5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost ... - Aarburg

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5. Teiländerung Bauzonenplan Gebiet „Webi-Areal Ost“; Ergänzung BNO § 5 mit neuem Abs. 3 und 4 Ausgangslage Die Aarburger Ortsplanung ist letztmals in den Jahren 1999 bis 2001 revidiert worden und in der derzeit gültigen Form seit dem 15. Mai 2002 in Kraft. An der EGV vom 24. November 2006 erfolgte eine Teiländerung des Bauzonenplans für die Gebiete „Falkenhof“ und „Im Feld“, an der EGV vom 23. November 2007 eine Teiländerung des Bauzonenplans für die Gebiete „Zimmerli AG / Domotec AG“ und „Bahnhofareal“ (Avec-Parkplatz). An der EGV vom 26. November 2010 folgte noch die Teiländerung des Bauzonenplans für die Gebiete „Tiefelach / Rindel“, „Bahnhof West“ und „Gishalde“. Die nun geplante Teiländerung für das Gebiet "Webi-Areal Ost“ ist ebenfalls wie die vorangegangen „Bahnhof West“ und „Gishalde“ Teil des Gesamtkonzepts Stadtaufwertung Aarburg im Allgemeinen und des Bearbeitungsschwerpunktes BSP 6 Webi-Areal im Besonderen. Das Projekt Stadtaufwertung wurde mit der Eröffnung der Ortskernumfahrung OKUA im November 2007 gestartet. Ziel ist eine qualitative Entwicklung der Gemeinde im städtebaulichen Bereich. Ortskernumfahrung und Stadtaufwertung Mit dem Bau der OKUA und des Anschlussknotens Bahnhofstrasse sowie dem unmittelbar daran gelegenen SBB- und Busbahnhof Aarburg – Oftringen hat sich hier ein strategisch wichtiger und städtebaulich sensibler Ort gebildet, welcher sich im Interesse der Gemeinde entwickeln soll. Das Projekt „Bahnhof West“ ist planungsrechtlich umgesetzt. Der Gemeinderat steht mitten in den Verkaufsverhandlungen mit möglichen Investoren. Mit dem Bearbeitungsschwerpunkt BSP 6 der Stadtaufwertung erhofft sich die Gemeinde, den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof / Webi-Areal weiter aufwerten und nachhaltige Investitionen durch Private ermöglichen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie den Grundeigentümer / Investor zu einem Qualitätsverfahren in Form eines Architekturwettbewerbs verpflichtet. Das Gebiet Bahnhof / Webi-Areal ist Eingangstor zum Städtchen Aarburg und somit von grosser Wichtigkeit.

<strong>5.</strong> <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong><br />

<strong>Ost</strong>“; Ergänzung BNO § 5 mit neuem Abs. 3 und 4<br />

Ausgangslage<br />

Die <strong>Aarburg</strong>er Ortsplanung ist letztmals in den Jahren 1999 bis 2001 revidiert<br />

worden und in der derzeit gültigen Form seit dem 1<strong>5.</strong> Mai 2002 in Kraft. An<br />

der EGV vom 24. November 2006 erfolgte eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s<br />

für die <strong>Gebiet</strong>e „Falkenhof“ und „Im Feld“, an der EGV vom 23. November<br />

2007 eine <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e „Zimmerli AG /<br />

Domotec AG“ und „Bahnhofareal“ (Avec-Parkplatz). An der EGV vom 26. November<br />

2010 folgte noch die <strong>Teiländerung</strong> des <strong>Bauzonenplan</strong>s für die <strong>Gebiet</strong>e<br />

„Tiefelach / Rindel“, „Bahnhof West“ und „Gishalde“.<br />

Die nun geplante <strong>Teiländerung</strong> für das <strong>Gebiet</strong> "Webi-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ ist ebenfalls<br />

wie die vorangegangen „Bahnhof West“ und „Gishalde“ Teil des Gesamtkonzepts<br />

Stadtaufwertung <strong>Aarburg</strong> im Allgemeinen und des Bearbeitungsschwerpunktes<br />

BSP 6 Webi-<strong>Areal</strong> im Besonderen. Das Projekt Stadtaufwertung wurde<br />

mit der Eröffnung der Ortskernumfahrung OKUA im November 2007 gestartet.<br />

Ziel ist eine qualitative Entwicklung der Gemeinde im städtebaulichen Bereich.<br />

