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Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster

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Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />

� Ziel: F<strong>in</strong>anzielle Belastung von LeistungsportlerInnen durch Ausübung ihres Sportes zu m<strong>in</strong>imieren,<br />

� gefördert werden SportlerInnen <strong>in</strong> olympischen Diszipl<strong>in</strong>en und zusätzlich <strong>in</strong> Diszipl<strong>in</strong>en mit<br />

hohem öffentlichen Interesse/ die besondere Leistungen erbracht haben oder diese anstreben/<br />

die für e<strong>in</strong>en örtlichen Vere<strong>in</strong> starten/ die sich zu <strong>Neumünster</strong> bekennen,<br />

Die Förderung erfolgt:<br />

� leistungsbezogen und zeitlich begrenzt (z.B. saisonal),<br />

� <strong>in</strong> monatlichen Teilbeträgen und ggf. durch Sonderzahlungen,<br />

� ggf. auch für vere<strong>in</strong>sübergreifende Zusammenschlüsse <strong>zur</strong> Leistungskonzentration e<strong>in</strong>er<br />

Sportart,<br />

� Haushaltsreste s<strong>in</strong>d übertragbar <strong>in</strong>s nächste Haushaltsjahr.<br />

Für das Antragsverfahren galt:<br />

� Gewährung auf Vorschlag der Stadt oder des KSV,<br />

� Entscheidung durch Fachausschuss <strong>in</strong> nichtöffentlicher Sitzung.<br />

3.5 Benutzungs- und Entgeltsordnung vom 12.04.2011<br />

� E<strong>in</strong>wohner und Geschäftstreibende der Stadt <strong>Neumünster</strong> haben e<strong>in</strong>en Nutzungsanspruch für<br />

die Sportstätten (§2 (1)),<br />

� <strong>in</strong> Schulen gibt es an Feiertagen und <strong>in</strong> Ferien ke<strong>in</strong>en Benutzungsanspruch (§15 (3)),<br />

� E<strong>in</strong>wohnern von außerhalb kann e<strong>in</strong>e Nutzung e<strong>in</strong>geräumt werden (§2 (2)),<br />

� „Die Sportstätten stehen für außerschulische Veranstaltungen ausschließlich <strong>in</strong> der unterrichtsfreien<br />

Zeit und <strong>in</strong> der Regel bis spätestens 22.00 Uhr <strong>zur</strong> Verfügung.“ (§15 (2)),<br />

� Geltungsbereich der BenEntgO s<strong>in</strong>d Sportstätten nach Anlage 1 � alle Sportstätten, die <strong>in</strong> der<br />

Sportstättenbelegungstabelle enthalten s<strong>in</strong>d, außer:<br />

o Sportplatz Feldstraße � Nutzung durch Türkspor mit besonderem Nutzungsvertrag<br />

mit der Stadt<br />

o Volkshausplatz Tungendorf � SV Tungendorf 1911 ist Pächter<br />

o Roonstraße: Sportstandort, der von mehreren Schulen genutzt wird.<br />

Die Anlage 2 regelt die Höhe der zu entrichtenden Gebühren. Sie erstrecken sich von:<br />

o Sporthallen: <strong>in</strong> der Woche von 12-48 € / 120 M<strong>in</strong>uten,<br />

o Sporthallen: am Wochenende von 15-61 € / 120 M<strong>in</strong>uten,<br />

o Sportplatz: <strong>in</strong> der Woche von 7-15 € / 120 M<strong>in</strong>uten,<br />

& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler Seite 52 von 127

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