Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster
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1) die <strong>zur</strong> Verfügung stehende Kapazität der Sportstätten für Nutzer,<br />
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Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />
2) die Funktionalität und Nutzbarkeit der Sportstätten für Nutzer und bestimmte Sportarten<br />
3) und die tatsächliche Auslastung der Sportstätten durch den Nutzer<br />
abprüfen, bevor an Neu-, Umbauten oder Schließung von Sportstätten gedacht wird.<br />
4.3 Belegung städtischer Sportplätze<br />
In der aktuellen DIN 18035-1 werden die e<strong>in</strong>zelnen Begrifflichkeiten wie Sportplatz, nutzbare Spiel-<br />
und Sportfläche, h<strong>in</strong>dernisfreier Raum sowie Ergänzungsflächen def<strong>in</strong>iert. Ausschlaggebend für den<br />
Bedarf an Sportplätzen und -flächen <strong>in</strong> ihrer Anzahl und Größe sowie ihrer Art und Ausstattung s<strong>in</strong>d<br />
die Bedürfnisse der e<strong>in</strong>zelnen Nutzergruppen (z.B. Vere<strong>in</strong>e, Schulen).<br />
Der Sportplatz ist sowohl für den organisierten Wettkampfsport nach den national und <strong>in</strong>ternational<br />
vere<strong>in</strong>barten Regeln als auch für nicht wettkampforientierte, regeloffene Sport-, Bewegungs- und<br />
Freizeitaktivitäten nutzbar. Für die unterschiedlichen Ansprüche s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>em Sportplatz nutzbare<br />
Sport- und Spielflächen angelegt. Dazu gehören Großspielfelder, Kle<strong>in</strong>spielfelder und Leichtathletik-<br />
anlagen, aber auch Flächen und Anlagen, die <strong>in</strong>formelle Sportaktivitäten erlauben. Die Zusammen-<br />
setzung der e<strong>in</strong>zelnen Flächen ergibt sich aus dem Bedarf der Nutzergruppen. Unter nutzbarer Spiel-<br />
und Sportfläche s<strong>in</strong>d alle Flächen und Anlagen geme<strong>in</strong>t, die durch ihre Bauweise und Ausstattung für<br />
den Wettkampfsport und für die regeloffenen Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten geeignet<br />
s<strong>in</strong>d. Zu den Sportplätzen gehören ebenfalls h<strong>in</strong>dernisfreie Räume, die e<strong>in</strong>en zusätzlichen Bereich<br />
darstellen, welche z.B. von Barrieren, Beleuchtungsmasten und Ballfangzäunen freizuhalten s<strong>in</strong>d.<br />
Flächen die nicht unmittelbar für den Sport genutzt werden, sondern e<strong>in</strong>e ergänzende Funktion ha-<br />
ben, werden Ergänzungsfläche genannt. Darunter fallen die Verkehrsfläche, die Zuschaueranlagen,<br />
die Gebäude- und Wirtschaftsflächen, Vegetationsflächen, Flächen für den Immissionsschutz sowie<br />
Flächen für nicht sportbezogene Freizeitaktivitäten, wie Grillen oder Freizeitspiele. 27<br />
Die Auswertung der Belegung der Sportplätze erfolgte auf die gleiche Weise wie bei den Sporthallen,<br />
mit dem Unterschied, dass nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Platzteile unterschieden wurde. Es wurden zwei ver-<br />
schiedene Rechnungen angestellt. Zum e<strong>in</strong>en wurde die Nutzung bis 22.00 Uhr (Sommerbetrieb)<br />
errechnet und zum anderen die bis 19.00 Uhr (Betrieb im Frühjahr und Herbst). Da es sich hier je-<br />
weils um Jahresdurchschnittswerte handelt, ist somit je nach Ausstattung die mögliche Nutzung im<br />
W<strong>in</strong>ter mit berücksichtigt. Zur Anschauung wurde ebenfalls, wie bei den Hallen bereits geschehen,<br />
die Ferienzeit heraus gerechnet. So ist es möglich anhand der Zahlen zu sehen, welche Auslastung<br />
sich unter der Annahme, dass e<strong>in</strong>e Nutzung nur bis 19.00 Uhr durchschnittlich im Jahr möglich ist<br />
und <strong>in</strong> den Ferien ke<strong>in</strong> Sport stattf<strong>in</strong>det, da z.B. der Rasen geschont werden muss, ergibt.<br />
Insgesamt fallen die Ergebnisse der Untersuchung der Sportplätze wesentlich extremer aus, als die<br />
der Hallen. So liegt der maximale Wert der erreicht wird nur bei 21 %. Auch wenn die Ferienzeiten<br />
heraus gerechnet werden, ergeben sich ke<strong>in</strong>e Werte, die von e<strong>in</strong>er deutlich besseren Auslastung<br />
sprechen lassen. Spitzenreiter <strong>in</strong> der Nutzung ist hier der C-Platz des Städtischen Stadions der e<strong>in</strong>en<br />
Spitzenwert von 55,06 % bei e<strong>in</strong>er Nutzung nur bis 19.00 Uhr und ohne Berücksichtig der Ferien er-<br />
27 Deutsches Institut für Normung [DIN 18035-1], 2003, S. 4-5.<br />
& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler