />

2) die Funktionalität und Nutzbarkeit der Sportstätten für Nutzer und bestimmte Sportarten<br />

3) und die tatsächliche Auslastung der Sportstätten durch den Nutzer<br />

abprüfen, bevor an Neu-, Umbauten oder Schließung von Sportstätten gedacht wird.<br />

4.3 Belegung städtischer Sportplätze<br />

In der aktuellen DIN 18035-1 werden die e<strong>in</strong>zelnen Begrifflichkeiten wie Sportplatz, nutzbare Spiel-<br />

und Sportfläche, h<strong>in</strong>dernisfreier Raum sowie Ergänzungsflächen def<strong>in</strong>iert. Ausschlaggebend für den<br />

Bedarf an Sportplätzen und -flächen <strong>in</strong> ihrer Anzahl und Größe sowie ihrer Art und Ausstattung s<strong>in</strong>d<br />

die Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Nutzergruppen (z.B. Vere<strong>in</strong>e, Schulen).<br />

Der Sportplatz ist sowohl für den organisierten Wettkampfsport nach den national und <strong>in</strong>ternational<br />

vere<strong>in</strong>barten Regeln als auch für nicht wettkampforientierte, regeloffene Sport-, Bewegungs- und<br />

Freizeitaktivitäten nutzbar. Für die unterschiedlichen Ansprüche s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>em Sportplatz nutzbare<br />

Sport- und Spielflächen angelegt. Dazu gehören Großspielfelder, Kle<strong>in</strong>spielfelder und Leichtathletik-<br />

anlagen, aber auch Flächen und Anlagen, die <strong>in</strong>formelle Sportaktivitäten erlauben. Die Zusammen-<br />

setzung der e<strong>in</strong>zelnen Flächen ergibt sich aus dem Bedarf der Nutzergruppen. Unter nutzbarer Spiel-<br />

und Sportfläche s<strong>in</strong>d alle Flächen und Anlagen geme<strong>in</strong>t, die durch ihre Bauweise und Ausstattung für<br />

den Wettkampfsport und für die regeloffenen Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten geeignet<br />

s<strong>in</strong>d. Zu den Sportplätzen gehören ebenfalls h<strong>in</strong>dernisfreie Räume, die e<strong>in</strong>en zusätzlichen Bereich<br />

darstellen, welche z.B. von Barrieren, Beleuchtungsmasten und Ballfangzäunen freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />

Flächen die nicht unmittelbar für den Sport genutzt werden, sondern e<strong>in</strong>e ergänzende Funktion ha-<br />

ben, werden Ergänzungsfläche genannt. Darunter fallen die Verkehrsfläche, die Zuschaueranlagen,<br />

die Gebäude- und Wirtschaftsflächen, Vegetationsflächen, Flächen für den Immissionsschutz sowie<br />

Flächen für nicht sportbezogene Freizeitaktivitäten, wie Grillen oder Freizeitspiele. 27<br />

Die Auswertung der Belegung der Sportplätze erfolgte auf die gleiche Weise wie bei den Sporthallen,<br />

mit dem Unterschied, dass nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Platzteile unterschieden wurde. Es wurden zwei ver-<br />

schiedene Rechnungen angestellt. Zum e<strong>in</strong>en wurde die Nutzung bis 22.00 Uhr (Sommerbetrieb)<br />

errechnet und zum anderen die bis 19.00 Uhr (Betrieb im Frühjahr und Herbst). Da es sich hier je-<br />

weils um Jahresdurchschnittswerte handelt, ist somit je nach Ausstattung die mögliche Nutzung im<br />

W<strong>in</strong>ter mit berücksichtigt. Zur Anschauung wurde ebenfalls, wie bei den Hallen bereits geschehen,<br />

die Ferienzeit heraus gerechnet. So ist es möglich anhand der Zahlen zu sehen, welche Auslastung<br />

sich unter der Annahme, dass e<strong>in</strong>e Nutzung nur bis 19.00 Uhr durchschnittlich im Jahr möglich ist<br />

und <strong>in</strong> den Ferien ke<strong>in</strong> Sport stattf<strong>in</strong>det, da z.B. der Rasen geschont werden muss, ergibt.<br />

Insgesamt fallen die Ergebnisse der Untersuchung der Sportplätze wesentlich extremer aus, als die<br />

der Hallen. So liegt der maximale Wert der erreicht wird nur bei 21 %. Auch wenn die Ferienzeiten<br />

heraus gerechnet werden, ergeben sich ke<strong>in</strong>e Werte, die von e<strong>in</strong>er deutlich besseren Auslastung<br />

sprechen lassen. Spitzenreiter <strong>in</strong> der Nutzung ist hier der C-Platz des Städtischen Stadions der e<strong>in</strong>en<br />

Spitzenwert von 55,06 % bei e<strong>in</strong>er Nutzung nur bis 19.00 Uhr und ohne Berücksichtig der Ferien er-<br />

27 Deutsches Institut für Normung [DIN 18035-1], 2003, S. 4-5.<br />

& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler

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