Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster
Gutachten zur Sportentwicklungsplanung - in Neumünster
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Integrierte <strong>Sportentwicklungsplanung</strong> <strong>Neumünster</strong><br />
Städte untere<strong>in</strong>ander um E<strong>in</strong>wohner gefährdet wird. Der Wohnraum soll qualitativ verbessert und<br />
die hohe Lebensqualität von <strong>Neumünster</strong> ausgebaut werden, um so attraktiven Wohn- und Arbeits-<br />
raum zu schaffen. Das dritte Leitziel umfasst das Image der Stadt. Das bislang eher heterogene Image<br />
soll zielgerichtet entwickelt werden, da die weichen Standortfaktoren an Bedeutung für die Stand-<br />
ortwahl privater und gewerblicher Nutzung zunehmen. Die Entwicklung e<strong>in</strong>es zukunftsweisenden<br />
und attraktiven Images kann den Anreiz für den Tourismus ebenfalls stark bee<strong>in</strong>flussen. Die Leitziele<br />
s<strong>in</strong>d aber nicht strikt vone<strong>in</strong>ander getrennt zu betrachten, sondern eher als Synergiepotenzial zu<br />
verstehen.<br />
Daraus abgeleitet wurden Handlungsschwerpunkte im Bereich der Wirtschaft, der familienfreundli-<br />
chen Stadt, Image und Außenwirkung und Naturerlebniswelt. Hier s<strong>in</strong>d vor allem die Stärkung weite-<br />
rer Kompetenzfelder (z.B. Gesundheit), die Freizeit- und Kulturangebote für Familien sowie die Idee<br />
der Fahrradstadt und die Idee der Pferdestadt Thema. Im Handlungsschwerpunkt der Naturerlebnis-<br />
welt werden Konversionsflächen als potenzielle Fläche für Indoor- und Outdoorsportaktivitäten vor-<br />
geschlagen. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen ist dabei <strong>in</strong> drei Prioritätenstufen vorgesehen.<br />
Anmerkung: Inwieweit es sich bei aufgeführten Leitzielen um Ziele oder Leitbilder handelt bleibt<br />
<strong>in</strong>sgesamt offen, ebenso ob es sich bei der Konkretisierung um Leitziele oder Leitl<strong>in</strong>ien<br />
handelt. Hier gehen die Begrifflichkeiten durche<strong>in</strong>ander.<br />
2.4.6 Städtebauliche Satzungen<br />
Weitere Festlegungen zu städtebaulichen Zielen werden <strong>in</strong> den städtebaulichen Satzungen der Stadt<br />
<strong>Neumünster</strong> getroffen: 15<br />
� Sanierungsgebiete nach §§ 136-164 BauGB: ursprünglich existierten 8 Sanierungsgebiete <strong>in</strong><br />
der Innenstadt <strong>Neumünster</strong>s, unterdessen gibt es nur noch e<strong>in</strong> sehr kle<strong>in</strong>es Sanierungsgebiet<br />
„Kle<strong>in</strong>flecken“ (dieses soll Mitte 2011 abgeschlossen und aufgelöst werden).<br />
15 http://www.neumuenster.de/cms/<strong>in</strong>dex.php?article_id=3277/.<br />
& Prof. Dr. Rob<strong>in</strong> Kähler