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Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster

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Tab. 13: Die Gewährung von Beihilfen<br />

Sport- & Spielbetrieb Sportstättenunterhaltung und -<br />

Seite 51 von 127<br />

benutzung<br />

Übungsbetrieb mit Jugendlichen Unterhaltung vere<strong>in</strong>seigener<br />

Jugendförderung im Breiten-<br />

sport<br />

Leistungsförderung<br />

Sportveranstaltungen von besonderer<br />

Bedeutung<br />

Beh<strong>in</strong>dertensport<br />

Sportärztliche Beratung<br />

E<strong>in</strong>satz von Übungs- und Organisationsleiter<strong>in</strong>nen/-leitern<br />

Aus- und Fortbildung von<br />

Übungs- und Organisationsleiter<strong>in</strong>nen/-leitern<br />

Geschäftsführung des Kreissportverbandes<br />

Quelle: Eigene Darstellung.<br />

Sportanlagen<br />

Benutzung städtischer Sportan-<br />

lagen<br />

� Anlage 6 regelt die Zuschüsse:<br />

Benutzung nichtstädtischer<br />

Sportanlagen<br />

Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />

Investitionsmaßnahmen<br />

Baumaßnahmen<br />

Gerätebeschaffung<br />

Entscheidungskriterien<br />

o Sportplätze: Förderung nach Benutzungs- und Entgeltsordnung nicht beihilfefähig<br />

wegen der Gleichbehandlung von Vere<strong>in</strong>en mit eigenen Sportplätzen<br />

o Sporthallen: nach Benutzungs- und Entgeltsordnung zu fordernde Beiträge werden <strong>in</strong><br />

voller Höhe übernommen.<br />

� Punkt II.2.3 der Sportförderungsgrundsätze trifft Aussagen zu den Beihilfen <strong>zur</strong> Benutzung<br />

nichtstädtischer Sportanlagen:<br />

„[…] können Beihilfen gewährt werden, wenn die Stadt ke<strong>in</strong>e entsprechenden Anlagen unterhält<br />

(z.B. Schwimmbäder, Tennis- und Squashanlagen, Fitnessstudios) und mit ihr vor der Anmietung<br />

der Sportanlage e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über die jeweilige Kostenbeteiligung geschlossen<br />

worden ist.“<br />

3.4 Leistungsförderungsgrundsätze der Stadt <strong>Neumünster</strong> (2001)<br />

Anmerkung: Diese ist seit 2011 e<strong>in</strong>gestellt worden!<br />

Dar<strong>in</strong> verankert waren allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze:<br />

� Bekenntnis der Stadt <strong>Neumünster</strong> zum Leistungssport und <strong>zur</strong> Beihilfe soweit Haushaltsmittel<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen,<br />

& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler

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