Ortskernumfahrung und Stadtaufwertung<br />

Mit dem Bau der OKUA und des Anschlussknotens Bahnhofstrasse sowie dem<br />

unmittelbar daran gelegenen SBB- und Busbahnhof <strong>Aarburg</strong> – Oftringen hat<br />

sich hier ein strategisch wichtiger und städtebaulich sensibler Ort gebildet,<br />

welcher sich im Interesse der Gemeinde entwickeln soll.<br />

Das Projekt „Bahnhof West“ ist planungsrechtlich umgesetzt. Der Gemeinderat<br />

steht mitten in den Verkaufsverhandlungen mit möglichen Investoren.<br />

Mit dem Bearbeitungsschwerpunkt BSP 6 der Stadtaufwertung erhofft sich die<br />

Gemeinde, den Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> weiter aufwerten<br />

und nachhaltige Investitionen durch Private ermöglichen zu können. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, hat sie den Grundeigentümer / Investor zu einem<br />

Qualitätsverfahren in Form eines Architekturwettbewerbs verpflichtet. Das<br />

<strong>Gebiet</strong> Bahnhof / Webi-<strong>Areal</strong> ist Eingangstor zum Städtchen <strong>Aarburg</strong> und<br />

somit von grosser Wichtigkeit.


Entwicklungsschwerpunkt Webi-<strong>Areal</strong><br />

Im Rahmen der Agglomerationsprogramme erhalten die <strong>Gebiet</strong>e in Bahnhofnähe<br />

einen hohen Stellenwert, da sie naturgemäss sehr gut erschlossen sind,<br />

insbesondere mit dem öffentlichen Verkehr ÖV.<br />

Der Gemeinderat will keine Entwicklung mit verkehrserzeugenden Nutzungen<br />

wie Einkaufscenter, Fachmärkte etc. sondern in Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm<br />

und dem kantonalen Richtplan Nutzungen im Bereich Arbeit,<br />

Dienstleistung und Wohnen. Eine angemessene Verdichtung ist im Umfeld<br />

eines ÖV-Knotenpunktes mit Bahn- und Busverbindungen zu den Bahnhöfen<br />

Olten und Zofingen anzustreben. Damit wird auch der kantonalen Forderung,<br />

Siedlung und Verkehr aufeinander abzustimmen, nachgekommen.<br />

Das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> umfasst eine Fläche von ca. 115‘000 m 2 an zentraler<br />

Lage. Schon früh wurden deshalb grundsätzliche Überlegungen über eine zukünftige<br />

Nutzung und Bebauung des <strong>Areal</strong>s, unter Einbezug des östlich angrenzenden<br />

„Zimmerli-<strong>Areal</strong>s“, angestellt. Da das gesamte Webi-<strong>Areal</strong> derart<br />

gross ist und der Konkretisierungsgrad der einzelnen Grundeigentümer unterschiedlich<br />

war, unterteilte man dieses in die <strong>Areal</strong>teile West und <strong>Ost</strong>. Durch<br />

diese auch zeitlich gestaffelte Planung kann besser auf die Nutzungsbedürfnisse<br />

sowie das Marktpotential eingegangen werden. Aus öffentlicher Sicht bestand<br />

allerdings ein hoher Koordinationsbedarf bezüglich der Erschliessung für<br />

den motorisierten Verkehr, des Fuss- und Radwegnetzes sowie der prägenden<br />

Elemente der Grün- und Freiraumplanung. Diesbezüglich wurden seitens Gemeinde<br />

klare Vorgaben gemacht.<br />

<strong>Areal</strong>entwicklung und Projektwettbewerb<br />

Als Folge der festgelegten Ziele zur Aufwertung und Entwicklung des <strong>Gebiet</strong>s<br />

Webi-<strong>Areal</strong> wurde nach erfolgter Nutzungs- und Baumassenstudie 2010 ein<br />

Wettbewerbsprogramm formuliert und durch die Fortimo Invest AG ein zweistufiger<br />

Projektwettbewerb nach SIA ausgeschrieben und durchgeführt. Die<br />

Gemeinde war bei allen Schritten involviert.<br />

Das Wettbewerbsprogramm sah mehrheitlich verschiedene Wohnnutzungen<br />

sowie Gewerbe- und Dienstleistungsflächen vor. Eine Kindertagestätte sowie<br />

ein Quartiertreffpunkt als Forderung der Gemeinde auf Kosten der Bauherrschaft<br />

runden das Raumprogramm ab.


