Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster
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Tab. 13: Die Gewährung von Beihilfen<br />
Sport- & Spielbetrieb Sportstättenunterhaltung und -<br />
Seite 51 von 127<br />
benutzung<br />
Übungsbetrieb mit Jugendlichen Unterhaltung vere<strong>in</strong>seigener<br />
Jugendförderung im Breiten-<br />
sport<br />
Leistungsförderung<br />
Sportveranstaltungen von besonderer<br />
Bedeutung<br />
Beh<strong>in</strong>dertensport<br />
Sportärztliche Beratung<br />
E<strong>in</strong>satz von Übungs- und Organisationsleiter<strong>in</strong>nen/-leitern<br />
Aus- und Fortbildung von<br />
Übungs- und Organisationsleiter<strong>in</strong>nen/-leitern<br />
Geschäftsführung des Kreissportverbandes<br />
Quelle: Eigene Darstellung.<br />
Sportanlagen<br />
Benutzung städtischer Sportan-<br />
lagen<br />
� Anlage 6 regelt die Zuschüsse:<br />
Benutzung nichtstädtischer<br />
Sportanlagen<br />
Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />
Investitionsmaßnahmen<br />
Baumaßnahmen<br />
Gerätebeschaffung<br />
Entscheidungskriterien<br />
o Sportplätze: Förderung nach Benutzungs- und Entgeltsordnung nicht beihilfefähig<br />
wegen der Gleichbehandlung von Vere<strong>in</strong>en mit eigenen Sportplätzen<br />
o Sporthallen: nach Benutzungs- und Entgeltsordnung zu fordernde Beiträge werden <strong>in</strong><br />
voller Höhe übernommen.<br />
� Punkt II.2.3 der Sportförderungsgrundsätze trifft Aussagen zu den Beihilfen <strong>zur</strong> Benutzung<br />
nichtstädtischer Sportanlagen:<br />
„[…] können Beihilfen gewährt werden, wenn die Stadt ke<strong>in</strong>e entsprechenden Anlagen unterhält<br />
(z.B. Schwimmbäder, Tennis- und Squashanlagen, Fitnessstudios) und mit ihr vor der Anmietung<br />
der Sportanlage e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über die jeweilige Kostenbeteiligung geschlossen<br />
worden ist.“<br />
3.4 Leistungsförderungsgrundsätze der Stadt <strong>Neumünster</strong> (2001)<br />
Anmerkung: Diese ist seit 2011 e<strong>in</strong>gestellt worden!<br />
Dar<strong>in</strong> verankert waren allgeme<strong>in</strong>e Grundsätze:<br />
� Bekenntnis der Stadt <strong>Neumünster</strong> zum Leistungssport und <strong>zur</strong> Beihilfe soweit Haushaltsmittel<br />
<strong>zur</strong> Verfügung stehen,<br />
& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler