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Oktober - Gemeinde Sengenthal

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Im Anschluss stand dem festlichen Treiben nichts mehr im Wege.<br />

Neben einer 109,5 Kilogramm schweren Grillsau, wurden weitere<br />

Köstlichkeiten vom Grill, und am Nachmittag ein tolles Kuchenbuffett<br />

verdrückt. An verschiedenen Ständen wurde mittelalterliches<br />

Handwerk, wie Töpfern oder die Herstellung von Stockbrot am offenen<br />

Feuer gezeigt. An anderen Ständen konnten Kinder sich am<br />

Baumstammwerfen oder am Ledersäckchenwurf üben, an der<br />

Spindelpresse sich eine Erinnerungsmedaille prägen und sich eine<br />

Birkenholzscheibe mit einem Brandeisen und dem Emblem von Reichertshofen<br />

brennen lassen.<br />

Den lustigen Abschluss bildete am Sonntagabend im komplett gefüllten<br />

Pfarrsaal der Einakter der Theatergruppe unter der Leitung<br />

von Klaus Körner „Zwei Engel für Bim-Bam“. Dabei hatten die zwei<br />

Engel mit den überaus aktiven Damen des Katholischen Frauenbundes<br />

Reichertshofen und Pfarrer Manfred alle Hände voll zutun,<br />

so dass die Lachmuskeln kaum zur Erholung kamen.<br />

An allen drei Festtagen war vor allem die Ausstellung zur Geschichte<br />

von Reichertshofen im Kolpingstüberl ein Hingucker. Mit sehr<br />

viel Liebe und großem Zeitaufwand stellte <strong>Gemeinde</strong>archivar Ludwig<br />

Lang mit Gattin Carola einen tollen Querschnitt der letzten 200<br />

Jahre zusammen. Besonders die Originalurkunde aus dem Staatsarchiv<br />

Amberg war ein Highlight.<br />

Ein besonderen Dank sprach Bürgermeister Werner Brandenburger<br />

den teilnehmenden Vereinen und kirchlichen Organisationen für<br />

ihren unermüdlichen Einsatz an den drei Festtagen aus. Hier zeigten<br />

alle Größe und Gemeinschaftssinn.<br />

Bekanntmachung<br />

Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesstraße 299, Umbau<br />

der Kreuzung mit der Staatsstraße 2220 bei Greißelbach.<br />

Planfeststellung nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in<br />

Verbindung mit Art 73 BayVwVfG.<br />

Das Staatliche Bauamt Regensburg hat für das o.a. Bauvorhaben<br />

die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für<br />

das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen<br />

Forst der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong> sowie in den Gemarkungen<br />

Döllwang und Kruppach der <strong>Gemeinde</strong> Mühlhausen<br />

beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt zur<br />

allgemeinen Einsichtnahme aus:<br />

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bahnhofstraße<br />

12, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Zimmer Nr. 23 in der zeit vom<br />

15.09.2011 bis 17.10.2011 während der Dienststunden.<br />

Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist<br />

Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift<br />

erheben bis 02.11.2011 bei der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Neumarkt i.d.OPf., Zimmer Nr. 23, Bahnhofstraße 12, 92318<br />

Neumarkt i.d.OPf., oder bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeransplatz<br />

8, 93047 Regensburg, Zimmer Nr. A 345.<br />

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das<br />

Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.<br />

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a<br />

Nr. 7 Satz 1 und 2 FStrG).<br />

einladung zur terminabsprache für das veranstaltungsjahr<br />

2012<br />

Zur diesjährigen Terminabsprache für das Veranstaltungsjahr 2012<br />

am montag, den 10. oktober 2011 um 19.30 uhr im Sportheim<br />

des ASC-<strong>Sengenthal</strong> ergeht hiermit herzliche Einladung an alle Vertreter<br />

der Vereine, Feuerwehren, Büchereien und der Pfarrei. Um<br />

zahlreiches Erscheinen wird gebeten.<br />

Mitteilungsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sengenthal</strong><br />

Rückschnitt von hecken, Bäumen<br />

und Sträuchern<br />

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen weder Sträucher, Hecken<br />

und Äste in die öffentlichen Straßen- und Gehwegbereiche ragen,<br />

sowie die Straßenbeleuchtung beeinträchtigen.<br />

Nach der Verordnung über die Straßenreinigung der <strong>Gemeinde</strong> ist<br />

auch das Entfernen des Aufwuchses in den Gehwegen, aus den<br />

Pflasterfugen und zwischen den Randsteinen, Angelegenheit der<br />

Straßenanlieger.<br />

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, Hecken, Bäume und<br />

Sträucher bis zur Grundstücksgrenze bis einer Höhe von 4 m zurückzuschneiden<br />

und die Gehwege von Aufwuchs freizuhalten.<br />

Anlieger (Waldbesitzer) an öffentlichen Straßen- und Flurwegen<br />

außerhalb der Ortschaften sind ebenfalls verpflichtet, in den Straßen-<br />

und Wegegrund hereinragende Äste und Hecken bis zu einer<br />

Höhe von 4 Metern zu entfernen. Zu beachten ist dabei auch dass<br />

darüber liegende Äste im Winter durch das Gewicht der Schneelast<br />

in das freizuhaltende Lichtraumprofil der Straße gedrückt werden.<br />

Darüber hinaus werden insbesondere Landwirte gebeten, durch<br />

Pflege und Mäharbeiten an den Feld- und Wiesenrändern zur Verschönerung<br />

unserer <strong>Gemeinde</strong> beizutragen.<br />

Soweit diese rechtlich verpflichtenden Maßnahmen nicht umgehend<br />

durchgeführt werden, erfolgt dies durch die <strong>Gemeinde</strong> gegen<br />

Kostenerstattung.<br />

christbäume für kirche, kindergarten<br />

und <strong>Gemeinde</strong>plätze<br />

Die Kirche und <strong>Gemeinde</strong>plätze sollten zur Weihnachtszeit wieder<br />

mit Christbäumen geschmückt werden. Wer einen Baum (im<br />

Grundstück möglichst straßennah) spenden möchte, bitte bei Bürgermeister<br />

Brandenburger (Tel.: 29 12-50) oder den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern<br />

(Tel.: 0175 /18 34 588) melden. Die Bäume werden von den<br />

<strong>Gemeinde</strong>arbeitern gefällt.<br />

keine Speisereste auf den komposthaufen<br />

Kompostierung ist eine kontrollierte Zersetzung organischen Materials<br />

unter Zufuhr von Sauerstoff. Mikroorganismen (Bakterien,<br />

Pilze u. ä.) sowie auch Kleintiere (Würmer, Asseln u.a.) bauen die<br />

strukturbildenden Bestandteile der Pflanzen wie auch die Inhaltsstoffe<br />

wie Zucker ab. Die Biomasse wird dabei in ihre Einzelbestandteile<br />

zurückgeführt und steht dann höheren Pflanzen als Aufbaustoff<br />

zur Verfügung. Werden nun neben pflanzlichen Abfällen<br />

(z.B. Salat, Blumen, Gartenabfälle etc.) auch Speisereste, insbesondere<br />

Fleischreste dem Kompost zugeführt, werden dadurch Nagetiere<br />

(Mäuse, Ratten) im Siedlungsbereich angezogen. Um der Verbreitung<br />

von Nagetieren und den damit einhergehenden<br />

Hygienerisiken vorzubeugen wird gebeten, entsprechende Abfälle<br />

nicht auf dem Gartenkompost zu entsorgen.<br />

Öffnungszeiten des wertstoffhofes<br />

und der Gemeinedeponie<br />

vom 01. April bis 30. September<br />

mittwochs von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u. samstags von 13.30 Uhr<br />

– 16.00 Uhr<br />

vom 15. März bis 31. März und vom 1. <strong>Oktober</strong> bis 15. November<br />

nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr<br />

ab 15. März steht ein Grüngutcontainer außerhalb der Deponie zur<br />

Verfügung. Deponiewärter der <strong>Gemeinde</strong>deponie <strong>Sengenthal</strong>-<br />

Sandhut ist Herr Heinz Weber, Tel. 09181/9983

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