Die Ausnützung ist durch eine festgelegte, maximale Bruttogeschossfläche auf<br />

0.87 begrenzt worden.<br />

Der unter 14 eingegangenen Projekten siegreiche Entwurf von Kistler Vogt Architekten,<br />

Biel, verbunden mit dem detaillierten Freiraumkonzept, bildet die<br />

Grundlage für die vorliegende Umzonung sowie den vom Gemeinderat verlangten<br />

Gestaltungsplan.<br />

Das Siegerprojekt von Kistler Vogt Architekten sucht unter Berücksichtigung<br />

der spezifischen Lagequalitäten (Landschaftsraum mit Bachläufen und Baumbeständen,<br />

Silhouette der Festung, Nähe zu Versorgungsinfrastrukturen und<br />

Verkehrssystemen, übergreifende Durchlässigkeiten, Webi–Villa) den grösstmöglichen<br />

Aussenraum und die bestmögliche Wohnqualität. Zwei lange Zeilen<br />

bilden, zusammen mit dem östlichen Bachhain das Rückgrat des Quartiers mit<br />

Ausrichtung gegen Süden und Westen sowie der Festung am Horizont. Deren<br />

Wahrnehmung als Zeile ist zwingend. Der verbleibende weite, offene Grünraum<br />

mit Villa und Baumbestand im Norden sowie Damm und Baumhain im<br />

Süden, wird mit acht fünfgeschossigen Punktbauten, räumlich durchlässig, das<br />

ehemalige Vorfeld der Villa wahrnehmbar, stets erfahrbar thematisiert. Der<br />

markante Sporn mit der <strong>Aarburg</strong>er Festung im Westen wird damit für das ganze<br />

Quartier nicht nur zum täglich erlebbaren, grossräumigen Abschluss, sondern<br />

auch ein gewichtiger, einmaliger Teil des historischen, Identität stiftenden<br />

Themas der Situation. Mit diesem Konzept entsteht einerseits der grösstmögliche,<br />

zusammenhängende, bis an den natürlichen Siedlungsrand erfahrbare<br />

Aussenraum mit überdurchschnittlich grossen Gebäudeabständen – und<br />

die Villa samt Remise erhält deren respektvolle Situation als Teil eines neuen<br />

Ganzen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass hier ein Quartier von grosser<br />

Selbstverständlichkeit und hohen Wohnwerten entsteht. Es fügt sich harmonisch<br />

dem Bestand an.<br />

<strong>Teiländerung</strong> Nutzungsplanung <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“<br />

Das <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ umfasst die Parzellen Nr. 2171 und 2191 im Eigentum<br />

der Fortimo Invest AG, St. Gallen mit insgesamt 43‘253 m 2 . Davon liegen heute<br />

noch 14‘269 m 2 in der Industriezone I, der Rest gehört bereits der Zone WG<br />

3B an, ausgenommen kleinere Flächen der Grünzone und des Gewässers.<br />

Eine Fläche von 14‘079 m 2 der Industriezone I soll im Rahmen dieser Nutzungsplanung<br />

ebenfalls in die Wohn- und Gewerbezone WG 3B überführt werden.<br />

Eine Restfläche von 190 m 2 zwischen Tych und Tychkanal wird zudem<br />

neu der Grünzone GR zugeordnet.


Der Schutz der Baumgruppe nord-östlich der Webi-Villa wird aufgehoben. Mit<br />

dem Bau der OKUA wurde die Gruppe im Ausmass massiv dezimiert und entspricht<br />

bei weitem nicht mehr dem Planeintrag. Es macht keinen Sinn, den<br />

Schutz einer nicht mehr vollständig vorhandenen Baumgruppe beizubehalten.<br />

Dafür wurde ein umfangreiches Freiraumkonzept geschaffen, welches insgesamt<br />

den viel höheren ökologischen Stellenwert hat: Bachrenaturierung, ökologische<br />

Ausgleichsflächen, Baumpflanzungen, grosse gemeinschaftliche Grünflächen.<br />

Trotzdem wird auch der gezielte Erhalt bzw. die Ergänzung und Vergrösserung<br />

der Baumgruppe bei der Villa vorgesehen, da diese als Grünelement<br />

und Schutz gegen die Verkehrsanlage wertvoll ist.<br />

Gestaltungsplanpflicht<br />

<strong>Aarburg</strong> setzt ganz bewusst auf qualitatives Wachstum. Der gesamte Umzonungsperimeter<br />

wird mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Damit werden<br />

hohe qualitative Anforderungen an das zukünftige Projekt gestellt und die<br />

wichtigen Rahmenbedingungen verbindlich festgelegt: Differenzierte Nutzungsverteilung,<br />

Durchmischung Wohnen / Arbeiten / Dienstleistung, ortsspezifische<br />

Baumassenverteilung bezüglich der angrenzenden Verkehrsträger, der<br />

Naturelemente und des Ortsbildschutzes, Vernetzung und Gestaltung des Aussenraumes,<br />

übergeordnete Fusswegverbindungen und Einbezug der Bedürfnisse<br />

der kombinierten Mobilität.<br />

Dem Gestaltungsplan liegt das Siegerprojekt des Architekturwettbewerbes<br />

zugrunde bzw. wird dadurch explizit dessen Realisierung ermöglicht.<br />

Einheitliche Zone WG 3B<br />

Die Vorabklärungen zum Wettbewerb haben gezeigt, dass an dieser zentralen<br />

und verkehrsgünstigen Lage eine starke Nachfrage nach hochwertigem Wohnraum<br />

besteht, der allenfalls durch einen Mitanteil von Arbeitsnutzungen im<br />

Dienstleistungsbereich bzw. von nicht oder höchstens mässig störendem Gewerbe<br />

ergänzt werden kann.<br />

Schon früh war somit klar, dass für diese Anforderungen die bereits vorhandene<br />

Wohn- und Gewerbezone WG 3B geschaffen ist.


Ergänzung der BNO<br />

Unter § 5 „Sondernutzungsplanung“ werden mit Abs. 3 die Zielsetzungen des<br />

Gestaltungsplans <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hinsichtlich der angestrebten Qualitäten<br />

sowie der überlagerten Gestaltungsplanpflicht aufgenommen.<br />

In Abs. 4 wird die maximale Gebäudehöhe von 18.00 m festgelegt (zusätzliche<br />

Attikageschosse sind nicht zulässig) sowie durch eine Minimierung des Mobilitätsaufwandes<br />

die Reduktion des erforderlichen Parkplatzbedarfs ermöglicht.<br />

Bisheriges und weiteres Verfahren<br />

Die vorliegende Teilrevision beschränkt sich auf einen begrenzten, aber wichtigen<br />

Teilbereich der Ortsplanung. Daher wurde das Mitwirkungsverfahren separat<br />

und vorgängig im Mai / Juni 2011 durchgeführt, der Mitwirkungsbericht<br />

im Januar 2012 verabschiedet. Die kantonale Vorprüfung ist im Dezember<br />

2011 abgeschlossen worden.<br />

Anschliessend erfolgte die öffentliche Auflage vom 3. Februar bis am<br />

<strong>5.</strong> März 2012. Innert der Auflagefrist sind drei Einwendungen eingegangen.<br />

Diese sollen bis zur Gemeindeversammlung behandelt und wenn möglich erledigt<br />

werden können. Der Gemeinderat wird anlässlich der Gemeindeversammlung<br />

mündlich darüber orientieren.<br />

Rechtskräftig wird die <strong>Teiländerung</strong> Zonenplan mit Ergänzung der BNO nach<br />

dem Beschluss durch die Einwohnergemeindeversammlung und abgelaufener<br />

Referendums- und Beschwerdefrist sowie anschliessender Genehmigung durch<br />

den Regierungsrat.<br />

Fazit<br />

Das Projekt <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ hat hohes Potential, <strong>Aarburg</strong> als attraktiven<br />

Wohn- und Arbeitsstandort voranzubringen und erfüllt die Ziele der Stadtaufwertung.<br />

Voraussetzung dafür ist die teilweise Umzonung in die Wohn- und<br />

Gewerbezone WG 3B mit überlagerter Gestaltungsplanpflicht sowie der Ergänzung<br />

der BNO § 5 mit Abs. 3 und 4.<br />

Antrag<br />

Die <strong>Teiländerung</strong> <strong>Bauzonenplan</strong> <strong>Gebiet</strong> <strong>„Webi</strong>-<strong>Areal</strong> <strong>Ost</strong>“ mit<br />

Ergänzung BNO § 5 mit neuem Absatz 3 und 4 sei zu genehmigen.

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